Förderprogramm Erdgas+Solar Duschen, Klima schonen, Geld sparen? nn ich. Mit Erdgas-Brennwerttechnik und Solaranlage Geld sparen und Förderung sichern. Mit Erdgas-Brennwerttechnik und einer Solaranlage Förderung mitnehmen und sparen. Mitten im Sommer, die Sonne scheint, 30 Grad. Die Heizung springt an und verbrennt munter Heizöl. Muss das sein? Über tausend Euro für eine neue Heizung. Heizen und duschen Sie mit der Sonne und sauberem Erdgas. Oft reicht die Solaranlage zum Duschen und Baden aus. Sparsam, geruchsfrei und ohne giftige Abgase. Ansonsten greift die Erdgas-Brennwerttechnikheizung der Solaranlage unter die Arme. Umweltschonendes Erdgas verbrennt hauptsächlich zu Wasser und CO2. Und weil das gut fürs Klima und die Umwelt ist, fördern wir Erdgas+Solar mit über tausend Euro. Vorteile Erdgas-Brennwert spart bis zu 20 % Energie gegenüber alten Heizkesseln höchster Komfort (geruch- und staubfrei) macht sich schnell bezahlt platzsparend verbrennt sauber (Reinigung nur alle zwei Jahre) Förderung bis zu 750 Euro r kto le Kol arSol Erdgas-BrennwertHeizkessel Vorteile solarthermische Anlage Wärmespeicher deckt bis zu 25 % des Energiebedarfs: umwelt- und klimafreundlich lange Lebensdauer der Anlage erfüllt die gesetzlichen Anforderungen (EWärmeG, EnEV, EEG) Förderung bis zu 300 Euro Heizkreislauf Erdgasversorgung Mehr Platz, weniger Energie. Erdgas-Brennwertgeräte sparen bis zu 20 % Energie gegenüber älteren Heizkesseln. Und benötigt nur etwa einen Quadratmeter Platz, einen Öltank z.B. brauchen Sie auch nicht. Und weil Erdgas ruß- und staubfrei verbrennt, kommt der Schornsteinfeger nur noch alle zwei Jahre vorbei. Trinkwasserversorgung Die Sonne wärmt, die Gasbrennwerttechnik unterstützt und Sie schützen die Wärme im Pufferspeicher. Fördergelder Objekt Kesselnennleistung Erdgas-Heizkessel (Euro) Solar (Euro) < 30 kW 500 200 700 > 30 kW 750 300 1.050 Jetzt 1.050 Euro Förderung sichern! Erdgas+Solar (Euro) Antrag auf Förderung eines Erdgas-Heizkessels und/oder einer thermischen Solaranlage Stadtwerke Karlsruhe GmbH Daxlander Str. 72 76185 Karlsruhe Wird von den Stadtwerken Karlsruhe ausgefüllt Förderbetrag: Euro Datum Unterschrift Stadtwerke Karlsruhe Bitte den Förderantrag vollständig und gut lesbar in Druckbuchstaben ausfüllen sowie eine Kopie der Rechnung des Installationsbetriebes beilegen. Gefördert werden soll (Zutreffendes bitte ankreuzen) Erdgas-Heizkessel thermische Solaranlage Angaben zur neuen Anlage Antragsteller Heizungsanlage (Hersteller/Modell/Typ) Name, Vorname Firma Kesselnennleistung Straße, Hausnummer kW Warmwasserbereitung Zentral über Heizung (auch Solar) PLZ, Ort elektrisch dezentral Solaranlage (Hersteller/Modell/Typ) Telefon, Fax Nutzung E-Mail nur Trinkwassererwärmung Zu förderndes Objekt Speichergröße Heizung und Trinkwassererwärmung Kollektorfläche m2 Installationsbetrieb Straße, Hausnummer Datum der Inbetriebnahme PLZ, Ort Gebäude-Baujahr Liter Wohnfläche m2 Gebäude-Typ Etagenwohnung Einfamilien-Haus Mehrfamilien-Haus mit freistehend Reihenendhaus Wohnungen Reihenmittelhaus Hauseigentümer Die Bedingungen des Förderprogramms erkenne ich an. Ich erkläre hiermit mein Einverständnis, dass die durch dieses Formular und den beigefügten Unterlagen erhobenen personenbezogenen Daten durch die Stadtwerke Karlsruhe GmbH zur Abwicklung des Förderprogramms verarbeitet und genutzt werden. Mieter (bitte Einwilligung des Eigentümers vorlegen) Bisheriger Brennstoff Hauseigentümer Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers 1. G egenstand der Förderung 1.1 Im Gebäudestand wird der Austausch bzw. die Umstellung eines Wärme 4. Höhe des Förderbetrages Der Förderbetrag ist – auch bei der Solaranlage – nach der Nennleistung des erzeugers auf eine Erdgasversorgung gefördert, der bisher nicht Erdgas oder zugeordneten Heizkessels gestaffelt und beinhaltet die gesetzliche Mehr Fernwärme verwendet. wertsteuer. Die konkreten Förderbeträge sind der aktuellen Infobroschüre 1.2 Im Neubau werden Erdgas-Zentralheizungsanlagen mit einer thermischen „Erdgas plus Solar“ zu entnehmen. Dieses Förderprogramm ist mit den Solaranlage gefördert, welche die Vorgaben des EEWärmeG für Neubauten Förderprogrammen des Bundes und des Landes kombinierbar. erfüllen. 1.3 Solaranlagen: Die Anlage muss integrierter Bestandteil einer Erdgas 5. A uszahlung der Fördersumme heizungs- und/oder Trinkwassererwärmungsanlage sein, die ein Gebäude Die Fördersumme wird nach Prüfung des Antrages ausschließlich mit der versorgt. Es wird zugrunde gelegt, dass sich die Größe der zu fördernden Energieabrechnung (Erdgasliefervertrag) des Antragsstellers verrechnet. Solaranlage an den gültigen gesetzlichen Vorgaben orientiert. Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt als Guthaben auf vier Jahre auf geteilt, und wird in der Energieabrechnung einmal jährlich für die zugehörige 2. Antragsberechtigung Verbrauchsstelle verrechnet, sofern und solange die Voraussetzung gemäß Das Förderprogramm gilt für Heizgaskunden der Stadtwerke Karlsruhe, Ziffer 2 gegeben ist. Bei vorzeitiger Beendigung des Liefervertrages entfällt deren zu fördernde Anlage sich auf einem Anwesen oder einem Gebäude in der Restbetrag der Förderung. nerhalb des Grundversorgungs-Gebietes der Stadtwerke (in der Regel mit dem Stadtgebiet von Karlsruhe und Rheinstetten übereinstimmend) befindet. Wohnungsbaugesellschaften, die selbst nicht Nutzer des betroffenen Ge Der Antragsteller muss Eigentümer der zu fördernden Anlage sein. Jede bäudes sind oder Eigentümer, die das betreffende Gebäude nicht bewohnen, Anlage kann nur einmal gefördert werden. Voraussetzung für die Förderung können stattdessen eine Provision in gleicher Höhe in Anspruch nehmen. ist das Vorliegen bzw. der Abschluss eines Erdgas-Liefervertrages für das Voraussetzung ist die Vermittlung eines Erdgasliefervertrages für das betrof betroffene Objekt mit den Stadtwerken. fene Gebäude. 3. Förderantrag 6. Rückzahlungsverpflichtung Berücksichtigt werden nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Der Förderbetrag ist vom Antragsteller unverzüglich zurückzuzahlen, wenn Förderanträge in vorliegendem Formular. Der Antragsteller bestätigt mit die Förderung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt wurde. seiner Unterschrift die Richtigkeit aller Angaben sowie alle Förderbedin gungen in vollem Umfang zur Kenntnis genommen haben. Die Stadtwerke 7. S onstige Regelungen Karlsr uhe behalten sich eine Besichtigung der Anlage vor. Der Förderantrag Eine Haftung der Stadtwerke Karlsruhe GmbH in Zusammenhang mit der muss bis spätestens 3 Monate nach Inbetriebnahme der geförderten Anlage Förderung ist ausgeschlossen. Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH behält sich bei den Stadtwerken eingegangen sein. Mit dem Antrag muss eine Kopie vor, das Förderprogramm jederzeit zu beenden oder inhaltlich zu ändern der Rechnung des Installationsbetriebes eingereicht werden, aus der hervor (Überschreitung des Gesamtfördervolumens). Ein Rechtsanspruch auf die geht, dass es sich um eine Erdgas-Heizungsanlage und/oder thermische Förderung besteht grundsätzlich nicht. Solaranlage gemäß Ziffer 1 handelt. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass die von ihm erhobenen Daten zur Werbung und zur Markt- bzw. Meinungsforschung für eigene Zwecke durch die Stadtwerke Karlsruhe verarbeitet und genutzt werden können. Was können wir für Sie tun? Energieberatung Kundencenter, Kaiserstraße 182, 76133 Karlsruhe, Telefon 0721 599-2121 [email protected] Stadtwerke Karlsruhe GmbH Daxlander Staße 72 76185 Karlsruhe www.stadtwerke-karlsruhe.de Konzept und Realisation: Hübner & Sturk Werbeagentur, Bensheim Allgemeine Förderbedingungen Erdgas+Solar
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