PDF-Dokument - St. Maria Hohenrechberg

Wallfahrt Hohenrechberg
Tag der Göttlichen
Barmherzigkeit
12. Februar (K)
11. März (K)
08. April (WK)
13. Mai (WK)
Zugehen auf die göttliche Barmherzigkeit
18.00 Uhr - der Kreuzweg
Erfahrung mit der göttlichen Barmherzigkeit
18.00 Uhr - die Beichte
Danksagung für die göttliche Barmherzigkeit
18.30 Uhr - die Eucharistie
in der Bruder-Klaus-Kapelle (K) in Rechberg, Hohenstaufenstraße 48
in der Wallfahrtskirche „Zur Schönen Maria“ (WK) auf dem Hohenrechberg
mit der „Pforte der Barmherzigkeit“ tagsüber ganzjährig geöffnet
Mit der Öffnung der Heiligen Pforte durch Papst
Franziskus am 08. Dezember 2015 begann das Heilige Jahr
der Barmherzigkeit.
Es möchte ein Jahr der Versöhnung des Menschen mit
Gott werden, insbesondere durch den Empfang des
Bußsakramentes. Deshalb ruft der Papst zur verstärkten
Bußbesinnung und zum Angebot der Beichte auf, denn
darin liegt die Barmherzigkeit Gottes begründet, dass er
den Menschen nicht in der Selbstzerstörung durch seine
eigenen Sünden belässt, sondern ihm nach Reue und
Umkehr seine Sünden verzeihen und seine Schuld
vergeben will.
Dasselbe trifft auch auf unsere Verstorbenen zu, die sich
im Ort der Reinigung, dem Fegefeuer befinden. Deshalb
kann, nach Papst Franziskus, sowohl für Verstorbene, als
auch für Lebende der Ablass gewonnen werden.
Der Ablass ist ein durch die Kirche erwirkter
Gnadenerweis Gottes, um die Konsequenzen der Sünden
zu mildern oder ganz zu tilgen. Durch den Ablass vermag
der Mensch, der sich in der Beichte mit Gott versöhnt hat,
die Folgen der Sünden aufzuarbeiten, um von neuem ganz
in der Freiheit der Kinder Gottes zu leben (Vgl. Röm 8,21).
Das ist gemeint, wenn wir sagen, dass der Ablass uns von
Sündenstrafen befreit. Wir überlassen uns damit ganz
dem Herrn und seinem barmherzigen Handeln. In dieser
Gesinnung dürfen wir den Ablass annehmen, den der
Heilige Vater so sehr mit dem Jahr der Barmherzigkeit
verknüpft (KKK 1471ff): "Ein Jubiläum bringt es mit sich,
dass wir auch auf den Ablass Bezug nehmen. Dieser
gewinnt besondere Bedeutung im „Heiligen Jahr der
Barmherzigkeit" (Misericordiae Vultus 22).
Zur Gewinnung des Jubiläumsablasses ist Voraussetzung:
1. Versöhnung mit sich, mit Gott und den Menschen in der
Beichte.
2. Hinwendung
zu
Gott
im
Sprechen
des
Glaubensbekenntnisses.
3. Danksagung an Gott und die Vereinigung mit dem Leib
Christi, der Kirche, im Empfang der Heiligen
Kommunion.
4. Durchschreiten der „Pforte der Barmherzigkeit“ und
meditierendes Nachdenken über die Barmherzigkeit
Gottes.
- Die Beichte kann einige Tage vor oder nach den anderen
Schritten abgelegt werden.
- Während die Schritte 2-4 in einem Zusammenhang
vollzogen werden sollten.
- So oft der Ablass gewonnen werden will, müssen alle
Schritte 1-4 neu getan werden.
- Die Gewinnung des Ablasses ist für die eigenen Sündenstrafen und für die Seelen im Fegefeuer möglich.