Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ALPHA Events

An die Gläubiger der
ALPHA Events UG
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Anja Krammer
Aktenzeichen: 1616066 dk/sv
0821/25272-70
0821/25272-51
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Datum: 24.06.2015
Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ALPHA Events
UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. GFin Lisa Fritz, Mittelfeldstraße 71, 86179 Augsburg
(Amtsgericht Augsburg; Az. IN 665/15)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass die ALPHA Events UG
(haftungsbeschränkt) Insolvenzantrag gestellt hat. Das Insolvenzgericht
Augsburg hat die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und mich
zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Eine Kopie des Beschlusses
des Insolvenzgerichts ist in Anlage beigefügt.
Die ALPHA Events UG (haftungsbeschränkt) war im Bereich der
Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen aktiv und
hat ihren Geschäftsbetrieb eingestellt. Die von der Schuldnerin geplanten
Veranstaltungen (Blood Relations 1 etc.) werden nicht mehr stattfinden.
Derzeit befindet sich das Verfahren im Stadium eines sog. Insolvenzeröffnungsverfahrens. Zu einer Insolvenzeröffnung kommt es nur, wenn
zumindest die Kosten eines Insolvenzverfahrens aus dem Vermögen der
Schuldnerin gedeckt werden können. Sollten die Kosten des Insolvenzverfahrens nicht gedeckt sein, wird das Verfahren mangels Masse abgewiesen. Dann wird es keine Quotenzahlung an die Gläubiger geben
können. Das Insolvenzgericht hat mich daher beauftragt, bis zum
03.08.2015 ein Gutachten zum Vorliegen der Eröffnungsgründe und der
Frage der Deckung der Verfahrenskosten einzureichen. Hierzu stelle ich
derzeit Ermittlungen an, um das Gutachten erstellen zu können.
Wenn Sie für die Teilnahme an Events Vorauszahlungen an die ALPHA Events UG
(haftungsbeschränkt) geleistet haben, steht Ihnen wegen des Ausfalls der jeweiligen
Veranstaltung ein Erstattungsanspruch gegen die ALPHA Events UG (haftungsbeschränkt) zu. Bei dieser Forderung handelt es sich um eine sog. Insolvenzforderung
gemäß § 38 InsO, die sie nur im Falle der Insolvenzeröffnung nach dem 03.08.2015
beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden können.
Für den Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens werde ich Sie hierüber gesondert
informieren und Ihnen Gelegenheit geben, Ihre Forderungen bei mir zur Insolvenztabelle anzumelden. Hierzu werde ich Ihnen dann ein Anmeldeformular nebst weiteren Informationen übersenden. Vor Verfahrenseröffnung sind Forderungsanmeldungen Ihrerseits nicht möglich. Sollten Sie mir vor Verfahrenseröffnungen Ihre Forderungen
bekannt geben, müssen Sie diese daher nach Verfahrenseröffnung nochmals gesondert
anmelden, da Ihre Forderungen ansonsten nicht am Verfahren teilnehmen können.
Sofern hinreichende Insolvenzmasse zur Verfügung steht, erhalten alle Insolvenzgläubiger auf ihre zur Tabelle angemeldeten und festgestellten Forderungen bei Verfahrensbeendigung eine Quotenzahlung. Dies betrifft auch Ihre Erstattungsansprüche
gegen die ALPHA Events UG (haftungsbeschränkt). Im aktuellen Verfahrensstadium
kann ich noch keine Einschätzung dazu abgeben, ob und ggfs. in welcher Höhe Sie voraussichtlich mit einer Quotenzahlung rechnen können. Während des derzeit bis
03.08.2015 laufenden Insolvenzantragsverfahrens bis zur Klärung der Frage, ob überhaupt die Verfahrenskosten gedeckt sind, bitte ich Sie, von Sachstandsanfragen abzusehen.
Bitte beachten Sie unbedingt auch Folgendes:
Da die von der Schuldnerin ursprünglich geplanten Veranstaltungen nicht stattfinden
werden, sollten Sie bitte keine weiteren Zahlungen an die ALPHA Events UG (haftungsbeschränkt) leisten. Ansonsten hätten Ihre hieraus resultierenden Erstattungsansprüche den Rang von Insolvenzforderungen, die Sie im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ebenfalls zur Insolvenztabelle anmelden müssten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Paul Abel
Rechtsanwalt
als vorläufiger Insolvenzverwalter
Anlage
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