Anlage zu Vorlage 42/2015 Landesprogramm STÄRKE im

Anlage zu Vorlage 42/2015
Landesprogramm STÄRKE im Landkreis Esslingen
Zwischenbericht für die Jahre 2010 bis 2014
STÄRKE ist ein Programm der Landesregierung zur Förderung der Elternbildung, das
seit dem 01.09.2008 besteht. Es soll Eltern die Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben
erleichtern und präventiv zum Kinderschutz beitragen. Die Angebote sollen Schwellenängste vor der Inanspruchnahme von weiteren Hilfen abbauen. Nach einer Evaluation
des Institutes für Erziehungswissenschaften der Universität Tübingen für die Jahre 2009
bis 2013 wurde das Landesprogramm ab 01.07.2014 neu ausgerichtet. Die Grundlagen
sind in einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Land, den Kommunalen Landesverbänden, dem Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS), den Kirchen, den
Trägern der Familienbildung, dem Hebammenverband sowie den in der Liga zusammengeschlossenen Verbänden der freien Träger der Jugendhilfe festgelegt. Außerdem gilt
eine Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums. Angebote für Familien mit Kindern im
Alter von bis zu drei Jahren sollen noch intensiver in den Blick genommen werden. Dabei
sollen Angebote, die durch STÄRKE gefördert werden, mit den Frühen Hilfen stärker
verknüpft werden, um Eltern möglichst frühzeitig und niederschwellig ansprechen zu
können. Neben Müttern sollen künftig gezielt auch Väter in die Familienbildungsangebote
mit einbezogen werden.
Seit 01.07.2014 gültige Fördersäulen
Im Rahmen der verfügbaren Mittel kann in drei Säulen gleichberechtigt gefördert
werden:
Säule I:
Wirtschaftlich schwächer gestellte Eltern können für den Besuch eines allgemeinen
Familienbildungsangebots im ersten Lebensjahr ihres Kindes eine einmalige finanzielle
Unterstützung bis zu einem Höchstbetrag von 100 EUR pro Elternteil erhalten. Damit
entfällt die bisherige Vergabe von Gutscheinen in der Höhe von 40 € an alle Eltern mit
einem neugeborenen Kind. STÄRKE wird deutlicher auf die Familien ausgerichtet, die
auf finanzielle Hilfe angewiesen sind.
Säule II:
Familien in besonderen Lebenssituationen können weiterhin kostenlose und auf ihre
Bedarfssituation zugeschnittene besondere Familienbildungsangebote kostenfrei
besuchen. Der Wert des speziellen Kurses kann einmalig pro Elternteil bis zu 500 Euro
betragen. Wo und für welche Lebenssituationen diese Angebote eingerichtet werden,
entscheiden die Stadt- und Landkreise nach Rücksprache mit den Veranstaltern anhand
des Bedarfs vor Ort. Es können auch Familienbildungsfreizeiten gefördert werden.
Säule III:
Für Familien mit Kindern im vorschulischen Alter können Offene Treffs als leicht zugängliche, wöchentlich geöffnete Begegnungs- und Bildungsorte aufgebaut werden. Diese
stehen grundsätzlich allen Familien offen, sie können aber auch gezielt Personengruppen wie etwa Migrantinnen oder Alleinerziehende ansprechen. Dort können auch Elternbildungskurse oder Vorträge von Fachkräften angeboten werden. Die Familien werden
durch persönliche Kontakte über die STÄRKE-Angebote oder über weitere Unterstützungsmöglichkeiten beraten. Für diese Angebote dürfen maximal 14 % der Fördersumme investiert werden. Anbieter müssen 20 % der Kosten über Eigenmittel abdecken.
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In Verbindung mit Familienbildungsangeboten jeder Fördersäule können auf Wunsch
und bei Bedarf der Familie maximal fünf Beratungen im häuslichen Umfeld durch anerkannte Träger der Jugendhilfe durchgeführt werden, die eine Vereinbarung nach §8a
SGB VIII abgeschlossen haben.
Abrechnungsmodalitäten
Für STÄRKE stehen auf Landesebene jährlich etwa vier Millionen Euro Landesmittel zur
Verfügung. Das Landesjugendamt des KVJS übernimmt die Weitergabe und Verteilung
der finanziellen Mittel entsprechend der Geburtenzahlen im vorvergangenen Jahr, koordiniert die Programmdurchführung und berät die Jugendämter und Bildungsträger. Der
Bescheid über die Mittelzuteilung geht jeweils zu Jahresbeginn ein, die Auszahlung
erfolgt zum 01.07. im laufenden Jahr. Abrechnungszeitraum ist jeweils Dezember des
Vorjahres bis November.
Aufgaben der Koordination
Die Koordination des Landesprogramms STÄRKE für den Landkreis ist dem Amt für
Soziale Dienste und Psychologische Beratung zugeordnet. Der Anstellungsumfang für
diesen Aufgabenbereich beträgt 0,5 VK. Es werden folgende Aufgaben übernommen:
− Unterstützung der Kommunen, z. B. durch den jährlichen Versand von Informationsunterlagen
− Information der Bildungsträger und Organisation regionaler Vernetzungstreffen für alle
Anbieter
− Zusammenarbeit mit einzelnen Bildungsträgern bei Antragstellung, Bewilligung und
Abrechnung der Bildungsangebote
− Kooperation mit den Koordinatorinnen von ProjuFa - Frühe Beratung und Hilfen
− Abstimmungen mit dem Sozialministerium und dem KVJS sowie überregionale
Vernetzung mit anderen Landkreisen.
Entwicklungen bis 31.12.2014
Trotz erheblicher Reduktionen in den letzten Jahren steht der Landkreis Esslingen auch
im Jahr 2015 entsprechend einer relativ hohen Geburtenzahl nach der Stadt Stuttgart
und den Landkreisen Ludwigsburg und Rhein-Neckar-Kreis an vierter Stelle der Mittelzuweisungen im Land. Die Zuteilung an den Landkreis entwickelte sich auf Basis der
Zahl der Geburten jeweils zum Jahresende des vorletzten Jahres folgendermaßen:
Jahr
Geburten
Fördermittel für den
Landkreis Esslingen
2009
4.551
252.954,36 €
2010
4.569
2011
4.366
2012
4.361
2013
4.435
2014
Zahlen liegen etwa Mitte 2015
vor
Zahlen liegen etwa Mitte 2016
vor
2015
355.851,98 €
379.089,30 €
327.117,72 €
275.511,79 €
234.663,80 €
181.025,35 €
Ausgaben für
STÄRKE-Maßnahmen
Anteil verfügbarer Mittel
123.593,30 €
 48,86 %
225.287,26 €
 63,31 %
299.291,83 €
 78,95 %
276.241,28 €
 84,45 %
274.048,73 €
 99,47 %
234.335,84 €
 99,86 %
Zahlen liegen Ende 2015 vor
In den ersten drei Jahren stiegen die STÄRKE-Mittelzuweisungen kontinuierlich an und
erreichten im Jahr 2011mit 379.089 € den höchsten Wert. Dies liegt an Rückflüssen nicht
verausgabter Mittel aus anderen Landkreisen und Kommunen an das Land, die jeweils
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im Folgejahr zugeteilt wurden. Entsprechend wurden die Familienbildungsangebote im
Landkreis stetig ausgebaut. Nach 2011 entwickelten sich die verfügbaren Ressourcen
von Jahr zu Jahr jedoch rückläufig. Bei der Verteilung schlägt sich nieder, dass mittlerweile nahezu alle Landkreise und Städte das ihnen zur Verfügung stehende Fördergeld
nutzen.
Während der Landkreis im Jahr 2014 immerhin noch ca. 51. 565 € zusätzlich an Rückflüssen aus anderen Landkreisen bekam, sind für 2015 gar keine Restmittel mehr zu
erwarten. So werden im Jahr 2015 im Vergleich zu 2011 fast 48 % weniger Mittel zur
Verfügung stehen. Dies erhöht auf dem Hintergrund des mittlerweile im Landkreis
Esslingen entwickelten und gut genutzten Angebotsspektrums die Herausforderungen
bei der Mittelvergabe. So mussten im Jahr 2014 erstmals vorsorglich Kürzungsvorbehalte
in die Bewilligungsbescheide mit aufgenommen werden und ab Mai konnten keine neuen
Anträge mehr bewilligt werden, um bestehende besondere Bildungsangebote auf dem
bisherigen Niveau fortführen zu können.
Ausgaben 2009 – 2014
Einerseits lösten nach dem Start in 2009 in den Folgejahren immer mehr Familien die
Gutscheine zum Besuch allgemeiner Bildungsangebote ein, anderseits wurden die
besonderen Bildungsangebote deutlich ausgebaut.
Jahr
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Säule I (Gutscheine)
Ausgaben  % der verfügbaren Mittel
33.960 €  13,43 %
59.192 €  16,63 %
64.280 €  16,96 %
60.960 €  18,64 %
60.080 €  21,81 %
60.520 €  25,79 %
Säule II (Besondere Bildungsangebote)
Ausgaben  % der verfügbaren Mittel
89.633,30 €  35,43 %
166.095,26 €  46,66 %
235.011,83 € 61,99 %
215.281,28 €  65,81 %
213.968,73 €  77,66 %
173.815,84€  74,07 %
Der Rückgang der Ausgaben in der Säule II im Jahr 2014 ist durch rückläufige Fördermittel begründet.
Säule I: (Gutscheine zum Besuch allgemeiner Bildungsangebote)
Gesamtquoten für 2009 – 2014
(inkl. Bildungsgutscheinen, die außerhalb des Landkreises Esslingen eingelöst wurden):
Jahr
2009
2010
2011
2012
2013
2014***
Geburten
4.551
4.569
4.366
4.361
4.435
Einlösung
849
1.480
1.607
1.520
1.502
1.513
Quote (%)
18,66
32,39
36,81
34,85
33,87
*** Die Gesamtquote für 2014 ist erst berechenbar, wenn die Geburtenzahlen in etwa Mitte des Jahres 2015 vorliegen.
Alle in 2014 eingelösten Gutscheine beziehen sich auf die bis zum 30.06. 2014 geltende
Fördersystematik, nach welcher jede Familie mit einem Betrag von 40 € unterstützt wird.
Nach 2009 lösten im Jahresschnitt etwa 34,5 % aller berechtigten Familien solche Gutscheine ein. Von den Bildungsträgern wurde beobachtet, dass die Gutscheine häufig von
Eltern eingelöst werden, die den Kurs auch ohne Gutschein besucht hätten. "Bildungsferne" Familien wurden mit dem Gutschein weniger erreicht. Die Anzahl der eingelösten
Gutscheine bezogen auf den Wohnort der Eltern verteilt sich wie folgt:
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Eingelöste Gutscheine bezogen auf den Wohnort der Eltern 2009 – 2014
Stadt/Gemeinde
Aichtal
2009
2010
2011
Geburten Einlösung
%
Geburten Einlösung
%
Geburten Einlösung
%
92
32
34,78
83
37
44,58
62
20
32,26
Aichwald
48
8
16,67
35
19
54,29
40
16
40,00
Altbach
53
6
11,32
56
16
28,57
49
18
36,73
Altdorf
19
6
31,58
15
9
60,00
11
6
54,55
Altenriet
23
1
4,35
14
7
50,00
12
8
66,67
Baltmannsweiler
34
6
17,65
51
9
17,65
36
15
41,67
Bempflingen
34
6
17,65
30
10
33,33
24
13
54,17
Beuren
30
7
23,33
25
9
36,00
27
4
14,81
Bissingen
29
7
24,14
34
11
32,35
27
15
55,56
Deizisau
41
6
14,63
50
17
34,00
40
16
40,00
Denkendorf
94
11
11,70
95
25
26,32
106
22
20,75
Dettingen
57
16
28,07
64
15
23,44
38
33
86,84
Erkenbrechtsweiler
20
2
10,00
17
6
35,29
14
5
35,71
Esslingen
863
131
15,18
868
262
30,18
828
269
32,49
Filderstadt
432
132
30,56
408
168
41,18
439
201
45,79
Frickenhausen
68
11
16,18
64
19
29,69
54
18
33,33
Großbettlingen
44
15
34,09
31
10
32,26
40
11
27,50
Hochdorf
36
9
25,00
47
11
23,40
34
14
41,18
Holzmaden
1)
8
1
12,50
17
6
35,29
22
5
22,73
Kirchheim
327
56
17,13
324
154
47,53
325
142
43,69
Kohlberg
24
6
25,00
28
8
28,57
17
10
58,82
Köngen
68
27
39,71
66
35
53,03
83
34
40,96
Leinfelden-Echterd.
356
103
28,93
391
136
34,78
323
161
49,85
Lenningen
71
3
4,23
55
19
34,55
65
16
24,62
Lichtenwald
15
1
6,67
18
4
22,22
20
4
20,00
Neckartailfingen
32
8
25,00
34
6
17,65
36
14
38,89
Neckartenzlingen
41
6
14,63
58
13
22,41
61
20
32,79
Neidlingen
20
0
0,00
18
6
33,33
21
8
38,10
Neuffen
52
11
21,15
46
13
28,26
34
14
41,18
Neuhausen
98
13
13,27
112
37
33,04
107
27
25,23
Notzingen
26
4
15,38
27
12
44,44
29
12
41,38
Nürtingen
321
40
12,46
340
89
26,18
300
94
31,33
Oberboihingen
48
7
14,58
32
13
40,63
52
21
40,38
Ohmden
9
1
11,11
13
1
7,69
14
9
64,29
Ostfildern
395
42
10,63
352
75
21,31
368
95
25,82
Owen
30
4
13,33
24
14
58,33
27
14
51,85
Plochingen
132
7
5,30
131
21
16,03
119
16
13,45
Reichenbach
69
6
8,70
56
13
23,21
62
12
19,35
Schlaitdorf
17
6
35,29
27
7
25,93
10
8
80,00
Unterensingen
48
10
20,83
31
18
58,06
40
16
40,00
Weilheim
63
11
17,46
64
14
21,88
64
20
31,25
Wendlingen
120
23
19,17
163
44
26,99
125
50
40,00
Wernau
90
15
16,67
93
32
34,41
108
28
25,93
Wolfschlugen
54
20
37,04
62
22
35,48
53
34
64,15
Seite | 4
Stadt/Gemeinde
2012
Geburten Einlösung
2013
%
Geburten Einlösung
2014
%
Geburten* Einlösung
Aichtal
83
41
49,40
82
25
30,49
19
Aichwald
40
12
30,00
47
11
23,40
26
Altbach
41
11
26,83
44
11
25,00
14
Altdorf
9
5
55,56
13
6
46,15
6
Altenriet
18
3
16,67
8
3
37,50
3
Baltmannsweiler
39
12
30,77
40
12
30,00
13
Bempflingen
26
8
30,77
28
5
17,86
15
Beuren
20
9
45,00
28
9
32,14
11
Bissingen
29
12
41,38
20
8
40,00
14
Deizisau
59
15
25,42
50
18
36,00
30
Denkendorf
103
29
28,16
99
14
14,14
28
Dettingen
47
27
57,45
46
19
41,30
20
Erkenbrechtsweiler
14
3
21,43
19
9
47,37
2
Esslingen
831
266
32,01
889
285
32,06
336
Filderstadt
411
185
45,01
405
148
36,54
143
Frickenhausen
68
24
35,29
69
17
24,64
20
Großbettlingen
30
15
50,00
39
13
33,33
14
Hochdorf
51
11
21,57
36
16
44,44
15
Holzmaden
8
9
112,50
19
6
31,58
8
Kirchheim
334
140
41,92
349
136
38,97
127
Kohlberg
26
5
19,23
17
10
58,82
4
Köngen
89
39
43,82
87
52
59,77
27
Leinfelden-Echterd.
364
128
35,16
334
163
48,80
121
Lenningen
68
22
32,35
55
13
23,64
16
Lichtenwald
15
4
26,67
18
4
22,22
5
Neckartailfingen
30
17
56,67
23
14
60,87
10
Neckartenzlingen
40
8
20,00
56
14
25,00
13
Neidlingen
13
6
46,15
14
7
50,00
3
Neuffen
50
21
42,00
35
10
28,57
15
Neuhausen
93
43
46,24
96
37
38,54
37
Notzingen
24
10
41,67
24
15
62,50
9
Nürtingen
290
95
32,76
332
112
33,73
95
Oberboihingen
45
20
44,44
52
25
48,08
14
Ohmden
12
4
33,33
50,00
4
Ostfildern
342
82
23,98
12
322
6
67
20,81
98
Owen
23
6
26,09
31
7
22,58
14
Plochingen
127
21
16,54
135
27
20,00
26
Reichenbach
60
7
11,67
55
12
21,82
10
Schlaitdorf
13
4
30,77
20
8
40,00
8
Unterensingen
36
14
38,89
32
14
43,75
15
61
17
27,87
66
22
33,33
15
Wendlingen
125
54
43,20
130
38
29,23
45
Wernau
94
30
31,91
107
26
24,30
24
Wolfschlugen
60
26
43,33
52
28
53,85
19
e
1)
Weilheim
%
* Die Geburtenzahlen 2014 werden etwa Mitte 2015 durch das Statistische Landesamt veröffentlicht, erst dann lassen sich die Prozente der Einlösung
berechnen.
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Verteilung der Gutscheineinlösung auf die Bildungseinrichtungen
Die Mehrzahl der Gutscheine wurde in den ersten beiden Jahren bei Familienbildungsstätten eingelöst. Seit dem Jahr 2011 war dieser Anteil rückläufig und betrug in den
vergangenen beiden Jahren noch etwa 40 %, während Einzelveranstalter in den letzten
Jahren nahezu die Hälfte aller Gutscheine einlösten.
Anbieter
Familienbildungsstätten
Einzelveranstalter
Anbieter außerhalb
Landkreis Esslingen
Volkshochschulen
Sonstige Anbieter
(Klinikum Esslingen
+ 2 weitere)
Summe
2009
456
53,7 %
294
34,6 %
51
6%
2010
801
54,1 %
503
34 %
93
6,3 %
39
4,6 %
72
4,9 %
Anzahl / %
2011
2012
762
693
47,4 %
45,6 %
663
674
41,3 %
44,4 %
68
70
4,2 %
4,6 %
107
78
6,7 %
5,1 %
9
1,1 %
11
0,7 %
7
0,4 %
849
1.480
1.607
5
0,3 %
1.520
2013
600
39,9 %
743
49,5 %
77
5,1 %
2014
597
39,4 %
715
47,3 %
75
5,0 %
79
5,3 %
84
5,5 %
3
0,2 %
42
2,8 %
1.502
1.513
Säule II (Besondere Bildungsangebote)
Im Jahr 2014 führten die Bildungs- und Jugendhilfeträger 54 Bildungsangebote für Familien in besonderen Lebenssituationen durch. Diese richteten sich an Alleinerziehende, an
sehr junge Eltern, an Familien in Trennung und Scheidung, mit Migrationshintergrund,
mit Mehrlingsgeburten, in prekärer finanzieller Lage, mit einem kranken oder von Behinderung bedrohten Kind oder mit Pflegekindern. Im Landkreis Esslingen bewegt sich die
Zahl der Bildungsanbieter auf einem recht konstanten Niveau. In den vergangenen
Jahren hat sich die Trägervielfalt gut etabliert. Damit ist für Familien Wahlmöglichkeit
gesichert.
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Bildungsangebote
32
71
86
85
81
54
Bildungsanbieter
16
25
28
29
27
25
erreichte Familien
277
512
700
634
673
428
Hausbesuche
18
26
59
37
27
7
weitergehende Hilfen
im Anschluss an
STÄRKE *
11
6
43
6
2
* z. B. Erziehungsberatung oder Familienhilfen
Ab 2012 ist ein Rückgang der Bildungsangebote aufgrund rückläufiger Mittel festzustellen. Auch die Zahl der Hausbesuche, die über das Landesprogramm STÄRKE durchgeführt werden, ist seit einigen Jahren rückläufig. Zugleich bekommen zunehmend mehr
Familien im Rahmen der Frühen Hilfen oder der Hilfen zur Erziehung aufsuchende
Unterstützung.
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Im Jahr 2014 wurden Familien in folgenden besonderen Lebenssituationen erreicht
(die Kriterien sind durch das Landesprogramm definiert):
Anzahl
der Angebote
6
Anzahl
der Familien
34
frühe Elternschaft
5
28
Gewalterfahrung
Krankheit (dazu zählt auch Sucht) oder Behinderung eines Familienmitglieds
Mehrlingsversorgung
4
25
1
6
Migrationshintergrund
19
184
Pflege- oder Adoptivfamilie
3
30
prekäre finanzielle Verhältnisse
4
24
Sonstige besondere Bedarfslage
11
96
keine Angaben
1
1
Lebenssituationen
Alleinerziehung
Trennung
Unfall oder Tod eines Familienmitglieds
Die Familien wurden durch die präventiven Angebote gut erreicht. Der Aufbau besonderer Bildungsangebote hat sich insbesondere für Familien mit Migrationshintergrund sehr
bewährt. Auch Alleinerziehende nahmen diese Angebote besonders oft in Anspruch. Insbesondere Bildungsangebote, die in „Offene ProjuFa-Treffs“ eingebettet sind, eignen sich
aufgrund ihres einfachen Zugangs gut für einzelne Zielgruppen. Viele Bildungsveranstalter gingen miteinander Kooperationen ein (z. B. Mehrgenerationenhäuser, Kindertagesstätten, Schulen, häufig auch ProjuFa), um ihre Angebote dort zu machen, wo sich die
Eltern häufig aufhalten. Damit entsprachen sie dem Ziel des Landesprogramms
STÄRKE, Bildungsangebote in die Fläche zu tragen.
Ausblick
Die steigende Zahl an Anträgen und Antragssummen bei zugleich zurückgehenden
Fördermitteln erfordert ab dem Jahr 2015 Veränderungen der Antrags- und Bewilligungsverfahren. Diese wurden an den Runden Tischen in den Regionen Esslingen, Filderstadt,
Kirchheim/Plochingen und Nürtingen gemeinsam mit den Anbietern erörtert. Ziel ist, ab
dem Jahr 2015 die Familienbildungsangebote regional besser abzustimmen, die Nachhaltigkeit erfolgreich etablierter Projekte zu sichern sowie die Planbarkeit und Transparenz der Mittelverteilung für alle Anbieter zu gewährleisten.
Folgende Eckpunkte wurden vereinbart:
− Beibehaltung eines maximalen Förderbetrags pro Familie in Höhe von 40 € in der
Fördersäule I, da Prioritäten bei den anderen Fördersäulen gesetzt werden
− Einführung einer Antragsfrist jeweils bis Ende Februar des laufenden Jahres für die
Fördersäulen II und III
− Anteilige Mittelverteilung für die vier Einzugsgebiete des Landkreises entsprechend
der Geburtenraten für die Fördersäulen II und III
− Bevorzugte Berücksichtigung bestehender Angebote mit nachhaltiger Wirkung, sowie
von Angeboten in schwierigen Sozialräumen ohne ausreichende Angebote und von
Anträgen, die mit den bestehenden Frühen Hilfen im Landkreis verknüpft sind
− Sicherung der Trägervielfalt durch ein Förderlimit von 10.000 € pro Region und
Anbieter
− Hausbesuche werden im Rahmen der Frühen Hilfen von ProjuFa bzw. durch Vermittlung an Träger der Hilfen für Erziehung durchgeführt
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Bewertung/Fazit
Im Landkreis Esslingen hat sich ein breites Angebot unterschiedlicher Träger mit einem
gut ausgebauten und qualitativ hochwertigen Netz an Familienbildungsangeboten
entwickelt. Die Öffnung der „klassischen Familienbildung“ auch für neue Zielgruppen in
benachteiligten Lebenslagen ist gelungen. Die Einrichtung von „ProjuFa-Treffs“ als
Begegnungsorte für Familien mit kleinen Kindern bewährt sich im Landkreis Esslingen
bereits seit 2006. Diese werden häufig im Verbund öffentlicher und freier Trägerschaft
und unter vergleichbaren Qualitätsstandards durchgeführt. Diese konnten u. a. durch die
Landesmittel des STÄRKE-Programms kontinuierlich ausgebaut werden. Sie finden eine
hohe Resonanz und Akzeptanz bei den Familien. An allen Standorten und unter allen
Trägerschaften ist eine enge Verknüpfung mit weiterführenden Frühen Hilfen gegeben,
so dass Eltern sehr frühzeitig und niederschwellig angesprochen und unterstützt werden
können.
Am Landesprogramm STÄRKE zeigen sich jedoch auch die typischen Probleme einer
Projektfinanzierung. Jährlich verändert sich die Höhe der verfügbaren Mittel. Über die
genaue Höhe der Fördersumme kann erst einige Wochen nach Beginn des laufenden
Jahres informiert werden, was erhöhte Risiken für die Programmplanung und Werbung
der Bildungsträger mit sich bringt und nachhaltige Angebote erschwert. Der deutliche
Rückgang der verfügbaren Mittel in Verbindung mit einem hohen Verwaltungsaufwand
für alle Beteiligten hat den Schwung der Anfangsjahre gebremst. Im Jahr 2014 hat die
unterjährige Umstellung der Fördersystematik in Verbindung mit komplizierten Vorgaben
zur Erstellung der Verwendungsnachweise eine zusätzliche administrative Herausforderung mit sich gebracht.
Es hat sich sehr bewährt, regionale Vernetzungsstrukturen in Arbeitskreisen zu
schaffen. Dies begünstigt die gute Kooperationsqualität der Anbieter erheblich. Im Vordergrund stehen nicht die Konkurrenz um knappe Mittel, sondern Dialog und Austausch
über vorhandene Bedarfe in einem Einzugsbereich. Auf dem Hintergrund der drastisch
rückläufigen Mittel bekommt die vertrauensvolle Kooperation eine besondere Bedeutung.
Das bedeutet Transparenz, abgestimmte Planungsverfahren und einen möglichst offenen Umgang mit Schwierigkeiten.
gez:
Stephanie Epple
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