Senden Sie dieses Dokument vor Bezug der Baute oder Anlage rechtsgültig unterzeichnet der SGV an unten stehende Adresse. Versicherungs-Nr. . . . - . . . - . . . . . Solothurnische Gebäudeversicherung Brandschutz Baselstrasse 40 4500 Solothurn oder [email protected] Bauvorhaben Bauobjekt Gebäudestandort Eigentümer Übereinstimmungserklärung Brandschutz Die rechtsgültig Unterzeichnenden bestätigen die vollständige und mängelfreie Umsetzung aller geplanten und erforderlichen Brandschutzmassnahmen für das oben genannte Bauvorhaben. Eigentümer / Bauherrschaft QS Verantwortlicher Brandschutz Name Firma Adresse Adresse PLZ Ort PLZ Ort Vertreten durch Vertreten durch Name Name Datum Datum Unterschrift Unterschrift V1.1 2016 Seite 1 von 2 Auszug aus der Brandschutzrichtlinie 11-15 Qualitätssicherung im Brandschutz http://www.praever.ch Mit der Übereinstimmungserklärung Brandschutz bestätigt der Eigentümer rechtsgültig die vollständige und fachgerechte Ausführung der Baute oder Anlage gemäss dem Standardkonzept der Brandschutzvorschriften oder des Brandschutzkonzeptes. Das Prinzip der Übereinstimmungserklärung kann stufengerecht wie folgt aufgebaut werden: Anmerkungen: [1] Die Übereinstimmungserklärung der Eigentümer- und Nutzerschaft kann sich z. B. auf die Übereinstimmungserklärung des QS Verantwortlichen Brandschutz stützen. [2] Die Übereinstimmungserklärung des QS Verantwortlichen Brandschutz kann sich z. B. auf die Übereinstimmungserklärungen der Fachplaner / Fachplaner technischer Brandschutz sowie auf Normen, Richtlinien, Stand der Technik Papiere, genehmigte Ausführungspläne und Ausführungsdetails und seine Qualitätssicherung stützen. [3] Die Übereinstimmungserklärung des Fachplaners (resp. des Fachplaners technischer Brandschutz) kann sich z. B. auf seinen Planervertrag, die Übereinstimmungserklärung der Errichter, sowie auf Normen, Richtlinien, „Stand der Technik Papiere“, genehmigte Ausführungspläne und Ausführungsdetails und seine Qualitätssicherung stützen. [4] Die Übereinstimmungserklärung des Errichters kann sich z. B. auf seinen Werkvertrag, Übereinstimmungserklärung des Systemhalters einer VKF-Anerkennung (resp. eine VKF-Anerkennung mit den dazugehörenden Einbaubestimmungen), sowie auf Normen, Richtlinien, „Stand der Technik Papiere“, genehmigte Ausführungspläne und Ausführungsdetails und seine Qualitätssicherung stützen. Die Übereinstimmung kann auch mittels Installations-Attest oder Sicherheitsnachweis erbracht werden. V1.1 2016 Seite 2 von 2
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