Wallfahrt Hohenrechberg Tag der Göttlichen Barmherzigkeit 12. Februar (K) 11. März (K) 08. April (WK) 13. Mai (WK) Zugehen auf die göttliche Barmherzigkeit 18.00 Uhr - der Kreuzweg Erfahrung mit der göttlichen Barmherzigkeit 18.00 Uhr - die Beichte Danksagung für die göttliche Barmherzigkeit 18.30 Uhr - die Eucharistie in der Bruder-Klaus-Kapelle (K) in Rechberg, Hohenstaufenstraße 48 in der Wallfahrtskirche „Zur Schönen Maria“ (WK) auf dem Hohenrechberg mit der „Pforte der Barmherzigkeit“ tagsüber ganzjährig geöffnet Mit der Öffnung der Heiligen Pforte durch Papst Franziskus am 08. Dezember 2015 begann das Heilige Jahr der Barmherzigkeit. Es möchte ein Jahr der Versöhnung des Menschen mit Gott werden, insbesondere durch den Empfang des Bußsakramentes. Deshalb ruft der Papst zur verstärkten Bußbesinnung und zum Angebot der Beichte auf, denn darin liegt die Barmherzigkeit Gottes begründet, dass er den Menschen nicht in der Selbstzerstörung durch seine eigenen Sünden belässt, sondern ihm nach Reue und Umkehr seine Sünden verzeihen und seine Schuld vergeben will. Dasselbe trifft auch auf unsere Verstorbenen zu, die sich im Ort der Reinigung, dem Fegefeuer befinden. Deshalb kann, nach Papst Franziskus, sowohl für Verstorbene, als auch für Lebende der Ablass gewonnen werden. Der Ablass ist ein durch die Kirche erwirkter Gnadenerweis Gottes, um die Konsequenzen der Sünden zu mildern oder ganz zu tilgen. Durch den Ablass vermag der Mensch, der sich in der Beichte mit Gott versöhnt hat, die Folgen der Sünden aufzuarbeiten, um von neuem ganz in der Freiheit der Kinder Gottes zu leben (Vgl. Röm 8,21). Das ist gemeint, wenn wir sagen, dass der Ablass uns von Sündenstrafen befreit. Wir überlassen uns damit ganz dem Herrn und seinem barmherzigen Handeln. In dieser Gesinnung dürfen wir den Ablass annehmen, den der Heilige Vater so sehr mit dem Jahr der Barmherzigkeit verknüpft (KKK 1471ff): "Ein Jubiläum bringt es mit sich, dass wir auch auf den Ablass Bezug nehmen. Dieser gewinnt besondere Bedeutung im „Heiligen Jahr der Barmherzigkeit" (Misericordiae Vultus 22). Zur Gewinnung des Jubiläumsablasses ist Voraussetzung: 1. Versöhnung mit sich, mit Gott und den Menschen in der Beichte. 2. Hinwendung zu Gott im Sprechen des Glaubensbekenntnisses. 3. Danksagung an Gott und die Vereinigung mit dem Leib Christi, der Kirche, im Empfang der Heiligen Kommunion. 4. Durchschreiten der „Pforte der Barmherzigkeit“ und meditierendes Nachdenken über die Barmherzigkeit Gottes. - Die Beichte kann einige Tage vor oder nach den anderen Schritten abgelegt werden. - Während die Schritte 2-4 in einem Zusammenhang vollzogen werden sollten. - So oft der Ablass gewonnen werden will, müssen alle Schritte 1-4 neu getan werden. - Die Gewinnung des Ablasses ist für die eigenen Sündenstrafen und für die Seelen im Fegefeuer möglich.
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