ten sing dassel-seminar

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Seminar-undTeilnahmebedingungen
TENSINGplus2016//SpieldesLebens(28.März–03.April2016)
I.VertragspartnerundVertragsgrundlagen
1)DasTENSINGplus(auchTENSINGDeutschlandSeminar,imFolgenden:Seminar)wirdvomCVJMGesamtverbandinDeutschlande.V.,ImDruseltal8,
34131Kasselveranstaltet.DerCVJM-Gesamtverbandin
Deutschlande.V.wirdimFolgendenalsVAbeschrieben.
2)DasSeminarstehtallenJugendlichenzwischen14und
25Jahrenoffen,unabhängigvonReligion,Konfession
und/oderHerkunft.Haupt-ZielgruppesindJugendliche,
diesichvorOrtinderTENSING-ArbeitalsTeilnehmende
oderMitarbeitendeengagieren.DieTeilnehmenden
werdenimFolgendenalsTNbeschrieben.
3)DasSeminarfindetimGästehausDickeBirken,Dicke
Birken4,59590Gesekestatt.
4)DasSeminarbeginntam28.März2016amoben
genanntenOrtundendetam03.April2016inBochum.
DergenaueAbschlussortwirdrechtzeitigdurchdenVA
bekanntgegeben.
II.Anmeldung
1)DieAnmeldungzumSeminarerfolgtausschließlich
übereineOnline-Anmeldung,diebiszum
AnmeldeschlussüberdieAdressewww.tensingplus.de
erreichbarist.
2)DieAnmeldungerfolgtdabeiinzweiSchritten
1. EingabederAnmeldedatendurchdenTeilnehmenden
indieOnline-Anmeldung.
2. EinsendeneinesschriftlichenBestätigungsformulars
mitUnterschriftdesTN,bzw.Unterschrifteines
ErziehungsberechtigtenbeiminderjährigenTNsowie
derUnterschriftdesjeweiligenTENSINGGruppenleitenden.
3)DerVAhaftetnichtfürdieNichterreichbarkeitder
Online-Anmeldung.
III.Preise
1)DerSeminarpreisbeträgtfüralleTeilnehmenden
160,-€(InWorten:Einhundertsechzig).
2)Biszum01.01.201623.59UhristdieAnmeldungzum
Vorzugspreisvon149,-€(InWorten:
Einhundertneunundvierzig)möglich.
2)DieKostenfürAn-undAbreiseträgtderTN.
IV.Leistungen
1)ImunterIII.genanntenSeminarpreissindfolgende
Leistungeninbegriffen:
- VerpflegungdurchdieKüchedesGästehauses:5x
Frühstück,5xwarmesMitagessen,5xAbendessen,
GetränkezudenMahlzeiten
- UnterbringunginMehrbett-Zimmern
- TransportvomBahnhofGesekezumGästehausDicke
Birkenam28.MärzzueinemdurchdenVA
festgelegtenZeitpunkt(sieheTeilnahmebestätigung)
- TransportvomGästehausDickeBirkennach
Bochum(OrtderAbschlussshow)
- UnterbringungamShowortinTurnhallenoder
vergleichbarenRäumlichkeitenaufIsomatteund
Schlafsack(vonTNmitzubringen)
- VerpflegungamShowort
- SeminarprogrammwieaufderSeminar-Website
beschrieben
- SeminarT-Shirt
V.Fristen
1)DieAnmeldungzumSeminaristzwischendem
24.12.2015und14.02.2016onlinemöglich.DerVAhaftet
nichtfürentstehendeNachteilebeiNichterreichbarkeit
derAnmeldeseite.
2)DasunterII.genannteBestätigungsformularmussbis
zum19.02.2015perTelefax,E-Mailoderaufdem
PostwegbeidemVAeingetroffensein.Für
PostsendungengiltdasDatumdesPoststempels.Ohne
EinsendungeinesgültigenFormularsbiszuo.g.Zeitpunkt
istdieAnmeldungnichtgültigundwirdautomatisch
storniert.
3)EinsendungendesFormularsalsE-Mailsindnurunter
Vorbehaltgültig.DasOriginalformularistdemVAbeim
EintreffenaufdemSeminarvorzulegen.
VI.BenachrichtigungüberTeilnahme/
Auswahlverfahren
1)SolltenmehrAnmeldungenbeimVAeingehen,alses
verfügbarePlätzeaufdemSeminargibt,wirdeine
AuswahlderTeilnehmendenerfolgen.Diebeider
AuswahldurchdenVAberücksichtigtenKriterienwerden
beiEintreffendesFallesdurchdenVAbekanntgegeben.
EinmöglicherAusschlussvonTNausabweichenden
GründennachErmessendesVAbleibthiervon
unberührt.
2)EineschriftlicheBenachrichtigung(Zu-/Absage)über
ErfolgoderNichterfolgderAnmeldungfindetabdem
01.03.2016statt.DerVAbehältsichdasRechtvorForm
undUmfangderBenachrichtigungnacheigenem
Ermessenfestzulegen.
VII.PersönlicheDatenderTeilnehmenden
1)DiepersönlichenDatenderTeilnehmendenwerdenzu
organisatorischenZweckenerhobenundvon
MitarbeitendendesVAsowievondurchihnbeauftragte
ehrenamtlicheMitarbeitendeverarbeitet.
2)DerTNhatjederzeitdasRechtAuskunftüberden
UmfangdergespeichertenDatenzuverlangen.Eine
WeitergabederDatenanDrittewirddurchdenVA
ausgeschlossen.
VIII.Seminarregeln/VerhaltenaufdemSeminar
1)DieSeminarregelnwerdendenTNzuBeginndes
Seminarsbekanntgegeben.AllgemeineBestimmungen
desJugendschutzes(JuSchG)bleibenhiervonunberührt.
2)DerKonsumvonAlkoholundsonstigenRauschmitteln
istfürdieZeitdesSeminarsdenTNgrundsätzlich
untersagt.RauchenistvolljährigenTNnurindafür
vorgesehenenRaucherbereichengestattet.
3)DerVAbehältsichdasRechtvorbeiNichteinhalten
derRegeln,insbesonderebeischwerenRegelverstößen,
einzelneTNvomSeminarauszuschließen.DieKostenfür
einevorzeitigeRückreisegehenhierbeizuLastendesTN.
IX.RechnungsstellungundZahlung
1)DieZahlungdesSeminarpreiseserfolgtperRechnung
andenTeilnehmenden,seinengesetzlichenVertreter
odereineKirchengemeinde/einenVerein.
2)DieRechnungwirdmitAnmeldungfälligundvom
CVJMGesamtverbandperPostzugestellt.
3)DieRechnungmussinnerhalbderangegebenenFrist
beglichenwerden.
4)DerVAbehältsichdasRechtvor,dieAnmeldungdes
TNbeifehlendemZahlungseingangzustornieren.
X.Stornierung/Rücktritt
1)DerTeilnehmendekannbiszu24Tagevor
Seminarbeginn(04.03.2015,17:59Uhr)vonderReise
zurücktreten.BeirechtzeitigemRücktritt,wirdder
SeminarpreisinvollerHöhezurückerstattet,insofern
bereitseineZahlungerfolgtist.
2)BeiRücktrittbis7TagevorSeminarbeginnbehältsich
derVAvor,biszu50%desSeminarpreiseseinzubehalten,
umAusfallkostenundbereitsgetätigteindividuelle
Ausgabenzudecken.BeispäteremRücktrittoder
NichterscheinenwirddervolleSeminarpreisfällig.
3)DerRücktrittistdemVeranstalterschriftlichperEmail,
PostoderFaxmitzuteilen.Einevorherigetelefonische
Informationwirdempfohlen.
4)BeikurzfristigemRücktrittaufgrundschwerer
KrankheitdesTNisteineErstattungdesSeminarpreises
möglich.DieVorlageeinesAttestskanndurchdenVA
verlangtwerden.
XI.HöhereGewalt
1)WirddasSeminarinFolgebeiVertragsschlussnicht
voraussehbarerhöhererGewalterheblicherschwert,
gefährdetoderbeeinträchtigt,sokönnensowohlderVA
alsauchderTNdenVertragnurnachMaßgabeder
VorschriftzurKündigungwegenhöhererGewalt(§651j
BGB)kündigen.
DieRechtsfolgenergebensichausdemGesetz.DerVA
wirddanndengezahltenTeilnahmepreiserstatten,kann
jedochfürerbrachteodernochzuerbringende
LeistungeneineangemesseneEntschädigungverlangen.
TEN SING
DASSEL-SEMINAR
Herausgeber/Kontakt:CVJM-GesamtverbandinDeutschlande.V.-ReferatTENSING-ImDruseltal8-34131Kassel
Telefon(0561)3087-255-Telefax(0561)[email protected]
XII.Zuschüsse
1)DasTENSINGplus2016wirdzumTeilausMittelndes
Kinder-undJugendplansdesBundesfinanziert.Diese
ZuschüssesinddurchdenVAschonbeider
PreisgestaltungberücksichtigtunddürfendurchdieTN
nichtnocheinmalinAnspruchgenommenwerden.
2)KommunaleZuschüsseoderBeihilfenvon
Kirchengemeinden,CVJM-Ortsvereinenetc.kannderTN
selbstbeiderzuständigenStellebeantragen.
XIII.AbsagedesSeminars,Leistungs-und
Preisänderungen
1)DerVAkannbis1MonatvorSeminarbeginndie
Veranstaltungabsagen,soferneineminimale
Teilnehmerzahlnichterreichtwird,dieeine
kostendeckendeDurchführunggewährleistet.
2)DerVAistberechtigt,dieLeistungenausrechtlich
zulässigenGründenzuändern.Änderungenund
AbweichungeneinzelnerLeistungendieindiesen
Teilnahmebedingungenveröffentlichtsindundnach
Vertragsabschlussnotwendigwerdenunddievondem
VAnichtwiderTreuundGlaubenherbeigeführtwerden,
sindnurzulässig,soweitdieseÄnderungenund
Abweichungennichterheblichsindundden
GesamtzuschnittderVeranstaltungnicht
beeinträchtigen.
3)DerVAistverpflichtet,denTNübereinezulässige
AbsagedesSeminarsbeiNichterreicheneiner
Mindestteilnehmerzahlbzw.beihöhererGewaltoderbei
einererheblichenÄnderungeinerwesentlichenLeistung
unverzüglichnachKenntnishiervonzuunterrichten.
4)BeieinererheblichenÄnderungeinerwesentlichen
LeistungkannderTNvomVertragzurücktreten.Dieses
RechtkannerbinneneinerWochedemVAgegenüber
geltendmachen.WirempfehlendieSchriftform.
XIV.Haftungsbegrenzung
1)DieHaftungdesVAfürSchäden,dienicht
Körperschädensind,ist–unabhängigvomRechtsgrund–
derHöhenachbeschränktaufeinenBetragvon500,-
Euro.
-soweiteinSchadendesTeilnehmendenweder
vorsätzlichnochgrobfahrlässigherbeigeführtwirdoder
-soweitderVAfüreinendemTeilnehmenden
entstehendenSchadenalleinwegendesVerschuldens
einesLeistungsträgersverantwortlichist.
DieHaftungdesVAistbeschränkt,soweitaufgrund
gesetzlicherVorschriften,dieaufdievoneinem
LeistungsträgerzuerbringendenLeistungenanzuwenden
sind,dessenHaftungebenfallsbeschränktist.
2)DerVAhaftetnichtfürdenVerlustvonpersönlichem
EigentumdesTN.
XV.VertragsobliegenheitenundHinweise
1)WerdeneinzelneLeistungenvomVAnicht
vertragsgemäßerbracht¸hatderTNnurdanndie
gesetzlichenGewährleistungsansprüchederAbhilfe,
Selbstabhilfe,MinderungdesReisepreises,der
KündigungunddesSchadenersatzes,wenneresnicht
schuldhaftunterlässt,einenaufgetretenenMangel
unverzüglichanzuzeigen.
2)TritteinMangelauf,mussderTNeineangemessene
FristzurAbhilfeleistungeinräumen.Erstdanachdarfer
selbstAbhilfeschaffenoderbeieinemerheblichen
MangeldieTeilnahmekündigen.
3)AlleTeilnehmendendesSeminarssindwährendder
Seminardauerunfall-undhaftpflichtversichert.DerVA
übernimmtkeineHaftungfürKrankheit,
selbstverschuldeteUnglücksfälleundVerlustvon
Gegenständen.
XVI.AnwendbaresRecht/Gerichtsstand
1)DieRechtsbeziehungzwischendemVAunddemTN
richtensichnachdemRechtderBundesrepublik
Deutschland.GerichtsstandistderSitzdesVA.
XVII.SalvatorischeKlausel
1)SollteneinodermehrereArtikeldieserBedingungen
ungültigsein,behaltenalleweiterenBestimmungenihre
Gültigkeit.
Kassel,23.Dezember2015