Rundschreiben Nr. 3/2015 Monatlicher Versand der offenen Posten

Rundschreiben Nr. 3/2015
Monatlicher Versand der offenen Posten
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Wiesbaden, im Juli 2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
beginnend mit dem Monat August 2015 werden wir jeweils Anfang eines Monats Briefe an die aktuell am Sozialkassenverfahren teilnehmenden Betriebe verschicken, auf deren Beitragskonten zum
Zeitpunkt der Erstellung des Anschreibens offene Posten bestehen, d.h. Forderungen der Sozialkasse entweder hinsichtlich des Sozialkassenbeitrages oder der WinterbeschäftigungsUmlage.
Mit diesen Schreiben möchten wir die Betriebe frühzeitig über einen möglichen Zahlungsrückstand
informieren. Damit soll das Entstehen von Verzugszinsen oder Säumniszuschlägen/Mahngebühren
begrenzt und das Zurückhalten von Erstattungszahlungen wegen eines nicht ausgeglichenen Beitragskontos oder schlimmstenfalls Zahlungsklagen vermieden werden.
Ausgenommen von den Schreiben sind Betriebe,
 die für ihr Beitragskonto die Aufrechnung mit Erstattungsforderungen beantragt haben (Ausnahme: offene Posten in der Winterbeschäftigungs-Umlage),
 die offene Posten aufgrund von Betriebsprüfungen durch die Sozialkasse haben.
Bitte beachten Sie folgende Punkte:
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In der den Briefen beigefügten Aufstellung können wir die offenen Posten aus dem Sozialkassenbeitrag und der Winterbeschäftigungs-Umlage aus technischen Gründen nur in einer
tabellarischen Zusammenstellung ausweisen. Zahlungen für diese beiden Bereiche sind auf
unterschiedliche Konten vorzunehmen und zwar
o für den Sozialkassenbeitrag auf das Konto mit der
IBAN DE 57 5104 0038 0512 7618 00,
o für die Winterbeschäftigungs-Umlage auf das Konto mit der
IBAN DE 63 5104 0038 0512 7485 00,
jeweils bei der Commerzbank AG, BIC: COBA DE FF XXX.
Sollten die in der Aufstellung aufgezeigten offenen Posten durch Zahlung bereits erledigt
sein, kann das Schreiben als gegenstandslos betrachtet werden.
Haben Sie Fragen zu der jeweils beigefügten Anlage (Offene-Posten-Liste), wenden Sie sich bitte
an unsere Beitragsbuchhaltung unter folgenden Rufnummern:
 Frau Gaitzsch / Frau Belak, Telefon 0611 7339-217 (Sozialkassenbeitrag)
 Frau Schweikart, Telefon 0611 7339-218 (Winterbeschäftigungs-Umlage).
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes
Der Vorstand
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