Einstellung wissenschaftliche Mitarbeiter

Auskunft:
Netzwerk Hochschulsekretariat
Arbeitsgruppe Einarbeitung
Vorname Nachname
Telefondurchwahl
Emailadresse
Beschäftigung von wissenschaftlichen MitarbeiterInnen,
Lehrkräften für besondere Aufgaben und wissenschaftlichen
Hilfskräften
Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage im Formularschrank der
Universitätsverwaltung für wissenschaftliche MitarbeiterInnen und Lehrkräfte für besondere
Aufgaben (LfbA) unter
http://www.unisiegen.de/start/formularcenter/beschaeftigte/personalangelegenheiten_und_sonst./beschaeftigung
_wissenschaftlicher_mitarbeiterinnen_und_lehrkraeften_fuer_bes_aufgaben/
und für wissenschaftliche Hilfskräfte (wHk) unter
http://www.unisiegen.de/start/formularcenter/beschaeftigte/personalangelegenheiten_und_sonst./beschaeftigung
_wissenschaftlicher_hk/
Ausschreibung
Stellen für wissenschaftliche MitarbeiterInnen, Lehrkräfte für besondere Aufgaben und
wissenschaftliche Hilfskräfte sind grundsätzlich vor der Besetzung auszuschreiben, es gibt aber
einige Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht, die Sie der Checkliste Ausschreibungspflicht
entnehmen können.
Falls die Stelle ausgeschrieben werden muss, führt die Fakultät/Zentrale Einrichtung ein
Auswahlverfahren unter Beteiligung des wissenschaftlichen Personalrates, der
Gleichstellungsbeauftragten und des Vertrauensmanns der Schwerbehinderten durch.
Genauere Informationen befinden sich auf der Homepage, dort sind auch Musterausschreibungen
vorhanden.
Einstellung/Wiedereinstellung/Weiterbeschäftigung/Arbeitszeitänderung/Finanzierungsänderung
Zu diesen Personalmaßnahmen ist ein Antrag der Fakultät/Zentralen Einrichtung mit den
vollständigen Unterlagen der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters an die Abteilung 4.3 erforderlich.
Die Antragsformulare mit der Angabe der erforderlichen Unterlagen finden Sie im Formularcenter
http://www.uni-siegen.de/start/formularcenter/.
Jeder Antrag muss vom zuständigen vorgesetzten Professor/Professorin und vom Dekan/Dekanin
oder Geschäftsführer/in bzw. Leiter/in der Zentralen Einrichtung unterschrieben werden.
Erstellt:
Überarbeitet:
Name/Bereich: Christine Jud,
Datum: 15.10.2015
Email: [email protected]
Name/Bereich: Vorname Nachname,
Datum: xx.xx.201x
Email: [email protected]
Auskunft:
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Arbeitsgruppe Einarbeitung
Vorname Nachname
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Emailadresse
Bitte beachten Sie die folgenden Grundsätze:
Wenn ein vollständiger Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Abteilung 4.3 eingeht,
wird er dort bearbeitet. Ggfs. muss seitens der Abt. 4.3 die Finanzierung mit dem Dezernat 1 –
Finanz- und Wirtschaftsangelegenheiten - bzw. mit der Stabsabteilung Controlling, Organisation
und Querschnittsthemen geklärt werden. Anschließend erfolgt die Beteiligung des
wissenschaftlichen Personalrates. Sobald dessen Zustimmung der Abteilung 4.3 vorliegt, kann die
Maßnahme umgesetzt werden.
Die vorgenannten Schritte können in der Regel innerhalb von 4 Wochen bewerkstelligt werden.
Bitte lassen Sie dem Personaldezernat den vollständigen Antrag nebst Unterlagen daher mit einer
entsprechenden Vorlaufzeit zukommen.
Verträge sind grundsätzlich nur mit einem Umfang von mindestens einer halben Stelle (19,92
Wochenstunden) bei den wissenschaftlichen MitarbeiterInnen und Lehrkräften für besondere
Aufgaben und von mindestens vier bis höchstens 19 Wochenstunden bei den wissenschaftlichen
Hilfskräften möglich.
Zur Mindestvertragslaufzeit gibt es verschiedene Regelungen:
Für die Einstellung von wissenschaftlichen MitarbeiterInnen und Lehrkräften für besondere
Aufgaben im Rahmen von Haushaltsmitteln gilt grundsätzlich eine Mindestvertragslaufzeit von drei
Jahren. In begründeten Fällen (z.B. wenn die Mittel aus bestimmten Gründen nur für kürzere Zeit
zur Verfügung stehen) ist eine kürzere Laufzeit denkbar.
Falls der genannte Personenkreis im Rahmen von Drittmitteln beschäftigt werden soll, erfolgt die
Beschäftigung in der Regel für die Laufzeit der zur Verfügung stehenden Mittel. In begründeten
Ausnahmefällen (z.B. wenn die/der Mitarbeiter/in für die Dauer eines Teilprojektes beschäftigt
werden soll), ist eine kürzere Laufzeit denkbar.
Für die Änderung der Arbeitszeit von wissenschaftlichen MitarbeiterInnen, Lehrkräften für
besondere Aufgaben und wissenschaftlichen Hilfskräfte ist eine Mindestdauer von 3 Monaten
vorgesehen. Zu weitergehenden Informationen bzw. zu allen sonstigen Fragen zur Beschäftigung
wenden Sie sich bitte an Ihre AnsprechpartnerInnen im Personaldezernat.
Ansprechpartner/innen in der Verwaltung:
Für den Bereich der wiss. MitarbeiterInnen und Lehrkräfte für besondere Aufgaben unter dem Link:
http://www.uni-siegen.de/zuv/dezernat4/dezernat4/beschaeftigung_von_wimi_lfba/?lang=de
und für den Bereich der wissenschaftlichen Hilfskräfte unter dem Link:
http://www.uni-siegen.de/zuv/dezernat4/dezernat4/beschaeftigung_von_whk/?lang=de
Weitere Informationen der Verwaltung: Siehe oben direkt im Text verlinkt
Schulungsangebot: Einstellungsverfahren SHK und wiss. Mitarbeiter/innen (inkl. WHK und LfbA)
Erstellt:
Überarbeitet:
Name/Bereich: Christine Jud,
Datum: 15.10.2015
Email: [email protected]
Name/Bereich: Vorname Nachname,
Datum: xx.xx.201x
Email: [email protected]