Alles einfach. 23.02.2016 Einfach alles. Ausweis und Führerschein, bitte. Halle, 23.02.2016 Ausweis und Führerschein, bitte. Übersicht Grundlagen Marktüberwachung BPVO CE-Kennzeichnung Umsetzung in der Praxis Fragen Backup Warum Reklamationen Kontrollen fördern | 23.02.2016 1 23.02.2016 Ausweis und Führerschein, bitte. Übersicht Grundlagen Marktüberwachung BPVO CE-Kennzeichnung Umsetzung in der Praxis Fragen Backup Warum Reklamationen Kontrollen fördern | 23.02.2016 Ausweis und Führerschein, bitte. Aktuelle Situation BPVO Bauproduktenverordnung: - Anfangs hohe Unsicherheit in der Umsetzung. Diese wurde jjedoch durch Klarstellungen g der EU-Kommission und des VFFArbeitskreises beseitigt. - Bauproduktenverordnung weit entfernt von „Fensterbau“-Praxis!!! (Fenster = Individual-Produkt, Vielfalt ergibt 1.000-ende von Leistungserklärungen) - Seitens der EU-Kommission wurden zwischenzeitlich delegierte Rechtsakte zu verschiedenen Themen umgesetzt. - Marktüberwachung seit 2013 aktiv! Die Kontrollen der Marktüberwachung sind vergleichbar mit einer Verkehrskontrolle eine Kontrolle ist selten, lässt sich jedoch in der Regel nicht vermeiden und tritt doch früher oder später ein. - Hersteller sind angehalten, sich regelmäßig über entsprechende Aktualisierungen und Veränderungen zu informieren und diese entsprechend umzusetzen! Warum Reklamationen Kontrollen fördern | 23.02.2016 Seite 4 2 23.02.2016 Ausweis und Führerschein, bitte. Geltungsbereich Bauproduktenverordnung gilt für alle Bauprodukte: EN 14351-1 - Fenster und Aussentüren EN 1125 und EN 179 Panik- / Notausg.-beschläge Notausg -beschläge EN 13830 – Vorhangfassade usw. Seite 5 Warum Reklamationen Kontrollen fördern | 23.02.2016 Ausweis und Führerschein, bitte. CE-Unterlagen Erforderliche Unterlagen: WPK ITT Leistungserklärung Hersteller BWIg Anleitung CEKennzeichen Leistungserklärung MTLHinweise Kunden Warum Reklamationen Kontrollen fördern | 23.02.2016 3 23.02.2016 Ausweis und Führerschein, bitte. CE-Unterlagen Erforderliche Unterlagen: WPK ITT Leistungserklärung Hersteller BWIg Anleitung CEKennzeichen Leistungserklärung MTLHinweise Kunden Seite 7 Warum Reklamationen Kontrollen fördern | 23.02.2016 Ausweis und Führerschein, bitte. Übermittlung Unterlagen zum Kunden: CEKennzeichen Baustelle Wandert mit Produkt Auftraggeber g Leistungserklärung Übermittlung an Auftraggeber (auch elektronisch) Warum Reklamationen Kontrollen fördern | 23.02.2016 Seite 8 4 23.02.2016 Ausweis und Führerschein, bitte. Leistungserklärung Leistungserklärung: Erklärt Leistung g eines Produktes. (Achtung: es wird die Leistung eines Produktes erklärt) Tabellarische Auflistung möglich. Ist dem Auftraggeber auszuhändigen. Achtung Artikel 4 Punkt (2)! Jegliche Aussagen über Leistungseigenschaften müssen mit der Leistungserklärung übereinstimmen! (auch auf Prospekten, LV`s, usw.) Kann webbasiert bereitgestellt werden. (Auflagen des delegierten Rechtsaktes sind zu erfüllen. Auf Anforderung des Kunden muss die LE jedoch trotzdem schriftlich zur Verfügung gestellt werden) Warum Reklamationen Kontrollen fördern | 23.02.2016 Seite 9 Ausweis und Führerschein, bitte. Leistungserklärung Leistungserklärung: Leistungserklärung wird erstellt auf Basis der ITT`s. Warum Reklamationen Kontrollen fördern | 23.02.2016 Seite 10 5 23.02.2016 Ausweis und Führerschein, bitte. Varianten CE und LE Varianten CE-Zeichen und Leistungserklärung: CE-Zeichen 1-spaltig CE-Zeichen 6-spaltig CE-Zeichen 12-spaltig Leistungserklärung 1-spaltig Leistungserklärung 6-spaltig Leistungserklärung 12-spaltig Warum Reklamationen Kontrollen fördern | 23.02.2016 Seite 11 Ausweis und Führerschein, bitte. Inhalte der Leistungserklärung Inhalte Leistungserklärung: Warum Reklamationen Kontrollen fördern | 23.02.2016 6 23.02.2016 Ausweis und Führerschein, bitte. Inhalte des CE-Kennzeichens Inhalte CE-Zeichen Achtung: Im CE-Zeichen werden Eigenschaften mit „npd“ oder „–“ nicht aufgeführt! Seite 13 Warum Reklamationen Kontrollen fördern | 23.02.2016 Ausweis und Führerschein, bitte. Übersicht Grundlagen Marktüberwachung BPVO CE-Kennzeichnung Umsetzung in der Praxis Fragen Backup Warum Reklamationen Kontrollen fördern | 23.02.2016 7 23.02.2016 Ausweis und Führerschein, bitte. Produktidentifizierung Produktidentifizierung: Rückverfolgung des Bauproduktes. Wer hat das Produkt gefertigt? g g (gilt nicht für einzelne Bauteile wie Beschläge, Holz, usw.) Wird mit dem CE-Zeichen sichergestellt! Eine weitere Kennzeichnung am Produkt muss nicht erfolgen. Die Zuordnung des Produktes zur Leistungserklärung ist jedoch sicherzustellen, z. B. ein Positionsstempel im bandseitigem Flügelfalz. Pos. 1.1 (Beachtung der Marktüberwachung) Seite 15 Warum Reklamationen Kontrollen fördern | 23.02.2016 Ausweis und Führerschein, bitte. CE-Unterlagen Erforderliche Unterlagen: WPK ITT CEKennzeichen Leistungserklärung Hersteller BWIg Anleitung MTLHinweise CEKennzeichen Leistungserklärung Kunde / Händler Warum Reklamationen Kontrollen fördern | 23.02.2016 8 23.02.2016 Ausweis und Führerschein, bitte. Übersicht Grundlagen Marktüberwachung BPVO CE-Kennzeichnung Umsetzung in der Praxis Fragen Backup Warum Reklamationen Kontrollen fördern | 23.02.2016 Ausweis und Führerschein, bitte. Aufgaben der Marktüberwachung Marktüberwachung: - Überwacht alle Bauprodukte nach der Richtlinie 89/106/EWG - Überprüft die Konformität mit den geltenden Normen - Inaugenscheinnahme des Bauprodukts und Unterlagenprüfung (z.B. Kontrolle der formalen Vorgaben und Vorlagen der CE-Kennzeichnung) - Bei Nichtkonformität -> evtl. genauere Untersuchung des Bauprodukts (genaue Durchsicht der Unterlagen, Laborprüfungen des Bauprodukts, usw.) - Prüfungen erfolgen stichprobenartig oder anlassbezogen - Marktaufsicht soll „schwarze Schafe“ und „Wettbewerbsvorteil“ aufdecken - Beschränkende Maßnahmen gemäß „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“ Warum Reklamationen Kontrollen fördern | 23.02.2016 9 23.02.2016 Ausweis und Führerschein, bitte. Aufgaben der Marktüberwachung Empfehlungen für Marktüberwachung: - Grundlegende Dokumente der CE-Kennzeichnung und der Bauproduktenverordnung 2013 sollten erfüllt werden (CE-Kennzeichen, Leistungserklärung, usw.) - Griffbereite Organisation und Ablage der Dokumente! (Dokumente entweder beim Auftrag selbst oder in einem gesonderten Ordner abgeheftet) - WPK sollte zumindest in einem Mindestmaß durchgeführt werden - Den Endkunden/Architekten nicht auf die mitgegebenen Dokumente hinweisen - Architekten bei Bedarf aufklären „Nichts zu machen ist zu wenig! Sehr viel zu machen erzeugt evtl. unnötige Kosten!“ (Bitte beurteilen Sie immer wieder Ihre Risiken als Hersteller) Warum Reklamationen Kontrollen fördern | 23.02.2016 Ausweis und Führerschein, bitte. Übersicht Grundlagen Marktüberwachung BPVO CE-Kennzeichnung Umsetzung in der Praxis Fragen Backup Warum Reklamationen Kontrollen fördern | 23.02.2016 10 Alles einfach. 23.02.2016 Einfach alles. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Halle 23.02.2016 11
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