21/2770

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
21. Wahlperiode
Drucksache
21/2770
06.01.16
Antrag
der Abgeordneten Hansjörg Schmidt, Dorothee Martin, Dr. Joachim Seeler,
Arno Münster, Birte Gutzki-Heitmann, Karl Schwinke, Wolfgang Rose,
Hauke Wagner (SPD) und Fraktion
und
der Abgeordneten Dr. Anjes Tjarks, Dr. Stefanie von Berg, Christiane Blömeke,
Farid Müller, Dr. Carola Timm (GRÜNE) und Fraktion
Betr.:
Junge innovative Unternehmen nachhaltig fördern – Gründung eines
„Hamburger Innovations-Wachstumsfonds“
Innovationen sichern Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung. Gerade in
Zeiten sich stark wandelnder Märkte braucht Deutschland und braucht Hamburg innovative Unternehmen, um sich auch zukünftig am Markt zu behaupten. Der Senat hat
sich seit 2011 zum Ziel gesetzt, Hamburg durch zielgerichtete Zusammenarbeit von
Unternehmen, Verbänden, Kammern, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Politik
und Verwaltung bis 2020 zu einer der führenden Innovationsregionen Europas zu
entwickeln. Seitdem wurden vielfältige Initiativen und Programme auf den Weg
gebracht, um die Gründung und den Aufbau innovativer Unternehmen zu befördern.
Im August 2013 wurde die Investitions- und Förderbank (IFB) errichtet. Die unter
ihrem Dach fungierende Innovationsagentur bietet ein breites Spektrum an Fördermaßnahmen, um Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu unterstützen. Beispielhaft wären zu nennen:
-
InnoRampUp: Überdurchschnittlich innovative, kleine Unternehmen, die noch
nicht lange am Markt sind, werden mit bis zu 150.000 Euro bezuschusst;
-
Innovationsstarter Fonds: stellt Beteiligungskapital für innovative Geschäftsideen kleiner junger Unternehmen, maximal 1 Million Euro, zur Verfügung;
-
Programm für Innovation (PROFI): bezuschusst FuE-Projekte bestehender
Unternehmen, die neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren und
Dienstleistungen zum Ziel haben;
Weitere Meilensteine sind die Errichtung von drei Einrichtungen der FraunhoferGesellschaft und die Entwicklung von anwendungsorientierten Forschungszentren,
sowie NextMediaAccelerator. Die Clusterpolitik wurde weiter entwickelt und nachhaltig
in Bildung, Wissenschaft und Forschung investiert.
Für eine erfolgreiche Gründung ist eine ausreichende Finanzierung der jungen Unternehmen entlang ihres Wachstumspfads von zentraler Bedeutung. Im Bereich der
Frühphasenfinanzierung stehen passgenaue Instrumente der IFB und Bürgschaftsgemeinschaft zur Verfügung, die zum Teil Vorbildcharakter auf nationaler Ebene
haben. Im internationalen Vergleich hat Hamburg – wie Deutschland insgesamt –
allerdings Nachholbedarf bei der Wachstumsförderung von bereits existierenden jungen Unternehmen. Haben Produkte, Verfahren und Dienstleistungen eine gewisse
Marktreife erreicht, geht es im nächsten Schritt um die Marktdurchdringung, unter
anderem durch die Weiterentwicklung, beziehungsweise den Aufbau von Produktion,
Drucksache 21/2770
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Vertrieb und Marketing. In dieser Phase entscheidet sich, ob das Unternehmen langfristig erfolgreich am Markt behaupten kann.
-
Bestehende Förderprogramme können die finanziellen Bedarfe für diese entscheidende Unternehmensphase bislang nicht abdecken. Der freie Kapitalmarkt
engagiert sich aus Effizienzgründen erst ab einem Investitionsvolumen von über
5 Millionen Euro. Es besteht eine Förderlücke, die es zu schließen gilt. Mit dem
„Hamburger Innovations-Wachstumsfonds“, an dem sich private Kapitalgeber
beteiligen und der von der Stadt Hamburg unterstützt wird, sollen die Angebotslücke bei den Finanzierungsinstrumenten geschlossen,
-
damit einhergehende Nachteile im Standortwettbewerb abgebaut sowie
-
die gut funktionierenden Förderprogramme der IFB systematisch ergänzt werden.
Für den „Hamburger Innovations-Wachstumsfonds“ sollten folgende Eckpunkte gelten:
-
Das Fondsvolumen beträgt bis zu 100 Millionen Euro in Form von Eigenkapital,
Bürgschaften oder Darlehensmitteln für innovative Unternehmen, die mit neuen
Produkten, Verfahren beziehungsweise Dienstleistungen im Anschluss an die
Start-up-Phase in die Wachstumsphase eintreten.
-
Private Investoren können sich mit bis zu 90 Millionen Euro (Mindestbeteiligung
2 Millionen Euro, maximale Beteiligung 10 Millionen Euro) an dem Fonds beteiligen. Die Beteiligung der Stadt darf dabei 10 Prozent und maximal 10 Millionen
Euro des Fondsvolumens nicht überschreiten.
-
Der Eigenanteil der Stadt wird vorrangig über die IFB sowie gegebenenfalls in
Verbindung mit Bürgschaften der Kreditkommission beziehungsweise der Bürgschaftsgemeinschaft dargestellt. Die Einbindung von Bundes- und EU Mitteln ist
zu prüfen.
-
Der Fonds soll als revolvierender Fonds ausgestaltet sein, sodass Rückflüsse in
das Fondsvermögen entstehen und zur Wiederverwendung genutzt werden
können. Zum Laufzeitende des Fonds kann hiervon abgewichen werden.
-
Der Fonds soll mit anderen Förderprogrammen und -instrumenten kombinierbar
sein.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1.
den Aufbau eines „Hamburger Innovations-Wachstumsfonds“ unter dem Dach der
IFB und unter Einbindung externen Know-hows – wie zuvor dargestellt – zu prüfen und erste konzeptionelle Überlegungen anzustellen,
2.
frühzeitig potenzielle Kapitalgeber einzubinden, um Rahmenbedingungen abzustimmen und die Konzeption zu evaluieren,
3.
zu prüfen, wie der Fonds optimal durch den Hamburger Senat und insbesondere
durch die IFB unterstützt werden kann,
4.
der Bürgerschaft über die Ergebnisse der Prüfung im 2. Quartal 2016 Bericht zu
erstatten.
2