Mit Erdgas-Brennwerttechnik und Solaranlage Geld sparen und

 Förderprogramm Erdgas+Solar
Duschen,
Klima
schonen,
Geld
sparen?
nn ich.
Mit Erdgas-Brennwerttechnik
und Solaranlage Geld sparen und
Förderung sichern.
Mit Erdgas-Brennwerttechnik und einer Solaranlage
Förderung mitnehmen und sparen. Mitten im Sommer,
die Sonne scheint, 30 Grad. Die Heizung springt an und
verbrennt munter Heizöl. Muss das sein?
Über tausend Euro für eine neue Heizung.
Heizen und duschen Sie mit der Sonne und sauberem Erdgas. Oft reicht die Solaranlage zum Duschen und Baden aus. Sparsam,
geruchsfrei und ohne giftige Abgase. Ansonsten greift die Erdgas-Brennwerttechnikheizung der Solaranlage unter die Arme.
Umweltschonendes Erdgas verbrennt hauptsächlich zu Wasser und CO2. Und weil das gut fürs Klima und die Umwelt ist, fördern
wir Erdgas+Solar mit über tausend Euro.
Vorteile Erdgas-Brennwert
spart bis zu 20 % Energie gegenüber alten Heizkesseln
höchster Komfort (geruch- und staubfrei)
macht sich schnell bezahlt
platzsparend
verbrennt sauber (Reinigung nur alle zwei Jahre)
Förderung bis zu 750 Euro
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arSol
Erdgas-BrennwertHeizkessel
Vorteile solarthermische Anlage
Wärmespeicher
deckt bis zu 25 % des Energiebedarfs:
umwelt- und klimafreundlich
lange Lebensdauer der Anlage
erfüllt die gesetzlichen Anforderungen
(EWärmeG, EnEV, EEG)
Förderung bis zu 300 Euro
Heizkreislauf
Erdgasversorgung
Mehr Platz, weniger Energie.
Erdgas-Brennwertgeräte sparen bis zu 20 % Energie gegenüber
älteren Heizkesseln. Und benötigt nur etwa einen Quadratmeter
Platz, einen Öltank z.B. brauchen Sie auch nicht. Und weil Erdgas
ruß- und staubfrei verbrennt, kommt der Schornsteinfeger nur
noch alle zwei Jahre vorbei.
Trinkwasserversorgung
Die Sonne wärmt, die Gasbrennwerttechnik unterstützt und
Sie schützen die Wärme im Pufferspeicher.
Fördergelder
Objekt Kesselnennleistung
Erdgas-Heizkessel (Euro)
Solar (Euro)
< 30 kW
500
200
700
> 30 kW
750
300
1.050
Jetzt 1.050 Euro Förderung sichern!
Erdgas+Solar (Euro)
Antrag auf Förderung eines Erdgas-Heizkessels
und/oder einer thermischen Solaranlage
Stadtwerke Karlsruhe GmbH
Daxlander Str. 72
76185 Karlsruhe
Wird von den Stadtwerken Karlsruhe ausgefüllt
Förderbetrag:
Euro
Datum
Unterschrift Stadtwerke Karlsruhe
Bitte den Förderantrag vollständig und gut lesbar
in Druckbuchstaben ausfüllen sowie eine Kopie der
Rechnung des Installationsbetriebes beilegen.
Gefördert werden soll (Zutreffendes bitte ankreuzen)
Erdgas-Heizkessel
thermische Solaranlage
Angaben zur neuen Anlage
Antragsteller
Heizungsanlage (Hersteller/Modell/Typ)
Name, Vorname
Firma
Kesselnennleistung
Straße, Hausnummer
kW
Warmwasserbereitung
Zentral über Heizung (auch Solar)
PLZ, Ort
elektrisch dezentral
Solaranlage (Hersteller/Modell/Typ)
Telefon, Fax
Nutzung
E-Mail
nur Trinkwassererwärmung
Zu förderndes Objekt
Speichergröße
Heizung und Trinkwassererwärmung
Kollektorfläche
m2
Installationsbetrieb
Straße, Hausnummer
Datum der Inbetriebnahme
PLZ, Ort
Gebäude-Baujahr
Liter
Wohnfläche
m2
Gebäude-Typ
Etagenwohnung
Einfamilien-Haus
Mehrfamilien-Haus mit
freistehend
Reihenendhaus
Wohnungen
Reihenmittelhaus
Hauseigentümer
Die Bedingungen des Förderprogramms erkenne ich an. Ich erkläre hiermit
mein Einverständnis, dass die durch dieses Formular und den beigefügten
Unterlagen erhobenen personenbezogenen Daten durch die Stadtwerke
Karlsruhe GmbH zur Abwicklung des Förderprogramms verarbeitet und
genutzt werden.
Mieter (bitte Einwilligung des Eigentümers vorlegen)
Bisheriger Brennstoff
Hauseigentümer
Ort, Datum
Unterschrift des Antragstellers
1. G
egenstand der Förderung
1.1 Im Gebäudestand wird der Austausch bzw. die Umstellung eines Wärme­
4. Höhe des Förderbetrages
Der Förderbetrag ist – auch bei der Solaranlage – nach der Nennleistung des
erzeugers auf eine Erdgasversorgung gefördert, der bisher nicht Erdgas oder
zugeordneten Heizkessels gestaffelt und beinhaltet die gesetzliche Mehr­
Fernwärme verwendet.
wertsteuer. Die konkreten Förderbeträge sind der aktuellen Infobroschüre
1.2 Im Neubau werden Erdgas-Zentralheizungsanlagen mit einer thermischen
„Erdgas plus Solar“ zu entnehmen. Dieses Förderprogramm ist mit den
Solaranlage gefördert, welche die Vorgaben des EEWärmeG für Neubauten
Förderprogrammen des Bundes und des Landes kombinierbar.
erfüllen.
1.3 Solaranlagen: Die Anlage muss integrierter Bestandteil einer Erdgas­
5. A
uszahlung der Fördersumme
heizungs- und/oder Trinkwassererwärmungsanlage sein, die ein Gebäude
Die Fördersumme wird nach Prüfung des Antrages ausschließlich mit der
versorgt. Es wird zugrunde gelegt, dass sich die Größe der zu fördernden
Energieabrechnung (Erdgasliefervertrag) des Antragsstellers verrechnet.
Solaranlage an den gültigen gesetzlichen Vorgaben orientiert.
Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt als Guthaben auf vier Jahre auf­
geteilt, und wird in der Energieabrechnung einmal jährlich für die zugehörige
2. Antragsberechtigung
Verbrauchsstelle verrechnet, sofern und solange die Voraussetzung gemäß
Das Förderprogramm gilt für Heizgaskunden der Stadtwerke Karlsruhe,
Ziffer 2 gegeben ist. Bei vorzeitiger Beendigung des Liefervertrages entfällt
deren zu fördernde Anlage sich auf einem Anwesen oder einem Gebäude in­
der Restbetrag der Förderung.
nerhalb des Grundversorgungs-Gebietes der Stadtwerke (in der Regel mit
dem Stadtgebiet von Karlsruhe und Rheinstetten übereinstimmend) befindet.
Wohnungsbaugesellschaften, die selbst nicht Nutzer des betroffenen Ge­
Der Antragsteller muss Eigentümer der zu fördernden Anlage sein. Jede
bäudes sind oder Eigentümer, die das betreffende Gebäude nicht bewohnen,
Anlage kann nur einmal gefördert werden. Voraussetzung für die Förderung
können stattdessen eine Provision in gleicher Höhe in Anspruch nehmen.
ist das Vor­liegen bzw. der Abschluss eines Erdgas-Liefervertrages für das
Voraussetzung ist die Vermittlung eines Erdgasliefervertrages für das betrof­
betroffene Objekt mit den Stadtwerken.
fene Gebäude.
3. Förderantrag
6. Rückzahlungsverpflichtung
Berücksichtigt werden nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene
Der Förderbetrag ist vom Antragsteller unverzüglich zurückzuzahlen, wenn
Förderanträge in vorliegendem Formular. Der Antragsteller bestätigt mit
die Förderung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt wurde.
seiner Unterschrift die Richtigkeit aller Angaben sowie alle Förderbedin­
gungen in vollem Umfang zur Kenntnis genommen haben. Die Stadtwerke
7. S
onstige Regelungen
Karls­r uhe behalten sich eine Besichtigung der Anlage vor. Der Förderantrag
Eine Haftung der Stadtwerke Karlsruhe GmbH in Zusammenhang mit der
muss bis spätestens 3 Monate nach Inbetriebnahme der geförderten Anlage
Förderung ist ausgeschlossen. Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH behält sich
bei den Stadtwerken eingegangen sein. Mit dem Antrag muss eine Kopie
vor, das Förderprogramm jederzeit zu beenden oder inhaltlich zu ändern
der Rechnung des Installationsbetriebes eingereicht werden, aus der hervor­
(Überschreitung des Gesamtfördervolumens). Ein Rechtsanspruch auf die
geht, dass es sich um eine Erdgas-Heizungsanlage und/oder thermische
Förderung besteht grundsätzlich nicht.
Solar­anlage gemäß Ziffer 1 handelt.
Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass die von ihm erhobenen Daten zur
Werbung und zur Markt- bzw. Meinungsforschung für eigene Zwecke durch
die Stadtwerke Karlsruhe verarbeitet und genutzt werden können.
Was können wir für Sie tun?
Energieberatung
Kundencenter, Kaiserstraße 182, 76133 Karlsruhe, Telefon 0721 599-2121
[email protected]
Stadtwerke Karlsruhe GmbH
Daxlander Staße 72 76185 Karlsruhe
www.stadtwerke-karlsruhe.de
Konzept und Realisation: Hübner & Sturk Werbeagentur, Bensheim
Allgemeine Förderbedingungen
Erdgas+Solar