Sicherheitsregeln Flachdach

Sicherheitsregeln-Flachdach
Sicherheit
1.60
Sicherheitsregeln Flachdach
Das betreten der Flachdächer ist nur nach Instruktion über das Verhalten auf
Flachdächern erlaubt.
Verhalten auf Flachdächern:
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Beim Ein- und Ausstieg benutze ich den Handlauf.
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Die Haustechnischen Installationen dürfen nicht betreten und bestiegen werden, für Schäden
haftet der Verursacher.
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Die Dachfläche darf nur auf den Gehwegplatten betreten werden und innerhalb der
Absturzsicherung (Abstand vom Dachrand min. 3m!).
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Muss der Dachrand betreten werden, sind das Tragen eines Gstältli und das Anseilen an der
Absturzsicherung obligatorisch.
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Wer sich nicht an die Instruktion hält, wird vom Platz verwiesen.
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Durch Unterschrift bestätige ich, die Instruktion erhalten, gelesen und verstanden zu haben. Ich
verpflichte mich, die Absturzsicherung fachmännisch anzuwenden gemäss Vorschrift und
SUVA-Richtlinien.
Datum
Firma
Instruktion
erhalten von
Name
Bemerkungen Unterschrift
 Kopie an der Türe M222 oder C300 oder B300 deponiert
\ am: ___________
Nachweisdokument: [1.69_Sicherheit_Sicherheitsregeln-Flachdach-[Datum]_IS_PR]
1.60_Sicherheit_Sicherheitsregeln-Flachdach_IS_RE, © STFW
© STFW
Beat Geissbühler - 29.4.2015
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