Landkreis Esslingen Sitzungsvorlage Nummer: 102/2015 den 09.09.2015 Mitglieder des Kreistags des Landkreises Esslingen Öffentlich Nichtöffentlich Nichtöffentlich bis zum Abschluss der Vorberatung KT 01. Okt. 2015 VFA 24. Sept. 2015 ATU ATU/BA SOA KSA JHA Betreff: Resolution zum Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) Anlagen: Sitzungsvorlage 25/2015 zur Aufsichtsratssitzung vom 17.09.2015 der Kreiskliniken Esslingen gGmbH Verfahrensgang: Einbringung zur späteren Beratung Vorberatung für den Kreistag Abschließender Beschluss im Kreistag BESCHLUSSANTRAG: Der Verabschiedung einer Resolution zum Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) wird zugestimmt. Auswirkungen auf den Haushalt: Vergleiche Sitzungsvorlage 25/2015 zur Aufsichtsratssitzung vom 17.09.2015 der Kreiskliniken Esslingen gGmbH. Sachdarstellung: Vergleiche Sitzungsvorlage 25/2015 zur Aufsichtsratssitzung vom 17.09.2015 der Kreiskliniken Esslingen gGmbH. Heinz Eininger Landrat Anlage 1 zur Vorlage 102/2015 Sitzungsvorlage zu TOP 10 Nummer Zur Sitzung am den 25/2015 17.09.2015 01.09.2015 Resolution zum Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) Anlagen: 1 Interne Zuständigkeit ARV GF Verfahrensgang Vorberatung für die Gesellschafterversammlung Vorberatung für den VFA | Kreistag Abschließender Beschluss im Aufsichtsrat am am 17.09.2015 24.09.2015 01.10.2015 am Beschlussantrag Der Aufsichtsrat empfiehlt dem Verwaltungs- und Finanzausschuss eine Resolution zum Krankenhausstrukturgesetz zu verabschieden. Auswirkung auf den Haushalt - Sachdarstellung Derzeit befindet sich das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) in der parlamentarischen Beratung des Deutschen Bundestags und im Bundesrat. Der Aufsichtsratsvorsitzende und die Geschäftsführung sind sich einig, dass der vorgelegte Reformansatz zum Krankenhausstrukturgesetz für die Krankenhäuser weiter zu erheblichen wirtschaftlichen Belastungen führen und sich damit die Sorge um ein zukunftsfähiges und vor allem auch finanzierbares Krankenhauswesen in Deutschland eher weiter verschärfen wird. Die Konsolidierungsbemühungen der Kreiskliniken sowie die positiven Auswirkungen der bereits umgesetzten Strukturentscheidungen würden mit dem derzeitigen Gesetzentwurf unterlaufen werden. Vor diesem Hintergrund empfehlen der Aufsichtsratsvorsitzende und die Geschäftsführung eine Resolution zum Krankenhausstrukturgesetz entsprechend der Anlage zu verabschieden. Die Resolution soll den Abgeordneten des Deutschen Bundestags und den Mitgliedern des Landtags aus dem Landkreis Esslingen übermittelt werden. Thomas A. Kräh Geschäftsführer 2 Resolution des Kreistags des Landkreises Esslingen an die Bundes- und Landespolitik Für eine faire Finanzierung der Krankenhäuser! Der im Bundestag derzeit beratene Entwurf eines Krankenhausstrukturgesetzes bereitet uns allergrößte Sorge. Offensichtliches Ziel des Gesetzentwurfs ist es, durch eine verschärfte Unterfinanzierung die politisch gewollte Strukturbereinigung der Krankenhauslandschaft auf kaltem Wege zu erzwingen. Dies trifft vor allem die Krankenhäuser in den Ländern, die bei der Schaffung effizienter Strukturen weit fortgeschritten sind, aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen überdurchschnittliche Kosten haben und in ihren Krankenhäusern überdurchschnittlich viel Personal am Krankenbett beschäftigen. Alle drei Voraussetzungen treffen für Baden-Württemberg zu. Damit wird das Gesetz den Anforderungen der Kliniken in Baden-Württemberg definitiv nicht gerecht – ja es gefährdet die effiziente und qualitativ hochwertige Versorgung hierzulande. Der Entwurf eines Krankenhausstrukturgesetzes muss daher grundlegend überarbeitet werden. Drei Kernanliegen stehen dabei für uns im Vordergrund. Infolge des jahrelangen Kostensenkungsdrucks sind alle Einsparmöglichkeiten ausgeschöpft. Weitere Kürzungen sind daher nicht mehr verkraftbar. Die derzeit vorgesehene Streichung des Versorgungszuschlags würde unseren Krankenhäusern in Kirchheim unter Teck, Nürtingen und Ostfildern-Ruit ab 2017 schlagartig Finanzmittel in Höhe von rd. 1,2 Mio. EUR entziehen. Dies entspricht umgerechnet etwa 21,3 Pflegekräften. Im Interesse der Patientinnen und Patienten wie auch des Personals muss deshalb der Versorgungszuschlag zwingend in vollem Umfang erhalten bleiben. Seit Jahren schon steigen die Krankenhauskosten ungleich stärker an als die Entgelte für Krankenhausleistungen. Insbesondere die Tariflohn-Erlös-Schere öffnet sich immer weiter. Seit 2005 sind in unseren Häusern die Tariflöhne um 23,54 %, die Vergütungspreise für Krankenhausleistungen hingegen nur um 13,38 % gestiegen. Um Personalabbau und Qualitätsverlust zu vermeiden, muss die kurzfristige und systematische Refinanzie- 1 rung der durchschnittlichen Kostenzuwächse und speziell auch der Lohnsteigerungen gesetzlich verankert werden. Die Notfallambulanzen der Krankenhäuser behandeln Jahr für Jahr mehr Menschen. In unseren Häusern gab es in den letzten zehn Jahren einen Zuwachs um 34 %. Allerdings beläuft sich der durchschnittliche Fehlbetrag pro Fall auf fast 90 Euro. Das Jahresdefizit unserer Notfallambulanzen betrug zuletzt rd. 2,9 Mio. Euro. Damit die ambulanten Notambulanzen in den Krankenhäusern rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr für die Patientinnen und Patienten da sein können, müssen endlich gesetzliche Regelungen zur kostendeckenden Bezahlung dieser Notfall-Leistungen geschaffen werden. Sollte der Gesetzentwurf nicht noch in diesem Sinne grundlegend abgeändert werden, so dürfte der Privatisierungs- und Schließungsdruck, der auf der baden-württembergischen Krankenhauslandschaft lastet, deutlich zunehmen. Damit gefährdet das Gesetzesvorhaben in seiner derzeitigen Entwurfsfassung die kommunale Daseinsvorsorge im Krankenhauswesen. Nun ist allerdings nicht nur die Bundesebene gefordert. Auch bei der Krankenhausinvestitionsförderung durch das Land müssen noch vor Ende der Legislaturperiode des Landtags spürbare Fortschritte erzielt werden. Dies gilt insbesondere für die sogenannte Pauschalförderung, mit der etwa die im Klinikalltag immer wichtiger werdende EDV-Infrastruktur finanziert wird. Denn andernfalls geraten die Krankenhäuser immer tiefer in einen Teufelskreis. Schließlich führen nicht getätigte Investitionen regelmäßig zu höheren Betriebskosten. Wir erwarten daher, dass das Land im Wege eines Nachtrags zum aktuellen Staatshaushaltsplan die Mittel für die Förderung der Plankrankenhäuser in BadenWürttemberg um rund 150 Mio. EUR auf 600 Mio. EUR pro Jahr erhöht. Tatsächlich erforderlich, um den Investitionsstau abzubauen, wären jährlich zirka 750 Mio. EUR. 2
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