Sachsenwaldschule Oktober 2015 Gymnasium Reinbek Besondere Lernleistung – Betreuung durch eine Fachlehrkraft „Besonders interessierte und qualifizierte Schülerinnen und Schüler, die ihre Kenntnisse in fachlicher und methodischer Hinsicht erweitern wollen, können eine „besondere Lernleistung“ erbringen. [...] Sie verlangt ein hohes Maß an Eigenständigkeit in der Gestaltung des Lern- und Arbeitsprozesses und schult damit in besonderer Weise Fähigkeiten, die im Studium und in der beruflichen Ausbildung erforderlich sind.“ (Ratgeber gymnasiale Oberstufe OAPVO, S. 91) Mit der Anfertigung einer besonderen Lernleistung durch Schülerinnen und Schüler ist eine Beratung und Betreuung durch die Schule verbunden. „Die Schule entscheidet über die Annahme eines Vorhabens als „besondere Lernleistung“. Darüber hinaus ist die Betreuung durch die Schule eher durch Gesprächsangebote und Beratung als durch Vorgabe und Arbeitsauftrag gekennzeichnet. Die Schülerin oder der Schüler stimmt die Themenstellung und Erarbeitung der „besonderen Lernleistung" mit der betreuenden Lehrkraft ab. Eine Beratung durch außerschulische Institutionen, z.B. Hochschulen, Forschungsinstitute, Unternehmen etc. ist ausdrücklich erwünscht, die betreuende Lehrkraft ist aber darüber ebenso zu informieren wie über den Fortgang der Arbeit.“ (Ratgeber gymnasiale Oberstufe OAPVO, S. 92) Während der Erarbeitung der besonderen Lernleistung finden ca. drei Beratungsgespräche durch eine von der Schülerin / dem Schüler gewählte Fachlehrkraft statt. Die Gespräche sollen dem Prüfling eine gewisse Sicherheit bezüglich ihrer / seiner Bemühungen geben. Die betreuende Fachlehrkraft erhält die Möglichkeit, sich über den Fortgang und die Eigenständigkeit der Erarbeitung zu informieren. Hierdurch soll verhindert werden, dass die Arbeit ausufert und nicht mehr bewältigt werden kann und / oder nicht den Ansprüchen, die an eine besonderen Lernleistung gestellt werden, genügt. Die Schülerin / der Schüler kann in diesen Gesprächen offen gebliebene fachliche Fragen, aufgetauchte Widersprüche, Informationsdefizite oder Fragen zum formalen Aufbau thematisieren. Bevor die Schülerin / der Schüler ihre / seine Abiturprüfungsfächer wählt und somit über die Einbringung der besonderen Lernleistung entscheidet, legt sie / er der betreuenden Fachlehrkraft mindestens ein erstes Konzept der Arbeit vor. In diesem sollen der Gegenstand, die Ziele, die angewandten Methoden und der Erkenntnisgewinn bzw. der Neuigkeitsaspekt der besonderen Lernleistung skizziert werden. Im weiteren Verlauf der Erarbeitung erläutert die Schülerin / der Schüler der Fachlehrkraft die ausführliche Konzeption. Dieses erfolgt im Idealfall bereits vor der Wahl der Abiturprüfungsfächer. Im Rahmen der Erläuterung der Konzeption erhält die betreuende Fachlehrkraft einen ersten detaillierten Einblick in die Art und Weise, wie sich die Schülerin / der Schüler mit der Thematik der besonderen Lernleistung auseinandersetzt. Mögliche inhaltliche Schwerpunkte der Erläuterung der Konzeption können z.B. sein: Vorstellen des Arbeitsthemas, Hinweise zur Themeneingrenzung Begründen bzw. Prüfen der Tragfähigkeit des Themas, der Problemorientierung, der persönlichen Relevanz, des Erkenntnisgewinns bzw. des Neuigkeitsaspektes Erläuterung der vorläufigen Gliederung Vorstellen des genauen Arbeitsplans, Hinweise zum Zeitmanagement Durch dieses Vorgehen sollen sowohl bei den Schülerinnen und Schülern, aber auch bei den Lehrkräften Klarheit über die Anforderungen und Aufgaben, eine möglichst große Verlässlichkeit und hoffentlich Zufriedenheit erzielt werden. Klü 10/2015 1 Sachsenwaldschule Oktober 2015 Gymnasium Reinbek Besondere Lernleistung – ein möglicher Zeitplan Die folgende Auflistung stellt ein mögliches Vorgehen dar. Verbindlich sind die Anmeldung der „besonderen Lernleistung“, die Verteidigung der Konzeption, Abgabe der besonderen Lernleistung und das Kolloquium. Es sollten bei der konkreten Planung auf jeden Fall Zeiträume für Unvorhergesehenes eingeplant werden. Orientierungszeit Arbeitsphase Wahl eines Arbeitsgebietes zur Absolvierung der besonderen Lernleistung Themenfindung Wahl des Betreuers an der Schule Anmeldung der besonderen Lernleistung Erstellung eines ersten Konzeptes sowie eines Arbeitsplanes (Kurshalbjahr Q1.2) Literaturrecherche, -beschaffung, -auswahl und -auswertung Osterferien Erarbeitung einer differenzierten Gliederung April / Mai Erläuterung der Konzeption bei dem Betreuer der besonderen Lernleistung (wird protokolliert) Durchführung von Untersuchungen, Befragungen, Recherchen, Experimenten, ... eventuell Beratung und Diskussion der Arbeit mit Experten Erstellung der Erstfassung der schriftlichen Dokumentation und der Anlagen Wahl der Prüfungsfächer entsprechend § 8 (2) OAPVO → Verbindliche Entscheidung über das Einbringen der besonderen Lernleistung in das Abitur! Überarbeitung der schriftlichen Dokumentation und Gestaltung der Anlagen Erstellung der Endfassung Korrektur der Endfassung (Kurshalbjahr Q2.1) Ausdruck und Vervielfältigung der Arbeit November Abgabe der Arbeit in zweifacher Ausfertigung Vorbereitung des Kolloquiums → Erstellung einer Präsentation für das Kolloquium (Januar) / Februar (Kurshalbjahr Q1.2) März (Kurshalbjahr Q1.2) April bis Juli (Kurshalbjahr Q1.2) Sommerferien September (Kurshalbjahr Q2.1) September / November (Kurshalbjahr Q2.1) Herbstferien (Kurshalbjahr Q2.1) September/Oktober (Kurshalbjahr Q2.1) November/Dezember (Kurshalbjahr Q2.1) ca. 2 bis 5 Wochen nach dem Abgabetermin Kolloquium (spätestens vor der mündlichen Prüfung) 2 Sachsenwaldschule Oktober 2015 Gymnasium Reinbek Besondere Lernleistung – Bewertung Die „besondere Lernleistung“ besteht aus einem schriftlichen Teil, dessen Bewertungsanteil 2/3 beträgt, und einem Kolloquium mit einem Bewertungsanteil von 1/3. A: Bewertungskriterien des schriftlichen Teils: Formale Anlage Faktor 1/6 formale Korrektheit (Schriftbild, Nummerierung, Rechtschreibung, Zeichnungen, etc.) sprachliche Korrektheit korrekte Zitierweise, vollständige Quellenangabe fachgerechtes und übersichtliches Literaturverzeichnis übersichtliche Gliederung, Inhaltsverzeichnis Note Methodische Durchführung Faktor 2/6 Qualität und Umfang der Recherchen und der Argumente Originalität, Kreativität, Selbstständigkeit und Problemorientierung Arbeitseinsatz und Engagement ( Nachweis der Arbeitskontakte und Kooperationspartner) logische Planung von Lösungswegen und Vorgehensweise in angemessener Abstraktion verständliche, logische und angemessene sprachliche Darstellung Kenntnis und Verwendung der Fachsprache Trennung von Fakten und Meinungen, Wichtigem und Unwichtigem Abstraktionen, Veranschaulichungen, graf. Darstellung, mathematische Verfahren zweckgerichtete Auswertung der Literatur und Einsatz von Zitaten Genauigkeit in Darstellung und Auswertung, besonders bei Experimenten Note Inhaltliche Bewältigung Faktor 3/6 Schwierigkeitsgrad exakte Dokumentation des Arbeitsprozesses Erfassung der Problemstellung und deren zielgerichtete Bearbeitung Übersicht über die Ergebnisse und gedankliche Ordnung ( Konzentration auf das Wesentliche) Präzision und logische Nachvollziehbarkeit der Darstellung ( schlüssige Interpretation und logische Gedankenführung, Begründung) kritische Distanz zu den eigenen Ergebnissen, deren Verknüpfung und wertender Vergleich ( Reflexion der Methoden und Lösungen) Schlussfolgerung und Ausblick Aufgreifen von Anregungen der Lehrkraft oder aus der Literatur und deren Einbeziehung Note Zwischenergebnis des schriftlichen Teils: 1/6 mal 2/6 mal 3/6 mal für „Formale Anlage“ für „Methodische Durchführung“ für „Inhaltliche Bewältigung“ ergibt die Note: 3 Sachsenwaldschule Oktober 2015 Gymnasium Reinbek B: Bewertungskriterien des mündlichen Teils (Kolloquium): Aufbau, Inhalt und Gliederung des Schülervortrages (max. 10 Min) Faktor 1/4 attraktiver Einstieg fachlich fundierte Darstellungsweise mit eigenen Wertungen einsichtiger, logischer Aufbau Auswahl sinnvoller, prägnanter und informativer Ergebnisse Note Präsentationstechnik Faktor 1/4 Sicherheit und Anschaulichkeit der Präsentation ( sachgerechter Einsatz von Präsentationsformen (Medien)) Ansprechen unterschiedlicher Sinnesbereiche Originalität, Kreativität Note Kommunikationsleistung, Vortragsstil Faktor 1/4 sinnvolle Pausen, Sprechgeschwindigkeit Körpersprache, Auftreten, Gestik, Blickkontakt deutliche Artikulation lebendiger Vortrag, freies Reden sehr guter Ausdruck, treffender Gebrauch der Fachtermini Argumentationssicherheit Note Befragung und Hintergrundwissen Faktor 1/4 souveräne Problemsicht und Umgang mit Nachfragen ( Reaktionsfähigkeit) Umfang des Wissens und Könnens ( differenzierte Detailkenntnisse, begründete Einschätzungen) eigene Wertung Verständnis best. Fachtermini Note Zwischenergebnis des mündlichen Teils: für „Aufbau, Inhalt, Gliederung des Schülervortrages“ für „Präsentationstechnik“ für „Kommunikationsleistung, Vortragsstil“ für „Befragung und Hintergrundwissen“ ergibt die Note: 1/4 mal 1/4 mal 1/4 mal 1/4 mal 1 Gesamtergebnis : 2/3 mal 1/3 mal für den schriftlichen Teil für den mündlichen Teil ergibt folgende Endnote2: 2 Das Prüfungsergebnis wird mathematisch auf ganze Notenpunkte gerundet. 1 Ausschlussklausel: Wenn im Prüfungsteil Befragung und Hintergrundwissen signifikante inhaltliche Mängel festgestellt werden, so kann das Gesamtergebnis nicht mehr als 04 Punkte betragen. 4 Sachsenwaldschule September 2012 Gymnasium Reinbek Erläuterungen zur „besonderen Lernleistung“ Anlage und Aufbau des schriftlichen Teils der "besonderen Lernleistung" werden sich in der Regel nach folgender Gliederung richten, wobei fachspezifische Verfahren und Methoden auch ein anderes Schema nahe legen können: 1. Einleitung: Inhaltsübersicht, Abgrenzung des Themas und Reflexion der Problemstellung, Nennung und Begründung der gewählten Arbeitsmethoden. 2. Ausführung: Stand des Problems aufgrund der verwendeten Fachinformationen, straffe Beschreibung der eigenen Untersuchung, Benennung der Ergebnisse, Aussagen zur Leistungsfähigkeit der gewählten Untersuchungsmethode. 3. Schluss: Zusammenfassung und ggf. kritische Auseinandersetzung mit den Ergebnissen, Benennung offen gebliebener Fragen und Widersprüche, abschließende Überlegungen über das eigene Vorgehen. 4. Materialien Welche formalen Vorschriften sind bei der Erstellung der Dokumentation zu beachten? Bei der Dokumentation einer "besonderen Lernleistung" müssen bestimmte formale Anforderungen erfüllt werden: Umfang, der ca. 20 bis 30 Seiten. Dabei ist der Anhang (Dokumentation, Materialien, Quellenangaben, Literaturverzeichnis etc.) nicht berücksichtigt. Benutzung von DIN A 4-Blättern, einseitig 1,5-zeilig in Standardschrift Größe 12 beschrieben Deckblatt mit Namensangabe, Thema der "besonderen Lernleistung" und Angabe des schulischen Referenzfaches/der schulischen Referenzfächer erste Seite mit Angaben über Schule, Schuljahr, Kurs(e), ggf. Fach, Name der Schülerin/des Schülers, Thema, betreuende Lehrkraft, Termin der endgültigen Festlegung des Themas, Abgabetermin der Dokumentation, Bewertung der Dokumentation (in Punkten), Unterschrift der Schülerin/des Schülers, Unterschrift der Fachkraft Inhaltsverzeichnis (Einzelkapitel mit Gliederungsziffern und Seitenzahlangabe) Literaturverzeichnis förmliche Schülererklärung am Ende der Dokumentation, dass die „besondere Lernleistung“ selbstständig und nur mit den angegebenen Hilfsmitteln erbracht wurde gegebenenfalls Einverständniserklärung auf gesondertem Blatt, das die Dokumentation der „besonderen Lernleistung“ der schulinternen Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann. Weist die Dokumentation deutliche formale Mängel auf, führt dies nach § 12 Absatz 2 OAPVO wie in Abiturklausuren zu Punktabzügen in der Bewertung. Bewertungsgrundlage für die schriftliche Dokumentation ist der Nachweis der Beherrschung wissenschaftspropädeutischer Methoden. Dazu gehören: Qualität und Umfang der Recherchen und der Argumente Konzentration auf das Wesentliche Präzision und logische Nachvollziehbarkeit der Darstellung Benennen der Gültigkeitsbedingungen der Ergebnisse Reflexion der Methoden und Lösungen insbesondere bei mehreren möglichen Varianten Originalität, Kreativität, Selbstständigkeit und Problemorientierung exakte Dokumentation des Arbeitsprozesses Nachweis der Arbeitskontakte und Kooperationspartner. Im Kolloquium präsentiert die Schülerin oder der Schüler die Arbeit und die ihr zugrunde liegende Reflexionsprozesse, damit sowohl das Maß an eigenständiger Aneignung von Kenntnissen, Methoden und Fertigkeiten als auch deren eigenständige Anwendung erkennbar und bewertbar werden. Eigenständig zu bewertende Teile sind: Planung und Durchführung der „besonderen Lernleistung", Präsentation im Kolloquium. Bewertungsgrundlage des Kolloquiums sind: Umfang des Wissens und Könnens Argumentationssicherheit Konzentration, Logik, Verständlichkeit der Ausführungen Reaktionsfähigkeit, Engagement, Rhetorik Sicherheit und Anschaulichkeit der Präsentation. Die Bewertung der „besonderen Lernleistung" ergibt sich aus der schriftlichen Dokumentation und gegebenenfalls dem Produkt und der Präsentation im Kolloquium. Die Teilnoten werden protokolliert. Gelangt die Bewertungskommission zu der belegbaren Überzeugung, dass die „besondere Lernleistung" nicht - wie vom Prüfling nach § 18 Absatz 2 OAPVO versichert selbstständig angefertigt wurde, so wird diese nach Maßgabe von § 21 Absatz 3 OAPVO als Täuschungsversuch geahndet. Quelle: Ministerium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein (Hrsg.) (2010): Ratgeber gymnasiale Oberstufe. 5
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