102/2015 - Landkreis Esslingen

Landkreis
Esslingen
Sitzungsvorlage
Nummer:
102/2015
den
09.09.2015
Mitglieder des Kreistags
des Landkreises Esslingen
Öffentlich
Nichtöffentlich
Nichtöffentlich bis zum
Abschluss der Vorberatung
KT
01. Okt. 2015
VFA
24. Sept. 2015
ATU
ATU/BA
SOA
KSA
JHA
Betreff:
Resolution zum Krankenhausstrukturgesetz (KHSG)
Anlagen:
Sitzungsvorlage 25/2015 zur Aufsichtsratssitzung vom 17.09.2015
der Kreiskliniken Esslingen gGmbH
Verfahrensgang:
Einbringung zur späteren Beratung
Vorberatung für den Kreistag
Abschließender Beschluss im Kreistag
BESCHLUSSANTRAG:
Der Verabschiedung einer Resolution zum Krankenhausstrukturgesetz (KHSG)
wird zugestimmt.
Auswirkungen auf den Haushalt:
Vergleiche Sitzungsvorlage 25/2015 zur Aufsichtsratssitzung vom 17.09.2015
der Kreiskliniken Esslingen gGmbH.
Sachdarstellung:
Vergleiche Sitzungsvorlage 25/2015 zur Aufsichtsratssitzung vom 17.09.2015
der Kreiskliniken Esslingen gGmbH.
Heinz Eininger
Landrat
Anlage 1 zur Vorlage 102/2015
Sitzungsvorlage zu TOP 10
Nummer
Zur Sitzung am
den
25/2015
17.09.2015
01.09.2015
Resolution zum Krankenhausstrukturgesetz (KHSG)
Anlagen: 1
Interne Zuständigkeit
ARV
GF
Verfahrensgang
Vorberatung für die Gesellschafterversammlung
Vorberatung für den VFA | Kreistag
Abschließender Beschluss im Aufsichtsrat
am
am
17.09.2015
24.09.2015
01.10.2015
am
Beschlussantrag
Der Aufsichtsrat empfiehlt dem Verwaltungs- und Finanzausschuss eine Resolution zum Krankenhausstrukturgesetz zu verabschieden.
Auswirkung auf den Haushalt
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Sachdarstellung
Derzeit befindet sich das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) in der parlamentarischen Beratung des
Deutschen Bundestags und im Bundesrat.
Der Aufsichtsratsvorsitzende und die Geschäftsführung sind sich einig, dass der vorgelegte Reformansatz zum Krankenhausstrukturgesetz für die Krankenhäuser weiter zu erheblichen wirtschaftlichen
Belastungen führen und sich damit die Sorge um ein zukunftsfähiges und vor allem auch finanzierbares Krankenhauswesen in Deutschland eher weiter verschärfen wird.
Die Konsolidierungsbemühungen der Kreiskliniken sowie die positiven Auswirkungen der bereits umgesetzten Strukturentscheidungen würden mit dem derzeitigen Gesetzentwurf unterlaufen werden.
Vor diesem Hintergrund empfehlen der Aufsichtsratsvorsitzende und die Geschäftsführung eine Resolution zum Krankenhausstrukturgesetz entsprechend der Anlage zu verabschieden. Die Resolution
soll den Abgeordneten des Deutschen Bundestags und den Mitgliedern des Landtags aus dem Landkreis Esslingen übermittelt werden.
Thomas A. Kräh
Geschäftsführer
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Resolution des Kreistags des Landkreises Esslingen
an die Bundes- und Landespolitik
Für eine faire Finanzierung der Krankenhäuser!
Der im Bundestag derzeit beratene Entwurf eines Krankenhausstrukturgesetzes bereitet
uns allergrößte Sorge. Offensichtliches Ziel des Gesetzentwurfs ist es, durch eine verschärfte Unterfinanzierung die politisch gewollte Strukturbereinigung der Krankenhauslandschaft auf kaltem Wege zu erzwingen. Dies trifft vor allem die Krankenhäuser in den
Ländern, die bei der Schaffung effizienter Strukturen weit fortgeschritten sind, aufgrund
der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen überdurchschnittliche Kosten haben und in ihren
Krankenhäusern überdurchschnittlich viel Personal am Krankenbett beschäftigen. Alle drei
Voraussetzungen treffen für Baden-Württemberg zu. Damit wird das Gesetz den Anforderungen der Kliniken in Baden-Württemberg definitiv nicht gerecht – ja es gefährdet die effiziente und qualitativ hochwertige Versorgung hierzulande.
Der Entwurf eines Krankenhausstrukturgesetzes muss daher grundlegend überarbeitet werden. Drei Kernanliegen stehen dabei für uns im Vordergrund.
Infolge des jahrelangen Kostensenkungsdrucks sind alle Einsparmöglichkeiten ausgeschöpft. Weitere Kürzungen sind daher nicht mehr verkraftbar. Die derzeit vorgesehene
Streichung des Versorgungszuschlags würde unseren Krankenhäusern in Kirchheim unter
Teck, Nürtingen und Ostfildern-Ruit ab 2017 schlagartig Finanzmittel in Höhe von rd. 1,2
Mio. EUR entziehen. Dies entspricht umgerechnet etwa 21,3 Pflegekräften. Im Interesse
der Patientinnen und Patienten wie auch des Personals muss deshalb der Versorgungszuschlag zwingend in vollem Umfang erhalten bleiben.
Seit Jahren schon steigen die Krankenhauskosten ungleich stärker an als die Entgelte für
Krankenhausleistungen. Insbesondere die Tariflohn-Erlös-Schere öffnet sich immer weiter.
Seit 2005 sind in unseren Häusern die Tariflöhne um 23,54 %, die Vergütungspreise für
Krankenhausleistungen hingegen nur um 13,38 % gestiegen. Um Personalabbau und
Qualitätsverlust zu vermeiden, muss die kurzfristige und systematische Refinanzie-
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rung der durchschnittlichen Kostenzuwächse und speziell auch der Lohnsteigerungen gesetzlich verankert werden.
Die Notfallambulanzen der Krankenhäuser behandeln Jahr für Jahr mehr Menschen. In
unseren Häusern gab es in den letzten zehn Jahren einen Zuwachs um 34 %.
Allerdings beläuft sich der durchschnittliche Fehlbetrag pro Fall auf fast 90 Euro. Das Jahresdefizit unserer Notfallambulanzen betrug zuletzt rd. 2,9 Mio. Euro. Damit die ambulanten Notambulanzen in den Krankenhäusern rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr
für die Patientinnen und Patienten da sein können, müssen endlich gesetzliche Regelungen zur kostendeckenden Bezahlung dieser Notfall-Leistungen geschaffen
werden.
Sollte der Gesetzentwurf nicht noch in diesem Sinne grundlegend abgeändert werden, so
dürfte der Privatisierungs- und Schließungsdruck, der auf der baden-württembergischen
Krankenhauslandschaft lastet, deutlich zunehmen. Damit gefährdet das Gesetzesvorhaben in seiner derzeitigen Entwurfsfassung die kommunale Daseinsvorsorge im
Krankenhauswesen.
Nun ist allerdings nicht nur die Bundesebene gefordert. Auch bei der Krankenhausinvestitionsförderung durch das Land müssen noch vor Ende der Legislaturperiode
des Landtags spürbare Fortschritte erzielt werden. Dies gilt insbesondere für die sogenannte Pauschalförderung, mit der etwa die im Klinikalltag immer wichtiger werdende
EDV-Infrastruktur finanziert wird. Denn andernfalls geraten die Krankenhäuser immer tiefer in einen Teufelskreis. Schließlich führen nicht getätigte Investitionen regelmäßig zu
höheren Betriebskosten.
Wir erwarten daher, dass das Land im Wege eines Nachtrags zum aktuellen Staatshaushaltsplan die Mittel für die Förderung der Plankrankenhäuser in BadenWürttemberg um rund 150 Mio. EUR auf 600 Mio. EUR pro Jahr erhöht. Tatsächlich
erforderlich, um den Investitionsstau abzubauen, wären jährlich zirka 750 Mio. EUR.
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