Lösungen Datum 27.9. Zahn 5.10. 10.10. Da es sich um einen neuen Krankheitsfall handelt (niemand konnte vorhersehen, dass der Patient am 05.10. Aphten bekommen würde). ist die GOÄ1 erneut abrechnungsfähig. 33 – 43 Behandlung der Aphten mit einem Medikament 33 – 43 Erneute Untersuchung und Behandlung der Aphten mit einem Medikament Beratung Hier handelt es sich immer noch um denselben Krankheitsfall: Aphten 33 – 43, da der Monat nicht vorbei ist, ist die GOÄ5 nicht abrechnungsfähig; in diesem Beispiel ist es besser die 4020 nicht zu berechnen und die GOÄ1 als alleinige Leistung abzurechnen, da diese besser bewertet ist! (=Aufbauwissen) Telefonische Beratung Die Ä1 ist hier abrechnungsfähig, da sie als alleinige Leistung immer abrechenbar ist. 11.10. 2. Datum 28.12. Zahn 3. 1. 6. 1. 10. 2. Angaben zur Behandlung Eingehende Untersuchung zur Feststellung von ZMKKrankheiten und Beratung. Befund: o. B. Da die GOÄ1 nicht in der 0010 enthalten ist, ist diese abrechenbar. Patient leidet unter Aphten in der UK-Front. Untersuchung und Beratung durch den Zahnarzt 16, 26 33 33 16, 26 Angaben zur Behandlung Eingehende Untersuchung zur Feststellung von ZMKKrankheiten und Beratung. Befund: kariöse Zähne 16, 26 Da die GOÄ1 nicht in der 0010 enthalten ist, ist diese abrechenbar. Beratung über die unterschiedlichen Füllungsmaterialien Hier ist die GOÄ1 nicht abrechnungsfähig, da es sich um denselben Krankheitsfall handelt (dass die Zähne 16 und 26 Füllungen bekommen würden, war am 28.12. schon klar). Kompositfüllungen jeweils mesial-okklusal-distal Patient erscheint mit Schmerzen. Untersuchung durch den Zahnarzt – Verlust einer vorhandenen Füllung Beratung durch den Zahnarzt Hier ist die GOÄ1 abrechnungsfähig, da es sich um einen neuen Krankheitsfall handelt (das der Patient die Füllung verlieren wird, war vorhersehbar). Kompositfüllung – mesialer Eckenaufbau Vitalitätsprüfung – jeweils (+), Politur der gelegten Füllungen Beratung über Heiß-Kalt-Empfindlichkeit der Zähne 16, 26 Die GOÄ1 ist abrechnungsfähig, es handelt sich zwar um denselben Krankheitsfall, der Zeitraum eines Monats ist vorbei! GOZ 0010 GOÄ1 GOÄ5 GOÄ1 4020 / (4020) (besser GOÄ1 ) GOÄ1 GOZ 0010 GOÄ1 / 2 x 2100 GOÄ5 GOÄ1 2120 0070 2 x 2130 GOÄ1 3. Datum 15. 3. Zahn 45 45 20. 3. 2. 4. 10. 4. 12. 4. 45 Angaben zur Behandlung Patient erscheint mir Schmerzen am Zahn 45 Untersuchung und Beratung durch den Zahnarzt. Befund: zerstörter Zahn Beratung über die Notwendigkeit der Extraktion Leitungsanästhesie, Entfernung des Zahnes, Wundversorgung, 4 Nähte gelegt Untersuchung – Befund: gute Wundheilung, Beratung durch den Zahnarzt Die GOÄ1 und GOÄ5 sind nicht abrechnungsfähig, da der Monat nicht vorbei ist; hier ist aber wieder zu überlegen, die GOÄ1 als alleinige Leistung zu berechnen, da diese höher bewertet ist als die 3300! (=Aufbauwissen) 45 Entfernung der Nähte Eingehende Untersuchung zur Feststellung von ZMKKrankheiten, Befund: Eine Mundkrankheit wird festgestellt. Beratung durch den Zahnarzt Die GOÄ1 ist abrechnungsfähig, da mit der 0010 ein neuer Krankheitsfall beginnt. OK/UK Behandlung der Mundkrankheit OK/UK Behandlung der Mundkrankheit Telefonische Beratung durch den Zahnarzt Diese GOÄ1 ist abrechnungsfähig, da es sich um eine alleinige Leistung handelt! GOZ / GOÄ5 GOÄ1 0100 3000 / / (besser GOÄ1) (3300) 0010 GOÄ1 4020 4020 GOÄ1
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