Umbau Betheleck Phase 1 30 Entfernen der Verkehrsinseln nach Regelplan B I/7 Erstellen der provisorischen Verkehrsinsel als „Baufeld“ nach Regelplan BI/7 30 Königsweg absperren nach B I/18 30 Umbau Betheleck Phase 2 30 30 Regelplan B I/16 Einbahnstraßenregelung (außer für Rettungsfahrzeuge im Notfall) 30 Umbau Betheleck Phase 3 Absperrung nach Regelplan B II/5, ggfs. ohne Notweg mit Überleitung auf die andere Straßenseite an den neu hergestellten Verkehrsinseln Umbau Betheleck Phase 4 Umbau Bushaltestelle gem. Regelplan B II/5 k/ sie g ten swe t n Ka önig perr K es 9 g U 9 U 9 U9 U / iek ns weg e t s t n Ka önig perr K es 9 g U fr aume Ka ei bis r Str. nte nsie k erb dd Ga U9 U9 U9 k sie ten errt n Ka esp g U 9 U 9 U9 U iek ns rt nte per a K es g U 9 9 Behörde PLZ, Ort, Datum 33602 Bielefeld, 20.10.2015 Stadt Bielefeld Der Oberbürgermeister Amt für Verkehr, Baustellenkoordinierung August-Bebel-Str. 92 33602 Bielefeld Sachbearbeiter (in) Zimmer- Nr. Herr Sawatzky 274 Telefon (Durchwahl) Telefax-Nr. +49(521)51-6848 +49(521)51-2128 Nr./Az. Bitte stets angeben ! AKZ15-3751 Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO) Firma Kösters Tief- und Landschaftsbau Barbaraweg 2a 33758 Stukenbrock Als zuständige Straßenverkehrsbehörde/ -baubehörde erlasse ich nach § 45 Abs.1 Satz 2 u. § 45 Abs. 3. Satz 1 StVO folgende Verkehrsrechtliche Anordnung zum Antrag vom Nr./Az. der VRAO 20.10.2015 1812/2015 Verantwortlicher Bauleiter Telefon Kösters, Dietmar 0151-50601001 Barbaraweg 2a, 33758 Stukenbrock 1. Art der Sperrung Gehweg Radweg keine keine X Teilsperrung X Vollsperrung Fahrbahn X keine Parkstreifen Halbseitige Querung Teilsperrung X Teilsperrung Vollsperrung X Vollsperrung 2. Ort der Sperrung Straße(n), PLZ, Stadt / Gemeinde, Stadtteil / Gemeindeteil, Länge der Arbeitsstelle von km – bis km / von Haus-Nr. – bis Haus-Nr. / von Straße x bis Straße y Dauer der Sperrung von – bis zur Beendigung der Bauarbeiten – am Grund der Sperrung Art der Bauarbeiten Kantensiek Ost Bielefeld, Gadderbaum zwischen Kreuzung Kantensiek/Königsweg und Kreuzung Gadderbaumer Str./Kantensiek 24.10.2015 - 18.12.2015 Umbau Betheleck (Umbau Mittelinseln, Aufpflasterung Königsweg, Umbau Bushaltestellen) 3. Die Kennzeichnung, Verkehrsführung, Verkehrsregelung geschieht nach X 4. Weitere Maßnahmen zur Sicherung des Verkehrs Auflagen X Verkehrszeichenplan Plan_Phase_1; Plan_Phase_2; Plan_Phase_3; Plan_Phase_4; B_I_18_mit_einseitiger_Gehwegvollsperrung Regelplan Nr. B I/7, B I/16, B I/17, B II/5 X Umleitungsplan Umleitungsplan_Phase_1; Umleitungsplan_Phase_2 Verkehrssignaltechnisches Datenblatt Die Arbeiten sind nach den o. g. Regel- /VZ-Plänen zu sichern. Die Arbeiten beim Entfernen der Verkehrsinseln sowie der Aufbau der provisorischen Verkehrsinsel in der Gadderbaumer Straße sind nach dem Regelplan B I/7 zu sichern. Zusätzlich zum Regelplan B I/7 sind die Z. 123 mit Z. 274-53 (30) zu ergänzen. Für die Straße ist eine Restfahrstreifenbreite von 2 x 3,0 m (mind. aber 2 x 2,75 m) sicherzustellen. Werden Arbeiten näher als 30 m an einmündenden Straßen durchgeführt, so sind in diesen zusätzlich die Zeichen 123 + 1000-11/-21 aufzustellen. Der Anliegerverkehr (Zufahrten/ Hauszugänge) ist - nach Absprache mit den Betroffenen - sicherzustellen. Die Arbeiten im Einmündungsbereich Königsweg/Kantensiek sind nach den o. g. VZPlänen (u.a. B I/18) zu sichern. Der Anliegerverkehr (Zufahrten/ Hauszugänge) ist - nach Absprache mit den Betroffenen - sicherzustellen. Die Anwohner/ Firmen (auch die Hinterbebauung) sind einige Tage (mind. 5 Tage wären sinnvoll) vor der Baumaßnahme entsprechend zu informieren (z. B. per Rundschreiben). Zusätzlich zum Regelplan B I/18 sind die Z. 357 mit Zusatzzeichen "Keine Wendemöglichkeit" zu ergänzen. Eine Gehwegseite ist stets freizuhalten. Die Fußgänger sind mit Z. 1000-12 bzw. -22 auf die gegenüberliegende Gehwegseite zu verweisen. Die Arbeiten in der zweiten Bauphase sind analog den o. g. Regel- /VZ-Plänen zu sichern. Für die Straße ist eine Restfahrbahnbreite von 3,0 m (mind. aber 2,75 m) sicherzustellen. In Verschwenkungsbereichen sind die Z.605-10/ -20 mit WL-Gelb zu ergänzen. Stationäre Beschilderungen auf Verkehrsinseln sind ggf. entsprechend der Verkehrsführung anzupassen, d. h. Z 222-20 (bzw. -10) richtungsabhängig abdecken. Gesperrte Fahrtrichtungen auf Vor-/ Tabellenwegweisern oder Einzelwegweisern sind durchzukreuzen (ggf. auch die gesperrten Richtungen der Parkleitwegweiser im Umfeld). In großen (Grundstücks-) Zufahrten ist richtungsweisend das Z.209-10 bzw. -20 zur jeweiligen richtungsweisenden Seite aufzustellen. Der Anliegerverkehr (Zufahrten/ Hauszugänge) ist nach Absprache mit den Betroffenen - sicherzustellen. Zusätzlich zum Regelplan B I/16 sind die Z. 123 mit Z. 274-53 (30) zu ergänzen. Eine Umleitung ist nach dem Umleitungsplan zu beschildern und für die Z. 455 (Größe 2) wird die Umleitungsnummer "9" angeordnet. Aufhebungen und Änderungen von Sperrungen sind mir rechtzeitig anzuzeigen. Seite 2 - AKZ15-3751 - 20.10.2015 Die Arbeiten im Gehweg in den Bauphasen 3 und 4 sind nach dem o. g. Regelplan B II/5 zu sichern. Der Anliegerverkehr (Zufahrten/ Hauszugänge) ist - nach Absprache mit den Betroffenen - sicherzustellen. Ein Fußgängernotweg von mind. 1,0m Breite ist zwingend anzulegen (Schulweg!). Die zeitlich und räumlich erforderlichen Zeichen 283-10/ -20 (Haltverbot Anfang/ Ende) werden für alle Bauphasen angeordnet (s. Anlage Pkt. 10) und sind der Fahrtrichtung anzupassen. Für Park-/ Seitenstreifen sind diese mit den Zusatzzeichen 1052-37 zu ergänzen. Falls eine Verlegung der Haltestelle(n) nötig ist, ist dies mind. 4 Tage vorher mit moBiel abzusprechen (Tel. 0521/51-4672, 4278 oder -4744). Die Rettungswege für Einsatzfahrzeuge (Polizei/ Feuerwehr/ Rettungsdienst) sind aufrechtzuerhalten (grds. mind. 3,50 m Restfahrbahnbreite) bzw. im Einsatzfall unverzüglich herzustellen. Der Tag, an dem von einer Bauphase in die nächste umgesetzt wird, ist mir spätestens vierTage vorher bis 12.00 Uhr mit Hilfe des anliegenden Vordrucks (Terminanzeige) anzuzeigen. Der Bauablauf und die Oberflächenwiederherstellung ist mit der Bauleitung (Hr. Dörner, Tel. 0521/51-2808 oder 0152-2290 2285) abzustimmen. 5. Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung. 6. Die Aufhebung der Sperrung ist der oben genannten Behörde unverzüglich bekanntzugeben. 7. Die zusätzlichen Anordnungen und Auflagen auf dem Beiblatt, sind soweit diese zutreffen, zu beachten. 8. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 9. Gebühren und Auslagen auf Grund Ziffer 261 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) 10. Diese Anordnung ist auf der Baustelle aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Festgesetzte Gebühr 125,00 EUR Kostenbescheid folgt Die Auflagen, Hinweise und Rechtsbehelfsbelehrung auf der Folgeseite sind Bestandteil dieser verkehrsrechtlichen Anordnung. Unterschrift i.A. Sawatzky Verteiler: Kösters PP FüstDirV Bielefeld Baustellenüberwachung 660.31 Bauko 660.32 Hr. Becker 660.23 Verkehrslenkung 660.32 Hr. Dörner moBiel VI4 Hr. Hollmann moBiel VI4 Hr. Geller moBiel VI4 Hr. Reimann Bethel VMM Hr. Gärtner Bethel VMM Fr. Krause Bethel VMM Fr. von der Gracht 400.22 Fr. Michaelis Anlagen: - Regelplan B I/7, B I/16, B I/17, B II/5 - Verkehrszeichenplan Plan_Phase_1; Plan_Phase_2; Plan_Phase_3; Plan_Phase_4; B_I_18_mit_einseitiger_Gehwegvolls perrung - Umleitungsplan Umleitungsplan_Phase_1; Umleitungsplan_Phase_2 Regelplan B I / 18 mit einseitiger Gehwegvollsperrung Vollsperrung (mittig) in einer Straße Ggf. Einrichtung einer Umleitung Z 1000-22 Z 1000-12 1) Längsabsperrung durch einseitige Leitbaken Abstand max. 10 m Einseitige Warnleuchten auf jeder 2. und der letzten Leitbake Querabsperrungen im Bereich der Arbeitsstelle durch Absperrschranken [H=250 mm] Mindestens 5 rote Warnleuchten (Vollsperrungen) Längsabsperrung zum Gehweg durch Absperrschranken [H=100 mm] und ggf. Tastleisten Warnleuchten doppelseitig oder mit Rundumlicht, Abstand max. 10 m 1) Sackgassebeschilderung ggf. links wiederholen 2) Ggf. Vorankündigung und/oder Umleitung an geeigneter Stelle Maße in Metern 09.97
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