Besondere Teilnahmebedingungen (B)

19. Internationale Fachmesse
für Immobilien und Investitionen
4.–6. Oktober 2016
Messe München
www.exporeal.net
Besondere Teilnahmebedingungen (B)
Es gelten die Allgemeinen Teilnahmebedingungen A und die Technischen Richtlinien der Messe München GmbH,
soweit nicht diese Besonderen Teilnahmebedingungen eine abweichende Regelung enthalten.
Veranstalter und wirtschaftlicher Träger:
Messe München GmbH
Messegelände
81823 München
Deutschland
Messedauer:
Dienstag, 4. Oktober bis Donnerstag, 6. Oktober 2016
Öffnungszeiten für Besucher:
Dienstag bis Mittwoch
Donnerstag
Öffnungszeiten für Aussteller:
Dienstag bis Mittwoch
Donnerstag
09:00 – 19:00 Uhr
09:00 – 16:00 Uhr
Telefon +49 89 949-11608
Telefax +49 89 949-20439
[email protected]
www.exporeal.net
07:30 – 19:00 Uhr
07:30 – 16:00 Uhr
Die nachstehend genannten Preise sind Nettopreise. Sie erhöhen sich jeweils um die gesetzliche Mehrwertsteuer.
B 1 Anmeldung
Die Anmeldung zur EXPO REAL erfolgt ausschließlich online auf
www.exporeal.net. Schriftlich eingereichte Anmeldungen werden nicht akzeptiert und können nicht bearbeitet werden.
Anmeldeschluss ist Donnerstag, 24. März 2016.
B 2 Zulassung
Als Aussteller können nur solche deutschen sowie internationalen Unternehmen und Einrichtungen zugelassen werden, die der beigefügten Branchengliederung (=Nomenklatur) zuzuordnen sind. Die Messe München GmbH
behält sich vor, den Ausstellerkreis zu erweitern. Über die Zulassung und
Berücksichtigung der gewünschten Standfläche entscheidet die Messe
München GmbH. Organisatoren von Gemeinschaftsständen gelten nicht als
Aussteller im Sinne der „Besonderen Teilnahmebedingungen (B)“.
B 3 Beteiligungspreise, Serviceleistungsvorauszahlung (vgl. A 7)
Die Beteiligungspreise betragen netto pro m² Bodenfläche:
Die Mindestgröße beträgt 20 m², die Mindesttiefe 4 m.
Reihenstand (1 Seite offen)
Eckstand
(2 Seiten offen)
Kopfstand
(3 Seiten offen)
Blockstand (4 Seiten offen)
500,00 EUR
520,00 EUR
560,00 EUR
580,00 EUR
Zweigeschossiger Standbau
Bei zweigeschossigem Standaufbau erfolgt die Berechnung für die überbaute
Fläche mit 50% des jeweiligen vorgenannten Beteiligungspreises.
Der Beteiligungspreis beinhaltet sowohl die Miete der Standfläche als auch
umfangreiche Serviceleistungen der Messe München GmbH, die insbesondere die Beratung bei der Standaufplanung, die Beratung hinsichtlich der bei
der Standgestaltung zu beachtenden örtlichen technischen Gegebenheiten
und Anforderungen, die Beratung beim Auf- und Abbau des Standes, die
Konzeptions- und Öffentlichkeitsarbeit für die Messe, das Besuchermarketing
und die Besucherwerbung für die Messe, die Vorbereitung und Durchführung
messebezogener Eröffnungsveranstaltungen, Pressekonferenzen, Präsentationen und Ausstellerabenden, sofern sie von der Messe München GmbH
organisiert werden, die Vorbereitung und Durchführung von Foren und
Sonderschauen, sofern sie von der Messe München GmbH oder Dritten im
Auftrag der Messe München GmbH organisiert werden, die Überlassung
von zum Eintritt berechtigenden Ausstellerausweisen nach Maßgabe der
Klausel B 11 „Print@home Ticket für Aussteller“, die Überlassung von Eintrittsgutscheinen für Besucher nach Maßgabe der Klausel B 15 „Online-Gutscheine“, die Überlassung von Werbemitteln, die Beleuchtung, Heizung und
Klimatisierung der Ausstellungsräumlichkeiten, die Grundbewachung des
Veranstaltungsgeländes, die regelmäßige Reinigung der Verkehrsflächen, die
Bereitstellung von Lautsprecheranlagen, mit deren Hilfe die Besucher der
Messe unterrichtet werden sollen, und sonstigen Besucherinformationssystemen einschließlich der Beschilderung, die Bereitstellung von Aufenthalts-
räumlichkeiten und gastronomischen Einrichtungen für Aussteller, Besucher
und Pressevertreter innerhalb der Ausstellungsräumlichkeiten, die Anwesenheit von Sanitätern und die Verkehrslenkung zum Veranstaltungsgelände
sowie innerhalb des Veranstaltungsgeländes umfassen.
Obligatorischer Kommunikationsbeitrag
Für alle Aussteller wird ein obligatorischer Kommunikationsbeitrag in Höhe
von 525,00 EUR erhoben. Der obligatorische Kommunikationsbeitrag beinhaltet den Grundeintrag in alle Messeverzeichnisse (print, online, mobil) nach
Maßgabe der Klausel B 10 Media Services: gedruckte Verzeichnisse, OnlineVerzeichnisse und mobile Verzeichnisse. Darüber hinaus erhält jeder Aussteller
je ein Exemplar des gedruckten Messekatalogs vor Ort. Gegen zusätzliches
Entgelt können weitere Einträge in den angebotenen Medien geschaltet
werden. Die zusätzlichen Eintragungs- und Werbemöglichkeiten sowie die
Preise sind aus den entsprechenden Bestellformularen ersichtlich, die von
dem von der Messe München GmbH beauftragten Media Services Partner an
die Aussteller versandt werden. Aussteller, die sich nach dem 15. Juli 2016
anmelden, werden nur noch in den Online-Verzeichnissen sowie den mobilen
Verzeichnissen geführt. Der Preis für den Eintrag beträgt 415,00 EUR.
Serviceleistungsvorauszahlungen
Die Vorauszahlung auf Serviceleistungen („Serviceleistungsvorauszahlung“)
(vgl. A 7) beträgt
bis 69 m² Ausstellungsfläche
50,00 EUR
bis 119 m² Ausstellungsfläche
110,00 EUR
ab 120 m² Ausstellungsfläche
200,00 EUR
Die Vorauszahlung wird nach der Messe mit den tatsächlich erbrachten
Leistungen auf der Abschlussrechnung verrechnet.
Die Messe München GmbH ist berechtigt, eine Serviceleistungsvorauszahlung in Höhe des Betrages zu verlangen, der voraussichtlich für die
EXPO REAL 2016 anfällt, wobei als Richtschnur unter anderem der Betrag gilt,
der als Entgelt für Serviceleistungen für die EXPO REAL 2015 angefallen ist.
19. Internationale Fachmesse
für Immobilien und Investitionen
4.–6. Oktober 2016
Messe München
www.exporeal.net
Besondere Teilnahmebedingungen (B)
Es gelten die Allgemeinen Teilnahmebedingungen A und die Technischen Richtlinien der Messe München GmbH,
soweit nicht diese Besonderen Teilnahmebedingungen eine abweichende Regelung enthalten.
Fortsetzung B 3 Beteiligungspreise, Serviceleistungsvorauszahlung (vgl. A 7)
Die Messe München GmbH ist berechtigt, nach Erhalt der Anmeldung eine
Abschlagszahlung von bis zu 100% des Entgeltes zu verlangen, welches
anfallen würde, wenn der Aussteller mit der von der Messe München GmbH
vorgeschlagenen Fläche zur EXPO REAL zugelassen werden würde. Über die
Abschlagszahlung erteilt die Messe München GmbH eine Rechnung. Die
Messe München GmbH ist berechtigt, die Zulassung zur EXPO REAL davon
abhängig zu machen, dass die Abschlagszahlung rechtzeitig geleistet wird.
AUMA-Beitrag
Der Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.
(AUMA) erhebt von sämtlichen Ausstellern einen Beitrag von 0,60 EUR/m²
gemieteter Ausstellungsfläche. Dieser Beitrag wird von der Messe München
GmbH berechnet und direkt an den AUMA abgeführt.
Entsorgungspauschale Abfall
Mit der obligatorischen Entsorgungspauschale für Abfall in Höhe von
4,80 EUR/m² wird die Entsorgung des beim Aussteller während des Auf- und
Abbaus sowie der gesamten Messelaufzeit auf seinem Messestand anfallenden Abfalls pauschal abgegolten.
B 4 Mitaussteller
Die Teilnahme von Unternehmen als Mitaussteller (vgl. A 4) ist grundsätzlich
möglich. Sie bedarf der vorherigen Zulassung durch die Messe München
GmbH. Eine Zulassung kann nur dann erteilt werden, wenn der Mitaussteller
auch als Aussteller zulassungsfähig wäre. Für jeden Mitaussteller wird eine
obligatorische Mitausstellergebühr erhoben.
Geht die Anmeldung des betreffenden Mitausstellers bis zum 24. Juni 2016
bei der Messe München GmbH ein, beträgt die obligatorische Mitausstellergebühr 575,00 EUR pro Mitaussteller. Für Mitausstelleranmeldungen, die ab
dem 25. Juni bis zum 26. August 2016 bei der Messe München GmbH eingehen, beträgt die obligatorische Mitausstellergebühr 725,00 EUR pro Mitaussteller. Alle Anmeldungen der Mitaussteller, die vom 27. August bis zum
23. September 2016 bei der Messe München GmbH eingehen, werden mit
875,00 EUR pro Mitaussteller berechnet. Anmeldungen, die ab dem 24. September 2016 eingehen, können nicht mehr angenommen werden.
Darüber hinaus wird für alle Mitaussteller ein obligatorischer Kommunikationsbeitrag in Höhe von 525,00 EUR erhoben. Mitaussteller, die sich nach dem
15. Juli 2016 anmelden, werden nur noch in den Online- sowie den mobilen
Verzeichnissen geführt. Der Preis für den Eintrag beträgt 415,00 EUR.
Der obligatorische Kommunikationsbeitrag beinhaltet für den betreffenden
Mitaussteller dieselben Leistungen wie für den Hauptaussteller (vgl. B 3). Der
obligatorische Kommunikationsbeitrag und die Mitausstellergebühr werden
immer dem Hauptaussteller mit der Abschlussrechunung in Rechnung gestellt,
auch wenn von dem Recht Gebrauch gemacht wird, dem Mitaussteller alle
sonstigen Positionen in Rechnung zu stellen.
Mitaussteller müssen mit einem gesonderten Formular durch den Hauptaussteller angemeldet werden. Dies gilt auch selbst, wenn das mitausstellende
Unternehmen bzw. der Standpartner nur mit einem Logo, durch einen Flyer
oder andere Medien/Werbemittel am Stand des Ausstellers vertreten ist. Sollte
eine bei der Messe München GmbH eingegangene Mitausstelleranmeldung
nachträglich storniert werden, ist die Messe München GmbH berechtigt, eine
Stornogebühr von 50,00 EUR zu verlangen.
Für jeden einzelnen Mitaussteller, für den keine Zulassung der Messe
München GmbH vorliegt, ist die Messe München GmbH berechtigt, von
dem Aussteller eine Vertragsstrafe in Höhe von 4.500,00 EUR zu verlangen.
Zudem kann die Messe München GmbH von dem Aussteller verlangen, dass
Mitaussteller, für die keine Zulassung der Messe München GmbH vorliegt, den
Stand räumen. Kommt der Aussteller dem Räumungsverlangen der Messe
München GmbH nicht unverzüglich nach, hat die Messe München GmbH
das Recht, das zwischen der Messe München GmbH und dem Aussteller
bestehende Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen.
B 5 Zahlungsfristen und -bedingungen (vgl. A 7)
Die in der Zulassung/Rechnung genannten Zahlungstermine sind einzuhalten.
Die vorherige und volle Bezahlung der Rechnungsbeträge ist Voraussetzung
für den Bezug der Ausstellungsfläche, für die Eintragung in die Messeverzeichnisse (print, online und mobil) und für die Aushändigung der
Print@home Tickets für Aussteller. Die Rechnungsbeträge in sämtlichen von
der Messe München GmbH erteilten Rechnungen, die im Zusammenhang mit
der Veranstaltung stehen, sind ohne jeden Abzug unter Angabe der Kundennummer spesenfrei in EUR auf eines der in der jeweiligen Rechnung angegebenen Konten zu überweisen. Die in diesen Rechnungen genannten Zahlungstermine sind verbindlich und einzuhalten.
Der Messe München GmbH ist es aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen nicht
möglich, Rechnungen für Leistungen, die die Messe München GmbH an den
Aussteller als ihren Vertragspartner erbracht hat bzw. erbringen wird, auf
einen vom Aussteller abweichenden Rechnungsempfänger auszustellen oder
umzuschreiben. Rechnungen kann die Messe München GmbH nur an ihre
Vertragspartner erteilen. Bitte beachten Sie, dass die Abschlussrechnung nur
auf die auf der Seite 1 des auf dem Anmeldeformular angegebene Rechnungs-
und Firmenanschrift bzw. die Anschrift, die auch für die Zulassungsrechnung
verwendet wurde, ausgestellt werden kann. Nur auf diese Weise ist eine Verrechnung der geleisteten Vorauszahlung mit den tatsächlich in Anspruch
genommenen Leistungen möglich. Wünscht der Aussteller, dass eine Rechnung umgeschrieben wird, weil sich der Name, die Rechtsform oder die
Adresse des Rechnungsempfängers geändert haben, so hat der Aussteller der
Messe München GmbH für jede Rechnungsänderung einen Betrag i. H. v.
150,00 EUR zu zahlen, abweichend von der in Klausel A 7 Allgemeine Teilnahmebedingungen getroffenen Regelung, es sei denn, dass die in der
ursprünglichen Rechnung enthaltenen Angaben über den Namen, die Rechtsform oder die Adresse des Rechnungsempfängers unrichtig waren und die
Messe München GmbH die unrichtigen Angaben zu ver treten hat.
Die Abschlussrechnungen über sämtliche Nebenkosten (z.B. Beschriftung,
technische Services, Strom etc.) erhält der Aussteller nach Schluss der Veranstaltung. Sie sind von ihm sofort nach Erhalt zu bezahlen. Leistungen wie
Standreinigung und Standbewachung werden direkt über den Servicepartner
in Rechnung gestellt.
19. Internationale Fachmesse
für Immobilien und Investitionen
4.–6. Oktober 2016
Messe München
www.exporeal.net
Besondere Teilnahmebedingungen (B)
Es gelten die Allgemeinen Teilnahmebedingungen A und die Technischen Richtlinien der Messe München GmbH,
soweit nicht diese Besonderen Teilnahmebedingungen eine abweichende Regelung enthalten.
B 6 Auf- und Abbautermine (vgl. A 15)
Vorgezogener Aufbau (kostenpflichtig)
Vorgezogener Aufbau (kostenpflichtig) ist möglich ab dem 27. September 2016.
Bitte beachten Sie, dass die Kosten dem entsprechenden Aussteller in Rechnung gestellt werden. Eine Weiterverrechnung an den Messebauer ist leider
nicht möglich. Aufträge von Ausstellern können von der Messe München
GmbH während des vorgezogenen Aufbaus nur werktags zwischen 08:00 Uhr
und 18:00 Uhr entgegengenommen bzw. ausgeführt werden.
Gefahr und Kosten des jeweiligen Ausstellers entfernt. Bis 20:00 Uhr ist ein
dekorativer Aufbau auf der eigenen Standfläche möglich.
2 Tage vorgezogener Aufbau 1.900,00 EUR/Stand und Aussteller
1 Tag vorgezogener Aufbau
950,00 EUR/Stand und Aussteller
Eine Verlängerung der Aufbauzeit ist nur in Ausnahmefällen mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung der Messe München GmbH, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, zulässig. Die Messe München GmbH ist berechtigt,
von dem Aussteller, der ohne Genehmigung der Messe München GmbH vorgezogenen Aufbau durchführt oder durch Dritte durchführen lässt, einen pauschalen Schadensersatz in doppelter Höhe des Entgeltes zu verlangen, das
die Messe München GmbH für eine erteilte Gestattung verlangt hätte.
Aufbau
ab 29. September 2016, 08:00 Uhr bis 3. Oktober 2016, 18:00 Uhr.
Abbau
ab 6. Oktober 2016, 16:00 Uhr bis 8. Oktober 2016, 18:00 Uhr.
Lkw-Check-In während des Auf- und Abbaus:
Lkws über 7,5 t müssen sich vor Ort am Lkw-Check-In melden. Nähere
Informationen erhalten Sie mit dem Verkehrsleitfaden.
Miet-Systeme stehen ab dem 4. Oktober 2016, 07:30 Uhr für den Bezug zur
Verfügung.
Einlass für Messebauunternehmen und Lieferanten am 6. Oktober 2016 nicht
vor 17:00 Uhr.
Am letzten Aufbautag, dem 3. Oktober 2016 müssen sämtliche Liefer- und
Aufbaufahrzeuge bis 18:00 Uhr aus den Hallen und dem Freigelände entfernt
sein. Fahrzeuge, die sich nach den vorgenannten Zeiten noch in den Hallen
bzw. Freigelände befinden, werden von der Messe München GmbH auf
Eine Verlängerung der Abbauzeit ist nur in Ausnahmefällen mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung der Messe München GmbH, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, zulässig. Die Messe München GmbH ist berechtigt,
von dem Aussteller, der ohne Gestattung der Messe München GmbH eine Verlängerung der offiziellen Abbauzeit selbst oder durch Dritte in Anspruch nimmt,
einen pauschalen Schadensersatz in doppelter Höhe des Entgelts zu verlangen,
das die Messe München GmbH für eine erteilte Gestattung verlangt hätte.
B 7 Standbau, Standgestaltung und Standausrüstung
Vermaßte Standpläne mit Grundriss- und Ansichtsskizzen im Maßstab 1:100
müssen bei der Planung eines zweigeschossigen Standes und/oder eines
Standes über 100 m² bis spätestens 19. August 2016 bei der Messe München
GmbH, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, in zweifacher Ausfertigung zur Genehmigung vorgelegt werden.
Hallen und allgemein
Eingeschossige Bauweise:
Die maximale Bauhöhe beträgt 6,00 m. Die Werbehöhe (Oberkante) beträgt
7,50 m.
Zweigeschossige Bauweise:
Die maximale Bauhöhe beträgt 6,00 m. Die Werbehöhe (Oberkante) beträgt
7,50 m.
Bitte max. Bauhöhe an den Hallenwänden berücksichtigen (siehe Hallen- und
Freigelände-Beschreibung).
Um den Charakter der EXPO REAL als Kommunikations- und Arbeitsmesse
zu erhalten, ist auf eine offene Standgestaltung zu achten. Die Messe
München GmbH ist befugt, im Zusammenhang damit Änderungen in der
Standgestaltung vorzuschreiben. Genehmigungsfähig sind Standpläne nur
dann, wenn die offenen Seiten der Stände durchgehend offen gestaltet sind.
Die Errichtung von geschlossenen Wänden ist zulässig, wenn diese nicht
mehr als max. 70% der jeweiligen Standseite einnehmen, wobei eine durchgehende Wand eine Länge von max. 6,00 m nicht überschreiten darf. Nach
einer geschlossenen Wandlänge von 6,00 m ist eine Durchgangsbreite von
mind. 2,00 m einzuhalten. Diese Regelung ist aufgehoben, wenn ein Rücksprung von der Standgrenze von mind. 2,00 m eingehalten wird. Die Messe
München GmbH behält es sich vor, in begründeten Einzelfällen Ausnahmen
von diesen Regelungen zuzulassen. Die Rückwände des Messestandes, die
über 2,50 m hinausragen, sind neutral, weiß, glatt und sauber zu gestalten.
Hierfür sind nur blickdichte, lichtundurchlässige Materialien zulässig (keine
Textilien). Bei Werbeträgern, die über die eigenen Messewände hinausragen,
ist ein Mindestabstand von 2,00 m zum direkt angrenzenden Standnachbarn
einzuhalten. Werbeaufsetzer dürfen nicht mit Blink- oder Wechsellicht gestaltet werden. Das Gestalten der Gänge (Überbauen) ist nicht gestattet. Die
Messe München GmbH behält sich vor, in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von dieser Regelung zuzulassen, wobei ausschließlich das Verlegen von
andersfarbigem Teppich gestattet wird. Podeste sind grundsätzlich nicht
zugelassen.
Plangenehmigungen
Grundsätzlich ist jeder Ersteller eines Messestandes für dessen Konstruktion,
Aufbau und Betrieb sowie die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, soweit diese für Messestände Anwendung finden, der Technischen
Richtlinien und der Teilnahmebedingungen der Messe München GmbH eigenverantwortlich. Bei der Einhaltung der folgenden Vorgaben ist eine Plangenehmigung durch die Messe München GmbH nicht erforderlich:
– Stand- und Werbehöhe beträgt maximal 3,00 m
– Standgröße kleiner als 100,00 m²
– keine Standabdeckung vorhanden.
Die vorgenannten Ausnahmen von der Genehmigungspflicht durch die Messe
München GmbH gelten nicht, wenn das Standkonzept den Aufbau oder die
Anbringung von LED-Bildschirmen, LED-Wänden oder sonstigen LEDLeuchtmitteln vorsieht.
Von den oben genannten Vorgaben abweichende Standkonzepte sind spätestens bis 19. August 2016 mit maßstäblichen Standgestaltungsplänen (Grundriss-, Ansichts- und Schnittzeichnungen) – in zweifacher Ausführung – bei der
Messe München GmbH, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice (TAS 3),
zur Genehmigung einzureichen. Abhängungen von der Hallendecke werden
grundsätzlich durch die zuständigen Vertragsfirmen der Messe München
GmbH ausgeführt. Nur die eingebauten Nagelleisten dürfen benagelt werden.
Tackern ist aus Sicherheitsgründen streng verboten. Das Aufstellen von Kraftfahrzeugen aller Art auf der Standfläche zu Ausstellungs- oder Dekozwecken
19. Internationale Fachmesse
für Immobilien und Investitionen
4.–6. Oktober 2016
Messe München
www.exporeal.net
Besondere Teilnahmebedingungen (B)
Es gelten die Allgemeinen Teilnahmebedingungen A und die Technischen Richtlinien der Messe München GmbH,
soweit nicht diese Besonderen Teilnahmebedingungen eine abweichende Regelung enthalten.
Fortsetzung B 7 Standbau, Standgestaltung und Standausrüstung
ist untersagt und nur in Ausnahmefällen, die der vorherigen schriftlichen
Zustimmung der Messeleitung bedürfen, zulässig. Darüber hinaus sind mehrgeschossige Stände und Sonderkonstruktionen (z.B. Brücken, Treppen,
Kragdächer, Galerien usw.) grundsätzlich genehmigungspflichtig. Weitere
Hinweise finden Sie dazu in den „Baurechtlichen Bestimmungen“ unter Vor-
druck 1.3. Bitte beachten Sie in jedem Fall die Vorgaben der Technischen
Richtlinien und die Informationen der einzelnen Merkblätter. Für die weitere Bearbeitung werden Ihnen termingemäß die Ausstellerserviceformulare
für die Bestellung weiterer Standleistungen übersandt.
B 8 Technische Einrichtungen
Die in den Technischen Richtlinien entsprechend bezeichneten technischen
Leistungen wie z.B. Installationen zur Versorgung des Standes mit Strom,
Wasser sowie Telefon können nur berücksichtigt werden, wenn sie auf den von
den Messe München GmbH übermittelten Bestellscheinen (Ausstellerserviceformulare) bis spätestens 19. August 2016 eingehen. Mit diesen Vordrucken
gibt die Messe München GmbH die genauen Lieferbedingungen bekannt. Die
angebotenen Leistungen können ausschließlich bei der Messe München
GmbH bestellt werden. Drahtgebundene Telekommunikationseinrichtungen
dürfen nur von der Messe München GmbH bereitgestellt werden; die Deutsche
Telekom AG und andere Netzbetreiber sind im Messegelände nicht zugelassen. Zur Vernetzung der eigenen Standfläche darf der Aussteller nach vor-
heriger schriftlicher Genehmigung der Messe München GmbH auf seinem
Stand ein eigenes Wireless LAN-Netzwerk betreiben; die Vorgaben der Messe
München GmbH sind zu beachten. Die Bestellung bedarf der Annahme durch
die Messe München GmbH, die auch stillschweigend, z. B. durch Erbringung
der bestellten Leistung, erklärt werden kann. Der Aussteller ist berechtigt, die
Bestellung der angebotenen Leistungen ganz oder teilweise zu stornieren,
wenn die Stornierung spätestens eine Woche vor offiziellem Aufbaubeginn
bei der Messe München GmbH eingeht. In allen anderen Fällen ist eine Aufhebung des Vertrages nur mit schriftlicher Zustimmung der Messe München
GmbH möglich.
B 9 Einsatz von Arbeitsgeräten
Es dürfen nur Kräne, Gabelstapler und Arbeitsbühnen eingesetzt werden, die
von den zuständigen Servicepartnern der Messe München GmbH zur Verfügung gestellt werden. In besonderen Fällen hat eine Abstimmung mit der
Messe München GmbH, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, zu
erfolgen.
B 10 Media Services (Messeverzeichnisse: print, online und mobil)
Der Grundeintrag enthält die Firmierung, Ort, Halle und Standnummer,
Firmenhomepage, Eintrag im Aussteller- und Teilnehmerverzeichnis, gegliedert nach Alphabet, Ländern, Branchen sowie den Eintrag in die Nomenklatur der EXPO REAL und wird von der Messe München GmbH in Rechnung
gestellt (vgl. B 3 – Obligatorischer Kommunikationsbeitrag). Weitere Eintragungs- und Präsentationsmöglichkeiten in diesen Medien werden den Ausstellern in gesonderten Bestellformularen bzw. im Katalogshop des offiziellen
Media Services Partners angeboten und rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Der Media Services Partner wickelt diese weiteren Eintragungsmöglichkeiten
in eigenem Namen und auf eigene Rechnung mit dem Anmelder ab. Für die
Richtigkeit und Vollständigkeit der Verzeichnisse (print, online und mobil) übernimmt die Messe München GmbH keine Gewähr.
Der Aussteller ist allein verantwortlich für die rechtliche, insbesondere für die
wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der im Messekatalog (print, online und
mobile) der Messe München GmbH auf sein Betreiben hin geschalteten Einträge. Sollten Dritte Ansprüche gegen die Messe München GmbH wegen der
rechtlichen bzw. wettbewerbsrechtlichen Unzulässigkeit der Einträge geltend
machen, so stellt der Inserent die Messe München GmbH umfassend von
sämtlichen geltend gemachten Ansprüchen einschließlich sämtlicher Kosten
notwendiger Rechtsverteidigung auf Seiten der Messe München GmbH frei.
Das Gleiche gilt für Einträge von Ausstellern und Mitausstellern, die der jeweilige Aussteller in den Messeverzeichnissen (print, online, mobil) der Messe
München GmbH veranlasst hat.
Der offizielle Media Services Partner für diese Messe ist:
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass zukünftig einige Ihrer Ausstellerdaten sowie auch Daten Ihres Ausstellerpersonals in den EXPO REAL
Online-Verzeichnissen nicht mehr öffentlich, sondern nur noch von registrierten Messeteilnehmern einsehbar sind.
EXPO REAL Media Services
c/o jl.medien e.K.
Inselkammerstraße 5
82008 Unterhaching
Deutschland
Tel. +49 89 666166-54
Fax +49 89 666166-55
[email protected]
www.exporeal-mediaservices.de
19. Internationale Fachmesse
für Immobilien und Investitionen
4.–6. Oktober 2016
Messe München
www.exporeal.net
Besondere Teilnahmebedingungen (B)
Es gelten die Allgemeinen Teilnahmebedingungen A und die Technischen Richtlinien der Messe München GmbH,
soweit nicht diese Besonderen Teilnahmebedingungen eine abweichende Regelung enthalten.
B 11 Print@home Ticket für Aussteller
Für die Durchführungszeit der Messe erhält jeder Aussteller eine bestimmte
Anzahl an kostenlosen Print@home Tickets für Aussteller für seinen Stand.
In der Halle
bis 20 m² Standfläche (Boden)
für jede weiteren angefangenen
10 m² Standfläche (Boden)
4 Print@home Tickets für Aussteller
gelegt werden. Eine nachträgliche Änderung des Firmennamens ist nur möglich, wenn sich die offizielle Firmierung des Ausstellers verändert hat und gilt
dann ebenfalls für alle Tickets. Bitte beachten Sie, dass die EXPO REAL
stichprobenartige Kontrollen im Eingangsbereich durchführt. Das entsprechende Print@home Ticket für Aussteller ist nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig.
1 Print@home Ticket für Aussteller
Zusätzliche Print@home Tickets für Aussteller sind kostenpflichtig und können
für 220,00 EUR je Stück nur im Vorfeld der Messe über den Ausstellershop
bestellt werden. Print@home Tickets für Aussteller sind vor Ort NICHT erhältlich.
Die Print@home Tickets für Aussteller sind nur für das Standpersonal sowie
für dauerhaft am Stand anwesendes Servicepersonal bestimmt, welches nicht
bei einem Servicepartner der Messe München GmbH angestellt ist. Bei Missbrauch ist die Messe München GmbH berechtigt, das Print@home Ticket für
Aussteller einzuziehen. Der Firmenname, gültig und bindend für alle Tickets,
kann vor der ersten Bestellung eines Tickets einmalig im Bestellsystem fest-
Das Print@home Ticket für Aussteller berechtigt NICHT zur kostenlosen
Benutzung des MVV (Münchner Verkehrsverbund). Tickets für die Nutzung
des MVV können späterhin im Ausstellershop der Messe München GmbH
bestellt werden. Bitte beachten Sie hier die Mindestbestellkonditionen.
Wenn Ausstellerrepräsentanten aus Versehen statt eines Print@home Ticket
für Aussteller ein Besucherticket kaufen, können diese Tickets gegen eine
Gebühr von 50,00 EUR pro Ticket storniert werden. Der Aussteller kann dann
über den Ausstellershop Print@Home Tickets für Aussteller bestellen. Dem
Aussteller werden nur die Print@Home Tickets für Aussteller berechnet, die
tatsächlich durchs Drehkreuz getreten sind.
B 12 Rundschreiben
Nach der Standzuteilung werden die Aussteller durch Rundschreiben per Post
oder E-Mail über weitere Einzelheiten der Vorbereitung und Durchführung der
Messe unterrichtet.
B 13 Lärm, Geräuschkulisse, optische Einwirkung
Video-, (inkl. LED-Bildschirme), Musik-, Showdarbietungen etc. während der
Messelaufzeit (siehe Öffnungszeiten) bedürfen der vorherigen Zustimmung
der Messe München GmbH, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice,
bis zum 19. August 2016 und haben so zu erfolgen, dass die benachbarten
Aussteller nicht gestört werden. Demzufolge müssen Lautsprecher und
sonstige akustische Tonverstärker/Beschallungsanlagen auf dem Messestand
ausgerichtet werden und dürfen nicht auf benachbarte Messestände oder
Gänge abschallen. Die Lautstärke darf 60 dB (A) – in Abweichung zu den All-
gemeinen Teilnahmebedingungen A 5.9 – an der Standgrenze nicht überschreiten. Die Messe München GmbH ist berechtigt, trotz vorher erteilter
Genehmigung diejenigen Vorführungen einzuschränken oder zu untersagen,
die Lärm oder optische Belästigung verursachen oder aus sonstigen Gründen
zu einer erheblichen Gefährdung oder Beeinträchtigung der Veranstaltung
bzw. von Veranstaltungsteilnehmern führen. Die behördlichen Vorschriften
sind zu beachten.
B 14 LED-Bildschirme, LED-Wände und sonstige LED-Leuchtmittel
Sofern das Standkonzept den Betrieb von LED-Bildschirmen, LED-Wänden
oder sonstigen LED-Leuchtmitteln vorsieht, ist es gem. B 7 genehmigungspflichtig. Die aus diesen genannten Anlagen resultierenden Emissionen sind
im Interesse aller Aussteller und Besucher so zu gestalten, dass außerhalb der
Standgrenze des sie benutzenden Ausstellers keine Blendbeeinträchtigung
entsteht, sowie das Erscheinungsbild der benachbarten Messestände nicht
negativ beeinträchtigt wird.
Die Messe München GmbH ist berechtigt, trotz einer vorher erteilten Genehmigung das Aufstellen derjenigen mit LED ausgestatteten Anlagen zu untersagen oder deren Abschaltung zu verlangen, die über die Standgrenze des sie
benutzenden Ausstellers hinaus zu einer Blendbeeinträchtigung führen und/
oder das Erscheinungsbild der benachbarten Messestände negativ beeinträchtigen.
B 15 Online-Gutscheine
Aussteller und Mitaussteller haben die Möglichkeit, über den Ausstellershop
Online-Gutscheine zu bestellen. Dem Aussteller bzw. dem Mitaussteller
werden nur die tatsächlich eingelösten Online-Gutscheine zum Vorzugspreis
von 220,00 EUR in Rechnung gestellt. Die Online-Gutscheine sind Messedauerkarten. Online-Gutscheine dürfen vom Aussteller bzw. Mitaussteller
nicht gegen Entgelt abgegeben werden. Werden Online-Gutscheine eingelöst,
die der Aussteller bzw. der Mitaussteller gegen Entgelt abgegeben hat, werden
diese Online-Gutscheine dem Aussteller bzw. Mitaussteller zu dem Preis
einer Messedauerkarte in Rechnung gestellt. Untersagt ist jegliche entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe der Online-Ticket-Nummern und/oder der
eines damit erworbenen Besuchertickets durch den vom Aussteller Berech-
tigten. Durch den Aussteller berechtigt ist nur derjenige, dem explizit vom
Aussteller die Online-Gutschein-Nummer zur Verfügung gestellt wurde. Wenn
der Aussteller bzw. Mitaussteller Online-Gutscheine gegen Entgelt abgibt, ist
die Messe München GmbH berechtigt, die Bestellung fristlos zu kündigen und
die Erteilung bereits bestellter Online-Gutscheine zu verweigern oder das mit
der Online-Gutschein-Nummer erworbene Besucherticket zu sperren. Der
Aussteller sorgt dafür, dass seine Mitaussteller von der vorstehenden Regelung Kenntnis nehmen. Für die mit Online-Gutschein-Nummern erworbenen
Besuchertickets gelten darüber hinaus die unter B 11 genannten Bedingungen
für Print@Home Tickets analog.
19. Internationale Fachmesse
für Immobilien und Investitionen
4.–6. Oktober 2016
Messe München
www.exporeal.net
Besondere Teilnahmebedingungen (B)
Es gelten die Allgemeinen Teilnahmebedingungen A und die Technischen Richtlinien der Messe München GmbH,
soweit nicht diese Besonderen Teilnahmebedingungen eine abweichende Regelung enthalten.
B 16 Foto-, Film- und Videoaufnahmen (vgl. A 10)
Foto-, Film- und Videoaufnahmen sowie das Anfertigen von Zeichnungen ist
innerhalb des Veranstaltungsgeländes nur Personen gestattet, die hierfür von
der Messe München GmbH zugelassen sind und eine von der Messe München
GmbH ausgestellte gültige Genehmigung besitzen. Die Herstellung von fotografischen oder sonstigen Aufnahmen von den Ständen anderer Aussteller ist
in jedem Falle unzulässig. Für professionelle Foto- und Filmaufnahmen vom
eigenen Stand während der Messelaufzeit wird eine Genehmigung durch die
Messe München GmbH benötigt.
Für die Genehmigung wird eine Gebühr von 50,00 EUR pro Tag, Aussteller
und Stand erhoben. Sie beinhaltet den Zutritt zum Messegelände für das Fotobzw. Filmteam außerhalb der Öffnungszeiten. Während der Öffnungszeiten
benötigt das Foto- bzw. Filmteam gültige Print@home Tickets für Aussteller,
um Zutritt zum Gelände zu erhalten. Die Genehmigung ist – während Aufbau
und Laufzeit der Messe – vor Ort bei der Sicherheitszentrale der Messe
München GmbH im Messehaus erhältlich.
B 17 Ausstellerveranstaltungen
Veranstaltungen am eigenen Messestand müssen bis spätestens 2. September
2016 angemeldet werden (siehe hierzu „Termine und Logistik 2016“) und sind
genehmigungspflichtig. Abendveranstaltungen sind darüber hinaus auch
kostenpflichtig. Abendveranstaltungen dürfen am 4. und 5. Oktober 2016 erst
ab 19:00 Uhr beginnen und müssen spätestens um 22:00 Uhr beendet sein. Bis
22:30 Uhr besteht die Möglichkeit, notwendige Aufräumarbeiten auf der Standfläche vorzunehmen. Bis spätestens 23:00 Uhr müssen alle Personen das
Messegelände verlassen haben. Bitte beachten Sie die Weisungen des von der
Messe München GmbH eingesetzten Sicherheits- und Ordnungsdienstes.
Die Kosten pro Abendveranstaltung werden Ihnen pauschal mit der Schlussabrechnung berechnet und betragen:
Anmeldung bis 2. September 2016
Anmeldung ab dem 3. September 2016
900,00 EUR
1.000,00 EUR
Bitte sorgen Sie darüber hinaus während Ihrer Veranstaltung dafür, dass Ihre
Nachbarstände nicht durch Ihre Veranstaltung beeinträchtigt werden und
beachten Sie die maximale Personenzahl pro Standveranstaltung. Als Richtlinie gelten dabei 1,5 Personen je m² Standfläche.
Um einen störungsfreien Ablauf zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, sich
im Vorfeld mit Ihren Standnachbarn abzustimmen. Bitte beachten Sie, dass
eine musikalische Untermalung die Lautstärke von 60 dB (A) am Tag bzw.
75 dB (A) bei Abendveranstaltungen nicht überschreiten darf. Jegliche
Störungen und Immissionen, welche sich durch eine Standparty auf dem
Nachbarstand ergeben sollten, sind der Messe München GmbH, Projektleitung EXPO REAL, Ausstellerbüro im Atrium vor der Halle B2 unverzüglich
anzuzeigen. Sollten außerhalb der Bürozeiten (zwischen 19:00 Uhr und
07:30 Uhr des Folgetages) sofortige Maßnahmen nötig sein, um Störungen
durch eine Standparty auf dem Nachbarstand entgegenzuwirken, kontaktieren
Sie die Sicherheitszentrale der Messe München GmbH unter Telefon +49 89
949-24555. Beschwerden nach dem letzten Messetag können nicht mehr
berücksichtigt werden. Die Messe München GmbH behält sich vor, diejenigen
Maßnahmen, die zur Beseitigung der Beeinträchtigung des Nachbarstandes
durch die Standparty notwendig sind, auf Kosten des ausstellenden Unternehmens, welches die Standparty organisiert (= Standparty-Veranstalters), vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen.
Zutritt für Servicepersonal bei Abendveranstaltungen
Der Zutritt für gesondertes Servicepersonal für Aussteller-Abendveranstaltungen, welches nicht bei einem Servicepartner der Messe München GmbH
angestellt ist, ist kostenfrei ab 16:30 Uhr unter Vorlage eines Nachweises des
Ausstellers über Einsatzort und Zeit (= Kopie der Genehmigung der AusstellerAbendveranstaltung) möglich.
B 18 Hotelshuttle
Während der Messelaufzeit steht ein regelmäßiger Hotelshuttle-Service zum
Messegelände zur Verfügung. Die Busse fahren im 30-Minuten-Takt morgens
ab 07:00 Uhr bis 11:00 Uhr von rund 100 Hotels in der Münchner Innenstadt
und den Vororten zum Messegelände und abends ab 16:30 Uhr bis 19:30 Uhr
im 60-Minuten-Takt von der Messe zu den Hotels. Eine Übersicht der Hotels
und Routen finden Sie unter www.exporeal.net.
B 19 Lieferungen / Versandkostenpauschale
Warensendungen, Briefe oder sonstige Sendungen, die an den Stand des
Ausstellers geliefert werden sollen, müssen folgende Angaben enthalten:
– Name der Veranstaltung
– Halle (Bezeichnung: A, B oder C sowie die Nummer der Halle
– Standnummer des Messestandes
– Name des Ausstellers
– Messegelände/Willy-Brandt-Allee, 81829 München, Deutschland
Die Messe München GmbH nimmt keine für Aussteller oder Dritte bestimmte
Warensendungen, Briefe oder sonstige Sendungen in Empfang. Den Ausstellern wird empfohlen, während der Auf- und Abbauzeiten keine Warenlieferungen und sonstige Gegenstände ungesichert in der Halle oder im Freigelände zu deponieren.
Leistungen in Bezug auf die Annahme und den Versand von Warensendungen
werden von den auf dem Messegelände zugelassenen Spediteuren angeboten.
19. Internationale Fachmesse
für Immobilien und Investitionen
4.–6. Oktober 2016
Messe München
www.exporeal.net
Besondere Teilnahmebedingungen (B)
Es gelten die Allgemeinen Teilnahmebedingungen A und die Technischen Richtlinien der Messe München GmbH,
soweit nicht diese Besonderen Teilnahmebedingungen eine abweichende Regelung enthalten.
B 20 Catering/Anlieferungen
Sofern Sie einen externen Caterer, der nicht Servicepartner der Messe
München GmbH ist, mit dem Catering und dessen Anlieferung beauftragen,
beachten Sie bitte das Bestellformular „Catering/Anlieferungen“.
Dieses bekommen Sie auf Anfrage bei der Abteilung Verkehr & Sicherheit
unter [email protected].
B 21 Bearbeitungspauschale
Verlangt ein Aussteller von der Messe München GmbH, dass zusätzlich zu
dem Vertrag, der durch die Zulassung zur Veranstaltung zustande kommt,
oder dass zusätzlich zu den Bestellungen über sonstige Leistungen in Bezug
auf die Veranstaltung noch weitere Verträge geschlossen, Vereinbarungen
getroffen oder Bestätigungen durch die Messe München GmbH erteilt werden,
fällt für jeden dieser Verträge, Vereinbarungen oder Bestätigungen eine Bearbeitungspauschale von 150,00 EUR an.
B 22 Preisangaben
Bitte beachten Sie, dass sich die im Dokument genannten Preise zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer verstehen. In diesem Zusammenhang möchten
wir auch nochmals auf das Dokument „Wichtige Informationen für Aussteller“
verweisen, welches Ihnen unter www.exporeal.net zur Verfügung steht.
B 23 Änderungen
Die Messe München GmbH behält sich Änderungen und Ergänzungen vor,
welche die technische Abwicklung und Sicherheit betreffen.
Ausgabe: Januar 2016