Flüchtlinge in Wenden - Flüchtlingshilfe Wenden

Flüchtlinge in Wenden
werden sie einem Bezirk zugeordnet. Sie erhalten eine
Aufenthaltsgestattung, die nur für den Bezirk gilt, dem
sie räumlich zugewiesen wurden.
Information für Helferinnen und Helfer
Nach Stellung des Asylantrags wird der Flüchtling zu
einem Gespräch bei einem so genannten Entscheider
(Mitarbeiter des BAMF) eingeladen, in dem er persönlich
seine Verfolgung schildern muss. Die Annahme oder
Ablehnung des Asylantrags wird dann von den
Entscheidern getroffen. Leider dauert es mehrere Monate,
bis es zu diesem Gespräch kommt, und weitere Zeit bis
ein Bescheid vorliegt.
Stand: 30.11.2015
Es gibt in der Gemeinde Wenden zahlreiche ehrenamtliche
Helferinnen und Helfer, die die Flüchtlinge, die aus den
verschiedenen Kontinenten und den verschiedensten Ländern zu
uns kommen, willkommen heißen wollen und ihnen den Start und
das Leben in einer – für sie – fremden Welt etwas erleichtern wollen.
Mit dieser Information sollen diese Helferinnen und Helfer über
einige grundlegende Dinge informiert werden.
Diese Information wird niemals vollständig sein; es ändern sich
Zuständigkeiten, Regelungen und Abläufe oder neue Themen
werden aktuell und die Helferinnen und Helfer möchten gerne eine
Antwort.
Die Redaktion freut sich über Ihre Anregungen, um diese Info weiter
zu entwickeln!
Redaktion: Rudi Bongers – Mail: [email protected]
Aktuelle Informationen und Suchanfragen finden Sie auf der
Homepage www.fluechtlingshilfe-wenden.de . (In dieser Information
ist bei Verweisen auf die „Homepage“ immer diese Internetseite
gemeint.)
Grundsätzliches
Flüchtlinge, die nach Deutschland gelangen, werden
zunächst in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht
und registriert (Erfassung der Personendaten). Die
Verteilung auf die einzelnen Bundesländer erfolgt nach
einem Verteilungs-Schlüssel. In einem nächsten Schritt
können diese registrierten Flüchtlinge einen Asylantrag
stellen in der Außenstelle des Bundesamtes für Migration
und Flüchtlinge, die dieser Erstaufnahmeeinrichtung
zugeordnet ist. Nachdem dieser Asylantrag gestellt wurde,
Info_Fluechtlinge_20151130.docx
Mit Anerkennung des Asylantrags wird der Flüchtling zum
Asylberechtigten oder anerkannten Flüchtling und erhält
ein Aufenthaltsrecht für mindestens drei Jahre. Danach
wird geprüft, ob er unbefristet bleiben darf. Der
Asylbewerber erhält die gleichen sozialen Rechte wie
deutsche Bürger.
Wird der Antrag nicht anerkannt, aber im Heimatland gibt
es Hindernisse für die Abschiebung (es drohen direkte
Gefahren wie Folter oder Todesstrafe), erhält der
Asylbewerber eine befristete Aufenthaltserlaubnis für ein
Jahr, die aber kaum soziale Rechte beinhaltet.
Gibt es anerkannte Abschiebungshindernisse (z.B. wenn
ein Flüchtling oder seine minderjährigen Kinder eine
medizinische Behandlung in Deutschland benötigen),
erhält der Asylbewerber eine Duldung. Mit einer Duldung
muss er nicht direkt ausreisen, kann aber jederzeit
abgeschoben werden.
Wenn Asylbewerber einen Bescheid auf ihren Antrag
erhalten, ist diesem Antrag immer eine Rechtshelfsbelehrung angefügt, in der die Möglichkeiten und die
Fristen für Widerspruch, etc. detailliert beschrieben sind.
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Arbeiten
Flüchtlinge dürfen ohne Arbeitserlaubnis nicht arbeiten
und keine berufliche Ausbildung machen.
Asylbewerbern und Geduldeten ist in den ersten drei
Monaten ihres Aufenthalts die Aufnahme von Arbeit
verboten. (Ausnahme: so genannte 1€-Jobs) Danach
kann auf Antrag eine Arbeit aufgenommen werden, wobei
hier von der Bundesanstalt für Arbeit geprüft wird, ob es
für diese angestrebte Tätigkeit „bevorrechtigte
Arbeitnehmer“ (= Deutsche, EU-Ausländer oder
anerkannte Flüchtlinge) gibt. Diese Prüfung entfällt nach
dem 15. Aufenthaltsmonat.
Für Arbeiten sind fast immer ausreichende deutsche
Sprachkenntnisse erforderlich.
Arbeitskreise
Für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer sind
verschiedene Arbeitskreise gebildet worden. Nachfolgend
die Ansprechpartner der Arbeitskreise:
Arbeitskreis
Ansprechpartner Tel.-Nr.
Deutschunterricht
Catrin StockheckeMeister
0152 / 34 37 02
52
Dolmetscher/in
Marion Verbücheln
02762/ 32 34
Recht, soziale
Betreuung
Josef Hupertz
02762/ 83 63
Christel Solbach
0170/ 46 93 251
Anneliese Fries
0171/ 17 59 388
Fahrdienst zum
Warenkorb
Gerhard Pelz
02762/ 78 62
Nähgruppe
Maria Rasche
02762/ 74 89
Patenschaften
Marie-Luise Pfaff
02762/ 70 63
Kleiderkammer
Öffentlichkeitsarbeit Bianca Theurer
Info_Fluechtlinge_20151130.docx
Ortsvorsteher
Peter Niklas
02762/ 98 78 19
Information
Rudi Bongers
02762/ 92 94 20
Handwerker
Dringend gesucht!
Arztbesuche
Nach §4 des Asylbewerberleistungsgesetzes können
Asylbewerber bei akuten Erkrankungen und
Schmerzzuständen einen Arzt oder Zahnarzt aufsuchen.
Dafür werden vom Sozialamt der Gemeindeverwaltung im
akuten Fall Krankenscheine (jeweils für
Allgemeinmediziner oder Zahnarzt) ausgestellt, die für das
gesamte Quartal gelten. Diese Krankenscheine können
ggf. auch betreuende Personen abholen. Der Arzt stellt
bei Erfordernis auch eine Überweisung für einen Facharzt
zur Weiter-/Mitbehandlung aus.
Wenn stationäre Aufenthalte oder besondere Eingriffe
erforderlich sind, erhält die Gemeindeverwaltung ggf.
einen Kostenvoranschlag, um die Übernahme der
anfallenden Kosten zu bestätigen.
Bei akuten Erkrankungen nachts oder am Wochenende
kann auch der zuständige Notdienst in Olpe angerufen
bzw. aufgesucht werden. Der Notdienst wird rückwirkend
bei der Gemeindeverwaltung die Kostenübernahme
beantragen.
Werdenden Müttern und Wöchnerinnen wird bei Bedarf
ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung,
Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel gewährt.
Kosten für Zahnersatz, Zahnspangen, Brillen, etc. werden
nur dann übernommen, wenn sie aus medizinischer Sicht
unaufschiebbar sind.
02762/ 60 07
434
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Ärztliche Untersuchung
Bei der Erstaufnahmestelle werden die Flüchtlinge ärztlich
untersucht und geröntgt (Ausschluss einer TBCErkrankung). (siehe auch Impfungen)
Asylberechtigte
Bei Asylberechtigten ist dem Asylantrag stattgegeben
worden und sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis sowie
den blauen Flüchtlingspass der Genfer
Flüchtlingskonvention,
Asylbewerber in der Gemeinde Wenden
Die Gemeinde erhält von der Bezirksregierung wenige
Tage vorher eine Information über die Anzahl der
zugewiesenen Flüchtlinge. Es wird ein Ankunftstag
angegeben, die Uhrzeit ist jedoch ungewiss. Auch die
Zahl der tatsächlich ankommenden stimmt nicht immer mit
der avisierten Zahl überein. Ursache hierfür sind
unvorhersehbare Schwierigkeiten bei der
Personenfeststellung in der Erstaufnahmeeinrichtung.
Die Flüchtlinge werden von MitarbeiterInnen des
Sozialamtes in Empfang genommen und die Personalien
aufgenommen. Sie erhalten Bettwäsche und Schlüssel.
Im Übrigen ist eine Grundausstattung, sofern sie nicht
durch die Geldleistungen (Regelsätze) abgedeckt ist, in
den Wohnungen vorhanden. Sie werden informiert über
die laufenden Leistungen, Vorsprachetermine,
Ansprechpartner und das Verfahren beim Ausländeramt.
Sie werden von der Gemeinde zu den Unterkünften
gebracht. Dort wird ihnen alles erklärt.
Einzelpersonen werden im Regelfall in
Sammelunterkünften (Container oder Häuser)
untergebracht, Familien sollen bevorzugt in Wohnungen
einziehen. Wenn möglich, wird dabei versucht darauf zu
achten, dass Personengruppen mit gegenseitiger
Abneigung aus diversen Gründen nicht zusammen in eine
Wohnanlage kommen.
Info_Fluechtlinge_20151130.docx
Durch Zuzüge, Wegzüge und Umzüge sind laufend
Veränderungen gegeben. Das Sozialamt sieht sich nicht
in der Lage, die jeweils betroffenen ehrenamtlichen
Helferinnen und Helfer zu informieren. Es wurde
vereinbart, dass derartige Veränderungen so früh wie
möglich per Mail an Rudi Bongers gemeldet werden, der
die Information an die jeweiligen Ansprechpersonen für
die einzelnen Ortschaften weiterleitet.
AsylbLG
Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt,
welche Leistungen Flüchtlinge erhalten.
Asylverfahren
Im Asylverfahren prüft das BAMF ob die Flüchtlingseigenschaft zutrifft und der Flüchtling dadurch eine
Anerkennung als Asylberechtigter erhält. Hilfsweise wird
geprüft, ob im Herkunftsland ein ernsthafter Schaden
droht oder Abschiebungsverbote für das Zielland
bestehen.
Eine Beschreibung über die geplanten Abläufe des
Asylverfahrens finden Sie auf der Homepage, Unterseite:
Helferinfo.
BAMF
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Zuständiges Bundesamt für alle Asylverfahren in der
Bundesrepublik Deutschland.
Bauamt der Gemeinde Wenden
Zuständig u.a. für Reparaturen und Störungen in
Sammelwohnanlagen (Container u.ä.) und Anmietung von
Wohnungen.
Henning Schmidt (Tel. 02762 / 406 – 606
Betreuung
Die Betreuung der Flüchtlinge sollte nach dem Motto
„Hilfe zur Selbsthilfe“ erfolgen. Die Flüchtlinge haben in
ihrer verlassenen Heimat viele schlimme Dinge erlebt und
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ebenfalls auch auf ihrem Weg bis zu uns. Sie haben dabei
aber auch gezeigt, dass sie in der Lage sind, schwierige
Situationen zu meistern.
Von montags bis freitags verbindet der Bürgerbus
vormittags nach festgelegtem Fahrplan verschiedene
Wendener Ortschaften:
Auch vor der Flucht waren die Menschen weitestgehend
selbständig. Die Unterstützung sollte daher als „Starthilfe“
verstanden werden.
Linie 1: Wenden – Hillmicke – Gerlingen – Elben –
Schönau – Altenhof – Wenden.
Bezirksregierung Arnsberg
Die Bezirksregierung in Arnsberg ist zuständig für die
Verteilung der Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen.
Auf der Internetseite der Bezirksregierung finden Sie
umfangreiche Informationen:
http://www.lum.nrw.de/Infopool-Fluechtlinge
Brandschutz in Flüchtlingsheimen
Die Feuerwehr macht für die größeren Objekte
(Container, Turnhallen) das Angebot, einmal pro Woche
nach dem Rechten zu sehen (Fluchtwege, Feuerlöscher,
Rauchmelder, liegt Brennbares herum).
Ansprechpartner sollen die ehrenamtlichen Betreuer vor
Ort sein.
Wolfgang Solbach, der Leiter der Feuerwehr Wenden,
oder einer der örtlichen Feuerwehrleute wird den ersten
Besuch abstimmen.
Busverbindungen
Innerhalb Wendens und in Richtung Olpe oder Kreuztal
fahren verschiedene Buslinien:
R42: Freudenberg – Rothemühle – Hillmicke - Wenden –
(Olpe) (zum Teil mit tel. Voranmeldung)
R50: Olpe – Gerlingen – Wenden – Altenhof – Kreuztal
R51: Olpe – Wenden – Ottfingen – Hünsborn – Geisweid
– Siegen
L550: Wenden – Gerlingen – Elben – Schönau – Altenhof
(zum Teil mit tel. Voranmeldung)(Homepage Helferinfo)
Detaillierte Fahrpläne siehe Homepage Helferinfo.
Info_Fluechtlinge_20151130.docx
Linie 2: Wenden – Altenhof – Hünsborn – Ottfingen –
Rothemühle – Ottfingen – Wenden.
Linie 3: Wenden – Ottfingen – Rothemühle – Heid*) – Rothemühle – Vahlberg*) – Brün –
Wendenerhütte – Wenden.
Montags und mittwochs wird Büchen statt Heid
angefahren und Vahlberg entfällt.
Die Einzelfahrkarte kostet für Erwachsene 1,50 €; die 4er-Karte 5,00 €.
siehe: www.buergerbusverein-wenden.de
Bus und Bahn
Sobald für die Flüchtlinge die Sozialleistungen bewilligt
sind, können sie die personengebundene Mobilitätscard
für die Kreise Siegen-Wittgenstein und Olpe erwerben
(z.Zt. 29,90 € / Monat). Mit dieser Karte können Bus und
Bahn in den Kreisgebieten genutzt werden. Näheres ist
dem Flyer zu entnehmen (Homepage Helferinfo)
Die Mobilitätscard gilt nicht in den Bürgerbussen!
Deutschkurse
In verschiedenen Orten werden für Erwachsene
Deutschkurse angeboten, die von ehrenamtlichen Helfern
durchgeführt werden. Nähere Informationen hat der
Ansprechpartner für die jeweilige Ortschaft bzw. die
Ansprechpartnerin Deutschunterricht.
Weiterhin sind verschiedene Hefte zum Selbststudium
verfügbar. U.a. ist ein Heft „Willkommen! Die deutsche
Sprache – erste Schritte“, herausgegeben von der
Flüchtlingshilfe München e.V. in den Sprachen Englisch,
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Französisch, Arabisch und Tigrinisch (für Eriträer)
verfügbar. (www.flüchtlingshilfe-muenchen.de bzw. bei
der Integrationsstelle des Kreises Olpe)
Ehrenamtliche Hilfe
Die Gemeinde ist dankbar, dass viele ehrenamtliche
Helferinnen und Helfer bei der Bewältigung der
Flüchtlingsströme und Integration der Flüchtlinge helfen.
Zur Organisation der anstehenden Aufgaben wurden
Arbeitskreise für bestimmte Themen gegründet. Für die
einzelnen Arbeitskreise konnten Personen gefunden
werden, die die Arbeit koordinieren. Ebenfalls wurden für
die einzelnen Ortschaften, in denen Asylbewerber
untergebracht sind, Ansprechpartner gefunden, die die
Arbeit der vielen Helferinnen und Helfer innerhalb einer
Ortschaft koordinieren.
Ehrenamtskartei
In der Ehrenamtskartei sollen alle ehrenamtlichen
Helferinnen und Helfer mit Namen, Kontaktadressen und
ihren Tätigkeiten aufgeführt werden. Auf Basis der
Angaben in der Ehrenamtskartei kann von Seiten der
Gemeindeverwaltung auch ein Versicherungsschutz
angemeldet werden. Die Ehrenamtskartei wird zentral
gepflegt bei Rudi Bongers. Namen, Telefon-Nr. oder
Mailadressen werden ohne Zustimmung der Personen
nicht veröffentlicht.
Erstaufnahmeeinrichtung (EAE)
Die Aufgaben einer EAE erstrecken sich unter anderem
von der Registrierung von Flüchtlingen über die ärztliche
Untersuchung von Flüchtlingen (z.B. Impfungen) bis hin
zur Vorstellung der Flüchtlinge beim Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) zwecks Einleitung des
Asylverfahrens. Flüchtlinge bleiben in der Regel fünf bis
acht Tage in einer EAE.
Z.Zt. sind in NRW fünf EAE eingerichtet.
Info_Fluechtlinge_20151130.docx
Erstausstattungspaket
Bei Ankunft erhalten die Asylbewerber von der
Gemeindeverwaltung ein Set Bettwäsche.
Weiterhin erhalten sie die ihnen zustehenden Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (siehe
Geldleistungen) Taschengeld für den laufenden Monat.
Fahrkarten
Sofern die Asylbewerber keine Ausbildungsmaßnahmen
z.B. in Olpe besuchen und ihnen dafür eine
Dauerfahrkarte zur Verfügung gestellt wird, müssen sie
bei Fahrten die Fahrkarten von ihrem Taschengeld
bezahlen. (siehe auch: Bus und Bahn)
Flüchtlinge
Sind nach der Genfer Flüchtlingskonvention Menschen,
die aus politischen Gründen oder wegen ihrer Rasse,
Religion oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen
Gruppe in ihrem Heimatland bedroht sind.
Frauen
Flüchtlingsfrauen können in ihren Heimatländern oder auf
der Flucht viele schlimme Dinge erlebt haben. MedicaMondiale hat Tipps zusammengetragen für Ehrenamtliche
im Kontakt mit geflüchteten Frauen. (siehe homepage Helferinfo)
Geduldete Flüchtlinge
Geduldete Flüchtlinge können bis auf Weiteres in
Deutschland bleiben. Ihre Abschiebung wird nur
vorübergehend ausgesetzt, solange das
Abschiebungshindernis besteht.
Eine Duldung kann sich über mehrere Jahre erstrecken,
sodass Integrationsmaßnahmen (Sprachkurse,
Schulbesuch) möglich sind.
Geldleistungen
Die Flüchtlinge erhalten nach dem AsylbLG
(Asylbewerber-Leistungsgesetz) Taschengeld für ihren
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persönlichen Bedarf (für Verkehr, Freizeit, Bildung,
Nachrichtenübermittlung, etc.) und weitere Geldleistungen
für die Haushaltsführung (Nahrungsmittel, Getränke,
Bekleidung, Schuhe, Wohnen, Energie und
Gesundheitspflege).
Das Taschengeld beträgt für einen alleinstehenden
Erwachsenen 143 €. Ein Ehepaar bekommt 258 € und
weitere erwachsene Haushaltsangehörige 113 €; Kinder
je nach Alter zwischen 85 und 92 €.
Für die Haushaltsführung erhalten erwachsene
Alleinstehende 216 €; für Kinder und weitere
Haushaltsmitglieder wird zwischen 133 und 194 € gezahlt.
Die Gemeinde übernimmt zusätzlich die Wohnkosten (voll
möbliert). Stromverbrauch müssen die Asylbewerber
selbst bezahlen; dafür wird eine altersabhängige
Pauschale von der Geldleistung abgezogen (ca. 30 € je
Person und Monat).
GEZ
Es ist möglich, dass Flüchtlingsfamilien nach Bezug einer
Wohnung ein Schreiben von der GEZ für die Bezahlung
der festgelegten Rundfunkgebühr erhalten. Dem
Anschreiben ist beigefügt ein Antrag für die Befreiung von
den Gebühren. Dieser Antrag sollte von der
Flüchtlingsfamilie („Haushaltsvorstand“) unterschrieben
und beim Sozialamt eingereicht werden. Hier ist darauf zu
achten, dass die Fristen eingehalten werden.
Heizung
Störungen an der Heizungsanlage in Sammelunterkünften
sind an das Bauamt der Gemeinde Wenden (Tel. 02762 /
406 – 606) zu melden, das den Schaden entweder durch
einen Hausmeister beseitigt oder eine Fachfirma
beauftragt.
In wirklich dringenden Notfällen (Heizungsausfall!)
außerhalb der Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung
kann auch direkt der Notdienst der Firma Albert Clemens
Info_Fluechtlinge_20151130.docx
(02762 / 12 25) benachrichtigt werden.
(Außerhalb der Arbeitszeiten meldet sich bei Fa. Clemens
ein Ansagedienst. Nach Anwahl der 2 wird man mit einem
Mitarbeiter für den Notdienst verbunden.)
Impfschutz für Helferinnen und Helfer
Gemäß den Vorgaben der ArbMedVV und den
Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des RKI
(Robert Koch Institutes) sollten Mitarbeiter/innen
einschließlich ehrenamtlich Beschäftigte bei Kontakt mit
Asylsuchenden oder Flüchtlingen in entsprechenden
Einrichtungen oder Unterkünften wegen der möglichen
Gefährdung durch Schmierinfektionen aus beruflicher
Indikation gegen Hepatitis A und Hepatitis B geimpft sein.
(Details siehe Schreiben des Arbeitsmedizinischen
Zentrums vom 09.10.2015 – als pdf-Datei einzusehen auf
der Homepage Helfer-Info)
Impfungen
In der Erstaufnahmestelle werden Impfungen bescheinigt.
Von Seiten der Bezirksregierung Arnsberg werden im
Internet am 25.11.2015 in Bezug auf ärztliche
Untersuchungen in Unterbringungseinrichtungen folgende
Informationen gegeben:
Gem. § 62 Abs. 1 AsylVfG sind Ausländerinnen und Ausländer,
die in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen haben,
verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare
Krankheiten einschließlich einer Röntgenaufnahme der
Atmungsorgane zu dulden. Den Umfang der zu duldenden
Untersuchung hat das Ministerium für Gesundheit,
Emanzipation, Pflege und Alter mit seinen Bestimmungen vom
07.10.2014 wie folgt konkretisiert:
Die Untersuchung umfasst:
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1. Wenn möglich, eine orientiere Anamnese / Impfausweiskontrolle
2. eine orientierende körperliche Inaugenscheinnahme
(Krätzemilben- und Läusebefall eingeschlossen),
3. bei Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, eine
Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zur Untersuchung
auf eine behandlungsbedürftige Tuberkulose,
4. bei Kindern unter 15 Jahren und Schwangeren einen
Interferon-Gamma-Test, bzw. bei Kindern unter 6 Jahren
einen Tuberkulintest,
5. ein Impfangebot (Angebotspflicht der Einrichtung),
mindestens bestehend aus:
o Für Kinder ab 8 Wochen: Tetanus, Diphtherie,
Keuchhusten, HiB, Polio
o für Kinder an 11. Monat zusätzlich: Masern, Mumps,
Röteln, Varizellen,
o für Erwachsene: Masern, Mumps, Röteln, Diphtherie,
Polio,
Bei Bedarf sprechen Sie bitte das Sozialamt an.
Das Robert-Koch-Institut bietet auf seiner Internetseite
mehrsprachige Informationsmaterialien zum Thema
Impfung an und auch einen Impfkalender in 20 Sprachen.
(siehe Homepage Helferinfo)
Infotelefon für die Flüchtlingshilfe in Wenden
Über das Infotelefon 0160 / 93 22 13 63 können
Informationen für die Flüchtlingshilfe in Wenden eingeholt
werden oder auch Hilfen (ehrenamtliches Engagement
oder Sachspenden) angeboten werden.
Bedenken Sie, dass das Telefon von ehrenamtlichen
Helfern bedient wird, die nicht rund um die Uhr zur
Verfügung stehen.
Internet
Auf der Homepage www.fluechtlingshilfe-wenden.de
finden Sie aktuelle Informationen über die Flüchtlingshilfe
im Wendener Land und verschiedene Dokumente zum
Herunterladen. Außerdem können Sie nachschauen, was
aktuell benötigt wird. Bitte schauen Sie regelmäßig auf
diese Seite!
Kinderbetreuung
Für Gerlingen ist ab 1.12.2015 ein Spieltreff 1 x wöchentlich (dienstags, mittwochs oder freitags ?) für Kinder von 1
bis 14 Jahren von 15:30 bis 17:00 Uhr im Jugendheim
Gerlingen geplant. Ein Erziehungsberechtigter des Kindes
muss dabei anwesend sein. – Genaue Informationen
folgen.
In Wenden ist jeden Freitag von 9.00 – 11.30 Uhr in den
Räumen der K.O.T., Hauptstr. 95a, Kinderbetreuung bis
zum Kindergartenalter (Kosten: 1,50 €).
Ansprechpersonen: Tanja Weingarten 02762 / 490330,
Monika Becker 0170 / 5903258
Weiter ist in der K.O.T. Wenden donnerstags von 14:00
bis 19:00 Uhr der Kidsclub für alle Kinder von 6-14
Jahren.
Die K.O.T. Wenden ist von Montag bis Freitag von 13:30
bis 20:00 Uhr für Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene von 6 – 29 Jahren geöffnet. An einzelnen
Wochentagen gibt es besondere Angebote für bestimmte
Zielgruppen oder Themen.
Für die Oster-, Sommer- und Herbstferien wird immer ein
spezielles Ferienprogramm angeboten.
Sprechen Sie mit Andreas Stein, dem Leiter der K.O.T.
Wenden, Tel. 02762 / 21 33 oder www.kot-wenden.de
In einigen Orten (Altenhof, Hünsborn) sind separate
Spielgruppen (finanziell gefördert) geplant.
Weiteres Angebot Zirkus Pfiffikus.
Info_Fluechtlinge_20151130.docx
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Kindergarten
Die meisten Kindergärten sind voll belegt und haben für
die Kindergartenplätze Wartelisten. Die Aufnahme der
Kinder muss nach der Reihenfolge in der Warteliste
erfolgen.
In einigen Orten (Altenhof, Hünsborn) sind separate
Spielgruppen (finanziell gefördert) geplant.
Kinder traumatisiert
Es ist möglich, dass insbesondere Kinder vor oder
während ihrer Flucht Schreckliches erleben mussten und
jetzt traumatisiert sind.
Aus dem persönlichen Kontakt zu geflüchteten Familien
hat die Autorin Susanne Stein das Bilderbuch „Das Kind
und seine Befreiung vom Schatten der großen,
großen Angst“ veröffentlicht, das für Flüchtlingsfamilien
mit ihren Kindern ab 10 Jahren und ihre
Unterstützer/innen geeignet ist. Es kann ebenfalls in
Schulen und Kitas verwendet werden.
Neben der deutschen Ausgabe ist es in Englisch,
Arabisch und Farsi (wird gesprochen u.a. in Iran,
Afghanistan, Tadschikistan, Aserbeidschan, Pakistan und
Irak) verfügbar und kann heruntergeladen werden.
www.susannestein.de/VIA-online/traumabilderbuch.html
Das Kopieren, Versenden und Ausdrucken dieses Buches
ist von der Autorin ausdrücklich erlaubt!
Weiter gibt es von der Kinderbuchautorin Kirsten Boie das
Bilderbuch „Bestimmt wird alles gut“, das als
Unterrichtsmaterial zur Flüchtlingskrise verwendet werden
kann. Diese Boardstory ist bis zum 31.12.2015 kostenlos
verfügbar:
www.onilo.de/boardstories/ansicht/boardstory/bestimmt_w
ird_alles_gut
Kleiderkammer (Volksbank – Kleiderbörse)
Nicht nur Flüchtlinge (Ausweis durch BÜMABescheinigung), sondern auch andere Bedürftige
(Ausweis durch Jobcenter-Bescheid) aus der Gemeinde
Wenden können für ihren Bedarf Kleidung, Schuhe,
Bettwäsche oder Spielzeug erhalten gegen Zahlung einer
symbolischen Gebühr von 1 € je Einkauf in der
„Volksbank Kleiderbörse“, Hauptstr. 65 in Wenden
(Gebäude links neben der Volksbank) erhalten.
Die Kleiderkammer ist geöffnet dienstags von 15 – 18
Uhr. (Links vom Gebäude ist die Zufahrt zu den
Parkplätze unterhalb des Gebäudes.)
Ansprechpartner Christel Solbach (Tel. 0170/ 46 93 251)
oder Anneliese Fries (Tel. 0171/ 17 59 388).
Kleiderspenden
Für die Kleiderkammer wird gut erhaltene, noch tragbare,
saubere Bekleidung und Schuhe für Damen, Herren und
Kinder, Bettwäsche, Schulbedarf und Spielzeug
gesammelt. Die Schuhe bitte säubern und an den
Schnürsenkeln paarweise zusammenbinden. Da die
Lagerkapazität begrenzt ist, bitte möglichst nur Kleidung
entsprechend der Jahreszeit spenden. Sie erleichtern der
Kleiderkammer die Arbeit, wenn Sie die Kleidung
möglichst gefaltet und nach Größen sortiert abgeben.
Eine Beschriftung der Tüten/Kartons wäre optimal.
Die Spenden können wieder ab Januar 2016 abgegeben
werden in der Severinusstr. 35 (Bürogebäude beim
ehemaligen Fahrradwerk ENIK), jeweils am 3. Donnerstag
im Monat in der Zeit von 16 – 18 Uhr.
Ansprechpartner Christel Solbach (Tel. 0170/ 46 93 251)
oder Anneliese Fries (Tel. 0171/ 17 59 388).
Konflikte
Wenn es zwischen den Flüchtlingen oder zwischen
Flüchtlingen und Ihnen oder Dritten Konflikte gibt,
Info_Fluechtlinge_20151130.docx
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versuchen Sie die innerhalb Ihres Arbeitskreises oder
innerhalb der Ortsgruppe zu lösen oder nehmen Sie
ansonsten Kontakt mit dem Sozialamt auf.
Krankenversicherungen
Ab dem 15. Aufenthaltsmonat können die Personen bei
der AOK angemeldet werden.
Vorher erfolgt Kostenübernahme durch die Gemeinde
siehe Arztbesuche.
Mietwohnungen
Wenn aus der Bevölkerung Mietwohnungen angeboten
werden, ist das Bauamt der Gemeindeverwaltung für die
Begutachtung zuständig und schließt bei Eignung auch
die Mietverträge.
Bei Einzelwohnungen in Zwei- oder Mehrfamilienhäusern
erfolgt die Auswahl der zugewiesenen Familien im
Regelfall in Abstimmung mit den Vermietern.
Die Wohnungen werden vor Bezug durch Asylbewerber
mit Waschmaschine, Trockner, Küche, Schrank oder
Spind, Bett mit Matratze ausgestattet.
Migrant
Migration geschieht aus politischen, meistens jedoch aus
wirtschaftlichen Gründen. Im Aufenthaltsgesetz ist
geregelt, unter welchen Voraussetzungen Nicht-EUBürgerinnen und –Bürger eine Aufenthaltsgenehmigung
erhalten können.
Möbel
Wenn gut erhaltene gebrauchte Möbel abzugeben sind,
bitte Bedarf erfragen bei Marie-Luise Pfaff (Tel. 02762/ 70
63).
Mülltrennung
In Sammelunterkünften (Containern) ist im Regelfall ein
Sammelabfallbehälter vorhanden, in dem der Müll ohne
Sortierung entsorgt werden kann.
Info_Fluechtlinge_20151130.docx
In angemieteten Wohnungen ist dagegen auf die
Müllsortierung zu achten. Bei der Gemeindeverwaltung
stehen farbige Blätter zur Verfügung, in denen grafisch
verdeutlicht wird, welcher Müll in welche Tonne kommt.
Orientierungshilfe für das Leben in Deutschland
Diese Orientierungshilfe enthält nützliche Tipps für das
Leben in Deutschland, u.a. zu den Themen Öffentliches
Leben, Persönliche Freiheiten, Zusammenleben,
Gleichberechtigung, Umwelt und Formalitäten und
Verwaltung. Sie ist neben Deutsch in weiteren neun
Sprachen (u.a. Arabisch, Pashto, Dari, Serbisch und
Albanisch) verfügbar und kann im Internet heruntergeladen werden: www.refugeeguide.de .
Weiterhin ist ein entsprechender Poster verfügbar, der in
den Unterkünften ausgehängt werden kann, und in dem in
elf Sprachen auf diese Broschüre hingewiesen wird. Über
den abgebildeten QR-Code gelangen die Besitzer von
internetfähigen Smartphones direkt auf die entsprechende
Internetseite.
Örtliche Ansprechpartner
Für die einzelnen Ortschaften in der Gemeinde Wenden
haben sich Ansprechpartner bereit erklärt, die Aktivitäten
innerhalb einer Ortschaft zu koordinieren:
Ortschaft
Ansprechpartner
Tel.-Nr.
Altenhof
Astrid König-Ostermann
02762/ 31 84
Elben
Ralf Kramer
0170/ 67 56 241
Gerlingen
Eva Gwiasda
02762/ 41 578
Hillmicke
Marion Verbücheln
02762/ 32 34
Hünsborn
Maria-Luise Pfaff
02762/ 70 63
Möllmicke
Doris Wurm
02762/ 22 56
Ottfingen
Rosemarie Schmidt
02762/ 76 03
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Rothemühle /
Heid (ohne
Turnhalle)
Christel Solbach
0170/ 46 93 251
Rothemühle
(Turnhalle)
Nicole Scheibner
02762 / 988 57
31
Schönau
Roswitha -Koch
02762/ 33 31
Wenden
Christa Grünewald
02762/ 25 94
Patenschaften
Für die Integration der Flüchtlinge ist es sehr hilfreich,
wenn jemand eine Patenschaft für eine Familie
übernimmt, d.h. ständig Kontakt hält und sie beim
Hineinfinden in den Alltag unterstützt. Ansprechpartnerin
für Patenschaften ist Marie-Luise Pfaff (Tel. 02762/7063).
Privatsphäre
Viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer wenden für
die Flüchtlingshilfe mehr Zeit auf als sie ursprünglich
geplant hatten. Zum Entspannen und Kraft tanken sind
Pausen unabdingbar. Bitte respektieren Sie die Auszeiten
der Helferinnen und Helfer.
Beachten Sie bitte auch die Privatsphäre der Flüchtlinge
in ihren Unterkünften.
Recht
Unter den Flüchtlingen werden oftmals Namen von
Anwälten ausgetauscht, die bei Asylthemen erfolgreich
Rechtsbeistand geleistet haben.
Wenn Fragen seitens der Flüchtlinge gestellt werden, ist
zu empfehlen, sich zunächst einmal die schriftlichen
Unterlagen der Behörden (BAMF oder Kreis Olpe) zeigen
zu lassen und danach mit Josef Hupertz (Tel. 02762 / 83
63) Kontakt aufnehmen, um die weiteren Schritte
abzustimmen.
Info_Fluechtlinge_20151130.docx
Reinigungsdienst
Asylbewerber haben die Sammelunterkünfte und auch die
Mietwohnungen zu pflegen und sauber zu halten.
In Sammelunterkünften wird ggf. gemeinsam mit
Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung ein Putzplan
aufgestellt.
Reparaturen
Defekte und Schäden an Sammelunterkünften sind dem
Bauamt der Gemeinde zu melden. Der Schaden wird
entweder durch eigene Mitarbeiter behoben oder es wird
von der Gemeindeverwaltung ein Handwerker beauftragt.
Sind Schäden mutwillig oder vorsätzlich verursacht
worden, können die Verursacher zu
Schadensersatzleistungen (Einbehalt von Taschengeld)
herangezogen werden.
Runder Tisch
Der Runde Tisch ist eine Zusammenkunft der
ehrenamtlichen Ansprechpartner für die Arbeitskreise und
die Ortschaften mit den zuständigen Mitarbeitern aus der
Gemeindeverwaltung und den Kirchen zum
Erfahrungsaustausch. Hier wird die Arbeit der Gruppen
koordiniert, sowie weitere Maßnahmen, Veränderungen
und Projekte besprochen.
Sammelunterkünfte (Container oder Häuser)
In Sammelunterkünften sind je Zimmer mehrere
Bewohner untergebracht. Wenn möglich, werden
Asylbewerber mit Disharmonien auf Grund der Nationalität
oder Religion möglichst nicht in einem Bereich
untergebracht.
Jede Person erhält ein Bett mit Matratze und einen
Schrank bzw. Spind zugeordnet. Für die Wohngruppen
stehen Waschmaschine und Trockner, sowie eine
Gemeinschaftsküche zur Verfügung. Für die
Wohngruppen sind Geschirr, Besteck und Töpfe
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vorhanden.
Gemeinsam mit einem Mitarbeiter der
Gemeindeverwaltung werden z.B. Putzpläne aufgestellt.
Schulessen
Besuchen die Schüler eine der Schulen im Schulzentrum
Wenden, können sie dort auch am Schulessen
teilnehmen.
Sie bekommen dann von der Schulverwaltung einen Chip,
der zunächst mit Geld (wieviel ???) aufgeladen werden
muss. Dieses Geld müssen die Eltern zunächst
vorstrecken, bekommen die Kosten aber bis auf 1,00 Euro
je Schultag vom Kreis auf Antrag erstattet.
Schulpflicht
Für die Kinder von Flüchtlingen besteht die normale
Schulpflicht. Die Schule bekommt eine Meldung über die
zugezogenen Kinder. Jedoch können auch ehrenamtliche
Helfer die Kinder bei der Schule anmelden (ohne
Mitnahme der Kinder) und z.B. den Bustransfer etc.
klären. Die Schule meldet das Kind dem Gesundheitsamt
Olpe und von dort erhalten die Eltern / das Kind eine
Mitteilung über den Termin der Schuluntersuchung. Der
Schulbesuch darf erst nach der Schuluntersuchung
beginnen.
Die schulpflichtigen Flüchtlingskinder erhalten auf Antrag
vom Sozialamt für den Kauf von Büchern für das erste
Halbjahr 70,00 €uro und für das zweite Halbjahr 30,00
Euro.
Weiterhin können auf Antrag beim Sozialamt die Kosten
für evtl. Klassenausflüge übernommen werden.
Sozialamt
Ansprechpartner beim Sozialamt der Gemeinde Wenden
sind: (Bitte Öffnungszeiten beachten)
Laura Schröder (Tel. 02762 / 406 – 215
Laura Jacob (Tel. 02762 / 406 – 216
Stefan Bellmann (Tel. 02762 / 406 – 214).
Info_Fluechtlinge_20151130.docx
Strom
Probleme bei der Stromversorgung in
Sammelunterkünften sind an das Bauamt der Gemeinde
Wenden (Tel. 02762 / 406 – 606) zu melden, das den
Schaden entweder durch einen Hausmeister beseitigt
oder eine Fachfirma beauftragt.
In wirklich dringenden Notfällen (Stromausfall!)
außerhalb der Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung
kann auch direkt die Firma Elektro-Sondermann (02762 /
988 665 oder Notfall-Handy 0163 / 69 25 919)
benachrichtigt werden.
Telefon
Den Asylbewerbern werden von der Gemeinde keine
Telefone zur Verfügung gestellt. Auch die Telefonkosten
müssen sie von ihrem Taschengeld bestreiten.
Trinkwasser
Anders als in den Herkunftsländern der Flüchtlinge ist bei
uns das Wasser von bester Qualität als Trinkwasser
geeignet. Beim Sozialamt ist ein mehrsprachiger Flyer
verfügbar, der darauf hinweist.
Übersetzungen, Dolmetscher
Ansprechpartnerin: Marion Verbücheln (Tel. 02762 / 3234)
Vereine
Asylbewerber können auf Wunsch in Vereinen aktiv
werden. Weiteres ist mit den Vereinen abzusprechen.
Versicherungen für Flüchtlinge
Die Kosten für die medizinische Versorgung der
Flüchtlinge ist in dem AyslbLG geregelt.
Asylbewerber sind in der Regel nicht haftpflicht- oder
unfallversichert. Asylsuchende, die anderen einen
Schaden zufügen, sind grundsätzlich persönlich zum
Ausgleich verpflichtet. Hierfür haften sie mit ihrem
gesamten pfändbaren Vermögen. Die
Gemeindeverwaltung ist nicht verpflichtet, die von
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Asylsuchenden verursachten Schäden auszugleichen.
Bei aktiver Mitwirkung in Sportvereinen sind die
Flüchtlinge im Rahmen einer Gruppenversicherung (so
genannte Sportversicherung) mindestens unfall- und
haftpflichtversichert.
Versicherungsschutz im Ehrenamt
Informationen zum Versicherungsschutz bei ehrenamtlicher Tätigkeit sind zu finden im Internet unter:
www.mfkjks.nrw.de ( Ministerium Bürgerschaftliches
Engagement Versicherungsschutz für Ehrenamtliche)
KFZ-Schäden am privaten PKW, die bei Fahrten der
Helfer/innen im Auftrag der Gemeinde mit Flüchtlingen zu
Behörden oder Ärzten entstanden sind, können ggf. über
eine Versicherung der Gemeinde abgewickelt werden.
Das Procedere über die vorherige Anmeldung der Fahrten
muss noch festgelegt werden. Weitere Informationen
folgen.
Auskunft erteilt auch die Arbeitsgruppe Recht und
Soziales.
Warenkorb
Bedürftige und auch Flüchtlinge erhalten im ökumenischen Warenkorb Olpe nach Anmeldung und Zahlung von
1,00 € alle 14 Tage Lebensmittel. Speziell für die
Flüchtlinge aus der Gemeinde Wenden ist der
Warenkorb ab 7.1.2016 alle 14 Tage donnerstags von
11:00 bis 14:00 Uhr geöffnet. Ab dann entfällt für die
Flüchtlinge aus Wenden die Öffnungszeit am Mittwoch
und die Einteilung in rote oder grüne Gruppen.
Warenkorb Olpe: Martinstraße 45 (gegenüber Kaufland).
Ansprechpartner sind Frau Harnischmacher (Tel. 02761 /
5883 oder Frau Pelz (02762 / 7862).
Durch diese Neuerung muss der Fahrdienst mit dem Bulli
der Kirchengemeinde neu geregelt und anschließend
bekannt gegeben werden.
Info_Fluechtlinge_20151130.docx
Ansprechpartner für die Warenkorbfahrten ist Gerd Pelz
(Tel. 02762/7862).
Wörterbuch, mehrsprachig
Vom Kreis Olpe ist ein Mini-Dolmetscher in den Sprachen
Deutsch, Albanisch, Arabisch, Englisch, Französisch,
Russisch und Serbisch herausgegeben worden. Gegen
eine Schutzgebühr von 2,00 € ist er bei der
Integrationsstelle des Kreises Olpe erhältlich.
Sprechen Sie ggf. den Ansprechpartner Ihrer Ortschaft
oder Ihres Arbeitskreises an.
Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE)
Bei den Unterbringungseinrichtungen wird zwischen den
Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) und
Notunterkunfteinrichtungen (NU) unterschieden.
Zentraler Unterschied zwischen beiden Einrichtungen ist
die zeitliche Nutzung. Während ZUE für einen längeren
Zeitraum genutzt werden können, dienen NU der
Überbrückung eines Engpasses in den ZUE. In den
Unterbringungseinrichtungen werden Zufluchtsuchende
solange untergebracht und versorgt, bis eine endgültige
Entscheidung über ein Asylverfahren ansteht. Das kann
bis zur drei Monaten nach § 47 Asylverfahrensgesetz
dauern.
Zur Zeit sind in NRW über 20 ZUE eingerichtet.
Zirkus Pfiffikus
Für Kinder ab ca. 9 Jahren besteht die Möglichkeit beim
Zirkus Pfiffikus mitzumachen.
Trainingszeiten sind mittwochs von 17:30 bis 18:30 Uhr in
der Turnhalle in der Westerberggrundschule.
Informationen bei Christoph Kinkel: Tel. 02762 / 4000 216,
mobil: 0173/8134643,
Mail: [email protected]
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