Direktion für Bildung und Kultur Amt für gemeindliche Schulen Schulaufsicht Korrigenda zur Broschüre «Übertritte» (Ausgabe 2014) ab Schuljahr 2016/17 Aufgrund diverser Änderungen ist die Broschüre «Übertritte» (Ausgabe 2014) nicht mehr vollumfänglich auf aktuellem Stand. Am Verfahren selbst wurden jedoch keine grundlegenden Veränderungen vorgenommen. Da die Broschüre wegen des hohen Bestandes vorläufig nicht neu gedruckt wird, informieren wir Erziehungsberechtigte und Lehrpersonen mit dieser Korrigenda über die wesentlichen Änderungen. Im Internet - unter www.zg.ch/schulaufsicht (Kapitel «Übertritte», Informationen für Erziehungsberechtigte) - steht allerdings bereits eine aktualisierte Fassung der Broschüre (PDF; Version 2016) zum Herunterladen zur Verfügung. Die wichtigsten Änderungen in Bezug auf die beiden Übertrittsverfahren (Primarstufe Sekundarstufe I und Sekundarschule kantonale Mittelschulen) sowie in Bezug auf die kooperative Oberstufe lassen sich in folgende vier Themenbereiche gliedern: 1. Orientierungswert für den Übertritt in kantonale Schulen Der Bildungsrat hat beschlossen, in beiden Übertrittsverfahren einen Orientierungswert für die Zuweisung ins Langzeitgymnasium bzw. in kantonale Mittelschulen festzulegen. Dabei handelt es sich nicht um einen fixen Notendurchschnitt oder gar Mindestwert, sondern um einen Notenwert, an welchem sich die zuweisenden Lehrpersonen orientieren. In der ganzheitlichen Betrachtung der Leistungen und der mutmasslichen Entwicklung der Schülerin bzw. des Schülers kann der Notenwert immer noch gut begründet "übersteuert" werden. Hat bspw. eine Primarschülerin oder ein Primarschüler eine Durchschnittsnote von 5.17, so bedeutet das nicht zwingend, dass sie bzw. er nicht dem Langzeitgymnasium zugewiesen werden kann. Gleichermassen bedeutet eine Durchschnittsnote von 5.25 nicht zwingend eine Zuweisung ans Langzeitgymnasium. Massgeblich bleibt die Gesamtbetrachtung. Das erwartete Leistungsniveau wird mit der Nennung des Orientierungswerts aber expliziert. Übertrittsverfahren I: Zuweisung ins Langzeitgymnasium Im Übertrittsverfahren von der Primarstufe in die Sekundarstufe I gilt neu ein Orientierungswert von 5.2 für den Eintritt ins Langzeitgymnasium, welcher aus dem Durchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Mensch und Umwelt berechnet wird. Die bisherigen Kriterien für den Zuweisungsentscheid gelten allerdings weiterhin: a) die Leistungen und der Entwicklungsverlauf in der 5. Klasse und im 1. Semester der 6. Klasse der Primarstufe; b) die Lern-, Sozialund Selbstkompetenzen; c) die Neigungen und Interessen der Schülerin bzw. des Schülers. Übertrittsverfahren II: Zuweisung ins Kurzzeitgymnasium, in Fach- und Wirtschaftsmittelschule Für den Eintritt ins Kurzzeitgymnasium gilt bei der Erfahrungsnote neu ein Orientierungswert von 5.2, für den Eintritt in die Fach- und Wirtschaftsmittelschule ein Orientierungswert von 5.0. Zusätzlich massgebend ist der Verlauf der Entwicklung der Schülerin bzw. des Schülers im ersten Semester des Schuljahres, an dessen Ende ein Übertritt in eine kantonale Mittelschule beabsichtigt wird. Diese Änderungen betreffen Inhalte auf den Seiten 10, 13, 17, 25, 26, 29, 33 und 41 der Broschüre. Artherstrasse 25, 6300 Zug T 041 728 31 50, F 041 728 31 59 www.zg.ch/schulaufsicht Seite 2/2 2. Änderungen bei den Niveaufächern auf der Sekundarstufe I Ab Schuljahr 2016/17 wird das Niveaufach «Englisch» in allen Gemeinden gestaffelt - beginnend mit dem 7. Schuljahr - eingeführt. Von da an bieten die gemeindlichen Schulen verbindlich die beiden Niveaufächer «Mathematik» und «Englisch» an. Als weitere Option und auf freiwilliger Basis dürfen die Gemeinden zusätzlich die Niveaufächer «Deutsch» und bzw. oder «Französisch» führen. Die Zuweisung in die entsprechenden Niveaukurse der Niveaufächer erfolgt wie bis anhin über das Zeugnis des 2. Semesters der 6. Klasse. Wer im entsprechenden Fach eine Zeugnisnote von mindestens 4.5 erreicht, wird dem Niveau A zugeteilt. Bisher: Neu: Verbindliche Niveaufächer «Mathematik» und «Französisch», optional «Deutsch» Verbindliche Niveaufächer «Mathematik» und «Englisch», optional «Deutsch», «Französisch» Diese Änderungen betreffen Inhalte auf den Seiten 19 und 20 der Broschüre. 3. Definition von laufbahnbestimmenden Massnahmen Per Schuljahr 2016/17 hat der Bildungsrat die rechtlichen Grundlagen für die besondere Förderung optimiert. Die laufbahnbestimmenden Massnahmen werden neu mit «überdauernden Lernzielanpassungen aufgrund einer Lernbehinderung» definiert. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Schülerinnen und Schüler mit laufbahnbestimmenden Massnahmen in Bezug auf die schulischen und beruflichen Laufbahnmöglichkeiten eingeschränkt werden. Bisher: Neu: Laufbahnbestimmende Massnahmen = «überdauernde Lernzielanpassungen in mehreren Fächern» Laufbahnbestimmende Massnahmen = «überdauernde Lernzielanpassungen aufgrund einer Lernbehinderung» Diese Änderung betrifft Inhalte auf den Seiten 10, 16 und 20 der Broschüre. 4. Kantonsschule Menzingen Das ehemalige «Kantonale Gymnasium Menzingen kgm» heisst neu «Kantonsschule Menzingen KSM». Die Kantonsschule Menzingen führt ein Langzeit- und ein Kurzzeitgymnasium. Bisher: Neu: Kantonales Gymnasium Menzingen kgm Seminarstrasse 12, 6313 Menzingen [email protected]; www.kgm.ch Kantonsschule Menzingen KSM Seminarstrasse 12, 6313 Menzingen [email protected]; www.ksmenzingen.ch Diese Änderung betrifft Inhalte auf der Seite 42 der Broschüre.
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