Ausweis und Führerschein, bitte.

Alles einfach.
23.02.2016
Einfach alles.
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Halle, 23.02.2016
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Übersicht
Grundlagen
Marktüberwachung
BPVO
CE-Kennzeichnung
Umsetzung in der
Praxis
Fragen
Backup
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CE-Kennzeichnung
Umsetzung in der
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Backup
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Aktuelle Situation BPVO
Bauproduktenverordnung:
- Anfangs hohe Unsicherheit in der Umsetzung. Diese wurde
jjedoch durch Klarstellungen
g der EU-Kommission und des VFFArbeitskreises beseitigt.
- Bauproduktenverordnung weit entfernt von „Fensterbau“-Praxis!!!
(Fenster = Individual-Produkt, Vielfalt ergibt 1.000-ende von
Leistungserklärungen)
- Seitens der EU-Kommission wurden zwischenzeitlich delegierte
Rechtsakte zu verschiedenen Themen umgesetzt.
- Marktüberwachung seit 2013 aktiv! Die Kontrollen der
Marktüberwachung sind vergleichbar mit einer Verkehrskontrolle eine Kontrolle ist selten, lässt sich jedoch in der Regel nicht
vermeiden und tritt doch früher oder später ein.
- Hersteller sind angehalten, sich regelmäßig über entsprechende
Aktualisierungen und Veränderungen zu informieren und diese
entsprechend umzusetzen!
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Geltungsbereich
Bauproduktenverordnung gilt für alle Bauprodukte:
EN 14351-1 - Fenster und
Aussentüren
EN 1125 und EN 179
Panik- / Notausg.-beschläge
Notausg -beschläge
EN 13830 –
Vorhangfassade
usw.
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CE-Unterlagen
Erforderliche Unterlagen:
WPK
ITT
Leistungserklärung
Hersteller
BWIg
Anleitung
CEKennzeichen
Leistungserklärung
MTLHinweise
Kunden
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CE-Unterlagen
Erforderliche Unterlagen:
WPK
ITT
Leistungserklärung
Hersteller
BWIg
Anleitung
CEKennzeichen
Leistungserklärung
MTLHinweise
Kunden
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Übermittlung
Unterlagen zum Kunden:
CEKennzeichen
Baustelle
Wandert mit Produkt
Auftraggeber
g
Leistungserklärung
Übermittlung an Auftraggeber
(auch elektronisch)
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Leistungserklärung
Leistungserklärung:
 Erklärt Leistung
g eines Produktes.
(Achtung: es wird die Leistung eines Produktes erklärt)
 Tabellarische Auflistung möglich.
 Ist dem Auftraggeber auszuhändigen.
 Achtung Artikel 4 Punkt (2)!
Jegliche Aussagen über Leistungseigenschaften müssen mit
der Leistungserklärung übereinstimmen!
(auch auf Prospekten, LV`s, usw.)
 Kann webbasiert bereitgestellt werden.
(Auflagen des delegierten Rechtsaktes sind zu erfüllen. Auf
Anforderung des Kunden muss die LE jedoch trotzdem
schriftlich zur Verfügung gestellt werden)
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Leistungserklärung
Leistungserklärung:
Leistungserklärung wird
erstellt auf Basis der
ITT`s.
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Varianten CE und LE
Varianten CE-Zeichen und Leistungserklärung:
CE-Zeichen
1-spaltig
CE-Zeichen
6-spaltig
CE-Zeichen
12-spaltig
Leistungserklärung
1-spaltig
Leistungserklärung
6-spaltig
Leistungserklärung
12-spaltig
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Inhalte der Leistungserklärung
Inhalte Leistungserklärung:
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Inhalte des CE-Kennzeichens
Inhalte CE-Zeichen
Achtung:
Im CE-Zeichen werden Eigenschaften mit „npd“ oder „–“ nicht aufgeführt!
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Produktidentifizierung
Produktidentifizierung:
 Rückverfolgung des Bauproduktes. Wer hat das Produkt
gefertigt?
g
g
(gilt nicht für einzelne Bauteile wie Beschläge, Holz, usw.)
 Wird mit dem CE-Zeichen sichergestellt!
 Eine weitere Kennzeichnung am Produkt muss nicht
erfolgen.
 Die Zuordnung des Produktes zur Leistungserklärung ist
jedoch sicherzustellen, z. B. ein Positionsstempel im
bandseitigem Flügelfalz.
Pos. 1.1
(Beachtung der Marktüberwachung)
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CE-Unterlagen
Erforderliche Unterlagen:
WPK
ITT
CEKennzeichen
Leistungserklärung
Hersteller
BWIg
Anleitung
MTLHinweise
CEKennzeichen
Leistungserklärung
Kunde /
Händler
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Aufgaben der Marktüberwachung
Marktüberwachung:
-
Überwacht alle Bauprodukte nach der Richtlinie
89/106/EWG
-
Überprüft die Konformität mit den geltenden
Normen
-
Inaugenscheinnahme des Bauprodukts und
Unterlagenprüfung
(z.B. Kontrolle der formalen Vorgaben und
Vorlagen der CE-Kennzeichnung)
-
Bei Nichtkonformität -> evtl. genauere
Untersuchung des Bauprodukts
(genaue Durchsicht der Unterlagen,
Laborprüfungen des Bauprodukts, usw.)
-
Prüfungen erfolgen stichprobenartig oder
anlassbezogen
-
Marktaufsicht soll „schwarze Schafe“ und
„Wettbewerbsvorteil“ aufdecken
-
Beschränkende Maßnahmen gemäß „Grundsatz
der Verhältnismäßigkeit“
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Aufgaben der Marktüberwachung
Empfehlungen für Marktüberwachung:
- Grundlegende Dokumente der CE-Kennzeichnung
und der Bauproduktenverordnung 2013 sollten erfüllt
werden
(CE-Kennzeichen, Leistungserklärung, usw.)
- Griffbereite Organisation und Ablage der
Dokumente!
(Dokumente entweder beim Auftrag selbst oder in
einem gesonderten Ordner abgeheftet)
- WPK sollte zumindest in einem Mindestmaß
durchgeführt werden
- Den Endkunden/Architekten nicht auf die
mitgegebenen Dokumente hinweisen
- Architekten bei Bedarf aufklären
„Nichts zu machen ist zu wenig!
Sehr viel zu machen erzeugt evtl. unnötige
Kosten!“
(Bitte beurteilen Sie immer wieder Ihre Risiken als
Hersteller)
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