Sonderinfo für Vorruheständler ab dem Geburtsjahr 1964 und jünger

Sonderinfo für Vorruheständler
ab dem Geburtsjahr 1964 und jünger
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wo bekomme ich einen Antrag?
Das Ende des Steinkohlenbergbaus am 31.12.2018 bedeutet für uns nicht
das Ende von Gemeinschaft, das Ende von Unterstützung und schon gar
nicht das Ende von Solidarität. Dies machen wir mit dem Tarifvertrag zum
Unterstützungsverein „Wir stehen hinter Dir“ deutlich: Nur als IG BCE-Mitglied können konkrete finanzielle Hilfen beantragt werden.
Einen Antrag auf Unterstützung kannst du bei Deiner IG BCE- Bezirksleitung erhalten. Hier wird Dir auch kompetent Hilfestellung geleistet.
Wie läuft die Beantragung?
Die Leistungen des Vereins, der am 01.01.2016 seine Tätigkeit aufnimmt,
stellen wir hier vor.
Deine IG BCE-Bezirksleitung leitet den Antrag an den Unterstützungsverein weiter. Dem Antrag sind die entsprechenden Belege/Rechnungen
beizufügen. Nach Prüfung und Entscheidung des Unterstützungsvereins
wird Dir die finanzielle Unterstützung schriftlich oder per E-Mail
bestätigt und auf das angegebene Bankkonto überwiesen.
Mit herzlichem Glückauf
In den folgenden Notfällen
kann eine Unterstützung gewährt werden:
Welche Voraussetzungen bestehen?
1. Außergewöhnlicher Notfall
Leistungen des Unterstützungsvereins werden ausschließlich für
diejenigen gewährt, die am 31.12.2015 IG BCE-Mitglied sind. Leistungen zu Ziffer 2. können frühestens nach 6 Monaten Mitgliedschaft in
der IG BCE beantragt werden. Bei KAL-Unterstützungsleistungen muss
eine ununterbrochene Mitgliedschaft in der IG BCE seit Ausscheiden
aus dem Steinkohlebetrieb vorliegen.
Bei außergewöhnlichen Kosten, die Deine wirtschaftliche Lage
erheblich beeinträchtigen, kannst Du eine finanzielle Unterstützung
in Höhe von 10 % der nachzuweisenden Kosten, höchstens 500 Euro
im Kalenderjahr, erhalten. Eine erhebliche Beeinträchtigung der
wirtschaftlichen Lage liegt in der Regel dann vor, wenn die zu tragenden außergewöhnlichen Kosten das 3-fache des monatlichen
Nettoeinkommens übersteigen.
IG BCE-Mitglied werden!
Du willst Unterstützungsleistungen beantragen, bist aber noch
kein Mitglied der IG BCE?
Nimm Kontakt mit Deiner IG BCE-Bezirksleitung auf! Dort kannst Du
Mitglied werden und die Leistung direkt beantragen!
2. Medizinisch notwendige Kosten
Bei medizinisch notwendigen Kosten können bis zu 100 Euro im
Kalenderjahr an Notfallunterstützung gewährt werden.
3. Leistungen für KAL-Empfänger
In der KAL drohen Einkommenseinbußen!
Für den Zeitraum, in dem Du noch KAL beziehst und keinen betrieblichen Zuschuss mehr erhältst (betroffen sind die Geburtsjahrgänge
1964 und jünger), kann eine finanzielle Unterstützung beantragt
werden. Diese Unterstützung kann für bis zu 24 Monate gewährt
werden: höchstens 150 Euro je Monat. Voraussetzung: Du bleibst mit
Ausscheiden aus dem Betrieb Mitglied der IG BCE.
Leistungslücke vor der Altersrente
Alter
49
50
51
52
bis 1963
KUG
APG
ab 1964
KUG
APG
Während der KAL-Zeit erhältst Du von der RAG AG einen betrieblichen Zuschuss. Dieser ist jedoch auf 5 Jahre begrenzt.
Da ab dem Geburtsjahr 1964 durch die Rentengesetzgebung der
Eintritt in die Altersrente um 2 Jahre verschoben wird, fehlen monatlich rund 150 Euro im Portemonaie.
KUG (Kurzarbeitergeld)
53
54
55
56
APG (Anpassungsgeld)
57
58
KAL
59
KAL (Knappschaftsausgleichsleistung)
60
61
62
63
Altersrente
KAL
betrieblicher Zuschuss
Altersrente
Einkommenslücke
Wir stehen für Solidarität.
Wir stehen hinter Dir.
Ich bin dabei!
*Bezirks-Nr.:
*Dieses wird von den Bezirken ausgefüllt.
Eintrittsdatum IG BCE:
*Mitglieds-Nr.:
Beitrittserklärung und Einzugsermächtigung
Monatl. Einkommen:
Name:
Das vollständig ausgefüllte Formular bitte bei Ihrem zuständigen Bezirk
abgeben oder per Fax an: 0511 7631-710.
Vorname:
Einverständniserklärung nach § 4 a BDSG
Ich bin damit einverstanden, dass meine allgemeinen personenbezogenen Daten
einschließlich evtl. Änderungen und Ergänzungen zur Erledigung aller im
Zusammenhang mit der Mitgliedschaft stehenden Aufgaben zur Mitgliederverwaltung, Mitgliederbetreuung, der Mitgliederinformation sowie des Beitragseinzugs im
erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Datenverarbeitung und Nutzung betrifft die zweckentsprechende Datenspeicherung, -nutzung
und Datenauswertung durch die IG BCE sowie die Datenweitergabe an den
Unterstützungsverein »Wir stehen hinter Dir« e. V., oder an Dritte, sofern und soweit
diese mit der Mitgliederbetreuung und/oder Mitgliederwerbung von der IG BCE
ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz
verpflichtet werden.
Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden.
Geburtsdatum:
m/
PLZ/Wohnort:
Straße/Haus-Nr.:
Privat
E-Mail:
Telefon:
w
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
Königsworther Platz 6, 30167 Hannover
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE13BCE00000131364
Mobiltelefon:
1. Einzugsermächtigung
Ich ermächtige die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, die von mir zu
entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem Konto
einzuziehen.
2. SEPA-Lastschriftmandat
Ich ermächtige die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Zahlungen von
meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut
an, die von der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie auf mein Konto
gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit
meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Zahlungsweise:
monatlich
vierteljährlich
halbjährlich
jährlich
Vorname und Nachname (Kontoinhaber)
Straße und Hausnummer
Bankleitzahl
Postleitzahl und Ort
Kontonummer
IBAN
BIC (8 oder 11 Stellen)
DE
Ort/Datum
Unterschrift
Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats
Mandatsreferenz: (Mandatsreferenz = Mitgliedsnummer)
Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basis-Lastschrift wird mich die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie in dieser Verfahrensart unterrichten.