Besondere Lernleistung - Sachsenwaldschule Gymnasium Reinbek

Sachsenwaldschule
Oktober 2015
Gymnasium Reinbek
Besondere Lernleistung – Betreuung durch eine Fachlehrkraft
„Besonders interessierte und qualifizierte Schülerinnen und Schüler, die ihre Kenntnisse in fachlicher
und methodischer Hinsicht erweitern wollen, können eine „besondere Lernleistung“ erbringen. [...] Sie
verlangt ein hohes Maß an Eigenständigkeit in der Gestaltung des Lern- und Arbeitsprozesses und
schult damit in besonderer Weise Fähigkeiten, die im Studium und in der beruflichen Ausbildung
erforderlich sind.“ (Ratgeber gymnasiale Oberstufe OAPVO, S. 91)
Mit der Anfertigung einer besonderen Lernleistung durch Schülerinnen und Schüler ist eine Beratung
und Betreuung durch die Schule verbunden. „Die Schule entscheidet über die Annahme eines
Vorhabens als „besondere Lernleistung“. Darüber hinaus ist die Betreuung durch die Schule eher durch
Gesprächsangebote und Beratung als durch Vorgabe und Arbeitsauftrag gekennzeichnet. Die Schülerin
oder der Schüler stimmt die Themenstellung und Erarbeitung der „besonderen Lernleistung" mit der
betreuenden Lehrkraft ab. Eine Beratung durch außerschulische Institutionen, z.B. Hochschulen,
Forschungsinstitute, Unternehmen etc. ist ausdrücklich erwünscht, die betreuende Lehrkraft ist aber
darüber ebenso zu informieren wie über den Fortgang der Arbeit.“ (Ratgeber gymnasiale Oberstufe
OAPVO, S. 92)
Während der Erarbeitung der besonderen Lernleistung finden ca. drei Beratungsgespräche durch eine
von der Schülerin / dem Schüler gewählte Fachlehrkraft statt. Die Gespräche sollen dem Prüfling eine
gewisse Sicherheit bezüglich ihrer / seiner Bemühungen geben. Die betreuende Fachlehrkraft erhält die
Möglichkeit, sich über den Fortgang und die Eigenständigkeit der Erarbeitung zu informieren. Hierdurch
soll verhindert werden, dass die Arbeit ausufert und nicht mehr bewältigt werden kann und / oder nicht
den Ansprüchen, die an eine besonderen Lernleistung gestellt werden, genügt.
Die Schülerin / der Schüler kann in diesen Gesprächen offen gebliebene fachliche Fragen, aufgetauchte
Widersprüche, Informationsdefizite oder Fragen zum formalen Aufbau thematisieren.
Bevor die Schülerin / der Schüler ihre / seine Abiturprüfungsfächer wählt und somit über die Einbringung der besonderen Lernleistung entscheidet, legt sie / er der betreuenden Fachlehrkraft mindestens
ein erstes Konzept der Arbeit vor. In diesem sollen der Gegenstand, die Ziele, die angewandten
Methoden und der Erkenntnisgewinn bzw. der Neuigkeitsaspekt der besonderen Lernleistung skizziert
werden.
Im weiteren Verlauf der Erarbeitung erläutert die Schülerin / der Schüler der Fachlehrkraft die
ausführliche Konzeption. Dieses erfolgt im Idealfall bereits vor der Wahl der Abiturprüfungsfächer.
Im Rahmen der Erläuterung der Konzeption erhält die betreuende Fachlehrkraft einen ersten
detaillierten Einblick in die Art und Weise, wie sich die Schülerin / der Schüler mit der Thematik der
besonderen Lernleistung auseinandersetzt.
Mögliche inhaltliche Schwerpunkte der Erläuterung der Konzeption können z.B. sein:

Vorstellen des Arbeitsthemas, Hinweise zur Themeneingrenzung

Begründen bzw. Prüfen der Tragfähigkeit des Themas, der Problemorientierung, der persönlichen Relevanz, des Erkenntnisgewinns bzw. des Neuigkeitsaspektes

Erläuterung der vorläufigen Gliederung

Vorstellen des genauen Arbeitsplans, Hinweise zum Zeitmanagement
Durch dieses Vorgehen sollen sowohl bei den Schülerinnen und Schülern, aber auch bei den
Lehrkräften Klarheit über die Anforderungen und Aufgaben, eine möglichst große Verlässlichkeit und
hoffentlich Zufriedenheit erzielt werden.
Klü 10/2015
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Oktober 2015
Gymnasium Reinbek
Besondere Lernleistung – ein möglicher Zeitplan
Die folgende Auflistung stellt ein mögliches Vorgehen dar. Verbindlich sind die Anmeldung der
„besonderen Lernleistung“, die Verteidigung der Konzeption, Abgabe der besonderen
Lernleistung und das Kolloquium.
Es sollten bei der konkreten Planung auf jeden Fall Zeiträume für Unvorhergesehenes
eingeplant werden.
Orientierungszeit
Arbeitsphase

Wahl eines Arbeitsgebietes zur Absolvierung der
besonderen Lernleistung

Themenfindung

Wahl des Betreuers an der Schule

Anmeldung der besonderen Lernleistung

Erstellung eines ersten Konzeptes sowie eines
Arbeitsplanes
(Kurshalbjahr Q1.2)

Literaturrecherche, -beschaffung, -auswahl und
-auswertung
Osterferien

Erarbeitung einer differenzierten Gliederung
April / Mai

Erläuterung der Konzeption bei dem Betreuer der
besonderen Lernleistung (wird protokolliert)

Durchführung von Untersuchungen, Befragungen,
Recherchen, Experimenten, ...

eventuell Beratung und Diskussion der Arbeit mit
Experten

Erstellung der Erstfassung der schriftlichen
Dokumentation und der Anlagen

Wahl der Prüfungsfächer entsprechend § 8 (2) OAPVO
→ Verbindliche Entscheidung über das Einbringen der
besonderen Lernleistung in das Abitur!

Überarbeitung der schriftlichen Dokumentation und
Gestaltung der Anlagen

Erstellung der Endfassung

Korrektur der Endfassung
(Kurshalbjahr Q2.1)

Ausdruck und Vervielfältigung der Arbeit
November

Abgabe der Arbeit in zweifacher Ausfertigung

Vorbereitung des Kolloquiums
→ Erstellung einer Präsentation für das Kolloquium
(Januar) / Februar
(Kurshalbjahr Q1.2)
März
(Kurshalbjahr Q1.2)
April bis Juli
(Kurshalbjahr Q1.2)
Sommerferien
September
(Kurshalbjahr Q2.1)
September / November
(Kurshalbjahr Q2.1)
Herbstferien
(Kurshalbjahr Q2.1)
September/Oktober
(Kurshalbjahr Q2.1)
November/Dezember
(Kurshalbjahr Q2.1)
ca. 2 bis 5 Wochen nach dem

Abgabetermin
Kolloquium
(spätestens vor der mündlichen Prüfung)
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Gymnasium Reinbek
Besondere Lernleistung – Bewertung
Die „besondere Lernleistung“ besteht aus einem schriftlichen Teil, dessen Bewertungsanteil 2/3 beträgt,
und einem Kolloquium mit einem Bewertungsanteil von 1/3.
A: Bewertungskriterien des schriftlichen Teils:
Formale Anlage
Faktor 1/6
formale Korrektheit (Schriftbild, Nummerierung, Rechtschreibung, Zeichnungen, etc.)
sprachliche Korrektheit
korrekte Zitierweise, vollständige Quellenangabe
fachgerechtes und übersichtliches Literaturverzeichnis
übersichtliche Gliederung, Inhaltsverzeichnis
Note
Methodische Durchführung
Faktor 2/6
Qualität und Umfang der Recherchen und der Argumente
Originalität, Kreativität, Selbstständigkeit und Problemorientierung
Arbeitseinsatz und Engagement ( Nachweis der Arbeitskontakte und
Kooperationspartner)
logische Planung von Lösungswegen und Vorgehensweise in angemessener
Abstraktion
verständliche, logische und angemessene sprachliche Darstellung
Kenntnis und Verwendung der Fachsprache
Trennung von Fakten und Meinungen, Wichtigem und Unwichtigem
Abstraktionen, Veranschaulichungen, graf. Darstellung, mathematische Verfahren
zweckgerichtete Auswertung der Literatur und Einsatz von Zitaten
Genauigkeit in Darstellung und Auswertung, besonders bei Experimenten
Note
Inhaltliche Bewältigung
Faktor 3/6
Schwierigkeitsgrad
exakte Dokumentation des Arbeitsprozesses
Erfassung der Problemstellung und deren zielgerichtete Bearbeitung
Übersicht über die Ergebnisse und gedankliche Ordnung ( Konzentration auf das
Wesentliche)
Präzision und logische Nachvollziehbarkeit der Darstellung ( schlüssige Interpretation
und logische Gedankenführung, Begründung)
kritische Distanz zu den eigenen Ergebnissen, deren Verknüpfung und wertender
Vergleich ( Reflexion der Methoden und Lösungen)
Schlussfolgerung und Ausblick
Aufgreifen von Anregungen der Lehrkraft oder aus der Literatur und deren
Einbeziehung
Note
Zwischenergebnis des schriftlichen Teils:
1/6 mal
2/6 mal
3/6 mal
für „Formale Anlage“
für „Methodische Durchführung“
für „Inhaltliche Bewältigung“
ergibt die Note:
3
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Oktober 2015
Gymnasium Reinbek
B: Bewertungskriterien des mündlichen Teils (Kolloquium):
Aufbau, Inhalt und Gliederung des Schülervortrages (max. 10 Min)
Faktor 1/4
attraktiver Einstieg
fachlich fundierte Darstellungsweise mit eigenen Wertungen
einsichtiger, logischer Aufbau
Auswahl sinnvoller, prägnanter und informativer Ergebnisse
Note
Präsentationstechnik
Faktor 1/4
Sicherheit und Anschaulichkeit der Präsentation ( sachgerechter Einsatz von
Präsentationsformen (Medien))
Ansprechen unterschiedlicher Sinnesbereiche
Originalität, Kreativität
Note
Kommunikationsleistung, Vortragsstil
Faktor 1/4
sinnvolle Pausen, Sprechgeschwindigkeit
Körpersprache, Auftreten, Gestik, Blickkontakt
deutliche Artikulation
lebendiger Vortrag, freies Reden
sehr guter Ausdruck, treffender Gebrauch der Fachtermini
Argumentationssicherheit
Note
Befragung und Hintergrundwissen
Faktor 1/4
souveräne Problemsicht und Umgang mit Nachfragen ( Reaktionsfähigkeit)
Umfang des Wissens und Könnens ( differenzierte Detailkenntnisse, begründete
Einschätzungen)
eigene Wertung
Verständnis best. Fachtermini
Note
Zwischenergebnis des mündlichen Teils:
für „Aufbau, Inhalt, Gliederung des Schülervortrages“
für „Präsentationstechnik“
für „Kommunikationsleistung, Vortragsstil“
für „Befragung und Hintergrundwissen“
ergibt die Note:
1/4 mal
1/4 mal
1/4 mal
1/4 mal
1
Gesamtergebnis :
2/3 mal
1/3 mal
für den schriftlichen Teil
für den mündlichen Teil
ergibt folgende Endnote2:
2
Das Prüfungsergebnis wird mathematisch auf ganze Notenpunkte gerundet.
1
Ausschlussklausel:
Wenn im Prüfungsteil Befragung und Hintergrundwissen signifikante inhaltliche Mängel festgestellt werden, so kann das
Gesamtergebnis nicht mehr als 04 Punkte betragen.
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Sachsenwaldschule
September 2012
Gymnasium Reinbek
Erläuterungen zur „besonderen Lernleistung“
Anlage und Aufbau des schriftlichen Teils der "besonderen Lernleistung" werden sich in der Regel nach folgender
Gliederung richten, wobei fachspezifische Verfahren und Methoden auch ein anderes Schema nahe legen können:
1.
Einleitung:
Inhaltsübersicht, Abgrenzung des Themas und Reflexion der Problemstellung, Nennung und Begründung der
gewählten Arbeitsmethoden.
2.
Ausführung:
Stand des Problems aufgrund der verwendeten Fachinformationen, straffe Beschreibung der eigenen
Untersuchung, Benennung der Ergebnisse, Aussagen zur Leistungsfähigkeit der gewählten
Untersuchungsmethode.
3.
Schluss:
Zusammenfassung und ggf. kritische Auseinandersetzung mit den Ergebnissen, Benennung offen gebliebener
Fragen und Widersprüche, abschließende Überlegungen über das eigene Vorgehen.
4.
Materialien
Welche formalen Vorschriften sind bei der Erstellung der Dokumentation zu beachten?
Bei der Dokumentation einer "besonderen Lernleistung" müssen bestimmte formale Anforderungen erfüllt werden:

Umfang, der ca. 20 bis 30 Seiten. Dabei ist der Anhang (Dokumentation, Materialien, Quellenangaben,

Literaturverzeichnis etc.) nicht berücksichtigt.

Benutzung von DIN A 4-Blättern, einseitig 1,5-zeilig in Standardschrift Größe 12 beschrieben Deckblatt mit
Namensangabe, Thema der "besonderen Lernleistung" und Angabe des schulischen Referenzfaches/der
schulischen Referenzfächer

erste Seite mit Angaben über Schule, Schuljahr, Kurs(e), ggf. Fach, Name der Schülerin/des Schülers,
Thema, betreuende Lehrkraft, Termin der endgültigen Festlegung des Themas, Abgabetermin der
Dokumentation, Bewertung der Dokumentation (in Punkten), Unterschrift der Schülerin/des Schülers,
Unterschrift der Fachkraft

Inhaltsverzeichnis (Einzelkapitel mit Gliederungsziffern und Seitenzahlangabe)

Literaturverzeichnis

förmliche Schülererklärung am Ende der Dokumentation, dass die „besondere Lernleistung“ selbstständig und
nur mit den angegebenen Hilfsmitteln erbracht wurde

gegebenenfalls Einverständniserklärung auf gesondertem Blatt, das die Dokumentation der „besonderen
Lernleistung“ der schulinternen Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann.
Weist die Dokumentation deutliche formale Mängel auf, führt dies nach § 12 Absatz 2 OAPVO
wie in Abiturklausuren zu Punktabzügen in der Bewertung.
Bewertungsgrundlage für die schriftliche Dokumentation ist der Nachweis der Beherrschung
wissenschaftspropädeutischer Methoden.
Dazu gehören:

Qualität und Umfang der Recherchen und der Argumente

Konzentration auf das Wesentliche

Präzision und logische Nachvollziehbarkeit der Darstellung

Benennen der Gültigkeitsbedingungen der Ergebnisse

Reflexion der Methoden und Lösungen insbesondere bei mehreren möglichen Varianten

Originalität, Kreativität, Selbstständigkeit und Problemorientierung

exakte Dokumentation des Arbeitsprozesses

Nachweis der Arbeitskontakte und Kooperationspartner.
Im Kolloquium präsentiert die Schülerin oder der Schüler die Arbeit und die ihr zugrunde liegende Reflexionsprozesse, damit sowohl das Maß an eigenständiger Aneignung von Kenntnissen, Methoden und Fertigkeiten als
auch deren eigenständige Anwendung erkennbar und bewertbar werden. Eigenständig zu bewertende Teile sind:

Planung und Durchführung der „besonderen Lernleistung",

Präsentation im Kolloquium.
Bewertungsgrundlage des Kolloquiums sind:

Umfang des Wissens und Könnens

Argumentationssicherheit

Konzentration, Logik, Verständlichkeit der Ausführungen

Reaktionsfähigkeit, Engagement, Rhetorik

Sicherheit und Anschaulichkeit der Präsentation.
Die Bewertung der „besonderen Lernleistung" ergibt sich aus der schriftlichen Dokumentation und
gegebenenfalls dem Produkt und der Präsentation im Kolloquium. Die Teilnoten werden protokolliert.
Gelangt die Bewertungskommission zu der belegbaren Überzeugung, dass die „besondere Lernleistung" nicht - wie
vom Prüfling nach § 18 Absatz 2 OAPVO versichert selbstständig angefertigt wurde, so wird diese nach Maßgabe
von § 21 Absatz 3 OAPVO als Täuschungsversuch geahndet.
Quelle: Ministerium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein (Hrsg.) (2010): Ratgeber gymnasiale Oberstufe.
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