Antrag auf Förderung einer Erdgas-Heizkessel-Modernisierung: Abwrackprämie und ggf. einer thermischen Solaranlage Stadtwerke Karlsruhe GmbH Energieberatung Kaiserstraße Kaiserstraße 182 76133 Karlsruhe Wird von den Stadtwerken Karlsruhe ausgefüllt E Förderbetrag: DatumUnterschrift Stadtwerke Karlsruhe Bitte den Förderantrag vollständig und gut lesbar in Druckbuchstaben ausfüllen sowie eine Kopie der Rechnung des Installationsbetriebes beilegen. Gefördert werden soll (Zutreffendes bitte ankreuzen): Erdgas-Heizkessel-Modernisierung (Abwrackprämie) Thermische Solaranlage Angaben zur neuen Anlage Antragsteller Heizungsanlage Name, Vorname (Hersteller / Modell / Typ) __________________________________________________________________ Firma Kesselnennleistung _____________kW Straße, Hausnummer Warmwasserbereitung Zentral über Heizung PLZ, Ort Solaranlage Telefon, Fax elektrisch dezentral (Hersteller / Modell / Typ) Nutzung E-Mail nur Trinkwassererwärmung Speichergröße ________________Liter Zu förderndes Objekt Heizung und Trinkwassererwärmung Kollektorfläche _________________m2 Installationsbetrieb ______________________________________________ Straße, Hausnummer ______________________________________________ Wohnfläche Gebäude-Typ Etagenwohnung freistehend Einfamilienhaus Reihenendhaus Mehrfamilienhaus mit ____ Wg. Reihenmittelhaus Hauseigentümer Mieter (bitte Einwilligung des Eigentümers vorlegen) m2 Die Bedingungen des Förderprogramms erkenne ich an. Ich erkläre hiermit mein Einverständnis, dass die durch dieses Formular und den beigefügten Unterlagen erhobenen personenbezogenen Daten durch die Stadtwerke Karlsruhe GmbH zur Abwicklung des Förderprogramms verarbeitet und genutzt werden. Ort, Datum www.stadtwerke-karlsruhe.de Unterschrift des Antragstellers Original für Stadtwerke Karlsruhe bestimmt, Kopie für Ihre Unterlagen Datum der Inbetriebnahme PLZ, Ort Gebäude-Baujahr Stand 04/15 __________________________________________________________________ Antrag auf Förderung einer Erdgas-Heizkessel-Modernisierung: Abwrackprämie und ggf. einer thermischen Solaranlage Stadtwerke Karlsruhe GmbH Energieberatung Kaiserstraße Kaiserstraße 182 76133 Karlsruhe Wird von den Stadtwerken Karlsruhe ausgefüllt E Förderbetrag: DatumUnterschrift Stadtwerke Karlsruhe E I P O Bitte den Förderantrag vollständig und gut lesbar in Druckbuchstaben ausfüllen sowie eine Kopie der Rechnung des Installationsbetriebes beilegen. K Gefördert werden soll (Zutreffendes bitte ankreuzen): Erdgas-Heizkessel-Modernisierung (Abwrackprämie) Thermische Solaranlage Antragsteller Angaben zur neuen Anlage Heizungsanlage Name, Vorname (Hersteller / Modell / Typ) __________________________________________________________________ Firma Kesselnennleistung _____________kW Straße, Hausnummer Warmwasserbereitung Zentral über Heizung PLZ, Ort Solaranlage Telefon, Fax elektrisch dezentral (Hersteller / Modell / Typ) Nutzung E-Mail nur Trinkwassererwärmung Speichergröße ________________Liter Zu förderndes Objekt Heizung und Trinkwassererwärmung Kollektorfläche _________________m2 Installationsbetrieb ______________________________________________ Straße, Hausnummer ______________________________________________ Wohnfläche Gebäude-Typ Etagenwohnung freistehend Einfamilienhaus Reihenendhaus Mehrfamilienhaus mit ____ Wg. Reihenmittelhaus Hauseigentümer Mieter (bitte Einwilligung des Eigentümers vorlegen) m2 Die Bedingungen des Förderprogramms erkenne ich an. Ich erkläre hiermit mein Einverständnis, dass die durch dieses Formular und den beigefügten Unterlagen erhobenen personenbezogenen Daten durch die Stadtwerke Karlsruhe GmbH zur Abwicklung des Förderprogramms verarbeitet und genutzt werden. Ort, Datum www.stadtwerke-karlsruhe.de Unterschrift des Antragstellers Original für Stadtwerke Karlsruhe bestimmt, Kopie für Ihre Unterlagen Datum der Inbetriebnahme PLZ, Ort Gebäude-Baujahr Stand 04/15 __________________________________________________________________ Allgemeine Förderbedingungen Abwrackprämie 2. Die Abwrackprämie wird für die Modernisierung eines alten Erdgas-Heizkessels gewährt. Beim Heizkesseltausch ist das aktuelle Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) zu beachten. 3.Die Solaranlage muss integrierter Bestandteil der Heizungsanlage sein. Es wird zugrunde gelegt, dass sich die Größe der zu fördernden Solaranlage an den gültigen gesetzlichen Vorgaben orientiert. 4. Berücksichtigt werden nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Förderanträge in vorliegendem Formular. Der Antragsteller bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit aller Angaben sowie alle Förderbedingungen in vollem Umfang zur Kenntnis genommen zu haben. Die Stadtwerke behalten sich eine Besichtigung der Anlage vor. 5. Der Förderantrag muss spätestens 3 Monate nach Inbetriebnahme der zu fördernden Anlage bei den Stadtwerken eingegangen sein. Mit dem Antrag muss eine Kopie der Rechnung des Installationsbetriebes eingereicht werden aus der hervorgeht, dass es sich um eine erdgasbetriebene Heizungsanlage handelt. 6. Voraussetzung für die Förderung ist das Vorliegen bzw. der Abschluss des Erdgas-Sondervertrages Vorteilsgas in Karlsruhe und Rheinstetten sowie BadnerGas im regionalen Versorgungsgebiet für das betroffene Objekt mit den Stadtwerken. Stadtwerke Karlsruhe GmbH Energieberatung Kaiserstraße Kaiserstraße 182 76133 Karlsruhe Tel. 0721 599-2121 Fax 0721 599-2319 www.stadtwerke-karlsruhe.de 7.Die Fördersumme wird nach Prüfung des Antrages ausschließlich mit der Energieabrechnung (Erdgasliefervertrag) des Antragstellers verrechnet. Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt als Guthaben auf vier Jahre aufgeteilt und wird in der Energie abrechnung einmal jährlich für die zugehörige Verbrauchsstelle verrechnet, sofern und solange die Voraussetzung gemäß Ziffer 6 gegeben ist. Bei vorzeitiger Beendigung des Liefervertrages entfällt der Restbetrag der Förderung. 8.Der Förderbetrag ist vom Antragsteller unverzüglich zurückzuzahlen, wenn die Förderung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt wurde. 9.Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht. Das Förderprogramm ist mit anderen Förderprogrammen der Stadtwerke, des Bundes und des Landes kombinierbar. 10.Das Förderprogramm läuft max. bis zum 30.09.2015. Die Stadtwerke behalten sich vor, das Förderprogramm jederzeit zu beenden oder inhaltlich zu ändern (z. B. bei Überschreitung des vorgehaltenen Gesamtfördervolumens). 11. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass die von ihm erhobenen Daten zur Werbung und zur Markt- bzw. Meinungsforschung für eigene Zwecke durch die Stadtwerke verarbeitet und genutzt werden können. [email protected] www.stadtwerke-karlsruhe.de Stand 04/15 1.Das Förderprogramm gilt für Erdgaskunden der Stadtwerke Karlsruhe. Der Antragsteller muss Eigentümer der zu fördernden Anlage sein. Jede Anlage kann nur einmal gefördert werden.
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