DAAD Deutscher Akademischer Austauschdienst German Academic Exchange Service Deutschsprachige Studiengänge in Mittel- und Osteuropa (MOE) sowie der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) 2017 Welche Ziele hat das Programm? Seit 1993 fördert der DAAD aus Mitteln des Auswärtigen Amts (AA) an Hochschulen der Region Mittel- und Osteuropa (MOE) sowie der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) im Programm „Deutschsprachige Studiengänge (DSG) in MOE/GUS“ deutschsprachige Fachstudiengänge, die in Kooperation mit deutschen Partnerhochschulen durchgeführt werden. Ziel des Programms ist die Festigung der deutschen Sprache als Verkehrs- und Wissenschaftssprache in der Region MOE/GUS. Auf der institutionellen Ebene sollen die DSG zu einer Reform der Lehrpläne an den ausländischen Partnerhochschulen beitragen und über den engeren Studiengang hinaus auf andere Lehrstühle ausstrahlen. Ein weiteres Ziel ist die Ausbildung von Absolventen, die neben ihrer guten Fachausbildung auch gute Deutschkenntnisse erworben haben und die in der Region MOE/GUS kompetente Ansprechpartner für deutsche Firmen und Organisationen sind. Im Projektantrag ist auf die Ziele des Programms einzugehen. Wer kann einen Antrag stellen? Antragsberechtigt sind deutsche und staatlich anerkannte Hochschulen. Es können Anträge für neue Vorhaben (Erstanträge) als auch für bereits bestehende Projekte (Verlängerungsanträge) gestellt werden. Das Programm steht allen Fachrichtungen außer der Germanistik, für die es ein anderes Programm („Germanistische Institutspartnerschaften“) gibt, offen. Was wird gefördert? Fördermaßnahmen: Gefördert werden Fachstudiengänge in deutscher Sprache, wobei es sich um Zusatz,- Aufbau- oder Vollstudiengänge handeln kann. Dabei können für folgende Maßnahmen Mittel beantragt und geltend gemacht werden: Förderung deutscher Hochschullehrkräfte bis zu drei Monaten an der Partnerhochschule für Lehraufenthalte, studienbegleitende Sprachkurse und zur Curriculumentwicklung. Förderung deutscher Tutoren an der Partnerhochschule. Einladung ausländischer Hochschullehrkräfte zu Studienaufenthalten bis zu drei Monaten nach Deutschland. Semester- und Kurzstipendien für am DSG beteiligte ausländische Studierende und Graduierte mit Laufzeiten von 2 bis 5 Monaten für Aufenthalte in Deutschland (in Ausnahmefällen bis 12 Monate). Förderung ausländischer Studierender, Graduierter oder Hochschullehrkräfte zur Teilnahme an Sprachkursen bis zu 2 Monaten an einer deutschen oder osteuropäischen Hochschule oder einem Spracheninstitut. Förderung von ausländischen Hochschullehrern durch ein SurPlace Stipendium. Zur Verbesserung der Ausstattung der Partnerhochschule können im begrenzten Umfang Sachmittel (z.B. Bücher, Kleingeräte z.B. Beamer) zur Verfügung gestellt werden (s. Förderrahmen). Im begrenzten Umfang können für die deutsche Hochschule Projektbetreuungsmittel beantragt werden (s. Förderrahmen). Förderlaufzeit: Die Förderlaufzeit umfasst bei Neuanträgen den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2017; bei Verlängerungsanträgen den Zeitraum vom 01.01.2017 - 31.12.2018. Die Förderung komplementärer Maßnahmen in anderen DAAD-Programmen ist möglich. DAAD Seite 2 Welche Fachrichtungen werden gefördert? Das Programm steht allen Fachrichtungen außer der Germanistik, für die es ein anderes Programm („Germanistische Institutspartnerschaften“) gibt, offen. Welche Zielgruppen werden gefördert? Studierende, Doktoranden, Wissenschaftler und Mitarbeiter deutscher und ausländischer Hochschulen Antragstellung Die Anträge sind vollständig und fristgerecht ausschließlich über das DAADOnlineportal einzureichen (https://portal.daad.de/irj/portal). Die Hinweise zur Projektbeschreibung (Anlage 1), der Leitfaden zur Antragstellung (Anlage 2) und der Förderrahmen (Anlage 3) sind zu beachten. Antragsunterlagen sind: Projektbeschreibung Maßnahmenübersicht Zeitplan DSG-Übersicht (betrifft nur Verlängerungsanträge). Antragsschluss Antragsschluss ist der 1. August 2016. Welche Auswahlkriterien gibt es? Über die Förderung der Anträge entscheidet eine Kommission aus Hochschullehrerinnen und -lehrern verschiedener Fachrichtungen. Die Bewertung der Anträge erfolgt nach folgenden Kriterien: Quantitative Kriterien: Zahl der Studierenden/Graduierten pro Jahreskohorte Zahl der Absolventen (bei Verlängerungsanträgen) Effektivität der eingesetzten Mittel Qualitative Kriterien: Qualität der ausländischen Partnerhochschule Bedeutung der Fachrichtung für die jeweilige Region und die Zusammenarbeit mit Deutschland Rekrutierungskonzept Sprachkonzept Bewertung des Curriculums Marketingkonzept (z. B. Internetauftritt) Alumnikonzept Engagement der ausländischen Partnerhochschule bei der Durchführung des DSG Engagement der deutschen Hochschule bei der Durchführung des DSG Strukturelle Verankerung des DSG in den Kooperationsbeziehungen der beteiligten Hochschulen (Gibt es eine schriftliche Vereinbarung über die Einrichtung eines DSG?) Vernetzung des DSG mit deutschen und ausländischen Organisationen (bei Verlängerungsanträgen) Ausstrahlung des DSG auf andere Lehrstühle/Fakultäten/Hochschulen des Partnerlandes (bei Verlängerungsanträgen) Sichtbarkeit des DSG und Ausstrahlung auf die Beziehungen Deutschlands mit dem jeweiligen Partnerland (Leuchtturmprojekt) (bei Verlängerungsanträgen) DAAD Ansprechpartner und weitere Informationen Seite 3 Deutscher Akademischer Austauschdienst Referat P 23 – Kooperationsprojekte in Europa, Südkaukasus und Zentralasien Kennedyallee 50 53175 Bonn Ansprechpartner: Wolfgang Mietz E-Mail: [email protected] Telefon: 0228 882 576 Anlagen zur Ausschreibung Anlage 1: Hinweise zur Projektbeschreibung Anlage 2: Leitfaden zur Antragstellung Anlage 3: Förderrahmen Anlage 4: Maßnahmenübersicht Anlage 5: Zeitplan Anlage 6: DSG-Übersicht (nur bei Verlängerungsanträgen). Stand: März 2016
© Copyright 2024 ExpyDoc