Ausschreibung

DAAD
Deutscher Akademischer Austauschdienst
German Academic Exchange Service
Deutschsprachige Studiengänge in Mittel- und Osteuropa
(MOE) sowie der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten
(GUS) 2017
Welche Ziele hat das
Programm?
Seit 1993 fördert der DAAD aus Mitteln des Auswärtigen Amts (AA) an Hochschulen der Region Mittel- und Osteuropa (MOE) sowie der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) im Programm „Deutschsprachige Studiengänge
(DSG) in MOE/GUS“ deutschsprachige Fachstudiengänge, die in Kooperation
mit deutschen Partnerhochschulen durchgeführt werden. Ziel des Programms ist
die Festigung der deutschen Sprache als Verkehrs- und Wissenschaftssprache
in der Region MOE/GUS. Auf der institutionellen Ebene sollen die DSG zu einer
Reform der Lehrpläne an den ausländischen Partnerhochschulen beitragen und
über den engeren Studiengang hinaus auf andere Lehrstühle ausstrahlen. Ein
weiteres Ziel ist die Ausbildung von Absolventen, die neben ihrer guten Fachausbildung auch gute Deutschkenntnisse erworben haben und die in der Region
MOE/GUS kompetente Ansprechpartner für deutsche Firmen und Organisationen sind.
Im Projektantrag ist auf die Ziele des Programms einzugehen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind deutsche und staatlich anerkannte Hochschulen. Es können Anträge für neue Vorhaben (Erstanträge) als auch für bereits bestehende
Projekte (Verlängerungsanträge) gestellt werden. Das Programm steht allen
Fachrichtungen außer der Germanistik, für die es ein anderes Programm („Germanistische Institutspartnerschaften“) gibt, offen.
Was wird gefördert?
Fördermaßnahmen:
Gefördert werden Fachstudiengänge in deutscher Sprache, wobei es sich um
Zusatz,- Aufbau- oder Vollstudiengänge handeln kann.
Dabei können für folgende Maßnahmen Mittel beantragt und geltend gemacht
werden:
 Förderung deutscher Hochschullehrkräfte bis zu drei Monaten an der Partnerhochschule für Lehraufenthalte, studienbegleitende Sprachkurse und zur
Curriculumentwicklung.
 Förderung deutscher Tutoren an der Partnerhochschule.
 Einladung ausländischer Hochschullehrkräfte zu Studienaufenthalten bis zu
drei Monaten nach Deutschland.
 Semester- und Kurzstipendien für am DSG beteiligte ausländische Studierende und Graduierte mit Laufzeiten von 2 bis 5 Monaten für Aufenthalte
in Deutschland (in Ausnahmefällen bis 12 Monate).
 Förderung ausländischer Studierender, Graduierter oder Hochschullehrkräfte zur Teilnahme an Sprachkursen bis zu 2 Monaten an einer deutschen
oder osteuropäischen Hochschule oder einem Spracheninstitut.
 Förderung von ausländischen Hochschullehrern durch ein SurPlace Stipendium.
 Zur Verbesserung der Ausstattung der Partnerhochschule können im begrenzten Umfang Sachmittel (z.B. Bücher, Kleingeräte z.B. Beamer) zur Verfügung gestellt werden (s. Förderrahmen).
 Im begrenzten Umfang können für die deutsche Hochschule Projektbetreuungsmittel beantragt werden (s. Förderrahmen).
Förderlaufzeit:
Die Förderlaufzeit umfasst bei Neuanträgen den Zeitraum vom
01.01. – 31.12.2017;
bei Verlängerungsanträgen den Zeitraum vom 01.01.2017 - 31.12.2018.
Die Förderung komplementärer Maßnahmen in anderen DAAD-Programmen ist
möglich.
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Welche Fachrichtungen werden gefördert?
Das Programm steht allen Fachrichtungen außer der Germanistik, für die es ein
anderes Programm („Germanistische Institutspartnerschaften“) gibt, offen.
Welche Zielgruppen
werden gefördert?
Studierende, Doktoranden, Wissenschaftler und Mitarbeiter deutscher und ausländischer Hochschulen
Antragstellung
Die Anträge sind vollständig und fristgerecht ausschließlich über das DAADOnlineportal einzureichen (https://portal.daad.de/irj/portal). Die Hinweise zur
Projektbeschreibung (Anlage 1), der Leitfaden zur Antragstellung (Anlage 2) und
der Förderrahmen (Anlage 3) sind zu beachten.
Antragsunterlagen sind:
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Projektbeschreibung
Maßnahmenübersicht
Zeitplan
DSG-Übersicht (betrifft nur Verlängerungsanträge).
Antragsschluss
Antragsschluss ist der 1. August 2016.
Welche Auswahlkriterien gibt es?
Über die Förderung der Anträge entscheidet eine Kommission aus Hochschullehrerinnen und -lehrern verschiedener Fachrichtungen. Die Bewertung der Anträge erfolgt nach folgenden Kriterien:
Quantitative Kriterien:
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Zahl der Studierenden/Graduierten pro Jahreskohorte
Zahl der Absolventen (bei Verlängerungsanträgen)
Effektivität der eingesetzten Mittel
Qualitative Kriterien:
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Qualität der ausländischen Partnerhochschule
Bedeutung der Fachrichtung für die jeweilige Region und die Zusammenarbeit mit Deutschland
Rekrutierungskonzept
Sprachkonzept
Bewertung des Curriculums
Marketingkonzept (z. B. Internetauftritt)
Alumnikonzept
Engagement der ausländischen Partnerhochschule bei der Durchführung
des DSG
Engagement der deutschen Hochschule bei der Durchführung des DSG
Strukturelle Verankerung des DSG in den Kooperationsbeziehungen der
beteiligten Hochschulen (Gibt es eine schriftliche Vereinbarung über die Einrichtung eines DSG?)
Vernetzung des DSG mit deutschen und ausländischen Organisationen
(bei Verlängerungsanträgen)
Ausstrahlung des DSG auf andere Lehrstühle/Fakultäten/Hochschulen des
Partnerlandes (bei Verlängerungsanträgen)
Sichtbarkeit des DSG und Ausstrahlung auf die Beziehungen Deutschlands
mit dem jeweiligen Partnerland (Leuchtturmprojekt) (bei Verlängerungsanträgen)
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Ansprechpartner
und weitere Informationen
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Deutscher Akademischer Austauschdienst
Referat P 23 – Kooperationsprojekte in Europa, Südkaukasus und Zentralasien
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Ansprechpartner:
Wolfgang Mietz
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0228 882 576
Anlagen zur Ausschreibung
Anlage 1: Hinweise zur Projektbeschreibung
Anlage 2: Leitfaden zur Antragstellung
Anlage 3: Förderrahmen
Anlage 4: Maßnahmenübersicht
Anlage 5: Zeitplan
Anlage 6: DSG-Übersicht (nur bei Verlängerungsanträgen).
Stand: März 2016