Februar 2016 - Priesterbruderschaft St. Petrus

Ruhrgebiets-Rundbrief
Priesterbruderschaft St. Petrus
Kirche St. Joseph
Recklinghausen-Grullbad
Kirche St. Michael
Recklinghausen-Hochlarmark
Februar 2016
Kirche St. Joseph
Gelsenkirchen-Schalke
Liebe Freunde und Wohltäter,
heute möchte ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen für Ihre Unterstützung und großzügige Spendenbereitschaft zu danken! Ohne die regelmäßigen Spenden könnten P.
Franta und ich hier nicht leben und wirken. Wir sind ganz und gar darauf angewiesen: Unser täglicher Lebensunterhalt, die Fahrtkosten, die laufenden Ausgaben für
das Haus, alle Arten der Versicherung (die Gebäudeversicherung, unsere persönlichen Krankenversucherungen usw.), das monatliche Taschengeld, das wir für unsere privaten Bedürfnisse wie Kleidung und Bücher bekommen, die Telefonkosten
usw: Das Geld dazu muss irgendwo herkommen. Und wo kommt es her? Ausschließlich von Ihnen! Ich bin froh und dankbar, dass es, wenn auch knapp, so sehr
ausreicht, dass keine finanzielle Unterstützung aus Wigratzbad nötig ist. Es ist in
unserer Gemeinschaft vorgesehen, dass jedes Haus sich selbst finanziell trägt. Und
das ist auch gut so, sonst wäre die Zentrale in der Planung und Verwirklichung
neuer Niederlassungen und Wirkstätten bald kaum noch handlungsfähig.
Die Spendenbescheinigungen für 2015 müssten aus Wigratzbad bereits angekommen sein oder jedenfalls bald ankommen. Dasselbe gilt für mein Dankschreiben. Ich hoffe, Sie haben es noch nicht vermisst und gedacht, dass ich Ihre Spende
nicht bemerkt hätte oder nicht zu schätzen wisse. Bitte bedenken Sie, dass ich hier
kein Pfarrbüro mit Sekretärin habe. Ich kann keine Schreib- und Büroarbeiten delegieren, sondern alles, auch dieser Rundbrief, wird selber gemacht und kostet deshalb seine Zeit. Freilich ist die Buchhaltung nach Wigratzbad ausgelagert. Ich bin
froh darüber, weil ich mich viel lieber den eigentlich priesterlichen Aufgaben widme, z.B. der Glaubensverkündigung. Ihre Stärkung im Glauben, die Vertiefung des
Glaubens- und Gebetslebens, Ihre Befähigung, den Glauben zu bezeugen und weiterzugeben: das sind die großen Herausforderungen der heutigen Zeit, denen ich
meine Kraft und Zeit schenken will, und nicht - jedenfalls nicht über das unbedingt
nötige Maß hinaus - der Verwaltungs-, Büro- und Hausarbeit. Es ist wie mit der
Kirche im Großen, wo man manchmal bei einigen Katholiken im Hauptberuf den
Eindruck hat, dass es ihnen um den Selbsterhalt einer Institution, um das Funktionieren eines Verwaltungsapparats geht. Und wenn dem dann der Glaube im Wege
steht, weil er unpopulär ist, wird er peinlich verschwiegen. Aber: Der Glaube ist
nicht für die Kirche da, sondern die Kirche für den Glauben. Das meint jedenfalls,
Sie herzlich grüßend,
Ihr P. Engelbert Recktenwald
Aus dem Codex des Kanonischen Rechts
Can. 1249 — Alle Gläubigen sind, jeder auf seine Weise, aufgrund göttlichen
Gesetzes gehalten, Buße zu tun; damit sich aber alle durch eine bestimmte gemeinsame Beachtung der Buße miteinander verbinden, werden Bußtage vorgeschrieben,
an welchen die Gläubigen sich in besonderer Weise dem Gebet widmen, Werke der
Frömmigkeit und der Caritas verrichten, sich selbst verleugnen, indem sie die ihnen
eigenen Pflichten getreuer erfüllen und nach Maßgabe der folgenden Canones
besonders Fasten und Abstinenz halten.
Can. 1250 — Bußtage und Bußzeiten für die ganze Kirche sind alle Freitage des
ganzen Jahres und die österliche Bußzeit.
Can. 1251 — Abstinenz von Fleischspeisen oder von einer anderen Speise entsprechend den Vorschriften der Bischofskonferenz ist zu halten an allen Freitagen
des Jahres, wenn nicht auf einen Freitag ein Hochfest fällt: Abstinenz aber und
Fasten ist zu halten an Aschermittwoch und Karfreitag.
Can. 1252 — Das Abstinenzgebot verpflichtet alle, die das vierzehnte Lebensjahr
vollendet haben; das Fastengebot verpflichtet alle Volljährigen bis zum Beginn des
sechzigsten Lebensjahres. Die Seelsorger und die Eltern sollen aber dafür sorgen,
daß auch diejenigen, die wegen ihres jugendlichen Alters zu Fasten und Abstinenz
nicht verpflichtet sind, zu einem echten Verständnis der Buße geführt werden.
Can. 1253 — Die Bischofskonferenz kann die Beobachtung von Fasten und Abstinenz näher bestimmen und andere Bußformen, besonders Werke der Caritas und
Frömmigkeitsübungen, ganz oder teilweise an Stelle von Fasten und Abstinenz festlegen.
Aus dem Katechismus der Katholischen Kirche
1438 Die Bußzeiten und -tage im Laufe des Kirchenjahres (die Fastenzeit, jeder
Freitag zum Gedächtnis des Todes des Herrn) sind prägende Zeiten im Bußleben
der Kirche. Diese Zeiten eignen sich ganz besonders zu Exerzitien, Bußliturgien
und Bußwallfahrten, zu freiwilligen Verzichten etwa durch Fasten und Almosengeben, und zum Teilen mit den Mitmenschen (karitative und missionarische Werke).
Einkehrtag
am Sonntag, den 21. Februar
mit Frau Dr. Monika Born
Thema:
Schriftsteller als Glaubenszeugen:
Gilbert Keith Chesterton und Gertrud von le Fort, zwei Konvertiten.
10.00 Uhr: Hochamt in St. Michael, Hochlarmark
11.45 Uhr: Erster Vortrag: Chesterton
12.45 Uhr Mittagessen (14,50 €)
anschließend kurze Pause, Kaffee und Kuchen
14.45 Uhr: Zweiter Vortrag: Gertund von Le Fort
16.00 Uhr: Sakramentsandacht
ca. 16.30 Uhr: Schluss mit sakramentalem Segen
Die Vorträge und das Mittagessen finden statt
im Hotel Bergedick (Pavillon), Hochlarmarkstr. 66.
Fußweg von der Kirche ca. 13 min. Um Kuchenspenden wird gebeten.
Chesterton war einer der scharfsinnigsten Schriftsteller
des 20. Jahrhundert und wurde wegen seiner Verdienste
zur Verteidigung des Glaubens von Papst Pius XI. “Defensor Fidei” genannt.
Gertrud von le Fort ist eine der großen deutschen Schriftstellerinnen des 20. Jh.
Beide trugen zu einer Erneuerung des Glaubens bei
und können uns durch ihr begeisterndes Beispiel zeigen,
was wir auch heute noch für den Glauben tun können.
Anmeldung bitte bis zum 14. Februar
auf den ausgelegten Listen,
über Mail [email protected] oder
telefonisch: 0209/4203219
Wallfahrt nach Wigratzbad
vom 23. bis 30. Juni 2016
Wigratzbad ist eine von der
Diözese Augsburg anerkannte Gebetsstätte im Allgäu, die auf Antonie Rädler
zurückgeht, vor allem aber
auch der Ort des Priesterseminars St. Petrus und des
Distriktsoberen der Petrusbruderschaft für den
deutschsprachigen Raum, P.
Bernhard Gerstle.
Gebetsstätte und Petrusbruderschaft sind vollkommen getrennte Institutionen, ein Zusammenhang besteht aber
insofern, als die Seherin Antonie Rädler das Priesterseminar mehrmals vorausgesagt hat, worauf nicht zuletzt Bischof Josef Stimpfle 1991 bei ihrem Totenamt
hingewiesen hatte.
Wir verbinden diese Wallfahrt mit der Feier des silbernen Priesterjubiläums unseres
verehrten Paters Gerstle am 29. Juni.
Programm:
Donnerstag, 23. Juni: Abfahrt morgens in Gelsenkirchen-Schalke voraussichtlich
nach der hl. Messe in St. Josef.
Ankunft am Abend in Wigratzbad, gemeinsames Abendessen im Pilgerheim (für
unterwegs bitte eigenen Proviant mitnehmen).
In Wigratzbad erwartet die Pilger ein buntes Programm aus täglicher hl. Messe,
Gelegenheit zur Anbetung, Ausflügen mit dem Bus, teilweise unter Begleitung von
P. Recktenwald, teilweise von P. Gerstle.
Abschluss am Mittwoch, 29. Juni, mit der hl. Messe anläßlich des 25jährigen
Priesterjubiläums von P. Gerstle, Abschluss mit gemeinsamem Abendessen und
gemütliches Beisammensein in der Brauereigaststätte Meckatz.
Die Kosten für die Unterkunft bei Halbpension werden den Teilnehmern noch zu
gegebener Zeit mitgeteilt. Die Fahrt wird begleitet von Pater Recktenwald.
Es liegen schon viele Anmeldungen vor, so dass nur noch wenige Plätze frei sind.
Deshalb bitte bald melden bei Frau Gertrud Deckers (02361/72520).
Gottesdienstordnung für Recklinghausen Februar 2016
Di 2.2.
Mariä Lichtmess (Grullbad)
Kerzenweihe und hl. Messe
18.00
Do 4.2.
Hl. Andreas Corsini
Blasiussegen
Hl. Messe 18.00
So 7.2.
Sonntag Quinquagesima
Blasiussegen
Hochamt 10.00
Mi 10.2.
Aschermittwoch (Grullbad)
Hl. Messe 18.00
Do 11.2.
Donnerstag nach Aschermittwoch
Hl. Messe 18.00
So 14.2.
Erster Fastensonntag
anschließend Kinderkatechese
Hochamt 10.00
Do 18.2.
Donnerstag nach dem 1. Fastensonntag
Hl. Messe 18.00
So 21.2.
Zweiter Fastensonntag
Einkehrtag mit Frau Dr. Monika Born
Hochamt 10.00
Do 25.2.
Hl. Apostel Matthias
Hl. Messe 18.00
So 28.2.
Dritter Fastensonntag
Hochamt 10.00
Orte: Sonntags: Kirche St. Michael in RE-Hochlarmark, Michaelstr. 1.
Die Pfarrkirche wird ab 9.30 Uhr geöffnet. Vor dem Hochamt Beichtgelegenheit.
Donnerstags: Kirche St. Joseph in RE-Grullbad, Grullbadstraße 94.
Ab 17 Uhr eucharistische Anbetung mit Rosenkranz und Beichtgelegenheit.
Einige Gedanken von mir über den Wert und den Sinn des Fastens finden Sie auf
www.kath-info.de/fasten.html
Gottesdienstordnung für Gelsenkirchen Dezember 2015
Fr
5.2.
Hl. Agatha / Herz-Jesu-Freitag
eucharistische Anbetung ab 17 Uhr; Brotsegnung
Choralamt 18.00
Sa
6.2.
Hl. Titus / Herz Mariä Sühnesamstag
Hl. Messe 8.00
Fr 12.2.
Freitag nach Aschermittwoch
Hl. Messe 18.00
Sa 13.2.
Samstag nach Aschermittwoch
Hl. Messe 8.00
Fr 19.2.
Quatemberfreitag
Hl. Messe 18.00
Sa 20.2.
Quatembersamstag
Hl. Messe 8.00
Fr 26.2.
Freitag nach dem 2. Fastensonntag
Hl. Messe 18.00
Sa 27.2.
Samstag nach dem 2. Fastensonntag
Hl. Messe 8.00
Ort: Kirche St. Joseph in Gelsenkirchen-Schalke, Grillostr. 62. Am Freitag um
17.30 Uhr Rosenkranz und Beichtgelegenheit
Außerdem gibt es jeden Freitag im Essener Dom (Anbetungskirche) von 10.30 Uhr
bis 12 Uhr Beichtgelegenheit bei P. Recktenwald.
* * *
Wie schon die Aufforderung der Propheten zielt auch der Ruf Jesu zu Umkehr und
Buße zunächst nicht auf äußere Werke, „Sack und Asche“, Fasten und Abtötungen,
sondern auf die Bekehrung des Herzens, die innere Buße. Ohne sie bleiben Bußwerke unfruchtbar und unehrlich. Die innere Umkehr drängt jedoch dazu, diese Haltung in sichtbaren Zeichen, in Handlungen und Werken der Buße zum Ausdruck zu
bringen.
KKK Nr. 1430
Das vierte Kirchengebot („Du sollst die von der Kirche gebotenen Fast- und Abstinenztage halten“) sichert die Zeiten der Entsagung und Buße, die uns auf die
liturgischen Feste vorbereiten; sie tragen dazu bei, daß wir die Herrschaft über
unsere Triebe und die Freiheit des Herzens erringen.
KKK Nr. 2043
Termine
Ž
CKJ und Erwachsenenkatechese
entfallen im Februar zugunsten des Einkehrtages am 21. Februar.
Ž
Kinderkatechese
am Sonntag, den 14. Februar, nach dem Hochamt
Ž
Einkehrtag
am Sonntag, den 21. Februar, mit Frau Dr. Monika Born: siehe Seite 4.
Bitte Anmeldung bis zum 14. Februar nicht vergessen!
Ž
Buswallfahrt
vom 23. bis 30. Juni nach Wigratzbad zum silbernen Priesterjubiläum von P.
Bernhard Gerstle: siehe Seite 5.
Ž
Familienfreizeit
vom 23. bis 30. Juli in Blankenheim
Anmeldung: Alexander Pohl, 02175/4690596, [email protected]
Ž
CKJ
am Sonntag, den 6. März, im Haus St. Ludgerus im Anschluss an das Hochamt.
Anmeldung bitte bei Teresa Herrmann, Tel 0170/4862672.
Unser Spendenkonto: Priesterbruderschaft St. Petrus e.V.
Postbank Dortmund, IBAN: DE74 4401 0046 0758 6834 67
P. Engelbert Recktenwald ([email protected])
P. Jan Franta ([email protected])
Haus St. Ludgerus, Bahnstr. 8, 45891 Gelsenkirchen-Erle
Tel: 0209/4203219
www.fssp-ge.de / www.petrusbruderschaft.de / www.kath-info.de