Förderantrag - Stadtwerke Karlsruhe

Antrag auf Förderung einer Erdgas-Heizkessel-Modernisierung:
Abwrackprämie und ggf. einer thermischen Solaranlage
Stadtwerke Karlsruhe GmbH
Energieberatung Kaiserstraße
Kaiserstraße 182
76133 Karlsruhe
Wird von den Stadtwerken Karlsruhe ausgefüllt
E
Förderbetrag:
DatumUnterschrift Stadtwerke Karlsruhe
Bitte den Förderantrag vollständig und gut lesbar in Druckbuchstaben ausfüllen
sowie eine Kopie der Rechnung des Installationsbetriebes beilegen.
Gefördert werden soll (Zutreffendes bitte ankreuzen):
Erdgas-Heizkessel-Modernisierung (Abwrackprämie)
Thermische Solaranlage
Angaben zur neuen Anlage
Antragsteller
Heizungsanlage
Name, Vorname
(Hersteller / Modell / Typ)
__________________________________________________________________
Firma
Kesselnennleistung _____________kW
Straße, Hausnummer
Warmwasserbereitung
Zentral über Heizung
PLZ, Ort
Solaranlage
Telefon, Fax
elektrisch dezentral
(Hersteller / Modell / Typ)
Nutzung
E-Mail
nur Trinkwassererwärmung
Speichergröße ________________Liter
Zu förderndes Objekt
Heizung und Trinkwassererwärmung
Kollektorfläche _________________m2
Installationsbetrieb
______________________________________________
Straße, Hausnummer
______________________________________________
Wohnfläche
Gebäude-Typ
Etagenwohnung
freistehend
Einfamilienhaus
Reihenendhaus
Mehrfamilienhaus mit ____ Wg.
Reihenmittelhaus
Hauseigentümer
Mieter (bitte Einwilligung des Eigentümers vorlegen)
m2
Die Bedingungen des Förderprogramms erkenne ich an. Ich erkläre hiermit mein
Einverständnis, dass die durch dieses Formular und den beigefügten Unterlagen erhobenen personenbezogenen Daten durch die Stadtwerke Karlsruhe GmbH zur Abwicklung
des Förderprogramms verarbeitet und genutzt werden.
Ort, Datum
www.stadtwerke-karlsruhe.de
Unterschrift des Antragstellers
Original für Stadtwerke Karlsruhe bestimmt, Kopie für Ihre Unterlagen
Datum der Inbetriebnahme
PLZ, Ort
Gebäude-Baujahr
Stand 04/15
__________________________________________________________________
Antrag auf Förderung einer Erdgas-Heizkessel-Modernisierung:
Abwrackprämie und ggf. einer thermischen Solaranlage
Stadtwerke Karlsruhe GmbH
Energieberatung Kaiserstraße
Kaiserstraße 182
76133 Karlsruhe
Wird von den Stadtwerken Karlsruhe ausgefüllt
E
Förderbetrag:
DatumUnterschrift Stadtwerke Karlsruhe
E
I
P
O
Bitte den Förderantrag vollständig und gut lesbar in Druckbuchstaben ausfüllen
sowie eine Kopie der Rechnung des Installationsbetriebes beilegen.
K
Gefördert werden soll (Zutreffendes bitte ankreuzen):
Erdgas-Heizkessel-Modernisierung (Abwrackprämie)
Thermische Solaranlage
Antragsteller
Angaben zur neuen Anlage
Heizungsanlage
Name, Vorname
(Hersteller / Modell / Typ)
__________________________________________________________________
Firma
Kesselnennleistung _____________kW
Straße, Hausnummer
Warmwasserbereitung
Zentral über Heizung
PLZ, Ort
Solaranlage
Telefon, Fax
elektrisch dezentral
(Hersteller / Modell / Typ)
Nutzung
E-Mail
nur Trinkwassererwärmung
Speichergröße ________________Liter
Zu förderndes Objekt
Heizung und Trinkwassererwärmung
Kollektorfläche _________________m2
Installationsbetrieb
______________________________________________
Straße, Hausnummer
______________________________________________
Wohnfläche
Gebäude-Typ
Etagenwohnung
freistehend
Einfamilienhaus
Reihenendhaus
Mehrfamilienhaus mit ____ Wg.
Reihenmittelhaus
Hauseigentümer
Mieter (bitte Einwilligung des Eigentümers vorlegen)
m2
Die Bedingungen des Förderprogramms erkenne ich an. Ich erkläre hiermit mein
Einverständnis, dass die durch dieses Formular und den beigefügten Unterlagen erhobenen personenbezogenen Daten durch die Stadtwerke Karlsruhe GmbH zur Abwicklung
des Förderprogramms verarbeitet und genutzt werden.
Ort, Datum
www.stadtwerke-karlsruhe.de
Unterschrift des Antragstellers
Original für Stadtwerke Karlsruhe bestimmt, Kopie für Ihre Unterlagen
Datum der Inbetriebnahme
PLZ, Ort
Gebäude-Baujahr
Stand 04/15
__________________________________________________________________
Allgemeine Förderbedingungen Abwrackprämie
2.
Die Abwrackprämie wird für die Modernisierung eines alten
Erdgas-Heizkessels gewährt. Beim Heizkesseltausch ist das aktuelle
Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) zu beachten.
3.Die Solaranlage muss integrierter Bestandteil der Heizungsanlage
sein. Es wird zugrunde gelegt, dass sich die Größe der zu fördernden
Solaranlage an den gültigen gesetzlichen Vorgaben orientiert.
4. Berücksichtigt werden nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Förderanträge in vorliegendem Formular. Der Antragsteller bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit aller
Angaben sowie alle Förderbedingungen in vollem Umfang zur
Kenntnis genommen zu haben. Die Stadtwerke behalten sich eine
Besichtigung der Anlage vor.
5. Der Förderantrag muss spätestens 3 Monate nach Inbetriebnahme der zu fördernden Anlage bei den Stadtwerken eingegangen sein. Mit dem Antrag muss eine Kopie der Rechnung des
Installa­tionsbetriebes eingereicht werden aus der hervorgeht, dass
es sich um eine erdgasbetriebene Heizungsanlage handelt.
6.
Voraussetzung für die Förderung ist das Vorliegen bzw. der
Abschluss des Erdgas-Sondervertrages Vorteilsgas in Karlsruhe
und Rheinstetten sowie BadnerGas im regionalen Versorgungsgebiet für das betroffene Objekt mit den Stadtwerken.
Stadtwerke Karlsruhe GmbH
Energieberatung Kaiserstraße
Kaiserstraße 182
76133 Karlsruhe
Tel. 0721 599-2121
Fax 0721 599-2319
www.stadtwerke-karlsruhe.de
7.Die Fördersumme wird nach Prüfung des Antrages ausschließlich
mit der Energieabrechnung (Erdgasliefervertrag) des Antragstellers
verrechnet. Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt als
Guthaben auf vier Jahre aufgeteilt und wird in der Energie­
abrechnung einmal jährlich für die zugehörige Verbrauchsstelle
verrechnet, sofern und solange die Voraussetzung gemäß Ziffer 6
gegeben ist. Bei vorzeitiger Beendigung des Liefervertrages entfällt der Restbetrag der Förderung.
8.Der Förderbetrag ist vom Antragsteller unverzüglich zurückzuzahlen,
wenn die Förderung durch unrichtige oder unvollständige Angaben
erwirkt wurde.
9.Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht.
Das Förderprogramm ist mit anderen Förderprogrammen der
Stadtwerke, des Bundes und des Landes kombinierbar.
10.Das Förderprogramm läuft max. bis zum 30.09.2015. Die Stadtwerke behalten sich vor, das Förderprogramm jederzeit zu beenden
oder inhaltlich zu ändern (z. B. bei Überschreitung des vorgehaltenen Gesamtfördervolumens).
11. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass die von ihm erhobenen
Daten zur Werbung und zur Markt- bzw. Meinungsforschung für
eigene Zwecke durch die Stadtwerke verarbeitet und genutzt
werden können.
[email protected]
www.stadtwerke-karlsruhe.de
Stand 04/15
1.Das Förderprogramm gilt für Erdgaskunden der Stadtwerke
Karlsruhe. Der Antragsteller muss Eigentümer der zu fördernden
Anlage sein. Jede Anlage kann nur einmal gefördert werden.