Ruhrgebiets-Rundbrief Priesterbruderschaft St. Petrus Kirche St. Joseph Recklinghausen-Grullbad Kirche St. Michael Recklinghausen-Hochlarmark Februar 2016 Kirche St. Joseph Gelsenkirchen-Schalke Liebe Freunde und Wohltäter, heute möchte ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen für Ihre Unterstützung und großzügige Spendenbereitschaft zu danken! Ohne die regelmäßigen Spenden könnten P. Franta und ich hier nicht leben und wirken. Wir sind ganz und gar darauf angewiesen: Unser täglicher Lebensunterhalt, die Fahrtkosten, die laufenden Ausgaben für das Haus, alle Arten der Versicherung (die Gebäudeversicherung, unsere persönlichen Krankenversucherungen usw.), das monatliche Taschengeld, das wir für unsere privaten Bedürfnisse wie Kleidung und Bücher bekommen, die Telefonkosten usw: Das Geld dazu muss irgendwo herkommen. Und wo kommt es her? Ausschließlich von Ihnen! Ich bin froh und dankbar, dass es, wenn auch knapp, so sehr ausreicht, dass keine finanzielle Unterstützung aus Wigratzbad nötig ist. Es ist in unserer Gemeinschaft vorgesehen, dass jedes Haus sich selbst finanziell trägt. Und das ist auch gut so, sonst wäre die Zentrale in der Planung und Verwirklichung neuer Niederlassungen und Wirkstätten bald kaum noch handlungsfähig. Die Spendenbescheinigungen für 2015 müssten aus Wigratzbad bereits angekommen sein oder jedenfalls bald ankommen. Dasselbe gilt für mein Dankschreiben. Ich hoffe, Sie haben es noch nicht vermisst und gedacht, dass ich Ihre Spende nicht bemerkt hätte oder nicht zu schätzen wisse. Bitte bedenken Sie, dass ich hier kein Pfarrbüro mit Sekretärin habe. Ich kann keine Schreib- und Büroarbeiten delegieren, sondern alles, auch dieser Rundbrief, wird selber gemacht und kostet deshalb seine Zeit. Freilich ist die Buchhaltung nach Wigratzbad ausgelagert. Ich bin froh darüber, weil ich mich viel lieber den eigentlich priesterlichen Aufgaben widme, z.B. der Glaubensverkündigung. Ihre Stärkung im Glauben, die Vertiefung des Glaubens- und Gebetslebens, Ihre Befähigung, den Glauben zu bezeugen und weiterzugeben: das sind die großen Herausforderungen der heutigen Zeit, denen ich meine Kraft und Zeit schenken will, und nicht - jedenfalls nicht über das unbedingt nötige Maß hinaus - der Verwaltungs-, Büro- und Hausarbeit. Es ist wie mit der Kirche im Großen, wo man manchmal bei einigen Katholiken im Hauptberuf den Eindruck hat, dass es ihnen um den Selbsterhalt einer Institution, um das Funktionieren eines Verwaltungsapparats geht. Und wenn dem dann der Glaube im Wege steht, weil er unpopulär ist, wird er peinlich verschwiegen. Aber: Der Glaube ist nicht für die Kirche da, sondern die Kirche für den Glauben. Das meint jedenfalls, Sie herzlich grüßend, Ihr P. Engelbert Recktenwald Aus dem Codex des Kanonischen Rechts Can. 1249 — Alle Gläubigen sind, jeder auf seine Weise, aufgrund göttlichen Gesetzes gehalten, Buße zu tun; damit sich aber alle durch eine bestimmte gemeinsame Beachtung der Buße miteinander verbinden, werden Bußtage vorgeschrieben, an welchen die Gläubigen sich in besonderer Weise dem Gebet widmen, Werke der Frömmigkeit und der Caritas verrichten, sich selbst verleugnen, indem sie die ihnen eigenen Pflichten getreuer erfüllen und nach Maßgabe der folgenden Canones besonders Fasten und Abstinenz halten. Can. 1250 — Bußtage und Bußzeiten für die ganze Kirche sind alle Freitage des ganzen Jahres und die österliche Bußzeit. Can. 1251 — Abstinenz von Fleischspeisen oder von einer anderen Speise entsprechend den Vorschriften der Bischofskonferenz ist zu halten an allen Freitagen des Jahres, wenn nicht auf einen Freitag ein Hochfest fällt: Abstinenz aber und Fasten ist zu halten an Aschermittwoch und Karfreitag. Can. 1252 — Das Abstinenzgebot verpflichtet alle, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben; das Fastengebot verpflichtet alle Volljährigen bis zum Beginn des sechzigsten Lebensjahres. Die Seelsorger und die Eltern sollen aber dafür sorgen, daß auch diejenigen, die wegen ihres jugendlichen Alters zu Fasten und Abstinenz nicht verpflichtet sind, zu einem echten Verständnis der Buße geführt werden. Can. 1253 — Die Bischofskonferenz kann die Beobachtung von Fasten und Abstinenz näher bestimmen und andere Bußformen, besonders Werke der Caritas und Frömmigkeitsübungen, ganz oder teilweise an Stelle von Fasten und Abstinenz festlegen. Aus dem Katechismus der Katholischen Kirche 1438 Die Bußzeiten und -tage im Laufe des Kirchenjahres (die Fastenzeit, jeder Freitag zum Gedächtnis des Todes des Herrn) sind prägende Zeiten im Bußleben der Kirche. Diese Zeiten eignen sich ganz besonders zu Exerzitien, Bußliturgien und Bußwallfahrten, zu freiwilligen Verzichten etwa durch Fasten und Almosengeben, und zum Teilen mit den Mitmenschen (karitative und missionarische Werke). Einkehrtag am Sonntag, den 21. Februar mit Frau Dr. Monika Born Thema: Schriftsteller als Glaubenszeugen: Gilbert Keith Chesterton und Gertrud von le Fort, zwei Konvertiten. 10.00 Uhr: Hochamt in St. Michael, Hochlarmark 11.45 Uhr: Erster Vortrag: Chesterton 12.45 Uhr Mittagessen (14,50 €) anschließend kurze Pause, Kaffee und Kuchen 14.45 Uhr: Zweiter Vortrag: Gertund von Le Fort 16.00 Uhr: Sakramentsandacht ca. 16.30 Uhr: Schluss mit sakramentalem Segen Die Vorträge und das Mittagessen finden statt im Hotel Bergedick (Pavillon), Hochlarmarkstr. 66. Fußweg von der Kirche ca. 13 min. Um Kuchenspenden wird gebeten. Chesterton war einer der scharfsinnigsten Schriftsteller des 20. Jahrhundert und wurde wegen seiner Verdienste zur Verteidigung des Glaubens von Papst Pius XI. “Defensor Fidei” genannt. Gertrud von le Fort ist eine der großen deutschen Schriftstellerinnen des 20. Jh. Beide trugen zu einer Erneuerung des Glaubens bei und können uns durch ihr begeisterndes Beispiel zeigen, was wir auch heute noch für den Glauben tun können. Anmeldung bitte bis zum 14. Februar auf den ausgelegten Listen, über Mail [email protected] oder telefonisch: 0209/4203219 Wallfahrt nach Wigratzbad vom 23. bis 30. Juni 2016 Wigratzbad ist eine von der Diözese Augsburg anerkannte Gebetsstätte im Allgäu, die auf Antonie Rädler zurückgeht, vor allem aber auch der Ort des Priesterseminars St. Petrus und des Distriktsoberen der Petrusbruderschaft für den deutschsprachigen Raum, P. Bernhard Gerstle. Gebetsstätte und Petrusbruderschaft sind vollkommen getrennte Institutionen, ein Zusammenhang besteht aber insofern, als die Seherin Antonie Rädler das Priesterseminar mehrmals vorausgesagt hat, worauf nicht zuletzt Bischof Josef Stimpfle 1991 bei ihrem Totenamt hingewiesen hatte. Wir verbinden diese Wallfahrt mit der Feier des silbernen Priesterjubiläums unseres verehrten Paters Gerstle am 29. Juni. Programm: Donnerstag, 23. Juni: Abfahrt morgens in Gelsenkirchen-Schalke voraussichtlich nach der hl. Messe in St. Josef. Ankunft am Abend in Wigratzbad, gemeinsames Abendessen im Pilgerheim (für unterwegs bitte eigenen Proviant mitnehmen). In Wigratzbad erwartet die Pilger ein buntes Programm aus täglicher hl. Messe, Gelegenheit zur Anbetung, Ausflügen mit dem Bus, teilweise unter Begleitung von P. Recktenwald, teilweise von P. Gerstle. Abschluss am Mittwoch, 29. Juni, mit der hl. Messe anläßlich des 25jährigen Priesterjubiläums von P. Gerstle, Abschluss mit gemeinsamem Abendessen und gemütliches Beisammensein in der Brauereigaststätte Meckatz. Die Kosten für die Unterkunft bei Halbpension werden den Teilnehmern noch zu gegebener Zeit mitgeteilt. Die Fahrt wird begleitet von Pater Recktenwald. Es liegen schon viele Anmeldungen vor, so dass nur noch wenige Plätze frei sind. Deshalb bitte bald melden bei Frau Gertrud Deckers (02361/72520). Gottesdienstordnung für Recklinghausen Februar 2016 Di 2.2. Mariä Lichtmess (Grullbad) Kerzenweihe und hl. Messe 18.00 Do 4.2. Hl. Andreas Corsini Blasiussegen Hl. Messe 18.00 So 7.2. Sonntag Quinquagesima Blasiussegen Hochamt 10.00 Mi 10.2. Aschermittwoch (Grullbad) Hl. Messe 18.00 Do 11.2. Donnerstag nach Aschermittwoch Hl. Messe 18.00 So 14.2. Erster Fastensonntag anschließend Kinderkatechese Hochamt 10.00 Do 18.2. Donnerstag nach dem 1. Fastensonntag Hl. Messe 18.00 So 21.2. Zweiter Fastensonntag Einkehrtag mit Frau Dr. Monika Born Hochamt 10.00 Do 25.2. Hl. Apostel Matthias Hl. Messe 18.00 So 28.2. Dritter Fastensonntag Hochamt 10.00 Orte: Sonntags: Kirche St. Michael in RE-Hochlarmark, Michaelstr. 1. Die Pfarrkirche wird ab 9.30 Uhr geöffnet. Vor dem Hochamt Beichtgelegenheit. Donnerstags: Kirche St. Joseph in RE-Grullbad, Grullbadstraße 94. Ab 17 Uhr eucharistische Anbetung mit Rosenkranz und Beichtgelegenheit. Einige Gedanken von mir über den Wert und den Sinn des Fastens finden Sie auf www.kath-info.de/fasten.html Gottesdienstordnung für Gelsenkirchen Dezember 2015 Fr 5.2. Hl. Agatha / Herz-Jesu-Freitag eucharistische Anbetung ab 17 Uhr; Brotsegnung Choralamt 18.00 Sa 6.2. Hl. Titus / Herz Mariä Sühnesamstag Hl. Messe 8.00 Fr 12.2. Freitag nach Aschermittwoch Hl. Messe 18.00 Sa 13.2. Samstag nach Aschermittwoch Hl. Messe 8.00 Fr 19.2. Quatemberfreitag Hl. Messe 18.00 Sa 20.2. Quatembersamstag Hl. Messe 8.00 Fr 26.2. Freitag nach dem 2. Fastensonntag Hl. Messe 18.00 Sa 27.2. Samstag nach dem 2. Fastensonntag Hl. Messe 8.00 Ort: Kirche St. Joseph in Gelsenkirchen-Schalke, Grillostr. 62. Am Freitag um 17.30 Uhr Rosenkranz und Beichtgelegenheit Außerdem gibt es jeden Freitag im Essener Dom (Anbetungskirche) von 10.30 Uhr bis 12 Uhr Beichtgelegenheit bei P. Recktenwald. * * * Wie schon die Aufforderung der Propheten zielt auch der Ruf Jesu zu Umkehr und Buße zunächst nicht auf äußere Werke, „Sack und Asche“, Fasten und Abtötungen, sondern auf die Bekehrung des Herzens, die innere Buße. Ohne sie bleiben Bußwerke unfruchtbar und unehrlich. Die innere Umkehr drängt jedoch dazu, diese Haltung in sichtbaren Zeichen, in Handlungen und Werken der Buße zum Ausdruck zu bringen. KKK Nr. 1430 Das vierte Kirchengebot („Du sollst die von der Kirche gebotenen Fast- und Abstinenztage halten“) sichert die Zeiten der Entsagung und Buße, die uns auf die liturgischen Feste vorbereiten; sie tragen dazu bei, daß wir die Herrschaft über unsere Triebe und die Freiheit des Herzens erringen. KKK Nr. 2043 Termine CKJ und Erwachsenenkatechese entfallen im Februar zugunsten des Einkehrtages am 21. Februar. Kinderkatechese am Sonntag, den 14. Februar, nach dem Hochamt Einkehrtag am Sonntag, den 21. Februar, mit Frau Dr. Monika Born: siehe Seite 4. Bitte Anmeldung bis zum 14. Februar nicht vergessen! Buswallfahrt vom 23. bis 30. Juni nach Wigratzbad zum silbernen Priesterjubiläum von P. Bernhard Gerstle: siehe Seite 5. Familienfreizeit vom 23. bis 30. Juli in Blankenheim Anmeldung: Alexander Pohl, 02175/4690596, [email protected] CKJ am Sonntag, den 6. März, im Haus St. Ludgerus im Anschluss an das Hochamt. Anmeldung bitte bei Teresa Herrmann, Tel 0170/4862672. Unser Spendenkonto: Priesterbruderschaft St. Petrus e.V. Postbank Dortmund, IBAN: DE74 4401 0046 0758 6834 67 P. Engelbert Recktenwald ([email protected]) P. Jan Franta ([email protected]) Haus St. Ludgerus, Bahnstr. 8, 45891 Gelsenkirchen-Erle Tel: 0209/4203219 www.fssp-ge.de / www.petrusbruderschaft.de / www.kath-info.de
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