Förderprogramm BHKW - Stadtwerke Karlsruhe

 Förderprogramm BHKW
Selber
machen
und
sparen?
nn ich.
Mit einem Blockheizkraftwerk
Strom und Wärme selber machen und
2.000 Euro Förderung mitnehmen.
Suchen Sie sich bei einem Holzgroßhändler das dickste
und schönste Eichenbrett aus. Zusägen, schleifen,
ölen, Beine dran. Ein solcher Tisch kostet woanders
locker 1.000 Euro. Selber machen spart Geld. Ähnlich
verhält es sich mit einem Blockheizkaftwerk.
Wozu kaufen, wenn man es selbst machen kann?
Mit einem leisen Erdgasmotor (etwa so groß wie eine Waschmaschine) erzeugen Sie Strom, den Sie vorrangig selbst nutzen. Die
Abwärme, die dabei entsteht, fließt in Ihr Heizungssystem und heizt Ihr Gebäude. Brauchen Sie mehr Strom, als Sie gerade erzeugen,
werden Sie automatisch vom Stromnetz versorgt. Erzeugen Sie zuviel, wird er ins Netz eingespeist und Sie erhalten die festgeschrie­
bene Vergütung. Mit einem BHKW sparen Sie nicht nur Geld, Sie machen sich auch unabhängier und schonen das Klima.
Die Vorteile eines Blockheizkraftwerkes
hoher Wirkungsgrad mit optimaler Brennstoffausnutzung
2.000 Euro Förderung
Befreiung von der Energiesteuer für das Erdgas
(aktuell 0,55 Cent/kWh)
Sie erhalten 8,00 Cent/kWh KWK-Zuschlag für den
einge­speisten Strom und 4,00 Cent/kWh KWK-Zuschlag
für den selbst genutzten Strom
Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen
(EEWärmeG, EWärmeG)
aktiver Beitrag zur CO2-Einsparung
BHKWs sind geeignet für Mehrfamilienhäuser, Gaststätten, Hotels,
kleinere Gewerbebetriebe, Kindergärten, Gärtnereien, Fitness­
center, Senioren- und Wohnheime und öffentliche Gebäude.
Wirtschaftlich ab etwa 5.000 Betriebs­
stunden pro Jahr
Je länger die Laufzeiten eines BHKWs, desto wirtschaftlicher.
Im Klartext: Ein BHKW rechnet sich umso schneller, je kontinuierlicher Ihr Wärme- und Strombedarf ist. Als erste Faustregel
gilt: ab 5.000 Betriebsstunden läuft ein BHKW wirtschaftlich.
Sprechen Sie uns an, wir erstellen Ihnen gerne eine Wirtschaft­
lichkeitsrechnung.
Nutzen Sie jetzt unser Förderprogramm, füllen Sie den anhängen­
den Antrag aus und sichern Sie sich 2.000 Euro.
Jetzt 2.000 Euro Förderung sichern!
Antrag auf Förderung eines
erdgasbetriebenen BHKW
Stadtwerke Karlsruhe GmbH
Energieberatung
76127 Karlsruhe
Wird von den Stadtwerken Karlsruhe ausgefüllt
Förderbetrag:
Euro
Datum
Unterschrift Stadtwerke Karlsruhe
Bitte den Förderantrag vollständig und gut lesbar in Druck­
buchstaben ausfüllen sowie eine Kopie der Rechnung des
Installationsbetriebes beilegen.
Angaben zur neuen Anlage
Antragsteller
BHKW (Hersteller/Modell/Typ)
Name, Vorname
Firma
Straße, Hausnummer
Wärmeleistung
kW
elektrische Leistung
kW
Spitzenlastkessel (Hersteller/Modell/Typ)
PLZ, Ort
Telefon, Fax
Wärmeleistung
E-Mail
Installationsbetrieb
Zu förderndes Objekt
kW
Datum der Inbetriebnahme
Straße, Hausnummer
Kosten der Anlage
Euro
PLZ, Ort
Gebäude-Baujahr
Wohn-/Gewerbefläche
Die Bedingungen des Förderprogramms erkenne ich an. Ich erkläre hiermit mein
Einverständnis, dass die durch dieses Formular und die beigefügten Unterlagen
erhobenen personenbezogenen Daten durch die Stadtwerke Karlsruhe GmbH
zur Abwicklung des Förderprogramms verarbeitet und genutzt werden.
Einfamilien-Haus
Mehrfamilien-Haus mit
m2
Wohnungen
Gewerbe:
Hauseigentümer
Mieter (bitte Einwilligung des Eigentümers vorlegen)
Bisheriger Brennstoff
Neubau
Ort, Datum
Unterschrift des Antragstellers
1. G
egenstand der Förderung
5. Auszahlung der Fördersumme
Gefördert werden neue, erdgasbetriebene BHKW-Anlagen (keine ge­
Die Fördersumme wird nach Prüfung des Antrages ausschließlich mit der
brauchten Module) mit einer elektrischen Leistung bis zu 25 kWel , welche
Energieabrechnung (Erdgasliefervertrag) des Antragsstellers verrechnet.
als hocheffizient eingestuft werden. Die Einbindung der Anlage durch den
Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt als Guthaben auf vier Jahre
Netz­be­treiber muss möglich sein. Nicht gefördert wird die Installation von
aufgeteilt, und wird in der Energieabrechnung einmal jährlich für die zuge­
BHKW-Anlagen in Objekten, die bereits mit Fernwärme versorgt werden oder
hörige Verbrauchsstelle verrechnet, sofern und solange die Voraussetzung
die sinnvoll an die Fernwärmeversorgung angeschlossen werden können.
gemäß Ziffer 2 gegeben ist. Bei vorzeitiger Beendigung des Liefervertrages
entfällt der Restbetrag der Förderung.
2. Antragsberechtigung
Das Förderprogramm gilt für Heizgaskunden der Stadtwerke Karlsruhe,
Wohnungsbaugesellschaften, die selbst nicht Nutzer des betroffenen Ge­
deren zu fördernde Anlage sich auf einem Anwesen oder einem Gebäude
bäudes sind oder Eigentümer, die das betreffende Gebäude nicht bewohnen,
innerhalb des Grundversorgungs-Gebietes der Stadtwerke (in der Regel mit
können stattdessen eine Provision in gleicher Höhe in Anspruch nehmen.
dem Stadtgebiet von Karlsruhe und Rheinstetten übereinstimmend) befindet.
Voraussetzung ist die Vermittlung eines Erdgasliefervertrages für das be­
Der Antragsteller muss Eigentümer der zu fördernden Anlage sein. Jede
troffene Gebäude.
Anlage kann nur einmal gefördert werden. Voraussetzung für die Förderung
ist das Vorliegen bzw. der Abschluss eines Erdgas-Liefervertrages für das
betroffene Objekt mit den Stadtwerken.
6. Rückzahlungsverpflichtung
Der Förderbetrag ist vom Antragsteller unverzüglich zurückzuzahlen, wenn
die Förderung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt wurde.
3. Förderantrag
Berücksichtigt werden nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene
7. S
onstige Regelungen
Förderanträge in vorliegendem Formular. Der Antragsteller bestätigt mit
Eine Haftung der Stadtwerke Karlsruhe GmbH in Zusammenhang mit der
seiner Unterschrift die Richtigkeit aller Angaben sowie alle Förderbedin­
Förderung ist ausgeschlossen. Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH behält sich
gungen in vollem Umfang zur Kenntnis genommen haben. Die Stadtwerke
vor, das Förderprogramm jederzeit zu beenden oder inhaltlich zu ändern
Karlsruhe behalten sich eine Besichtigung der Anlage vor. Der Förderantrag
(Überschreitung des Gesamtfördervolumens). Ein Rechtsanspruch auf die
muss bis spätestens 3 Monate nach Inbetriebnahme der geförderten Anlage
Förderung besteht grundsätzlich nicht. Der Kunde erklärt sich einverstanden,
bei den Stadtwerken eingegangen sein. Mit dem Antrag muss eine Kopie der
dass die von ihm erhobenen Daten zur Werbung und zur Markt- bzw.
Rechnung des Installationsbetriebes eingereicht werden, aus der hervorgeht,
Meinungsforschung für eigene Zwecke durch die Stadtwerke Karlsruhe
dass es sich um ein Blockheizkraftwerk gemäß Ziffer 1 handelt.
verarbeitet und genutzt werden können.
4. Höhe des Förderbetrages
Der Förderbetrag beträgt 2.000 Euro je Anlage und beinhaltet die geset­z­
liche Mehrwertsteuer. Werden mehrere BHKW-Module zu einer Heizanlage
kom­biniert (Kaskade), ist von einer ganzheitlichen Anlage auszugehen. Dieses
Förderprogramm ist mit dem Förderprogramm des Bundes und des Landes
kombinierbar.
Was können wir für Sie tun?
Energieberatung
Kundencenter, Kaiserstraße 182, 76133 Karlsruhe, Telefon 0721 599-2121
[email protected]
Stadtwerke Karlsruhe GmbH
Daxlander Staße 72 76185 Karlsruhe
www.stadtwerke-karlsruhe.de
Konzept und Realisation: Hübner & Sturk Werbeagentur, Bensheim
Allgemeine Förderbedingungen
BHKW