Gebührenerhebung für einfache

Gebührenerhebung für einfache Melderegisterauskünfte gem. § 44 BMG
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Für die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft gem. § 44 BMG wird ab dem
01.11.2015 ein schriftlicher Antrag benötigt. Den Antrag finden Sie auch auf dieser Seite der
Formulare.
Aufgrund von Kosten- wie auch Zeiteinsparung ist diese Verwaltungsgebühr per Vorauskasse zu
entrichten. Die Auskunft aus dem Melderegister ist gebührenpflichtig und beträgt gemäß der
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Nürtingen für
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einfache Auskünfte (nur Anschrift) pro angefragte Person 6,00 €
Die Gebühr vorab unter Angabe des Kassenzeichens 120854 - 1042 auf eines der unten angegebenen
Konten zu überweisen.
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Die Gebühr für eine erweiterte Melderegisterauskunft beträgt 9,40 Euro,
für eine Archivauskunft pro angefragte Person 9,40 € je angefangene
Viertelstunde.
Bitte beachten Sie, dass die Erteilung einer erweiterten Auskunft nur bei Vorliegen
eines berechtigten oder rechtlichen Interesses von der zuständigen Meldebehörde erteilt
werden kann (bitte Anfrage begründen, ggf. Nachweise beifügen).
Meldeportal Baden-Württemberg-dvv.Meldeportal
Für sogenannte Power-User (z. B. Firmen) ist es heute schon möglich, sich beim Rechenzentrum
Baden-Franken registrieren zu lassen.
Problemadressen lassen sich online sofort und sicher recherchieren, Adressketten werden zuverlässig
verfolgt, Vielfachanfragen sind über Import-/Exportfunktionen wirtschaftlich und effizient zu bearbeiten.
Nähere Informationen erhalten Sie beim Zweckverband
Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken
www.kivbf.de
Ihr Bürgeramt Nürtingen
Stadt Nürtingen
Bürgeramt
Marktstraße 7
72622 Nürtingen
[email protected]
Kreissparkasse
Esslingen-Nürtingen
(BLZ 611 500 20) 48200783
IBAN DE76 6115 0020 0048 2007 83
BIC ESSLDE66
Volksbank
Kirchheim-Nürtingen eG
(BLZ 612 901 20) 500234000
IBAN DE36 6129 0120 0500 2340 00
BIC GENODES1NUE