amtsblatt - Zaisenhausen

A mtsblAtt
Amts­­blatt der ­Gemeinde Zaisen­­hausen. Her­­aus­­gegeben durch das Bürgermeister­­amt. Ver­­ant­­wort­­lich für ­amtliche Mit­­teilungen, Sit­­zungs­­berichte­
und son­­stige Ver­­öffent­­lichungen ist ­Bürgermeisterin Rübenacker oder ihr Ver­­treter im Amt. Für den ­übrigen ­Inhalt ­Verlagsdruck ­Kubsch GmbH,­
S
­ chwaigern. Redak­­tions­­schluss dienstags 9.00 Uhr. Druck u. ­Verlag: Ver­­lags­­druck Kubsch GmbH, 74193 ­Schwaigern, Tel. 07138/8536, Fax 5633.
­Nummer 42
Donners­­tag, 15. Oktober
Fröstelnd geht die Zeit spazieren.
Was vorüber schien, beginnt.
Chrysanthemen blühn und frieren.
Fröstelnd geht die Zeit spazieren.
Und du folgst ihr wie ein Kind.
Geh nur weiter, bleib nicht stehen.
Kehr nicht um, als sei’s zuviel.
Bis ans Ende musst du gehen,
hadre nicht in den Alleen.
Ist der Weg denn schuld am Ziel?
Der Oktober
Geh nicht wie mit fremden Füßen
und als hättst du dich verirrt.
Willst du nicht die Rosen grüßen?
Lass den Herbst nicht dafür büßen,
dass es Winter werden wird.
Auf den Wegen, in den Wiesen
leuchten, wie auf grünen Fliesen,
Bäume bunt und blumenschön.
Sind’s Buketts für sanfte Riesen?
Geh nur weiter, bleib nicht stehn.
Blätter tanzen sterbensheiter
ihre letzten Menuetts.
Folge folgsam dem Begleiter.
Bleib nicht stehen. Geh nur weiter,
denn das Jahr ist dein Gesetz.
Nebel zaubern in der Lichtung
eine Welt des Ungefährs.
Raum wird Traum. Und Rausch wird Dichtung.
Folg der Zeit. Sie weiß die Richtung.
„Stirb und werde!“ nannte Er’s.
(Erich Kästner)
Bild: © angieconscious /pixelio.de
Redak­­tions­­schluss dienstags 9.00 Uhr beim Bürgermeister­­amt
Jahr­­gang 2015
Zaisenhausen 2
Rückmeldung bis zum 22. Oktober 2015
(bitte den nachstehenden Abschnitt komplett ausfüllen)
Antrag auf Grababräumung
Name des/r Verstorbenen:
Öffentliche Bekanntmachung
Wehrrechtsänderungsgesetz
Der § 15 und § 24a Wehrpflichtgesetz wurde ab dem­
1. Juli 2011 ausgesetzt. An dessen Stelle trat § 58 Wehrpflichtgesetz mit der einmaligen Übermittlungspflicht von Meldedaten
pro Jahr. Dabei übermitteln die Meldebehörden zum Zwecke
der Übersendung von Informationsmaterial nach Absatz 2­
Satz 1 dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich zum­
31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2015 volljährig werden.
1. Familienname
2. Vorname
3. gegenwärtige Anschrift
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen nach
§ 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes widersprochen
haben. Widersprüche gegen eine Datenübermittlung sind bis
zum 30.03.2016 an das Meldeamt, Zimmer 4, zu richten.
Letzter Kelterbetrieb Zaisenhausen 2015
am Samstag 17. Okt. 2015
Öffnungszeiten nur nach vorheriger Anmeldung
Pressen von Trauben:
Montag, Dienstag und Donnerstag nur nach Anmeldung.
Mahlen und Pressen von Obst:
Freitag und Samstag nur nach Anmeldung.
Mittwoch geschlossen.
Terminabsprachen unter Tel. 07258/7841 oder direkt in der
Kelter.
Keltermeister Thomas Lampert
verstorben im Jahr:
Abräumung erfolgt:
durch den Nutzungsberechtigten/Antragsteller
durch eine vom Nutzungsberechtigten/
❏
Antragsteller beauftragte Firma
❏
durch die Gemeinde (Kosten in Höhe von
200,– € werden in Rechnung gestellt)
❏
Antragsteller:
Name, Vorname
Wohnort
Straße
Grabräumaktion
Im Zeitraum vom 24. bis 31. Oktober 2015 wird eine Grabräumaktion durchgeführt.
Bitte beachten Sie hierzu:
1. Gräber können/dürfen nur nach vorheriger Genehmigung
bei der Gemeindeverwaltung abgeräumt werden.
2. Die Belegungszeit 25 Jahre bzw. die Ruhezeit 30 Jahre
müssen laut Friedhofssatzung erfüllt sein.
3. Ausnahmen sind nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen
zulässig, z. B. wenn Grabfelder umgestaltet werden oder
Wegebaumaßnahmen dringend notwendig sind.
Für diese Grabräumaktion stellt die Gemeinde einen kosten-­
losen Container zur Verfügung. In diesem können die Grabmale, Einfassungen und Grabmalfundamente entsorgt werden.
Das Einwerfen von Pflanzenteile ist nicht gestattet.
Der Container wird im besagten Zeitraum, also vom 24. bis­
31. Oktober 2015 auf dem Parkplatz vor dem Friedhof bereitgestellt sein.
Wir bitten bei der Abräumung darauf zu achten, dass sämtliche
Pflanzen mit Wurzeln, Grabausstattungen usw. ebenso die
Grabsteine und Fundamente vollständig entfernt werden.
Nach vorheriger Anmeldung, und gegen einen Unkostenbeitrag
von 200,– Euro, können Gräber auch durch die Gemeinde-­
arbeiter abgeräumt werden.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir darum, alle vor-­
gesehenen Grabräumungen mit dem nachfolgenden Vordruck
oder aber gerne auch telefonisch bei Frau Nies, Tel. 9109-60 bis spätestens 22. Oktober 2015 anzumelden.
Telefon
Unterschrift
Renovierung Keltertore
Die vier 2,50 Meter mal vier Meter großen Holztore der im Jahre
1838 mit Sandsteinen erbauten Kelter am Ortsausgang in­
Richtung Kraichtal-Gochsheim wurden von der TSV-SeniorenWandergruppe in ehrenamtlicher Tätigkeit erneuert. Die­
Bretterverschalung an den Toren wurde komplett ausgewechselt und in der Innenseite wurden die teilweise verrosteten Beschläge erneuert und die Tore stabilisiert. Die Gruppe hat entsprechende Fachleute in seinen Reihen, die von Helfern unterstützt wurden. Insgesamt wurden 250 Arbeitsstunden geleistet.
Ein ortsansässiger Schreiner hat die Bretter kostenlos ge-­
hobelt, so dass die Gemeinde nur für die Materialkosten in
Höhe von 1.350 Euro aufkommen muss.
Bei einem gemeinsamen Essen lobte Bürgermeisterin Cathrin
Rübenacker die Senioren und bedankte sich für die Arbeiten,
die von der Gruppe das Jahr über ehrenamtlich geleistet wurden. Neben den Keltertoren hat die Gruppe auch die Sandsteinbänke bei der Kaiserlinde wieder ordnungsgemäß aufgestellt und war bei der Sauberhaltung der Sportanlage und bei
Tätigkeiten im Friedhof im Einsatz.
Vor allem um diese Jahreszeit herrscht in der Kelter Hochbetrieb. Keltermeister Thomas Lampert, der das Amt bereits seit
fünfzehn Jahren gewissenhaft ausführt, gab bekannt, dass in
diesem Jahr noch bis zum 17. Oktober gekeltert werden kann.
In der Kelter befinden sich zwei Pressen, die früher jedes Jahr
im Einsatz waren. Da das Pressen von Weintrauben nahezu
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keine Rolle mehr spielt, kommt nur noch eine Presse zum Einsatz mit der hauptsächlich Äpfel und Birnen gepresst werden,
die vorher maschinell gewaschen und gemahlen werden. Die
Maische kommt anschließend in einen Rahmen der mit einem
Spezialtuch ausgelegt ist. Der Preis pro Rahmen ist unverändert und kostet drei Euro.
Nach Angaben des Keltermeisters wird die Kelter nicht nur von
den Einheimischen genutzt, immer mehr kommen auch von
den umliegenden Ortschaften.
Erfahrungsgemäß, so der Keltermeister, können aus einem
Zentner Obst rund 32 Liter Saft gewonnen werden.
Datei einfügen: keltertore4_1_20151013.jpg
Bürgermeisterin Cathrin Rübenacker sprach sich dafür aus,
dass der Kelterbetrieb in Zaisenhausen aufrecht erhalten bleibt.
Es sei auch ökologisch sinnvoll, dass das Obst verwertet wird.
Deutsche Rentenversicherung Bund
Sprechstunde
Der Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung,
Dietmar Müller, hält am Dienstag, den 20. Oktober 2015, von
16.00 – 17.45 Uhr im Kögelhaus Zaisenhausen eine Sprechstunde ab.
Die Versichertenberater
– geben kostenlos Rat und Aufklärung in allen Renten- und
Versicherungsangelegenheiten
– nehmen Anträge auf Klärung des Beitragskontos entgegen
– leisten Hilfe bei der Beschaffung fehlender Unterlagen
– nehmen Rentenanträge auf
– führen das Meldeverfahren zur Krankenversicherung der
Rentner durch.
Zur Beratung bringen Sie bitte alle Rentenversicherungsunterlagen sowie den Personalausweis mit. Eine Anmeldung zur
Sprechstunde ist erforderlich unter Tel. 07258/91090. Auf
Wunsch können auch private Termine vereinbart werden,­
Herr Müller, Tel. privat 07258/1394.
Melderegisterauskünfte über das zentrale Meldeportal
Das Innenministerium Baden-Württemberg hat aufgrund § 29a
Absatz 2 Meldegesetz (MG) eine zentrale Stelle der Meldebehörde in Baden-Württemberg bestimmt, die Melderegisterauskünfte erteilt. Dieses Meldeportal nahm seinen Betrieb am
01.01.2007 auf.
Die Melderegisterauskünfte über dieses zentrale Meldeportal
werden nur im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit an­
„Behörden, öffentliche und nicht öffentliche Stellen“ erteilt. Der
Datenumfang der kostenpflichtigen Meldeauskunft an nicht
öffentliche Stellen beschränkt sich auf Vor- und Familiennamen
sowie Anschriften. § 32a Absatz 2MG räumt den betroffenen
Bürger/-innen und Einwohnern explizit ein Widerspruchsrecht
ein, so dass Melderegisterauskünfte an nicht öffentliche Stellen
über dieses Meldeporal nicht automatisiert über das Internet
erfolgen. Dieses Widerspruchsrecht gilt nicht für Melderegistrauskünfte, die von nicht öffentlichen Stellen auf sonstigem Anfrageweg (z.B. schriftlich) direkt an die Meldebehörde gestellt werden.
Bitte melden Sie sich im Rathaus, Meldeamt, Zimmer 3, wenn
eine Melderegistrauskunft (zu Ihrer Person) nicht im Internet
über dieses zentrale Meldeportal erfolgen soll. Ein möglicher
Widerspruch wirkt sich dauerhaft, auch für die Folgejahre aus.
Altersjubilare
18.10. Frau Erika Florl, Bahnbrückener Str. 18,
77 Jahre
Allen Jubilarinnen und Jubilaren, auch den Ungenannten, die
herzlichsten Glück- und Segenswünsche. Wir wünschen Ihnen Gesundheit undWohlergehen auf dem weiteren Lebensweg.