Anlage zu Vorlage 42/2015 Landesprogramm STÄRKE im Landkreis Esslingen Zwischenbericht für die Jahre 2010 bis 2014 STÄRKE ist ein Programm der Landesregierung zur Förderung der Elternbildung, das seit dem 01.09.2008 besteht. Es soll Eltern die Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben erleichtern und präventiv zum Kinderschutz beitragen. Die Angebote sollen Schwellenängste vor der Inanspruchnahme von weiteren Hilfen abbauen. Nach einer Evaluation des Institutes für Erziehungswissenschaften der Universität Tübingen für die Jahre 2009 bis 2013 wurde das Landesprogramm ab 01.07.2014 neu ausgerichtet. Die Grundlagen sind in einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Land, den Kommunalen Landesverbänden, dem Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS), den Kirchen, den Trägern der Familienbildung, dem Hebammenverband sowie den in der Liga zusammengeschlossenen Verbänden der freien Träger der Jugendhilfe festgelegt. Außerdem gilt eine Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums. Angebote für Familien mit Kindern im Alter von bis zu drei Jahren sollen noch intensiver in den Blick genommen werden. Dabei sollen Angebote, die durch STÄRKE gefördert werden, mit den Frühen Hilfen stärker verknüpft werden, um Eltern möglichst frühzeitig und niederschwellig ansprechen zu können. Neben Müttern sollen künftig gezielt auch Väter in die Familienbildungsangebote mit einbezogen werden. Seit 01.07.2014 gültige Fördersäulen Im Rahmen der verfügbaren Mittel kann in drei Säulen gleichberechtigt gefördert werden: Säule I: Wirtschaftlich schwächer gestellte Eltern können für den Besuch eines allgemeinen Familienbildungsangebots im ersten Lebensjahr ihres Kindes eine einmalige finanzielle Unterstützung bis zu einem Höchstbetrag von 100 EUR pro Elternteil erhalten. Damit entfällt die bisherige Vergabe von Gutscheinen in der Höhe von 40 € an alle Eltern mit einem neugeborenen Kind. STÄRKE wird deutlicher auf die Familien ausgerichtet, die auf finanzielle Hilfe angewiesen sind. Säule II: Familien in besonderen Lebenssituationen können weiterhin kostenlose und auf ihre Bedarfssituation zugeschnittene besondere Familienbildungsangebote kostenfrei besuchen. Der Wert des speziellen Kurses kann einmalig pro Elternteil bis zu 500 Euro betragen. Wo und für welche Lebenssituationen diese Angebote eingerichtet werden, entscheiden die Stadt- und Landkreise nach Rücksprache mit den Veranstaltern anhand des Bedarfs vor Ort. Es können auch Familienbildungsfreizeiten gefördert werden. Säule III: Für Familien mit Kindern im vorschulischen Alter können Offene Treffs als leicht zugängliche, wöchentlich geöffnete Begegnungs- und Bildungsorte aufgebaut werden. Diese stehen grundsätzlich allen Familien offen, sie können aber auch gezielt Personengruppen wie etwa Migrantinnen oder Alleinerziehende ansprechen. Dort können auch Elternbildungskurse oder Vorträge von Fachkräften angeboten werden. Die Familien werden durch persönliche Kontakte über die STÄRKE-Angebote oder über weitere Unterstützungsmöglichkeiten beraten. Für diese Angebote dürfen maximal 14 % der Fördersumme investiert werden. Anbieter müssen 20 % der Kosten über Eigenmittel abdecken. Seite | 1 In Verbindung mit Familienbildungsangeboten jeder Fördersäule können auf Wunsch und bei Bedarf der Familie maximal fünf Beratungen im häuslichen Umfeld durch anerkannte Träger der Jugendhilfe durchgeführt werden, die eine Vereinbarung nach §8a SGB VIII abgeschlossen haben. Abrechnungsmodalitäten Für STÄRKE stehen auf Landesebene jährlich etwa vier Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung. Das Landesjugendamt des KVJS übernimmt die Weitergabe und Verteilung der finanziellen Mittel entsprechend der Geburtenzahlen im vorvergangenen Jahr, koordiniert die Programmdurchführung und berät die Jugendämter und Bildungsträger. Der Bescheid über die Mittelzuteilung geht jeweils zu Jahresbeginn ein, die Auszahlung erfolgt zum 01.07. im laufenden Jahr. Abrechnungszeitraum ist jeweils Dezember des Vorjahres bis November. Aufgaben der Koordination Die Koordination des Landesprogramms STÄRKE für den Landkreis ist dem Amt für Soziale Dienste und Psychologische Beratung zugeordnet. Der Anstellungsumfang für diesen Aufgabenbereich beträgt 0,5 VK. Es werden folgende Aufgaben übernommen: − Unterstützung der Kommunen, z. B. durch den jährlichen Versand von Informationsunterlagen − Information der Bildungsträger und Organisation regionaler Vernetzungstreffen für alle Anbieter − Zusammenarbeit mit einzelnen Bildungsträgern bei Antragstellung, Bewilligung und Abrechnung der Bildungsangebote − Kooperation mit den Koordinatorinnen von ProjuFa - Frühe Beratung und Hilfen − Abstimmungen mit dem Sozialministerium und dem KVJS sowie überregionale Vernetzung mit anderen Landkreisen. Entwicklungen bis 31.12.2014 Trotz erheblicher Reduktionen in den letzten Jahren steht der Landkreis Esslingen auch im Jahr 2015 entsprechend einer relativ hohen Geburtenzahl nach der Stadt Stuttgart und den Landkreisen Ludwigsburg und Rhein-Neckar-Kreis an vierter Stelle der Mittelzuweisungen im Land. Die Zuteilung an den Landkreis entwickelte sich auf Basis der Zahl der Geburten jeweils zum Jahresende des vorletzten Jahres folgendermaßen: Jahr Geburten Fördermittel für den Landkreis Esslingen 2009 4.551 252.954,36 € 2010 4.569 2011 4.366 2012 4.361 2013 4.435 2014 Zahlen liegen etwa Mitte 2015 vor Zahlen liegen etwa Mitte 2016 vor 2015 355.851,98 € 379.089,30 € 327.117,72 € 275.511,79 € 234.663,80 € 181.025,35 € Ausgaben für STÄRKE-Maßnahmen Anteil verfügbarer Mittel 123.593,30 € 48,86 % 225.287,26 € 63,31 % 299.291,83 € 78,95 % 276.241,28 € 84,45 % 274.048,73 € 99,47 % 234.335,84 € 99,86 % Zahlen liegen Ende 2015 vor In den ersten drei Jahren stiegen die STÄRKE-Mittelzuweisungen kontinuierlich an und erreichten im Jahr 2011mit 379.089 € den höchsten Wert. Dies liegt an Rückflüssen nicht verausgabter Mittel aus anderen Landkreisen und Kommunen an das Land, die jeweils Seite | 2 im Folgejahr zugeteilt wurden. Entsprechend wurden die Familienbildungsangebote im Landkreis stetig ausgebaut. Nach 2011 entwickelten sich die verfügbaren Ressourcen von Jahr zu Jahr jedoch rückläufig. Bei der Verteilung schlägt sich nieder, dass mittlerweile nahezu alle Landkreise und Städte das ihnen zur Verfügung stehende Fördergeld nutzen. Während der Landkreis im Jahr 2014 immerhin noch ca. 51. 565 € zusätzlich an Rückflüssen aus anderen Landkreisen bekam, sind für 2015 gar keine Restmittel mehr zu erwarten. So werden im Jahr 2015 im Vergleich zu 2011 fast 48 % weniger Mittel zur Verfügung stehen. Dies erhöht auf dem Hintergrund des mittlerweile im Landkreis Esslingen entwickelten und gut genutzten Angebotsspektrums die Herausforderungen bei der Mittelvergabe. So mussten im Jahr 2014 erstmals vorsorglich Kürzungsvorbehalte in die Bewilligungsbescheide mit aufgenommen werden und ab Mai konnten keine neuen Anträge mehr bewilligt werden, um bestehende besondere Bildungsangebote auf dem bisherigen Niveau fortführen zu können. Ausgaben 2009 – 2014 Einerseits lösten nach dem Start in 2009 in den Folgejahren immer mehr Familien die Gutscheine zum Besuch allgemeiner Bildungsangebote ein, anderseits wurden die besonderen Bildungsangebote deutlich ausgebaut. Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Säule I (Gutscheine) Ausgaben % der verfügbaren Mittel 33.960 € 13,43 % 59.192 € 16,63 % 64.280 € 16,96 % 60.960 € 18,64 % 60.080 € 21,81 % 60.520 € 25,79 % Säule II (Besondere Bildungsangebote) Ausgaben % der verfügbaren Mittel 89.633,30 € 35,43 % 166.095,26 € 46,66 % 235.011,83 € 61,99 % 215.281,28 € 65,81 % 213.968,73 € 77,66 % 173.815,84€ 74,07 % Der Rückgang der Ausgaben in der Säule II im Jahr 2014 ist durch rückläufige Fördermittel begründet. Säule I: (Gutscheine zum Besuch allgemeiner Bildungsangebote) Gesamtquoten für 2009 – 2014 (inkl. Bildungsgutscheinen, die außerhalb des Landkreises Esslingen eingelöst wurden): Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014*** Geburten 4.551 4.569 4.366 4.361 4.435 Einlösung 849 1.480 1.607 1.520 1.502 1.513 Quote (%) 18,66 32,39 36,81 34,85 33,87 *** Die Gesamtquote für 2014 ist erst berechenbar, wenn die Geburtenzahlen in etwa Mitte des Jahres 2015 vorliegen. Alle in 2014 eingelösten Gutscheine beziehen sich auf die bis zum 30.06. 2014 geltende Fördersystematik, nach welcher jede Familie mit einem Betrag von 40 € unterstützt wird. Nach 2009 lösten im Jahresschnitt etwa 34,5 % aller berechtigten Familien solche Gutscheine ein. Von den Bildungsträgern wurde beobachtet, dass die Gutscheine häufig von Eltern eingelöst werden, die den Kurs auch ohne Gutschein besucht hätten. "Bildungsferne" Familien wurden mit dem Gutschein weniger erreicht. Die Anzahl der eingelösten Gutscheine bezogen auf den Wohnort der Eltern verteilt sich wie folgt: Seite | 3 Eingelöste Gutscheine bezogen auf den Wohnort der Eltern 2009 – 2014 Stadt/Gemeinde Aichtal 2009 2010 2011 Geburten Einlösung % Geburten Einlösung % Geburten Einlösung % 92 32 34,78 83 37 44,58 62 20 32,26 Aichwald 48 8 16,67 35 19 54,29 40 16 40,00 Altbach 53 6 11,32 56 16 28,57 49 18 36,73 Altdorf 19 6 31,58 15 9 60,00 11 6 54,55 Altenriet 23 1 4,35 14 7 50,00 12 8 66,67 Baltmannsweiler 34 6 17,65 51 9 17,65 36 15 41,67 Bempflingen 34 6 17,65 30 10 33,33 24 13 54,17 Beuren 30 7 23,33 25 9 36,00 27 4 14,81 Bissingen 29 7 24,14 34 11 32,35 27 15 55,56 Deizisau 41 6 14,63 50 17 34,00 40 16 40,00 Denkendorf 94 11 11,70 95 25 26,32 106 22 20,75 Dettingen 57 16 28,07 64 15 23,44 38 33 86,84 Erkenbrechtsweiler 20 2 10,00 17 6 35,29 14 5 35,71 Esslingen 863 131 15,18 868 262 30,18 828 269 32,49 Filderstadt 432 132 30,56 408 168 41,18 439 201 45,79 Frickenhausen 68 11 16,18 64 19 29,69 54 18 33,33 Großbettlingen 44 15 34,09 31 10 32,26 40 11 27,50 Hochdorf 36 9 25,00 47 11 23,40 34 14 41,18 Holzmaden 1) 8 1 12,50 17 6 35,29 22 5 22,73 Kirchheim 327 56 17,13 324 154 47,53 325 142 43,69 Kohlberg 24 6 25,00 28 8 28,57 17 10 58,82 Köngen 68 27 39,71 66 35 53,03 83 34 40,96 Leinfelden-Echterd. 356 103 28,93 391 136 34,78 323 161 49,85 Lenningen 71 3 4,23 55 19 34,55 65 16 24,62 Lichtenwald 15 1 6,67 18 4 22,22 20 4 20,00 Neckartailfingen 32 8 25,00 34 6 17,65 36 14 38,89 Neckartenzlingen 41 6 14,63 58 13 22,41 61 20 32,79 Neidlingen 20 0 0,00 18 6 33,33 21 8 38,10 Neuffen 52 11 21,15 46 13 28,26 34 14 41,18 Neuhausen 98 13 13,27 112 37 33,04 107 27 25,23 Notzingen 26 4 15,38 27 12 44,44 29 12 41,38 Nürtingen 321 40 12,46 340 89 26,18 300 94 31,33 Oberboihingen 48 7 14,58 32 13 40,63 52 21 40,38 Ohmden 9 1 11,11 13 1 7,69 14 9 64,29 Ostfildern 395 42 10,63 352 75 21,31 368 95 25,82 Owen 30 4 13,33 24 14 58,33 27 14 51,85 Plochingen 132 7 5,30 131 21 16,03 119 16 13,45 Reichenbach 69 6 8,70 56 13 23,21 62 12 19,35 Schlaitdorf 17 6 35,29 27 7 25,93 10 8 80,00 Unterensingen 48 10 20,83 31 18 58,06 40 16 40,00 Weilheim 63 11 17,46 64 14 21,88 64 20 31,25 Wendlingen 120 23 19,17 163 44 26,99 125 50 40,00 Wernau 90 15 16,67 93 32 34,41 108 28 25,93 Wolfschlugen 54 20 37,04 62 22 35,48 53 34 64,15 Seite | 4 Stadt/Gemeinde 2012 Geburten Einlösung 2013 % Geburten Einlösung 2014 % Geburten* Einlösung Aichtal 83 41 49,40 82 25 30,49 19 Aichwald 40 12 30,00 47 11 23,40 26 Altbach 41 11 26,83 44 11 25,00 14 Altdorf 9 5 55,56 13 6 46,15 6 Altenriet 18 3 16,67 8 3 37,50 3 Baltmannsweiler 39 12 30,77 40 12 30,00 13 Bempflingen 26 8 30,77 28 5 17,86 15 Beuren 20 9 45,00 28 9 32,14 11 Bissingen 29 12 41,38 20 8 40,00 14 Deizisau 59 15 25,42 50 18 36,00 30 Denkendorf 103 29 28,16 99 14 14,14 28 Dettingen 47 27 57,45 46 19 41,30 20 Erkenbrechtsweiler 14 3 21,43 19 9 47,37 2 Esslingen 831 266 32,01 889 285 32,06 336 Filderstadt 411 185 45,01 405 148 36,54 143 Frickenhausen 68 24 35,29 69 17 24,64 20 Großbettlingen 30 15 50,00 39 13 33,33 14 Hochdorf 51 11 21,57 36 16 44,44 15 Holzmaden 8 9 112,50 19 6 31,58 8 Kirchheim 334 140 41,92 349 136 38,97 127 Kohlberg 26 5 19,23 17 10 58,82 4 Köngen 89 39 43,82 87 52 59,77 27 Leinfelden-Echterd. 364 128 35,16 334 163 48,80 121 Lenningen 68 22 32,35 55 13 23,64 16 Lichtenwald 15 4 26,67 18 4 22,22 5 Neckartailfingen 30 17 56,67 23 14 60,87 10 Neckartenzlingen 40 8 20,00 56 14 25,00 13 Neidlingen 13 6 46,15 14 7 50,00 3 Neuffen 50 21 42,00 35 10 28,57 15 Neuhausen 93 43 46,24 96 37 38,54 37 Notzingen 24 10 41,67 24 15 62,50 9 Nürtingen 290 95 32,76 332 112 33,73 95 Oberboihingen 45 20 44,44 52 25 48,08 14 Ohmden 12 4 33,33 50,00 4 Ostfildern 342 82 23,98 12 322 6 67 20,81 98 Owen 23 6 26,09 31 7 22,58 14 Plochingen 127 21 16,54 135 27 20,00 26 Reichenbach 60 7 11,67 55 12 21,82 10 Schlaitdorf 13 4 30,77 20 8 40,00 8 Unterensingen 36 14 38,89 32 14 43,75 15 61 17 27,87 66 22 33,33 15 Wendlingen 125 54 43,20 130 38 29,23 45 Wernau 94 30 31,91 107 26 24,30 24 Wolfschlugen 60 26 43,33 52 28 53,85 19 e 1) Weilheim % * Die Geburtenzahlen 2014 werden etwa Mitte 2015 durch das Statistische Landesamt veröffentlicht, erst dann lassen sich die Prozente der Einlösung berechnen. Seite | 5 Verteilung der Gutscheineinlösung auf die Bildungseinrichtungen Die Mehrzahl der Gutscheine wurde in den ersten beiden Jahren bei Familienbildungsstätten eingelöst. Seit dem Jahr 2011 war dieser Anteil rückläufig und betrug in den vergangenen beiden Jahren noch etwa 40 %, während Einzelveranstalter in den letzten Jahren nahezu die Hälfte aller Gutscheine einlösten. Anbieter Familienbildungsstätten Einzelveranstalter Anbieter außerhalb Landkreis Esslingen Volkshochschulen Sonstige Anbieter (Klinikum Esslingen + 2 weitere) Summe 2009 456 53,7 % 294 34,6 % 51 6% 2010 801 54,1 % 503 34 % 93 6,3 % 39 4,6 % 72 4,9 % Anzahl / % 2011 2012 762 693 47,4 % 45,6 % 663 674 41,3 % 44,4 % 68 70 4,2 % 4,6 % 107 78 6,7 % 5,1 % 9 1,1 % 11 0,7 % 7 0,4 % 849 1.480 1.607 5 0,3 % 1.520 2013 600 39,9 % 743 49,5 % 77 5,1 % 2014 597 39,4 % 715 47,3 % 75 5,0 % 79 5,3 % 84 5,5 % 3 0,2 % 42 2,8 % 1.502 1.513 Säule II (Besondere Bildungsangebote) Im Jahr 2014 führten die Bildungs- und Jugendhilfeträger 54 Bildungsangebote für Familien in besonderen Lebenssituationen durch. Diese richteten sich an Alleinerziehende, an sehr junge Eltern, an Familien in Trennung und Scheidung, mit Migrationshintergrund, mit Mehrlingsgeburten, in prekärer finanzieller Lage, mit einem kranken oder von Behinderung bedrohten Kind oder mit Pflegekindern. Im Landkreis Esslingen bewegt sich die Zahl der Bildungsanbieter auf einem recht konstanten Niveau. In den vergangenen Jahren hat sich die Trägervielfalt gut etabliert. Damit ist für Familien Wahlmöglichkeit gesichert. 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Bildungsangebote 32 71 86 85 81 54 Bildungsanbieter 16 25 28 29 27 25 erreichte Familien 277 512 700 634 673 428 Hausbesuche 18 26 59 37 27 7 weitergehende Hilfen im Anschluss an STÄRKE * 11 6 43 6 2 * z. B. Erziehungsberatung oder Familienhilfen Ab 2012 ist ein Rückgang der Bildungsangebote aufgrund rückläufiger Mittel festzustellen. Auch die Zahl der Hausbesuche, die über das Landesprogramm STÄRKE durchgeführt werden, ist seit einigen Jahren rückläufig. Zugleich bekommen zunehmend mehr Familien im Rahmen der Frühen Hilfen oder der Hilfen zur Erziehung aufsuchende Unterstützung. Seite | 6 Im Jahr 2014 wurden Familien in folgenden besonderen Lebenssituationen erreicht (die Kriterien sind durch das Landesprogramm definiert): Anzahl der Angebote 6 Anzahl der Familien 34 frühe Elternschaft 5 28 Gewalterfahrung Krankheit (dazu zählt auch Sucht) oder Behinderung eines Familienmitglieds Mehrlingsversorgung 4 25 1 6 Migrationshintergrund 19 184 Pflege- oder Adoptivfamilie 3 30 prekäre finanzielle Verhältnisse 4 24 Sonstige besondere Bedarfslage 11 96 keine Angaben 1 1 Lebenssituationen Alleinerziehung Trennung Unfall oder Tod eines Familienmitglieds Die Familien wurden durch die präventiven Angebote gut erreicht. Der Aufbau besonderer Bildungsangebote hat sich insbesondere für Familien mit Migrationshintergrund sehr bewährt. Auch Alleinerziehende nahmen diese Angebote besonders oft in Anspruch. Insbesondere Bildungsangebote, die in „Offene ProjuFa-Treffs“ eingebettet sind, eignen sich aufgrund ihres einfachen Zugangs gut für einzelne Zielgruppen. Viele Bildungsveranstalter gingen miteinander Kooperationen ein (z. B. Mehrgenerationenhäuser, Kindertagesstätten, Schulen, häufig auch ProjuFa), um ihre Angebote dort zu machen, wo sich die Eltern häufig aufhalten. Damit entsprachen sie dem Ziel des Landesprogramms STÄRKE, Bildungsangebote in die Fläche zu tragen. Ausblick Die steigende Zahl an Anträgen und Antragssummen bei zugleich zurückgehenden Fördermitteln erfordert ab dem Jahr 2015 Veränderungen der Antrags- und Bewilligungsverfahren. Diese wurden an den Runden Tischen in den Regionen Esslingen, Filderstadt, Kirchheim/Plochingen und Nürtingen gemeinsam mit den Anbietern erörtert. Ziel ist, ab dem Jahr 2015 die Familienbildungsangebote regional besser abzustimmen, die Nachhaltigkeit erfolgreich etablierter Projekte zu sichern sowie die Planbarkeit und Transparenz der Mittelverteilung für alle Anbieter zu gewährleisten. Folgende Eckpunkte wurden vereinbart: − Beibehaltung eines maximalen Förderbetrags pro Familie in Höhe von 40 € in der Fördersäule I, da Prioritäten bei den anderen Fördersäulen gesetzt werden − Einführung einer Antragsfrist jeweils bis Ende Februar des laufenden Jahres für die Fördersäulen II und III − Anteilige Mittelverteilung für die vier Einzugsgebiete des Landkreises entsprechend der Geburtenraten für die Fördersäulen II und III − Bevorzugte Berücksichtigung bestehender Angebote mit nachhaltiger Wirkung, sowie von Angeboten in schwierigen Sozialräumen ohne ausreichende Angebote und von Anträgen, die mit den bestehenden Frühen Hilfen im Landkreis verknüpft sind − Sicherung der Trägervielfalt durch ein Förderlimit von 10.000 € pro Region und Anbieter − Hausbesuche werden im Rahmen der Frühen Hilfen von ProjuFa bzw. durch Vermittlung an Träger der Hilfen für Erziehung durchgeführt Seite | 7 Bewertung/Fazit Im Landkreis Esslingen hat sich ein breites Angebot unterschiedlicher Träger mit einem gut ausgebauten und qualitativ hochwertigen Netz an Familienbildungsangeboten entwickelt. Die Öffnung der „klassischen Familienbildung“ auch für neue Zielgruppen in benachteiligten Lebenslagen ist gelungen. Die Einrichtung von „ProjuFa-Treffs“ als Begegnungsorte für Familien mit kleinen Kindern bewährt sich im Landkreis Esslingen bereits seit 2006. Diese werden häufig im Verbund öffentlicher und freier Trägerschaft und unter vergleichbaren Qualitätsstandards durchgeführt. Diese konnten u. a. durch die Landesmittel des STÄRKE-Programms kontinuierlich ausgebaut werden. Sie finden eine hohe Resonanz und Akzeptanz bei den Familien. An allen Standorten und unter allen Trägerschaften ist eine enge Verknüpfung mit weiterführenden Frühen Hilfen gegeben, so dass Eltern sehr frühzeitig und niederschwellig angesprochen und unterstützt werden können. Am Landesprogramm STÄRKE zeigen sich jedoch auch die typischen Probleme einer Projektfinanzierung. Jährlich verändert sich die Höhe der verfügbaren Mittel. Über die genaue Höhe der Fördersumme kann erst einige Wochen nach Beginn des laufenden Jahres informiert werden, was erhöhte Risiken für die Programmplanung und Werbung der Bildungsträger mit sich bringt und nachhaltige Angebote erschwert. Der deutliche Rückgang der verfügbaren Mittel in Verbindung mit einem hohen Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten hat den Schwung der Anfangsjahre gebremst. Im Jahr 2014 hat die unterjährige Umstellung der Fördersystematik in Verbindung mit komplizierten Vorgaben zur Erstellung der Verwendungsnachweise eine zusätzliche administrative Herausforderung mit sich gebracht. Es hat sich sehr bewährt, regionale Vernetzungsstrukturen in Arbeitskreisen zu schaffen. Dies begünstigt die gute Kooperationsqualität der Anbieter erheblich. Im Vordergrund stehen nicht die Konkurrenz um knappe Mittel, sondern Dialog und Austausch über vorhandene Bedarfe in einem Einzugsbereich. Auf dem Hintergrund der drastisch rückläufigen Mittel bekommt die vertrauensvolle Kooperation eine besondere Bedeutung. Das bedeutet Transparenz, abgestimmte Planungsverfahren und einen möglichst offenen Umgang mit Schwierigkeiten. gez: Stephanie Epple Seite | 8
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