Auskunft: Netzwerk Hochschulsekretariat Arbeitsgruppe Einarbeitung Vorname Nachname Telefondurchwahl Emailadresse Beschäftigung von wissenschaftlichen MitarbeiterInnen, Lehrkräften für besondere Aufgaben und wissenschaftlichen Hilfskräften Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage im Formularschrank der Universitätsverwaltung für wissenschaftliche MitarbeiterInnen und Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA) unter http://www.unisiegen.de/start/formularcenter/beschaeftigte/personalangelegenheiten_und_sonst./beschaeftigung _wissenschaftlicher_mitarbeiterinnen_und_lehrkraeften_fuer_bes_aufgaben/ und für wissenschaftliche Hilfskräfte (wHk) unter http://www.unisiegen.de/start/formularcenter/beschaeftigte/personalangelegenheiten_und_sonst./beschaeftigung _wissenschaftlicher_hk/ Ausschreibung Stellen für wissenschaftliche MitarbeiterInnen, Lehrkräfte für besondere Aufgaben und wissenschaftliche Hilfskräfte sind grundsätzlich vor der Besetzung auszuschreiben, es gibt aber einige Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht, die Sie der Checkliste Ausschreibungspflicht entnehmen können. Falls die Stelle ausgeschrieben werden muss, führt die Fakultät/Zentrale Einrichtung ein Auswahlverfahren unter Beteiligung des wissenschaftlichen Personalrates, der Gleichstellungsbeauftragten und des Vertrauensmanns der Schwerbehinderten durch. Genauere Informationen befinden sich auf der Homepage, dort sind auch Musterausschreibungen vorhanden. Einstellung/Wiedereinstellung/Weiterbeschäftigung/Arbeitszeitänderung/Finanzierungsänderung Zu diesen Personalmaßnahmen ist ein Antrag der Fakultät/Zentralen Einrichtung mit den vollständigen Unterlagen der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters an die Abteilung 4.3 erforderlich. Die Antragsformulare mit der Angabe der erforderlichen Unterlagen finden Sie im Formularcenter http://www.uni-siegen.de/start/formularcenter/. Jeder Antrag muss vom zuständigen vorgesetzten Professor/Professorin und vom Dekan/Dekanin oder Geschäftsführer/in bzw. Leiter/in der Zentralen Einrichtung unterschrieben werden. Erstellt: Überarbeitet: Name/Bereich: Christine Jud, Datum: 15.10.2015 Email: [email protected] Name/Bereich: Vorname Nachname, Datum: xx.xx.201x Email: [email protected] Auskunft: Netzwerk Hochschulsekretariat Arbeitsgruppe Einarbeitung Vorname Nachname Telefondurchwahl Emailadresse Bitte beachten Sie die folgenden Grundsätze: Wenn ein vollständiger Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Abteilung 4.3 eingeht, wird er dort bearbeitet. Ggfs. muss seitens der Abt. 4.3 die Finanzierung mit dem Dezernat 1 – Finanz- und Wirtschaftsangelegenheiten - bzw. mit der Stabsabteilung Controlling, Organisation und Querschnittsthemen geklärt werden. Anschließend erfolgt die Beteiligung des wissenschaftlichen Personalrates. Sobald dessen Zustimmung der Abteilung 4.3 vorliegt, kann die Maßnahme umgesetzt werden. Die vorgenannten Schritte können in der Regel innerhalb von 4 Wochen bewerkstelligt werden. Bitte lassen Sie dem Personaldezernat den vollständigen Antrag nebst Unterlagen daher mit einer entsprechenden Vorlaufzeit zukommen. Verträge sind grundsätzlich nur mit einem Umfang von mindestens einer halben Stelle (19,92 Wochenstunden) bei den wissenschaftlichen MitarbeiterInnen und Lehrkräften für besondere Aufgaben und von mindestens vier bis höchstens 19 Wochenstunden bei den wissenschaftlichen Hilfskräften möglich. Zur Mindestvertragslaufzeit gibt es verschiedene Regelungen: Für die Einstellung von wissenschaftlichen MitarbeiterInnen und Lehrkräften für besondere Aufgaben im Rahmen von Haushaltsmitteln gilt grundsätzlich eine Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren. In begründeten Fällen (z.B. wenn die Mittel aus bestimmten Gründen nur für kürzere Zeit zur Verfügung stehen) ist eine kürzere Laufzeit denkbar. Falls der genannte Personenkreis im Rahmen von Drittmitteln beschäftigt werden soll, erfolgt die Beschäftigung in der Regel für die Laufzeit der zur Verfügung stehenden Mittel. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. wenn die/der Mitarbeiter/in für die Dauer eines Teilprojektes beschäftigt werden soll), ist eine kürzere Laufzeit denkbar. Für die Änderung der Arbeitszeit von wissenschaftlichen MitarbeiterInnen, Lehrkräften für besondere Aufgaben und wissenschaftlichen Hilfskräfte ist eine Mindestdauer von 3 Monaten vorgesehen. Zu weitergehenden Informationen bzw. zu allen sonstigen Fragen zur Beschäftigung wenden Sie sich bitte an Ihre AnsprechpartnerInnen im Personaldezernat. Ansprechpartner/innen in der Verwaltung: Für den Bereich der wiss. MitarbeiterInnen und Lehrkräfte für besondere Aufgaben unter dem Link: http://www.uni-siegen.de/zuv/dezernat4/dezernat4/beschaeftigung_von_wimi_lfba/?lang=de und für den Bereich der wissenschaftlichen Hilfskräfte unter dem Link: http://www.uni-siegen.de/zuv/dezernat4/dezernat4/beschaeftigung_von_whk/?lang=de Weitere Informationen der Verwaltung: Siehe oben direkt im Text verlinkt Schulungsangebot: Einstellungsverfahren SHK und wiss. Mitarbeiter/innen (inkl. WHK und LfbA) Erstellt: Überarbeitet: Name/Bereich: Christine Jud, Datum: 15.10.2015 Email: [email protected] Name/Bereich: Vorname Nachname, Datum: xx.xx.201x Email: [email protected]
© Copyright 2024 ExpyDoc