Lösungen

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Datum
27.9.
Zahn
5.10.
10.10.
Da es sich um einen neuen Krankheitsfall handelt (niemand
konnte vorhersehen, dass der Patient am 05.10. Aphten
bekommen würde). ist die GOÄ1 erneut abrechnungsfähig.
33 – 43 Behandlung der Aphten mit einem Medikament
33 – 43 Erneute Untersuchung und Behandlung der Aphten mit
einem Medikament
Beratung
Hier handelt es sich immer noch um denselben Krankheitsfall:
Aphten 33 – 43, da der Monat nicht vorbei ist, ist die GOÄ5
nicht abrechnungsfähig; in diesem Beispiel ist es besser die
4020 nicht zu berechnen und die GOÄ1 als alleinige Leistung
abzurechnen, da diese besser bewertet ist! (=Aufbauwissen)
Telefonische Beratung
Die Ä1 ist hier abrechnungsfähig, da sie als alleinige Leistung
immer abrechenbar ist.
11.10.
2.
Datum
28.12.
Zahn
3. 1.
6. 1.
10. 2.
Angaben zur Behandlung
Eingehende Untersuchung zur Feststellung von ZMKKrankheiten und Beratung. Befund: o. B.
Da die GOÄ1 nicht in der 0010 enthalten ist, ist diese
abrechenbar.
Patient leidet unter Aphten in der UK-Front.
Untersuchung und Beratung durch den Zahnarzt
16, 26
33
33
16, 26
Angaben zur Behandlung
Eingehende Untersuchung zur Feststellung von ZMKKrankheiten und Beratung. Befund: kariöse Zähne 16, 26
Da die GOÄ1 nicht in der 0010 enthalten ist, ist diese
abrechenbar.
Beratung über die unterschiedlichen Füllungsmaterialien
Hier ist die GOÄ1 nicht abrechnungsfähig, da es sich um
denselben Krankheitsfall handelt (dass die Zähne 16 und 26
Füllungen bekommen würden, war am 28.12. schon klar).
Kompositfüllungen jeweils mesial-okklusal-distal
Patient erscheint mit Schmerzen.
Untersuchung durch den Zahnarzt – Verlust einer vorhandenen
Füllung
Beratung durch den Zahnarzt
Hier ist die GOÄ1 abrechnungsfähig, da es sich um einen
neuen Krankheitsfall handelt (das der Patient die Füllung
verlieren wird, war vorhersehbar).
Kompositfüllung – mesialer Eckenaufbau
Vitalitätsprüfung – jeweils (+), Politur der gelegten Füllungen
Beratung über Heiß-Kalt-Empfindlichkeit der Zähne 16, 26
Die GOÄ1 ist abrechnungsfähig, es handelt sich zwar um
denselben Krankheitsfall, der Zeitraum eines Monats ist
vorbei!
GOZ
0010
GOÄ1
GOÄ5
GOÄ1
4020
/
(4020)
(besser
GOÄ1 )
GOÄ1
GOZ
0010
GOÄ1
/
2 x 2100
GOÄ5
GOÄ1
2120
0070
2 x 2130
GOÄ1
3.
Datum
15. 3.
Zahn
45
45
20. 3.
2. 4.
10. 4.
12. 4.
45
Angaben zur Behandlung
Patient erscheint mir Schmerzen am Zahn 45
Untersuchung und Beratung durch den Zahnarzt. Befund:
zerstörter Zahn Beratung über die Notwendigkeit der
Extraktion
Leitungsanästhesie, Entfernung des Zahnes, Wundversorgung,
4 Nähte gelegt
Untersuchung – Befund: gute Wundheilung,
Beratung durch den Zahnarzt
Die GOÄ1 und GOÄ5 sind nicht abrechnungsfähig, da der
Monat nicht vorbei ist; hier ist aber wieder zu überlegen, die
GOÄ1 als alleinige Leistung zu berechnen, da diese höher
bewertet ist als die 3300! (=Aufbauwissen)
45
Entfernung der Nähte
Eingehende Untersuchung zur Feststellung von ZMKKrankheiten, Befund: Eine Mundkrankheit wird festgestellt.
Beratung durch den Zahnarzt
Die GOÄ1 ist abrechnungsfähig, da mit der 0010 ein neuer
Krankheitsfall beginnt.
OK/UK Behandlung der Mundkrankheit
OK/UK Behandlung der Mundkrankheit
Telefonische Beratung durch den Zahnarzt
Diese GOÄ1 ist abrechnungsfähig, da es sich um eine alleinige
Leistung handelt!
GOZ
/
GOÄ5
GOÄ1
0100
3000
/
/
(besser
GOÄ1)
(3300)
0010
GOÄ1
4020
4020
GOÄ1