Ursula Meierkord: „Verstärkter Musikunterricht an Ganztagsschulen“ Bericht der Arbeitsgruppe mit Hans Jünger Eine Chance der Ganztagsschule liegt in der Einbindung der Freizeitaktivitäten in den schulischen Rahmen. Für musikalische Aktivitäten würde das bedeuten, dass ein Zugang zu musikalischer Bildung auch Schülerinnen und Schülern ermöglicht wird, die durch das Elternhaus weniger an solche Angebote herangeführt werden. Der Unterricht fände in einer vertrauten Umgebung statt. Das könnte die Schwelle verringern, allein oder zusammen mit anderen ein Instrument zu erlernen. Lernen mehr Schülerinnen und Schüler ein Instrument spielen, profitiert davon auch der Pflichtunterricht. Ein auf diese Weise verstärkter Musikunterricht wirkt sich positiv auf die Motivation und die Arbeitshaltung der Schülerinnen und Schüler auch anderen Fächern gegenüber aus. Verstärkter Musikunterricht erfordert Kooperation zwischen schulischen und außerschulischen Partnern, in der Regel der Musikschule. Die Arbeitsgruppe hat die Bedingungen für eine gut funktionierende Kooperation diskutiert. Grundlage war das Modell der „Julius-Leber-Schule“ in Hamburg, an der Hans Jünger lange Zeit Lehrer war. (Siehe auch Web-Site der Schule) Diese Schule ist zwar keine Ganztagsschule, kann aber mit ihrem umfangreichen freizeitpädagogischen Angebot Anregungen bieten. Hans Jünger sieht folgende Aufgaben auf der Seite der Heranwachsenden, denen die Schule nachkommen muss: Orientierung und Auswahl, Kompetenzerwerb und Anwendung. Orientierung und Auswahl kann hauptsächlich im Klassen- und Kursunterricht innerhalb des Pflichtbereiches stattfinden. Schülerinnen und Schüler machen verschiedene Erfahrungen mit Musikarten und dem Umgang mit Musik. Sie werden bei der eigenen Auswahl unterstützt. Der Kompetenzerwerb findet je nach Spezialisierung im Pflicht- oder Wahlbereich statt. Im Klassen- und Kursunterricht des Pflichtbereichs werden grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen vermittelt (z. B. in Bezug auf den Umgang mit Gefühlen, rhythmischen Fähigkeiten, Verständigung über Musik). Der Erwerb spezieller Kompetenzen sowie ihre Anwendung findet im Wahlbereich in entsprechenden Ensembles statt (Chöre, Orchester, Bands, Tanzgruppen). Es können aber auch befristete Projekte sein: Improvisationsworkshops, Musicalaufführungen, Opern- oder Konzertbesuche. Sollen Kinder und Jugendliche in ihrer Schulzeit eine breites Angebot musikalischer Tätigkeiten kennen lernen und ihre eigenen Profile entwickeln, wie sie sich musikalisch betätigen wollen, muss das Bildungsangebot differenziert werden. Es muss ein vielfältiges Wahlangebot vorhalten und die individuelle Wahrnehmung dieses Angebotes ermöglichen. Für die Ganztagsschule bedeutet das, dass sie auf die Nachfrage bezogen entsprechende Kurse und Ensembles einrichtet. Ist das mit ihren eigenen personellen Mitteln nicht möglich muss sie mit außerschulischen Anbietern kooperieren. Nehmen Schülerinnen und Schüler diese Angebote außerhalb der Schule war (z. B. Einzelunterricht), ist zu überprüfen, ob diese auf schulische Verpflichtungen (Anwesenheit, Leistungsnachweise) angerechnet werden können. Vor allem die gebundene Ganztagsschule bietet durch die Rhythmisierung des Schultages besonders gute Möglichkeiten musikalische Bildung aus ihrer randständigen Position herauszuholen, sie mit anderen Bildungsangeboten zu vernetzen und ein reichhaltiges schulisches Musikleben entstehen zu lassen. Je differenzierter es ist, desto mehr muss koordiniert werden, sonst entstehen viele Reibungsverluste. Dazu ist es erforderlich, dass Lehrkräfte von beiden Seiten regelmäßige Konferenzen durchführen, um die entsprechenden Abstimmungen vornehmen zu können. Für die Fülle der Organisationsaufgaben muss es mehrere Koordinatoren mit entsprechendem Stundenausgleich geben, denn diese Tätigkeiten können nicht nebenbei erledigt werden (z. B. Management von Instrumentalunterricht, Planung und Durchführung von Veranstaltungen, Abstimmung mit den Angeboten anderer Fächer usw.) Der Schulträger muss ausreichend Stellen und Honorarmittel zur Verfügung stellen, um zu mindest den Pflichtunterricht und eine Grundausstattung an Wahlangeboten abzusichern. Die Eltern bezahlen den Instrumentalunterricht für ihr Kind. Bei Bedürftigkeit werden sie durch staatliche Zuschüsse oder Elternvereinen, Patenschaften oder Sponsoren übernommen.
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