Umbau Betheleck Phase 1 Entfernen der Verkehrsinseln nach

Umbau Betheleck
Phase 1
30
Entfernen der
Verkehrsinseln
nach Regelplan
B I/7
Erstellen der
provisorischen
Verkehrsinsel
als „Baufeld“ nach
Regelplan BI/7
30
Königsweg
absperren
nach B I/18
30
Umbau Betheleck
Phase 2
30
30
Regelplan B I/16 Einbahnstraßenregelung
(außer für
Rettungsfahrzeuge
im Notfall)
30
Umbau Betheleck
Phase 3
Absperrung nach
Regelplan B II/5, ggfs.
ohne Notweg mit
Überleitung auf die
andere Straßenseite
an den neu
hergestellten
Verkehrsinseln
Umbau Betheleck
Phase 4
Umbau Bushaltestelle
gem. Regelplan B II/5
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Behörde
PLZ, Ort, Datum
33602 Bielefeld, 20.10.2015
Stadt Bielefeld
Der Oberbürgermeister
Amt für Verkehr, Baustellenkoordinierung
August-Bebel-Str. 92
33602 Bielefeld
Sachbearbeiter (in)
Zimmer- Nr.
Herr Sawatzky
274
Telefon (Durchwahl)
Telefax-Nr.
+49(521)51-6848
+49(521)51-2128
Nr./Az. Bitte stets angeben !
AKZ15-3751
Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Firma
Kösters
Tief- und Landschaftsbau
Barbaraweg 2a
33758 Stukenbrock
Als zuständige Straßenverkehrsbehörde/ -baubehörde
erlasse ich nach § 45 Abs.1 Satz 2 u. § 45 Abs. 3. Satz 1 StVO
folgende
Verkehrsrechtliche Anordnung
zum Antrag vom
Nr./Az. der VRAO
20.10.2015
1812/2015
Verantwortlicher Bauleiter
Telefon
Kösters, Dietmar
0151-50601001
Barbaraweg 2a, 33758 Stukenbrock
1. Art der Sperrung
Gehweg
Radweg
keine
keine
X Teilsperrung
X
Vollsperrung
Fahrbahn
X
keine
Parkstreifen
Halbseitige Querung
Teilsperrung
X
Teilsperrung
Vollsperrung
X
Vollsperrung
2. Ort der Sperrung
Straße(n), PLZ, Stadt / Gemeinde, Stadtteil / Gemeindeteil,
Länge der Arbeitsstelle
von km – bis km / von Haus-Nr. – bis Haus-Nr. / von Straße x bis Straße y
Dauer der Sperrung
von – bis zur Beendigung der Bauarbeiten – am
Grund der Sperrung
Art der Bauarbeiten
Kantensiek
Ost Bielefeld, Gadderbaum
zwischen Kreuzung Kantensiek/Königsweg und Kreuzung Gadderbaumer Str./Kantensiek
24.10.2015 - 18.12.2015
Umbau Betheleck (Umbau Mittelinseln, Aufpflasterung Königsweg, Umbau Bushaltestellen)
3. Die
Kennzeichnung,
Verkehrsführung,
Verkehrsregelung
geschieht nach
X
4. Weitere Maßnahmen zur
Sicherung des
Verkehrs
Auflagen
X
Verkehrszeichenplan Plan_Phase_1; Plan_Phase_2;
Plan_Phase_3; Plan_Phase_4;
B_I_18_mit_einseitiger_Gehwegvollsperrung
Regelplan Nr. B I/7, B I/16, B I/17, B II/5
X
Umleitungsplan Umleitungsplan_Phase_1; Umleitungsplan_Phase_2
Verkehrssignaltechnisches Datenblatt
Die Arbeiten sind nach den o. g. Regel- /VZ-Plänen zu sichern. Die Arbeiten beim
Entfernen der Verkehrsinseln sowie der Aufbau der provisorischen Verkehrsinsel in der
Gadderbaumer Straße sind nach dem Regelplan B I/7 zu sichern. Zusätzlich zum
Regelplan B I/7 sind die Z. 123 mit Z. 274-53 (30) zu ergänzen. Für die Straße ist eine
Restfahrstreifenbreite von 2 x 3,0 m (mind. aber 2 x 2,75 m) sicherzustellen. Werden
Arbeiten näher als 30 m an einmündenden Straßen durchgeführt, so sind in diesen
zusätzlich die Zeichen 123 + 1000-11/-21 aufzustellen. Der Anliegerverkehr (Zufahrten/
Hauszugänge) ist - nach Absprache mit den Betroffenen - sicherzustellen.
Die Arbeiten im Einmündungsbereich Königsweg/Kantensiek sind nach den o. g. VZPlänen (u.a. B I/18) zu sichern. Der Anliegerverkehr (Zufahrten/ Hauszugänge) ist - nach
Absprache mit den Betroffenen - sicherzustellen. Die Anwohner/ Firmen (auch die
Hinterbebauung) sind einige Tage (mind. 5 Tage wären sinnvoll) vor der Baumaßnahme
entsprechend zu informieren (z. B. per Rundschreiben). Zusätzlich zum Regelplan B I/18
sind die Z. 357 mit Zusatzzeichen "Keine Wendemöglichkeit" zu ergänzen. Eine
Gehwegseite ist stets freizuhalten. Die Fußgänger sind mit Z. 1000-12 bzw. -22 auf die
gegenüberliegende Gehwegseite zu verweisen.
Die Arbeiten in der zweiten Bauphase sind analog den o. g. Regel- /VZ-Plänen zu sichern.
Für die Straße ist eine Restfahrbahnbreite von 3,0 m (mind. aber 2,75 m) sicherzustellen.
In Verschwenkungsbereichen sind die Z.605-10/ -20 mit WL-Gelb zu ergänzen. Stationäre
Beschilderungen auf Verkehrsinseln sind ggf. entsprechend der Verkehrsführung
anzupassen, d. h. Z 222-20 (bzw. -10) richtungsabhängig abdecken. Gesperrte
Fahrtrichtungen auf Vor-/ Tabellenwegweisern oder Einzelwegweisern sind
durchzukreuzen (ggf. auch die gesperrten Richtungen der Parkleitwegweiser im Umfeld). In
großen (Grundstücks-) Zufahrten ist richtungsweisend das Z.209-10 bzw. -20 zur jeweiligen
richtungsweisenden Seite aufzustellen. Der Anliegerverkehr (Zufahrten/ Hauszugänge) ist nach Absprache mit den Betroffenen - sicherzustellen. Zusätzlich zum Regelplan B I/16
sind die Z. 123 mit Z. 274-53 (30) zu ergänzen. Eine Umleitung ist nach dem
Umleitungsplan zu beschildern und für die Z. 455 (Größe 2) wird die Umleitungsnummer
"9" angeordnet. Aufhebungen und Änderungen von Sperrungen sind mir rechtzeitig
anzuzeigen.
Seite 2 - AKZ15-3751 - 20.10.2015
Die Arbeiten im Gehweg in den Bauphasen 3 und 4 sind nach dem o. g. Regelplan B II/5 zu
sichern. Der Anliegerverkehr (Zufahrten/ Hauszugänge) ist - nach Absprache mit den
Betroffenen - sicherzustellen. Ein Fußgängernotweg von mind. 1,0m Breite ist zwingend
anzulegen (Schulweg!).
Die zeitlich und räumlich erforderlichen Zeichen 283-10/ -20 (Haltverbot Anfang/ Ende)
werden für alle Bauphasen angeordnet (s. Anlage Pkt. 10) und sind der Fahrtrichtung
anzupassen. Für Park-/ Seitenstreifen sind diese mit den Zusatzzeichen 1052-37 zu
ergänzen.
Falls eine Verlegung der Haltestelle(n) nötig ist, ist dies mind. 4 Tage vorher mit moBiel
abzusprechen (Tel. 0521/51-4672, 4278 oder -4744). Die Rettungswege für
Einsatzfahrzeuge (Polizei/ Feuerwehr/ Rettungsdienst) sind aufrechtzuerhalten (grds. mind.
3,50 m Restfahrbahnbreite) bzw. im Einsatzfall unverzüglich herzustellen.
Der Tag, an dem von einer Bauphase in die nächste umgesetzt wird, ist mir spätestens
vierTage vorher bis 12.00 Uhr mit Hilfe des anliegenden Vordrucks (Terminanzeige)
anzuzeigen.
Der Bauablauf und die Oberflächenwiederherstellung ist mit der Bauleitung (Hr. Dörner,
Tel. 0521/51-2808 oder 0152-2290 2285) abzustimmen.
5. Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
6. Die Aufhebung der Sperrung ist der oben genannten Behörde unverzüglich bekanntzugeben.
7. Die zusätzlichen Anordnungen und Auflagen auf dem Beiblatt, sind soweit diese zutreffen, zu beachten.
8. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
9. Gebühren und Auslagen auf Grund Ziffer 261 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
10. Diese Anordnung ist auf der Baustelle aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.
Festgesetzte Gebühr
125,00 EUR Kostenbescheid folgt
Die Auflagen, Hinweise und Rechtsbehelfsbelehrung auf der Folgeseite sind Bestandteil dieser verkehrsrechtlichen Anordnung.
Unterschrift
i.A.
Sawatzky
Verteiler:
Kösters
PP FüstDirV Bielefeld
Baustellenüberwachung
660.31 Bauko
660.32 Hr. Becker
660.23 Verkehrslenkung
660.32 Hr. Dörner
moBiel VI4 Hr. Hollmann
moBiel VI4 Hr. Geller
moBiel VI4 Hr. Reimann
Bethel VMM Hr. Gärtner
Bethel VMM Fr. Krause
Bethel VMM Fr. von der Gracht
400.22 Fr. Michaelis
Anlagen:
- Regelplan B I/7, B I/16, B I/17, B II/5
- Verkehrszeichenplan
Plan_Phase_1; Plan_Phase_2;
Plan_Phase_3; Plan_Phase_4;
B_I_18_mit_einseitiger_Gehwegvolls
perrung
- Umleitungsplan
Umleitungsplan_Phase_1;
Umleitungsplan_Phase_2
Regelplan B I / 18
mit einseitiger Gehwegvollsperrung
Vollsperrung (mittig) in einer Straße
Ggf. Einrichtung einer Umleitung
Z 1000-22
Z 1000-12
1)
Längsabsperrung durch
einseitige Leitbaken
Abstand max. 10 m
Einseitige Warnleuchten auf jeder
2. und der letzten Leitbake
Querabsperrungen im Bereich der
Arbeitsstelle durch Absperrschranken
[H=250 mm]
Mindestens 5 rote Warnleuchten
(Vollsperrungen)
Längsabsperrung zum Gehweg
durch Absperrschranken [H=100 mm]
und ggf. Tastleisten
Warnleuchten doppelseitig oder mit
Rundumlicht, Abstand max. 10 m
1) Sackgassebeschilderung ggf.
links wiederholen
2) Ggf. Vorankündigung und/oder
Umleitung an geeigneter Stelle
Maße in Metern
09.97