2 3 1 Seminar-undTeilnahmebedingungen TENSINGplus2016//SpieldesLebens(28.März–03.April2016) I.VertragspartnerundVertragsgrundlagen 1)DasTENSINGplus(auchTENSINGDeutschlandSeminar,imFolgenden:Seminar)wirdvomCVJMGesamtverbandinDeutschlande.V.,ImDruseltal8, 34131Kasselveranstaltet.DerCVJM-Gesamtverbandin Deutschlande.V.wirdimFolgendenalsVAbeschrieben. 2)DasSeminarstehtallenJugendlichenzwischen14und 25Jahrenoffen,unabhängigvonReligion,Konfession und/oderHerkunft.Haupt-ZielgruppesindJugendliche, diesichvorOrtinderTENSING-ArbeitalsTeilnehmende oderMitarbeitendeengagieren.DieTeilnehmenden werdenimFolgendenalsTNbeschrieben. 3)DasSeminarfindetimGästehausDickeBirken,Dicke Birken4,59590Gesekestatt. 4)DasSeminarbeginntam28.März2016amoben genanntenOrtundendetam03.April2016inBochum. DergenaueAbschlussortwirdrechtzeitigdurchdenVA bekanntgegeben. II.Anmeldung 1)DieAnmeldungzumSeminarerfolgtausschließlich übereineOnline-Anmeldung,diebiszum AnmeldeschlussüberdieAdressewww.tensingplus.de erreichbarist. 2)DieAnmeldungerfolgtdabeiinzweiSchritten 1. EingabederAnmeldedatendurchdenTeilnehmenden indieOnline-Anmeldung. 2. EinsendeneinesschriftlichenBestätigungsformulars mitUnterschriftdesTN,bzw.Unterschrifteines ErziehungsberechtigtenbeiminderjährigenTNsowie derUnterschriftdesjeweiligenTENSINGGruppenleitenden. 3)DerVAhaftetnichtfürdieNichterreichbarkeitder Online-Anmeldung. III.Preise 1)DerSeminarpreisbeträgtfüralleTeilnehmenden 160,-€(InWorten:Einhundertsechzig). 2)Biszum01.01.201623.59UhristdieAnmeldungzum Vorzugspreisvon149,-€(InWorten: Einhundertneunundvierzig)möglich. 2)DieKostenfürAn-undAbreiseträgtderTN. IV.Leistungen 1)ImunterIII.genanntenSeminarpreissindfolgende Leistungeninbegriffen: - VerpflegungdurchdieKüchedesGästehauses:5x Frühstück,5xwarmesMitagessen,5xAbendessen, GetränkezudenMahlzeiten - UnterbringunginMehrbett-Zimmern - TransportvomBahnhofGesekezumGästehausDicke Birkenam28.MärzzueinemdurchdenVA festgelegtenZeitpunkt(sieheTeilnahmebestätigung) - TransportvomGästehausDickeBirkennach Bochum(OrtderAbschlussshow) - UnterbringungamShowortinTurnhallenoder vergleichbarenRäumlichkeitenaufIsomatteund Schlafsack(vonTNmitzubringen) - VerpflegungamShowort - SeminarprogrammwieaufderSeminar-Website beschrieben - SeminarT-Shirt V.Fristen 1)DieAnmeldungzumSeminaristzwischendem 24.12.2015und14.02.2016onlinemöglich.DerVAhaftet nichtfürentstehendeNachteilebeiNichterreichbarkeit derAnmeldeseite. 2)DasunterII.genannteBestätigungsformularmussbis zum19.02.2015perTelefax,E-Mailoderaufdem PostwegbeidemVAeingetroffensein.Für PostsendungengiltdasDatumdesPoststempels.Ohne EinsendungeinesgültigenFormularsbiszuo.g.Zeitpunkt istdieAnmeldungnichtgültigundwirdautomatisch storniert. 3)EinsendungendesFormularsalsE-Mailsindnurunter Vorbehaltgültig.DasOriginalformularistdemVAbeim EintreffenaufdemSeminarvorzulegen. VI.BenachrichtigungüberTeilnahme/ Auswahlverfahren 1)SolltenmehrAnmeldungenbeimVAeingehen,alses verfügbarePlätzeaufdemSeminargibt,wirdeine AuswahlderTeilnehmendenerfolgen.Diebeider AuswahldurchdenVAberücksichtigtenKriterienwerden beiEintreffendesFallesdurchdenVAbekanntgegeben. EinmöglicherAusschlussvonTNausabweichenden GründennachErmessendesVAbleibthiervon unberührt. 2)EineschriftlicheBenachrichtigung(Zu-/Absage)über ErfolgoderNichterfolgderAnmeldungfindetabdem 01.03.2016statt.DerVAbehältsichdasRechtvorForm undUmfangderBenachrichtigungnacheigenem Ermessenfestzulegen. VII.PersönlicheDatenderTeilnehmenden 1)DiepersönlichenDatenderTeilnehmendenwerdenzu organisatorischenZweckenerhobenundvon MitarbeitendendesVAsowievondurchihnbeauftragte ehrenamtlicheMitarbeitendeverarbeitet. 2)DerTNhatjederzeitdasRechtAuskunftüberden UmfangdergespeichertenDatenzuverlangen.Eine WeitergabederDatenanDrittewirddurchdenVA ausgeschlossen. VIII.Seminarregeln/VerhaltenaufdemSeminar 1)DieSeminarregelnwerdendenTNzuBeginndes Seminarsbekanntgegeben.AllgemeineBestimmungen desJugendschutzes(JuSchG)bleibenhiervonunberührt. 2)DerKonsumvonAlkoholundsonstigenRauschmitteln istfürdieZeitdesSeminarsdenTNgrundsätzlich untersagt.RauchenistvolljährigenTNnurindafür vorgesehenenRaucherbereichengestattet. 3)DerVAbehältsichdasRechtvorbeiNichteinhalten derRegeln,insbesonderebeischwerenRegelverstößen, einzelneTNvomSeminarauszuschließen.DieKostenfür einevorzeitigeRückreisegehenhierbeizuLastendesTN. IX.RechnungsstellungundZahlung 1)DieZahlungdesSeminarpreiseserfolgtperRechnung andenTeilnehmenden,seinengesetzlichenVertreter odereineKirchengemeinde/einenVerein. 2)DieRechnungwirdmitAnmeldungfälligundvom CVJMGesamtverbandperPostzugestellt. 3)DieRechnungmussinnerhalbderangegebenenFrist beglichenwerden. 4)DerVAbehältsichdasRechtvor,dieAnmeldungdes TNbeifehlendemZahlungseingangzustornieren. X.Stornierung/Rücktritt 1)DerTeilnehmendekannbiszu24Tagevor Seminarbeginn(04.03.2015,17:59Uhr)vonderReise zurücktreten.BeirechtzeitigemRücktritt,wirdder SeminarpreisinvollerHöhezurückerstattet,insofern bereitseineZahlungerfolgtist. 2)BeiRücktrittbis7TagevorSeminarbeginnbehältsich derVAvor,biszu50%desSeminarpreiseseinzubehalten, umAusfallkostenundbereitsgetätigteindividuelle Ausgabenzudecken.BeispäteremRücktrittoder NichterscheinenwirddervolleSeminarpreisfällig. 3)DerRücktrittistdemVeranstalterschriftlichperEmail, PostoderFaxmitzuteilen.Einevorherigetelefonische Informationwirdempfohlen. 4)BeikurzfristigemRücktrittaufgrundschwerer KrankheitdesTNisteineErstattungdesSeminarpreises möglich.DieVorlageeinesAttestskanndurchdenVA verlangtwerden. XI.HöhereGewalt 1)WirddasSeminarinFolgebeiVertragsschlussnicht voraussehbarerhöhererGewalterheblicherschwert, gefährdetoderbeeinträchtigt,sokönnensowohlderVA alsauchderTNdenVertragnurnachMaßgabeder VorschriftzurKündigungwegenhöhererGewalt(§651j BGB)kündigen. DieRechtsfolgenergebensichausdemGesetz.DerVA wirddanndengezahltenTeilnahmepreiserstatten,kann jedochfürerbrachteodernochzuerbringende LeistungeneineangemesseneEntschädigungverlangen. TEN SING DASSEL-SEMINAR Herausgeber/Kontakt:CVJM-GesamtverbandinDeutschlande.V.-ReferatTENSING-ImDruseltal8-34131Kassel Telefon(0561)3087-255-Telefax(0561)[email protected] XII.Zuschüsse 1)DasTENSINGplus2016wirdzumTeilausMittelndes Kinder-undJugendplansdesBundesfinanziert.Diese ZuschüssesinddurchdenVAschonbeider PreisgestaltungberücksichtigtunddürfendurchdieTN nichtnocheinmalinAnspruchgenommenwerden. 2)KommunaleZuschüsseoderBeihilfenvon Kirchengemeinden,CVJM-Ortsvereinenetc.kannderTN selbstbeiderzuständigenStellebeantragen. XIII.AbsagedesSeminars,Leistungs-und Preisänderungen 1)DerVAkannbis1MonatvorSeminarbeginndie Veranstaltungabsagen,soferneineminimale Teilnehmerzahlnichterreichtwird,dieeine kostendeckendeDurchführunggewährleistet. 2)DerVAistberechtigt,dieLeistungenausrechtlich zulässigenGründenzuändern.Änderungenund AbweichungeneinzelnerLeistungendieindiesen Teilnahmebedingungenveröffentlichtsindundnach Vertragsabschlussnotwendigwerdenunddievondem VAnichtwiderTreuundGlaubenherbeigeführtwerden, sindnurzulässig,soweitdieseÄnderungenund Abweichungennichterheblichsindundden GesamtzuschnittderVeranstaltungnicht beeinträchtigen. 3)DerVAistverpflichtet,denTNübereinezulässige AbsagedesSeminarsbeiNichterreicheneiner Mindestteilnehmerzahlbzw.beihöhererGewaltoderbei einererheblichenÄnderungeinerwesentlichenLeistung unverzüglichnachKenntnishiervonzuunterrichten. 4)BeieinererheblichenÄnderungeinerwesentlichen LeistungkannderTNvomVertragzurücktreten.Dieses RechtkannerbinneneinerWochedemVAgegenüber geltendmachen.WirempfehlendieSchriftform. XIV.Haftungsbegrenzung 1)DieHaftungdesVAfürSchäden,dienicht Körperschädensind,ist–unabhängigvomRechtsgrund– derHöhenachbeschränktaufeinenBetragvon500,- Euro. -soweiteinSchadendesTeilnehmendenweder vorsätzlichnochgrobfahrlässigherbeigeführtwirdoder -soweitderVAfüreinendemTeilnehmenden entstehendenSchadenalleinwegendesVerschuldens einesLeistungsträgersverantwortlichist. DieHaftungdesVAistbeschränkt,soweitaufgrund gesetzlicherVorschriften,dieaufdievoneinem LeistungsträgerzuerbringendenLeistungenanzuwenden sind,dessenHaftungebenfallsbeschränktist. 2)DerVAhaftetnichtfürdenVerlustvonpersönlichem EigentumdesTN. XV.VertragsobliegenheitenundHinweise 1)WerdeneinzelneLeistungenvomVAnicht vertragsgemäßerbracht¸hatderTNnurdanndie gesetzlichenGewährleistungsansprüchederAbhilfe, Selbstabhilfe,MinderungdesReisepreises,der KündigungunddesSchadenersatzes,wenneresnicht schuldhaftunterlässt,einenaufgetretenenMangel unverzüglichanzuzeigen. 2)TritteinMangelauf,mussderTNeineangemessene FristzurAbhilfeleistungeinräumen.Erstdanachdarfer selbstAbhilfeschaffenoderbeieinemerheblichen MangeldieTeilnahmekündigen. 3)AlleTeilnehmendendesSeminarssindwährendder Seminardauerunfall-undhaftpflichtversichert.DerVA übernimmtkeineHaftungfürKrankheit, selbstverschuldeteUnglücksfälleundVerlustvon Gegenständen. XVI.AnwendbaresRecht/Gerichtsstand 1)DieRechtsbeziehungzwischendemVAunddemTN richtensichnachdemRechtderBundesrepublik Deutschland.GerichtsstandistderSitzdesVA. XVII.SalvatorischeKlausel 1)SollteneinodermehrereArtikeldieserBedingungen ungültigsein,behaltenalleweiterenBestimmungenihre Gültigkeit. Kassel,23.Dezember2015
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