6. 1. DIE BESONDERE UNTERRICHTSVORBEREITUNG Amtliche Verlautbarungen Nach der KMBek vom 3. Juni 1958 Nr. IV 45 196 (KMBl 1958, S. 194), geändert durch die KMBek vom 6. Mai 1966 Nr. IV 44855 (KMBl 1966, S. 136), modifiziert durch das RS (Rundschreiben) vom 28.06.1976 Nr. 500-3372 a 35, sowie festgelegt durch Verordnung vom 4. August 2003 (ZALGH § 22), nach der letzten Änderung vom 17.8.2012 (ZALGM § 24) und das aktuelle RS des laufenden Schuljahres fertigt jeder Seminarteilnehmer im ersten Dienstjahr mindestens drei, im zweiten Dienstjahr mindestens eine amtliche Unterrichtsvorbereitung. 2. Sinn und Funktion der „Besonderen Unterrichtsvorbereitung“ Der Lehramtsanwärter soll lernen, die in den Lehrplänen vorgegebenen Lerninhalte optimal in die praktische Unterrichtsarbeit zu transformieren. „Die Unterrichtsvorbereitung ist ...der Ort, an dem das für alle Erziehung grundlegende Verhältnis der Wechselwirkung von Theorie und Praxis, das Zusammenspiel von Erfahrung und Besinnung ausgetragen werden muss.“ (KLAFKI) Der Lehramtsanwärter soll dabei in die berufswissenschaftlichen Grundlagen der Lernplanung eingeführt werden. Er soll Voraussetzungen, Bedingungsfaktoren, Möglichkeiten und Notwendigkeiten für die Planung und die Gestaltung von Unterricht erfahren und allmählich zu einer „Verfahrensstrategie“ gelangen, die es ihm ermöglicht, Bildungsinhalte auf ihre Bildungsgehalte hin zu untersuchen, sachlogisch aufzubereiten, didaktisch zu strukturieren und methodisch zuzurüsten. Dabei soll er in zunehmendem Maße mit der Fachsprache vertraut werden. Der Lehramtsanwärter soll lernen, seinen eigenen Unterricht kritisch zu analysieren und reflektierend nachzubereiten. Er sollte daher die BUV als einen wesentlichen Beitrag zu seiner beruflichen Ausbildung akzeptieren und nicht nur die dadurch bedingte Arbeitsbelastung, sondern vor allem den durch die BUV gewonnenen Nutzeffekt erkennen. Mit der Gestaltung besonderer Unterrichtsvorbereitungen erwirbt er eine gewisse Routine, die ihn in die Lage versetzt, seine täglichen Unterrichtsvorbereitungen nicht nur konzeptionell richtig, sondern auch ökonomisch zu gestalten. 3. Fachliche Abstimmung und zeitliche Abfolge der Unterrichtsvorbereitungen im Seminarjahr Besondere Unterrichtsvorbereitungen sind fachlich gebunden, d. h. sie sind schwerpunktmäßig für bestimmte Fächer (z. B. Biologie) und/oder Lernbereiche (z. B. Botanik) zu fertigen, die durch das laufende Seminarprogramm festgelegt sind und entsprechend vorbereitet werden. Im Rahmen der fachlichen Schwerpunktabgrenzung ist die Themenwahl für die einzelnen Unterrichtseinheiten dem Lehramtsanwärter freigestellt. Der Seminarleiter kann aus gegebenem Anlass das Thema der Schwerpunktstunde bestimmen. In der Regel plant der Lehramtsanwärter drei Einheiten eines Unterrichtsvormittages, wovon eine Einheit als Schwerpunktstunde fachlich gebunden ist. (Beispiel: Geschichte, Physik/Chemie/Biologie, Mathematik). In Ausnahmefällen und nach Absprache mit dem Seminarleiter können anstelle eines Unterrichtsvormittages auch drei aufeinanderfolgende Unterrichtseinheiten einer Lernsequenz konzipiert werden (Beispiel: drei aufeinanderfolgende Unterrichtseinheiten aus der Geometrie, die für drei verschiedene Unterrichtstage geplant werden). In der Regel nimmt der Seminarleiter die Unterrichtsvorbereitungen im Rahmen eines Schulbesuches beim Seminarteilnehmer ab. Deshalb ist eine rechtzeitige Terminabsprache zwischen den beiden erforderlich. Spätestens drei Tage vor dem Unterrichtsbesuch muss die schriftliche Unterrichtsplanung dem Seminarleiter vorliegen. 1 Die während des Seminarjahres zu fertigenden „Besonderen Unterrichtsvorbereitungen“ werden in angemessenen Zeitabständen auf die Schuljahresdrittel verteilt. Der Abgabetermin wird den Seminarteilnehmern rechtzeitig, spätestens jedoch vier Wochen vorher mitgeteilt. Terminliche Ausnahmeregelungen trifft der Seminarleiter nach eigenem Ermessen (z.B. Terminverlängerung bei kurzfristigem Wechsel der Schulstufe, der Klasse oder des Seminars). Die Prüflinge fertigen ihre Unterrichtsvorbereitungen zu Beginn des Schuljahres so, dass sie die Arbeit noch rechtzeitig vor der schulpraktischen Prüfung vom Seminarleiter besprochen und beurteilt zurückerhalten können. 4. Formale Gestaltung Das Deckblatt sollte einheitlich erstellt werden: Studienseminar ………. Seminarbezirk ……………… Seminarrektor/-in: …………Seminarjahr 2015/2016 1. Besondere Unterrichtsvorbereitung Grundschule ………….. 3. Jahrgangsstufe Schwerpunktstunde (15. Januar 2016) Fach: Kunsterziehung / Gestalten Thema: „Elmar und seine Freunde feiern ein Fest“ Wir mischen Farben und bemalen unsere Elefanten 1. Stundenskizze (Datum) Fach: ... Thema: ... 2. Stundenskizze (Datum) Fach: ... Thema: ... ausgearbeitet von Petra Musterfrau, Lehramtsanwärterin im 1. Dienstjahr Einlieferungstermin: 12.Januar 2016 Die Unterrichtsvorbereitung sollte übersichtlich und in ansprechender äußerer Form gestaltet werden. Nach Möglichkeit ist sie mit dem PC zu fertigen. Die Blätter im DIN-A-4-Format sollten in einem Schnellhefter abgeheftet werden. Die Seiten sind durchzunummerieren, dies erleichtert die Bezugnahme bei der Korrektur. Tipp- und Rechtschreibfehler lassen sich durch ein korrigierendes Nachlesen oder die Option „Rechtschreibprüfung“ bei der Textverarbeitung vermeiden. Es ist stets zu bedenken, dass die Seminarzeit auf den Lehrberuf vorbereitet. Das Bewusstsein der Vorbildwirkung ist ein wichtiges Attribut dieses Berufsstandes. Der Umfang der Unterrichtsvorbereitung lässt sich generell nicht einheitlich festlegen. Er wird vom jeweiligen Unterrichtsvorhaben und der besonderen Lernsituation bestimmt. Der Wert einer Unterrichtsvorbereitung wird durch ihren Inhalt, nicht durch ihren Umfang festgelegt. Im Allgemeinen kann die fundierte Darstellung einer Unterrichtsvorbereitung (einschließlich der Vorerwägungen) auf 20 - 25 Seiten erfolgen. 2
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