Sicherheitsregeln-Flachdach Sicherheit 1.60 Sicherheitsregeln Flachdach Das betreten der Flachdächer ist nur nach Instruktion über das Verhalten auf Flachdächern erlaubt. Verhalten auf Flachdächern: Beim Ein- und Ausstieg benutze ich den Handlauf. Die Haustechnischen Installationen dürfen nicht betreten und bestiegen werden, für Schäden haftet der Verursacher. Die Dachfläche darf nur auf den Gehwegplatten betreten werden und innerhalb der Absturzsicherung (Abstand vom Dachrand min. 3m!). Muss der Dachrand betreten werden, sind das Tragen eines Gstältli und das Anseilen an der Absturzsicherung obligatorisch. Wer sich nicht an die Instruktion hält, wird vom Platz verwiesen. Durch Unterschrift bestätige ich, die Instruktion erhalten, gelesen und verstanden zu haben. Ich verpflichte mich, die Absturzsicherung fachmännisch anzuwenden gemäss Vorschrift und SUVA-Richtlinien. Datum Firma Instruktion erhalten von Name Bemerkungen Unterschrift Kopie an der Türe M222 oder C300 oder B300 deponiert \ am: ___________ Nachweisdokument: [1.69_Sicherheit_Sicherheitsregeln-Flachdach-[Datum]_IS_PR] 1.60_Sicherheit_Sicherheitsregeln-Flachdach_IS_RE, © STFW © STFW Beat Geissbühler - 29.4.2015 Seite 1
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