Prof. Dr. Heribert Hirte Alexander Hoffmann Mitglied des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1, 11011 Berlin Mitglied des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1, 11011 Berlin Telefon 030 227 – 77830 E-Mail: [email protected] Telefon 030 227 – 75557 E-Mail: [email protected] Berlin, den 11. Dezember 2015 PRESSEMITTEILUNG Handydaten könnten Identität von Flüchtlingen schneller aufklären Die Bundestagsabgeordneten und Mitglieder im Rechtsausschuss, Heribert Hirte (CDU) und Alexander Hoffmann (CSU), wollen technische Möglichkeiten ausschöpfen, um Flüchtlinge ohne Pass schneller ihrem Herkunftsland zuordnen zu können. Dazu sagt Heribert Hirte: „Angesichts der vielen Flüchtlinge, die ohne Pässe zu uns kommen, müssen wir es schaffen, schnellstmöglich zuverlässige Angaben über deren Herkunft machen zu können. Je länger unsere Behörden für diese Identitätssuche brauchen, desto größer wird die Frustration auf beiden Seiten – bei Mitarbeitern ebenso, wie unter den Migranten, die im Ungewissen über ihren Aufenthaltsstatus gelassen werden. Seit dem 1. August 2015 erlaubt der Paragraph 48 im Aufenthaltsgesetz den Ausländerbehörden, auf Handydaten zuzugreifen, um die Identität von Schutzsuchenden herauszufinden. Eine Regelung, die auf Initiative der Union eingeführt wurde. Vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen in der Flüchtlingskrise erweist sich dieser Paragraf 48 aber als vollkommen praxisuntauglich, da es eben nicht realisierbar ist, dass immer ein Volljurist bei dem Zugriff auf die Daten dabei ist, wie es der Paragraf vorsieht. „Es ist eigentlich kein Grund ersichtlich, warum nicht auch andere qualifizierte Mitarbeiter solche Identitätsfeststellungen über Handydaten vornehmen können sollen“, sagt Heribert Hirte. Abgesehen von den technischen Hürden sei aber auch der Gesetzgeber gefragt, meinen die beiden Rechtspolitiker Hoffmann und Hirte. „Wir sollten auch auf Daten von Handys, Email-Accounts und Cloud-Diensten zugreifen dürfen, wenn wir ansonsten keine anderen Möglichkeiten haben herauszufinden, wer eigentlich Familienangehöriger ist und wer nicht“, sagt Alexander Hoffmann und fügt hinzu: „Wenn jemand beispielsweise behauptet Syrer zu sein und alle engen Familienangehörigen sind unter türkischen Telefonnummern abgespeichert, dann dürfte das schnell für Klarheit sorgen.“ Der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Schutzsuchenden wäre nicht so gravierend verglichen mit den ansonsten nötig werdenden langen Wartezeiten und einem unklaren Aufenthaltsstatus. Unzulässige Eingriffe in den Kernbereich der Privatsphäre sollten unverändert durch Kontrolle des Verfahrens durch einen Volljuristen vermieden werden können. „Das heißt aber nicht, dass der Chef der Behörde - häufig der einzige Jurist in einer Ausländerbehörde - jedes Handy einzeln in die Hand nehmen muss“, sagt Hirte. „Institutionen wie die Bundespolizei oder das Bundesamt für Justiz könnten hier mit ihren vorhandenen großtechnischen Strukturen ohne Weiteres Amtshilfe leisten.“
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