TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) Technische Richtlinie Dokument-Nr. Version 800.562.1000 3.00 Gültig ab DokumentenStatus Verteilerstatus Arbeitsgruppe Anzahl Seiten 01.01.2016 freigegeben öffentlich 000 70 PLaPB Technisches Planungshandbuch der ASFiNAG AUTOBAHNEN- UND SCHNELLSTRASSEN-FINANZIERUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT Rotenturmstraße 5 –9, 1010 WIEN, Telefon +43 (0) 50108 - 10000, Telefax + 43 (0) 50108 – 10020 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie Version: 3.00 freigegeben Dokumentenhistorie Version gültig ab DokumentenStatus VerteilerStatus Verantwortlicher Änderungsgrund 3.00 01.01.2016 freigegeben öffentlich ASFiNAG Ausführungsänderung der Innenstreckenbeleuchtung (LED) Anpassung an RVS 09.02.41 2.00 01.01.2013 freigegeben öffentlich ASFiNAG Weitere Standardisierung des Gewerks, Reduzierung der Life Cycle Kosten, etc. (Details siehe Änderungsdokumente) 1.00 02.04.2012 freigegeben öffentlich ASFiNAG Anpassung an interne Richtlinie (Version 2.00), Abstimmung mit LB-TI 0.20 01-12-2010 Entwurf Konzern ASFiNAG Technische Richtlinie 0.04 21-06-2010 Entwurf Konzern ASFiNAG Neues Dokumenten Layout 0.03 23-10-2009 Entwurf BMG ASFiNAG Neue Tunnelleuchte 0.02 15-07-2008 Entwurf BMG ASFiNAG Einarbeitung PL + Betrieb 0.01 11-08-2007 Entwurf BMG ASFiNAG Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 3 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie Version: 3.00 freigegeben Inhaltsverzeichnis 1 VORBEMERKUNG....................................................................................................... 9 1.1 Gegenstand, PLaPB spezifisch.................................................................................. 9 1.2 Ziel, PLaPB spezifisch ................................................................................................ 9 1.3 Hinweise zur Nummerierung ...................................................................................... 9 1.4 1.4.1 1.4.2 1.4.3 Zusätzliche Dokumente ............................................................................................ 10 PLaHELP 800.600 Begriffe, Abkürzungen und Prozesse (BAP) ................................. 10 PLaPB 800.562 Beleuchtung (BEL) ............................................................................ 10 PLaHELP 800.605 Prüfungen und Tests (PuT)........................................................... 11 1.5 Haftung ...................................................................................................................... 11 1.6 Sorgfaltspflicht ......................................................................................................... 11 2 VERFAHRENSBESTIMMUNGEN .............................................................................. 12 2.1 Ergänzende Vorbemerkungen ................................................................................. 12 2.2 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.4 2.2.5 Verfahrensanweisungen und Leistungsprozesse .................................................. 12 Verfahrensanweisung 1 – Planung von Tunnelbeleuchtungsanlagen ......................... 13 Verfahrensanweisung 2 – Planung von Einfahrtsbeleuchtungen ................................. 14 Verfahrensanweisung 3 – Planung von Innenstreckenbeleuchtungen ........................ 15 Verfahrensanweisung 4 – Planung von Beleuchtungsanlagen für kurze Tunnel ......... 16 Verfahrensanweisung 5 – Planung von Straßenbeleuchtungen (Vorportalbeleuchtungen)............................................................................................ 17 3 PLANUNGS-UND AUSFÜHRUNGSGRUNDSÄTZE .................................................. 18 3.1 3.1.1 3.1.2 3.1.3 3.1.3.1 3.1.3.2 3.1.3.3 Allgemeine Grundsätze ............................................................................................ 18 Einleitung .................................................................................................................... 18 Leuchtentypen ............................................................................................................ 18 Leuchtmittel ................................................................................................................ 18 für Einfahrtsbeleuchtungen ......................................................................................... 18 für Innenstreckenbereiche........................................................................................... 18 für Straßenbeleuchtungen........................................................................................... 18 3.2 Mittelspannungsanlage ............................................................................................ 18 3.3 3.3.1 3.3.1.1 3.3.1.2 3.3.1.3 3.3.1.4 Verteilungen .............................................................................................................. 18 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 18 Situierung der Beleuchtungsverteiler .......................................................................... 19 Tunnelsteuerung ......................................................................................................... 19 Beleuchtungsniveauanpassung .................................................................................. 19 Schutz gegen elektrischen Schlag im Gleichstromkreis LED ...................................... 19 Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 4 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie Version: 3.00 freigegeben 3.3.2 3.3.2.1 3.3.2.2 3.3.2.3 3.3.3 3.3.4 3.3.4.1 3.3.4.1.1 3.3.4.1.2 3.3.4.1.3 3.3.4.1.4 3.3.4.1.5 3.3.4.1.6 3.3.4.1.7 3.3.4.1.8 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 19 Maximale Leuchtmittelanzahl je Stromkreis ................................................................ 19 Komponenten für die Regelung .................................................................................. 20 Leitungsschutzschalter ............................................................................................... 20 Prüfungen und Tests................................................................................................... 20 Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 21 Tunnelsteuerung - Funktionsbeschreibung ................................................................. 21 Kurzbeschreibung der Einrichtungen und Funktionen ................................................. 21 Betriebsarten der Beleuchtungssteuerung .................................................................. 21 Betriebsstunden-Erfassung und Anzeige: ................................................................... 24 Steuerung und Regelung der Einfahrtsbeleuchtung .................................................... 25 Regelung der Innenstreckenbeleuchtung .................................................................... 28 Steuerung der Beleuchtung der Pannenbuchten (PB)................................................. 31 Steuerung der Beleuchtung der Querschläge ............................................................. 32 Steuerung der Straßenbeleuchtung ............................................................................ 33 3.4 Sicherheitsstromversorgung ................................................................................... 34 3.5 Blitzschutzanlage...................................................................................................... 34 3.6 Erdung- und Potentialausgleich .............................................................................. 34 3.7 3.7.1 3.7.1.1 3.7.1.2 3.7.1.3 3.7.1.3.1 3.7.1.3.2 3.7.1.3.3 3.7.1.3.4 3.7.1.4 3.7.1.4.1 3.7.1.5 3.7.1.5.1 3.7.1.5.2 3.7.1.5.3 3.7.1.5.4 3.7.1.5.5 3.7.1.5.6 3.7.1.6 3.7.1.7 3.7.1.7.1 3.7.1.7.2 3.7.2 3.7.2.1.1 3.7.2.1.2 3.7.2.2 3.7.2.2.1 3.7.2.2.2 Tunnelbeleuchtung ................................................................................................... 35 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 35 Übersicht - Beleuchtungsanlagen ............................................................................... 35 Beleuchtungsanlagen Übersichtsplan ......................................................................... 35 Lichttechnische Berechnungen ................................................................................... 35 Berechnungsverfahren................................................................................................ 35 Berechnungsanforderungen........................................................................................ 35 Durchzuführende Berechnungen ................................................................................ 36 Darstellung der Berechnungsergebnisse .................................................................... 37 vorgegebene Planungswerte ...................................................................................... 37 Konkretisierung von RVS- Vorgaben .......................................................................... 37 Vereinheitlichung der Leuchtmittel .............................................................................. 40 Einfahrtsbereiche ........................................................................................................ 40 Tunnel- Innenstrecke .................................................................................................. 40 Pannenbuchten........................................................................................................... 40 EQ und GQ ohne Schleusen....................................................................................... 40 EQ und GQ mit Schleusen (zwischen den Abschlüssen) ............................................ 41 EA und GA.................................................................................................................. 41 Beleuchtung kurzer Tunnel ......................................................................................... 41 Galerien ...................................................................................................................... 41 Einfahrtsbeleuchtung .................................................................................................. 41 Innenstreckenbeleuchtung .......................................................................................... 41 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 42 Tunnelleuchtenmontage Einfahrtsbeleuchtung ........................................................... 42 Tunnelleuchtenmontage Innenstreckenbeleuchtung ................................................... 42 Anordnung von Tunnelleuchten .................................................................................. 46 Anordnung für die Einfahrtsbeleuchtung ..................................................................... 46 Anordnung für die Innenstreckenbeleuchtung ............................................................. 46 Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 5 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie Version: 3.00 freigegeben 3.7.2.2.3 3.7.2.2.4 3.7.2.3 3.7.2.3.1 3.7.2.3.2 3.7.2.3.3 3.7.2.3.4 3.7.2.3.5 3.7.2.3.6 3.7.2.3.7 3.7.2.4 3.7.2.4.1 3.7.2.4.2 3.7.2.4.3 3.7.2.4.4 3.7.2.4.5 3.7.2.5 3.7.3 3.7.4 Anordnung der EA und GA Beleuchtung ..................................................................... 46 Anordnung von Klemmkästen ..................................................................................... 46 Örtlichkeiten von Leuchten mit Leuchtstofflampenbestückung .................................... 48 FR- Anbauleuchten mit 1x LL T26, 36W ..................................................................... 48 FR- Anbauleuchten mit LED, ≥ 3600 lm ...................................................................... 48 FR- Seil-Hängeleuchten mit LED, ≥ 3600 lm ............................................................... 49 Anbauleuchten mit 1x LL T26, 36 W ........................................................................... 49 Anbauleuchten mit 1x LL T26, 18 W ........................................................................... 49 Bildschirmarbeitsplatzleuchten mit 2x LL T26, 36 W ................................................... 49 Leuchtenmontage ....................................................................................................... 49 Leuchtdichte-Messgeräte ............................................................................................ 49 Leuchtdichtemessgeräteausführung ........................................................................... 49 Korrekturfaktoren für Leuchtdichtemessgeräte............................................................ 49 Anordnung der Leuchtdichtekameras ......................................................................... 50 Anordnung des Beleuchtungsstärkemessgerätes ....................................................... 50 Montagekonsole ......................................................................................................... 50 Kalibrierung der Leuchtdichtemessgeräte ................................................................... 50 Prüfungen und Tests................................................................................................... 51 Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 51 3.8 3.8.1 3.8.1.1 3.8.1.1.1 3.8.1.2 3.8.1.3 3.8.1.4 3.8.1.4.1 3.8.1.4.2 3.8.1.4.3 3.8.2 3.8.2.1 3.8.2.2 3.8.2.3 3.8.2.3.1 3.8.2.3.2 3.8.2.3.3 3.8.2.3.4 3.8.3 3.8.4 Straßenbeleuchtung ................................................................................................. 52 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 52 Vorgehensweise bei der Planung einer Vorportalbeleuchtung .................................... 52 Beleuchtungen im Vorportalbereich von Tunnelanlagen ............................................. 52 ÖNORM ...................................................................................................................... 53 Berechnungen ............................................................................................................ 53 Lichttechnische Vorgabewerte .................................................................................... 53 Leuchtdichtehöhe für Tunnelvorportalbereiche ........................................................... 53 Lichtstärkeklassen ...................................................................................................... 54 Straßenbelag .............................................................................................................. 54 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 54 Lichtpunkthöhe –Lichtpunktabstand ............................................................................ 54 Leuchtenbestückung ................................................................................................... 54 Maste .......................................................................................................................... 54 Ausführung der Maste................................................................................................. 54 Mastformen ................................................................................................................. 54 Mastverankerungen .................................................................................................... 55 Schutzmaßnahme ....................................................................................................... 55 Prüfungen und Tests................................................................................................... 55 Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 55 3.9 3.9.1 3.9.2 3.9.2.1 3.9.2.1.1 3.9.2.1.2 3.9.2.1.3 3.9.2.1.4 Konstruktionen ......................................................................................................... 56 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 56 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 56 Leuchtenunterkonstruktionen TFi ................................................................................ 56 Linienförmige (durchgehende) Anordnung .................................................................. 56 Einzelanordnung ......................................................................................................... 57 Leuchtenunterkonstruktionen TFi – UNI und LA.......................................................... 57 Leuchtenunterkonstruktionen TFi – EA ....................................................................... 57 Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 6 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie 3.9.2.2 3.9.2.2.1 3.9.2.2.2 3.9.2.3 Version: 3.00 freigegeben 3.9.3 3.9.4 Leuchtenunterkonstruktionen TDe .............................................................................. 58 Leuchtenunterkonstruktionen TDe – LA durchgehend ................................................ 58 Leuchtenunterkonstruktionen TDe – EA Einzelmontage ............................................. 58 Leuchtenunterkonstruktionen LED-Innnestreckenleuchte an UK-Kabelrinne TDe – IB KabRinne 100mm EA Einzelmontage ......................................................................... 58 Leuchtenunterkonstruktionen LED-Innnestreckenleuchte TDe - EA Einzelmontage.... 59 Leuchtenunterkonstruktionen LED-Innnestreckenleuchte an UK-Kabelrinne TWa – IB KabRinne 100mm EA Einzelmontage ......................................................................... 59 Prüfungen und Tests................................................................................................... 59 Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 59 3.10 3.10.1 3.10.2 3.10.2.1 3.10.2.2 3.10.2.3 3.10.3 3.10.4 Rohr- und Tragsysteme ............................................................................................ 60 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 60 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 60 Verlegesystem mit integriertem Funktionserhalt .......................................................... 60 Sicherungen von Schrauben bzw. Muttern .................................................................. 61 Aufputz-Installationen ................................................................................................. 61 Prüfungen und Tests................................................................................................... 61 Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 61 3.11 Tunnel-Lüftungsanlage ............................................................................................ 61 3.12 Überwachung der Luftverhältnisse ......................................................................... 61 3.13 Verkehrslenkung ....................................................................................................... 61 3.14 Verkehrszeichenträger ............................................................................................. 61 3.15 Verkehrsdatenerfassung .......................................................................................... 61 3.16 Audio- und Videoüberwachung ............................................................................... 61 3.17 Notrufeinrichtungen ................................................................................................. 62 3.18 Beschallungsanlage ................................................................................................. 62 3.19 Fernsprechanlage ..................................................................................................... 62 3.20 Funkanlage ................................................................................................................ 62 3.21 Systeme zur Branderkennung ................................................................................. 62 3.22 Informationsübertragung ......................................................................................... 62 3.23 Umfelddatenerfassung ............................................................................................. 62 3.24 (derzeit nicht belegt) ................................................................................................. 62 3.25 Informationsverarbeitung......................................................................................... 62 3.26 Leitungen .................................................................................................................. 62 3.27 3.27.1 3.27.2 3.27.3 3.27.4 Kabel .......................................................................................................................... 63 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 63 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 64 Prüfungen und Tests................................................................................................... 64 Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 64 3.9.2.4 3.9.2.5 Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 7 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie Version: 3.00 freigegeben 3.28 Gebäude- und Nischeninstallation .......................................................................... 64 3.29 Gebäude- und Nischenausstattung ......................................................................... 64 3.30 Gebäudelüftung, Klimaanlage.................................................................................. 64 3.31 Türen und Tore ......................................................................................................... 64 3.32 Lösch- und Abwassereinrichtungen ....................................................................... 65 3.33 Sonstige Anlagen...................................................................................................... 65 3.34 Hebezeuge ................................................................................................................. 65 3.35 De- und Wiedermontagen......................................................................................... 65 3.36 Regieleistungen ........................................................................................................ 65 3.37 3.37.1 Ersatzmaterialien ...................................................................................................... 66 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 66 3.38 (derzeit nicht belegt) ................................................................................................. 66 3.39 (derzeit nicht belegt) ................................................................................................. 66 3.40 Projektmanagement, Engineering ........................................................................... 66 3.41 Bauarbeiten ............................................................................................................... 66 3.42 Unterirdische Neuverlegungen ................................................................................ 66 3.43 Beton- und Stahlbetonarbeiten ................................................................................ 66 3.44 Straßeninstandsetzungen ........................................................................................ 66 3.45 (derzeit nicht belegt) ................................................................................................. 66 4 ANFORDERUNGEN AN DIE BAULICHE AUSFÜHRUNG ........................................ 67 4.1 Freiland...................................................................................................................... 67 4.2 Tunnel ........................................................................................................................ 67 5 VERZEICHNISSE ....................................................................................................... 68 5.1 Abbildungsverzeichnis ............................................................................................. 68 5.2 Tabellenverzeichnis .................................................................................................. 68 5.3 Formelverzeichnis .................................................................................................... 68 5.4 5.4.1 5.4.1.1 5.4.1.2 5.4.1.3 Quellenverzeichnis ................................................................................................... 69 Gesetze, Normen, Richtlinien ..................................................................................... 69 Gesetze ...................................................................................................................... 69 Normen ....................................................................................................................... 69 Richtlinien ................................................................................................................... 69 Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 8 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie 1 VORBEMERKUNG 1.1 Gegenstand, PLaPB spezifisch Version: 3.00 freigegeben Gegenstand des vorliegenden PLaPB sind technische Richtlinien zur Planung und Ausführung von BELEUCHTUNGSANLAGEN FÜR STRASSENTUNNEL im gesamten Zuständigkeitsbereich der ASFiNAG. Das PLaPB wurde unter besonderer Berücksichtigung der: ● RVS 09.02.41 Lichttechnik, BELEUCHTUNG ● RVS 09.02.22 Betrieb und Sicherheit, TUNNELAUSRÜSTUNG ● RVS 09.01.24 Bauliche Gestaltung, BAULICHE ANLAGEN FÜR BETRIEB UND SICHERHEIT ● RVS 09.01.25 Bauliche Gestaltung, Vorportalbereich erstellt und im Detail spezifiziert. Es stellt eine Ergänzung zu diesen RVS und den einschlägigen Normen dar. Die Vorgaben und Bestimmungen des STSG bzw. der StVO gelten uneingeschränkt. Das PLaPB regelt auch die Ausführung der Vorportalbeleuchtung, nicht aber jene für die Straßenbeleuchtung. Die Ausführung der Straßenbeleuchtung wird im PLaPB 800.552 TIFL geregelt. 1.2 Ziel, PLaPB spezifisch Mit dem gegenständlichen PLaPB soll die Planung, Ausführung und Betriebsführung von BELEUCHTUNGSANLAGEN FÜR STRASSENTUNNEL vereinheitlicht werden. 1.3 Hinweise zur Nummerierung Diese technischen Richtlinien umfassen im Wesentlichen Bestimmungen zu Gewerken, die entsprechend der vorgegebenen ASFiNAG-Struktur in folgende Leistungsgruppen gegliedert sind: ● 03 Verteilungen ● 07 Tunnelbeleuchtung ● 08 Straßenbeleuchtung ● 09 Konstruktionen ● 10 Rohr- und Tragsysteme ● 27 Kabel ● 33 Sonstige Anlagen ● 37 Ersatzmaterialien Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 9 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie 1.4 Version: 3.00 freigegeben Zusätzliche Dokumente Für die Erstellung der projektspezifischen Dokumente in der Ausführungs-, Fertigungsund Montageplanung stellen die in den Anlagen des technischen Planungshandbuches angeführten Dokumente (z.B.: Pläne, Anlagen, etc.) sowohl im Inhalt wie auch im Hinblick auf die Bearbeitungstiefe eine Mindestanforderung dar. Nachstehende Dokumente stellen das Planungshandbuch BELEUCHTUNG als Gesamtwerk dar: 1.4.1 PLaHELP 800.600 Begriffe, Abkürzungen und Prozesse (BAP) 1.4.2 PLaPB 800.562 Beleuchtung (BEL) ● PLaPB 800.562.1000 Technische Richtlinie ● PLaPB 800.562.1100 Änderungsdokument ● PLaPB 800.562.1501 Übersicht Beleuchtungsanlage ● PLaPB 800.562.1502 Einfahrtsbeleuchtung - Anordnung im Regelquerschnitt ● PLaPB 800.562.1503 Innenstreckenbeleuchtung - Anordnung im Regelquerschnitt ● PLaPB 800.562.1504 Leuchtdichteverlauf Einfahrtsbeleuchtung - Stufenschaltung ● PLaPB 800.562.1505 Leuchtdichteverlauf Einfahrtsbeleuchtung - Regelung ● PLaPB 800.562.1506 Einfahrtsbeleuchtung - Koordinaten, Leuchtdichten, Schaltstufen ● PLaPB 800.562.1507 Einfahrtsbeleuchtung - Verkabelungsschema (Stufenschaltung) ● PLaPB 800.562.1508 Innenstreckenbeleuchtung Übersicht - Verkabelungsschema ● PLaPB 800.562.1509 LED-Innenstreckenbeleuchtung – Verkabelungsschema bei Zuluftkanal ● PLaPB 800.562.1510 LED-Innenstreckenbeleuchtung – Verkabelungsschema bei Kabeltrog ● PLaPB 800.562.1511 Optische Linienführung ● PLaPB 800.562.1512 Leuchtenunterkonstruktionen ● PLaPB 800.562.1513 Einfahrtsbeleuchtung - Soll-Ist Leuchtdichten ● PLaPB 800.562.1514 Innenstreckenbeleuchtung Messformular ● PLaPB 800.562.1515 Beleuchtungssteuerungsschema ● PLaPB 800.562.1516 LED-Innenstreckenbeleuchtung - LED-Reglereinheit ● PLaPB 800.562.1517 LED-Innenstreckenbeleuchtung - Leuchten Anschluss ● PLaPB 800.562.1600 Anlage Mindeststandard für ein Pflichtenheft ● PLaPB 800.562.2000 Technische Spezifikation ● PLaPB 800.562.2100 Änderungsdokument ● PLaPB 800.562.2501 AC-Steller - Stromlaufplan Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 10 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie ● Version: 3.00 freigegeben PLaPB 800.562.2503 Einfahrtsleuchte - Ansichten, Stromlaufpläne 1.4.3 PLaHELP 800.605 Prüfungen und Tests (PuT) 1.5 Haftung Die einzelnen Dokumente des Planungshandbuches werden mit bestem Wissen und Gewissen erstellt. Trotzdem können besondere Anforderungen (z.B. örtliche Gegebenheiten) an eine Planung erforderlich sein, welche in dem einzelnen Dokument des Planungshandbuches und/oder nicht zur Genüge berücksichtigt sind. Es obliegt dem Anwender auf Basis seiner Prüf- und Warnpflicht die Konsistenz der Anforderungen im Hinblick auf die durchzuführende Planung zu prüfen und gegebenenfalls den Auftraggeber bei ordnungsgemäßer Sorgfalt erkennbaren Problemen zu warnen. 1.6 Sorgfaltspflicht Der Anwender des Planungshandbuches hat bei der Umsetzung größte Sorgfalt anzuwenden und die Umsetzung derart zu gestalten, dass im Sinne des Auftraggebers das Leistungsziel erreicht wird. Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 11 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie 2 VERFAHRENSBESTIMMUNGEN 2.1 Ergänzende Vorbemerkungen Version: 3.00 freigegeben Die in dieser Technischen Richtlinie enthaltenen Hinweise und Querverweise auf andere Dokumente (Planungshandbücher, Normen, Richtlinien) beziehen sich immer auf die aktuell geltende Fassung des jeweils genannten Dokuments. Die leistungsgruppenabhängige Gliederung dieses Planungshandbuches erfordert vom Anwender bei Planungen 2.2 ● von Tunnelbeleuchtungen zuerst einen Einstieg in Abbildung 1 und Punkt 3.7 ● von Beleuchtungen kurzer Tunnel zuerst einen Einstieg in Abbildung 4 und Punkt 3.7.1.6 ● von Straßenbeleuchtungsanlagen (Vorportalbeleuchtungsanlagen) zuerst einen Einstieg in Abbildung 5 und Punkt 3.8 Verfahrensanweisungen und Leistungsprozesse Die nachstehenden Verfahrensanweisungen und Leistungsprozesse stellen eine exemplarische Aufzählung dar und sind als „Roter Faden“ für die Projektverwirklichung zu sehen. Sämtliche Planungsschritte sind in enger Abstimmung mit dem AG durchzuführen. Der AG behaltet sich Änderungen dieser Verfahrensbestimmungen vor. Aus den nachstehend angeführten Abbildungen kann die Vorgehensweise bei der Planung von Beleuchtungsanlagen entnommen werden: ● Planung von Tunnelbeleuchtungsanlagen (siehe Punkt 2.2.1 Verfahrensanweisung 1 mit Abbildung 1) ● Planung von Einfahrtsbeleuchtungen (siehe Punkt 2.2.2 Verfahrensanweisung 2 mit Abbildung 2) ● Planung von Innenstreckenbeleuchtungen wie Innenstrecken, Pannenbuchten, Querschläge, Luftkanäle, Kollektoren (siehe Punkt 2.2.3 Verfahrensanweisung 3 mit Abbildung 3) ● Planung von Beleuchtungsanlagen für kurze Tunnel (siehe Punkt 2.2.4 Verfahrensanweisung 4 mit Abbildung 4) ● Planung von Straßenbeleuchtungen (Vorportalbeleuchtungsanlagen) (siehe Punkt 2.2.5 Verfahrensanweisung 5 mit Abbildung 5) Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 12 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie 2.2.1 Version: 3.00 freigegeben Verfahrensanweisung 1 – Planung von Tunnelbeleuchtungsanlagen Abbildung 1: Planung von Tunnelbeleuchtungsanlagen Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 13 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie 2.2.2 Version: 3.00 freigegeben Verfahrensanweisung 2 – Planung von Einfahrtsbeleuchtungen Abbildung 2: Planung von Einfahrtsbeleuchtungen Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 14 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie 2.2.3 Version: 3.00 freigegeben Verfahrensanweisung 3 – Planung von Innenstreckenbeleuchtungen Abbildung 3: Planung von Innenstreckenbeleuchtungen Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 15 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie 2.2.4 Version: 3.00 freigegeben Verfahrensanweisung 4 – Planung von Beleuchtungsanlagen für kurze Tunnel Abbildung 4:Planung von Beleuchtungsanlagen für kurze Tunnel Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 16 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie 2.2.5 Version: 3.00 freigegeben Verfahrensanweisung 5 – Planung von Straßenbeleuchtungen (Vorportalbeleuchtungen). Bezüglich der Ausführung von Straßenbeleuchtungen siehe auch Pkt. 1.1 Abbildung 5: Planung von Straßenbeleuchtungen (Vorportalbeleuchtungen) Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 17 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie 3 PLANUNGS-UND AUSFÜHRUNGSGRUNDSÄTZE 3.1 Allgemeine Grundsätze 3.1.1 Einleitung Version: 3.00 freigegeben Im Einfahrtsbereich von Tunnelanlagen kommen Leuchten, bestückt mit NatriumdampfHochdrucklampen zum Einsatz. Im Innenstreckenbereich von Tunnelanlagen sind in der Regel Tunnelleuchten mit LED Bestückung vorzusehen. In begründeten Ausnahmefällen ist der Einsatz von Metallhalogendampflampen oder Natriumdampf-Hochdrucklampen möglich. Die Ausführung der Innenstreckenbeleuchtung mit Metallhalogendampflampen oder NatriumdampfHochdrucklampen bedarf der Genehmigung der Projektleitung, es sind die Vorgaben dieser Richtlinie sinngemäß anzuwenden. 3.1.2 Leuchtentypen Zum Einsatz gelangen dürfen nur Tunnelleuchten gemäß PLaPB 800.562.2000 „BEL Technische Spezifikation“. 3.1.3 Leuchtmittel Aus Ersatzteilhaltungsgründen sowie eindeutiger Identifizierbarkeit sind in der Regel bei ASFiNAG Projekten Leuchtmittel mit den angeführten Leistungen zu planen und auszuführen: 3.1.3.1 3.1.3.2 für Einfahrtsbeleuchtungen ● Natriumdampf-Hochdrucklampe 400 W ● Natriumdampf-Hochdrucklampe 150 W für Innenstreckenbereiche ● 3.1.3.3 LED für Straßenbeleuchtungen Bezüglich der Ausführung von Straßenbeleuchtungen siehe auch Pkt. 1.1 3.2 Mittelspannungsanlage ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's. 3.3 Verteilungen 3.3.1 Planungsgrundsätze Für die Ausstattung und Ausführung von Niederspannungsverteilern sind die Vorgaben im PLaPB 800.563 BuS zu beachten. Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 18 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie Version: 3.00 freigegeben In Ergänzung zu RVS 09.01.24 und 09.02.22 gelten nachstehende Leistungsmerkmale: 3.3.1.1 3.3.1.2 3.3.1.3 Situierung der Beleuchtungsverteiler ● Beleuchtungen der Einfahrtsstrecke sind bei Neuanlagen in der Regel vom Niederspannungsraum der jeweiligen BZ bzw. BS zu versorgen. ● Beleuchtungen der Innenstrecken werden im Regelfall von BZ, BS bzw. Elektronischen EN im Bereich von PB bzw. EQ mit Netz- und SSV-Energie versorgt. ● Beleuchtung der GQ erfolgt vom nächstliegenden Beleuchtungsverteiler, im Regelfall vom GQ-Verteiler oder von einer EN im Bereich einer PB bzw. EQ. Tunnelsteuerung ● Hardware gemäß den Vorgaben im PLaPB 800.566 TSt ● Software siehe Punkt 3.3.4 Beleuchtungsniveauanpassung Die Anpassung an das jeweils erforderliche Leuchtdichtdichte- bzw. Beleuchtungsstärkeniveau zu den verschiedenen Tages- und Nachtzeiten erfolgt durch: ● Regelung der Einfahrtsbeleuchtung oder ● Stufenschaltung der Einfahrtsbeleuchtung ● Regelung der Innenstreckenbeleuchtungen ● Schaltung bzw. Regelung der Vorportalbeleuchtungen entsprechend den beschriebenen Vorgaben. 3.3.1.4 Schutz gegen elektrischen Schlag im Gleichstromkreis LED Als Schutz gegen elektrischen Schlag im Gleichstromkreis der LEDBeleuchtungsanlage sind die Schutzmaßnahmen, Nullung oder Fehlerstromschutzschaltung gem. ÖVE/ÖNORM E-8001, anzustreben. In Ausnahmefällen kann, nach Rücksprache mit ASFiNAG, auch die Schutzmaßnahme Schutzisolierung ausgeführt werden. Die Schutzmaßnahmen Schutztrennung und Schutzerdung sind nicht zugelassen. 3.3.2 Technische Ausführungsbestimmungen In Ergänzung zum PLaPB BuS gelten folgende Leistungsmerkmale: 3.3.2.1 Maximale Leuchtmittelanzahl je Stromkreis Aus Gründen der Betriebssicherheit darf auf einen Stromkreis mit 230 V maximal folgende Leuchtmittelanzahl angeschaltet werden: Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 19 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie Version: 3.00 freigegeben Für Entladungslampen gilt: Max. Leuchtmittelanzahl (Stück) je Stromkreis LEISTUNG [W] HST 400 3 250 4 150 5 Tabelle 1: Leuchtmittelanzahl je Stromkreis Eine Überprüfung gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001 (Schutzmaßnahme) ist in jedem Fall durchzuführen. Für LED-Innenstreckenbeleuchtung gilt: Die an ein Verteilerabgangskabel anzuschaltenden LED-Leuchten sind, abhängig vom jeweiligen Cluster, begrenzt. Max. LED-Leuchtenanzahl je Versorgungskabel Standardtunnel 12 Komforttunnel 12 Premiumtunnel 37*) *) abhängig von der Leuchtenlänge. Der angeführte Wert bezieht sich auf eine Leuchtenlänge von 1,50 m. Bei der maximalen Leuchtenlänge von 2,00 m reduziert sich der Wert auf maximal 27 Leuchten. 3.3.2.2 Komponenten für die Regelung Die AC-Steller für Natriumdampf-Hochdrucklampen sowie die Regler für die LEDInnenstreckenleuchten sind entsprechend den Vorgaben in PLaPB 800.562.2000 „BEL – Technische Spezifikation“ auszuführen. Bei der Wahl der Reglerausgangsleistung für die LED-Innenstreckenbeleuchtung ist auf die ermittelte elektrische Leistung der vom Regler zu versorgenden Leuchten (Strangleistung) eine Reserve von 15% aufzuschlagen. 3.3.2.3 Leitungsschutzschalter Für die kompensierten Entladungslampen sind aus wirtschaftlichen Gründen Leitungsschutzschalter, vorzugsweise mit Kennlinie „C“ vorzusehen. Im Besonderen wird auf die Selektivität bei SSV-Versorgung von Leuchtmitteln durch USV- Anlagen hingewiesen. 3.3.3 Prüfungen und Tests siehe PLaHELP PuT Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 20 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie 3.3.4 Funktionsbeschreibungen 3.3.4.1 Tunnelsteuerung - Funktionsbeschreibung 3.3.4.1.1 Kurzbeschreibung der Einrichtungen und Funktionen Version: 3.00 freigegeben Die verschiedenen Arten von Tunnelbeleuchtungsanlagen werden in Punkt 3.7.1.1 beschrieben. Um einen wirtschaftlichen und den lichttechnischen Erfordernissen angepassten Betrieb zu ermöglichen ist jeweils ein Leuchtdichtemessgerät: ● im Tunnelvorportalbereich ● in der Einsichtsstrecke ● im Bereich der Innenstrecke angrenzend an die Beleuchtungszone PB und ein Beleuchtungsstärkemessgerät ● im Tunnel Vorportalbereich anzuordnen. Die Messwerte sind in der Leuchtdichte- Steuerungs- und Regelungseinheit (Beleuchtungssteuerung) auszuwerten und zu verarbeiten. Durch die Gerätekonfiguration entsteht ein Regelkreis. Mit den jeweiligen Einstellungen der AC-Steller, Luftschütze bzw. der LED-Regeleinheiten werden entsprechende Leuchtdichten erzielt. Mit den Leuchtdichtemessgeräten werden die Istwerte gemessen und den Sollwerten in der Beleuchtungssteuerung gegenübergestellt. Ergeben sich durch unterschiedliche Spannungsabfälle für Netz und SSV versorgte Leuchten unterschiedliche Lichtströme so ist dies bei einer kontinuierlichen Regelung durch die Regelgeräte auszugleichen. Beleuchtungssteuerungen sind generell von der SSV-Schiene zu speisen. Die einzelnen Komponenten der Beleuchtungsanlage sind gemäß PLaPB 800.562.1515 „BEL – Beleuchtungssteuerungsschema“ in die Tunnelsteuerung zu integrieren. 3.3.4.1.2 Betriebsarten der Beleuchtungssteuerung Allgemeines Betriebsarten sowie Prioritätenreihung sind dem PLaPB BuS und PLaHELP PuT zu entnehmen. Betriebsarten der Vorort-Beleuchtungssteuerung Nachfolgend beschriebenen Betriebsarten müssen gemäß PLaPB BuS direkt an der Verteilertür der Beleuchtungssteuerung ausgewählt werden können und gelten ausschließlich für die Beleuchtung. Alle anderen Gewerke sind von dieser Betriebsartenumschaltung nicht betroffen. ● „0“ In der Betriebsart 0 ist weder Vorort-Bedienung an der Verteilertüre noch Fernbe- Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 21 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie Version: 3.00 freigegeben dienung vom Bedienrechner möglich. (der letzte Zustand wird einfach „eingefroren“) ● „Vorort“ In der Betriebsart Vorort erfolgt die Bedienung über die Taster an der Verteilertür. Über die Vorort Bedienung genügt die Anwahl folgender Fixstufen. die ohne Regleransteuerung direkt geschaltet werden: Einfahrtsbeleuchtung: Innenstreckenbeleuchtung: 100%, 50%, Aus 100%, 50%, Aus Ereignisse, wie z.B.: Brand oder Stau haben keine höhere Priorität als die Betriebsart Vorort und werden in dieser Betriebsart nicht ausgeführt Der letzte in der Zwischenzeit eingelangte Fernbefehl wird zwischengespeichert und bei einer Umschaltung von Vorort auf Fern ausgeführt. ● „Fern“: Hierbei erfolgt die Ansteuerung der Beleuchtung gemäß Prioritätenfestlegung. Das Umschalten zwischen den beiden Betriebsarten Vorort und Fern erfolgt stoßfrei, d.h. der laufende Betriebszustand bleibt erhalten und wird erst nach Eingabe bzw. Erhalt neuer Befehle geändert. Betriebs- und technische Parameter müssen von der Vorort-Beleuchtungssteuerung geändert werden können. Betriebsarten der zentralen (automatischen) Beleuchtungssteuerung Von jedem Bedienrechner des Tunnels aus ist die Möglichkeit vorzubereiten zwischen zwei Betriebsarten (Hand bzw. Automatik) wählen zu können. Das Umschalten zwischen den beiden Betriebsarten muss so erfolgen, dass der laufende Betriebszustand erhalten bleibt und erst nach Eingabe bzw. Erhalt neuer Befehle geändert wird. ● „Hand“ In der Betriebsart Hand können vom Bediener Schaltungen vorgegeben werden. Ereignisse haben aber eine höhere Priorität als die Handbefehle und werden immer ausgeführt. Der letzte in der Zwischenzeit eingelangte Fernbefehl wird zwischengespeichert und bei einer Umschaltung von Hand auf Automatik ausgeführt. ● „Automatik“: In der Betriebsart Automatik werden anhand der von den Leuchtdichtemessgeräten gelieferten Messwerte die effektiven Schaltungen bzw. Regelungen realisiert. Ereignisse haben eine höhere Priorität als die durch die Messwerte hervorgerufenen Schaltungen und werden immer ausgeführt. Diese Ereignisse müssen zuerst vom Anlagenbediener quittiert werden, bevor Hand Befehle wieder ausgeführt Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 22 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie Version: 3.00 freigegeben werden können. Betriebsparameter müssen von der zentralen Beleuchtungssteuerung geändert werden können. Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 23 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie 3.3.4.1.3 Version: 3.00 freigegeben Betriebsstunden-Erfassung und Anzeige: Betriebsstunden für die verschiedenen Beleuchtungsanlagen sind gemäß nachstehender Tabelle zu erfassen: BETRIEBSSTUNDEN-ERFASSUNG für BELEUCHTUNGSANLAGEN Beleuchtungsanlage Netz/SSV Stufe Netz LM1 Einfahrtsbeleuchtung (Regelung) Bemerkungen HST 400 W Netz LM2 Netz LM1 HST 150 W Netz LM2 Netz LM1 100%+50% Netz LM2 100%+50% Netz LM3 100%+50% Einfahrtsbeleuchtung Netz LM4 100%+50% (Stufenschaltung - 8 Stufen) Netz LM1 100%+50% Netz LM2 100%+50% Netz LM3 100%+50% Netz LM4 100%+50% Netz LM1 100%+50% Einfahrtsbeleuchtung Netz LM2 100%+50% (Stufenschaltung - 4 Stufen) Netz LM1 100%+50% Netz LM2 100%+50% Netz ein SSV ein Querschlags- Beleuchtung (EA/GQ/GA) Netz ein LED Querschlags- Beleuchtung (EQ/EA/GQ/GA) SSV ein LED Netz ein SSV ein Zuluftkanal-Beleuchtung Netz ein je Lüftungsabschnitt Straßenbeleuchtung Netz ein LED HST 400 W HST 400 W HST 150 W HST 150 W HST 400 W HST 150 W Innenstreckenbeleuchtung (Regelung) Beleuchtung PB LED LED Tabelle 2: Betriebsstundenerfassung von Beleuchtungsanlagen In allen o.a. Bereichen sind die Zündvorgänge ebenfalls zu zählen. Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 24 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie 3.3.4.1.4 Version: 3.00 freigegeben Steuerung und Regelung der Einfahrtsbeleuchtung Aufgabenbeschreibung Die Nachführung der Fahrbahn-Leuchtdichte der Einsichts- und Übergangsstrecke erfolgt nach der Funktion Lfe = f (L20). Die Regelgrößen L20 (Außenleuchtdichte) und Lfe (Fahrbahnleuchtdichte der Einsichtstrecke) werden über die Leuchtdichtemessgeräte gemessen und der Steuerung zugeführt. Für die Regelung ist ein Softwareregler vorzusehen, der den Mittelwert der Außenleuchtdichte als Sollwert und den Einfahrtsleuchtdichtewert als Istwert verwendet. Ein Korrekturfaktor übernimmt die lichttechnische Übersetzung der Außenleuchtdichte zur Innenleuchtdichte (siehe Punkt 3.7.2.4.2) Dieser Übersetzung liegen gemäß RVS 09.02.41, Punkt 4.2.1 die jeweiligen Faktorwerte und die Formel Formel 1: Relation Lfe und L20 Lfe= k * L20 zugrunde. Ausführung der Beleuchtungssteuerung Die im Planungshandbuch PLaPB TSt beschriebenen Vorgaben sind zu berücksichtigen. Beleuchtungssteuerungen sind für jede Einfahrtsrichtung getrennt vorzusehen. Im Schaltanlagenverteiler, in dem die Beleuchtungssteuerung vorgesehen ist, sind in der Tür alle Anzeige- und Bedieneinheiten für die Vor-Ort-Bedienung einzubauen (Schalter, Taster, Leuchttaster und Meldelampen). Alle wichtigen Betriebswerte müssen in einem mehrzeiligen Display als Klartext angezeigt werden. Die Betriebsstunden der Einfahrtsbeleuchtung sind gemäß 3.3.4.1.3 zu erfassen und am Display sowie am Bedienrechner zu visualisieren. Alle beschriebenen Bedien- und Anzeigefunktionen müssen auch über den Bedienrechner der zentralen Steuerung abgerufen werden können. Schalt- und Regelbereiche Der Außenleuchtdichtewert wird im Zyklus von 15 Minuten [Parameter] gemittelt und mit diesem Mittelwert die Leuchtdichte im Einfahrtsbereich gemäß u.a. Tabelle geregelt. Die Tabelle wurde für eine L20 von 4000 cd/m² ausgearbeitet, sie ist projektabhängig entsprechend anzupassen. Ausgeschaltete Tunnelleuchten werden für die Dauer der Einbrennzeit mit 100% gezündet und danach an die Außenhelligkeit gemäß nachstehender Tabelle angepasst. Tabelle Schalt- und Regelbereiche für geregelte Einfahrtsbeleuchtung Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 25 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie Version: 3.00 freigegeben Die Schalt- und Regelbereiche werden wie folgt vorgegeben: Visualisiert ist ein Beispiel mit folgenden Daten: ● L20 wurde ermittelt mit 4.000 cd/m2 ● Tunnel mit Gefährdungsklasse III im Richtungsverkehr mit 100 km/h befahren ● Lfe wurde ermittelt mit 200 cd/m2 ● k*Lfi wurde ermittelt mit 96 cd/m2 ● es müssen getrennte Steller für HST 150W und 400 W vorgesehen werden Schalt- und Regelbereiche für Einfahrtsbeleuchtungen L20 Lfe E [cd/m²] [cd/m²] [lux] Steller 1 Steller 2 1500 bis 4.000 75 bis 200 --- 37,5 bis 100 37,5 bis 100 500 bis 1.500 25 bis 75 --- 25 bis 75 aus Jede zweite Leuchte auf eigenem Steller 96 bis 500 25 UND >100 25 aus --- <25 UND 0 bis 100 aus aus Tabelle 3: Schalt- und Regelbereiche für Einfahrtsbeleuchtungen Schaltbereiche für Stufenschaltung siehe PLaPB 800.562.1506 "BEL - Einfahrtsbeleuchtung - Koordinaten, Leuchtdichten, Schaltstufen". Parameter Parameter - allgemein: ● Alle Parameter müssen über eine Tastatur verändert werden können. ● Voreingestellte Standardwerte dürfen vom Betriebspersonal nicht verändert werden können Sie müssen z.B. vom Tunnelmanager überschreibbar sein und sind dauerhaft abzuspeichern Parameter für die Einfahrtsbeleuchtung Nachstehend angeführte Parameter (Mindestumfang) müssen über die Bedientastatur mit Anzeigedisplay bzw. Bedienrechner in der BZ vorgegeben werden können: ● Sollwertvorgaben für die Schütz- bzw. Stelleransteuerung (4 bis 20 mA) ● Einschalt- und Ausschaltverzögerungen ● Schalt- und Regelhysteresen ● Einbrennzeit der Leuchtmittel: 10 Minuten [Default-Wert] Wird eine Leuchtengruppe angewählt, so wird bei ausgeschalteter Lampe diese mit voller Leistung gezündet. Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 26 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie Version: 3.00 freigegeben Nach Ablauf dieser Zeit wird in den Regel-Betrieb geschaltet. Die Zeit ist am PLS parametrierbar. Diese Zeit wird immer (Fern-Handbetrieb und Automatikbetrieb) berücksichtigt! ● Mindestbrenndauer der Leuchtmittel Ist die Zeit die eine Lampengruppe mindestens eingeschaltet bleibt bis sie wieder von der Automatik ausgeschaltet werden kann. 10 Minuten [Default-Wert] Die Zeit ist am PLS parametrierbar. Diese Zeit wird nur im Automatikbetrieb berücksichtigt! Im Fern-Handbetrieb kann die Einfahrtsbeleuchtung jederzeit (nach Ablauf der Einbrennzeit!) ausgeschaltet werden. ● Soll/Ist-Vergleich und Reinigungsmeldung ● Korrekturfaktor Leuchtdichtemessgerät siehe Punkt 3.7.2.4.2 ● Verhältnis k (Faktor L20 / Lfe) gemäß RVS 09.02.41 ● Einstellbereich der Einfahrtsbeleuchtung 12,5 % bis 100 % von Lfe Beschreibung von Maßnahmen bei besonderen Betriebszuständen Maßnahmen bei Spannungs-Ausfall: Alle gesetzten Ausgänge des Reglers für die Ansteuerung der benötigten Leuchtdichte müssen auch bei Spannungsausfall und Spannungswiederkehr erhalten bleiben. Das Betriebsprogramm ist sicher abzuspeichern, damit der Regler bei Spannungswiederkehr – nach Zünden der Lampen mit 100% und Ablauf der Einbrenndauer - an der gleichen Stelle des Programms fortfahren kann. Durch entsprechende Maßnahmen ist zu verhindern, dass bei einem Ausfall der Beleuchtungssteuerung die Energieversorgung der Leuchten ausfällt. Maßnahmen bei Ausfall von Leuchtdichtemessgeräten eines Portals Bei Ausfall von Signalen der Leuchtdichtemessgeräte eines Portals sind sofern der betroffene Tunnel in einer Tunnelkette liegt, die Leuchtdichtemesswerte von einem Tunnelportal gleicher Himmelsrichtung zu verwenden. Andernfalls sind die Leuchtdichtemesswerte des zweiten Tunnelportals zu verwenden. Sofern solche nicht zur Verfügung stehen ist die Anlage im Handbetrieb im 50 % Modus bei gleichzeitiger Reduzierung der Einfahrtsgeschwindigkeit auf 60 km/h zu schalten. Maßnahmen bei Ausfall von Leuchtdichtemessgeräten beider Portale Bei Ausfall von Signalen der Leuchtdichtemessgeräte beider Portale sind: ● die Leuchtdichtemesswerte des zweiten Tunnelportals zu verwenden oder ● es ist der jeweilige in Fahrtrichtung zuletzt gespeicherte Wert (von den Außenleuchtdichtekameras sind die Messwerte im 15 Minuten Raster zu speichern) für die Regelung heranzuziehen oder Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 27 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie ● Version: 3.00 freigegeben es ist die Anlage im Handbetrieb im 50 % Modus bei gleichzeitiger Reduzierung der Einfahrtsgeschwindigkeit auf 60 km/h zu betreiben. Maßnahmen bei zu hohen L20 Werten Werden von der Außenleuchtdichtekamera höhere Werte für L20 gemessen als die Einfahrtsbeleuchtung ausgelegt ist, so muss gem. RVS 09.02.41 die Einfahrtsgeschwindigkeit reduziert werden. Maßnahmen bei Ereignissen Es sind keine weiteren automatischen Programme für die Einfahrtsbeleuchtung zu berücksichtigen. 3.3.4.1.5 Regelung der Innenstreckenbeleuchtung Alle für die Regelung der LED-Innenstreckenbeleuchtung erforderlichen Geräte (Netzteile und Steuergeräte) müssen im Niederspannungsverteiler einer BZ, BS oder EN eingebaut werden. Aufgabenbeschreibung Die Beleuchtung der Innenstrecke ist in Abhängigkeit ● der Beleuchtungsstärke in den Portalbereichen, ● des erzielten Istwertes der Leuchtdichte in der Innenstrecke in Bezug auf den Sollwert in Abhängigkeit der Tunnellänge (siehe RVS 09.02.41, Pkt 4.3.1) ● der Tageszeit ● der Verkehrsstärke (nur bei Tunnel über 500m) ● in einem Zyklus von 15 Minuten zu regeln. Für die Regelung ist ein Softwareregler vorzusehen, der, den mit einem Leuchtdichtemessgerät gemessenen Lfi Istwert, an den gemäß RVS 09.02.41 zu erreichenden LfiSollwert anpasst. Ausführung der Beleuchtungsregelung Die im Planungshandbuch PLaPB TSt beschriebenen Vorgaben sind zu berücksichtigen. Die Beleuchtungsregelung ist für jede Tunnelröhre getrennt vorzusehen. Im Schaltanlagenverteiler, in dem die Beleuchtungsregelung vorgesehen ist, sind in der Tür alle Anzeige- und Bedieneinheiten für die Vor-Ort-Bedienung einzubauen (Schalter, Taster, Leuchttaster und Meldelampen). Alle wichtigen Betriebswerte müssen in einem mehrzeiligen Display als Klartext angezeigt werden. Die Gesamtbetriebsstunden der Innenstreckenbeleuchtung sind zu erfassen und am Display sowie am Bedienrechner zu visualisieren. Alle beschriebenen Bedien- und Anzeigefunktionen müssen auch über den Bedienrechner der zentralen Steuerung abgerufen werden können. Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 28 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie Version: 3.00 freigegeben Regelbereiche Die Innenstreckenbeleuchtung ist gemäß RVS 09.02.41 bzw. wie nachstehend angegeben, zu betreiben. Die geforderte Gleichmäßigkeit gemäß RVS 09.02.41 Punkt 3.2.2 ist zu prüfen: Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 29 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie Version: 3.00 freigegeben Tabelle Regelbereiche für Innenstreckenbeleuchtung Visualisiert ist ein Beispiel mit folgenden Daten: ● Lfi gemäß RVS 09.02.41 ermittelt, mit 4,8 cd/m2 (Gebrauchswert) Beleuchtungsstärke EA Tageszeit Zusatzkriterium Regelung Lfi Regelung Lfi [Kfz/h] auf x% auf cd/m² - 100 4,80 - 50 2,40 22:00 bis 04:00 ˃ 100 25 1,20 22:00 bis 04:00 ≤ 100 12,5 0,60 [lx] ˃ 100 - 04:00 bis 08:00 16:00 bis 22:00 ≤ 100 Tabelle 4: Beispiel zur Regelung für Innenstreckenbeleuchtungen Der Lfi Istwert ist an den gemäß Tabelle 4 zu erreichenden Lfi- Sollwert anzupassen. Ausgangsleuchtdichte (100%) ist dabei immer der gemäß RVS 09.02.41 im Tunnel zu erreichende Gebrauchswert der Innenstreckenleuchtdichte. Die mit SSV-Energie versorgten Leuchten der Innenstreckenbeleuchtung dürfen dabei im Normalbetrieb nicht ausgeschaltet werden. Bei der Aufteilung der Beleuchtungsabschnitte ist zu berücksichtigen, dass eine Ansteuerung, die Forderung der RVS 09.02.41 Pkt. 4.3.1, zur Reduzierung der Leuchtdichte auf 50%, nach 2,5km, erfüllt. Parameter Parameter - allgemein: ● Alle Parameter müssen über eine Tastatur verändert werden können. ● Voreingestellte Standardwerte dürfen vom Betriebspersonal nicht verändert werden können! ● Sie müssen z.B. vom Tunnelmanager überschreibbar sein und sind dauerhaft abzuspeichern Parameter für die Innenstreckenbeleuchtung Nachstehend angeführte Parameter (Mindestumfang) müssen über die Bedientastatur mit Anzeigedisplay bzw. Bedienrechner in der BZ vorgegeben werden können: ● Schalt- und Regelhysteresen Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 30 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie Version: 3.00 freigegeben ● Soll/Ist-Vergleich und Reinigungsmeldung ● Korrekturfaktor Leuchtdichtemessgerät siehe Punkt 3.7.2.4.2 ● Tag/Nachtschwellwert bei Ausfall des Beleuchtungsstärkemessgerätes im Portalbereich L20 Wert unter 50 cd/m² Beschreibung von Maßnahmen bei besonderen Betriebszuständen Maßnahmen bei Spannungs-Ausfall: Alle gesetzten Ausgänge des Reglers für die Ansteuerung der benötigten Leuchtdichte müssen auch bei Spannungsausfall und Spannungswiederkehr erhalten bleiben. Das Betriebsprogramm ist sicher abzuspeichern, damit der Regler bei Spannungswiederkehr an der gleichen Stelle des Programms fortfahren kann. Maßnahmen bei Ausfall von Leuchtdichtemessgeräten der Innenstrecke Bei Ausfall von Signalen der Leuchtdichtemessgeräte der Innenstrecke sind die Leuchtdichtemesswerte des angrenzenden Beleuchtungsabschnittes zu verwenden. Maßnahmen bei Ausfall aller Leuchtdichtemessgeräte der Innenstrecke in einer Röhre Bei Ausfall aller Leuchtdichtemessgeräte der Innenstrecke einer Tunnelröhre sind die Leuchtdichtemesswerte der zweiten Tunnelröhre zu verwenden. Bei GV-Tunnel ist bei Ausfall aller Leuchtdichtemessgeräte die Innenstreckenbeleuchtung am Tag auf 100% und in der Nacht auf 50% zu schalten. Der Tag/Nacht Unterschied ist mittels eines Schwellwertes zu schalten. Maßnahmen bei Ausfall der Verkehrszählung Ein Ausfall der Verkehrszählung fließt nicht in die Steuerung der Innenstreckenbeleuchtung ein. Maßnahmen bei Ereignissen Eine Hochregelung der Innenstreckenbeleuchtung ist bei Ereignissen durchzuführen (CO, Brand, Trübe, Rauch, Geisterfahrer, Notruf) 3.3.4.1.6 Steuerung der Beleuchtung der Pannenbuchten (PB) Aufgabenbeschreibung Unter dem Begriff Beleuchtung der Pannenbucht ist die gesamte Beleuchtungszone Pannenbucht gemäß RVS 09.02.41, also inkl. 30m vor - und bei GV Tunneln zusätzlich 30m nach - der eigentlichen PB, zu verstehen. Die Beleuchtung der PB ist ● immer auf den dreifachen Wert der Leuchtdichte in der Innenstrecke zu regeln. Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 31 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie Version: 3.00 freigegeben Ausführung der Beleuchtungsregelung Die Beleuchtungsregelung erfolgt gemeinsam mit der Regelung der Innenstreckenbeleuchtung. Parameter Parameter - allgemein: ● Alle Parameter müssen über eine Tastatur verändert werden können. ● Voreingestellte Standardwerte dürfen vom Betriebspersonal nicht verändert werden können! ● Sie müssen z.B. vom Tunnelmanager überschreibbar sein und sind dauerhaft abzuspeichern Parameter für die PB- Beleuchtung Nachstehend angeführte Parameter (Mindestumfang) müssen über die Bedientastatur mit Anzeigedisplay bzw. Bedienrechner in der BZ vorgegeben werden können: ● Tag/Nachtschwellwert wie bei der Innenstreckenbeleuchtung Beschreibung von Maßnahmen bei besonderen Betriebszuständen Maßnahmen bei Spannungs-Ausfall: Alle gesetzten Ausgänge des Reglers für die Ansteuerung der Leuchten müssen auch bei Spannungsausfall und Spannungswiederkehr erhalten bleiben. Das Betriebsprogramm ist sicher abzuspeichern, damit der Regler bei Spannungswiederkehr an der gleichen Stelle des Programms fortfahren kann. Maßnahmen bei Ereignissen Eine durch Ereignisse bedingte Hochschaltung der Innenstreckenbeleuchtung erfordert einen PB- Beleuchtungsbetrieb mit 100 %. 3.3.4.1.7 Steuerung der Beleuchtung der Querschläge Querschläge können RVS-konform in Abhängigkeit des Tunnelröhren-Achsabstandes durch einen oder zwei Verschlüsse ausgebildet sein Querschläge EQ und GQ ohne Schleuse ● Querschläge ohne Schleuse sind dauernd zu beleuchten Querschläge EQ und GQ mit Schleuse ● EQ bis zu den Verschlüssen sind dauernd zu beleuchten ● GQ bis zu den Verschlüssen erhalten keine eigene Beleuchtung ● die Einschaltung der Beleuchtung in der Schleuse, von EQ und GQ, erfolgt : – durch Türkontakte – mit der Tunnelsteuerung in der BZ – mit der zentralen Steuerung in der ÜZ Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 32 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie Version: 3.00 freigegeben EA und GA ● die Ein- bzw. Ausschaltung der Beleuchtung erfolgt: – über Türkontakte der Verschlüsse – mit der Tunnelsteuerung in der BZ – mit der zentralen Steuerung in der ÜZ Ausführung der Beleuchtungssteuerung Bei Querschlägen ohne Schleuse erfolgt die Regelung der Beleuchtung der Querschläge mit der Regelung der Innenstreckenbeleuchtung. Bei Querschlägen mit Schleuse sind die Leuchten, zwischen den Abschlüssen, im Regelfall ausgeschaltet. Erst nach Öffnen einer Türe oder des Tores erfolgt automatisch über Endschalter die Inbetriebnahme der Beleuchtung. Die Beleuchtung kann von einer BZ oder ÜZ ein- bzw. ausgeschaltet werden. Die Abschaltung muss zusätzlich über eine einstellbare Zeit (4 bis 6 Stunden) möglich sein. Schalt- und Regelbereiche Die Leuchten in den Querschlägen mit Schleusen (zwischen den Abschlüssen) werden nicht geregelt und auch nicht in Stufen geschaltet. Parameter keine gesonderten Vorgaben Beschreibung von Maßnahmen bei besonderen Betriebszuständen keine gesonderten Vorgaben 3.3.4.1.8 Steuerung der Straßenbeleuchtung Bezüglich der Ausführung von Straßenbeleuchtungen siehe auch Pkt. 1.1 Aufgabenbeschreibung Die Vorportalbeleuchtung ist in Abhängigkeit der Außenbeleuchtungsstärke EA, der Tageszeit sowie dem Verkehrsaufkommen zu schalten bzw. zu regeln. Ausführung der Beleuchtungssteuerung Die im Planungshandbuch PLaPB TSt beschriebenen Vorgaben sind zu berücksichtigen. Die Beleuchtungssteuerung ist für jeden Tunnelvorportalbereich getrennt vorzusehen. Im Schaltanlagenverteiler, in dem die Beleuchtungssteuerung vorgesehen ist, sind in der Tür (sofern nicht als freistehender Verteiler ausgeführt) alle Anzeige- und Bedieneinheiten für die Vor-Ort-Bedienung einzubauen (Schalter, Taster, Leuchttaster und Meldelampen). Alle wichtigen Betriebswerte müssen in einem mehrzeiligen Display als Klartext angezeigt werden. Die Betriebsstunden der Vorportalbeleuchtung sind zu erfassen und am Display sowie am Bedienrechner zu visualisieren. Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 33 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie Version: 3.00 freigegeben Alle beschriebenen Bedien- und Anzeigefunktionen müssen auch über den Bedienrechner der zentralen Steuerung abgerufen werden können. Schaltbereiche Die Vorportalbeleuchtung ist entsprechend RVS-09.02.41 zu betreiben. ● Die Vorportalbeleuchtung ist gemäß PLaPB 800.552 TIFL zu steuern. Parameter Parameter - allgemein: ● Alle Parameter müssen über eine Tastatur verändert werden können. ● Voreingestellte Standardwerte dürfen vom Betriebspersonal nicht verändert werden können! ● Sie müssen z.B. vom Tunnelmanager überschreibbar sein und sind dauerhaft abzuspeichern Parameter für die Vorportalbeleuchtung Nachstehend angeführte Parameter (Mindestumfang) müssen über die Bedientastatur mit Anzeigedisplay bzw. Bedienrechner in der BZ vorgegeben werden können: ● Schalt- und Regelhysteresen ● Tag/Nachtschwellwert im Regelfall bei EA ≤ 100lx [Default-Wert] Beschreibung von Maßnahmen mit besonderen Betriebszuständen Maßnahmen bei Spannungs-Ausfall: Alle gesetzten Ausgänge des Reglers für die Ansteuerung der Leuchten müssen auch bei Spannungsausfall und Spannungswiederkehr erhalten bleiben. Das Betriebsprogramm ist sicher abzuspeichern, damit der Regler bei Spannungswiederkehr an der gleichen Stelle des Programms fortfahren kann. 3.4 Sicherheitsstromversorgung ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's. 3.5 Blitzschutzanlage ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's. 3.6 Erdung- und Potentialausgleich ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's. Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 34 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie 3.7 Tunnelbeleuchtung 3.7.1 Planungsgrundsätze 3.7.1.1 Übersicht - Beleuchtungsanlagen Version: 3.00 freigegeben Die Beleuchtungsanlage bei einem Straßentunnel kann objektabhängig im Wesentlichen bestehen aus: 3.7.1.2 ● den Beleuchtungen der Einfahrtsstrecken (Einfahrtsbeleuchtung) ● den Beleuchtungen in den Innenstrecken (Durchfahrtsbeleuchtung) ● den Beleuchtungen von Verkehrsverflechtungsbereichen ● die Beleuchtung der Pannenbucht- bzw. Abstellstreifenbereiche ● den Beleuchtungen in den Querschlägen (EQ, EA bzw. GQ, GA) ● den Beleuchtungen in Zuluftkanälen ● den Beleuchtungen in Kollektoren ● den Beleuchtungen in Nischen (NRN, NRNe, FLN, EN) ● den Beleuchtungen an den Portalen (Straßenbeleuchtung - Punkt 3.8) ● den Beleuchtungen in den BZ bzw. BS von Tunnel ● den Leuchtdichtemessgeräten im Tunnel und den Portalbereichen (Leuchtdichtekameras) ● den Beleuchtungsstärkemessgeräten in den Portalbereichen ● den Beleuchtungssteuerungen Beleuchtungsanlagen Übersichtsplan Alle vorgesehenen Beleuchtungsanlagen sind in einem Übersichtsplan (siehe PLaPB 800.562.1501 „BEL – Übersicht Beleuchtungsanlagen“) darzustellen. Aus diesem müssen ersichtlich sein: ● die Beleuchtungsanlagen (optisch unterschiedlich dargestellt) ● Zuordnung des jeweiligen Versorgungs- bzw. Schaltverteilers ● Planlegende 3.7.1.3 Lichttechnische Berechnungen 3.7.1.3.1 Berechnungsverfahren Die Berechnungen der Leuchtdichten sind mit dem q0-Verfahren durchzuführen. 3.7.1.3.2 Berechnungsanforderungen ● vorgegebene lichttechnische Werte stellen Mindestwerte dar und müssen durch Berechnungen belegt werden ● alle angeführten Berechnungen können bereits mit der Angebotseinreichung durch den Bieter gefordert sein; in jedem Falle müssen die Berechnungen spätes- Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 35 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie Version: 3.00 freigegeben tens mit Einreichung der Fertigungsunterlagen für die Tunnelbeleuchtung vorgelegt werden 3.7.1.3.3 ● die Abminderung zwischen Planungs- und Betriebswerten (für Alterung und Verschmutzung) ist lt. RVS 09.02.41, Punkt 3.2.1 mit 30% zu berücksichtigen (entspricht einem Planungsfaktor von 0,7) ● der Systemfaktor, der die spannungsabfallbedingte Lichtstromreduzierung regelt, ist mit einem Wert von 0,95 zu berücksichtigen. ● Berücksichtigung der in gegenständlichem Planungshandbuch angegebenen Lichtströme der vorzusehenden Leuchtmittel (siehe PLaPB 800.562.2000 „BEL – Technische Spezifikation“) Durchzuführende Berechnungen Die Berechnungsergebnisse sind zu dokumentieren. Folgende Unterlagen sind auszuarbeiten: ● Ermittlung von L20 Bei Neuanlagen ist in der Vorentwurfsphase und Einreichung das Näherungsverfahren gemäß RVS 09.02.41, Punkt 4.1.2 zu berücksichtigen. Bei einem Detailprojekt ist die L20 Bestimmung gemäß RVS 09.02.41, Punkt 4.1.1 durchzuführen. Messungen, gem. RVS 09.02.41, Punkt 4.1.3, sind bei Sanierungen im Zuge der Vorentwurfsphase durchzuführen, sofern im Archiv der Leittechnik des Bestandssystems die Jahresdaten der L20-Messung nicht vorhanden sind. ● Vom Planer ist bei der Projekterstellung, für die Innenstreckenbeleuchtung, ein Lichtstrombedarf je Leuchte, für die erforderliche Leuchtdichte, mit dem gegebenen Leuchtenabstand des jeweiligen Clusters, zu ermitteln und mit mindestens zwei Lichtverteilungskurven von verschiedenen Leuchtenherstellern zu berechnen. Es ist dabei immer der maximal erlaubte Lichtpunktabstand bzw. die maximale Leuchtenlänge des jeweiligen Clusters anzustreben. Für die Energiebilanz ist eine Mindestsystemlichtausbeute von 105 lm/W bei Standard- und von 100 lm/W bei Komfort- und Premiumbeleuchtung, bzw. ein vom Planer festzulegender, höherer Wert, zu Grunde zu legen. ● Berechnung der Fahrbahnleuchtdichten in der Einsichtstrecke, der Übergangsstrecke, der Innenstrecke, der Pannenbucht-Bereiche ● Berechnung der Längs- und Quergleichmäßigkeiten ● Berechnung der Wandleuchtdichten im ersten Teil der Einsichtstrecke und in der Innenstrecke ● Berechnung der Horizontalbeleuchtungsstärke in der Einsichtstrecke, der Übergangsstrecke, der Innenstrecke, Bereiche bis zu den Abschlüssen der EQ, EA, GQ bzw. GA ● Berechnung der Vertikalbeleuchtungsstärke in der Einsichtstrecke an den Tunnelwänden, der Innenstrecke an den Tunnelwänden ● Berechnung der Längsgleichmäßigkeit in einem Bewertungsfeld in der Innenstrecke Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 36 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie 3.7.1.3.4 Version: 3.00 freigegeben ● Berechnung der Gesamtgleichmäßigkeit in einem Bewertungsfeld in der Innenstrecke ● Berechnung Schwellenwerterhöhung TI ● Allfällige Nachführung der o.a. Werte infolge Anpassung des Leuchtenabstandes als kleinstgemeinsames Vielfaches des NRN- Abstandes Darstellung der Berechnungsergebnisse Die o.a. geforderten Berechnungsergebnisse sind zu dokumentieren (siehe Anhänge). Folgende Unterlagen sind auszuarbeiten: ● Leuchtdichtewerte für das Bewertungsfeld in Tabellenform ● Leuchtdichtewerte für das Bewertungsfeld in graphischer Form (z.B. durch Darstellung in dreidimensionaler Art - Lichtberge) ● Beleuchtungsstärkewerte für das Bewertungsfeld in Tabellenform ● Beleuchtungsstärkewerte für das Bewertungsfeld in graphischer Form (z.B. durch Darstellung in dreidimensionaler Art - Lichtberge) ● Ergebnisse für Längsgleichmäßigkeit ● Ergebnisse für Gesamtgleichmäßigkeit ● Ergebnisse für Wandleuchtdichten ● Ergebnisse für Schwellenwerterhöhung TI 3.7.1.4 vorgegebene Planungswerte 3.7.1.4.1 Konkretisierung von RVS- Vorgaben In Ergänzung zu RVS 09.02.41, Punkt 5 Steuerung und Regelungen wird für die Planung und Ausführung verbindlich vorgegeben, dass die Anpassung, an die sich zeitlich veränderten Anforderungen an das Leuchtdichteniveau in den verschiedenen Tunnelabschnitten im Tagesprofil mit Steuer- bzw. Regelanlagen wie folgt durchzuführen ist: Einfahrtsbeleuchtung - Allgemein Die Anpassung der Einfahrtsbeleuchtung Lfe hat gemäß RVS 09.02.41 dem CIE- Kurvenverlauf zu folgen ● in den Leuchtdichte-Berechnungen für Lfe ist die Leuchtdichte der Innenstrecke Lfi nicht zu berücksichtigen (Reserve) ● der Leuchtdichte- Kurvenverlauf ist zu optimieren, für den 100 % Betrieb gemäß Abbildung 8 gelten folgende Toleranzen: ● – nach oben punktuelle Überschreitung bis zu maximal 10% – nach unten punktuelle Unterschreitungen bis zu -5 % – Überschreitungen bzw. Unterschreitungen dürfen in Summe maximal 25 % der Gesamtlänge der Einfahrtsbeleuchtung betragen der Leuchtenabstand muss, jeweils bei HST 400 W bzw. HST 150 W beginnend kontinuierlich größer werden Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 37 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie ● Version: 3.00 freigegeben bei Tunnel ohne Galerien ist die Einfahrtsbeleuchtung mit Leuchten in Gegenstrahltechnik auszuführen. Einfahrtsbeleuchtung in Stufenschaltung ● das Ende der Einfahrtsbeleuchtung wird mit nachstehender Formel berechnet. Formel 2: Ende der Einfahrtsbeleuchtung Summe (Lfe +Lfi) < 3 x Lfi ● Daraus resultieren für 100 %, 87,5 %, 75 %, 62,5 %, 50 %, 37,5 %, 25 % und 12,5 % Lfe +Lfi die Punkte P1 – P4 welche die jeweiligen Zonenlängen eingrenzen ● Die Einfahrtsbeleuchtung ist so zu verkabeln, dass ein Zonenlängen abhängiges schalten möglich ist. Dabei ist zu beachten: – die Einfahrtsbeleuchtung ist in vier Zonen (siehe PLaPB 800.562.1504 „BEL – Leuchtdichteverlauf Einfahrtsbeleuchtung - Stufenschaltung“) zu gliedern – die Zonenlängen ergeben sich aus den Punkten P1 – P4 – zwischen 87,5 % bis 100 % von Lfe sind alle Zonen (Z1 – Z4) im Betrieb – zwischen 62,5 % bis 75 % von Lfe sind die Zonen Z1 – Z3 im Betrieb – zwischen 37,5 % bis 50 % von Lfe sind die Zonen Z1 – Z2 im Betrieb – zwischen 12,5 % bis 25 % ist nur die Zone Z1 im Betrieb Der Leuchtdichteverlauf der Einfahrtsbeleuchtung in den verschiedenen Zonen in Abhängigkeit von L20 stellt sich gemäß PLaPB 800.562.1504 „BEL – Leuchtdichteverlauf Einfahrtsbeleuchtung - Stufenschaltung“ dargestellt dar. Visualisiert ist ein Beispiel mit folgenden Daten: ● L20 mit 4000 cd/m² ● Lfe mit 200 cd/m² ● Lfi mit 3,3 cd/m² Einfahrtsbeleuchtung in kontinuierlicher Regelung ● das Ende der Einfahrtsbeleuchtung wird mit nachstehender Formel berechnet. Formel 3: Ende der Einfahrtsbeleuchtung Summe (Lfe +Lfi) < 3 x Lfi ● Daraus resultieren für 100 %, 50 % und 25 % Lfe +Lfi die Punkte P1, P2 und P3 welche die jeweiligen Zonenlängen eingrenzen ● Die Einfahrtsbeleuchtung ist so zu verkabeln, dass ein Zonenlängen abhängiges schalten möglich ist. Dabei ist zu beachten: – im Regelfall ist die Einfahrtsbeleuchtung in drei Zonen (siehe PLaPB 800.562.1505 „BEL – Leuchtdichteverlauf Einfahrtsbeleuchtung - Regelung“) zu gliedern – die Zonenlängen ergeben sich aus den Punkten P1, P2 und P3 – im Regelbereich zwischen 50 % bis 100 % von Lfe sind alle Zonen (Z1, Z2 und Z3) im Betrieb Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 38 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie Version: 3.00 freigegeben – im Regelbereich zwischen 25 % bis 50 % von Lfe sind nur die Zonen Z1 und Z2 im Betrieb – im Regelbereich bis 25 % ist nur die Zone Z1 im Betrieb ● In Zone 3 dürfen, wenn sich für Lfe geringe Leuchtdichten ergeben die Leuchten mit symmetrischen Optiken ausgeführt werden. ● die Anpassung an L20 hat durch kontinuierliche Regelung (Dimmung) der an das EVU-Netz angeschalteten Tunnelleuchten unterschiedlicher Bestückung zu erfolgen, dabei ist zu beachten: – im Regelbereich zwischen 50 % bis 100 % von Lfe sind alle Beleuchtungskörper eingeschaltet – im Regelbereich zwischen 12,5 % bis 50 % von Lfe ist nur jeder zweite Beleuchtungskörper eingeschaltet – die in RVS 09.02.41 geforderten acht Schaltstufen gleicher Höhe werden dadurch auf einen tiefsten zu regelnden Wert der Einfahrtsbeleuchtung (Untergrenze) von 12,5 % von Lfe erreicht – aus o.a. Festlegung resultiert ein niedrigster Regelwert für die AC-Steller in der Höhe von 25 % (bezogen auf die Leuchtdichte Lfe). Das geforderte Delta auf 20% Regelbereich wird als Reserve gefordert. Der Leuchtdichteverlauf der Einfahrtsbeleuchtung in den verschiedenen Zonen in Abhängigkeit von L20 stellt sich gemäß PLaPB 800.562.1505 „BEL – Leuchtdichteverlauf Einfahrtsbeleuchtung - Regelung“ dargestellt dar. Visualisiert ist ein Beispiel mit folgenden Daten: ● L20 mit 4000 cd/m² ● Lfe mit 200 cd/m² ● Lfi mit 4,8 cd/m² Beleuchtung der Innenstrecke Die Anpassung der mit LED bestückten an das EVU-Netz – bzw. an das SSV-Netz angeschalteten Tunnelleuchten erfolgt gemäß Punkt 3.3.4.1.5 durch Regelung. Beleuchtung der Pannenbuchten ● PB (bzw. die Beleuchtungszone PB) sind mit Tunnelleuchten mit LED-Bestückung gemäß Anforderungen der RVS 09.02.41 Pkt. 4.3.4 auszustatten. ● die Leuchten sind entsprechend RVS 09.02.41 Pkt. 4.3.4 von der SSV- und der Netzschiene zu versorgen. ● die Anpassung erfolgt gleich wie die Innenstreckenbeleuchtung. Beleuchtung von EQ und GQ ohne Schleuse ● Bis zu den Verschlüssen ist das gleiche Leuchtdichteniveau wie in der Innenstrecke vorzusehen. ● Die Beleuchtung von EQ und GQ ohne Schleuse erfolgt mit den gleichen Leuchten wie in der Innenstreckenbeleuchtung. Beleuchtung von EQ und GQ mit Schleuse Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 39 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie Version: 3.00 freigegeben ● Die Bereiche bis zu den Verschlüssen sind dauernd zu beleuchten. EQ und GQ bis zu den Verschlüssen werden mit Durchfahrtsleuchten mit LED-Bestückung, wie in der Innenstrecke (Innenstreckenbeleuchtung) beleuchtet ● EQ- und GQ – Schleusenbereiche (zwischen den Abschlüssen) werden durch Feuchtraumleuchten aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK), mit LEDBestückung, ausgestattet. Es sind Beleuchtungsstärke-Werte gemäß RVS 09.02.41 im Schleusenbereich sicherzustellen Beleuchtung von EA und GA ● EA und GA sind mit Feuchtraumleuchten aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) mit transparenter Abdeckung, bestückt mit LED zu beleuchten. Es sind Beleuchtungsstärke-Werte gemäß RVS 09.02.41 sicherzustellen Beleuchtung von Luftkanälen ● ● die abschnittsweise Ein- bzw. Ausschaltung der Beleuchtung erfolgt: – über Taster bei den Zugangsbereichen – mit der Tunnelsteuerung in der BZ – mit der zentralen Steuerung in der ÜZ Luftkanäle sind mit Feuchtraumleuchten (mit transparenter Abdeckung) bestückt mit Leuchtstofflampen zu beleuchten In der Regel ist nur für Zuluftkanäle eine Beleuchtung vorzusehen. 3.7.1.5 Vereinheitlichung der Leuchtmittel Aus Betriebs- bzw. Lagerungsgründen sind für die Beleuchtung der verschiedenen Tunnelabschnitte in Ergänzung zu RVS 09.02.41, Punkt 6.5 und Punkt 3.1 vorzusehen: 3.7.1.5.1 Einfahrtsbereiche Einfahrtsleuchten, bestückt mit einer Natriumdampf- Hochdruck (HST)- Lampe. Zu verwendende Lampenleistungen: 3.7.1.5.2 ● 1 x 400 W oder ● 1 x 150 W Tunnel- Innenstrecke Tunnelleuchten, bestückt mit LED. 3.7.1.5.3 Pannenbuchten Tunnelleuchten, bestückt mit LED 3.7.1.5.4 EQ und GQ ohne Schleusen Tunnelleuchten, bestückt mit LED. Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 40 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie 3.7.1.5.5 Version: 3.00 freigegeben EQ und GQ mit Schleusen (zwischen den Abschlüssen) Feuchtraumleuchten aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) mit transparenter Abdeckung, bestückt mit LED. Die Anzahl der Leuchten ist aus den Objektgegebenheiten und der geforderten Beleuchtungsstärke gemäß RVS 09.02.41 zu errechnen 3.7.1.5.6 EA und GA Feuchtraumleuchten aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) mit transparenter Abdeckung, bestückt mit LED. Die Anzahl der Leuchten ist aus den Objektgegebenheiten und der geforderten Beleuchtungsstärke gemäß RVS 09.02.41 zu errechnen. 3.7.1.6 Beleuchtung kurzer Tunnel Für die Beleuchtung kurzer Tunnel ist die RVS 09.02.41, Punkt 7 zu berücksichtigen. Bei einem kurzen Tunnel sind in Abhängigkeit vorhandener Zonen Leuchten wie folgt zu verwenden: ● Zone 2 mit Einfahrtsleuchten in Gegenstrahltechnik ● Zone 3 mit Einfahrtsleuchten in Gegenstrahltechnik Zone 4 mit Durchfahrtsleuchten mit symmetrischer Optik 3.7.1.7 Galerien 3.7.1.7.1 Einfahrtsbeleuchtung Galerien in der Einfahrtsstrecke mit natürlichem Lichteinfall durch Öffnungen, die ein-, zweiseitig oder oben angeordnet sein können, erfordern eine besondere Beachtung lichttechnischer Aspekte auf Grund der Galerielänge, -ausführung und Himmelsrichtung. Es müssen die unterschiedlichen Fahrbahnleuchtdichten bewertet und das Erfordernis einer Einfahrtsbeleuchtung ermittelt werden. Vorrangig ist die Höhe des Lfe-Wertes am Beginn des geschlossenen Tunnelprofils zu ermitteln. Entsprechend RVS 09.02.41 sind im Galeriebereich nur Beleuchtungskörper mit symmetrischer Optik vorzusehen. Dabei sind Leuchten mit NatriumdampfHochdrucklampenbestückung gem. Pkt. 3.7.1.5.1 zu verwenden. 3.7.1.7.2 Innenstreckenbeleuchtung Galerie vor- oder nachgelagert einem Tunnel: Wenn eine Galerie an einen Tunnel vor- oder nachgelagert ist, ist die Innenstreckenbeleuchtung analog dem Tunnel auszuführen. Bei Galerielängen ≥ 80 m ist die Innenstreckenbeleuchtung über einen eigenen Regelkreis zu versorgen. Die Innenstreckenbeleuchtung ist während der Tageszeit bei einer Beleuchtungsstärke von mehr als 100 lx (Messgerät des Vorportales) auszuschalten. Während der restlichen Zeit erfolgt die Ansteuerung analog dem Tunnel. Galerie ohne Tunnel: Es ist projektspezifisch zu bewerten ob eine Innenstreckenbeleuchtung erforderlich ist. Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 41 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie 3.7.2 Technische Ausführungsbestimmungen 3.7.2.1.1 Tunnelleuchtenmontage Einfahrtsbeleuchtung 3.7.2.1.2 Version: 3.00 freigegeben ● Tunnel-Leuchten sind in RV-Tunnel so zu montieren, dass die Anbauverschraubungen in Fahrtrichtung gesehen ausfahrtsportalseitig angeordnet sind ● Jede Leuchte ist mit 4 höhenverstellbaren Befestigungslaschen aus Edelstahl gem. RVS 09.02.22 ausgeführt und muss mit diesen befestigt und einjustiert werden ● die Verschraubungen sind so auszubilden, dass auch bei einem Lockern der Muttern ein Herabfallen der Leuchten verhindert wird ● Hammerkopfschrauben und Muttern sind aus Edelstahl gem. RVS 09.02.22 sowie geeigneten Schraubensicherungen zu liefern ● Tunnelleuchten, für die Einfahrtsbeleuchtung, müssen auf eigenen Unterkonstruktionen montiert werden. Eine Montage von Tunnelleuchten an Kabelrinnen ist nicht erlaubt ● Details sind Punkt 3.9.2 zu entnehmen Tunnelleuchtenmontage Innenstreckenbeleuchtung Die Montage der LED-Innenstreckenleuchten ist abhängig von der Einteilung des Tunnels in den jeweiligen Cluster. Vor Beginn der Planungsarbeiten für die Beleuchtungsanlage muss der Cluster, von der ASFiNAG-Projektleitung, freigegeben werden. (Verfahrensanweisung 3). Maßgebend für die Einteilung sind dabei: ● Tunnellänge ● Verkehrszähldaten (JDTV) ● Gegenverkehr Für bestehende ASFiNAG Tunnelanlagen wurden folgende Einteilungen getroffen: CLUSTER PREMIUM Tunnelname: Autobahn / Schnellstraße Liefering A1 Amras A12 Kaisermühlen A22 Laaerberg A23 Absberg A23 Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 42 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie Version: 3.00 freigegeben Stadlau A23 Hirschstetten A23 Bindermichl A7 Niedernhart A7 Vösendorf S1 Hennersdorf S1 Rustenfeld S1 Ostbahn S1 Rannersdorf S1 Tieflage Schwechat S1 Arlberg S16 Tabelle 5: Clustereinteilung „Premium“ CLUSTER KOMFORT Tunnelname: Autobahn / Schnellstraße Ofenauer A10 Hiefler A10 Brentenberg A10 Zetzenberg A10 Helbersberg A10 Reit A10 Wilten A12 Bergisel A13 City Tunnel Bregenz A14 Pfänder A14 Amberg A14 Eibesbrunn A5 Gleinalm A9 Gratkorn Nord A9 Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 43 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie Version: 3.00 freigegeben Gratkorn Süd A9 Plabutsch A9 Götschka S10 Dalaas S16 Tabelle 6: Clustereinteilung „Komfort“ Für Tunnelneubauten ist die Einteilung in den jeweiligen Cluster anhand folgender Tabelle durchzuführen. Vor Beginn der weiteren Planungsarbeiten für die Beleuchtungsanlage muss der ermittelte Cluster von der ASFiNAG-Projektleitung freigegeben werden. (Verfahrensanweisung 3). Ermittlung des Clusters bei Tunnelneubauten: Tunnellänge *) JDTV Gegenverkehrstunnel mit Standard Komfort Premium > 350 m > 350 m > 350 m und und und < 30.000 > 30.000 > 50.000 oder oder oder Länge < 1.000 m Länge 1.000 m 7.000 m Länge > 7.000 m *) Tunnel mit einer Länge < 350 m sind grundsätzlich als Standardtunnel auszuführen. Wenn der Kurztunnel im Streckenzug vorgelagert oder nachgelagert eines größeren Tunnels liegt (Tunnelkette), so ist der Kurztunnel mit dem gleichen Cluster wie der Großtunnel auszuführen. Tabelle 7: Clusterermittlung Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 44 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie Version: 3.00 freigegeben Folgende Einteilungen werden festgelegt: Cluster Leuchtenabstand [m] Längsgleichmäßigkeit SchwellenwertUI erhöhung TI [%] *) (Leuchtenmitte - Leuchtenmitte) Standardbeleuchtung 12 – 18 gem. RVS 09.02.41 ≤ 10 Komfortbeleuchtung ca. 8 ≥ 0,70 ≤8 Premiumbeleuchtung Lichtband ca. 1,00 ≤6 *) Der angeführte Wert gilt ausschließlich für die Beleuchtung der Hauptfahrbahn und stellt einen Durchschnittswert von 5, gleichmäßig über die Fahrbahnbreite verteilten Beobachterstandorten (mind. jedoch alle 2m), berechneten TI-Werten dar. Dabei darf der höchste TI-Einzelwert max. 30 % über dem in der Tabelle angeführten Wert liegen. Verflechtungsbereiche, Rampen und Pannenbuchten sind so zu beleuchten, dass der in RVS 09.02.41 angeführte TI-Wert eingehalten wird. Tabelle 8: Clustereinteilung IB Leuchtenabstand ● Tunnel-Innenstreckenleuchten sind als Langfeldleuchten auszulegen. ● Tunnel-Leuchten sind in RV-Tunnel so zu montieren, dass die Kabeleinlässe in Fahrtrichtung gesehen ausfahrtsportalseitig angeordnet sind ● Jede Leuchte ist mit höhenverstellbaren Befestigungslaschen aus Edelstahl gem. RVS 09.02.22 ausgeführt und muss mit diesen befestigt und einjustiert werden ● Die Unterkonstruktion der Leuchte ist so auszuführen, dass die unterste Kante der Leuchte immer mindestens 20 mm über der Unterkante der Kabelrinne liegt Ausnahme: Bei Anordnung der Beleuchtung seitlich, an der Tunnelwand, können die Leuchten auch unterhalb der Kabelrinne montiert werden. ● die Verschraubungen sind so auszubilden, dass auch bei einem Lockern der Muttern ein Herabfallen der Leuchten verhindert wird ● Hammerkopfschrauben und Muttern sind aus Edelstahl gem. RVS 09.02.22 sowie geeigneten Schraubensicherungen zu liefern ● Tunnelleuchten, mit einem Gesamtgewicht ≤15kg, werden, nach Möglichkeit, an der, der Innenstreckenleuchten zugehörigen Kabelrinne, befestigt. Dabei ist die maximale Belastbarkeit der Kabelrinne und deren Befestigungskonstruktion zu berücksichtigen. Statische Berechnungen sind vorzulegen. Tunnelleuchten welche nicht an der Kabelrinne montiert werden können, müssen auf eigenen Unterkonstruktionen montiert werden. Details sind Punkt 3.9.2 zu entnehmen Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 45 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie 3.7.2.2 Anordnung von Tunnelleuchten 3.7.2.2.1 Anordnung für die Einfahrtsbeleuchtung Version: 3.00 freigegeben Die Leuchten sind in der Regel jeweils normal über dem zugehörigen Fahrstreifen als optische Führung anzuordnen. Bei sich ändernden Tunnelquerneigungen ändert sich dadurch die Leuchtenposition innerhalb des Regelprofils. In Abhängigkeit der Anzahl der Fahrstreifen ergeben sich folgende Anordnungen gemäß PLaPB 800.562.1502 „BEL –Einfahrtsbeleuchtung - Anordnung im Regelquerschnitt“: 3.7.2.2.2 ● Anordnung Einfahrtsbeleuchtung mit 2 Fahrstreifen ● Anordnung Einfahrtsbeleuchtung mit 3 Fahrstreifen ● Anordnung Einfahrtsbeleuchtung mit 4 Fahrstreifen Anordnung für die Innenstreckenbeleuchtung In Abhängigkeit vom jeweiligen Cluster und der Anzahl der Fahrstreifen ergeben sich verschiedene Anordnungen gemäß PLaPB 800.562.1503 „BEL – Innenstreckenbeleuchtung - Anordnung im Regelquerschnitt“: Bei Anstellung der Leuchten (Drehung aus der Senkrechten) ist besondere Aufmerksamkeit auf die Einhaltung der maximal zulässigen Blendung, gem. Pkt. 3.7.2.1.2, Tabelle 8, zu legen. Bei der Leuchtenausteilung ist zu beachten, dass entsprechend RVS 09.02.41 bei Gefährdungsklasse I und II auf Höhe Achse jeder Notrufeinrichtung eine Leuchte zu situieren ist. Der im jeweiligen Cluster vorgegebene Regelabstand darf dabei aber lediglich verkürzt werden. 3.7.2.2.3 Anordnung der EA und GA Beleuchtung Für die Montage der Leuchten gelten folgende Vorgaben, sofern wegen der zu verlegenden Anzahl an Verkabelungen eine Kabelrinne vorgesehen werden muss: ● EA/GA mit Beton- Innenschale Wandmontage in 2 m Höhe ● EA/GA mit Spritzbetonprofil Seilsystem mit Abspannung an der Decke Die Leuchten können auch auf der Kabelrinne montiert werden. 3.7.2.2.4 Anordnung von Klemmkästen Für Einfahrtsbeleuchtung: Klemmkästen (in der Ausführung gemäß PLaPB 800.562.2000 „BEL – Technische Spezifikation“) sind in der Regel vorzusehen, wenn für die Versorgung zwischen Schaltverteilern und erster Tunnelleuchte eines Stromkreises Querschnitte über 6 mm² erforderlich sind. Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 46 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie Version: 3.00 freigegeben Dabei sind aus wirtschaftlichen Gründen und sofern technisch möglich, alle Stromkreise eines Beleuchtungsbandes mit Anspeisungsquerschnitten > 6 mm² in einen Klemmkasten zu führen. Klemmkästen sind in den jeweiligen Leuchtenachsen zu montieren. Aus diesem Klemmkasten führen sodann die Anspeisekabel zur ersten Tunnelleuchte eines Stromkreises. Für Innenstreckenbeleuchtung: ● Abhängig von der Ausführung des Tunnels sind die Leuchten entsprechend zu versorgen. (PLaPB800.562.1509 und PLaPB800.562.1510 „LED IB Verkabelungsschema“ und PLaPB 800.562.1517 LED-Innenstreckenbeleuchtung - Leuchten Anschluss“) Aus wirtschaftlichen Gründen ist bei der Hauptverkabelung die Zusammenführung mehrerer Regelkreise in ein vielpoliges Sammelkabel anzustreben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass für Normalnetz und SSV nach wie vor getrennte Verkabelungen auszuführen sind. Tunnel ohne Zuluftkanal: Die halogenfreie Hauptverkabelung ist, ausgehend von den Reglern in der BZ , BS oder EN, bis unmittelbar vor der zu versorgenden Leuchtengruppe, im Versorgungskanal unter dem erhöhten Seitenstreifen, zu führen. Alternativ kann die Hauptverkabelung ausgehend von den Reglern in der BZ, BS oder EN, im Versorgungskanal unter dem erhöhten Seitenstreifen, mit PVC-isolierten Kabeln, erst bis zu einer NRN geführt werden, die der zu versorgenden Leuchtengruppe der IB, am nächsten liegt. Dort wird im Doppelboden ein Klemmkasten installiert. Anschließend wird die halogenfreie Verkabelung über die in der Tunnelulme eingelegten Kabelschutzrohre bis zur Kabelrinne der IB geführt. Tunnel mit Zuluftkanal oberhalb des Fahrraumes: Die halogenfreie Hauptverkabelung ist, ausgehend von den Reglern in der BZ, BS oder EN, bis unmittelbar vor der zu versorgenden Leuchtengruppe, im Zuluftkanal, zu führen wo ein Klemmkasten zu installieren ist. Anschließend wird die halogenfreie Verkabelung durch einen Deckendurchbruch bis zur Kabelrinne der IB geführt. Verkabelung in der Kabelrinne der IB: Mit den Kabeln aus den in den Tunnelulmen eingelegten Rohren, oder aus dem Deckendurchbruch des Zuluftkanals, wird eine Klemmdose welche in die Kabelrinnen der IB eingelegt wird, versorgt (Klemmdose mind. IP66, halogenfrei). Von der Klemmdose zweigt ein halogenfreies Kabel zu einem I-Verbinder (ausgeführt mit einem Bajonettverschluss) ab, an dem eine LED-Leuchte mit einem halogenfreien Kabel, angeschlossen Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 47 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie Version: 3.00 freigegeben wird (Verbindung LED-Leuchte – I-Verbinder max. 1,00 m. gem RVS 09.02.41, Pkt 6.2.2). Beim Cluster Premium sind, anstelle der Klemmdosen, T- oder H-Verbinder in gleicher technischer Anforderung wie die I-Verbinder auszuführen. Beim Cluster Standard und Komfort werden weitere LED-Leuchten ab der Klemmdose über die Kabelrinne, ebenfalls über jeweils eine Klemmdose, mit halogenfreien Kabeln, versorgt. Die Versorgung weiterer LED-Leuchten, beim Cluster Premium, erfolgt über die T- bzw. H-Verbinder. Offene, nicht angeschlossene Enden von T- oder H-Verbindern, sind nicht zugelassen. 3.7.2.3 SSV-versorgte LED-Leuchten sind sinngemäß gleich zu versorgen. Die Versorgungslänge der mit halogenfreien Kabel versorgten Leuchten im Tunnelfahrraum darf 75 m nicht überschreiten. (gem. RVS 09.02.41, Pkt. 5.3.2). Die maximale Ausfallslänge gem. RVS 09.02.22 ist zu beachten. Die Anzahl der je Regler zu versorgenden LED-Leuchten ist gem. Pkt. 3.3.2.1, abhängig vom jeweiligen Cluster. Deckendurchbrüche sind brandbeständig zu verschließen. Örtlichkeiten von Leuchten mit Leuchtstofflampenbestückung Zur Vereinheitlichung der Ausstattung von BZ, BS und EN und zur vereinfachten Lagerhaltung werden Leuchtstofflampen (LL) in Stabform mit 26 mm Durchmesser (T26) mit den vorzusehenden Leistungen vorgegeben. Die Anzahl der Leuchten ist auf Basis der Objekt- Gegebenheiten zu berechnen. In Örtlichkeiten mit Axial-Ventilatoren (Lüfterhallen) können davon abweichende Strahler zum Einsatz gelangen. In der Regel sind nachstehend angeführte Beleuchtungskörper und Leuchtmittel vorzusehen. 3.7.2.3.1 3.7.2.3.2 FR- Anbauleuchten mit 1x LL T26, 36W ● EN im Tunnel ● MS- Raum im Tunnel ● Batterie Raum im Tunnel, BZ und BS ● USV-Raum im Tunnel ● Kollektoren ● Zuluftkanal FR- Anbauleuchten mit LED, ≥ 3600 lm ● Schleusen (EQ) mit Beton-Innenschale ● Schleusen (GQ) mit Beton-Innenschale ● EA mit Beton- Innenschale Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 48 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie ● 3.7.2.3.3 3.7.2.3.4 3.7.2.3.5 3.7.2.3.6 freigegeben GA mit Beton- Innenschale FR- Seil-Hängeleuchten mit LED, ≥ 3600 lm ● Schleusen (EQ) ohne Beton-Innenschale ● EA ohne Beton-Innenschale Anbauleuchten mit 1x LL T26, 36 W ● Gangbereiche in BZ und BS ● BuS-Raum in BZ und BS ● NS-Raum in BZ und BS ● MS-Raum in BZ und BS ● USV-Raum in BZ und BS ● Aufenthalts-Raum in BZ Anbauleuchten mit 1x LL T26, 18 W ● Toilette in BZ ● Wasch-Raum in BZ Bildschirmarbeitsplatzleuchten mit 2x LL T26, 36 W ● 3.7.2.3.7 Version: 3.00 Steuer-Raum in BZ Leuchtenmontage Sind objektabhängig mehr als drei Leuchten hintereinander als Lichtband anzuordnen, so sind die Leuchten auf Montageschienen zu montieren. 3.7.2.4 Leuchtdichte-Messgeräte 3.7.2.4.1 Leuchtdichtemessgeräteausführung Die Leuchtdichtemessgeräte sind entsprechend den Vorgaben in PLaPB 800.562.2000 „BEL – Technische Spezifikation“ auszuführen. 3.7.2.4.2 Korrekturfaktoren für Leuchtdichtemessgeräte Nach der Inbetriebnahme sind durch Messungen nachstehende Korrekturfaktoren zu ermitteln, damit für Regelkreise eine RVS- konforme Steuerung der Beleuchtungsanlage sichergestellt ist. Leuchtdichtemessgeräte- Korrekturfaktoren Messgerät Korrekturwert L20 LA * kA Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 49 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie Version: 3.00 freigegeben Lfe LE *kfe Lfi LI * kfi Tabelle 9: Leuchtdichtemessgeräte- Korrekturfaktoren 3.7.2.4.3 Anordnung der Leuchtdichtekameras Leuchtdichtekameras sind wie folgt vorzusehen: im Tunnelvorportalbereich für jede Fahrtrichtung 1 Leuchtdichtekamera L20 für die Leuchtdichte in der Annäherungsstrecke im Tunnelbereich (im Portal) 1 Leuchtdichtekamera Lfe für die Einsichtstrecke für Tunnel ohne PB (>500 m, <1000 m) in der Tunnelinnenstrecke in jeder Fahrtrichtung 1 Leuchtdichtekamera Lfi in der Mitte des Tunnels für Tunnel mit PB (>1000 m) in der Tunnelinnenstrecke in jeder Fahrtrichtung mindestens 1 Leuchtdichtekamera Lfi bei PB, angeordnet ca. 20 m nach dem Ende der Beleuchtungszone Pannenbucht. Bei längeren Tunneln ist mindestens bei jeder zweiten PB eine Leuchtdichtekamera vorzusehen. 3.7.2.4.4 Anordnung des Beleuchtungsstärkemessgerätes 1 Beleuchtungsstärkemessgerät in der Annäherungsstrecke. Die Situierung des Beleuchtungsstärkemessgerätes kann projektspezifisch von den Vorgaben der RVS 09.02.41 abweichen. Bevorzugt wird die Anordnung an betrieblichen Bauwerken im Vorportalbereich (BZ, BS,…) abseits der Hauptfahrbahnen, außerhalb des Einflussbereiches einer Vorportalbeleuchtung bzw. anderer Beleuchtungsanlagen. 3.7.2.4.5 3.7.2.5 Montagekonsole ● Stabile V4A-Edelstahl-Konsole 90° abgewinkelt ● für die Montage an Mast für Leuchtdichtemessgerät mittels zweier Rohr-Schellen bzw. ● einstellbar für die Wandmontage an verschiedene Radien von Tunnelulmen Kalibrierung der Leuchtdichtemessgeräte Nach Abschluss und Auswertung der lichttechnischen Abnahmemessung sind die Leuchtdichtemessgeräte zu kalibrieren, d.h. der während oder vor der Abnahmemessung ermittelte Messwert des Leuchtdichtemessgerätes wird mit dem ausgewerteten lichttechnischen Abnahme-Messwert verglichen und über einen Korrekturfaktor angepasst. Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 50 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie 3.7.3 Version: 3.00 freigegeben Prüfungen und Tests siehe PLaHELP PuT 3.7.4 Funktionsbeschreibungen Eine Inbetriebsetzung der Tunnelbeleuchtung darf erst nach Durchführung folgender Leistungen erfolgen: ● abgeschlossene Montage ● Durchführung der erforderlichen Messungen gemäß ÖVE einschließlich Überprüfung der Schutzmaßnahme ● Kontrolle der Schaltstufen oder Regelstufen Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 51 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie 3.8 Version: 3.00 freigegeben Straßenbeleuchtung Bezüglich der Ausführung von Straßenbeleuchtungen siehe auch Pkt. 1.1 3.8.1 Planungsgrundsätze 3.8.1.1 Vorgehensweise bei der Planung einer Vorportalbeleuchtung Allgemeines Vor der Planung von Vorportalbeleuchtungsanlagen sind die Projektdaten im Detail zu erheben. Insbesondere ist eine allenfalls existierende Straßenbeleuchtung, deren Leuchtdichteniveau und Ausführungsmerkmale zu erheben. 3.8.1.1.1 Beleuchtungen im Vorportalbereich von Tunnelanlagen Das Erfordernis einer Vorportalbeleuchtungsanlage bei einem Straßentunnel ist unter Beachtung der RVS 09.02.22 zu ermitteln. Bei Tunnelketten mit Tunnel unterschiedlicher Gefährdungsklassen ist über die Leuchtdichtehöhe mit der ASFiNAG eine Entscheidung herbeizuführen. ● Sind die Strecken vor und nach dem Vorportalbereich beleuchtet (z.B. in städtischen Bereichen), dann muss für die Vorportalbeleuchtung das Leuchtdichteniveau der Straßenbeleuchtung berücksichtigt werden, wenn dieses höher als das nachstehend vorgegebene Niveau ist. Die Vorportalbeleuchtung ist dabei in der gleichen Längsachse wie die Lichtmaste der Straßenbeleuchtung zu situieren. ● Sind die Strecken vor und nach dem Vorportalbereich unbeleuchtet, so ist die Vorportalbeleuchtung gemäß Punkt 4.3 der RVS 09.02.41 zu planen. Dabei kann eine Situierung entgegen den Vorgaben der RVS 09.01.25, nach Absprache mit ASFiNAG, erfolgen. Der Leuchtdichtewert ist im Vorportalbereich bis zum Q-V2 (siehe RVS 09.01.25) zu erreichen. ● Die ersten beiden Leuchten in Fahrrichtung nach Q-V2 sollen in Überlandbereichen mit Leuchtmittel geringeren Lichtstroms ausgeführt werden, um eine Adaptation in Nachtzeiten sicherzustellen. ● In städtischen Bereichen muss in der Regel das Leuchtdichteniveau gehalten werden. Für die Schaltung der Vorportalbeleuchtung gelten folgende Vorgaben: ● Sind die Strecken vor und nach dem Vorportalbereich beleuchtet (Straßenbeleuchtung) wird die Vorportalbeleuchtung mit der vorgelagerten Beleuchtung mitgeschaltet. ● Sind die Strecken vor und nach dem Vorportalbereich unbeleuchtet, so ist die Vorportalbeleuchtung mit 50% dann einzuschalten, wenn die Kriterien für eine 50% Reduktion der Innenstreckenleuchtdichte, gemäß RVS 09.02.41, Tabelle 10, erfüllt sind. Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 52 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie 3.8.1.2 Version: 3.00 freigegeben ● Eine weitere Reduktion der Vorportalbeleuchtung erfolgt gleich wie die Innenstreckenbeleuchtung gemäß RVS 09.02.41, Tabelle 10 (25% bzw. 12,5%). ● Die Reduktion der Leuchtdichte im Vorportalbereich darf nur durch Ansteuerung bzw. Regelung der Leuchten erfolgen. Eine Reduktion durch Ausschalten jeder zweiten Leuchte ist nicht zugelassen. ● Die Schaltung bzw. Regelung der Vorportalbeleuchtung hat gemäß den Vorgaben gemäß PLaPB 800.552 TIFL zu erfolgen. ÖNORM In Ergänzung zu den Vorgaben in den angeführten RVS ist die ÖNORM CEN/TR 13201 mit den Teilen: ● ÖNORM CEN/TR 13201-1 Teil 1: Auswahl der Beleuchtungsklassen ● ÖNORM EN 13201-2 Teil 2: Gütemerkmale ● ÖNORM EN 13201-3 Teil 3: Berechnung der Gütemerkmale ● ÖNORM EN 13201-4 Teil 4: Methoden zur Messung der Gütemerkmale von Straßenbeleuchtungsanlagen zu berücksichtigen. 3.8.1.3 Berechnungen Die Berechnungen der Leuchtdichten haben unter Beachtung der ● ÖNORM EN 13201-2 Teil 2: Gütemerkmale ● ÖNORM EN 13201-3 Teil 3: Berechnung der Gütemerkmale zu erfolgen. Vorgegebene lichttechnische Werte stellen Mindestwerte dar und müssen durch Berechnungen belegt werden. Alle angeführten Berechnungen können bereits mit der Angebotseinreichung durch den Bieter gefordert sein; in jedem Falle müssen die Berechnungen spätestens mit Einreichung der Freigabeunterlagen für die Tunnelbeleuchtung vorgelegt werden. Die Abminderung zwischen Planungs- und Betriebswerten (für Alterung und Verschmutzung) ist gemäß pr EN 13201 mit 25% zu berücksichtigen. 3.8.1.4 Lichttechnische Vorgabewerte 3.8.1.4.1 Leuchtdichtehöhe für Tunnelvorportalbereiche Entsprechend RVS 09.02.41 ist die der Planung zu Grunde zu legende Leuchtdichte, aus nachstehender Formel zu berechnen: Formel 4: Höhe der Fahrbahnleuchtdichte 0,33 * Lfi Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 53 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie Version: 3.00 freigegeben Mit den zur Ausführung gelangenden Beleuchtungskörpern ist im Regelfall eine Gesamtgleichmäßigkeit von U0=0,4 zu erreichen. 3.8.1.4.2 Lichtstärkeklassen Die Auswahl der für die Vorportalbeleuchtung geeigneten Leuchten hat gemäß PLaPB 800.552 TIFL zu erfolgen. 3.8.1.4.3 Straßenbelag Bei der Projektierung ist in der Regel ein Straßenbelag der Spezifikation R3 zu berücksichtigen, sofern keine anderen Vorgaben vom AG gestellt werden. 3.8.2 Technische Ausführungsbestimmungen 3.8.2.1 Lichtpunkthöhe –Lichtpunktabstand Die Lichtpunkthöhe soll in der Regel 10 m nicht übersteigen. Der Lichtpunkt-Regelabstand ist entsprechend der gewählten Leuchtenart und Bestückung, den örtlichen Gegebenheiten sowie allenfalls vorhandenen Signalbrücken (VBA, WWW etc.) zu berechnen. 3.8.2.2 Leuchtenbestückung Die Auswahl der für die Vorportalbeleuchtung geeigneten Leuchten hat gemäß PLaPB 800.552 TIFL zu erfolgen. 3.8.2.3 Maste 3.8.2.3.1 Ausführung der Maste Die Auswahl der für die Vorportalbeleuchtung geeigneten Masten hat gemäß PLaPB 800.552 TIFL zu erfolgen. Die Maste sind in die Erdungsanlage einzubinden (Blitzschutz). 3.8.2.3.2 Mastformen Die Auswahl der für die Vorportalbeleuchtung geeigneten Masten hat gemäß PLaPB 800.552 TIFL zu erfolgen. ● Für Tunnel-Vorportalbereiche sind in der Regel gerade, konische Maste mit aufgesetzten Auslegern ● in besonderen Fällen (z.B. in Wien) sind in Abstimmung mit der ASFiNAG konische Vierkant-Maste mit aufgesetzten Auslegern vorzusehen. Für aufgesetzte Ausleger gilt die Vorgabe, dass sie dieselbe Ausführungsform (vierkant oder rund, konisch) wie der Mast aufweisen müssen. Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 54 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie 3.8.2.3.3 Version: 3.00 freigegeben Mastverankerungen Die Verankerung der Maste erfolgt in der Regel in Freilandbereichen bauseits errichteten Köcherfundamenten, auf Brücken mit Flanschplatten. Die Auswahl der für die Vorportalbeleuchtung geeigneten Verankerungen hat gemäß PLaPB 800.552 TIFL zu erfolgen. 3.8.2.3.4 Schutzmaßnahme Als Schutzmaßnahme für Mastleuchten ist Schutzisolierung auszuführen. 3.8.3 Prüfungen und Tests siehe PLaHELP PuT 3.8.4 Funktionsbeschreibungen Eine Inbetriebsetzung der Straßenbeleuchtung darf erst nach Durchführung folgender Leistungen erfolgen: ● abgeschlossene Montage ● Durchführung der erforderlichen Messungen gemäß ÖVE einschließlich Überprüfung der Schutzmaßnahme ● Kontrolle der Schaltstufen oder Regelungseinstellungen Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 55 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie 3.9 Konstruktionen 3.9.1 Planungsgrundsätze Version: 3.00 freigegeben Gegenstand dieses Abschnittes sind Unterkonstruktionen für ● die Montage von Tunnelleuchten an der Tunnelfirste, Tunneldecke bzw. Tunnelwand. Tragkonstruktionen und Kabelrinnen für die Kabelverlegung im Tunnelfahrraum werden in Punkt 3.10 beschrieben. Es gelten dafür die Vorgaben in der RVS 09.02.22 bzw. PLaPB BuS. Im Tunnel sind Konstruktionen parallel oder aber mit einer optischen Linienführung zu den Leuchtenachsen anzuordnen (siehe PLaPB 800.562.1511 „BEL – Optische Linienführung“). Ergänzend sind in der Regel nachstehende Leistungsmerkmale beim Anlagenlayout zu beachten: 3.9.2 ● Leuchtenunterkonstruktionen sind in Abhängigkeit der Ausbildung des Regelprofiles für die Montage an der Tunnelfirste (TFi) direkt an der (TDe) Tunneldecke bzw. an der Tunnelwand (TWa) auszubilden ● die Montage von Kabelrinnen innerhalb einer durchgehenden Leuchtenunterkonstruktionen ist aus wirtschaftlichen Gründen zu bevorzugen ● Leuchtenunterkonstruktionen müssen in der Regel den Straßenverlauf (siehe PLaPB 800.562.1511 „BEL – Optische Linienführung“) mitvollziehen ● als Mindestmaterialqualität gilt V4A-Edelstahl gemäß RVS 09.02.22 ● alle Tragsysteme sind den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und auf die statischen und dynamischen Lasten auszulegen. ● Vom AN sind statische Berechnungen vorzulegen Technische Ausführungsbestimmungen Aus der Planung ergibt sich die Detailpositionierung jeder einzelnen Tunnelleuchte in Längs- und Querrichtung sowie deren Höhenniveau zur Fahrbahn. Vor der Montage müssen die Montagepunkte, insbesondere deren Ausrichtung mit entsprechenden Messgeräten (z.B. Laser-Messgerät) am Tunnelfirst (TFi) an der Tunneldecke (TDe) oder an der Tunnelwand (TWa) markiert werden. 3.9.2.1 Leuchtenunterkonstruktionen TFi Die Leuchtenunterkonstruktionen TFi wird objektabhängig in zwei verschiedenen Anordnungen realisiert: 3.9.2.1.1 Linienförmige (durchgehende) Anordnung der Leuchtenunterkonstruktion in zwei Ausführungsformen: Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 56 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie 3.9.2.1.2 Version: 3.00 freigegeben ● Leuchtenunterkonstruktion in Linienförmiger Anordnung mit gemeinsamer Unterkonstruktion für Tunnel-Leuchten und Kabelrinnen mit der Bezeichnung TFi UNI (wie im PLaPB 800.562.1512 "BEL - Leuchtenunterkonstruktionen" Abbildung 1 erkennbar) ● Leuchtenunterkonstruktion in Linienförmiger Anordnung mit Unterkonstruktion nur für Tunnel-Leuchten mit der Bezeichnung TFi LA (ohne Abbildung) Einzelanordnung Leuchtenunterkonstruktion in Einzel-Anordnung der Tunnelleuchten mit der Bezeichnung TFi EA (wie im PLaPB 800.562.1512 "BEL - Leuchtenunterkonstruktionen" Abbildung 2 erkennbar mit eigener Kabelrinne) 3.9.2.1.3 Leuchtenunterkonstruktionen TFi – UNI und LA Diese Unterkonstruktion ermöglicht die Montage von Tunnelleuchten auf einer durchgehenden Unterkonstruktion, wie Sie im Einfahrtsbereich einer Tunnelbeleuchtung mit einem Tunnelprofil gegeben ist (siehe PLaPB 800.562.1512 „BEL – Leuchtenunterkonstruktionen“ Abbildung 1) Entgegen RVS 09.02.41 ist im Regelfall die Unterkonstruktion bis zu einem Tunnelleuchtenabstand von 10,0 m auszubilden. Die Leuchtenunterkonstruktion besteht aus: 3.9.2.1.4 ● Tragprofile, mit unterschiedlich langen Tragschenkeln aus Profilwinkeln, versehen mit Langlöchern, die eine Höhen-Verstellung der Unterkonstruktion im vorgegebenen Rahmen ermöglicht ● Tragprofile, in einem Abstand von ≤ 1,0 m befestigt ● zwei Längsprofilen, die eine Leuchtenmontage und Justierung in zwei Ebenen ermöglicht (längs und quer) ● In der Tragkonstruktion (siehe PLaPB 800.562.1512 „BEL – Leuchtenunterkonstruktionen“ Abbildung 1) ist in der Regel die Kabelrinne für die Einfahrtsbeleuchtung mitzuführen (Bezeichnung TFI-UNI) Leuchtenunterkonstruktionen TFi – EA Die Leuchtenunterkonstruktion für Einzelmontage TFi - EA gemäß PLaPB 800.562.1512 „BEL – Leuchtenunterkonstruktionen“ Abbildung 2 bestehend aus: ● Tragprofile, mit unterschiedlich langen Tragschenkeln aus Profilwinkeln, versehen mit Langlöchern, die eine Höhen-Verstellung der Unterkonstruktion im vorgegebenen Rahmen ermöglicht ● zwei Längsprofilen, die eine Leuchtenmontage und Justierung in zwei Ebenen ermöglicht (längs und quer) ● Vorgabe-Länge der beiden Längsprofile = 1,00 m Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 57 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie 3.9.2.2 Version: 3.00 freigegeben Leuchtenunterkonstruktionen TDe Die Leuchtenunterkonstruktion TDe wird objektabhängig in zwei Ausführungsmöglichkeiten: 3.9.2.2.1 ● Linienförmige Anordnung (TDe LA) (ohne Abbildung) ● Einzelanordnung (TDe EA) (siehe PLaPB 800.562.1512 „BEL – Leuchtenunterkonstruktionen“ Abbildung 3) Leuchtenunterkonstruktionen TDe – LA durchgehend Diese Unterkonstruktion ermöglicht die Montage von Tunnelleuchten auf einer durchgehenden Unterkonstruktion, wie Sie im Einfahrtsbereich einer Tunnelbeleuchtung mit Rechteckprofil gegeben ist. Entgegen RVS 09.02.41 ist im Regelfall die Unterkonstruktion bis zu einem Tunnelleuchtenabstand von 5,0 m auszubilden. Die Leuchtenunterkonstruktion besteht aus: 3.9.2.2.2 ● Querprofile, mit unterschiedlich langen Befestigungselementen, die eine HöhenVerstellung der Unterkonstruktion im vorgegebenen Rahmen ermöglicht ● Querprofile, in einem Abstand von ≤ 1,0 m befestigt ● zwei Längsprofilen, die eine Leuchtenmontage und Justierung in zwei Ebenen ermöglicht (längs und quer) Leuchtenunterkonstruktionen TDe – EA Einzelmontage Die Leuchtenunterkonstruktion (siehe PLaPB 800.562.1512 „BEL – Leuchtenunterkonstruktionen“ Abbildung 3) besteht aus: 3.9.2.3 ● Querprofile, mit unterschiedlich langen Befestigungselementen, die eine HöhenVerstellung der Unterkonstruktion im vorgegebenen Rahmen ermöglicht ● zwei Längsprofilen, die eine Leuchtenmontage und Justierung in zwei Ebenen ermöglicht (längs und quer) Leuchtenunterkonstruktionen LED-Innnestreckenleuchte an UK-Kabelrinne TDe – IB KabRinne 100mm EA Einzelmontage Sämtliche Verbindungen sind mit Edelstahlschrauben auszuführen. Verbindungen mit Krallen, Klammern oder dergleichen sind nicht gestattet. Die Leuchtenunterkonstruktion zur Montage der LED-Innenstreckenleuchten (siehe PLaPB 800.562.1512 „BEL – Leuchtenunterkonstruktionen“ Abbildung 4), seitlich an der Unterkonstruktion der Kabelrinne 100mm, besteht aus: ● Mindestens zwei Befestigungswinkel einschließlich Bohrungen zur Montage der Leuchte, mit zwei Edelstahlschrauben befestigt an jeweils einer Unterkonstruktion der Kabelrinne. Die Länge der Befestigungskonstruktion ist abhängig von der ausgeführten Leuchtenlänge. ● mit jeweils einer Höhenverstellbarkeit der Tragkonstruktionen, durch Langlöcher (Leuchtenlängsachse muss parallel zur Fahrbahnlängsachse sein) Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 58 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie 3.9.2.4 Version: 3.00 freigegeben ● entsprechenden Vorrichtungen zur Befestigung der aufzunehmenden Geräte ● einer Verstellbarkeit der Montagepunkte in der Längsachse um mind. jeweils 30° aus der Senkrechten. Leuchtenunterkonstruktionen LED-Innnestreckenleuchte TDe - EA Einzelmontage Diese Leuchtenunterkonstruktion ist nur dann anzuwenden, wenn eine Montage an der Kabelrinne der Innenstreckenbeleuchtung nicht möglich ist. Die Leuchtenunterkonstruktion zur Montage der LED-Innenstreckenleuchten (siehe PLaPB 800.562.1512 „BEL – Leuchtenunterkonstruktionen“ Abbildung 5), an der Tunneldecke, besteht aus: 3.9.2.5 ● Mindestens zwei Tragkonstruktionen einschließlich Bohrungen zur Montage der Leuchte mittels Edelstahlschrauben, befestigt direkt an der Tunneldecke ● mit jeweils einer Höhenverstellbarkeit der Tragkonstruktionen, durch Langlöcher, um Unebenheiten der Tunneldecke auszugleichen (Leuchtenlängsachse muss parallel zur Fahrbahnlängsachse sein) ● einer Verstellbarkeit der Montagepunkte in der Längsachse um mind. jeweils 30° aus der Senkrechten. Leuchtenunterkonstruktionen LED-Innnestreckenleuchte an UK-Kabelrinne TWa – IB KabRinne 100mm EA Einzelmontage Diese Leuchtenunterkonstruktion ist dann zu verwenden, wenn Innenstreckenleuchten seitlich, an der Tunnelwand montiert werden. die LED- Die Leuchtenunterkonstruktion zur Montage der LED-Innenstreckenleuchten (siehe PLaPB 800.562.1512 „BEL – Leuchtenunterkonstruktionen“ Abbildung 6), unterhalb der an der Tunnelwand montierten Kabelrinne 100mm, besteht aus: 3.9.3 ● Mindestens zwei Tragkonstruktionen einschließlich Bohrungen, zur Montage der Leuchte an der Unterseite der Kabelrinne, mittels Edelstahlschrauben ● Einer Verstärkung der Kabelrinne im Bereich der Befestigung der Tragkonstruktion der LED-Leuchte (z.B.: Beilagscheibe). ● mit jeweils einer Höhenverstellbarkeit der Tragkonstruktionen, durch Langlöcher (Leuchtenlängsachse muss parallel zur Fahrbahnlängsachse sein) ● entsprechenden Vorrichtungen zur Befestigung der aufzunehmenden Geräte ● einer Verstellbarkeit der Montagepunkte in der Längsachse um mind. jeweils 30° aus der Senkrechten. Prüfungen und Tests siehe PLaHELP PuT 3.9.4 Funktionsbeschreibungen Keine elektrischen Funktionen zu realisieren. Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 59 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie 3.10 Rohr- und Tragsysteme 3.10.1 Planungsgrundsätze Version: 3.00 freigegeben Es gelten die Vorgaben in der RVS 09.02.22 bzw. PLaPB BuS. Ergänzend sind in der Regel nachstehende Leistungsmerkmale beim Anlagenlayout zu beachten: 3.10.2 ● Kabelwege vom Versorgungskanal zur Kabelrinne im Tunnelfahrraum sind in der Regel durch in der Betonschale verlegte Kabelschutzrohre zu planen ● Die Kabelverlegung der Tunnelbeleuchtung erfolgt in Kabelrinnen an der Tunnelfirste , Tunneldecke oder Tunnelwand. ● Im Regelfall sind für die ersten Zonen der Einfahrtsbeleuchtung Kabelrinnen 200x60 mm vorzusehen ● Im Regelfall sind für die letzten Zonen der Einfahrtsbeleuchtung und die Innenstreckenbeleuchtung Kabelrinnen 100x60 mm vorzusehen ● im Tunnelfahrraum darf der Abstand der Tragsysteme max. 1 m betragen ● Kabelrinnen mit Dehnungsverbindungen ab 18 m Kabelrinnenlänge ● Kabelrinnen sind elektrisch leitend zu verbinden; im Regelfall bei Verbindungswannen oder –elementen durch Verwendung von Fächerscheiben o.ä., bei den Verschraubungen, bei Dehnungsverbindungen mit 8 mm V4A-Edelstahl-Seil und Kabelschuhen ● Kabelrinnen sind in den Potentialausgleich einzubeziehen. Ein durchgehender Potentialausgleich ist auch über Dehnungsverbindungen hinweg sicherzustellen ● werden Kabel unterschiedlichen Isolationserhaltes in die Kabelrinnen eingelegt, so muss ein mechanischer Trennsteg vorgesehen werden ● Gitterinnen, Kabelpritschen etc. dürfen aus Gründen der Festigkeit, der Einbaumöglichkeit eines mechanischen Trennsteges etc. nicht zum Einsatz gelangen ● als Mindestmaterialqualität gilt V4A-Edelstahl gemäß RVS 09.02.22 ● alle Tragsysteme sind den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und auf die statischen und dynamischen Lasten auszulegen. Vor allem sind für andere Anlagenteile (z.B. Brandmeldekabel) die erforderlichen Maßnahmen zu berücksichtigen. Vom AN sind statische Berechnungen vorzulegen ● Installationsrohre sind nur nach Erfordernis auf Putz zu montieren. Für auf Putz Installationen sind ausschließlich Produkte in halogenfreier, flammwidriger Ausführung zugelassen. Technische Ausführungsbestimmungen Es gelten die Vorgaben in PLaPB BuS, auf nachstehende wesentliche Punkte wird im Besonderen hingewiesen: 3.10.2.1 Verlegesystem mit integriertem Funktionserhalt Ein derartiges System wird von der ASFiNAG nicht gefordert. Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 60 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie Version: 3.00 freigegeben Durch Realisierung der vorgegebenen Leistungsmerkmale (Blechstärke, maximaler Abstand der Tragkonstruktion etc.) wird ein Funktionserhalt ähnliche Ausführung erreicht, ohne den bürokratischen Aufwand durchführen zu müssen. 3.10.2.2 Sicherungen von Schrauben bzw. Muttern Im Tunnelfahrraum sind Verschraubungen an Tragsystemen gegen unbeabsichtigtes Lösen durch Konterungen, Sicherheitsbleche oder durch Schraubensicherungen (z.B. System Loctite® oder gleicher Art) zu sichern. 3.10.2.3 3.10.3 Aufputz-Installationen ● Rohre in bogenoffener Verlegung (Industrieverlegung) ● Rohre im Tunnelfahrraum mit geschlossenen Rohrschellen befestigt ● versetzen der Dübel in auszumalenden Wandbereichen tunlichst vor den Malerarbeiten. Befestigungsschellen sind nach den Malerarbeiten zu montieren Prüfungen und Tests siehe PLaHELP PuT 3.10.4 Funktionsbeschreibungen 3.11 Tunnel-Lüftungsanlage ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's. 3.12 Überwachung der Luftverhältnisse ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's. 3.13 Verkehrslenkung ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's. 3.14 Verkehrszeichenträger ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's. 3.15 Verkehrsdatenerfassung ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's. 3.16 Audio- und Videoüberwachung ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's. Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 61 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie 3.17 Version: 3.00 freigegeben Notrufeinrichtungen ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's. 3.18 Beschallungsanlage ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's. 3.19 Fernsprechanlage ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's. 3.20 Funkanlage ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's. 3.21 Systeme zur Branderkennung ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's. 3.22 Informationsübertragung ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's. 3.23 Umfelddatenerfassung ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's. 3.24 (derzeit nicht belegt) 3.25 Informationsverarbeitung ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's. 3.26 Leitungen ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's. Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 62 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie 3.27 Kabel 3.27.1 Planungsgrundsätze Version: 3.00 freigegeben Es gelten die Vorgaben gemäß PLaPB BuS, ergänzend sind in der Regel nachstehende Projektsschritte zu beachten: ● Tunnel bzw. Tunnelröhren und deren verschiedene Beleuchtungen sind entsprechend Punkt 3.7.1 in einzelne Beleuchtungsabschnitte zu unterteilen. Für Beleuchtungen mit Entladungslampen gilt: ● die Verkabelung erfolgt 3-phasig + N + PE ● Fünfleiterkabel sind bei Regelungen oder Direktschaltungen einzusetzen ● Siebenleiterkabel sind bei Stufenschaltungen zu verwenden. ● Eine Auftrennung in Versorgungs- und Steuerkabel ist nicht zugelassen. ● die Leuchten sind auf 3 Phasen aufzuteilen ● bei der Aufteilung der Beleuchtungskörper muss die Vorgabe für die maximalen Ausfallslänge gemäß RVS 09.02.22 beachtet werden ● ausgehend von den Schaltverteilern erfolgt die Verkabelung in Versorgungskanälen unter dem erhöhten Seitenstreifen bis zur ersten Tunnelleuchte. Beträgt der Kabelquerschnitt, spannungsabfallbedingt, mehr als n x 6 mm2 Cu, so ist/sind das/die Anspeisekabel in einen Klemmkasten (siehe PLaPB 800.562.2000 „BEL – Technische Spezifikation“) zu führen. ● die Zuführung der Kabel zu den Leuchten erfolgt in der Regel aus den Kabelkanälen durch die in die Tunnelulme eingelegten Kabelschutzrohre (bei Bestandstunnel auch über Schlitze) ● die Verteilung zwischen den Leuchten erfolgt in den, neben den Leuchten geplanten Kabelrinnen, der maximale Querschnitt beträgt n x 6 mm2 Cu (in von der ASFiNAG freizugebenden Ausnahmefällen n x 10 mm2 Cu) ● beim Leuchtenanschluss ist auf die richtige Phasenfolge zu achten, um stroboskopische Erscheinungen zu vermeiden ● Kabel sind entsprechend den Vorschriften zu bemessen, die Vorgaben zur Beachtung des maximal zulässigen Spannungsabfalls gemäß PLaPB BuS sind zu berücksichtigen. ● der größte Querschnitt von Kabel und Leitungen zwischen den Tunnelleuchten darf 6 mm² Cu betragen. Diese Forderung ist auch dann einzuhalten, wenn aus Schutzmaßnahmen- bzw. Versorgungsgründen in der Anspeiseleitung ein größerer Querschnitt verlegt werden müsste. In diesem Fall ist vor der ersten Tunnelleuchte ein entsprechender Zwischenklemmkasten vorzusehen. Für LED-Innenstreckenbeleuchtungen gilt: ● Die Kabel sowie deren Adernanzahl (in der Regel 3-adrig) müssen mit dem LEDLeuchten-Reglersystem abgestimmt sein und sind entsprechend den Vorgaben dieses PLaPB zu wählen bzw. zu errichten. Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 63 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie 3.27.2 Version: 3.00 freigegeben ● der größte Querschnitt von Kabel und Leitungen zwischen den Klemmdosen, sowie zwischen Klemmdose und Leuchte, darf 2,5 mm² Cu betragen. ● Kabel sind entsprechend den Vorschriften zu bemessen, die Vorgaben zur Beachtung des maximal zulässigen Spannungsabfalls gemäß PLaPB BuS sind zu berücksichtigen ● bei der Aufteilung der Beleuchtungskörper sind die RVS- Vorgaben für Netz- bzw. SSV-Versorgung (Sicherheitsstromversorgung) zu beachten ● bei der Aufteilung der Beleuchtungskörper muss die Vorgabe für die maximalen Ausfallslänge gemäß RVS 09.02.22 beachtet werden ● ausgehend von den Schaltverteilern erfolgt die Zuführung der Kabel zu den Leuchten (Hauptverkabelung), in der Regel, aus den Kabelkanälen unterhalb des erhöhten Seitenstreifens und durch die in die Tunnelulme eingelegten Kabelschutzrohre (bei Bestandstunnel auch über Schlitze) oder über einen vorhandenen Zuluftkanal (siehe auch Pkt. 3.7.2.2.4). ● die Verteilung zwischen den Leuchten erfolgt in den Kabelrinnen, neben bzw. oberhalb der Leuchten. Technische Ausführungsbestimmungen siehe PLaPB BuS Ergänzend wird gefordert, dass bei der Verlegung von Kabel mit unterschiedlichem Isolationsaufbau in gemeinsamen Kabelrinnen Trennstege in den Kabelrinnen vorgesehen werden müssen. 3.27.3 Prüfungen und Tests siehe PLaHELP PuT 3.27.4 Funktionsbeschreibungen 3.28 Gebäude- und Nischeninstallation ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's. 3.29 Gebäude- und Nischenausstattung ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's. 3.30 Gebäudelüftung, Klimaanlage ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's. 3.31 Türen und Tore ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's. Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 64 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie 3.32 Version: 3.00 freigegeben Lösch- und Abwassereinrichtungen ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's. 3.33 Sonstige Anlagen ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's. 3.34 Hebezeuge ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's. 3.35 De- und Wiedermontagen ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's. 3.36 Regieleistungen ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's. Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 65 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie 3.37 Ersatzmaterialien 3.37.1 Planungsgrundsätze Version: 3.00 freigegeben Im Regelfall sind Ersatzmaterialien mit dem Projektleiter und mit dem Betrieb abzustimmen und erforderlichenfalls auszuschreiben. 3.38 (derzeit nicht belegt) 3.39 (derzeit nicht belegt) 3.40 Projektmanagement, Engineering ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's. 3.41 Bauarbeiten ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's. 3.42 Unterirdische Neuverlegungen ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's. 3.43 Beton- und Stahlbetonarbeiten ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's. 3.44 Straßeninstandsetzungen ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's. 3.45 (derzeit nicht belegt) Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 66 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie 4 ANFORDERUNGEN AN DIE BAULICHE AUSFÜHRUNG 4.1 Freiland Version: 3.00 freigegeben siehe PLaPB BuS 4.2 Tunnel siehe PLaPB BuS Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 67 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie 5 VERZEICHNISSE 5.1 Abbildungsverzeichnis Version: 3.00 freigegeben Abbildung 1: Planung von Tunnelbeleuchtungsanlagen ................................................................ 13 Abbildung 2: Planung von Einfahrtsbeleuchtungen ....................................................................... 14 Abbildung 3: Planung von Innenstreckenbeleuchtungen ............................................................... 15 Abbildung 4:Planung von Beleuchtungsanlagen für kurze Tunnel ................................................. 16 Abbildung 5: Planung von Straßenbeleuchtungen......................................................................... 17 5.2 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Leuchtmittelanzahl je Stromkreis .................................................................................. 20 Tabelle 2: Betriebsstundenerfassung von Beleuchtungsanlagen .................................................. 24 Tabelle 3: Schalt- und Regelbereiche für Einfahrtsbeleuchtungen ................................................ 26 Tabelle 4: Beispiel zur Regelung für Innenstreckenbeleuchtungen ............................................... 30 Tabelle 5: Clustereinteilung „Premium“ ......................................................................................... 43 Tabelle 6: Clustereinteilung „Komfort“ ........................................................................................... 44 Tabelle 7: Clusterermittlung .......................................................................................................... 44 Tabelle 8: Clustereinteilung IB Leuchtenabstand .......................................................................... 45 Tabelle 9: Leuchtdichtemessgeräte- Korrekturfaktoren ................................................................. 50 5.3 Formelverzeichnis Formel 1: Relation Lfe und L20........................................................................................................ 25 Formel 2: Ende der Einfahrtsbeleuchtung ..................................................................................... 38 Formel 3: Ende der Einfahrtsbeleuchtung ..................................................................................... 38 Formel 4: Höhe der Fahrbahnleuchtdichte .................................................................................... 53 Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 68 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie 5.4 Quellenverzeichnis 5.4.1 Gesetze, Normen, Richtlinien Version: 3.00 freigegeben Die Aktualisierung von Version 2.00 auf Version 3.00 erfolgte auf Basis nachfolgender Gesetze, Normen und Richtlinien 5.4.1.1 Gesetze StVO Straßenverkehrsordnung 1960, BGBI. Nr. 159/1960, idgF STSG Bundesgesetz über die Sicherheit von (Straßentunnel-Sicherheitsgesetz- STSG), BGBI. Nr. 54/2006, idgF 5.4.1.2 Straßentunneln Normen ÖNORM CEN/TR 13201-1 Teil 1, (2005 09 01) Straßenbeleuchtung - Teil 1, Auswahl der Beleuchtungsklassen, ÖNORM EN 13201-2 Teil 2: (2013 09 15) Straßenbeleuchtung - Teil 2, Gütemerkmale, ÖNORM EN 13201-3 Teil 3: (2013 09 15) Straßenbeleuchtung - Teil 3: Berechnung der Gütemerkmale, ÖNORM EN 13201-4 Teil 4: (2013 09 15) Straßenbeleuchtung - Teil 4: Methoden zur Messung der Gütemerkmale von Straßenbeleuchtungsanlagen, ÖVE/ÖNORM E 8001-1, Teil 1: Begriffe und Schutz gegen elektrischen Schlag (Schutzmaßnahmen) 5.4.1.3 Richtlinien RVS 09.02.22, (2014 06 01) Betrieb und Sicherheit, TUNNELAUSRÜSTUNG, RVS 09.01.24, (2014 06 01) Bauliche Gestaltung, BAULICHE ANLAGEN FÜR BETRIEB UND SICHERHEIT, RVS 09.01.25, (2009 12 01) Bauliche Gestaltung, VORPORTALBEREICH, RVS 09.02.41, (2014 02 01) Lichttechnik, BELEUCHTUNG, Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 69 von 70 Dokument-Nr. TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL) 800.562.1000 Technische Richtlinie Version: 3.00 freigegeben Erarbeitet in der Arbeitsgruppe Tunnel-Beleuchtung unter Mitarbeit von: DOBLER Martin, BMG/EM HÖGL Alexander, SG/BE JÄGER Dagmar, SG/TM KLOIMSTEIN Josef, BMG/TU KOPPENSTEINER Wolfgang, BMG/EM MEISINGER Manuel, BMG/BV WIERER Alexander, BMG/EM Druckdatum: 06.11.2015 Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 70 von 70
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