06 Die besondere Unterrichtsvorbereitung

6.
1.
DIE BESONDERE UNTERRICHTSVORBEREITUNG
Amtliche Verlautbarungen
Nach der KMBek vom 3. Juni 1958 Nr. IV 45 196 (KMBl 1958, S. 194), geändert durch die
KMBek vom 6. Mai 1966 Nr. IV 44855 (KMBl 1966, S. 136), modifiziert durch das RS
(Rundschreiben) vom 28.06.1976 Nr. 500-3372 a 35, sowie festgelegt durch Verordnung vom
4. August 2003 (ZALGH § 22), nach der letzten Änderung vom 17.8.2012 (ZALGM § 24)
und das aktuelle RS des laufenden Schuljahres
fertigt jeder Seminarteilnehmer im ersten Dienstjahr mindestens drei, im zweiten Dienstjahr
mindestens eine amtliche Unterrichtsvorbereitung.
2.
Sinn und Funktion der „Besonderen Unterrichtsvorbereitung“
Der Lehramtsanwärter soll lernen, die in den Lehrplänen vorgegebenen Lerninhalte optimal in
die praktische Unterrichtsarbeit zu transformieren. „Die Unterrichtsvorbereitung ist ...der Ort,
an dem das für alle Erziehung grundlegende Verhältnis der Wechselwirkung von Theorie und
Praxis, das Zusammenspiel von Erfahrung und Besinnung ausgetragen werden muss.“
(KLAFKI)
Der Lehramtsanwärter soll dabei in die berufswissenschaftlichen Grundlagen der Lernplanung
eingeführt werden. Er soll Voraussetzungen, Bedingungsfaktoren, Möglichkeiten und
Notwendigkeiten für die Planung und die Gestaltung von Unterricht erfahren und allmählich
zu einer „Verfahrensstrategie“ gelangen, die es ihm ermöglicht, Bildungsinhalte auf ihre
Bildungsgehalte hin zu untersuchen, sachlogisch aufzubereiten, didaktisch zu strukturieren
und methodisch zuzurüsten.
Dabei soll er in zunehmendem Maße mit der Fachsprache vertraut werden.
Der Lehramtsanwärter soll lernen, seinen eigenen Unterricht kritisch zu analysieren und
reflektierend nachzubereiten. Er sollte daher die BUV als einen wesentlichen Beitrag zu seiner
beruflichen Ausbildung akzeptieren und nicht nur die dadurch bedingte Arbeitsbelastung,
sondern vor allem den durch die BUV gewonnenen Nutzeffekt erkennen. Mit der Gestaltung
besonderer Unterrichtsvorbereitungen erwirbt er eine gewisse Routine, die ihn in die Lage
versetzt, seine täglichen Unterrichtsvorbereitungen nicht nur konzeptionell richtig, sondern
auch ökonomisch zu gestalten.
3.
Fachliche Abstimmung und zeitliche Abfolge der Unterrichtsvorbereitungen im
Seminarjahr
Besondere Unterrichtsvorbereitungen sind fachlich gebunden, d. h. sie sind schwerpunktmäßig
für bestimmte Fächer (z. B. Biologie) und/oder Lernbereiche (z. B. Botanik) zu fertigen, die
durch das laufende Seminarprogramm festgelegt sind und entsprechend vorbereitet werden.
Im Rahmen der fachlichen Schwerpunktabgrenzung ist die Themenwahl für die einzelnen
Unterrichtseinheiten dem Lehramtsanwärter freigestellt. Der Seminarleiter kann aus
gegebenem Anlass das Thema der Schwerpunktstunde bestimmen.
In der Regel plant der Lehramtsanwärter drei Einheiten eines Unterrichtsvormittages, wovon
eine Einheit als Schwerpunktstunde fachlich gebunden ist. (Beispiel: Geschichte,
Physik/Chemie/Biologie, Mathematik). In Ausnahmefällen und nach Absprache mit dem
Seminarleiter können anstelle eines Unterrichtsvormittages auch drei aufeinanderfolgende
Unterrichtseinheiten einer Lernsequenz konzipiert werden (Beispiel: drei aufeinanderfolgende
Unterrichtseinheiten aus der Geometrie, die für drei verschiedene Unterrichtstage geplant
werden).
In der Regel nimmt der Seminarleiter die Unterrichtsvorbereitungen im Rahmen eines
Schulbesuches beim Seminarteilnehmer ab. Deshalb ist eine rechtzeitige Terminabsprache
zwischen den beiden erforderlich. Spätestens drei Tage vor dem Unterrichtsbesuch muss die
schriftliche Unterrichtsplanung dem Seminarleiter vorliegen.
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Die während des Seminarjahres zu fertigenden „Besonderen Unterrichtsvorbereitungen“
werden in angemessenen Zeitabständen auf die Schuljahresdrittel verteilt. Der Abgabetermin
wird den Seminarteilnehmern rechtzeitig, spätestens jedoch vier Wochen vorher mitgeteilt.
Terminliche Ausnahmeregelungen trifft der Seminarleiter nach eigenem Ermessen (z.B.
Terminverlängerung bei kurzfristigem Wechsel der Schulstufe, der Klasse oder des Seminars).
Die Prüflinge fertigen ihre Unterrichtsvorbereitungen zu Beginn des Schuljahres so, dass sie
die Arbeit noch rechtzeitig vor der schulpraktischen Prüfung vom Seminarleiter besprochen
und beurteilt zurückerhalten können.
4.
Formale Gestaltung
Das Deckblatt sollte einheitlich erstellt werden:
Studienseminar ……….
Seminarbezirk ………………
Seminarrektor/-in:
…………Seminarjahr 2015/2016
1. Besondere Unterrichtsvorbereitung
Grundschule …………..
3. Jahrgangsstufe
Schwerpunktstunde (15. Januar 2016)
Fach: Kunsterziehung / Gestalten
Thema: „Elmar und seine Freunde feiern ein Fest“ Wir mischen Farben und bemalen unsere Elefanten
1. Stundenskizze (Datum)
Fach: ...
Thema: ...
2. Stundenskizze (Datum)
Fach: ...
Thema: ...
ausgearbeitet von Petra Musterfrau, Lehramtsanwärterin im 1. Dienstjahr
Einlieferungstermin: 12.Januar 2016
Die Unterrichtsvorbereitung sollte übersichtlich und in ansprechender äußerer Form gestaltet
werden. Nach Möglichkeit ist sie mit dem PC zu fertigen.
Die Blätter im DIN-A-4-Format sollten in einem Schnellhefter abgeheftet werden. Die Seiten
sind durchzunummerieren, dies erleichtert die Bezugnahme bei der Korrektur.
Tipp- und Rechtschreibfehler lassen sich durch ein korrigierendes Nachlesen oder die Option
„Rechtschreibprüfung“ bei der Textverarbeitung vermeiden. Es ist stets zu bedenken, dass die
Seminarzeit auf den Lehrberuf vorbereitet. Das Bewusstsein der Vorbildwirkung ist ein
wichtiges Attribut dieses Berufsstandes.
Der Umfang der Unterrichtsvorbereitung lässt sich generell nicht einheitlich festlegen. Er wird
vom jeweiligen Unterrichtsvorhaben und der besonderen Lernsituation bestimmt.
Der Wert einer Unterrichtsvorbereitung wird durch ihren Inhalt, nicht durch ihren Umfang
festgelegt.
Im Allgemeinen kann die fundierte Darstellung einer Unterrichtsvorbereitung (einschließlich
der Vorerwägungen) auf 20 - 25 Seiten erfolgen.
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