Freie Berufe - Liberal Professions - Professions Libérales - Freie Berufe - Liberal Professions - Professions Libérales - Freie Berufe - Liberal Professions - Professions Libérales - Freie Berufe - Liberal Professions - Professions Libérales - Freie Berufe - Liberal Professions - Professions Libérales - Freie Berufe Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts Positionspapier des Bundesverbandes der Freien Berufe Berlin/Brüssel, den 21. September 2015 Bundesverband der Freien Berufe Reinhardtstraße 34 – 10117 Berlin – Tel.: +49 30 284444-0 – Fax: +49 30 284444-78 Avenue de Cortenbergh 116 – B-1000 Brüssel – Tel.: +32 2 50010-50 Fax: +32 2 51210-55 Email: [email protected] www.freie-berufe.de Freie Berufe - Liberal Professions - Professions Libérales - Freie Berufe - Liberal Professions - Professions Libérales - Freie Berufe - Liberal Professions - Professions Libérales - Freie Berufe - Liberal Professions - Professions Libérales - Freie Berufe - Liberal Professions - Professions Libérales - Freie Berufe Hauptforderungen: • Berücksichtigung mittelständischer Interessen und damit der Interessen auch freiberuflicher Einheiten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge • Erhalt des aktuellen Systems in der geltenden Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) • Dynamische Verweisungen auf die jeweils in der Auftragsvergaberichtlinie geregelten Schwellenwerte • Vorrangige Berücksichtigung von Qualitätsaspekten beim Zuschlag • Keine Berücksichtigung vergabefremder strategischer Kriterien bei der Auswahl • Verpflichtung zur losweisen Vergabe • Entlastung kleinerer und mittlerer Unternehmen von umfangreichen Nachweisen und Bescheinigungen • Heilung formaler Fehler im Vergabeprozess • Erleichterung des Erstzugangs zum Vergabeverfahren für kleine und mittlere Unternehmen BFB-Positionspapier vom 21. September 2015 2/8 Freie Berufe - Liberal Professions - Professions Libérales - Freie Berufe - Liberal Professions - Professions Libérales - Freie Berufe - Liberal Professions - Professions Libérales - Freie Berufe - Liberal Professions - Professions Libérales - Freie Berufe - Liberal Professions - Professions Libérales - Freie Berufe Vorwort Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) vertritt als einziger Spitzenverband der freiberuflichen Kammern und Verbände die Interessen der Freien Berufe in Deutschland. Sie sind Wachstums- und Beschäftigungsmotor: Als Arbeitgeber beschäftigen die rund 1,3 Millionen selbstständigen Freiberufler in Deutschland weit über 3,4 Millionen Mitarbeiter – darunter ca. 122.000 Auszubildende. Gemeinsam erwirtschaften sie einen Jahresumsatz von rund 381 Milliarden Euro und steuern somit 10,1 Prozent oder jeden zehnten Euro zum Bruttoinlandsprodukt bei. Die Bedeutung der Freien Berufe für Wirtschaft und Gesellschaft geht jedoch weit über ökonomische Aspekte hinaus: Die Gemeinwohlorientierung ist ein Alleinstellungsmerkmal der Freien Berufe. Die Freien Berufe tragen wesentlich zur qualitativ hochwertigen Aufgabenwahrnehmung im Tätigkeitsfeld gesellschaftlich bedeutsamer Güter wie Rechtschutz, Gesundheit, Wirtschaftsförderung und Kultur bei. Ein hohes Qualitätsniveau und die Ausrichtung auf das Gemeinwohl kennzeichnen freiberufliche Dienstleistungen. In Deutschland wie in Europa wächst der „Markt“ für freiberufliche Dienstleistungen insgesamt. Eine große Rolle spielt dabei auch das öffentliche Auftragswesen. Die Europäische Kommission (EU-KOM) beziffert das Volumen der gesamten öffentlichen Beschaffung (einschließlich freiberuflicher Leistungen) in Deutschland, inklusive der Beschaffung durch Sektorenauftraggeber, auf ca. 496 Mrd. Euro für 2011 1. Freiberufliche Dienstleistungen zeichnen sich unter anderem durch ihren hohen Anteil geistigschöpferischer Leistung aus. Die Gesetzgebung muss insofern den Besonderheiten des Ablaufs und der Ausgestaltung des Vergabeverfahrens im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen ausreichend Rechnung tragen. 1 Die Schätzungen beruhen u. a. auf Veröffentlichungen im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (EU) Europäische Kommission (2012): Public Procurement Indicators 2011, S. 1f. BFB-Positionspapier vom 21. September 2015 3/8 Freie Berufe - Liberal Professions - Professions Libérales - Freie Berufe - Liberal Professions - Professions Libérales - Freie Berufe - Liberal Professions - Professions Libérales - Freie Berufe - Liberal Professions - Professions Libérales - Freie Berufe - Liberal Professions - Professions Libérales - Freie Berufe I. Hintergrund: Aktueller Vergaberechts Stand des Gesetzgebungsverfahrens zur Modernisierung des Die 2004 eingeführten Regelungen der Europäischen Union zum öffentlichen Auftragswesen sind Anfang des Jahres 2014 novelliert worden. Am 28. März 2014 sind die EUVergaberichtlinien im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Nachdem die politische Einigung der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlamentes und der Europäischen Kommission bereits im Juni 2013 erzielt wurde, haben das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten die EUVergaberichtlinien Anfang des Jahres 2014 auch formal angenommen. Die drei Richtlinien zur Modernisierung des EU-Vergaberechts sind am 17. April 2014 in Kraft getreten. Am 7. Januar 2015 hat das Bundeskabinett Eckpunkte zur Reform des deutschen Vergaberechts verabschiedet. Auf dieser Basis hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Ende April 2015 den Referentenentwurf zur gesetzlichen Umsetzung der Reform im Rahmen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorgelegt. Das Bundeskabinett hat am 8. Juli 2015 den „Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts“ verabschiedet, durch den im Bereich oberhalb der EU-Schwellenwerte die Struktur des deutschen Vergaberechts einfacher und anwenderfreundlicher gestaltet werden soll. Damit wird die größte Reform des Vergaberechts seit über zehn Jahren eingeleitet. Der Referentenentwurf soll auf einer ersten Stufe die das GWB betreffenden Änderungen in einen neuen Vierten Teil des GWB fassen. Die Änderung der Verordnungen soll folgen. Die Umsetzung in nationales Recht muss bis zum 18. April 2016 erfolgen. Nach Umsetzung der EU-Richtlinien soll dann zeitnah der Anpassungsbedarf für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte geprüft werden. Die Modernisierung des EU-Vergaberechts umfasst insgesamt drei Richtlinien: • Die Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge (RL 2014/24/EU, ersetzt die bisherige Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG). • Die Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energieund Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Sektorenvergaberichtlinie, RL 2014/25/EU, ersetzt die Richtlinie 2004/17/EG). • Die Richtlinie über die Konzessionsvergabe (neu: Konzessionsvergaberichtlinie, RL 2014/23/EU). BFB-Positionspapier vom 21. September 2015 4/8 Freie Berufe - Liberal Professions - Professions Libérales - Freie Berufe - Liberal Professions - Professions Libérales - Freie Berufe - Liberal Professions - Professions Libérales - Freie Berufe - Liberal Professions - Professions Libérales - Freie Berufe - Liberal Professions - Professions Libérales - Freie Berufe II. Allgemein • Mittelstandsgerechte Ausgestaltung beibehalten berücksichtigen – auf Anwenderfreundlichkeit achten – freiberufliche Spezifika Der BFB begrüßt das grundsätzliche Bekenntnis der Bundesregierung zum Prinzip der Mittelstandsgerechtigkeit, der Transparenz und der Verbesserung der Anwenderfreundlichkeit sowie die Harmonisierung gleicher Regelungsinhalte in den unterschiedlichen Vergabeordnungen. Neuerungen sollten so ausgestaltet werden, dass sie die zielgerichtete und anwenderfreundliche Vergabe erlauben und gleichzeitig zu Verwaltungsvereinfachung führen. Der BFB appelliert an den Gesetzgeber, darauf zu achten, dass bewährte Strukturen des Vergaberechts auch in der geplanten neuen Systematik uneingeschränkt erhalten bleiben. Der dreigliedrige Aufbau des Vergaberechts – GWB, VgV und VOB/VOF/VOL – ist den Rechtsanwendern in der Praxis vertraut und stellt sicher, dass der Anwender vor Ort im Wesentlichen mit der für den jeweiligen Anwendungsbereich maßgeblichen Vergabeordnung befasst ist. Die in § 97 Abs. 4 GWB-E normierte Berücksichtigung mittelständischer Interessen trägt dem besonderen Spektrum der Freien Berufe Rechnung. • Qualitätswettbewerb auch weiterhin ermöglichen bzw. fördern Der BFB fordert, dass dem Qualitätswettbewerb auch weiterhin der Vorrang vor reinem Preiswettbewerb eingeräumt wird. Der Qualität der Dienstleistungserbringung muss zur Sicherstellung eines hohen Verbraucherschutzniveaus prinzipiell der Vorzug vor der Vergleichbarkeit und der Vereinheitlichung der bestehenden nationalen Regularien gegeben werden. Dabei betont der BFB, dass eine hohe Qualität marktnaher Dienstleistungen den Binnenmarkt und die Innovationsstärke Europas unterstützt. Die Freien Berufe nehmen gesamtgesellschaftliche Aufgaben unter Einhaltung hoher fachlicher und ethischer Anforderungen wahr. BFB-Positionspapier vom 21. September 2015 5/8 Freie Berufe - Liberal Professions - Professions Libérales - Freie Berufe - Liberal Professions - Professions Libérales - Freie Berufe - Liberal Professions - Professions Libérales - Freie Berufe - Liberal Professions - Professions Libérales - Freie Berufe - Liberal Professions - Professions Libérales - Freie Berufe III. Im Einzelnen: Spielräume bei der Umsetzung in nationales Recht sinnvoll nutzen Bei der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinie in nationales Recht bestehen Spielräume. Der BFB fordert, diese im Sinne der Berücksichtigung der Struktur freiberuflicher Leistungen zu nutzen. • Gesamtstruktur des Vergaberechts erhalten, Abgrenzung zu anderen relevanten Vergaberichtlinien präzisieren Die EU-Richtlinien enthalten keine Vorgaben, wie die Struktur des Vergaberechts in Nationalstaaten auszugestalten ist. Insofern besteht auch kein Grund, vom bewährten und erprobten Regelsystem abzuweichen. Der BFB begrüßt, dass der Referentenentwurf den sachlichen Anwendungsbereich des GWB, ausweislich § 106 GWB-E, künftig durch dynamische Verweisungen auf die jeweils in den Richtlinien geregelten Schwellenwerte, deren Höhe regelmäßig vom Gesetzgeber oder der Europäischen Kommission im Wege der delegierten Rechtssetzung angepasst werden, definiert. Der BFB fordert den Erhalt der VOF und damit eine Vergaberechtsstruktur, durch die die Zielsetzung der Anwenderfreundlichkeit und der besseren Handhabbarkeit des Beschaffungsrechts tatsächlich gewahrt bleibt. Die Unterscheidung von freiberuflichen und sonstigen Dienstleistungen ist nach wie vor sachgerecht. Die besondere Art der Leistung im geistig-ideellen und damit nicht-beschreibbaren Bereich, die persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig erbracht wird, bedingt eine eigenständige gesetzlichen Regelung – wie bislang in der VOF erfolgt – für das Vergabeverfahren. • Beibehaltung der bisherigen Auftragswertberechnung Für die Freien Berufe ist die Schwellenwertberechnung bei der Vergabe von entscheidender Bedeutung. Die Ermittlung des Auftragswertes für die Vergabe von Planungsleistungen darf nicht parallel zur Ermittlung des Schwellenwertes für die Vergabe von Bauleistungen erfolgen, da es sich bei Planungsleistungen aus verschiedenen Fachdisziplinen um unterschiedliche Auftragsgegenstände handelt. Eine Addition der Auftragssummen verschiedener Planungsaufträge wäre sachfremd und würde in der Praxis zu erheblichen Aufwendungen für Auftraggeber und Bewerber führen, da selbst kleine und kleinste Fachplanungsaufträge europaweit ausgeschrieben werden müssten. Der BFB fordert daher die Beibehaltung der bisherigen Anwendung von § 3 Abs. 7 S. 3 VGV. Architekten- und Ingenieurleistungen müssen auch dann, wenn sie auf die Herstellung eines Bauwerks gerichtet sind, isoliert betrachtet werden, wenn die Leistungen von unterschiedlichen Auftragnehmern erbracht werden. BFB-Positionspapier vom 21. September 2015 6/8 Freie Berufe - Liberal Professions - Professions Libérales - Freie Berufe - Liberal Professions - Professions Libérales - Freie Berufe - Liberal Professions - Professions Libérales - Freie Berufe - Liberal Professions - Professions Libérales - Freie Berufe - Liberal Professions - Professions Libérales - Freie Berufe • Kein Präjudiz für das Verfahren der Auftragsvergabe festschreiben Freiberufliche Dienstleistungen lassen sich regelmäßig nicht vorab endgültig beschreiben, da sie ihrer Natur nach auf den individuellen Einzelfall zugeschnitten sind; daher sollen auf sie künftig die weiteren Verfahrensarten des § 119 GWB-E i.S.e. „toolbox-Ansatzes“ angewendet werden. Die Individualität der freiberuflichen Leistungen bringt es mit sich, dass der Auftraggeber zwischen verschiedenen Vergabearten (z.B. offenes, nichtoffenes Verfahren, wettbewerblicher Dialog, Verhandlungsverfahren und neu: Innovationspartnerschaft) wählen können muss, um so auch künftig einen Qualitätswettbewerb zu gewährleisten. Der BFB lehnt es ab, die Vorrangstellung des offenen und nichtoffenen Verfahrens in § 119 Abs. 2 GWB-E im Sinne einer starren Anwendung des sog. „toolbox-Ansatzes“ festzuschreiben. Der BFB fordert daher eine klarstellende Formulierung bzw. die Streichung des Wortes „nur“ in § 119 Abs. 2 S. 2 GWB-E. Der BFB begrüßt die Einbeziehung von Innovationskriterien eines Angebots als Zuschlagskriterium nach § 127 GWB-E (Bezugnahme auf das beste Preis-LeistungsVerhältnis, d.h. best price-quality ratio). Kreativität und Innovation müssen in die Bewertungsmatrix eingehen und eine über dem Preis liegende Bewertung erfahren. Die kleinteilige Struktur der Freiberuflerbüros und -praxen, welche geistig-schöpferischer Art sind oder technisch hochwertige Lösungen anbieten, erfordert insofern, dass der öffentliche Auftraggeber die Wertungsformel für die Preise aus Transparenzgründen vor Angebotsabgabe bekannt geben muss. Der BFB fordert insofern, dass Qualitäts- und Innovationkriterien eines Angebots stärker berücksichtigt werden können, ohne den Preis außer Acht zu lassen. Die Berücksichtigung vergabefremder strategischer Kriterien, wie beispielsweise arbeitsmarkt-, sozial- und umweltpolitischer Zwecke wird abgelehnt. Durch die Einbeziehung ausufernder vergabefremder Anforderungen würden insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen Anforderungen auferlegt, die sie aufgrund ihrer Größe und Struktur nicht bewältigen könnten. Der BFB betont gleichzeitig, dass die Entscheidung über die Vergabe vorrangig nach Qualitätskriterien fallen muss. • Verpflichtung zur losweisen Vergabe richtig Der BFB begrüßt, dass dem Grundsatz zur losweisen Vergabe nunmehr auch von der europäischen Seite Verpflichtungscharakter beigemessen wird. Die in § 97 Abs. 4 S. 1 des GWB-E ausgerufene Förderung mittelständischer Interessen kann unter anderem durch die losweise erfolgende Auftragsvergabe erzielt werden (§ 97 Abs. 4 S. 2 GWB-E), die auch weiterhin eine losweise Auftragswertermittlung zur Folge haben sollte. BFB-Positionspapier vom 21. September 2015 7/8 Freie Berufe - Liberal Professions - Professions Libérales - Freie Berufe - Liberal Professions - Professions Libérales - Freie Berufe - Liberal Professions - Professions Libérales - Freie Berufe - Liberal Professions - Professions Libérales - Freie Berufe - Liberal Professions - Professions Libérales - Freie Berufe • Entlastung kleinerer und mittlerer Unternehmen von umfangreichen Nachweisen und Bescheinigungen Kleinen und mittleren Unternehmen soll der Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erleichtert werden. Unter anderem soll die Eignungsprüfung durch Einführung der Europäischen Eigenerklärung (Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU (VRL) vereinfacht werden. Darüber hinaus sehen die EU-Richtlinien die verbindliche Einführung der elektronischen Kommunikation im Vergabeverfahren vor, auch dies soll der Verfahrensvereinfachung dienen. Der BFB begrüßt - - die geplanten Vereinfachungen im Grundsatz. dass Bieter durch die Einführung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung von der Verpflichtung einer frühzeitigen Vorlage von umfangreichen Nachweisen und Bescheinigungen entlastet werden (§§ 122ff. GWB-E). Gleichfalls begrüßt wird die klare Regelung des § 122 GWB-E für die Nachweiserbringung der Eignung, insbesondere die Einführung von Eigenerklärungen als Nachweis, sofern dies zu Verfahrenserleichterungen führt und insbesondere KMU den Erst-Zugang zum Vergabeverfahren erheblich erleichtert. dass Möglichkeiten zur Heilung kleinerer formaler Fehler im Vergabeprozess vorgesehen werden. Der BFB fordert - • eine Höchstgrenze für Fälle, in denen ein Mindestumsatz zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verlangt wird. dass Mindestanforderungen an das Eignungskriterium Leistungsfähigkeit so formuliert werden, dass sie der Aufgabe angemessen auch von kleinen Bürostrukturen und Berufsanfängern erfüllt werden können. Erleichterung des Erstzugangs zum Vergabeverfahren für kleine und mittlere Unternehmen Der BFB begrüßt grundsätzlich den durch EU-Recht vorgegebenen schrittweisen Übergang auf die elektronische Abwicklung des Vergabevorgangs. Der BFB fordert jedoch, dass die Übergangsfrist bis Ende 2018 vollumfänglich ausgeschöpft wird. BFB-Positionspapier vom 21. September 2015 8/8
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