Flüchtlinge in Wenden werden sie einem Bezirk zugeordnet. Sie erhalten eine Aufenthaltsgestattung, die nur für den Bezirk gilt, dem sie räumlich zugewiesen wurden. Information für Helferinnen und Helfer Nach Stellung des Asylantrags wird der Flüchtling zu einem Gespräch bei einem so genannten Entscheider (Mitarbeiter des BAMF) eingeladen, in dem er persönlich seine Verfolgung schildern muss. Die Annahme oder Ablehnung des Asylantrags wird dann von den Entscheidern getroffen. Leider dauert es mehrere Monate, bis es zu diesem Gespräch kommt, und weitere Zeit bis ein Bescheid vorliegt. Stand: 30.11.2015 Es gibt in der Gemeinde Wenden zahlreiche ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die die Flüchtlinge, die aus den verschiedenen Kontinenten und den verschiedensten Ländern zu uns kommen, willkommen heißen wollen und ihnen den Start und das Leben in einer – für sie – fremden Welt etwas erleichtern wollen. Mit dieser Information sollen diese Helferinnen und Helfer über einige grundlegende Dinge informiert werden. Diese Information wird niemals vollständig sein; es ändern sich Zuständigkeiten, Regelungen und Abläufe oder neue Themen werden aktuell und die Helferinnen und Helfer möchten gerne eine Antwort. Die Redaktion freut sich über Ihre Anregungen, um diese Info weiter zu entwickeln! Redaktion: Rudi Bongers – Mail: [email protected] Aktuelle Informationen und Suchanfragen finden Sie auf der Homepage www.fluechtlingshilfe-wenden.de . (In dieser Information ist bei Verweisen auf die „Homepage“ immer diese Internetseite gemeint.) Grundsätzliches Flüchtlinge, die nach Deutschland gelangen, werden zunächst in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht und registriert (Erfassung der Personendaten). Die Verteilung auf die einzelnen Bundesländer erfolgt nach einem Verteilungs-Schlüssel. In einem nächsten Schritt können diese registrierten Flüchtlinge einen Asylantrag stellen in der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, die dieser Erstaufnahmeeinrichtung zugeordnet ist. Nachdem dieser Asylantrag gestellt wurde, Info_Fluechtlinge_20151130.docx Mit Anerkennung des Asylantrags wird der Flüchtling zum Asylberechtigten oder anerkannten Flüchtling und erhält ein Aufenthaltsrecht für mindestens drei Jahre. Danach wird geprüft, ob er unbefristet bleiben darf. Der Asylbewerber erhält die gleichen sozialen Rechte wie deutsche Bürger. Wird der Antrag nicht anerkannt, aber im Heimatland gibt es Hindernisse für die Abschiebung (es drohen direkte Gefahren wie Folter oder Todesstrafe), erhält der Asylbewerber eine befristete Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr, die aber kaum soziale Rechte beinhaltet. Gibt es anerkannte Abschiebungshindernisse (z.B. wenn ein Flüchtling oder seine minderjährigen Kinder eine medizinische Behandlung in Deutschland benötigen), erhält der Asylbewerber eine Duldung. Mit einer Duldung muss er nicht direkt ausreisen, kann aber jederzeit abgeschoben werden. Wenn Asylbewerber einen Bescheid auf ihren Antrag erhalten, ist diesem Antrag immer eine Rechtshelfsbelehrung angefügt, in der die Möglichkeiten und die Fristen für Widerspruch, etc. detailliert beschrieben sind. 1 / 12 Arbeiten Flüchtlinge dürfen ohne Arbeitserlaubnis nicht arbeiten und keine berufliche Ausbildung machen. Asylbewerbern und Geduldeten ist in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts die Aufnahme von Arbeit verboten. (Ausnahme: so genannte 1€-Jobs) Danach kann auf Antrag eine Arbeit aufgenommen werden, wobei hier von der Bundesanstalt für Arbeit geprüft wird, ob es für diese angestrebte Tätigkeit „bevorrechtigte Arbeitnehmer“ (= Deutsche, EU-Ausländer oder anerkannte Flüchtlinge) gibt. Diese Prüfung entfällt nach dem 15. Aufenthaltsmonat. Für Arbeiten sind fast immer ausreichende deutsche Sprachkenntnisse erforderlich. Arbeitskreise Für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer sind verschiedene Arbeitskreise gebildet worden. Nachfolgend die Ansprechpartner der Arbeitskreise: Arbeitskreis Ansprechpartner Tel.-Nr. Deutschunterricht Catrin StockheckeMeister 0152 / 34 37 02 52 Dolmetscher/in Marion Verbücheln 02762/ 32 34 Recht, soziale Betreuung Josef Hupertz 02762/ 83 63 Christel Solbach 0170/ 46 93 251 Anneliese Fries 0171/ 17 59 388 Fahrdienst zum Warenkorb Gerhard Pelz 02762/ 78 62 Nähgruppe Maria Rasche 02762/ 74 89 Patenschaften Marie-Luise Pfaff 02762/ 70 63 Kleiderkammer Öffentlichkeitsarbeit Bianca Theurer Info_Fluechtlinge_20151130.docx Ortsvorsteher Peter Niklas 02762/ 98 78 19 Information Rudi Bongers 02762/ 92 94 20 Handwerker Dringend gesucht! Arztbesuche Nach §4 des Asylbewerberleistungsgesetzes können Asylbewerber bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen einen Arzt oder Zahnarzt aufsuchen. Dafür werden vom Sozialamt der Gemeindeverwaltung im akuten Fall Krankenscheine (jeweils für Allgemeinmediziner oder Zahnarzt) ausgestellt, die für das gesamte Quartal gelten. Diese Krankenscheine können ggf. auch betreuende Personen abholen. Der Arzt stellt bei Erfordernis auch eine Überweisung für einen Facharzt zur Weiter-/Mitbehandlung aus. Wenn stationäre Aufenthalte oder besondere Eingriffe erforderlich sind, erhält die Gemeindeverwaltung ggf. einen Kostenvoranschlag, um die Übernahme der anfallenden Kosten zu bestätigen. Bei akuten Erkrankungen nachts oder am Wochenende kann auch der zuständige Notdienst in Olpe angerufen bzw. aufgesucht werden. Der Notdienst wird rückwirkend bei der Gemeindeverwaltung die Kostenübernahme beantragen. Werdenden Müttern und Wöchnerinnen wird bei Bedarf ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel gewährt. Kosten für Zahnersatz, Zahnspangen, Brillen, etc. werden nur dann übernommen, wenn sie aus medizinischer Sicht unaufschiebbar sind. 02762/ 60 07 434 2 / 12 Ärztliche Untersuchung Bei der Erstaufnahmestelle werden die Flüchtlinge ärztlich untersucht und geröntgt (Ausschluss einer TBCErkrankung). (siehe auch Impfungen) Asylberechtigte Bei Asylberechtigten ist dem Asylantrag stattgegeben worden und sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis sowie den blauen Flüchtlingspass der Genfer Flüchtlingskonvention, Asylbewerber in der Gemeinde Wenden Die Gemeinde erhält von der Bezirksregierung wenige Tage vorher eine Information über die Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge. Es wird ein Ankunftstag angegeben, die Uhrzeit ist jedoch ungewiss. Auch die Zahl der tatsächlich ankommenden stimmt nicht immer mit der avisierten Zahl überein. Ursache hierfür sind unvorhersehbare Schwierigkeiten bei der Personenfeststellung in der Erstaufnahmeeinrichtung. Die Flüchtlinge werden von MitarbeiterInnen des Sozialamtes in Empfang genommen und die Personalien aufgenommen. Sie erhalten Bettwäsche und Schlüssel. Im Übrigen ist eine Grundausstattung, sofern sie nicht durch die Geldleistungen (Regelsätze) abgedeckt ist, in den Wohnungen vorhanden. Sie werden informiert über die laufenden Leistungen, Vorsprachetermine, Ansprechpartner und das Verfahren beim Ausländeramt. Sie werden von der Gemeinde zu den Unterkünften gebracht. Dort wird ihnen alles erklärt. Einzelpersonen werden im Regelfall in Sammelunterkünften (Container oder Häuser) untergebracht, Familien sollen bevorzugt in Wohnungen einziehen. Wenn möglich, wird dabei versucht darauf zu achten, dass Personengruppen mit gegenseitiger Abneigung aus diversen Gründen nicht zusammen in eine Wohnanlage kommen. Info_Fluechtlinge_20151130.docx Durch Zuzüge, Wegzüge und Umzüge sind laufend Veränderungen gegeben. Das Sozialamt sieht sich nicht in der Lage, die jeweils betroffenen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer zu informieren. Es wurde vereinbart, dass derartige Veränderungen so früh wie möglich per Mail an Rudi Bongers gemeldet werden, der die Information an die jeweiligen Ansprechpersonen für die einzelnen Ortschaften weiterleitet. AsylbLG Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt, welche Leistungen Flüchtlinge erhalten. Asylverfahren Im Asylverfahren prüft das BAMF ob die Flüchtlingseigenschaft zutrifft und der Flüchtling dadurch eine Anerkennung als Asylberechtigter erhält. Hilfsweise wird geprüft, ob im Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht oder Abschiebungsverbote für das Zielland bestehen. Eine Beschreibung über die geplanten Abläufe des Asylverfahrens finden Sie auf der Homepage, Unterseite: Helferinfo. BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Zuständiges Bundesamt für alle Asylverfahren in der Bundesrepublik Deutschland. Bauamt der Gemeinde Wenden Zuständig u.a. für Reparaturen und Störungen in Sammelwohnanlagen (Container u.ä.) und Anmietung von Wohnungen. Henning Schmidt (Tel. 02762 / 406 – 606 Betreuung Die Betreuung der Flüchtlinge sollte nach dem Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“ erfolgen. Die Flüchtlinge haben in ihrer verlassenen Heimat viele schlimme Dinge erlebt und 3 / 12 ebenfalls auch auf ihrem Weg bis zu uns. Sie haben dabei aber auch gezeigt, dass sie in der Lage sind, schwierige Situationen zu meistern. Von montags bis freitags verbindet der Bürgerbus vormittags nach festgelegtem Fahrplan verschiedene Wendener Ortschaften: Auch vor der Flucht waren die Menschen weitestgehend selbständig. Die Unterstützung sollte daher als „Starthilfe“ verstanden werden. Linie 1: Wenden – Hillmicke – Gerlingen – Elben – Schönau – Altenhof – Wenden. Bezirksregierung Arnsberg Die Bezirksregierung in Arnsberg ist zuständig für die Verteilung der Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen. Auf der Internetseite der Bezirksregierung finden Sie umfangreiche Informationen: http://www.lum.nrw.de/Infopool-Fluechtlinge Brandschutz in Flüchtlingsheimen Die Feuerwehr macht für die größeren Objekte (Container, Turnhallen) das Angebot, einmal pro Woche nach dem Rechten zu sehen (Fluchtwege, Feuerlöscher, Rauchmelder, liegt Brennbares herum). Ansprechpartner sollen die ehrenamtlichen Betreuer vor Ort sein. Wolfgang Solbach, der Leiter der Feuerwehr Wenden, oder einer der örtlichen Feuerwehrleute wird den ersten Besuch abstimmen. Busverbindungen Innerhalb Wendens und in Richtung Olpe oder Kreuztal fahren verschiedene Buslinien: R42: Freudenberg – Rothemühle – Hillmicke - Wenden – (Olpe) (zum Teil mit tel. Voranmeldung) R50: Olpe – Gerlingen – Wenden – Altenhof – Kreuztal R51: Olpe – Wenden – Ottfingen – Hünsborn – Geisweid – Siegen L550: Wenden – Gerlingen – Elben – Schönau – Altenhof (zum Teil mit tel. Voranmeldung)(Homepage Helferinfo) Detaillierte Fahrpläne siehe Homepage Helferinfo. Info_Fluechtlinge_20151130.docx Linie 2: Wenden – Altenhof – Hünsborn – Ottfingen – Rothemühle – Ottfingen – Wenden. Linie 3: Wenden – Ottfingen – Rothemühle – Heid*) – Rothemühle – Vahlberg*) – Brün – Wendenerhütte – Wenden. Montags und mittwochs wird Büchen statt Heid angefahren und Vahlberg entfällt. Die Einzelfahrkarte kostet für Erwachsene 1,50 €; die 4er-Karte 5,00 €. siehe: www.buergerbusverein-wenden.de Bus und Bahn Sobald für die Flüchtlinge die Sozialleistungen bewilligt sind, können sie die personengebundene Mobilitätscard für die Kreise Siegen-Wittgenstein und Olpe erwerben (z.Zt. 29,90 € / Monat). Mit dieser Karte können Bus und Bahn in den Kreisgebieten genutzt werden. Näheres ist dem Flyer zu entnehmen (Homepage Helferinfo) Die Mobilitätscard gilt nicht in den Bürgerbussen! Deutschkurse In verschiedenen Orten werden für Erwachsene Deutschkurse angeboten, die von ehrenamtlichen Helfern durchgeführt werden. Nähere Informationen hat der Ansprechpartner für die jeweilige Ortschaft bzw. die Ansprechpartnerin Deutschunterricht. Weiterhin sind verschiedene Hefte zum Selbststudium verfügbar. U.a. ist ein Heft „Willkommen! Die deutsche Sprache – erste Schritte“, herausgegeben von der Flüchtlingshilfe München e.V. in den Sprachen Englisch, 4 / 12 Französisch, Arabisch und Tigrinisch (für Eriträer) verfügbar. (www.flüchtlingshilfe-muenchen.de bzw. bei der Integrationsstelle des Kreises Olpe) Ehrenamtliche Hilfe Die Gemeinde ist dankbar, dass viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei der Bewältigung der Flüchtlingsströme und Integration der Flüchtlinge helfen. Zur Organisation der anstehenden Aufgaben wurden Arbeitskreise für bestimmte Themen gegründet. Für die einzelnen Arbeitskreise konnten Personen gefunden werden, die die Arbeit koordinieren. Ebenfalls wurden für die einzelnen Ortschaften, in denen Asylbewerber untergebracht sind, Ansprechpartner gefunden, die die Arbeit der vielen Helferinnen und Helfer innerhalb einer Ortschaft koordinieren. Ehrenamtskartei In der Ehrenamtskartei sollen alle ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer mit Namen, Kontaktadressen und ihren Tätigkeiten aufgeführt werden. Auf Basis der Angaben in der Ehrenamtskartei kann von Seiten der Gemeindeverwaltung auch ein Versicherungsschutz angemeldet werden. Die Ehrenamtskartei wird zentral gepflegt bei Rudi Bongers. Namen, Telefon-Nr. oder Mailadressen werden ohne Zustimmung der Personen nicht veröffentlicht. Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) Die Aufgaben einer EAE erstrecken sich unter anderem von der Registrierung von Flüchtlingen über die ärztliche Untersuchung von Flüchtlingen (z.B. Impfungen) bis hin zur Vorstellung der Flüchtlinge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zwecks Einleitung des Asylverfahrens. Flüchtlinge bleiben in der Regel fünf bis acht Tage in einer EAE. Z.Zt. sind in NRW fünf EAE eingerichtet. Info_Fluechtlinge_20151130.docx Erstausstattungspaket Bei Ankunft erhalten die Asylbewerber von der Gemeindeverwaltung ein Set Bettwäsche. Weiterhin erhalten sie die ihnen zustehenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (siehe Geldleistungen) Taschengeld für den laufenden Monat. Fahrkarten Sofern die Asylbewerber keine Ausbildungsmaßnahmen z.B. in Olpe besuchen und ihnen dafür eine Dauerfahrkarte zur Verfügung gestellt wird, müssen sie bei Fahrten die Fahrkarten von ihrem Taschengeld bezahlen. (siehe auch: Bus und Bahn) Flüchtlinge Sind nach der Genfer Flüchtlingskonvention Menschen, die aus politischen Gründen oder wegen ihrer Rasse, Religion oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe in ihrem Heimatland bedroht sind. Frauen Flüchtlingsfrauen können in ihren Heimatländern oder auf der Flucht viele schlimme Dinge erlebt haben. MedicaMondiale hat Tipps zusammengetragen für Ehrenamtliche im Kontakt mit geflüchteten Frauen. (siehe homepage Helferinfo) Geduldete Flüchtlinge Geduldete Flüchtlinge können bis auf Weiteres in Deutschland bleiben. Ihre Abschiebung wird nur vorübergehend ausgesetzt, solange das Abschiebungshindernis besteht. Eine Duldung kann sich über mehrere Jahre erstrecken, sodass Integrationsmaßnahmen (Sprachkurse, Schulbesuch) möglich sind. Geldleistungen Die Flüchtlinge erhalten nach dem AsylbLG (Asylbewerber-Leistungsgesetz) Taschengeld für ihren 5 / 12 persönlichen Bedarf (für Verkehr, Freizeit, Bildung, Nachrichtenübermittlung, etc.) und weitere Geldleistungen für die Haushaltsführung (Nahrungsmittel, Getränke, Bekleidung, Schuhe, Wohnen, Energie und Gesundheitspflege). Das Taschengeld beträgt für einen alleinstehenden Erwachsenen 143 €. Ein Ehepaar bekommt 258 € und weitere erwachsene Haushaltsangehörige 113 €; Kinder je nach Alter zwischen 85 und 92 €. Für die Haushaltsführung erhalten erwachsene Alleinstehende 216 €; für Kinder und weitere Haushaltsmitglieder wird zwischen 133 und 194 € gezahlt. Die Gemeinde übernimmt zusätzlich die Wohnkosten (voll möbliert). Stromverbrauch müssen die Asylbewerber selbst bezahlen; dafür wird eine altersabhängige Pauschale von der Geldleistung abgezogen (ca. 30 € je Person und Monat). GEZ Es ist möglich, dass Flüchtlingsfamilien nach Bezug einer Wohnung ein Schreiben von der GEZ für die Bezahlung der festgelegten Rundfunkgebühr erhalten. Dem Anschreiben ist beigefügt ein Antrag für die Befreiung von den Gebühren. Dieser Antrag sollte von der Flüchtlingsfamilie („Haushaltsvorstand“) unterschrieben und beim Sozialamt eingereicht werden. Hier ist darauf zu achten, dass die Fristen eingehalten werden. Heizung Störungen an der Heizungsanlage in Sammelunterkünften sind an das Bauamt der Gemeinde Wenden (Tel. 02762 / 406 – 606) zu melden, das den Schaden entweder durch einen Hausmeister beseitigt oder eine Fachfirma beauftragt. In wirklich dringenden Notfällen (Heizungsausfall!) außerhalb der Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung kann auch direkt der Notdienst der Firma Albert Clemens Info_Fluechtlinge_20151130.docx (02762 / 12 25) benachrichtigt werden. (Außerhalb der Arbeitszeiten meldet sich bei Fa. Clemens ein Ansagedienst. Nach Anwahl der 2 wird man mit einem Mitarbeiter für den Notdienst verbunden.) Impfschutz für Helferinnen und Helfer Gemäß den Vorgaben der ArbMedVV und den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des RKI (Robert Koch Institutes) sollten Mitarbeiter/innen einschließlich ehrenamtlich Beschäftigte bei Kontakt mit Asylsuchenden oder Flüchtlingen in entsprechenden Einrichtungen oder Unterkünften wegen der möglichen Gefährdung durch Schmierinfektionen aus beruflicher Indikation gegen Hepatitis A und Hepatitis B geimpft sein. (Details siehe Schreiben des Arbeitsmedizinischen Zentrums vom 09.10.2015 – als pdf-Datei einzusehen auf der Homepage Helfer-Info) Impfungen In der Erstaufnahmestelle werden Impfungen bescheinigt. Von Seiten der Bezirksregierung Arnsberg werden im Internet am 25.11.2015 in Bezug auf ärztliche Untersuchungen in Unterbringungseinrichtungen folgende Informationen gegeben: Gem. § 62 Abs. 1 AsylVfG sind Ausländerinnen und Ausländer, die in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen haben, verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Krankheiten einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zu dulden. Den Umfang der zu duldenden Untersuchung hat das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter mit seinen Bestimmungen vom 07.10.2014 wie folgt konkretisiert: Die Untersuchung umfasst: 6 / 12 1. Wenn möglich, eine orientiere Anamnese / Impfausweiskontrolle 2. eine orientierende körperliche Inaugenscheinnahme (Krätzemilben- und Läusebefall eingeschlossen), 3. bei Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, eine Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zur Untersuchung auf eine behandlungsbedürftige Tuberkulose, 4. bei Kindern unter 15 Jahren und Schwangeren einen Interferon-Gamma-Test, bzw. bei Kindern unter 6 Jahren einen Tuberkulintest, 5. ein Impfangebot (Angebotspflicht der Einrichtung), mindestens bestehend aus: o Für Kinder ab 8 Wochen: Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, HiB, Polio o für Kinder an 11. Monat zusätzlich: Masern, Mumps, Röteln, Varizellen, o für Erwachsene: Masern, Mumps, Röteln, Diphtherie, Polio, Bei Bedarf sprechen Sie bitte das Sozialamt an. Das Robert-Koch-Institut bietet auf seiner Internetseite mehrsprachige Informationsmaterialien zum Thema Impfung an und auch einen Impfkalender in 20 Sprachen. (siehe Homepage Helferinfo) Infotelefon für die Flüchtlingshilfe in Wenden Über das Infotelefon 0160 / 93 22 13 63 können Informationen für die Flüchtlingshilfe in Wenden eingeholt werden oder auch Hilfen (ehrenamtliches Engagement oder Sachspenden) angeboten werden. Bedenken Sie, dass das Telefon von ehrenamtlichen Helfern bedient wird, die nicht rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Internet Auf der Homepage www.fluechtlingshilfe-wenden.de finden Sie aktuelle Informationen über die Flüchtlingshilfe im Wendener Land und verschiedene Dokumente zum Herunterladen. Außerdem können Sie nachschauen, was aktuell benötigt wird. Bitte schauen Sie regelmäßig auf diese Seite! Kinderbetreuung Für Gerlingen ist ab 1.12.2015 ein Spieltreff 1 x wöchentlich (dienstags, mittwochs oder freitags ?) für Kinder von 1 bis 14 Jahren von 15:30 bis 17:00 Uhr im Jugendheim Gerlingen geplant. Ein Erziehungsberechtigter des Kindes muss dabei anwesend sein. – Genaue Informationen folgen. In Wenden ist jeden Freitag von 9.00 – 11.30 Uhr in den Räumen der K.O.T., Hauptstr. 95a, Kinderbetreuung bis zum Kindergartenalter (Kosten: 1,50 €). Ansprechpersonen: Tanja Weingarten 02762 / 490330, Monika Becker 0170 / 5903258 Weiter ist in der K.O.T. Wenden donnerstags von 14:00 bis 19:00 Uhr der Kidsclub für alle Kinder von 6-14 Jahren. Die K.O.T. Wenden ist von Montag bis Freitag von 13:30 bis 20:00 Uhr für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene von 6 – 29 Jahren geöffnet. An einzelnen Wochentagen gibt es besondere Angebote für bestimmte Zielgruppen oder Themen. Für die Oster-, Sommer- und Herbstferien wird immer ein spezielles Ferienprogramm angeboten. Sprechen Sie mit Andreas Stein, dem Leiter der K.O.T. Wenden, Tel. 02762 / 21 33 oder www.kot-wenden.de In einigen Orten (Altenhof, Hünsborn) sind separate Spielgruppen (finanziell gefördert) geplant. Weiteres Angebot Zirkus Pfiffikus. Info_Fluechtlinge_20151130.docx 7 / 12 Kindergarten Die meisten Kindergärten sind voll belegt und haben für die Kindergartenplätze Wartelisten. Die Aufnahme der Kinder muss nach der Reihenfolge in der Warteliste erfolgen. In einigen Orten (Altenhof, Hünsborn) sind separate Spielgruppen (finanziell gefördert) geplant. Kinder traumatisiert Es ist möglich, dass insbesondere Kinder vor oder während ihrer Flucht Schreckliches erleben mussten und jetzt traumatisiert sind. Aus dem persönlichen Kontakt zu geflüchteten Familien hat die Autorin Susanne Stein das Bilderbuch „Das Kind und seine Befreiung vom Schatten der großen, großen Angst“ veröffentlicht, das für Flüchtlingsfamilien mit ihren Kindern ab 10 Jahren und ihre Unterstützer/innen geeignet ist. Es kann ebenfalls in Schulen und Kitas verwendet werden. Neben der deutschen Ausgabe ist es in Englisch, Arabisch und Farsi (wird gesprochen u.a. in Iran, Afghanistan, Tadschikistan, Aserbeidschan, Pakistan und Irak) verfügbar und kann heruntergeladen werden. www.susannestein.de/VIA-online/traumabilderbuch.html Das Kopieren, Versenden und Ausdrucken dieses Buches ist von der Autorin ausdrücklich erlaubt! Weiter gibt es von der Kinderbuchautorin Kirsten Boie das Bilderbuch „Bestimmt wird alles gut“, das als Unterrichtsmaterial zur Flüchtlingskrise verwendet werden kann. Diese Boardstory ist bis zum 31.12.2015 kostenlos verfügbar: www.onilo.de/boardstories/ansicht/boardstory/bestimmt_w ird_alles_gut Kleiderkammer (Volksbank – Kleiderbörse) Nicht nur Flüchtlinge (Ausweis durch BÜMABescheinigung), sondern auch andere Bedürftige (Ausweis durch Jobcenter-Bescheid) aus der Gemeinde Wenden können für ihren Bedarf Kleidung, Schuhe, Bettwäsche oder Spielzeug erhalten gegen Zahlung einer symbolischen Gebühr von 1 € je Einkauf in der „Volksbank Kleiderbörse“, Hauptstr. 65 in Wenden (Gebäude links neben der Volksbank) erhalten. Die Kleiderkammer ist geöffnet dienstags von 15 – 18 Uhr. (Links vom Gebäude ist die Zufahrt zu den Parkplätze unterhalb des Gebäudes.) Ansprechpartner Christel Solbach (Tel. 0170/ 46 93 251) oder Anneliese Fries (Tel. 0171/ 17 59 388). Kleiderspenden Für die Kleiderkammer wird gut erhaltene, noch tragbare, saubere Bekleidung und Schuhe für Damen, Herren und Kinder, Bettwäsche, Schulbedarf und Spielzeug gesammelt. Die Schuhe bitte säubern und an den Schnürsenkeln paarweise zusammenbinden. Da die Lagerkapazität begrenzt ist, bitte möglichst nur Kleidung entsprechend der Jahreszeit spenden. Sie erleichtern der Kleiderkammer die Arbeit, wenn Sie die Kleidung möglichst gefaltet und nach Größen sortiert abgeben. Eine Beschriftung der Tüten/Kartons wäre optimal. Die Spenden können wieder ab Januar 2016 abgegeben werden in der Severinusstr. 35 (Bürogebäude beim ehemaligen Fahrradwerk ENIK), jeweils am 3. Donnerstag im Monat in der Zeit von 16 – 18 Uhr. Ansprechpartner Christel Solbach (Tel. 0170/ 46 93 251) oder Anneliese Fries (Tel. 0171/ 17 59 388). Konflikte Wenn es zwischen den Flüchtlingen oder zwischen Flüchtlingen und Ihnen oder Dritten Konflikte gibt, Info_Fluechtlinge_20151130.docx 8 / 12 versuchen Sie die innerhalb Ihres Arbeitskreises oder innerhalb der Ortsgruppe zu lösen oder nehmen Sie ansonsten Kontakt mit dem Sozialamt auf. Krankenversicherungen Ab dem 15. Aufenthaltsmonat können die Personen bei der AOK angemeldet werden. Vorher erfolgt Kostenübernahme durch die Gemeinde siehe Arztbesuche. Mietwohnungen Wenn aus der Bevölkerung Mietwohnungen angeboten werden, ist das Bauamt der Gemeindeverwaltung für die Begutachtung zuständig und schließt bei Eignung auch die Mietverträge. Bei Einzelwohnungen in Zwei- oder Mehrfamilienhäusern erfolgt die Auswahl der zugewiesenen Familien im Regelfall in Abstimmung mit den Vermietern. Die Wohnungen werden vor Bezug durch Asylbewerber mit Waschmaschine, Trockner, Küche, Schrank oder Spind, Bett mit Matratze ausgestattet. Migrant Migration geschieht aus politischen, meistens jedoch aus wirtschaftlichen Gründen. Im Aufenthaltsgesetz ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen Nicht-EUBürgerinnen und –Bürger eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten können. Möbel Wenn gut erhaltene gebrauchte Möbel abzugeben sind, bitte Bedarf erfragen bei Marie-Luise Pfaff (Tel. 02762/ 70 63). Mülltrennung In Sammelunterkünften (Containern) ist im Regelfall ein Sammelabfallbehälter vorhanden, in dem der Müll ohne Sortierung entsorgt werden kann. Info_Fluechtlinge_20151130.docx In angemieteten Wohnungen ist dagegen auf die Müllsortierung zu achten. Bei der Gemeindeverwaltung stehen farbige Blätter zur Verfügung, in denen grafisch verdeutlicht wird, welcher Müll in welche Tonne kommt. Orientierungshilfe für das Leben in Deutschland Diese Orientierungshilfe enthält nützliche Tipps für das Leben in Deutschland, u.a. zu den Themen Öffentliches Leben, Persönliche Freiheiten, Zusammenleben, Gleichberechtigung, Umwelt und Formalitäten und Verwaltung. Sie ist neben Deutsch in weiteren neun Sprachen (u.a. Arabisch, Pashto, Dari, Serbisch und Albanisch) verfügbar und kann im Internet heruntergeladen werden: www.refugeeguide.de . Weiterhin ist ein entsprechender Poster verfügbar, der in den Unterkünften ausgehängt werden kann, und in dem in elf Sprachen auf diese Broschüre hingewiesen wird. Über den abgebildeten QR-Code gelangen die Besitzer von internetfähigen Smartphones direkt auf die entsprechende Internetseite. Örtliche Ansprechpartner Für die einzelnen Ortschaften in der Gemeinde Wenden haben sich Ansprechpartner bereit erklärt, die Aktivitäten innerhalb einer Ortschaft zu koordinieren: Ortschaft Ansprechpartner Tel.-Nr. Altenhof Astrid König-Ostermann 02762/ 31 84 Elben Ralf Kramer 0170/ 67 56 241 Gerlingen Eva Gwiasda 02762/ 41 578 Hillmicke Marion Verbücheln 02762/ 32 34 Hünsborn Maria-Luise Pfaff 02762/ 70 63 Möllmicke Doris Wurm 02762/ 22 56 Ottfingen Rosemarie Schmidt 02762/ 76 03 9 / 12 Rothemühle / Heid (ohne Turnhalle) Christel Solbach 0170/ 46 93 251 Rothemühle (Turnhalle) Nicole Scheibner 02762 / 988 57 31 Schönau Roswitha -Koch 02762/ 33 31 Wenden Christa Grünewald 02762/ 25 94 Patenschaften Für die Integration der Flüchtlinge ist es sehr hilfreich, wenn jemand eine Patenschaft für eine Familie übernimmt, d.h. ständig Kontakt hält und sie beim Hineinfinden in den Alltag unterstützt. Ansprechpartnerin für Patenschaften ist Marie-Luise Pfaff (Tel. 02762/7063). Privatsphäre Viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer wenden für die Flüchtlingshilfe mehr Zeit auf als sie ursprünglich geplant hatten. Zum Entspannen und Kraft tanken sind Pausen unabdingbar. Bitte respektieren Sie die Auszeiten der Helferinnen und Helfer. Beachten Sie bitte auch die Privatsphäre der Flüchtlinge in ihren Unterkünften. Recht Unter den Flüchtlingen werden oftmals Namen von Anwälten ausgetauscht, die bei Asylthemen erfolgreich Rechtsbeistand geleistet haben. Wenn Fragen seitens der Flüchtlinge gestellt werden, ist zu empfehlen, sich zunächst einmal die schriftlichen Unterlagen der Behörden (BAMF oder Kreis Olpe) zeigen zu lassen und danach mit Josef Hupertz (Tel. 02762 / 83 63) Kontakt aufnehmen, um die weiteren Schritte abzustimmen. Info_Fluechtlinge_20151130.docx Reinigungsdienst Asylbewerber haben die Sammelunterkünfte und auch die Mietwohnungen zu pflegen und sauber zu halten. In Sammelunterkünften wird ggf. gemeinsam mit Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung ein Putzplan aufgestellt. Reparaturen Defekte und Schäden an Sammelunterkünften sind dem Bauamt der Gemeinde zu melden. Der Schaden wird entweder durch eigene Mitarbeiter behoben oder es wird von der Gemeindeverwaltung ein Handwerker beauftragt. Sind Schäden mutwillig oder vorsätzlich verursacht worden, können die Verursacher zu Schadensersatzleistungen (Einbehalt von Taschengeld) herangezogen werden. Runder Tisch Der Runde Tisch ist eine Zusammenkunft der ehrenamtlichen Ansprechpartner für die Arbeitskreise und die Ortschaften mit den zuständigen Mitarbeitern aus der Gemeindeverwaltung und den Kirchen zum Erfahrungsaustausch. Hier wird die Arbeit der Gruppen koordiniert, sowie weitere Maßnahmen, Veränderungen und Projekte besprochen. Sammelunterkünfte (Container oder Häuser) In Sammelunterkünften sind je Zimmer mehrere Bewohner untergebracht. Wenn möglich, werden Asylbewerber mit Disharmonien auf Grund der Nationalität oder Religion möglichst nicht in einem Bereich untergebracht. Jede Person erhält ein Bett mit Matratze und einen Schrank bzw. Spind zugeordnet. Für die Wohngruppen stehen Waschmaschine und Trockner, sowie eine Gemeinschaftsküche zur Verfügung. Für die Wohngruppen sind Geschirr, Besteck und Töpfe 10 / 12 vorhanden. Gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung werden z.B. Putzpläne aufgestellt. Schulessen Besuchen die Schüler eine der Schulen im Schulzentrum Wenden, können sie dort auch am Schulessen teilnehmen. Sie bekommen dann von der Schulverwaltung einen Chip, der zunächst mit Geld (wieviel ???) aufgeladen werden muss. Dieses Geld müssen die Eltern zunächst vorstrecken, bekommen die Kosten aber bis auf 1,00 Euro je Schultag vom Kreis auf Antrag erstattet. Schulpflicht Für die Kinder von Flüchtlingen besteht die normale Schulpflicht. Die Schule bekommt eine Meldung über die zugezogenen Kinder. Jedoch können auch ehrenamtliche Helfer die Kinder bei der Schule anmelden (ohne Mitnahme der Kinder) und z.B. den Bustransfer etc. klären. Die Schule meldet das Kind dem Gesundheitsamt Olpe und von dort erhalten die Eltern / das Kind eine Mitteilung über den Termin der Schuluntersuchung. Der Schulbesuch darf erst nach der Schuluntersuchung beginnen. Die schulpflichtigen Flüchtlingskinder erhalten auf Antrag vom Sozialamt für den Kauf von Büchern für das erste Halbjahr 70,00 €uro und für das zweite Halbjahr 30,00 Euro. Weiterhin können auf Antrag beim Sozialamt die Kosten für evtl. Klassenausflüge übernommen werden. Sozialamt Ansprechpartner beim Sozialamt der Gemeinde Wenden sind: (Bitte Öffnungszeiten beachten) Laura Schröder (Tel. 02762 / 406 – 215 Laura Jacob (Tel. 02762 / 406 – 216 Stefan Bellmann (Tel. 02762 / 406 – 214). Info_Fluechtlinge_20151130.docx Strom Probleme bei der Stromversorgung in Sammelunterkünften sind an das Bauamt der Gemeinde Wenden (Tel. 02762 / 406 – 606) zu melden, das den Schaden entweder durch einen Hausmeister beseitigt oder eine Fachfirma beauftragt. In wirklich dringenden Notfällen (Stromausfall!) außerhalb der Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung kann auch direkt die Firma Elektro-Sondermann (02762 / 988 665 oder Notfall-Handy 0163 / 69 25 919) benachrichtigt werden. Telefon Den Asylbewerbern werden von der Gemeinde keine Telefone zur Verfügung gestellt. Auch die Telefonkosten müssen sie von ihrem Taschengeld bestreiten. Trinkwasser Anders als in den Herkunftsländern der Flüchtlinge ist bei uns das Wasser von bester Qualität als Trinkwasser geeignet. Beim Sozialamt ist ein mehrsprachiger Flyer verfügbar, der darauf hinweist. Übersetzungen, Dolmetscher Ansprechpartnerin: Marion Verbücheln (Tel. 02762 / 3234) Vereine Asylbewerber können auf Wunsch in Vereinen aktiv werden. Weiteres ist mit den Vereinen abzusprechen. Versicherungen für Flüchtlinge Die Kosten für die medizinische Versorgung der Flüchtlinge ist in dem AyslbLG geregelt. Asylbewerber sind in der Regel nicht haftpflicht- oder unfallversichert. Asylsuchende, die anderen einen Schaden zufügen, sind grundsätzlich persönlich zum Ausgleich verpflichtet. Hierfür haften sie mit ihrem gesamten pfändbaren Vermögen. Die Gemeindeverwaltung ist nicht verpflichtet, die von 11 / 12 Asylsuchenden verursachten Schäden auszugleichen. Bei aktiver Mitwirkung in Sportvereinen sind die Flüchtlinge im Rahmen einer Gruppenversicherung (so genannte Sportversicherung) mindestens unfall- und haftpflichtversichert. Versicherungsschutz im Ehrenamt Informationen zum Versicherungsschutz bei ehrenamtlicher Tätigkeit sind zu finden im Internet unter: www.mfkjks.nrw.de ( Ministerium Bürgerschaftliches Engagement Versicherungsschutz für Ehrenamtliche) KFZ-Schäden am privaten PKW, die bei Fahrten der Helfer/innen im Auftrag der Gemeinde mit Flüchtlingen zu Behörden oder Ärzten entstanden sind, können ggf. über eine Versicherung der Gemeinde abgewickelt werden. Das Procedere über die vorherige Anmeldung der Fahrten muss noch festgelegt werden. Weitere Informationen folgen. Auskunft erteilt auch die Arbeitsgruppe Recht und Soziales. Warenkorb Bedürftige und auch Flüchtlinge erhalten im ökumenischen Warenkorb Olpe nach Anmeldung und Zahlung von 1,00 € alle 14 Tage Lebensmittel. Speziell für die Flüchtlinge aus der Gemeinde Wenden ist der Warenkorb ab 7.1.2016 alle 14 Tage donnerstags von 11:00 bis 14:00 Uhr geöffnet. Ab dann entfällt für die Flüchtlinge aus Wenden die Öffnungszeit am Mittwoch und die Einteilung in rote oder grüne Gruppen. Warenkorb Olpe: Martinstraße 45 (gegenüber Kaufland). Ansprechpartner sind Frau Harnischmacher (Tel. 02761 / 5883 oder Frau Pelz (02762 / 7862). Durch diese Neuerung muss der Fahrdienst mit dem Bulli der Kirchengemeinde neu geregelt und anschließend bekannt gegeben werden. Info_Fluechtlinge_20151130.docx Ansprechpartner für die Warenkorbfahrten ist Gerd Pelz (Tel. 02762/7862). Wörterbuch, mehrsprachig Vom Kreis Olpe ist ein Mini-Dolmetscher in den Sprachen Deutsch, Albanisch, Arabisch, Englisch, Französisch, Russisch und Serbisch herausgegeben worden. Gegen eine Schutzgebühr von 2,00 € ist er bei der Integrationsstelle des Kreises Olpe erhältlich. Sprechen Sie ggf. den Ansprechpartner Ihrer Ortschaft oder Ihres Arbeitskreises an. Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) Bei den Unterbringungseinrichtungen wird zwischen den Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) und Notunterkunfteinrichtungen (NU) unterschieden. Zentraler Unterschied zwischen beiden Einrichtungen ist die zeitliche Nutzung. Während ZUE für einen längeren Zeitraum genutzt werden können, dienen NU der Überbrückung eines Engpasses in den ZUE. In den Unterbringungseinrichtungen werden Zufluchtsuchende solange untergebracht und versorgt, bis eine endgültige Entscheidung über ein Asylverfahren ansteht. Das kann bis zur drei Monaten nach § 47 Asylverfahrensgesetz dauern. Zur Zeit sind in NRW über 20 ZUE eingerichtet. Zirkus Pfiffikus Für Kinder ab ca. 9 Jahren besteht die Möglichkeit beim Zirkus Pfiffikus mitzumachen. Trainingszeiten sind mittwochs von 17:30 bis 18:30 Uhr in der Turnhalle in der Westerberggrundschule. Informationen bei Christoph Kinkel: Tel. 02762 / 4000 216, mobil: 0173/8134643, Mail: [email protected] 12 / 12
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