TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL)

TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL)
Technische Richtlinie
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800.562.1000
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Arbeitsgruppe
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01.01.2016
freigegeben
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000
70
PLaPB
Technisches Planungshandbuch der ASFiNAG
AUTOBAHNEN- UND SCHNELLSTRASSEN-FINANZIERUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT
Rotenturmstraße 5 –9, 1010 WIEN, Telefon +43 (0) 50108 - 10000, Telefax + 43 (0) 50108 – 10020
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TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL)
800.562.1000
Technische Richtlinie
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Verantwortlicher
Änderungsgrund
3.00
01.01.2016
freigegeben
öffentlich
ASFiNAG
Ausführungsänderung der Innenstreckenbeleuchtung
(LED)
Anpassung an RVS 09.02.41
2.00
01.01.2013
freigegeben
öffentlich
ASFiNAG
Weitere Standardisierung des
Gewerks, Reduzierung der Life
Cycle Kosten, etc. (Details siehe
Änderungsdokumente)
1.00
02.04.2012
freigegeben
öffentlich
ASFiNAG
Anpassung an interne Richtlinie
(Version 2.00), Abstimmung mit
LB-TI
0.20
01-12-2010
Entwurf
Konzern
ASFiNAG
Technische Richtlinie
0.04
21-06-2010
Entwurf
Konzern
ASFiNAG
Neues Dokumenten Layout
0.03
23-10-2009
Entwurf
BMG
ASFiNAG
Neue Tunnelleuchte
0.02
15-07-2008
Entwurf
BMG
ASFiNAG
Einarbeitung PL + Betrieb
0.01
11-08-2007
Entwurf
BMG
ASFiNAG
Druckdatum: 06.11.2015
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 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
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800.562.1000
Technische Richtlinie
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Inhaltsverzeichnis
1
VORBEMERKUNG....................................................................................................... 9
1.1
Gegenstand, PLaPB spezifisch.................................................................................. 9
1.2
Ziel, PLaPB spezifisch ................................................................................................ 9
1.3
Hinweise zur Nummerierung ...................................................................................... 9
1.4
1.4.1
1.4.2
1.4.3
Zusätzliche Dokumente ............................................................................................ 10
PLaHELP 800.600 Begriffe, Abkürzungen und Prozesse (BAP) ................................. 10
PLaPB 800.562 Beleuchtung (BEL) ............................................................................ 10
PLaHELP 800.605 Prüfungen und Tests (PuT)........................................................... 11
1.5
Haftung ...................................................................................................................... 11
1.6
Sorgfaltspflicht ......................................................................................................... 11
2
VERFAHRENSBESTIMMUNGEN .............................................................................. 12
2.1
Ergänzende Vorbemerkungen ................................................................................. 12
2.2
2.2.1
2.2.2
2.2.3
2.2.4
2.2.5
Verfahrensanweisungen und Leistungsprozesse .................................................. 12
Verfahrensanweisung 1 – Planung von Tunnelbeleuchtungsanlagen ......................... 13
Verfahrensanweisung 2 – Planung von Einfahrtsbeleuchtungen ................................. 14
Verfahrensanweisung 3 – Planung von Innenstreckenbeleuchtungen ........................ 15
Verfahrensanweisung 4 – Planung von Beleuchtungsanlagen für kurze Tunnel ......... 16
Verfahrensanweisung 5 – Planung von Straßenbeleuchtungen
(Vorportalbeleuchtungen)............................................................................................ 17
3
PLANUNGS-UND AUSFÜHRUNGSGRUNDSÄTZE .................................................. 18
3.1
3.1.1
3.1.2
3.1.3
3.1.3.1
3.1.3.2
3.1.3.3
Allgemeine Grundsätze ............................................................................................ 18
Einleitung .................................................................................................................... 18
Leuchtentypen ............................................................................................................ 18
Leuchtmittel ................................................................................................................ 18
für Einfahrtsbeleuchtungen ......................................................................................... 18
für Innenstreckenbereiche........................................................................................... 18
für Straßenbeleuchtungen........................................................................................... 18
3.2
Mittelspannungsanlage ............................................................................................ 18
3.3
3.3.1
3.3.1.1
3.3.1.2
3.3.1.3
3.3.1.4
Verteilungen .............................................................................................................. 18
Planungsgrundsätze ................................................................................................... 18
Situierung der Beleuchtungsverteiler .......................................................................... 19
Tunnelsteuerung ......................................................................................................... 19
Beleuchtungsniveauanpassung .................................................................................. 19
Schutz gegen elektrischen Schlag im Gleichstromkreis LED ...................................... 19
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3.3.2
3.3.2.1
3.3.2.2
3.3.2.3
3.3.3
3.3.4
3.3.4.1
3.3.4.1.1
3.3.4.1.2
3.3.4.1.3
3.3.4.1.4
3.3.4.1.5
3.3.4.1.6
3.3.4.1.7
3.3.4.1.8
Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 19
Maximale Leuchtmittelanzahl je Stromkreis ................................................................ 19
Komponenten für die Regelung .................................................................................. 20
Leitungsschutzschalter ............................................................................................... 20
Prüfungen und Tests................................................................................................... 20
Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 21
Tunnelsteuerung - Funktionsbeschreibung ................................................................. 21
Kurzbeschreibung der Einrichtungen und Funktionen ................................................. 21
Betriebsarten der Beleuchtungssteuerung .................................................................. 21
Betriebsstunden-Erfassung und Anzeige: ................................................................... 24
Steuerung und Regelung der Einfahrtsbeleuchtung .................................................... 25
Regelung der Innenstreckenbeleuchtung .................................................................... 28
Steuerung der Beleuchtung der Pannenbuchten (PB)................................................. 31
Steuerung der Beleuchtung der Querschläge ............................................................. 32
Steuerung der Straßenbeleuchtung ............................................................................ 33
3.4
Sicherheitsstromversorgung ................................................................................... 34
3.5
Blitzschutzanlage...................................................................................................... 34
3.6
Erdung- und Potentialausgleich .............................................................................. 34
3.7
3.7.1
3.7.1.1
3.7.1.2
3.7.1.3
3.7.1.3.1
3.7.1.3.2
3.7.1.3.3
3.7.1.3.4
3.7.1.4
3.7.1.4.1
3.7.1.5
3.7.1.5.1
3.7.1.5.2
3.7.1.5.3
3.7.1.5.4
3.7.1.5.5
3.7.1.5.6
3.7.1.6
3.7.1.7
3.7.1.7.1
3.7.1.7.2
3.7.2
3.7.2.1.1
3.7.2.1.2
3.7.2.2
3.7.2.2.1
3.7.2.2.2
Tunnelbeleuchtung ................................................................................................... 35
Planungsgrundsätze ................................................................................................... 35
Übersicht - Beleuchtungsanlagen ............................................................................... 35
Beleuchtungsanlagen Übersichtsplan ......................................................................... 35
Lichttechnische Berechnungen ................................................................................... 35
Berechnungsverfahren................................................................................................ 35
Berechnungsanforderungen........................................................................................ 35
Durchzuführende Berechnungen ................................................................................ 36
Darstellung der Berechnungsergebnisse .................................................................... 37
vorgegebene Planungswerte ...................................................................................... 37
Konkretisierung von RVS- Vorgaben .......................................................................... 37
Vereinheitlichung der Leuchtmittel .............................................................................. 40
Einfahrtsbereiche ........................................................................................................ 40
Tunnel- Innenstrecke .................................................................................................. 40
Pannenbuchten........................................................................................................... 40
EQ und GQ ohne Schleusen....................................................................................... 40
EQ und GQ mit Schleusen (zwischen den Abschlüssen) ............................................ 41
EA und GA.................................................................................................................. 41
Beleuchtung kurzer Tunnel ......................................................................................... 41
Galerien ...................................................................................................................... 41
Einfahrtsbeleuchtung .................................................................................................. 41
Innenstreckenbeleuchtung .......................................................................................... 41
Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 42
Tunnelleuchtenmontage Einfahrtsbeleuchtung ........................................................... 42
Tunnelleuchtenmontage Innenstreckenbeleuchtung ................................................... 42
Anordnung von Tunnelleuchten .................................................................................. 46
Anordnung für die Einfahrtsbeleuchtung ..................................................................... 46
Anordnung für die Innenstreckenbeleuchtung ............................................................. 46
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800.562.1000
Technische Richtlinie
Version: 3.00
freigegeben
3.7.2.2.3
3.7.2.2.4
3.7.2.3
3.7.2.3.1
3.7.2.3.2
3.7.2.3.3
3.7.2.3.4
3.7.2.3.5
3.7.2.3.6
3.7.2.3.7
3.7.2.4
3.7.2.4.1
3.7.2.4.2
3.7.2.4.3
3.7.2.4.4
3.7.2.4.5
3.7.2.5
3.7.3
3.7.4
Anordnung der EA und GA Beleuchtung ..................................................................... 46
Anordnung von Klemmkästen ..................................................................................... 46
Örtlichkeiten von Leuchten mit Leuchtstofflampenbestückung .................................... 48
FR- Anbauleuchten mit 1x LL T26, 36W ..................................................................... 48
FR- Anbauleuchten mit LED, ≥ 3600 lm ...................................................................... 48
FR- Seil-Hängeleuchten mit LED, ≥ 3600 lm ............................................................... 49
Anbauleuchten mit 1x LL T26, 36 W ........................................................................... 49
Anbauleuchten mit 1x LL T26, 18 W ........................................................................... 49
Bildschirmarbeitsplatzleuchten mit 2x LL T26, 36 W ................................................... 49
Leuchtenmontage ....................................................................................................... 49
Leuchtdichte-Messgeräte ............................................................................................ 49
Leuchtdichtemessgeräteausführung ........................................................................... 49
Korrekturfaktoren für Leuchtdichtemessgeräte............................................................ 49
Anordnung der Leuchtdichtekameras ......................................................................... 50
Anordnung des Beleuchtungsstärkemessgerätes ....................................................... 50
Montagekonsole ......................................................................................................... 50
Kalibrierung der Leuchtdichtemessgeräte ................................................................... 50
Prüfungen und Tests................................................................................................... 51
Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 51
3.8
3.8.1
3.8.1.1
3.8.1.1.1
3.8.1.2
3.8.1.3
3.8.1.4
3.8.1.4.1
3.8.1.4.2
3.8.1.4.3
3.8.2
3.8.2.1
3.8.2.2
3.8.2.3
3.8.2.3.1
3.8.2.3.2
3.8.2.3.3
3.8.2.3.4
3.8.3
3.8.4
Straßenbeleuchtung ................................................................................................. 52
Planungsgrundsätze ................................................................................................... 52
Vorgehensweise bei der Planung einer Vorportalbeleuchtung .................................... 52
Beleuchtungen im Vorportalbereich von Tunnelanlagen ............................................. 52
ÖNORM ...................................................................................................................... 53
Berechnungen ............................................................................................................ 53
Lichttechnische Vorgabewerte .................................................................................... 53
Leuchtdichtehöhe für Tunnelvorportalbereiche ........................................................... 53
Lichtstärkeklassen ...................................................................................................... 54
Straßenbelag .............................................................................................................. 54
Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 54
Lichtpunkthöhe –Lichtpunktabstand ............................................................................ 54
Leuchtenbestückung ................................................................................................... 54
Maste .......................................................................................................................... 54
Ausführung der Maste................................................................................................. 54
Mastformen ................................................................................................................. 54
Mastverankerungen .................................................................................................... 55
Schutzmaßnahme ....................................................................................................... 55
Prüfungen und Tests................................................................................................... 55
Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 55
3.9
3.9.1
3.9.2
3.9.2.1
3.9.2.1.1
3.9.2.1.2
3.9.2.1.3
3.9.2.1.4
Konstruktionen ......................................................................................................... 56
Planungsgrundsätze ................................................................................................... 56
Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 56
Leuchtenunterkonstruktionen TFi ................................................................................ 56
Linienförmige (durchgehende) Anordnung .................................................................. 56
Einzelanordnung ......................................................................................................... 57
Leuchtenunterkonstruktionen TFi – UNI und LA.......................................................... 57
Leuchtenunterkonstruktionen TFi – EA ....................................................................... 57
Druckdatum: 06.11.2015
Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm
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Dokument-Nr.
TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL)
800.562.1000
Technische Richtlinie
3.9.2.2
3.9.2.2.1
3.9.2.2.2
3.9.2.3
Version: 3.00
freigegeben
3.9.3
3.9.4
Leuchtenunterkonstruktionen TDe .............................................................................. 58
Leuchtenunterkonstruktionen TDe – LA durchgehend ................................................ 58
Leuchtenunterkonstruktionen TDe – EA Einzelmontage ............................................. 58
Leuchtenunterkonstruktionen LED-Innnestreckenleuchte an UK-Kabelrinne TDe – IB
KabRinne 100mm EA Einzelmontage ......................................................................... 58
Leuchtenunterkonstruktionen LED-Innnestreckenleuchte TDe - EA Einzelmontage.... 59
Leuchtenunterkonstruktionen LED-Innnestreckenleuchte an UK-Kabelrinne TWa – IB
KabRinne 100mm EA Einzelmontage ......................................................................... 59
Prüfungen und Tests................................................................................................... 59
Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 59
3.10
3.10.1
3.10.2
3.10.2.1
3.10.2.2
3.10.2.3
3.10.3
3.10.4
Rohr- und Tragsysteme ............................................................................................ 60
Planungsgrundsätze ................................................................................................... 60
Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 60
Verlegesystem mit integriertem Funktionserhalt .......................................................... 60
Sicherungen von Schrauben bzw. Muttern .................................................................. 61
Aufputz-Installationen ................................................................................................. 61
Prüfungen und Tests................................................................................................... 61
Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 61
3.11
Tunnel-Lüftungsanlage ............................................................................................ 61
3.12
Überwachung der Luftverhältnisse ......................................................................... 61
3.13
Verkehrslenkung ....................................................................................................... 61
3.14
Verkehrszeichenträger ............................................................................................. 61
3.15
Verkehrsdatenerfassung .......................................................................................... 61
3.16
Audio- und Videoüberwachung ............................................................................... 61
3.17
Notrufeinrichtungen ................................................................................................. 62
3.18
Beschallungsanlage ................................................................................................. 62
3.19
Fernsprechanlage ..................................................................................................... 62
3.20
Funkanlage ................................................................................................................ 62
3.21
Systeme zur Branderkennung ................................................................................. 62
3.22
Informationsübertragung ......................................................................................... 62
3.23
Umfelddatenerfassung ............................................................................................. 62
3.24
(derzeit nicht belegt) ................................................................................................. 62
3.25
Informationsverarbeitung......................................................................................... 62
3.26
Leitungen .................................................................................................................. 62
3.27
3.27.1
3.27.2
3.27.3
3.27.4
Kabel .......................................................................................................................... 63
Planungsgrundsätze ................................................................................................... 63
Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 64
Prüfungen und Tests................................................................................................... 64
Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 64
3.9.2.4
3.9.2.5
Druckdatum: 06.11.2015
Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm
 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
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Dokument-Nr.
TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL)
800.562.1000
Technische Richtlinie
Version: 3.00
freigegeben
3.28
Gebäude- und Nischeninstallation .......................................................................... 64
3.29
Gebäude- und Nischenausstattung ......................................................................... 64
3.30
Gebäudelüftung, Klimaanlage.................................................................................. 64
3.31
Türen und Tore ......................................................................................................... 64
3.32
Lösch- und Abwassereinrichtungen ....................................................................... 65
3.33
Sonstige Anlagen...................................................................................................... 65
3.34
Hebezeuge ................................................................................................................. 65
3.35
De- und Wiedermontagen......................................................................................... 65
3.36
Regieleistungen ........................................................................................................ 65
3.37
3.37.1
Ersatzmaterialien ...................................................................................................... 66
Planungsgrundsätze ................................................................................................... 66
3.38
(derzeit nicht belegt) ................................................................................................. 66
3.39
(derzeit nicht belegt) ................................................................................................. 66
3.40
Projektmanagement, Engineering ........................................................................... 66
3.41
Bauarbeiten ............................................................................................................... 66
3.42
Unterirdische Neuverlegungen ................................................................................ 66
3.43
Beton- und Stahlbetonarbeiten ................................................................................ 66
3.44
Straßeninstandsetzungen ........................................................................................ 66
3.45
(derzeit nicht belegt) ................................................................................................. 66
4
ANFORDERUNGEN AN DIE BAULICHE AUSFÜHRUNG ........................................ 67
4.1
Freiland...................................................................................................................... 67
4.2
Tunnel ........................................................................................................................ 67
5
VERZEICHNISSE ....................................................................................................... 68
5.1
Abbildungsverzeichnis ............................................................................................. 68
5.2
Tabellenverzeichnis .................................................................................................. 68
5.3
Formelverzeichnis .................................................................................................... 68
5.4
5.4.1
5.4.1.1
5.4.1.2
5.4.1.3
Quellenverzeichnis ................................................................................................... 69
Gesetze, Normen, Richtlinien ..................................................................................... 69
Gesetze ...................................................................................................................... 69
Normen ....................................................................................................................... 69
Richtlinien ................................................................................................................... 69
Druckdatum: 06.11.2015
Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm
 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
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Dokument-Nr.
TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL)
800.562.1000
Technische Richtlinie
1
VORBEMERKUNG
1.1
Gegenstand, PLaPB spezifisch
Version: 3.00
freigegeben
Gegenstand des vorliegenden PLaPB sind technische Richtlinien zur Planung und Ausführung von
BELEUCHTUNGSANLAGEN FÜR STRASSENTUNNEL
im gesamten Zuständigkeitsbereich der ASFiNAG.
Das PLaPB wurde unter besonderer Berücksichtigung der:
●
RVS 09.02.41 Lichttechnik, BELEUCHTUNG
●
RVS 09.02.22 Betrieb und Sicherheit, TUNNELAUSRÜSTUNG
●
RVS 09.01.24 Bauliche Gestaltung, BAULICHE ANLAGEN FÜR BETRIEB UND
SICHERHEIT
●
RVS 09.01.25 Bauliche Gestaltung, Vorportalbereich
erstellt und im Detail spezifiziert. Es stellt eine Ergänzung zu diesen RVS und den einschlägigen Normen dar.
Die Vorgaben und Bestimmungen des STSG bzw. der StVO gelten uneingeschränkt.
Das PLaPB regelt auch die Ausführung der Vorportalbeleuchtung, nicht aber jene für
die Straßenbeleuchtung. Die Ausführung der Straßenbeleuchtung wird im PLaPB
800.552 TIFL geregelt.
1.2
Ziel, PLaPB spezifisch
Mit dem gegenständlichen PLaPB soll die Planung, Ausführung und Betriebsführung
von BELEUCHTUNGSANLAGEN FÜR STRASSENTUNNEL vereinheitlicht werden.
1.3
Hinweise zur Nummerierung
Diese technischen Richtlinien umfassen im Wesentlichen Bestimmungen zu Gewerken,
die entsprechend der vorgegebenen ASFiNAG-Struktur in folgende Leistungsgruppen
gegliedert sind:
●
03 Verteilungen
●
07 Tunnelbeleuchtung
●
08 Straßenbeleuchtung
●
09 Konstruktionen
●
10 Rohr- und Tragsysteme
●
27 Kabel
●
33 Sonstige Anlagen
●
37 Ersatzmaterialien
Druckdatum: 06.11.2015
Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm
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Dokument-Nr.
TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL)
800.562.1000
Technische Richtlinie
1.4
Version: 3.00
freigegeben
Zusätzliche Dokumente
Für die Erstellung der projektspezifischen Dokumente in der Ausführungs-, Fertigungsund Montageplanung stellen die in den Anlagen des technischen Planungshandbuches
angeführten Dokumente (z.B.: Pläne, Anlagen, etc.) sowohl im Inhalt wie auch im Hinblick auf die Bearbeitungstiefe eine Mindestanforderung dar.
Nachstehende Dokumente stellen das Planungshandbuch BELEUCHTUNG als Gesamtwerk dar:
1.4.1
PLaHELP 800.600 Begriffe, Abkürzungen und Prozesse (BAP)
1.4.2
PLaPB 800.562 Beleuchtung (BEL)
●
PLaPB 800.562.1000 Technische Richtlinie
●
PLaPB 800.562.1100 Änderungsdokument
●
PLaPB 800.562.1501 Übersicht Beleuchtungsanlage
●
PLaPB 800.562.1502 Einfahrtsbeleuchtung - Anordnung im Regelquerschnitt
●
PLaPB 800.562.1503 Innenstreckenbeleuchtung - Anordnung im Regelquerschnitt
●
PLaPB 800.562.1504 Leuchtdichteverlauf Einfahrtsbeleuchtung - Stufenschaltung
●
PLaPB 800.562.1505 Leuchtdichteverlauf Einfahrtsbeleuchtung - Regelung
●
PLaPB 800.562.1506 Einfahrtsbeleuchtung - Koordinaten, Leuchtdichten, Schaltstufen
●
PLaPB 800.562.1507 Einfahrtsbeleuchtung - Verkabelungsschema (Stufenschaltung)
●
PLaPB 800.562.1508 Innenstreckenbeleuchtung Übersicht - Verkabelungsschema
●
PLaPB 800.562.1509 LED-Innenstreckenbeleuchtung – Verkabelungsschema bei
Zuluftkanal
●
PLaPB 800.562.1510 LED-Innenstreckenbeleuchtung – Verkabelungsschema bei
Kabeltrog
●
PLaPB 800.562.1511 Optische Linienführung
●
PLaPB 800.562.1512 Leuchtenunterkonstruktionen
●
PLaPB 800.562.1513 Einfahrtsbeleuchtung - Soll-Ist Leuchtdichten
●
PLaPB 800.562.1514 Innenstreckenbeleuchtung Messformular
●
PLaPB 800.562.1515 Beleuchtungssteuerungsschema
●
PLaPB 800.562.1516 LED-Innenstreckenbeleuchtung - LED-Reglereinheit
●
PLaPB 800.562.1517 LED-Innenstreckenbeleuchtung - Leuchten Anschluss
●
PLaPB 800.562.1600 Anlage Mindeststandard für ein Pflichtenheft
●
PLaPB 800.562.2000 Technische Spezifikation
●
PLaPB 800.562.2100 Änderungsdokument
●
PLaPB 800.562.2501 AC-Steller - Stromlaufplan
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800.562.1000
Technische Richtlinie
●
Version: 3.00
freigegeben
PLaPB 800.562.2503 Einfahrtsleuchte - Ansichten, Stromlaufpläne
1.4.3
PLaHELP 800.605 Prüfungen und Tests (PuT)
1.5
Haftung
Die einzelnen Dokumente des Planungshandbuches werden mit bestem Wissen und
Gewissen erstellt. Trotzdem können besondere Anforderungen (z.B. örtliche Gegebenheiten) an eine Planung erforderlich sein, welche in dem einzelnen Dokument des Planungshandbuches und/oder nicht zur Genüge berücksichtigt sind. Es obliegt dem Anwender auf Basis seiner Prüf- und Warnpflicht die Konsistenz der Anforderungen im
Hinblick auf die durchzuführende Planung zu prüfen und gegebenenfalls den Auftraggeber bei ordnungsgemäßer Sorgfalt erkennbaren Problemen zu warnen.
1.6
Sorgfaltspflicht
Der Anwender des Planungshandbuches hat bei der Umsetzung größte Sorgfalt anzuwenden und die Umsetzung derart zu gestalten, dass im Sinne des Auftraggebers das
Leistungsziel erreicht wird.
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Technische Richtlinie
2
VERFAHRENSBESTIMMUNGEN
2.1
Ergänzende Vorbemerkungen
Version: 3.00
freigegeben
Die in dieser Technischen Richtlinie enthaltenen Hinweise und Querverweise auf andere Dokumente (Planungshandbücher, Normen, Richtlinien) beziehen sich immer auf die
aktuell geltende Fassung des jeweils genannten Dokuments.
Die leistungsgruppenabhängige Gliederung dieses Planungshandbuches erfordert vom
Anwender bei Planungen
2.2
●
von Tunnelbeleuchtungen zuerst einen Einstieg in Abbildung 1 und Punkt 3.7
●
von Beleuchtungen kurzer Tunnel zuerst einen Einstieg in Abbildung 4 und Punkt
3.7.1.6
●
von Straßenbeleuchtungsanlagen (Vorportalbeleuchtungsanlagen) zuerst einen
Einstieg in Abbildung 5 und Punkt 3.8
Verfahrensanweisungen und Leistungsprozesse
Die nachstehenden Verfahrensanweisungen und Leistungsprozesse stellen eine
exemplarische Aufzählung dar und sind als „Roter Faden“ für die Projektverwirklichung
zu sehen.
Sämtliche Planungsschritte sind in enger Abstimmung mit dem AG durchzuführen.
Der AG behaltet sich Änderungen dieser Verfahrensbestimmungen vor.
Aus den nachstehend angeführten Abbildungen kann die Vorgehensweise bei der Planung von Beleuchtungsanlagen entnommen werden:
●
Planung von Tunnelbeleuchtungsanlagen (siehe Punkt 2.2.1 Verfahrensanweisung 1 mit Abbildung 1)
●
Planung von Einfahrtsbeleuchtungen (siehe Punkt 2.2.2 Verfahrensanweisung 2
mit Abbildung 2)
●
Planung von Innenstreckenbeleuchtungen wie Innenstrecken, Pannenbuchten,
Querschläge, Luftkanäle, Kollektoren (siehe Punkt 2.2.3 Verfahrensanweisung 3
mit Abbildung 3)
●
Planung von Beleuchtungsanlagen für kurze Tunnel (siehe Punkt 2.2.4 Verfahrensanweisung 4 mit Abbildung 4)
●
Planung von Straßenbeleuchtungen (Vorportalbeleuchtungsanlagen) (siehe Punkt
2.2.5 Verfahrensanweisung 5 mit Abbildung 5)
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2.2.1
Version: 3.00
freigegeben
Verfahrensanweisung 1 – Planung von Tunnelbeleuchtungsanlagen
Abbildung 1: Planung von Tunnelbeleuchtungsanlagen
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800.562.1000
Technische Richtlinie
2.2.2
Version: 3.00
freigegeben
Verfahrensanweisung 2 – Planung von Einfahrtsbeleuchtungen
Abbildung 2: Planung von Einfahrtsbeleuchtungen
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800.562.1000
Technische Richtlinie
2.2.3
Version: 3.00
freigegeben
Verfahrensanweisung 3 – Planung von Innenstreckenbeleuchtungen
Abbildung 3: Planung von Innenstreckenbeleuchtungen
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800.562.1000
Technische Richtlinie
2.2.4
Version: 3.00
freigegeben
Verfahrensanweisung 4 – Planung von Beleuchtungsanlagen für kurze Tunnel
Abbildung 4:Planung von Beleuchtungsanlagen für kurze Tunnel
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800.562.1000
Technische Richtlinie
2.2.5
Version: 3.00
freigegeben
Verfahrensanweisung 5 – Planung von Straßenbeleuchtungen (Vorportalbeleuchtungen).
Bezüglich der Ausführung von Straßenbeleuchtungen siehe auch Pkt. 1.1
Abbildung 5: Planung von Straßenbeleuchtungen (Vorportalbeleuchtungen)
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800.562.1000
Technische Richtlinie
3
PLANUNGS-UND AUSFÜHRUNGSGRUNDSÄTZE
3.1
Allgemeine Grundsätze
3.1.1
Einleitung
Version: 3.00
freigegeben
Im Einfahrtsbereich von Tunnelanlagen kommen Leuchten, bestückt mit NatriumdampfHochdrucklampen zum Einsatz.
Im Innenstreckenbereich von Tunnelanlagen sind in der Regel Tunnelleuchten mit LED
Bestückung vorzusehen. In begründeten Ausnahmefällen ist der Einsatz von Metallhalogendampflampen oder Natriumdampf-Hochdrucklampen möglich. Die Ausführung der
Innenstreckenbeleuchtung mit Metallhalogendampflampen oder NatriumdampfHochdrucklampen bedarf der Genehmigung der Projektleitung, es sind die Vorgaben
dieser Richtlinie sinngemäß anzuwenden.
3.1.2
Leuchtentypen
Zum Einsatz gelangen dürfen nur Tunnelleuchten gemäß PLaPB 800.562.2000 „BEL Technische Spezifikation“.
3.1.3
Leuchtmittel
Aus Ersatzteilhaltungsgründen sowie eindeutiger Identifizierbarkeit sind in der Regel bei
ASFiNAG Projekten Leuchtmittel mit den angeführten Leistungen zu planen und auszuführen:
3.1.3.1
3.1.3.2
für Einfahrtsbeleuchtungen
●
Natriumdampf-Hochdrucklampe 400 W
●
Natriumdampf-Hochdrucklampe 150 W
für Innenstreckenbereiche
●
3.1.3.3
LED
für Straßenbeleuchtungen
Bezüglich der Ausführung von Straßenbeleuchtungen siehe auch Pkt. 1.1
3.2
Mittelspannungsanlage
ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's.
3.3
Verteilungen
3.3.1
Planungsgrundsätze
Für die Ausstattung und Ausführung von Niederspannungsverteilern sind die Vorgaben
im PLaPB 800.563 BuS zu beachten.
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Version: 3.00
freigegeben
In Ergänzung zu RVS 09.01.24 und 09.02.22 gelten nachstehende Leistungsmerkmale:
3.3.1.1
3.3.1.2
3.3.1.3
Situierung der Beleuchtungsverteiler
●
Beleuchtungen der Einfahrtsstrecke sind bei Neuanlagen in der Regel vom Niederspannungsraum der jeweiligen BZ bzw. BS zu versorgen.
●
Beleuchtungen der Innenstrecken werden im Regelfall von BZ, BS bzw. Elektronischen EN im Bereich von PB bzw. EQ mit Netz- und SSV-Energie versorgt.
●
Beleuchtung der GQ erfolgt vom nächstliegenden Beleuchtungsverteiler, im Regelfall vom GQ-Verteiler oder von einer EN im Bereich einer PB bzw. EQ.
Tunnelsteuerung
●
Hardware gemäß den Vorgaben im PLaPB 800.566 TSt
●
Software siehe Punkt 3.3.4
Beleuchtungsniveauanpassung
Die Anpassung an das jeweils erforderliche Leuchtdichtdichte- bzw. Beleuchtungsstärkeniveau zu den verschiedenen Tages- und Nachtzeiten erfolgt durch:
●
Regelung der Einfahrtsbeleuchtung oder
●
Stufenschaltung der Einfahrtsbeleuchtung
●
Regelung der Innenstreckenbeleuchtungen
●
Schaltung bzw. Regelung der Vorportalbeleuchtungen
entsprechend den beschriebenen Vorgaben.
3.3.1.4
Schutz gegen elektrischen Schlag im Gleichstromkreis LED
Als Schutz gegen elektrischen Schlag im Gleichstromkreis der LEDBeleuchtungsanlage sind die Schutzmaßnahmen, Nullung oder Fehlerstromschutzschaltung gem. ÖVE/ÖNORM E-8001, anzustreben. In Ausnahmefällen kann, nach
Rücksprache mit ASFiNAG, auch die Schutzmaßnahme Schutzisolierung ausgeführt
werden. Die Schutzmaßnahmen Schutztrennung und Schutzerdung sind nicht zugelassen.
3.3.2
Technische Ausführungsbestimmungen
In Ergänzung zum PLaPB BuS gelten folgende Leistungsmerkmale:
3.3.2.1
Maximale Leuchtmittelanzahl je Stromkreis
Aus Gründen der Betriebssicherheit darf auf einen Stromkreis mit 230 V maximal folgende Leuchtmittelanzahl angeschaltet werden:
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Technische Richtlinie
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Für Entladungslampen gilt:
Max. Leuchtmittelanzahl (Stück) je Stromkreis
LEISTUNG [W]
HST
400
3
250
4
150
5
Tabelle 1: Leuchtmittelanzahl je Stromkreis
Eine Überprüfung gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001 (Schutzmaßnahme) ist in jedem Fall
durchzuführen.
Für LED-Innenstreckenbeleuchtung gilt:
Die an ein Verteilerabgangskabel anzuschaltenden LED-Leuchten sind, abhängig vom
jeweiligen Cluster, begrenzt.
Max. LED-Leuchtenanzahl je Versorgungskabel
Standardtunnel
12
Komforttunnel
12
Premiumtunnel
37*)
*) abhängig von der Leuchtenlänge. Der angeführte Wert bezieht sich auf eine Leuchtenlänge von 1,50 m.
Bei der maximalen Leuchtenlänge von 2,00 m reduziert sich der Wert auf maximal 27 Leuchten.
3.3.2.2
Komponenten für die Regelung
Die AC-Steller für Natriumdampf-Hochdrucklampen sowie die Regler für die LEDInnenstreckenleuchten sind entsprechend den Vorgaben in PLaPB 800.562.2000 „BEL
– Technische Spezifikation“ auszuführen.
Bei der Wahl der Reglerausgangsleistung für die LED-Innenstreckenbeleuchtung ist auf
die ermittelte elektrische Leistung der vom Regler zu versorgenden Leuchten (Strangleistung) eine Reserve von 15% aufzuschlagen.
3.3.2.3
Leitungsschutzschalter
Für die kompensierten Entladungslampen sind aus wirtschaftlichen Gründen Leitungsschutzschalter, vorzugsweise mit Kennlinie „C“ vorzusehen.
Im Besonderen wird auf die Selektivität bei SSV-Versorgung von Leuchtmitteln durch
USV- Anlagen hingewiesen.
3.3.3
Prüfungen und Tests
siehe PLaHELP PuT
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3.3.4
Funktionsbeschreibungen
3.3.4.1
Tunnelsteuerung - Funktionsbeschreibung
3.3.4.1.1
Kurzbeschreibung der Einrichtungen und Funktionen
Version: 3.00
freigegeben
Die verschiedenen Arten von Tunnelbeleuchtungsanlagen werden in Punkt 3.7.1.1 beschrieben.
Um einen wirtschaftlichen und den lichttechnischen Erfordernissen angepassten Betrieb
zu ermöglichen ist jeweils ein Leuchtdichtemessgerät:
●
im Tunnelvorportalbereich
●
in der Einsichtsstrecke
●
im Bereich der Innenstrecke angrenzend an die Beleuchtungszone PB
und ein Beleuchtungsstärkemessgerät
●
im Tunnel Vorportalbereich
anzuordnen.
Die Messwerte sind in der Leuchtdichte- Steuerungs- und Regelungseinheit (Beleuchtungssteuerung) auszuwerten und zu verarbeiten.
Durch die Gerätekonfiguration entsteht ein Regelkreis. Mit den jeweiligen Einstellungen
der AC-Steller, Luftschütze bzw. der LED-Regeleinheiten werden entsprechende
Leuchtdichten erzielt. Mit den Leuchtdichtemessgeräten werden die Istwerte gemessen
und den Sollwerten in der Beleuchtungssteuerung gegenübergestellt.
Ergeben sich durch unterschiedliche Spannungsabfälle für Netz und SSV versorgte
Leuchten unterschiedliche Lichtströme so ist dies bei einer kontinuierlichen Regelung
durch die Regelgeräte auszugleichen.
Beleuchtungssteuerungen sind generell von der SSV-Schiene zu speisen.
Die einzelnen Komponenten der Beleuchtungsanlage sind gemäß PLaPB 800.562.1515
„BEL – Beleuchtungssteuerungsschema“ in die Tunnelsteuerung zu integrieren.
3.3.4.1.2
Betriebsarten der Beleuchtungssteuerung
Allgemeines
Betriebsarten sowie Prioritätenreihung sind dem PLaPB BuS und PLaHELP PuT zu
entnehmen.
Betriebsarten der Vorort-Beleuchtungssteuerung
Nachfolgend beschriebenen Betriebsarten müssen gemäß PLaPB BuS direkt an der
Verteilertür der Beleuchtungssteuerung ausgewählt werden können und gelten ausschließlich für die Beleuchtung. Alle anderen Gewerke sind von dieser Betriebsartenumschaltung nicht betroffen.
●
„0“
In der Betriebsart 0 ist weder Vorort-Bedienung an der Verteilertüre noch Fernbe-
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dienung vom Bedienrechner möglich. (der letzte Zustand wird einfach „eingefroren“)
●
„Vorort“
In der Betriebsart Vorort erfolgt die Bedienung über die Taster an der Verteilertür.
Über die Vorort Bedienung genügt die Anwahl folgender Fixstufen. die ohne Regleransteuerung direkt geschaltet werden:
Einfahrtsbeleuchtung:
Innenstreckenbeleuchtung:
100%, 50%, Aus
100%, 50%, Aus
Ereignisse, wie z.B.: Brand oder Stau haben keine höhere Priorität als die Betriebsart Vorort und werden in dieser Betriebsart nicht ausgeführt
Der letzte in der Zwischenzeit eingelangte Fernbefehl wird zwischengespeichert
und bei einer Umschaltung von Vorort auf Fern ausgeführt.
●
„Fern“:
Hierbei erfolgt die Ansteuerung der Beleuchtung gemäß Prioritätenfestlegung.
Das Umschalten zwischen den beiden Betriebsarten Vorort und Fern erfolgt stoßfrei, d.h. der laufende Betriebszustand bleibt erhalten und wird erst nach Eingabe
bzw. Erhalt neuer Befehle geändert.
Betriebs- und technische Parameter müssen von der Vorort-Beleuchtungssteuerung
geändert werden können.
Betriebsarten der zentralen (automatischen) Beleuchtungssteuerung
Von jedem Bedienrechner des Tunnels aus ist die Möglichkeit vorzubereiten zwischen
zwei Betriebsarten (Hand bzw. Automatik) wählen zu können.
Das Umschalten zwischen den beiden Betriebsarten muss so erfolgen, dass der laufende Betriebszustand erhalten bleibt und erst nach Eingabe bzw. Erhalt neuer Befehle
geändert wird.
●
„Hand“
In der Betriebsart Hand können vom Bediener Schaltungen vorgegeben werden.
Ereignisse haben aber eine höhere Priorität als die Handbefehle und werden immer ausgeführt.
Der letzte in der Zwischenzeit eingelangte Fernbefehl wird zwischengespeichert
und bei einer Umschaltung von Hand auf Automatik ausgeführt.
●
„Automatik“:
In der Betriebsart Automatik werden anhand der von den Leuchtdichtemessgeräten gelieferten Messwerte die effektiven Schaltungen bzw. Regelungen realisiert.
Ereignisse haben eine höhere Priorität als die durch die Messwerte hervorgerufenen Schaltungen und werden immer ausgeführt. Diese Ereignisse müssen zuerst
vom Anlagenbediener quittiert werden, bevor Hand Befehle wieder ausgeführt
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werden können.
Betriebsparameter müssen von der zentralen Beleuchtungssteuerung geändert werden
können.
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3.3.4.1.3
Version: 3.00
freigegeben
Betriebsstunden-Erfassung und Anzeige:
Betriebsstunden für die verschiedenen Beleuchtungsanlagen sind gemäß nachstehender Tabelle zu erfassen:
BETRIEBSSTUNDEN-ERFASSUNG für BELEUCHTUNGSANLAGEN
Beleuchtungsanlage
Netz/SSV
Stufe
Netz LM1
Einfahrtsbeleuchtung
(Regelung)
Bemerkungen
HST 400 W
Netz LM2
Netz LM1
HST 150 W
Netz LM2
Netz LM1
100%+50%
Netz LM2
100%+50%
Netz LM3
100%+50%
Einfahrtsbeleuchtung
Netz LM4
100%+50%
(Stufenschaltung - 8 Stufen)
Netz LM1
100%+50%
Netz LM2
100%+50%
Netz LM3
100%+50%
Netz LM4
100%+50%
Netz LM1
100%+50%
Einfahrtsbeleuchtung
Netz LM2
100%+50%
(Stufenschaltung - 4 Stufen)
Netz LM1
100%+50%
Netz LM2
100%+50%
Netz
ein
SSV
ein
Querschlags- Beleuchtung
(EA/GQ/GA)
Netz
ein
LED
Querschlags- Beleuchtung
(EQ/EA/GQ/GA)
SSV
ein
LED
Netz
ein
SSV
ein
Zuluftkanal-Beleuchtung
Netz
ein
je Lüftungsabschnitt
Straßenbeleuchtung
Netz
ein
LED
HST 400 W
HST 400 W
HST 150 W
HST 150 W
HST 400 W
HST 150 W
Innenstreckenbeleuchtung
(Regelung)
Beleuchtung PB
LED
LED
Tabelle 2: Betriebsstundenerfassung von Beleuchtungsanlagen
In allen o.a. Bereichen sind die Zündvorgänge ebenfalls zu zählen.
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3.3.4.1.4
Version: 3.00
freigegeben
Steuerung und Regelung der Einfahrtsbeleuchtung
Aufgabenbeschreibung
Die Nachführung der Fahrbahn-Leuchtdichte der Einsichts- und Übergangsstrecke erfolgt nach der Funktion
Lfe = f (L20).
Die Regelgrößen L20 (Außenleuchtdichte) und Lfe (Fahrbahnleuchtdichte der Einsichtstrecke) werden über die Leuchtdichtemessgeräte gemessen und der Steuerung
zugeführt.
Für die Regelung ist ein Softwareregler vorzusehen, der den Mittelwert der Außenleuchtdichte als Sollwert und den Einfahrtsleuchtdichtewert als Istwert verwendet.
Ein Korrekturfaktor übernimmt die lichttechnische Übersetzung der Außenleuchtdichte
zur Innenleuchtdichte (siehe Punkt 3.7.2.4.2)
Dieser Übersetzung liegen gemäß RVS 09.02.41, Punkt 4.2.1 die jeweiligen Faktorwerte und die Formel
Formel 1: Relation Lfe und L20
Lfe= k * L20
zugrunde.
Ausführung der Beleuchtungssteuerung
Die im Planungshandbuch PLaPB TSt beschriebenen Vorgaben sind zu berücksichtigen.
Beleuchtungssteuerungen sind für jede Einfahrtsrichtung getrennt vorzusehen.
Im Schaltanlagenverteiler, in dem die Beleuchtungssteuerung vorgesehen ist, sind in
der Tür alle Anzeige- und Bedieneinheiten für die Vor-Ort-Bedienung einzubauen
(Schalter, Taster, Leuchttaster und Meldelampen).
Alle wichtigen Betriebswerte müssen in einem mehrzeiligen Display als Klartext angezeigt werden.
Die Betriebsstunden der Einfahrtsbeleuchtung sind gemäß 3.3.4.1.3 zu erfassen und
am Display sowie am Bedienrechner zu visualisieren.
Alle beschriebenen Bedien- und Anzeigefunktionen müssen auch über den Bedienrechner der zentralen Steuerung abgerufen werden können.
Schalt- und Regelbereiche
Der Außenleuchtdichtewert wird im Zyklus von 15 Minuten [Parameter] gemittelt und mit
diesem Mittelwert die Leuchtdichte im Einfahrtsbereich gemäß u.a. Tabelle geregelt. Die
Tabelle wurde für eine L20 von 4000 cd/m² ausgearbeitet, sie ist projektabhängig entsprechend anzupassen.
Ausgeschaltete Tunnelleuchten werden für die Dauer der Einbrennzeit mit 100% gezündet und danach an die Außenhelligkeit gemäß nachstehender Tabelle angepasst.
Tabelle Schalt- und Regelbereiche für geregelte Einfahrtsbeleuchtung
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freigegeben
Die Schalt- und Regelbereiche werden wie folgt vorgegeben:
Visualisiert ist ein Beispiel mit folgenden Daten:
●
L20 wurde ermittelt mit 4.000 cd/m2
●
Tunnel mit Gefährdungsklasse III im Richtungsverkehr mit 100 km/h befahren
●
Lfe wurde ermittelt mit
200 cd/m2
●
k*Lfi wurde ermittelt mit
96 cd/m2
●
es müssen getrennte Steller für HST 150W und 400 W vorgesehen werden
Schalt- und Regelbereiche für Einfahrtsbeleuchtungen
L20
Lfe
E
[cd/m²]
[cd/m²]
[lux]
Steller 1
Steller 2
1500 bis 4.000
75 bis 200
---
37,5 bis 100
37,5 bis 100
500 bis 1.500
25 bis 75
---
25 bis 75
aus
Jede zweite Leuchte auf eigenem Steller
96 bis 500
25
UND
>100
25
aus
---
<25
UND
0 bis 100
aus
aus
Tabelle 3: Schalt- und Regelbereiche für Einfahrtsbeleuchtungen
Schaltbereiche für Stufenschaltung siehe PLaPB 800.562.1506 "BEL - Einfahrtsbeleuchtung - Koordinaten, Leuchtdichten, Schaltstufen".
Parameter
Parameter - allgemein:
●
Alle Parameter müssen über eine Tastatur verändert werden können.
●
Voreingestellte Standardwerte dürfen vom Betriebspersonal nicht verändert werden können
Sie müssen z.B. vom Tunnelmanager überschreibbar sein und sind dauerhaft abzuspeichern
Parameter für die Einfahrtsbeleuchtung
Nachstehend angeführte Parameter (Mindestumfang) müssen über die Bedientastatur
mit Anzeigedisplay bzw. Bedienrechner in der BZ vorgegeben werden können:
●
Sollwertvorgaben für die Schütz- bzw. Stelleransteuerung (4 bis 20 mA)
●
Einschalt- und Ausschaltverzögerungen
●
Schalt- und Regelhysteresen
●
Einbrennzeit der Leuchtmittel: 10 Minuten [Default-Wert]
Wird eine Leuchtengruppe angewählt, so wird bei ausgeschalteter Lampe diese
mit voller Leistung gezündet.
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freigegeben
Nach Ablauf dieser Zeit wird in den Regel-Betrieb geschaltet.
Die Zeit ist am PLS parametrierbar.
Diese Zeit wird immer (Fern-Handbetrieb und Automatikbetrieb) berücksichtigt!
●
Mindestbrenndauer der Leuchtmittel
Ist die Zeit die eine Lampengruppe mindestens eingeschaltet bleibt bis sie wieder
von der Automatik ausgeschaltet werden kann.
10 Minuten [Default-Wert]
Die Zeit ist am PLS parametrierbar.
Diese Zeit wird nur im Automatikbetrieb berücksichtigt!
Im Fern-Handbetrieb kann die Einfahrtsbeleuchtung jederzeit (nach Ablauf der
Einbrennzeit!) ausgeschaltet werden.
●
Soll/Ist-Vergleich und Reinigungsmeldung
●
Korrekturfaktor Leuchtdichtemessgerät
siehe Punkt 3.7.2.4.2
●
Verhältnis k (Faktor L20 / Lfe)
gemäß RVS 09.02.41
●
Einstellbereich der Einfahrtsbeleuchtung
12,5 % bis 100 % von Lfe
Beschreibung von Maßnahmen bei besonderen Betriebszuständen
Maßnahmen bei Spannungs-Ausfall:
Alle gesetzten Ausgänge des Reglers für die Ansteuerung der benötigten Leuchtdichte
müssen auch bei Spannungsausfall und Spannungswiederkehr erhalten bleiben.
Das Betriebsprogramm ist sicher abzuspeichern, damit der Regler bei Spannungswiederkehr – nach Zünden der Lampen mit 100% und Ablauf der Einbrenndauer - an der
gleichen Stelle des Programms fortfahren kann.
Durch entsprechende Maßnahmen ist zu verhindern, dass bei einem Ausfall der Beleuchtungssteuerung die Energieversorgung der Leuchten ausfällt.
Maßnahmen bei Ausfall von Leuchtdichtemessgeräten eines Portals
Bei Ausfall von Signalen der Leuchtdichtemessgeräte eines Portals sind sofern der betroffene Tunnel in einer Tunnelkette liegt, die Leuchtdichtemesswerte von einem Tunnelportal gleicher Himmelsrichtung zu verwenden.
Andernfalls sind die Leuchtdichtemesswerte des zweiten Tunnelportals zu verwenden.
Sofern solche nicht zur Verfügung stehen ist die Anlage im Handbetrieb im 50 % Modus
bei gleichzeitiger Reduzierung der Einfahrtsgeschwindigkeit auf 60 km/h zu schalten.
Maßnahmen bei Ausfall von Leuchtdichtemessgeräten beider Portale
Bei Ausfall von Signalen der Leuchtdichtemessgeräte beider Portale sind:
●
die Leuchtdichtemesswerte des zweiten Tunnelportals zu verwenden oder
●
es ist der jeweilige in Fahrtrichtung zuletzt gespeicherte Wert (von den Außenleuchtdichtekameras sind die Messwerte im 15 Minuten Raster zu speichern) für
die Regelung heranzuziehen oder
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●
Version: 3.00
freigegeben
es ist die Anlage im Handbetrieb im 50 % Modus bei gleichzeitiger Reduzierung
der Einfahrtsgeschwindigkeit auf 60 km/h zu betreiben.
Maßnahmen bei zu hohen L20 Werten
Werden von der Außenleuchtdichtekamera höhere Werte für L20 gemessen als die Einfahrtsbeleuchtung ausgelegt ist, so muss gem. RVS 09.02.41 die Einfahrtsgeschwindigkeit reduziert werden.
Maßnahmen bei Ereignissen
Es sind keine weiteren automatischen Programme für die Einfahrtsbeleuchtung zu berücksichtigen.
3.3.4.1.5
Regelung der Innenstreckenbeleuchtung
Alle für die Regelung der LED-Innenstreckenbeleuchtung erforderlichen Geräte
(Netzteile und Steuergeräte) müssen im Niederspannungsverteiler einer BZ, BS
oder EN eingebaut werden.
Aufgabenbeschreibung
Die Beleuchtung der Innenstrecke ist in Abhängigkeit
●
der Beleuchtungsstärke in den Portalbereichen,
●
des erzielten Istwertes der Leuchtdichte in der Innenstrecke in Bezug auf den
Sollwert in Abhängigkeit der Tunnellänge (siehe RVS 09.02.41, Pkt 4.3.1)
●
der Tageszeit
●
der Verkehrsstärke (nur bei Tunnel über 500m)
●
in einem Zyklus von 15 Minuten
zu regeln.
Für die Regelung ist ein Softwareregler vorzusehen, der, den mit einem Leuchtdichtemessgerät gemessenen Lfi Istwert, an den gemäß RVS 09.02.41 zu erreichenden LfiSollwert anpasst.
Ausführung der Beleuchtungsregelung
Die im Planungshandbuch PLaPB TSt beschriebenen Vorgaben sind zu berücksichtigen.
Die Beleuchtungsregelung ist für jede Tunnelröhre getrennt vorzusehen.
Im Schaltanlagenverteiler, in dem die Beleuchtungsregelung vorgesehen ist, sind in der
Tür alle Anzeige- und Bedieneinheiten für die Vor-Ort-Bedienung einzubauen (Schalter,
Taster, Leuchttaster und Meldelampen).
Alle wichtigen Betriebswerte müssen in einem mehrzeiligen Display als Klartext angezeigt werden.
Die Gesamtbetriebsstunden der Innenstreckenbeleuchtung sind zu erfassen und am
Display sowie am Bedienrechner zu visualisieren.
Alle beschriebenen Bedien- und Anzeigefunktionen müssen auch über den Bedienrechner der zentralen Steuerung abgerufen werden können.
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Regelbereiche
Die Innenstreckenbeleuchtung ist gemäß RVS 09.02.41 bzw. wie nachstehend angegeben, zu betreiben.
Die geforderte Gleichmäßigkeit gemäß RVS 09.02.41 Punkt 3.2.2 ist zu prüfen:
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Tabelle Regelbereiche für Innenstreckenbeleuchtung
Visualisiert ist ein Beispiel mit folgenden Daten:
●
Lfi gemäß RVS 09.02.41 ermittelt, mit 4,8 cd/m2 (Gebrauchswert)
Beleuchtungsstärke EA
Tageszeit
Zusatzkriterium
Regelung Lfi
Regelung Lfi
[Kfz/h]
auf x%
auf cd/m²
-
100
4,80
-
50
2,40
22:00 bis 04:00
˃ 100
25
1,20
22:00 bis 04:00
≤ 100
12,5
0,60
[lx]
˃ 100
-
04:00 bis 08:00
16:00 bis 22:00
≤ 100
Tabelle 4: Beispiel zur Regelung für Innenstreckenbeleuchtungen
Der Lfi Istwert ist an den gemäß Tabelle 4 zu erreichenden Lfi- Sollwert anzupassen.
Ausgangsleuchtdichte (100%) ist dabei immer der gemäß RVS 09.02.41 im Tunnel zu
erreichende Gebrauchswert der Innenstreckenleuchtdichte.
Die mit SSV-Energie versorgten Leuchten der Innenstreckenbeleuchtung dürfen
dabei im Normalbetrieb nicht ausgeschaltet werden.
Bei der Aufteilung der Beleuchtungsabschnitte ist zu berücksichtigen, dass eine Ansteuerung, die Forderung der RVS 09.02.41 Pkt. 4.3.1, zur Reduzierung der Leuchtdichte auf 50%, nach 2,5km, erfüllt.
Parameter
Parameter - allgemein:
●
Alle Parameter müssen über eine Tastatur verändert werden können.
●
Voreingestellte Standardwerte dürfen vom Betriebspersonal nicht verändert werden können!
●
Sie müssen z.B. vom Tunnelmanager überschreibbar sein und sind dauerhaft abzuspeichern
Parameter für die Innenstreckenbeleuchtung
Nachstehend angeführte Parameter (Mindestumfang) müssen über die Bedientastatur
mit Anzeigedisplay bzw. Bedienrechner in der BZ vorgegeben werden können:
●
Schalt- und Regelhysteresen
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●
Soll/Ist-Vergleich und Reinigungsmeldung
●
Korrekturfaktor Leuchtdichtemessgerät
siehe Punkt 3.7.2.4.2
●
Tag/Nachtschwellwert bei Ausfall des Beleuchtungsstärkemessgerätes im Portalbereich
L20 Wert unter 50 cd/m²
Beschreibung von Maßnahmen bei besonderen Betriebszuständen
Maßnahmen bei Spannungs-Ausfall:
Alle gesetzten Ausgänge des Reglers für die Ansteuerung der benötigten Leuchtdichte
müssen auch bei Spannungsausfall und Spannungswiederkehr erhalten bleiben.
Das Betriebsprogramm ist sicher abzuspeichern, damit der Regler bei Spannungswiederkehr an der gleichen Stelle des Programms fortfahren kann.
Maßnahmen bei Ausfall von Leuchtdichtemessgeräten der Innenstrecke
Bei Ausfall von Signalen der Leuchtdichtemessgeräte der Innenstrecke sind die Leuchtdichtemesswerte des angrenzenden Beleuchtungsabschnittes zu verwenden.
Maßnahmen bei Ausfall aller Leuchtdichtemessgeräte der Innenstrecke in einer
Röhre
Bei Ausfall aller Leuchtdichtemessgeräte der Innenstrecke einer Tunnelröhre sind die
Leuchtdichtemesswerte der zweiten Tunnelröhre zu verwenden.
Bei GV-Tunnel ist bei Ausfall aller Leuchtdichtemessgeräte die Innenstreckenbeleuchtung am Tag auf 100% und in der Nacht auf 50% zu schalten.
Der Tag/Nacht Unterschied ist mittels eines Schwellwertes zu schalten.
Maßnahmen bei Ausfall der Verkehrszählung
Ein Ausfall der Verkehrszählung fließt nicht in die Steuerung der Innenstreckenbeleuchtung ein.
Maßnahmen bei Ereignissen
Eine Hochregelung der Innenstreckenbeleuchtung ist bei Ereignissen durchzuführen
(CO, Brand, Trübe, Rauch, Geisterfahrer, Notruf)
3.3.4.1.6
Steuerung der Beleuchtung der Pannenbuchten (PB)
Aufgabenbeschreibung
Unter dem Begriff Beleuchtung der Pannenbucht ist die gesamte Beleuchtungszone
Pannenbucht gemäß RVS 09.02.41, also inkl. 30m vor - und bei GV Tunneln zusätzlich
30m nach - der eigentlichen PB, zu verstehen.
Die Beleuchtung der PB ist
●
immer auf den dreifachen Wert der Leuchtdichte in der Innenstrecke zu regeln.
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Ausführung der Beleuchtungsregelung
Die Beleuchtungsregelung erfolgt gemeinsam mit der Regelung der Innenstreckenbeleuchtung.
Parameter
Parameter - allgemein:
●
Alle Parameter müssen über eine Tastatur verändert werden können.
●
Voreingestellte Standardwerte dürfen vom Betriebspersonal nicht verändert werden können!
●
Sie müssen z.B. vom Tunnelmanager überschreibbar sein und sind dauerhaft abzuspeichern
Parameter für die PB- Beleuchtung
Nachstehend angeführte Parameter (Mindestumfang) müssen über die Bedientastatur
mit Anzeigedisplay bzw. Bedienrechner in der BZ vorgegeben werden können:
●
Tag/Nachtschwellwert wie bei der Innenstreckenbeleuchtung
Beschreibung von Maßnahmen bei besonderen Betriebszuständen
Maßnahmen bei Spannungs-Ausfall:
Alle gesetzten Ausgänge des Reglers für die Ansteuerung der Leuchten müssen auch
bei Spannungsausfall und Spannungswiederkehr erhalten bleiben.
Das Betriebsprogramm ist sicher abzuspeichern, damit der Regler bei Spannungswiederkehr an der gleichen Stelle des Programms fortfahren kann.
Maßnahmen bei Ereignissen
Eine durch Ereignisse bedingte Hochschaltung der Innenstreckenbeleuchtung erfordert
einen PB- Beleuchtungsbetrieb mit 100 %.
3.3.4.1.7
Steuerung der Beleuchtung der Querschläge
Querschläge können RVS-konform in Abhängigkeit des Tunnelröhren-Achsabstandes
durch einen oder zwei Verschlüsse ausgebildet sein
Querschläge EQ und GQ ohne Schleuse
●
Querschläge ohne Schleuse sind dauernd zu beleuchten
Querschläge EQ und GQ mit Schleuse
●
EQ bis zu den Verschlüssen sind dauernd zu beleuchten
●
GQ bis zu den Verschlüssen erhalten keine eigene Beleuchtung
●
die Einschaltung der Beleuchtung in der Schleuse, von EQ und GQ, erfolgt :
–
durch Türkontakte
–
mit der Tunnelsteuerung in der BZ
–
mit der zentralen Steuerung in der ÜZ
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EA und GA
●
die Ein- bzw. Ausschaltung der Beleuchtung erfolgt:
–
über Türkontakte der Verschlüsse
–
mit der Tunnelsteuerung in der BZ
–
mit der zentralen Steuerung in der ÜZ
Ausführung der Beleuchtungssteuerung
Bei Querschlägen ohne Schleuse erfolgt die Regelung der Beleuchtung der Querschläge mit der Regelung der Innenstreckenbeleuchtung.
Bei Querschlägen mit Schleuse sind die Leuchten, zwischen den Abschlüssen, im Regelfall ausgeschaltet. Erst nach Öffnen einer Türe oder des Tores erfolgt automatisch
über Endschalter die Inbetriebnahme der Beleuchtung. Die Beleuchtung kann von einer
BZ oder ÜZ ein- bzw. ausgeschaltet werden. Die Abschaltung muss zusätzlich über eine einstellbare Zeit (4 bis 6 Stunden) möglich sein.
Schalt- und Regelbereiche
Die Leuchten in den Querschlägen mit Schleusen (zwischen den Abschlüssen) werden
nicht geregelt und auch nicht in Stufen geschaltet.
Parameter
keine gesonderten Vorgaben
Beschreibung von Maßnahmen bei besonderen Betriebszuständen
keine gesonderten Vorgaben
3.3.4.1.8
Steuerung der Straßenbeleuchtung
Bezüglich der Ausführung von Straßenbeleuchtungen siehe auch Pkt. 1.1
Aufgabenbeschreibung
Die Vorportalbeleuchtung ist in Abhängigkeit der Außenbeleuchtungsstärke EA, der Tageszeit sowie dem Verkehrsaufkommen zu schalten bzw. zu regeln.
Ausführung der Beleuchtungssteuerung
Die im Planungshandbuch PLaPB TSt beschriebenen Vorgaben sind zu berücksichtigen.
Die Beleuchtungssteuerung ist für jeden Tunnelvorportalbereich getrennt vorzusehen.
Im Schaltanlagenverteiler, in dem die Beleuchtungssteuerung vorgesehen ist, sind in
der Tür (sofern nicht als freistehender Verteiler ausgeführt) alle Anzeige- und Bedieneinheiten für die Vor-Ort-Bedienung einzubauen (Schalter, Taster, Leuchttaster und
Meldelampen).
Alle wichtigen Betriebswerte müssen in einem mehrzeiligen Display als Klartext angezeigt werden.
Die Betriebsstunden der Vorportalbeleuchtung sind zu erfassen und am Display sowie
am Bedienrechner zu visualisieren.
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Version: 3.00
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Alle beschriebenen Bedien- und Anzeigefunktionen müssen auch über den Bedienrechner der zentralen Steuerung abgerufen werden können.
Schaltbereiche
Die Vorportalbeleuchtung ist entsprechend RVS-09.02.41 zu betreiben.
●
Die Vorportalbeleuchtung ist gemäß PLaPB 800.552 TIFL zu steuern.
Parameter
Parameter - allgemein:
●
Alle Parameter müssen über eine Tastatur verändert werden können.
●
Voreingestellte Standardwerte dürfen vom Betriebspersonal nicht verändert werden können!
●
Sie müssen z.B. vom Tunnelmanager überschreibbar sein und sind dauerhaft abzuspeichern
Parameter für die Vorportalbeleuchtung
Nachstehend angeführte Parameter (Mindestumfang) müssen über die Bedientastatur
mit Anzeigedisplay bzw. Bedienrechner in der BZ vorgegeben werden können:
●
Schalt- und Regelhysteresen
●
Tag/Nachtschwellwert
im Regelfall bei EA ≤ 100lx [Default-Wert]
Beschreibung von Maßnahmen mit besonderen Betriebszuständen
Maßnahmen bei Spannungs-Ausfall:
Alle gesetzten Ausgänge des Reglers für die Ansteuerung der Leuchten müssen auch
bei Spannungsausfall und Spannungswiederkehr erhalten bleiben.
Das Betriebsprogramm ist sicher abzuspeichern, damit der Regler bei Spannungswiederkehr an der gleichen Stelle des Programms fortfahren kann.
3.4
Sicherheitsstromversorgung
ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's.
3.5
Blitzschutzanlage
ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's.
3.6
Erdung- und Potentialausgleich
ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's.
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Technische Richtlinie
3.7
Tunnelbeleuchtung
3.7.1
Planungsgrundsätze
3.7.1.1
Übersicht - Beleuchtungsanlagen
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freigegeben
Die Beleuchtungsanlage bei einem Straßentunnel kann objektabhängig im Wesentlichen bestehen aus:
3.7.1.2
●
den Beleuchtungen der Einfahrtsstrecken (Einfahrtsbeleuchtung)
●
den Beleuchtungen in den Innenstrecken (Durchfahrtsbeleuchtung)
●
den Beleuchtungen von Verkehrsverflechtungsbereichen
●
die Beleuchtung der Pannenbucht- bzw. Abstellstreifenbereiche
●
den Beleuchtungen in den Querschlägen (EQ, EA bzw. GQ, GA)
●
den Beleuchtungen in Zuluftkanälen
●
den Beleuchtungen in Kollektoren
●
den Beleuchtungen in Nischen (NRN, NRNe, FLN, EN)
●
den Beleuchtungen an den Portalen (Straßenbeleuchtung - Punkt 3.8)
●
den Beleuchtungen in den BZ bzw. BS von Tunnel
●
den Leuchtdichtemessgeräten im Tunnel und den Portalbereichen (Leuchtdichtekameras)
●
den Beleuchtungsstärkemessgeräten in den Portalbereichen
●
den Beleuchtungssteuerungen
Beleuchtungsanlagen Übersichtsplan
Alle vorgesehenen Beleuchtungsanlagen sind in einem Übersichtsplan (siehe PLaPB
800.562.1501 „BEL – Übersicht Beleuchtungsanlagen“) darzustellen. Aus diesem müssen ersichtlich sein:
●
die Beleuchtungsanlagen (optisch unterschiedlich dargestellt)
●
Zuordnung des jeweiligen Versorgungs- bzw. Schaltverteilers
●
Planlegende
3.7.1.3
Lichttechnische Berechnungen
3.7.1.3.1
Berechnungsverfahren
Die Berechnungen der Leuchtdichten sind mit dem q0-Verfahren durchzuführen.
3.7.1.3.2
Berechnungsanforderungen
●
vorgegebene lichttechnische Werte stellen Mindestwerte dar und müssen durch
Berechnungen belegt werden
●
alle angeführten Berechnungen können bereits mit der Angebotseinreichung
durch den Bieter gefordert sein; in jedem Falle müssen die Berechnungen spätes-
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Technische Richtlinie
Version: 3.00
freigegeben
tens mit Einreichung der Fertigungsunterlagen für die Tunnelbeleuchtung vorgelegt werden
3.7.1.3.3
●
die Abminderung zwischen Planungs- und Betriebswerten (für Alterung und Verschmutzung) ist lt. RVS 09.02.41, Punkt 3.2.1 mit 30% zu berücksichtigen (entspricht einem Planungsfaktor von 0,7)
●
der Systemfaktor, der die spannungsabfallbedingte Lichtstromreduzierung regelt,
ist mit einem Wert von 0,95 zu berücksichtigen.
●
Berücksichtigung der in gegenständlichem Planungshandbuch angegebenen
Lichtströme der vorzusehenden Leuchtmittel (siehe PLaPB 800.562.2000 „BEL –
Technische Spezifikation“)
Durchzuführende Berechnungen
Die Berechnungsergebnisse sind zu dokumentieren. Folgende Unterlagen sind auszuarbeiten:
●
Ermittlung von L20
Bei Neuanlagen ist in der Vorentwurfsphase und Einreichung das Näherungsverfahren gemäß RVS 09.02.41, Punkt 4.1.2 zu berücksichtigen.
Bei einem Detailprojekt ist die L20 Bestimmung gemäß RVS 09.02.41, Punkt 4.1.1
durchzuführen.
Messungen, gem. RVS 09.02.41, Punkt 4.1.3, sind bei Sanierungen im Zuge der
Vorentwurfsphase durchzuführen, sofern im Archiv der Leittechnik des Bestandssystems die Jahresdaten der L20-Messung nicht vorhanden sind.
●
Vom Planer ist bei der Projekterstellung, für die Innenstreckenbeleuchtung, ein
Lichtstrombedarf je Leuchte, für die erforderliche Leuchtdichte, mit dem gegebenen Leuchtenabstand des jeweiligen Clusters, zu ermitteln und mit mindestens
zwei Lichtverteilungskurven von verschiedenen Leuchtenherstellern zu berechnen. Es ist dabei immer der maximal erlaubte Lichtpunktabstand bzw. die maximale Leuchtenlänge des jeweiligen Clusters anzustreben.
Für die Energiebilanz ist eine Mindestsystemlichtausbeute von 105 lm/W bei
Standard- und von 100 lm/W bei Komfort- und Premiumbeleuchtung, bzw. ein
vom Planer festzulegender, höherer Wert, zu Grunde zu legen.
●
Berechnung der Fahrbahnleuchtdichten in der Einsichtstrecke, der Übergangsstrecke, der Innenstrecke, der Pannenbucht-Bereiche
●
Berechnung der Längs- und Quergleichmäßigkeiten
●
Berechnung der Wandleuchtdichten im ersten Teil der Einsichtstrecke und in der
Innenstrecke
●
Berechnung der Horizontalbeleuchtungsstärke in der Einsichtstrecke, der Übergangsstrecke, der Innenstrecke, Bereiche bis zu den Abschlüssen der EQ, EA,
GQ bzw. GA
●
Berechnung der Vertikalbeleuchtungsstärke in der Einsichtstrecke an den Tunnelwänden, der Innenstrecke an den Tunnelwänden
●
Berechnung der Längsgleichmäßigkeit in einem Bewertungsfeld in der Innenstrecke
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800.562.1000
Technische Richtlinie
3.7.1.3.4
Version: 3.00
freigegeben
●
Berechnung der Gesamtgleichmäßigkeit in einem Bewertungsfeld in der Innenstrecke
●
Berechnung Schwellenwerterhöhung TI
●
Allfällige Nachführung der o.a. Werte infolge Anpassung des Leuchtenabstandes
als kleinstgemeinsames Vielfaches des NRN- Abstandes
Darstellung der Berechnungsergebnisse
Die o.a. geforderten Berechnungsergebnisse sind zu dokumentieren (siehe Anhänge).
Folgende Unterlagen sind auszuarbeiten:
●
Leuchtdichtewerte für das Bewertungsfeld in Tabellenform
●
Leuchtdichtewerte für das Bewertungsfeld in graphischer Form (z.B. durch Darstellung in dreidimensionaler Art - Lichtberge)
●
Beleuchtungsstärkewerte für das Bewertungsfeld in Tabellenform
●
Beleuchtungsstärkewerte für das Bewertungsfeld in graphischer Form (z.B. durch
Darstellung in dreidimensionaler Art - Lichtberge)
●
Ergebnisse für Längsgleichmäßigkeit
●
Ergebnisse für Gesamtgleichmäßigkeit
●
Ergebnisse für Wandleuchtdichten
●
Ergebnisse für Schwellenwerterhöhung TI
3.7.1.4
vorgegebene Planungswerte
3.7.1.4.1
Konkretisierung von RVS- Vorgaben
In Ergänzung zu RVS 09.02.41, Punkt 5 Steuerung und Regelungen wird für die Planung und Ausführung verbindlich vorgegeben, dass die Anpassung, an die sich zeitlich
veränderten Anforderungen an das Leuchtdichteniveau in den verschiedenen Tunnelabschnitten im Tagesprofil mit Steuer- bzw. Regelanlagen wie folgt durchzuführen ist:
Einfahrtsbeleuchtung - Allgemein
Die Anpassung der Einfahrtsbeleuchtung Lfe hat gemäß RVS 09.02.41 dem CIE- Kurvenverlauf zu folgen
●
in den Leuchtdichte-Berechnungen für Lfe ist die Leuchtdichte der Innenstrecke Lfi
nicht zu berücksichtigen (Reserve)
●
der Leuchtdichte- Kurvenverlauf ist zu optimieren, für den 100 % Betrieb gemäß
Abbildung 8 gelten folgende Toleranzen:
●
–
nach oben  punktuelle Überschreitung bis zu maximal 10%
–
nach unten  punktuelle Unterschreitungen bis zu -5 %
–
Überschreitungen bzw. Unterschreitungen dürfen in Summe maximal 25 % der
Gesamtlänge der Einfahrtsbeleuchtung betragen
der Leuchtenabstand muss, jeweils bei HST 400 W bzw. HST 150 W beginnend
kontinuierlich größer werden
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TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL)
800.562.1000
Technische Richtlinie
●
Version: 3.00
freigegeben
bei Tunnel ohne Galerien ist die Einfahrtsbeleuchtung mit Leuchten in Gegenstrahltechnik auszuführen.
Einfahrtsbeleuchtung in Stufenschaltung
●
das Ende der Einfahrtsbeleuchtung wird mit nachstehender Formel berechnet.
Formel 2: Ende der Einfahrtsbeleuchtung
Summe (Lfe +Lfi) < 3 x Lfi
●
Daraus resultieren für 100 %, 87,5 %, 75 %, 62,5 %, 50 %, 37,5 %, 25 % und 12,5
% Lfe +Lfi die Punkte P1 – P4 welche die jeweiligen Zonenlängen eingrenzen
●
Die Einfahrtsbeleuchtung ist so zu verkabeln, dass ein Zonenlängen abhängiges
schalten möglich ist. Dabei ist zu beachten:
–
die Einfahrtsbeleuchtung ist in vier Zonen (siehe PLaPB 800.562.1504 „BEL –
Leuchtdichteverlauf Einfahrtsbeleuchtung - Stufenschaltung“) zu gliedern
–
die Zonenlängen ergeben sich aus den Punkten P1 – P4
–
zwischen 87,5 % bis 100 % von Lfe sind alle Zonen (Z1 – Z4) im Betrieb
–
zwischen 62,5 % bis 75 % von Lfe sind die Zonen Z1 – Z3 im Betrieb
–
zwischen 37,5 % bis 50 % von Lfe sind die Zonen Z1 – Z2 im Betrieb
–
zwischen 12,5 % bis 25 % ist nur die Zone Z1 im Betrieb
Der Leuchtdichteverlauf der Einfahrtsbeleuchtung in den verschiedenen Zonen in Abhängigkeit von L20 stellt sich gemäß PLaPB 800.562.1504 „BEL – Leuchtdichteverlauf
Einfahrtsbeleuchtung - Stufenschaltung“ dargestellt dar.
Visualisiert ist ein Beispiel mit folgenden Daten:
●
L20 mit 4000 cd/m²
●
Lfe mit
200 cd/m²
●
Lfi mit
3,3 cd/m²
Einfahrtsbeleuchtung in kontinuierlicher Regelung
●
das Ende der Einfahrtsbeleuchtung wird mit nachstehender Formel berechnet.
Formel 3: Ende der Einfahrtsbeleuchtung
Summe (Lfe +Lfi) < 3 x Lfi
●
Daraus resultieren für 100 %, 50 % und 25 % Lfe +Lfi die Punkte P1, P2 und P3
welche die jeweiligen Zonenlängen eingrenzen
●
Die Einfahrtsbeleuchtung ist so zu verkabeln, dass ein Zonenlängen abhängiges
schalten möglich ist. Dabei ist zu beachten:
–
im Regelfall ist die Einfahrtsbeleuchtung in drei Zonen (siehe PLaPB
800.562.1505 „BEL – Leuchtdichteverlauf Einfahrtsbeleuchtung - Regelung“)
zu gliedern
–
die Zonenlängen ergeben sich aus den Punkten P1, P2 und P3
–
im Regelbereich zwischen 50 % bis 100 % von Lfe sind alle Zonen (Z1, Z2 und
Z3) im Betrieb
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Technische Richtlinie
Version: 3.00
freigegeben
–
im Regelbereich zwischen 25 % bis 50 % von Lfe sind nur die Zonen Z1 und Z2
im Betrieb
–
im Regelbereich bis 25 % ist nur die Zone Z1 im Betrieb
●
In Zone 3 dürfen, wenn sich für Lfe geringe Leuchtdichten ergeben die Leuchten
mit symmetrischen Optiken ausgeführt werden.
●
die Anpassung an L20 hat durch kontinuierliche Regelung (Dimmung) der an das
EVU-Netz angeschalteten Tunnelleuchten unterschiedlicher Bestückung zu erfolgen, dabei ist zu beachten:
–
im Regelbereich zwischen 50 % bis 100 % von Lfe sind alle Beleuchtungskörper eingeschaltet
–
im Regelbereich zwischen 12,5 % bis 50 % von Lfe ist nur jeder zweite Beleuchtungskörper eingeschaltet
–
die in RVS 09.02.41 geforderten acht Schaltstufen gleicher Höhe werden
dadurch auf einen tiefsten zu regelnden Wert der Einfahrtsbeleuchtung (Untergrenze) von 12,5 % von Lfe erreicht
–
aus o.a. Festlegung resultiert ein niedrigster Regelwert für die AC-Steller in der
Höhe von 25 % (bezogen auf die Leuchtdichte Lfe). Das geforderte Delta auf
20% Regelbereich wird als Reserve gefordert.
Der Leuchtdichteverlauf der Einfahrtsbeleuchtung in den verschiedenen Zonen in Abhängigkeit von L20 stellt sich gemäß PLaPB 800.562.1505 „BEL – Leuchtdichteverlauf
Einfahrtsbeleuchtung - Regelung“ dargestellt dar.
Visualisiert ist ein Beispiel mit folgenden Daten:
●
L20 mit 4000 cd/m²
●
Lfe mit
200 cd/m²
●
Lfi mit
4,8 cd/m²
Beleuchtung der Innenstrecke
Die Anpassung der mit LED bestückten an das EVU-Netz – bzw. an das SSV-Netz angeschalteten Tunnelleuchten erfolgt gemäß Punkt 3.3.4.1.5 durch Regelung.
Beleuchtung der Pannenbuchten
●
PB (bzw. die Beleuchtungszone PB) sind mit Tunnelleuchten mit LED-Bestückung
gemäß Anforderungen der RVS 09.02.41 Pkt. 4.3.4 auszustatten.
●
die Leuchten sind entsprechend RVS 09.02.41 Pkt. 4.3.4 von der SSV- und der
Netzschiene zu versorgen.
●
die Anpassung erfolgt gleich wie die Innenstreckenbeleuchtung.
Beleuchtung von EQ und GQ ohne Schleuse
●
Bis zu den Verschlüssen ist das gleiche Leuchtdichteniveau wie in der Innenstrecke vorzusehen.
●
Die Beleuchtung von EQ und GQ ohne Schleuse erfolgt mit den gleichen Leuchten wie in der Innenstreckenbeleuchtung.
Beleuchtung von EQ und GQ mit Schleuse
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TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL)
800.562.1000
Technische Richtlinie
Version: 3.00
freigegeben
●
Die Bereiche bis zu den Verschlüssen sind dauernd zu beleuchten. EQ und GQ
bis zu den Verschlüssen werden mit Durchfahrtsleuchten mit LED-Bestückung,
wie in der Innenstrecke (Innenstreckenbeleuchtung) beleuchtet
●
EQ- und GQ – Schleusenbereiche (zwischen den Abschlüssen) werden durch
Feuchtraumleuchten aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK), mit LEDBestückung, ausgestattet. Es sind Beleuchtungsstärke-Werte gemäß RVS
09.02.41 im Schleusenbereich sicherzustellen
Beleuchtung von EA und GA
●
EA und GA sind mit Feuchtraumleuchten aus glasfaserverstärktem Kunststoff
(GFK) mit transparenter Abdeckung, bestückt mit LED zu beleuchten. Es sind Beleuchtungsstärke-Werte gemäß RVS 09.02.41 sicherzustellen
Beleuchtung von Luftkanälen
●
●
die abschnittsweise Ein- bzw. Ausschaltung der Beleuchtung erfolgt:
–
über Taster bei den Zugangsbereichen
–
mit der Tunnelsteuerung in der BZ
–
mit der zentralen Steuerung in der ÜZ
Luftkanäle sind mit Feuchtraumleuchten (mit transparenter Abdeckung) bestückt
mit Leuchtstofflampen zu beleuchten
In der Regel ist nur für Zuluftkanäle eine Beleuchtung vorzusehen.
3.7.1.5
Vereinheitlichung der Leuchtmittel
Aus Betriebs- bzw. Lagerungsgründen sind für die Beleuchtung der verschiedenen
Tunnelabschnitte in Ergänzung zu RVS 09.02.41, Punkt 6.5 und Punkt 3.1 vorzusehen:
3.7.1.5.1
Einfahrtsbereiche
Einfahrtsleuchten, bestückt mit einer Natriumdampf- Hochdruck (HST)- Lampe.
Zu verwendende Lampenleistungen:
3.7.1.5.2
●
1 x 400 W oder
●
1 x 150 W
Tunnel- Innenstrecke
Tunnelleuchten, bestückt mit LED.
3.7.1.5.3
Pannenbuchten
Tunnelleuchten, bestückt mit LED
3.7.1.5.4
EQ und GQ ohne Schleusen
Tunnelleuchten, bestückt mit LED.
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Dokument-Nr.
TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL)
800.562.1000
Technische Richtlinie
3.7.1.5.5
Version: 3.00
freigegeben
EQ und GQ mit Schleusen (zwischen den Abschlüssen)
Feuchtraumleuchten aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) mit transparenter Abdeckung, bestückt mit LED. Die Anzahl der Leuchten ist aus den Objektgegebenheiten
und der geforderten Beleuchtungsstärke gemäß RVS 09.02.41 zu errechnen
3.7.1.5.6
EA und GA
Feuchtraumleuchten aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) mit transparenter Abdeckung, bestückt mit LED. Die Anzahl der Leuchten ist aus den Objektgegebenheiten
und der geforderten Beleuchtungsstärke gemäß RVS 09.02.41 zu errechnen.
3.7.1.6
Beleuchtung kurzer Tunnel
Für die Beleuchtung kurzer Tunnel ist die RVS 09.02.41, Punkt 7 zu berücksichtigen.
Bei einem kurzen Tunnel sind in Abhängigkeit vorhandener Zonen Leuchten wie folgt zu
verwenden:
●
Zone 2 mit Einfahrtsleuchten in Gegenstrahltechnik
●
Zone 3 mit Einfahrtsleuchten in Gegenstrahltechnik Zone 4 mit Durchfahrtsleuchten mit symmetrischer Optik
3.7.1.7
Galerien
3.7.1.7.1
Einfahrtsbeleuchtung
Galerien in der Einfahrtsstrecke mit natürlichem Lichteinfall durch Öffnungen, die ein-,
zweiseitig oder oben angeordnet sein können, erfordern eine besondere Beachtung
lichttechnischer Aspekte auf Grund der Galerielänge, -ausführung und Himmelsrichtung.
Es müssen die unterschiedlichen Fahrbahnleuchtdichten bewertet und das Erfordernis
einer Einfahrtsbeleuchtung ermittelt werden.
Vorrangig ist die Höhe des Lfe-Wertes am Beginn des geschlossenen Tunnelprofils zu
ermitteln.
Entsprechend RVS 09.02.41 sind im Galeriebereich nur Beleuchtungskörper mit symmetrischer Optik vorzusehen. Dabei sind Leuchten mit NatriumdampfHochdrucklampenbestückung gem. Pkt. 3.7.1.5.1 zu verwenden.
3.7.1.7.2
Innenstreckenbeleuchtung
Galerie vor- oder nachgelagert einem Tunnel:
Wenn eine Galerie an einen Tunnel vor- oder nachgelagert ist, ist die Innenstreckenbeleuchtung analog dem Tunnel auszuführen. Bei Galerielängen ≥ 80 m ist die Innenstreckenbeleuchtung über einen eigenen Regelkreis zu versorgen. Die Innenstreckenbeleuchtung ist während der Tageszeit bei einer Beleuchtungsstärke von mehr als 100 lx
(Messgerät des Vorportales) auszuschalten. Während der restlichen Zeit erfolgt die Ansteuerung analog dem Tunnel.
Galerie ohne Tunnel:
Es ist projektspezifisch zu bewerten ob eine Innenstreckenbeleuchtung erforderlich ist.
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Dokument-Nr.
TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL)
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Technische Richtlinie
3.7.2
Technische Ausführungsbestimmungen
3.7.2.1.1
Tunnelleuchtenmontage Einfahrtsbeleuchtung
3.7.2.1.2
Version: 3.00
freigegeben
●
Tunnel-Leuchten sind in RV-Tunnel so zu montieren, dass die Anbauverschraubungen in Fahrtrichtung gesehen ausfahrtsportalseitig angeordnet sind
●
Jede Leuchte ist mit 4 höhenverstellbaren Befestigungslaschen aus Edelstahl
gem. RVS 09.02.22 ausgeführt und muss mit diesen befestigt und einjustiert werden
●
die Verschraubungen sind so auszubilden, dass auch bei einem Lockern der Muttern ein Herabfallen der Leuchten verhindert wird
●
Hammerkopfschrauben und Muttern sind aus Edelstahl gem. RVS 09.02.22 sowie
geeigneten Schraubensicherungen zu liefern
●
Tunnelleuchten, für die Einfahrtsbeleuchtung, müssen auf eigenen Unterkonstruktionen montiert werden. Eine Montage von Tunnelleuchten an Kabelrinnen ist
nicht erlaubt
●
Details sind Punkt 3.9.2 zu entnehmen
Tunnelleuchtenmontage Innenstreckenbeleuchtung
Die Montage der LED-Innenstreckenleuchten ist abhängig von der Einteilung des Tunnels in den jeweiligen Cluster.
Vor Beginn der Planungsarbeiten für die Beleuchtungsanlage muss der Cluster, von der
ASFiNAG-Projektleitung, freigegeben werden. (Verfahrensanweisung 3).
Maßgebend für die Einteilung sind dabei:
●
Tunnellänge
●
Verkehrszähldaten (JDTV)
●
Gegenverkehr
Für bestehende ASFiNAG Tunnelanlagen wurden folgende Einteilungen getroffen:
CLUSTER PREMIUM
Tunnelname:
Autobahn / Schnellstraße
Liefering
A1
Amras
A12
Kaisermühlen
A22
Laaerberg
A23
Absberg
A23
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Technische Richtlinie
Version: 3.00
freigegeben
Stadlau
A23
Hirschstetten
A23
Bindermichl
A7
Niedernhart
A7
Vösendorf
S1
Hennersdorf
S1
Rustenfeld
S1
Ostbahn
S1
Rannersdorf
S1
Tieflage Schwechat
S1
Arlberg
S16
Tabelle 5: Clustereinteilung „Premium“
CLUSTER KOMFORT
Tunnelname:
Autobahn / Schnellstraße
Ofenauer
A10
Hiefler
A10
Brentenberg
A10
Zetzenberg
A10
Helbersberg
A10
Reit
A10
Wilten
A12
Bergisel
A13
City Tunnel Bregenz
A14
Pfänder
A14
Amberg
A14
Eibesbrunn
A5
Gleinalm
A9
Gratkorn Nord
A9
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TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL)
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Version: 3.00
freigegeben
Gratkorn Süd
A9
Plabutsch
A9
Götschka
S10
Dalaas
S16
Tabelle 6: Clustereinteilung „Komfort“
Für Tunnelneubauten ist die Einteilung in den jeweiligen Cluster anhand folgender Tabelle durchzuführen. Vor Beginn der weiteren Planungsarbeiten für die Beleuchtungsanlage muss der ermittelte Cluster von der ASFiNAG-Projektleitung freigegeben werden.
(Verfahrensanweisung 3).
Ermittlung des Clusters bei Tunnelneubauten:
Tunnellänge *)
JDTV
Gegenverkehrstunnel
mit
Standard
Komfort
Premium
> 350 m
> 350 m
> 350 m
und
und
und
< 30.000
> 30.000
> 50.000
oder
oder
oder
Länge < 1.000 m
Länge 1.000 m 7.000 m
Länge > 7.000 m
*) Tunnel mit einer Länge < 350 m sind grundsätzlich als Standardtunnel auszuführen. Wenn der Kurztunnel im Streckenzug vorgelagert oder nachgelagert eines größeren Tunnels liegt (Tunnelkette), so ist der
Kurztunnel mit dem gleichen Cluster wie der Großtunnel auszuführen.
Tabelle 7: Clusterermittlung
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freigegeben
Folgende Einteilungen werden festgelegt:
Cluster
Leuchtenabstand [m] Längsgleichmäßigkeit SchwellenwertUI
erhöhung TI [%] *)
(Leuchtenmitte - Leuchtenmitte)
Standardbeleuchtung
12 – 18
gem. RVS 09.02.41
≤ 10
Komfortbeleuchtung
ca. 8
≥ 0,70
≤8
Premiumbeleuchtung
Lichtband
ca. 1,00
≤6
*) Der angeführte Wert gilt ausschließlich für die Beleuchtung der Hauptfahrbahn und stellt einen Durchschnittswert von 5, gleichmäßig über die Fahrbahnbreite verteilten Beobachterstandorten (mind. jedoch alle
2m), berechneten TI-Werten dar. Dabei darf der höchste TI-Einzelwert max. 30 % über dem in der Tabelle
angeführten Wert liegen. Verflechtungsbereiche, Rampen und Pannenbuchten sind so zu beleuchten, dass
der in RVS 09.02.41 angeführte TI-Wert eingehalten wird.
Tabelle 8: Clustereinteilung IB Leuchtenabstand
●
Tunnel-Innenstreckenleuchten sind als Langfeldleuchten auszulegen.
●
Tunnel-Leuchten sind in RV-Tunnel so zu montieren, dass die Kabeleinlässe in
Fahrtrichtung gesehen ausfahrtsportalseitig angeordnet sind
●
Jede Leuchte ist mit höhenverstellbaren Befestigungslaschen aus Edelstahl gem.
RVS 09.02.22 ausgeführt und muss mit diesen befestigt und einjustiert werden
●
Die Unterkonstruktion der Leuchte ist so auszuführen, dass die unterste Kante der
Leuchte immer mindestens 20 mm über der Unterkante der Kabelrinne liegt
Ausnahme: Bei Anordnung der Beleuchtung seitlich, an der Tunnelwand, können
die Leuchten auch unterhalb der Kabelrinne montiert werden.
●
die Verschraubungen sind so auszubilden, dass auch bei einem Lockern der Muttern ein Herabfallen der Leuchten verhindert wird
●
Hammerkopfschrauben und Muttern sind aus Edelstahl gem. RVS 09.02.22 sowie
geeigneten Schraubensicherungen zu liefern
●
Tunnelleuchten, mit einem Gesamtgewicht ≤15kg, werden, nach Möglichkeit, an
der, der Innenstreckenleuchten zugehörigen Kabelrinne, befestigt. Dabei ist die
maximale Belastbarkeit der Kabelrinne und deren Befestigungskonstruktion zu berücksichtigen. Statische Berechnungen sind vorzulegen. Tunnelleuchten welche
nicht an der Kabelrinne montiert werden können, müssen auf eigenen Unterkonstruktionen montiert werden.
Details sind Punkt 3.9.2 zu entnehmen
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Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm
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TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL)
800.562.1000
Technische Richtlinie
3.7.2.2
Anordnung von Tunnelleuchten
3.7.2.2.1
Anordnung für die Einfahrtsbeleuchtung
Version: 3.00
freigegeben
Die Leuchten sind in der Regel jeweils normal über dem zugehörigen Fahrstreifen als
optische Führung anzuordnen. Bei sich ändernden Tunnelquerneigungen ändert sich
dadurch die Leuchtenposition innerhalb des Regelprofils.
In Abhängigkeit der Anzahl der Fahrstreifen ergeben sich folgende Anordnungen gemäß PLaPB 800.562.1502 „BEL –Einfahrtsbeleuchtung - Anordnung im Regelquerschnitt“:
3.7.2.2.2
●
Anordnung Einfahrtsbeleuchtung mit 2 Fahrstreifen
●
Anordnung Einfahrtsbeleuchtung mit 3 Fahrstreifen
●
Anordnung Einfahrtsbeleuchtung mit 4 Fahrstreifen
Anordnung für die Innenstreckenbeleuchtung
In Abhängigkeit vom jeweiligen Cluster und der Anzahl der Fahrstreifen ergeben sich
verschiedene
Anordnungen
gemäß
PLaPB
800.562.1503
„BEL
–
Innenstreckenbeleuchtung - Anordnung im Regelquerschnitt“:
Bei Anstellung der Leuchten (Drehung aus der Senkrechten) ist besondere Aufmerksamkeit auf die Einhaltung der maximal zulässigen Blendung, gem. Pkt. 3.7.2.1.2, Tabelle 8, zu legen.
Bei der Leuchtenausteilung ist zu beachten, dass entsprechend RVS 09.02.41 bei Gefährdungsklasse I und II auf Höhe Achse jeder Notrufeinrichtung eine Leuchte zu situieren ist. Der im jeweiligen Cluster vorgegebene Regelabstand darf dabei aber lediglich
verkürzt werden.
3.7.2.2.3
Anordnung der EA und GA Beleuchtung
Für die Montage der Leuchten gelten folgende Vorgaben, sofern wegen der zu verlegenden Anzahl an Verkabelungen eine Kabelrinne vorgesehen werden muss:
●
EA/GA mit Beton- Innenschale  Wandmontage in 2 m Höhe
●
EA/GA mit Spritzbetonprofil  Seilsystem mit Abspannung an der Decke
Die Leuchten können auch auf der Kabelrinne montiert werden.
3.7.2.2.4
Anordnung von Klemmkästen
Für Einfahrtsbeleuchtung:
Klemmkästen (in der Ausführung gemäß PLaPB 800.562.2000 „BEL – Technische Spezifikation“) sind in der Regel vorzusehen, wenn für die Versorgung zwischen Schaltverteilern und erster Tunnelleuchte eines Stromkreises Querschnitte über 6 mm² erforderlich sind.
Druckdatum: 06.11.2015
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800.562.1000
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Dabei sind aus wirtschaftlichen Gründen und sofern technisch möglich, alle Stromkreise
eines Beleuchtungsbandes mit Anspeisungsquerschnitten > 6 mm² in einen Klemmkasten zu führen.
Klemmkästen sind in den jeweiligen Leuchtenachsen zu montieren.
Aus diesem Klemmkasten führen sodann die Anspeisekabel zur ersten Tunnelleuchte
eines Stromkreises.
Für Innenstreckenbeleuchtung:
●
Abhängig von der Ausführung des Tunnels sind die Leuchten entsprechend zu versorgen. (PLaPB800.562.1509 und PLaPB800.562.1510 „LED IB Verkabelungsschema“ und PLaPB 800.562.1517 LED-Innenstreckenbeleuchtung - Leuchten Anschluss“)
Aus wirtschaftlichen Gründen ist bei der Hauptverkabelung die Zusammenführung mehrerer Regelkreise in ein vielpoliges Sammelkabel anzustreben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass für Normalnetz und SSV nach wie vor getrennte Verkabelungen auszuführen sind.
Tunnel ohne Zuluftkanal:
Die halogenfreie Hauptverkabelung ist, ausgehend von den Reglern in der BZ , BS oder
EN, bis unmittelbar vor der zu versorgenden Leuchtengruppe, im Versorgungskanal unter dem erhöhten Seitenstreifen, zu führen.
Alternativ kann die Hauptverkabelung ausgehend von den Reglern in der BZ, BS oder
EN, im Versorgungskanal unter dem erhöhten Seitenstreifen, mit PVC-isolierten Kabeln,
erst bis zu einer NRN geführt werden, die der zu versorgenden Leuchtengruppe der IB,
am nächsten liegt. Dort wird im Doppelboden ein Klemmkasten installiert.
Anschließend wird die halogenfreie Verkabelung über die in der Tunnelulme eingelegten Kabelschutzrohre bis zur Kabelrinne der IB geführt.
Tunnel mit Zuluftkanal oberhalb des Fahrraumes:
Die halogenfreie Hauptverkabelung ist, ausgehend von den Reglern in der BZ, BS oder
EN, bis unmittelbar vor der zu versorgenden Leuchtengruppe, im Zuluftkanal, zu führen
wo ein Klemmkasten zu installieren ist.
Anschließend wird die halogenfreie Verkabelung durch einen Deckendurchbruch bis zur
Kabelrinne der IB geführt.
Verkabelung in der Kabelrinne der IB:
Mit den Kabeln aus den in den Tunnelulmen eingelegten Rohren, oder aus dem Deckendurchbruch des Zuluftkanals, wird eine Klemmdose welche in die Kabelrinnen der
IB eingelegt wird, versorgt (Klemmdose mind. IP66, halogenfrei). Von der Klemmdose
zweigt ein halogenfreies Kabel zu einem I-Verbinder (ausgeführt mit einem Bajonettverschluss) ab, an dem eine LED-Leuchte mit einem halogenfreien Kabel, angeschlossen
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wird (Verbindung LED-Leuchte – I-Verbinder max. 1,00 m. gem RVS 09.02.41, Pkt
6.2.2).
Beim Cluster Premium sind, anstelle der Klemmdosen, T- oder H-Verbinder in gleicher
technischer Anforderung wie die I-Verbinder auszuführen.
Beim Cluster Standard und Komfort werden weitere LED-Leuchten ab der Klemmdose
über die Kabelrinne, ebenfalls über jeweils eine Klemmdose, mit halogenfreien Kabeln,
versorgt.
Die Versorgung weiterer LED-Leuchten, beim Cluster Premium, erfolgt über die T- bzw.
H-Verbinder. Offene, nicht angeschlossene Enden von T- oder H-Verbindern, sind nicht
zugelassen.
3.7.2.3

SSV-versorgte LED-Leuchten sind sinngemäß gleich zu versorgen.

Die Versorgungslänge der mit halogenfreien Kabel versorgten Leuchten im Tunnelfahrraum darf 75 m nicht überschreiten. (gem. RVS 09.02.41, Pkt. 5.3.2).

Die maximale Ausfallslänge gem. RVS 09.02.22 ist zu beachten.

Die Anzahl der je Regler zu versorgenden LED-Leuchten ist gem. Pkt. 3.3.2.1,
abhängig vom jeweiligen Cluster.

Deckendurchbrüche sind brandbeständig zu verschließen.
Örtlichkeiten von Leuchten mit Leuchtstofflampenbestückung
Zur Vereinheitlichung der Ausstattung von BZ, BS und EN und zur vereinfachten Lagerhaltung werden Leuchtstofflampen (LL) in Stabform mit 26 mm Durchmesser (T26) mit
den vorzusehenden Leistungen vorgegeben.
Die Anzahl der Leuchten ist auf Basis der Objekt- Gegebenheiten zu berechnen.
In Örtlichkeiten mit Axial-Ventilatoren (Lüfterhallen) können davon abweichende Strahler zum Einsatz gelangen.
In der Regel sind nachstehend angeführte Beleuchtungskörper und Leuchtmittel vorzusehen.
3.7.2.3.1
3.7.2.3.2
FR- Anbauleuchten mit 1x LL T26, 36W
●
EN im Tunnel
●
MS- Raum im Tunnel
●
Batterie Raum im Tunnel, BZ und BS
●
USV-Raum im Tunnel
●
Kollektoren
●
Zuluftkanal
FR- Anbauleuchten mit LED, ≥ 3600 lm
●
Schleusen (EQ) mit Beton-Innenschale
●
Schleusen (GQ) mit Beton-Innenschale
●
EA mit Beton- Innenschale
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Technische Richtlinie
●
3.7.2.3.3
3.7.2.3.4
3.7.2.3.5
3.7.2.3.6
freigegeben
GA mit Beton- Innenschale
FR- Seil-Hängeleuchten mit LED, ≥ 3600 lm
●
Schleusen (EQ) ohne Beton-Innenschale
●
EA ohne Beton-Innenschale
Anbauleuchten mit 1x LL T26, 36 W
●
Gangbereiche in BZ und BS
●
BuS-Raum in BZ und BS
●
NS-Raum in BZ und BS
●
MS-Raum in BZ und BS
●
USV-Raum in BZ und BS
●
Aufenthalts-Raum in BZ
Anbauleuchten mit 1x LL T26, 18 W
●
Toilette in BZ
●
Wasch-Raum in BZ
Bildschirmarbeitsplatzleuchten mit 2x LL T26, 36 W
●
3.7.2.3.7
Version: 3.00
Steuer-Raum in BZ
Leuchtenmontage
Sind objektabhängig mehr als drei Leuchten hintereinander als Lichtband anzuordnen,
so sind die Leuchten auf Montageschienen zu montieren.
3.7.2.4
Leuchtdichte-Messgeräte
3.7.2.4.1
Leuchtdichtemessgeräteausführung
Die Leuchtdichtemessgeräte sind entsprechend den Vorgaben in PLaPB 800.562.2000
„BEL – Technische Spezifikation“ auszuführen.
3.7.2.4.2
Korrekturfaktoren für Leuchtdichtemessgeräte
Nach der Inbetriebnahme sind durch Messungen nachstehende Korrekturfaktoren zu
ermitteln, damit für Regelkreise eine RVS- konforme Steuerung der Beleuchtungsanlage sichergestellt ist.
Leuchtdichtemessgeräte- Korrekturfaktoren
Messgerät
Korrekturwert
L20
LA * kA
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Technische Richtlinie
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freigegeben
Lfe
LE *kfe
Lfi
LI * kfi
Tabelle 9: Leuchtdichtemessgeräte- Korrekturfaktoren
3.7.2.4.3
Anordnung der Leuchtdichtekameras
Leuchtdichtekameras sind wie folgt vorzusehen:
im Tunnelvorportalbereich für jede Fahrtrichtung
1 Leuchtdichtekamera L20 für die Leuchtdichte in der Annäherungsstrecke
im Tunnelbereich (im Portal)
1 Leuchtdichtekamera Lfe für die Einsichtstrecke
für Tunnel ohne PB (>500 m, <1000 m) in der Tunnelinnenstrecke in jeder Fahrtrichtung
1 Leuchtdichtekamera Lfi in der Mitte des Tunnels
für Tunnel mit PB (>1000 m) in der Tunnelinnenstrecke in jeder Fahrtrichtung
mindestens 1 Leuchtdichtekamera Lfi bei PB, angeordnet ca. 20 m nach dem Ende der
Beleuchtungszone Pannenbucht.
Bei längeren Tunneln ist mindestens bei jeder zweiten PB eine Leuchtdichtekamera
vorzusehen.
3.7.2.4.4
Anordnung des Beleuchtungsstärkemessgerätes
1 Beleuchtungsstärkemessgerät in der Annäherungsstrecke.
Die Situierung des Beleuchtungsstärkemessgerätes kann projektspezifisch von den
Vorgaben der RVS 09.02.41 abweichen. Bevorzugt wird die Anordnung an betrieblichen
Bauwerken im Vorportalbereich (BZ, BS,…) abseits der Hauptfahrbahnen, außerhalb
des Einflussbereiches einer Vorportalbeleuchtung bzw. anderer Beleuchtungsanlagen.
3.7.2.4.5
3.7.2.5
Montagekonsole
●
Stabile V4A-Edelstahl-Konsole 90° abgewinkelt
●
für die Montage an Mast für Leuchtdichtemessgerät mittels zweier Rohr-Schellen
bzw.
●
einstellbar für die Wandmontage an verschiedene Radien von Tunnelulmen
Kalibrierung der Leuchtdichtemessgeräte
Nach Abschluss und Auswertung der lichttechnischen Abnahmemessung sind die
Leuchtdichtemessgeräte zu kalibrieren, d.h. der während oder vor der Abnahmemessung ermittelte Messwert des Leuchtdichtemessgerätes wird mit dem ausgewerteten
lichttechnischen Abnahme-Messwert verglichen und über einen Korrekturfaktor angepasst.
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Technische Richtlinie
3.7.3
Version: 3.00
freigegeben
Prüfungen und Tests
siehe PLaHELP PuT
3.7.4
Funktionsbeschreibungen
Eine Inbetriebsetzung der Tunnelbeleuchtung darf erst nach Durchführung folgender
Leistungen erfolgen:
●
abgeschlossene Montage
●
Durchführung der erforderlichen Messungen gemäß ÖVE einschließlich Überprüfung der Schutzmaßnahme
●
Kontrolle der Schaltstufen oder Regelstufen
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TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL)
800.562.1000
Technische Richtlinie
3.8
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Straßenbeleuchtung
Bezüglich der Ausführung von Straßenbeleuchtungen siehe auch Pkt. 1.1
3.8.1
Planungsgrundsätze
3.8.1.1
Vorgehensweise bei der Planung einer Vorportalbeleuchtung
Allgemeines
Vor der Planung von Vorportalbeleuchtungsanlagen sind die Projektdaten im Detail zu
erheben. Insbesondere ist eine allenfalls existierende Straßenbeleuchtung, deren
Leuchtdichteniveau und Ausführungsmerkmale zu erheben.
3.8.1.1.1
Beleuchtungen im Vorportalbereich von Tunnelanlagen
Das Erfordernis einer Vorportalbeleuchtungsanlage bei einem Straßentunnel ist unter
Beachtung der RVS 09.02.22 zu ermitteln.
Bei Tunnelketten mit Tunnel unterschiedlicher Gefährdungsklassen ist über die Leuchtdichtehöhe mit der ASFiNAG eine Entscheidung herbeizuführen.
●
Sind die Strecken vor und nach dem Vorportalbereich beleuchtet (z.B. in städtischen Bereichen), dann muss für die Vorportalbeleuchtung das Leuchtdichteniveau der Straßenbeleuchtung berücksichtigt werden, wenn dieses höher als das
nachstehend vorgegebene Niveau ist.
Die Vorportalbeleuchtung ist dabei in der gleichen Längsachse wie die Lichtmaste
der Straßenbeleuchtung zu situieren.
●
Sind die Strecken vor und nach dem Vorportalbereich unbeleuchtet, so ist die
Vorportalbeleuchtung gemäß Punkt 4.3 der RVS 09.02.41 zu planen.
Dabei kann eine Situierung entgegen den Vorgaben der RVS 09.01.25, nach Absprache mit ASFiNAG, erfolgen.
Der Leuchtdichtewert ist im Vorportalbereich bis zum Q-V2 (siehe RVS 09.01.25) zu erreichen.
●
Die ersten beiden Leuchten in Fahrrichtung nach Q-V2 sollen in Überlandbereichen mit Leuchtmittel geringeren Lichtstroms ausgeführt werden, um eine Adaptation in Nachtzeiten sicherzustellen.
●
In städtischen Bereichen muss in der Regel das Leuchtdichteniveau gehalten
werden.
Für die Schaltung der Vorportalbeleuchtung gelten folgende Vorgaben:
●
Sind die Strecken vor und nach dem Vorportalbereich beleuchtet (Straßenbeleuchtung) wird die Vorportalbeleuchtung mit der vorgelagerten Beleuchtung mitgeschaltet.
●
Sind die Strecken vor und nach dem Vorportalbereich unbeleuchtet, so ist die
Vorportalbeleuchtung mit 50% dann einzuschalten, wenn die Kriterien für eine
50% Reduktion der Innenstreckenleuchtdichte, gemäß RVS 09.02.41, Tabelle 10,
erfüllt sind.
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3.8.1.2
Version: 3.00
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●
Eine weitere Reduktion der Vorportalbeleuchtung erfolgt gleich wie die Innenstreckenbeleuchtung gemäß RVS 09.02.41, Tabelle 10 (25% bzw. 12,5%).
●
Die Reduktion der Leuchtdichte im Vorportalbereich darf nur durch Ansteuerung
bzw. Regelung der Leuchten erfolgen. Eine Reduktion durch Ausschalten jeder
zweiten Leuchte ist nicht zugelassen.
●
Die Schaltung bzw. Regelung der Vorportalbeleuchtung hat gemäß den Vorgaben
gemäß PLaPB 800.552 TIFL zu erfolgen.
ÖNORM
In Ergänzung zu den Vorgaben in den angeführten RVS ist die ÖNORM CEN/TR 13201
mit den Teilen:
●
ÖNORM CEN/TR 13201-1 Teil 1: Auswahl der Beleuchtungsklassen
●
ÖNORM EN 13201-2 Teil 2: Gütemerkmale
●
ÖNORM EN 13201-3 Teil 3: Berechnung der Gütemerkmale
●
ÖNORM EN 13201-4 Teil 4: Methoden zur Messung der Gütemerkmale von Straßenbeleuchtungsanlagen
zu berücksichtigen.
3.8.1.3
Berechnungen
Die Berechnungen der Leuchtdichten haben unter Beachtung der
●
ÖNORM EN 13201-2 Teil 2: Gütemerkmale
●
ÖNORM EN 13201-3 Teil 3: Berechnung der Gütemerkmale
zu erfolgen.
Vorgegebene lichttechnische Werte stellen Mindestwerte dar und müssen durch Berechnungen belegt werden.
Alle angeführten Berechnungen können bereits mit der Angebotseinreichung durch den
Bieter gefordert sein; in jedem Falle müssen die Berechnungen spätestens mit Einreichung der Freigabeunterlagen für die Tunnelbeleuchtung vorgelegt werden.
Die Abminderung zwischen Planungs- und Betriebswerten (für Alterung und Verschmutzung) ist gemäß pr EN 13201 mit 25% zu berücksichtigen.
3.8.1.4
Lichttechnische Vorgabewerte
3.8.1.4.1
Leuchtdichtehöhe für Tunnelvorportalbereiche
Entsprechend RVS 09.02.41 ist die der Planung zu Grunde zu legende Leuchtdichte,
aus nachstehender Formel zu berechnen:
Formel 4: Höhe der Fahrbahnleuchtdichte
0,33 * Lfi
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Mit den zur Ausführung gelangenden Beleuchtungskörpern ist im Regelfall eine Gesamtgleichmäßigkeit von U0=0,4 zu erreichen.
3.8.1.4.2
Lichtstärkeklassen
Die Auswahl der für die Vorportalbeleuchtung geeigneten Leuchten hat gemäß PLaPB
800.552 TIFL zu erfolgen.
3.8.1.4.3
Straßenbelag
Bei der Projektierung ist in der Regel ein Straßenbelag der Spezifikation R3 zu berücksichtigen, sofern keine anderen Vorgaben vom AG gestellt werden.
3.8.2
Technische Ausführungsbestimmungen
3.8.2.1
Lichtpunkthöhe –Lichtpunktabstand
Die Lichtpunkthöhe soll in der Regel 10 m nicht übersteigen.
Der Lichtpunkt-Regelabstand ist entsprechend der gewählten Leuchtenart und Bestückung, den örtlichen Gegebenheiten sowie allenfalls vorhandenen Signalbrücken (VBA,
WWW etc.) zu berechnen.
3.8.2.2
Leuchtenbestückung
Die Auswahl der für die Vorportalbeleuchtung geeigneten Leuchten hat gemäß PLaPB
800.552 TIFL zu erfolgen.
3.8.2.3
Maste
3.8.2.3.1
Ausführung der Maste
Die Auswahl der für die Vorportalbeleuchtung geeigneten Masten hat gemäß PLaPB
800.552 TIFL zu erfolgen.
Die Maste sind in die Erdungsanlage einzubinden (Blitzschutz).
3.8.2.3.2
Mastformen
Die Auswahl der für die Vorportalbeleuchtung geeigneten Masten hat gemäß PLaPB
800.552 TIFL zu erfolgen.
●
Für Tunnel-Vorportalbereiche sind in der Regel gerade, konische Maste mit aufgesetzten Auslegern
●
in besonderen Fällen (z.B. in Wien) sind in Abstimmung mit der ASFiNAG konische Vierkant-Maste mit aufgesetzten Auslegern
vorzusehen.
Für aufgesetzte Ausleger gilt die Vorgabe, dass sie dieselbe Ausführungsform (vierkant
oder rund, konisch) wie der Mast aufweisen müssen.
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3.8.2.3.3
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Mastverankerungen
Die Verankerung der Maste erfolgt in der Regel in Freilandbereichen bauseits errichteten Köcherfundamenten, auf Brücken mit Flanschplatten.
Die Auswahl der für die Vorportalbeleuchtung geeigneten Verankerungen hat gemäß
PLaPB 800.552 TIFL zu erfolgen.
3.8.2.3.4
Schutzmaßnahme
Als Schutzmaßnahme für Mastleuchten ist Schutzisolierung auszuführen.
3.8.3
Prüfungen und Tests
siehe PLaHELP PuT
3.8.4
Funktionsbeschreibungen
Eine Inbetriebsetzung der Straßenbeleuchtung darf erst nach Durchführung folgender
Leistungen erfolgen:
●
abgeschlossene Montage
●
Durchführung der erforderlichen Messungen gemäß ÖVE einschließlich Überprüfung der Schutzmaßnahme
●
Kontrolle der Schaltstufen oder Regelungseinstellungen
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3.9
Konstruktionen
3.9.1
Planungsgrundsätze
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Gegenstand dieses Abschnittes sind Unterkonstruktionen für
●
die Montage von Tunnelleuchten an der Tunnelfirste, Tunneldecke bzw. Tunnelwand.
Tragkonstruktionen und Kabelrinnen für die Kabelverlegung im Tunnelfahrraum werden
in Punkt 3.10 beschrieben.
Es gelten dafür die Vorgaben in der RVS 09.02.22 bzw. PLaPB BuS.
Im Tunnel sind Konstruktionen parallel oder aber mit einer optischen Linienführung zu
den Leuchtenachsen anzuordnen (siehe PLaPB 800.562.1511 „BEL – Optische Linienführung“).
Ergänzend sind in der Regel nachstehende Leistungsmerkmale beim Anlagenlayout zu
beachten:
3.9.2
●
Leuchtenunterkonstruktionen sind in Abhängigkeit der Ausbildung des Regelprofiles für die Montage an der Tunnelfirste (TFi) direkt an der (TDe) Tunneldecke
bzw. an der Tunnelwand (TWa) auszubilden
●
die Montage von Kabelrinnen innerhalb einer durchgehenden Leuchtenunterkonstruktionen ist aus wirtschaftlichen Gründen zu bevorzugen
●
Leuchtenunterkonstruktionen müssen in der Regel den Straßenverlauf (siehe
PLaPB 800.562.1511 „BEL – Optische Linienführung“) mitvollziehen
●
als Mindestmaterialqualität gilt V4A-Edelstahl gemäß RVS 09.02.22
●
alle Tragsysteme sind den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und auf die statischen und dynamischen Lasten auszulegen.
●
Vom AN sind statische Berechnungen vorzulegen
Technische Ausführungsbestimmungen
Aus der Planung ergibt sich die Detailpositionierung jeder einzelnen Tunnelleuchte in
Längs- und Querrichtung sowie deren Höhenniveau zur Fahrbahn.
Vor der Montage müssen die Montagepunkte, insbesondere deren Ausrichtung mit entsprechenden Messgeräten (z.B. Laser-Messgerät) am Tunnelfirst (TFi) an der Tunneldecke (TDe) oder an der Tunnelwand (TWa) markiert werden.
3.9.2.1
Leuchtenunterkonstruktionen TFi
Die Leuchtenunterkonstruktionen TFi wird objektabhängig in zwei verschiedenen Anordnungen realisiert:
3.9.2.1.1
Linienförmige (durchgehende) Anordnung
der Leuchtenunterkonstruktion in zwei Ausführungsformen:
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3.9.2.1.2
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●
Leuchtenunterkonstruktion in Linienförmiger Anordnung mit gemeinsamer Unterkonstruktion für Tunnel-Leuchten und Kabelrinnen mit der Bezeichnung TFi UNI
(wie im PLaPB 800.562.1512 "BEL - Leuchtenunterkonstruktionen" Abbildung 1
erkennbar)
●
Leuchtenunterkonstruktion in Linienförmiger Anordnung mit Unterkonstruktion nur
für Tunnel-Leuchten mit der Bezeichnung TFi LA (ohne Abbildung)
Einzelanordnung
Leuchtenunterkonstruktion in Einzel-Anordnung der Tunnelleuchten mit der Bezeichnung TFi EA (wie im PLaPB 800.562.1512 "BEL - Leuchtenunterkonstruktionen" Abbildung 2 erkennbar mit eigener Kabelrinne)
3.9.2.1.3
Leuchtenunterkonstruktionen TFi – UNI und LA
Diese Unterkonstruktion ermöglicht die Montage von Tunnelleuchten auf einer durchgehenden Unterkonstruktion, wie Sie im Einfahrtsbereich einer Tunnelbeleuchtung mit einem Tunnelprofil gegeben ist (siehe PLaPB 800.562.1512 „BEL – Leuchtenunterkonstruktionen“ Abbildung 1)
Entgegen RVS 09.02.41 ist im Regelfall die Unterkonstruktion bis zu einem Tunnelleuchtenabstand von 10,0 m auszubilden.
Die Leuchtenunterkonstruktion besteht aus:
3.9.2.1.4
●
Tragprofile, mit unterschiedlich langen Tragschenkeln aus Profilwinkeln, versehen
mit Langlöchern, die eine Höhen-Verstellung der Unterkonstruktion im vorgegebenen Rahmen ermöglicht
●
Tragprofile, in einem Abstand von ≤ 1,0 m befestigt
●
zwei Längsprofilen, die eine Leuchtenmontage und Justierung in zwei Ebenen
ermöglicht (längs und quer)
●
In der Tragkonstruktion (siehe PLaPB 800.562.1512 „BEL – Leuchtenunterkonstruktionen“ Abbildung 1) ist in der Regel die Kabelrinne für die Einfahrtsbeleuchtung mitzuführen (Bezeichnung TFI-UNI)
Leuchtenunterkonstruktionen TFi – EA
Die Leuchtenunterkonstruktion für Einzelmontage TFi - EA gemäß PLaPB 800.562.1512
„BEL – Leuchtenunterkonstruktionen“ Abbildung 2 bestehend aus:
●
Tragprofile, mit unterschiedlich langen Tragschenkeln aus Profilwinkeln, versehen
mit Langlöchern, die eine Höhen-Verstellung der Unterkonstruktion im vorgegebenen Rahmen ermöglicht
●
zwei Längsprofilen, die eine Leuchtenmontage und Justierung in zwei Ebenen
ermöglicht (längs und quer)
●
Vorgabe-Länge der beiden Längsprofile = 1,00 m
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Technische Richtlinie
3.9.2.2
Version: 3.00
freigegeben
Leuchtenunterkonstruktionen TDe
Die Leuchtenunterkonstruktion TDe wird objektabhängig in zwei Ausführungsmöglichkeiten:
3.9.2.2.1
●
Linienförmige Anordnung (TDe LA) (ohne Abbildung)
●
Einzelanordnung (TDe EA) (siehe PLaPB 800.562.1512 „BEL – Leuchtenunterkonstruktionen“ Abbildung 3)
Leuchtenunterkonstruktionen TDe – LA durchgehend
Diese Unterkonstruktion ermöglicht die Montage von Tunnelleuchten auf einer durchgehenden Unterkonstruktion, wie Sie im Einfahrtsbereich einer Tunnelbeleuchtung mit
Rechteckprofil gegeben ist.
Entgegen RVS 09.02.41 ist im Regelfall die Unterkonstruktion bis zu einem Tunnelleuchtenabstand von 5,0 m auszubilden.
Die Leuchtenunterkonstruktion besteht aus:
3.9.2.2.2
●
Querprofile, mit unterschiedlich langen Befestigungselementen, die eine HöhenVerstellung der Unterkonstruktion im vorgegebenen Rahmen ermöglicht
●
Querprofile, in einem Abstand von ≤ 1,0 m befestigt
●
zwei Längsprofilen, die eine Leuchtenmontage und Justierung in zwei Ebenen
ermöglicht (längs und quer)
Leuchtenunterkonstruktionen TDe – EA Einzelmontage
Die Leuchtenunterkonstruktion (siehe PLaPB 800.562.1512 „BEL – Leuchtenunterkonstruktionen“ Abbildung 3) besteht aus:
3.9.2.3
●
Querprofile, mit unterschiedlich langen Befestigungselementen, die eine HöhenVerstellung der Unterkonstruktion im vorgegebenen Rahmen ermöglicht
●
zwei Längsprofilen, die eine Leuchtenmontage und Justierung in zwei Ebenen
ermöglicht (längs und quer)
Leuchtenunterkonstruktionen LED-Innnestreckenleuchte an UK-Kabelrinne TDe –
IB KabRinne 100mm EA Einzelmontage
Sämtliche Verbindungen sind mit Edelstahlschrauben auszuführen. Verbindungen mit
Krallen, Klammern oder dergleichen sind nicht gestattet.
Die Leuchtenunterkonstruktion zur Montage der LED-Innenstreckenleuchten (siehe
PLaPB 800.562.1512 „BEL – Leuchtenunterkonstruktionen“ Abbildung 4), seitlich an der
Unterkonstruktion der Kabelrinne 100mm, besteht aus:
●
Mindestens zwei Befestigungswinkel einschließlich Bohrungen zur Montage der
Leuchte, mit zwei Edelstahlschrauben befestigt an jeweils einer Unterkonstruktion
der Kabelrinne. Die Länge der Befestigungskonstruktion ist abhängig von der
ausgeführten Leuchtenlänge.
●
mit jeweils einer Höhenverstellbarkeit der Tragkonstruktionen, durch Langlöcher
(Leuchtenlängsachse muss parallel zur Fahrbahnlängsachse sein)
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Technische Richtlinie
3.9.2.4
Version: 3.00
freigegeben
●
entsprechenden Vorrichtungen zur Befestigung der aufzunehmenden Geräte
●
einer Verstellbarkeit der Montagepunkte in der Längsachse um mind. jeweils 30°
aus der Senkrechten.
Leuchtenunterkonstruktionen LED-Innnestreckenleuchte TDe - EA Einzelmontage
Diese Leuchtenunterkonstruktion ist nur dann anzuwenden, wenn eine Montage an der
Kabelrinne der Innenstreckenbeleuchtung nicht möglich ist.
Die Leuchtenunterkonstruktion zur Montage der LED-Innenstreckenleuchten (siehe
PLaPB 800.562.1512 „BEL – Leuchtenunterkonstruktionen“ Abbildung 5), an der Tunneldecke, besteht aus:
3.9.2.5
●
Mindestens zwei Tragkonstruktionen einschließlich Bohrungen zur Montage der
Leuchte mittels Edelstahlschrauben, befestigt direkt an der Tunneldecke
●
mit jeweils einer Höhenverstellbarkeit der Tragkonstruktionen, durch Langlöcher,
um Unebenheiten der Tunneldecke auszugleichen (Leuchtenlängsachse muss
parallel zur Fahrbahnlängsachse sein)
●
einer Verstellbarkeit der Montagepunkte in der Längsachse um mind. jeweils 30°
aus der Senkrechten.
Leuchtenunterkonstruktionen LED-Innnestreckenleuchte an UK-Kabelrinne TWa –
IB KabRinne 100mm EA Einzelmontage
Diese Leuchtenunterkonstruktion ist dann zu verwenden, wenn
Innenstreckenleuchten seitlich, an der Tunnelwand montiert werden.
die
LED-
Die Leuchtenunterkonstruktion zur Montage der LED-Innenstreckenleuchten (siehe
PLaPB 800.562.1512 „BEL – Leuchtenunterkonstruktionen“ Abbildung 6), unterhalb der
an der Tunnelwand montierten Kabelrinne 100mm, besteht aus:
3.9.3
●
Mindestens zwei Tragkonstruktionen einschließlich Bohrungen, zur Montage der
Leuchte an der Unterseite der Kabelrinne, mittels Edelstahlschrauben
●
Einer Verstärkung der Kabelrinne im Bereich der Befestigung der Tragkonstruktion der LED-Leuchte (z.B.: Beilagscheibe).
●
mit jeweils einer Höhenverstellbarkeit der Tragkonstruktionen, durch Langlöcher
(Leuchtenlängsachse muss parallel zur Fahrbahnlängsachse sein)
●
entsprechenden Vorrichtungen zur Befestigung der aufzunehmenden Geräte
●
einer Verstellbarkeit der Montagepunkte in der Längsachse um mind. jeweils 30°
aus der Senkrechten.
Prüfungen und Tests
siehe PLaHELP PuT
3.9.4
Funktionsbeschreibungen
Keine elektrischen Funktionen zu realisieren.
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Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm
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3.10
Rohr- und Tragsysteme
3.10.1
Planungsgrundsätze
Version: 3.00
freigegeben
Es gelten die Vorgaben in der RVS 09.02.22 bzw. PLaPB BuS.
Ergänzend sind in der Regel nachstehende Leistungsmerkmale beim Anlagenlayout zu
beachten:
3.10.2
●
Kabelwege vom Versorgungskanal zur Kabelrinne im Tunnelfahrraum sind in der
Regel durch in der Betonschale verlegte Kabelschutzrohre zu planen
●
Die Kabelverlegung der Tunnelbeleuchtung erfolgt in Kabelrinnen an der Tunnelfirste , Tunneldecke oder Tunnelwand.
●
Im Regelfall sind für die ersten Zonen der Einfahrtsbeleuchtung Kabelrinnen
200x60 mm vorzusehen
●
Im Regelfall sind für die letzten Zonen der Einfahrtsbeleuchtung und die Innenstreckenbeleuchtung Kabelrinnen 100x60 mm vorzusehen
●
im Tunnelfahrraum darf der Abstand der Tragsysteme max. 1 m betragen
●
Kabelrinnen mit Dehnungsverbindungen ab 18 m Kabelrinnenlänge
●
Kabelrinnen sind elektrisch leitend zu verbinden; im Regelfall bei Verbindungswannen oder –elementen durch Verwendung von Fächerscheiben o.ä., bei den
Verschraubungen, bei Dehnungsverbindungen mit 8 mm V4A-Edelstahl-Seil und
Kabelschuhen
●
Kabelrinnen sind in den Potentialausgleich einzubeziehen. Ein durchgehender Potentialausgleich ist auch über Dehnungsverbindungen hinweg sicherzustellen
●
werden Kabel unterschiedlichen Isolationserhaltes in die Kabelrinnen eingelegt,
so muss ein mechanischer Trennsteg vorgesehen werden
●
Gitterinnen, Kabelpritschen etc. dürfen aus Gründen der Festigkeit, der Einbaumöglichkeit eines mechanischen Trennsteges etc. nicht zum Einsatz gelangen
●
als Mindestmaterialqualität gilt V4A-Edelstahl gemäß RVS 09.02.22
●
alle Tragsysteme sind den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und auf die statischen und dynamischen Lasten auszulegen. Vor allem sind für andere Anlagenteile (z.B. Brandmeldekabel) die erforderlichen Maßnahmen zu berücksichtigen.
Vom AN sind statische Berechnungen vorzulegen
●
Installationsrohre sind nur nach Erfordernis auf Putz zu montieren. Für auf Putz
Installationen sind ausschließlich Produkte in halogenfreier, flammwidriger Ausführung zugelassen.
Technische Ausführungsbestimmungen
Es gelten die Vorgaben in PLaPB BuS, auf nachstehende wesentliche Punkte wird im
Besonderen hingewiesen:
3.10.2.1
Verlegesystem mit integriertem Funktionserhalt
Ein derartiges System wird von der ASFiNAG nicht gefordert.
Druckdatum: 06.11.2015
Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm
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Technische Richtlinie
Version: 3.00
freigegeben
Durch Realisierung der vorgegebenen Leistungsmerkmale (Blechstärke, maximaler Abstand der Tragkonstruktion etc.) wird ein Funktionserhalt ähnliche Ausführung erreicht,
ohne den bürokratischen Aufwand durchführen zu müssen.
3.10.2.2
Sicherungen von Schrauben bzw. Muttern
Im Tunnelfahrraum sind Verschraubungen an Tragsystemen gegen unbeabsichtigtes
Lösen durch Konterungen, Sicherheitsbleche oder durch Schraubensicherungen (z.B.
System Loctite® oder gleicher Art) zu sichern.
3.10.2.3
3.10.3
Aufputz-Installationen
●
Rohre in bogenoffener Verlegung (Industrieverlegung)
●
Rohre im Tunnelfahrraum mit geschlossenen Rohrschellen befestigt
●
versetzen der Dübel in auszumalenden Wandbereichen tunlichst vor den Malerarbeiten. Befestigungsschellen sind nach den Malerarbeiten zu montieren
Prüfungen und Tests
siehe PLaHELP PuT
3.10.4
Funktionsbeschreibungen
3.11
Tunnel-Lüftungsanlage
ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's.
3.12
Überwachung der Luftverhältnisse
ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's.
3.13
Verkehrslenkung
ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's.
3.14
Verkehrszeichenträger
ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's.
3.15
Verkehrsdatenerfassung
ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's.
3.16
Audio- und Videoüberwachung
ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's.
Druckdatum: 06.11.2015
Dokumentname: PLaPB 800.562.1000_Technische_Richtlinie.docm
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3.17
Version: 3.00
freigegeben
Notrufeinrichtungen
ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's.
3.18
Beschallungsanlage
ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's.
3.19
Fernsprechanlage
ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's.
3.20
Funkanlage
ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's.
3.21
Systeme zur Branderkennung
ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's.
3.22
Informationsübertragung
ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's.
3.23
Umfelddatenerfassung
ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's.
3.24
(derzeit nicht belegt)
3.25
Informationsverarbeitung
ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's.
3.26
Leitungen
ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's.
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Technische Richtlinie
3.27
Kabel
3.27.1
Planungsgrundsätze
Version: 3.00
freigegeben
Es gelten die Vorgaben gemäß PLaPB BuS, ergänzend sind in der Regel nachstehende
Projektsschritte zu beachten:
●
Tunnel bzw. Tunnelröhren und deren verschiedene Beleuchtungen sind entsprechend Punkt 3.7.1 in einzelne Beleuchtungsabschnitte zu unterteilen.
Für Beleuchtungen mit Entladungslampen gilt:
●
die Verkabelung erfolgt 3-phasig + N + PE
●
Fünfleiterkabel sind bei Regelungen oder Direktschaltungen einzusetzen
●
Siebenleiterkabel sind bei Stufenschaltungen zu verwenden.
●
Eine Auftrennung in Versorgungs- und Steuerkabel ist nicht zugelassen.
●
die Leuchten sind auf 3 Phasen aufzuteilen
●
bei der Aufteilung der Beleuchtungskörper muss die Vorgabe für die maximalen
Ausfallslänge gemäß RVS 09.02.22 beachtet werden
●
ausgehend von den Schaltverteilern erfolgt die Verkabelung in Versorgungskanälen unter dem erhöhten Seitenstreifen bis zur ersten Tunnelleuchte. Beträgt der
Kabelquerschnitt, spannungsabfallbedingt, mehr als n x 6 mm2 Cu, so ist/sind
das/die Anspeisekabel in einen Klemmkasten (siehe PLaPB 800.562.2000 „BEL –
Technische Spezifikation“) zu führen.
●
die Zuführung der Kabel zu den Leuchten erfolgt in der Regel aus den Kabelkanälen durch die in die Tunnelulme eingelegten Kabelschutzrohre (bei Bestandstunnel auch über Schlitze)
●
die Verteilung zwischen den Leuchten erfolgt in den, neben den Leuchten geplanten Kabelrinnen, der maximale Querschnitt beträgt n x 6 mm2 Cu (in von der ASFiNAG freizugebenden Ausnahmefällen n x 10 mm2 Cu)
●
beim Leuchtenanschluss ist auf die richtige Phasenfolge zu achten, um stroboskopische Erscheinungen zu vermeiden
●
Kabel sind entsprechend den Vorschriften zu bemessen, die Vorgaben zur Beachtung des maximal zulässigen Spannungsabfalls gemäß PLaPB BuS sind zu berücksichtigen.
●
der größte Querschnitt von Kabel und Leitungen zwischen den Tunnelleuchten
darf 6 mm² Cu betragen.
Diese Forderung ist auch dann einzuhalten, wenn aus Schutzmaßnahmen- bzw. Versorgungsgründen in der Anspeiseleitung ein größerer Querschnitt verlegt werden müsste. In diesem Fall ist vor der ersten Tunnelleuchte ein entsprechender Zwischenklemmkasten vorzusehen.
Für LED-Innenstreckenbeleuchtungen gilt:
●
Die Kabel sowie deren Adernanzahl (in der Regel 3-adrig) müssen mit dem LEDLeuchten-Reglersystem abgestimmt sein und sind entsprechend den Vorgaben
dieses PLaPB zu wählen bzw. zu errichten.
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Dokument-Nr.
TUNNEL - BELEUCHTUNG (BEL)
800.562.1000
Technische Richtlinie
3.27.2
Version: 3.00
freigegeben
●
der größte Querschnitt von Kabel und Leitungen zwischen den Klemmdosen, sowie zwischen Klemmdose und Leuchte, darf 2,5 mm² Cu betragen.
●
Kabel sind entsprechend den Vorschriften zu bemessen, die Vorgaben zur Beachtung des maximal zulässigen Spannungsabfalls gemäß PLaPB BuS sind zu berücksichtigen
●
bei der Aufteilung der Beleuchtungskörper sind die RVS- Vorgaben für Netz- bzw.
SSV-Versorgung (Sicherheitsstromversorgung) zu beachten
●
bei der Aufteilung der Beleuchtungskörper muss die Vorgabe für die maximalen
Ausfallslänge gemäß RVS 09.02.22 beachtet werden
●
ausgehend von den Schaltverteilern erfolgt die Zuführung der Kabel zu den
Leuchten (Hauptverkabelung), in der Regel, aus den Kabelkanälen unterhalb des
erhöhten Seitenstreifens und durch die in die Tunnelulme eingelegten Kabelschutzrohre (bei Bestandstunnel auch über Schlitze) oder über einen vorhandenen Zuluftkanal (siehe auch Pkt. 3.7.2.2.4).
●
die Verteilung zwischen den Leuchten erfolgt in den Kabelrinnen, neben bzw.
oberhalb der Leuchten.
Technische Ausführungsbestimmungen
siehe PLaPB BuS
Ergänzend wird gefordert, dass bei der Verlegung von Kabel mit unterschiedlichem Isolationsaufbau in gemeinsamen Kabelrinnen Trennstege in den Kabelrinnen vorgesehen
werden müssen.
3.27.3
Prüfungen und Tests
siehe PLaHELP PuT
3.27.4
Funktionsbeschreibungen
3.28
Gebäude- und Nischeninstallation
ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's.
3.29
Gebäude- und Nischenausstattung
ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's.
3.30
Gebäudelüftung, Klimaanlage
ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's.
3.31
Türen und Tore
ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's.
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3.32
Version: 3.00
freigegeben
Lösch- und Abwassereinrichtungen
ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's.
3.33
Sonstige Anlagen
ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's.
3.34
Hebezeuge
ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's.
3.35
De- und Wiedermontagen
ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's.
3.36
Regieleistungen
ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's.
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3.37
Ersatzmaterialien
3.37.1
Planungsgrundsätze
Version: 3.00
freigegeben
Im Regelfall sind Ersatzmaterialien mit dem Projektleiter und mit dem Betrieb abzustimmen und erforderlichenfalls auszuschreiben.
3.38
(derzeit nicht belegt)
3.39
(derzeit nicht belegt)
3.40
Projektmanagement, Engineering
ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's.
3.41
Bauarbeiten
ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's.
3.42
Unterirdische Neuverlegungen
ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's.
3.43
Beton- und Stahlbetonarbeiten
ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's.
3.44
Straßeninstandsetzungen
ist nicht Gegenstand dieses PLaPB's.
3.45
(derzeit nicht belegt)
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4
ANFORDERUNGEN AN DIE BAULICHE AUSFÜHRUNG
4.1
Freiland
Version: 3.00
freigegeben
siehe PLaPB BuS
4.2
Tunnel
siehe PLaPB BuS
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5
VERZEICHNISSE
5.1
Abbildungsverzeichnis
Version: 3.00
freigegeben
Abbildung 1: Planung von Tunnelbeleuchtungsanlagen ................................................................ 13
Abbildung 2: Planung von Einfahrtsbeleuchtungen ....................................................................... 14
Abbildung 3: Planung von Innenstreckenbeleuchtungen ............................................................... 15
Abbildung 4:Planung von Beleuchtungsanlagen für kurze Tunnel ................................................. 16
Abbildung 5: Planung von Straßenbeleuchtungen......................................................................... 17
5.2
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Leuchtmittelanzahl je Stromkreis .................................................................................. 20
Tabelle 2: Betriebsstundenerfassung von Beleuchtungsanlagen .................................................. 24
Tabelle 3: Schalt- und Regelbereiche für Einfahrtsbeleuchtungen ................................................ 26
Tabelle 4: Beispiel zur Regelung für Innenstreckenbeleuchtungen ............................................... 30
Tabelle 5: Clustereinteilung „Premium“ ......................................................................................... 43
Tabelle 6: Clustereinteilung „Komfort“ ........................................................................................... 44
Tabelle 7: Clusterermittlung .......................................................................................................... 44
Tabelle 8: Clustereinteilung IB Leuchtenabstand .......................................................................... 45
Tabelle 9: Leuchtdichtemessgeräte- Korrekturfaktoren ................................................................. 50
5.3
Formelverzeichnis
Formel 1: Relation Lfe und L20........................................................................................................ 25
Formel 2: Ende der Einfahrtsbeleuchtung ..................................................................................... 38
Formel 3: Ende der Einfahrtsbeleuchtung ..................................................................................... 38
Formel 4: Höhe der Fahrbahnleuchtdichte .................................................................................... 53
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Technische Richtlinie
5.4
Quellenverzeichnis
5.4.1
Gesetze, Normen, Richtlinien
Version: 3.00
freigegeben
Die Aktualisierung von Version 2.00 auf Version 3.00 erfolgte auf Basis nachfolgender
Gesetze, Normen und Richtlinien
5.4.1.1
Gesetze
StVO
Straßenverkehrsordnung 1960, BGBI. Nr. 159/1960, idgF
STSG
Bundesgesetz
über
die
Sicherheit
von
(Straßentunnel-Sicherheitsgesetz- STSG), BGBI. Nr. 54/2006, idgF
5.4.1.2
Straßentunneln
Normen
ÖNORM CEN/TR 13201-1 Teil 1, (2005 09 01)
Straßenbeleuchtung - Teil 1, Auswahl der Beleuchtungsklassen,
ÖNORM EN 13201-2 Teil 2: (2013 09 15)
Straßenbeleuchtung - Teil 2, Gütemerkmale,
ÖNORM EN 13201-3 Teil 3: (2013 09 15)
Straßenbeleuchtung - Teil 3: Berechnung der Gütemerkmale,
ÖNORM EN 13201-4 Teil 4: (2013 09 15)
Straßenbeleuchtung - Teil 4: Methoden zur Messung der Gütemerkmale von Straßenbeleuchtungsanlagen,
ÖVE/ÖNORM E 8001-1, Teil 1:
Begriffe und Schutz gegen elektrischen Schlag (Schutzmaßnahmen)
5.4.1.3
Richtlinien
RVS 09.02.22, (2014 06 01)
Betrieb und Sicherheit, TUNNELAUSRÜSTUNG,
RVS 09.01.24, (2014 06 01)
Bauliche Gestaltung, BAULICHE ANLAGEN FÜR BETRIEB UND SICHERHEIT,
RVS 09.01.25, (2009 12 01)
Bauliche Gestaltung, VORPORTALBEREICH,
RVS 09.02.41, (2014 02 01)
Lichttechnik, BELEUCHTUNG,
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freigegeben
Erarbeitet in der Arbeitsgruppe Tunnel-Beleuchtung unter Mitarbeit von:
DOBLER Martin, BMG/EM
HÖGL Alexander, SG/BE
JÄGER Dagmar, SG/TM
KLOIMSTEIN Josef, BMG/TU
KOPPENSTEINER Wolfgang, BMG/EM
MEISINGER Manuel, BMG/BV
WIERER Alexander, BMG/EM
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