Material- und Versandkosten Primärkassen Abformmaterial BEMA-Teil 2 KBR und die tatsächlich entstandenen Kosten für das Material sind abrechnungsfähig 1) Versandkosten der Zahnarztpraxis zum gewerblichen Dentallabor je Versandgang 3,53 EUR BEMA-Teil 3 KFO BEMA-Teil 5 ZE die tatsächlich entstandenen Kosten für das Material sind abrechnungsfähig je Versandgang 3,53 EUR Ersatzkassen Abformmaterial Versandkosten der Zahnarztpraxis zum gewerblichen Dentallabor BEMA-Teil 2 KBR für eine Abformung 2,80 EUR BEMA-Teil 3 KFO Kosten für Abformmaterial und Versand sind mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 2,60 EUR je Behandlungsfall berechnungsfähig BEMA-Teil 5 ZE die tatsächlich entstandenen Kosten für das Material sind abrechnungsfähig 1) je Versandgang 4,50 EUR je Versandgang 4,50 EUR Der Vorstand der KZBV leitet aus der Entscheidung des BSG ab, dass die Abrechnung individueller Materialkosten nicht nur bei der Versorgung mit Zahnersatz, sondern auch bei der KFO-Behandlung, der KBR-Behandlung und der Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen erfolgen kann. Stand: Januar 2016 © KZV Sachsen
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