Sonderinfo für Vorruheständler ab dem Geburtsjahr 1964 und jünger Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wo bekomme ich einen Antrag? Das Ende des Steinkohlenbergbaus am 31.12.2018 bedeutet für uns nicht das Ende von Gemeinschaft, das Ende von Unterstützung und schon gar nicht das Ende von Solidarität. Dies machen wir mit dem Tarifvertrag zum Unterstützungsverein „Wir stehen hinter Dir“ deutlich: Nur als IG BCE-Mitglied können konkrete finanzielle Hilfen beantragt werden. Einen Antrag auf Unterstützung kannst du bei Deiner IG BCE- Bezirksleitung erhalten. Hier wird Dir auch kompetent Hilfestellung geleistet. Wie läuft die Beantragung? Die Leistungen des Vereins, der am 01.01.2016 seine Tätigkeit aufnimmt, stellen wir hier vor. Deine IG BCE-Bezirksleitung leitet den Antrag an den Unterstützungsverein weiter. Dem Antrag sind die entsprechenden Belege/Rechnungen beizufügen. Nach Prüfung und Entscheidung des Unterstützungsvereins wird Dir die finanzielle Unterstützung schriftlich oder per E-Mail bestätigt und auf das angegebene Bankkonto überwiesen. Mit herzlichem Glückauf In den folgenden Notfällen kann eine Unterstützung gewährt werden: Welche Voraussetzungen bestehen? 1. Außergewöhnlicher Notfall Leistungen des Unterstützungsvereins werden ausschließlich für diejenigen gewährt, die am 31.12.2015 IG BCE-Mitglied sind. Leistungen zu Ziffer 2. können frühestens nach 6 Monaten Mitgliedschaft in der IG BCE beantragt werden. Bei KAL-Unterstützungsleistungen muss eine ununterbrochene Mitgliedschaft in der IG BCE seit Ausscheiden aus dem Steinkohlebetrieb vorliegen. Bei außergewöhnlichen Kosten, die Deine wirtschaftliche Lage erheblich beeinträchtigen, kannst Du eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 10 % der nachzuweisenden Kosten, höchstens 500 Euro im Kalenderjahr, erhalten. Eine erhebliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Lage liegt in der Regel dann vor, wenn die zu tragenden außergewöhnlichen Kosten das 3-fache des monatlichen Nettoeinkommens übersteigen. IG BCE-Mitglied werden! Du willst Unterstützungsleistungen beantragen, bist aber noch kein Mitglied der IG BCE? Nimm Kontakt mit Deiner IG BCE-Bezirksleitung auf! Dort kannst Du Mitglied werden und die Leistung direkt beantragen! 2. Medizinisch notwendige Kosten Bei medizinisch notwendigen Kosten können bis zu 100 Euro im Kalenderjahr an Notfallunterstützung gewährt werden. 3. Leistungen für KAL-Empfänger In der KAL drohen Einkommenseinbußen! Für den Zeitraum, in dem Du noch KAL beziehst und keinen betrieblichen Zuschuss mehr erhältst (betroffen sind die Geburtsjahrgänge 1964 und jünger), kann eine finanzielle Unterstützung beantragt werden. Diese Unterstützung kann für bis zu 24 Monate gewährt werden: höchstens 150 Euro je Monat. Voraussetzung: Du bleibst mit Ausscheiden aus dem Betrieb Mitglied der IG BCE. Leistungslücke vor der Altersrente Alter 49 50 51 52 bis 1963 KUG APG ab 1964 KUG APG Während der KAL-Zeit erhältst Du von der RAG AG einen betrieblichen Zuschuss. Dieser ist jedoch auf 5 Jahre begrenzt. Da ab dem Geburtsjahr 1964 durch die Rentengesetzgebung der Eintritt in die Altersrente um 2 Jahre verschoben wird, fehlen monatlich rund 150 Euro im Portemonaie. KUG (Kurzarbeitergeld) 53 54 55 56 APG (Anpassungsgeld) 57 58 KAL 59 KAL (Knappschaftsausgleichsleistung) 60 61 62 63 Altersrente KAL betrieblicher Zuschuss Altersrente Einkommenslücke Wir stehen für Solidarität. Wir stehen hinter Dir. Ich bin dabei! *Bezirks-Nr.: *Dieses wird von den Bezirken ausgefüllt. Eintrittsdatum IG BCE: *Mitglieds-Nr.: Beitrittserklärung und Einzugsermächtigung Monatl. Einkommen: Name: Das vollständig ausgefüllte Formular bitte bei Ihrem zuständigen Bezirk abgeben oder per Fax an: 0511 7631-710. Vorname: Einverständniserklärung nach § 4 a BDSG Ich bin damit einverstanden, dass meine allgemeinen personenbezogenen Daten einschließlich evtl. Änderungen und Ergänzungen zur Erledigung aller im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft stehenden Aufgaben zur Mitgliederverwaltung, Mitgliederbetreuung, der Mitgliederinformation sowie des Beitragseinzugs im erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Datenverarbeitung und Nutzung betrifft die zweckentsprechende Datenspeicherung, -nutzung und Datenauswertung durch die IG BCE sowie die Datenweitergabe an den Unterstützungsverein »Wir stehen hinter Dir« e. V., oder an Dritte, sofern und soweit diese mit der Mitgliederbetreuung und/oder Mitgliederwerbung von der IG BCE ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet werden. Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden. Geburtsdatum: m/ PLZ/Wohnort: Straße/Haus-Nr.: Privat E-Mail: Telefon: w Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Königsworther Platz 6, 30167 Hannover Gläubiger-Identifikationsnummer: DE13BCE00000131364 Mobiltelefon: 1. Einzugsermächtigung Ich ermächtige die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem Konto einzuziehen. 2. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zahlungsweise: monatlich vierteljährlich halbjährlich jährlich Vorname und Nachname (Kontoinhaber) Straße und Hausnummer Bankleitzahl Postleitzahl und Ort Kontonummer IBAN BIC (8 oder 11 Stellen) DE Ort/Datum Unterschrift Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats Mandatsreferenz: (Mandatsreferenz = Mitgliedsnummer) Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basis-Lastschrift wird mich die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie in dieser Verfahrensart unterrichten.
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