Gebührenerhebung für einfache Melderegisterauskünfte gem. § 44 BMG Für die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft gem. § 44 BMG wird ab dem 01.11.2015 ein schriftlicher Antrag benötigt. Den Antrag finden Sie auch auf dieser Seite der Formulare. Aufgrund von Kosten- wie auch Zeiteinsparung ist diese Verwaltungsgebühr per Vorauskasse zu entrichten. Die Auskunft aus dem Melderegister ist gebührenpflichtig und beträgt gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Nürtingen für einfache Auskünfte (nur Anschrift) pro angefragte Person 6,00 € Die Gebühr vorab unter Angabe des Kassenzeichens 120854 - 1042 auf eines der unten angegebenen Konten zu überweisen. Die Gebühr für eine erweiterte Melderegisterauskunft beträgt 9,40 Euro, für eine Archivauskunft pro angefragte Person 9,40 € je angefangene Viertelstunde. Bitte beachten Sie, dass die Erteilung einer erweiterten Auskunft nur bei Vorliegen eines berechtigten oder rechtlichen Interesses von der zuständigen Meldebehörde erteilt werden kann (bitte Anfrage begründen, ggf. Nachweise beifügen). Meldeportal Baden-Württemberg-dvv.Meldeportal Für sogenannte Power-User (z. B. Firmen) ist es heute schon möglich, sich beim Rechenzentrum Baden-Franken registrieren zu lassen. Problemadressen lassen sich online sofort und sicher recherchieren, Adressketten werden zuverlässig verfolgt, Vielfachanfragen sind über Import-/Exportfunktionen wirtschaftlich und effizient zu bearbeiten. Nähere Informationen erhalten Sie beim Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken www.kivbf.de Ihr Bürgeramt Nürtingen Stadt Nürtingen Bürgeramt Marktstraße 7 72622 Nürtingen [email protected] Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen (BLZ 611 500 20) 48200783 IBAN DE76 6115 0020 0048 2007 83 BIC ESSLDE66 Volksbank Kirchheim-Nürtingen eG (BLZ 612 901 20) 500234000 IBAN DE36 6129 0120 0500 2340 00 BIC GENODES1NUE
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