Förderprogramm BHKW Selber machen und sparen? nn ich. Mit einem Blockheizkraftwerk Strom und Wärme selber machen und 2.000 Euro Förderung mitnehmen. Suchen Sie sich bei einem Holzgroßhändler das dickste und schönste Eichenbrett aus. Zusägen, schleifen, ölen, Beine dran. Ein solcher Tisch kostet woanders locker 1.000 Euro. Selber machen spart Geld. Ähnlich verhält es sich mit einem Blockheizkaftwerk. Wozu kaufen, wenn man es selbst machen kann? Mit einem leisen Erdgasmotor (etwa so groß wie eine Waschmaschine) erzeugen Sie Strom, den Sie vorrangig selbst nutzen. Die Abwärme, die dabei entsteht, fließt in Ihr Heizungssystem und heizt Ihr Gebäude. Brauchen Sie mehr Strom, als Sie gerade erzeugen, werden Sie automatisch vom Stromnetz versorgt. Erzeugen Sie zuviel, wird er ins Netz eingespeist und Sie erhalten die festgeschrie bene Vergütung. Mit einem BHKW sparen Sie nicht nur Geld, Sie machen sich auch unabhängier und schonen das Klima. Die Vorteile eines Blockheizkraftwerkes hoher Wirkungsgrad mit optimaler Brennstoffausnutzung 2.000 Euro Förderung Befreiung von der Energiesteuer für das Erdgas (aktuell 0,55 Cent/kWh) Sie erhalten 8,00 Cent/kWh KWK-Zuschlag für den eingespeisten Strom und 4,00 Cent/kWh KWK-Zuschlag für den selbst genutzten Strom Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen (EEWärmeG, EWärmeG) aktiver Beitrag zur CO2-Einsparung BHKWs sind geeignet für Mehrfamilienhäuser, Gaststätten, Hotels, kleinere Gewerbebetriebe, Kindergärten, Gärtnereien, Fitness center, Senioren- und Wohnheime und öffentliche Gebäude. Wirtschaftlich ab etwa 5.000 Betriebs stunden pro Jahr Je länger die Laufzeiten eines BHKWs, desto wirtschaftlicher. Im Klartext: Ein BHKW rechnet sich umso schneller, je kontinuierlicher Ihr Wärme- und Strombedarf ist. Als erste Faustregel gilt: ab 5.000 Betriebsstunden läuft ein BHKW wirtschaftlich. Sprechen Sie uns an, wir erstellen Ihnen gerne eine Wirtschaft lichkeitsrechnung. Nutzen Sie jetzt unser Förderprogramm, füllen Sie den anhängen den Antrag aus und sichern Sie sich 2.000 Euro. Jetzt 2.000 Euro Förderung sichern! Antrag auf Förderung eines erdgasbetriebenen BHKW Stadtwerke Karlsruhe GmbH Energieberatung 76127 Karlsruhe Wird von den Stadtwerken Karlsruhe ausgefüllt Förderbetrag: Euro Datum Unterschrift Stadtwerke Karlsruhe Bitte den Förderantrag vollständig und gut lesbar in Druck buchstaben ausfüllen sowie eine Kopie der Rechnung des Installationsbetriebes beilegen. Angaben zur neuen Anlage Antragsteller BHKW (Hersteller/Modell/Typ) Name, Vorname Firma Straße, Hausnummer Wärmeleistung kW elektrische Leistung kW Spitzenlastkessel (Hersteller/Modell/Typ) PLZ, Ort Telefon, Fax Wärmeleistung E-Mail Installationsbetrieb Zu förderndes Objekt kW Datum der Inbetriebnahme Straße, Hausnummer Kosten der Anlage Euro PLZ, Ort Gebäude-Baujahr Wohn-/Gewerbefläche Die Bedingungen des Förderprogramms erkenne ich an. Ich erkläre hiermit mein Einverständnis, dass die durch dieses Formular und die beigefügten Unterlagen erhobenen personenbezogenen Daten durch die Stadtwerke Karlsruhe GmbH zur Abwicklung des Förderprogramms verarbeitet und genutzt werden. Einfamilien-Haus Mehrfamilien-Haus mit m2 Wohnungen Gewerbe: Hauseigentümer Mieter (bitte Einwilligung des Eigentümers vorlegen) Bisheriger Brennstoff Neubau Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers 1. G egenstand der Förderung 5. Auszahlung der Fördersumme Gefördert werden neue, erdgasbetriebene BHKW-Anlagen (keine ge Die Fördersumme wird nach Prüfung des Antrages ausschließlich mit der brauchten Module) mit einer elektrischen Leistung bis zu 25 kWel , welche Energieabrechnung (Erdgasliefervertrag) des Antragsstellers verrechnet. als hocheffizient eingestuft werden. Die Einbindung der Anlage durch den Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt als Guthaben auf vier Jahre Netzbetreiber muss möglich sein. Nicht gefördert wird die Installation von aufgeteilt, und wird in der Energieabrechnung einmal jährlich für die zuge BHKW-Anlagen in Objekten, die bereits mit Fernwärme versorgt werden oder hörige Verbrauchsstelle verrechnet, sofern und solange die Voraussetzung die sinnvoll an die Fernwärmeversorgung angeschlossen werden können. gemäß Ziffer 2 gegeben ist. Bei vorzeitiger Beendigung des Liefervertrages entfällt der Restbetrag der Förderung. 2. Antragsberechtigung Das Förderprogramm gilt für Heizgaskunden der Stadtwerke Karlsruhe, Wohnungsbaugesellschaften, die selbst nicht Nutzer des betroffenen Ge deren zu fördernde Anlage sich auf einem Anwesen oder einem Gebäude bäudes sind oder Eigentümer, die das betreffende Gebäude nicht bewohnen, innerhalb des Grundversorgungs-Gebietes der Stadtwerke (in der Regel mit können stattdessen eine Provision in gleicher Höhe in Anspruch nehmen. dem Stadtgebiet von Karlsruhe und Rheinstetten übereinstimmend) befindet. Voraussetzung ist die Vermittlung eines Erdgasliefervertrages für das be Der Antragsteller muss Eigentümer der zu fördernden Anlage sein. Jede troffene Gebäude. Anlage kann nur einmal gefördert werden. Voraussetzung für die Förderung ist das Vorliegen bzw. der Abschluss eines Erdgas-Liefervertrages für das betroffene Objekt mit den Stadtwerken. 6. Rückzahlungsverpflichtung Der Förderbetrag ist vom Antragsteller unverzüglich zurückzuzahlen, wenn die Förderung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt wurde. 3. Förderantrag Berücksichtigt werden nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene 7. S onstige Regelungen Förderanträge in vorliegendem Formular. Der Antragsteller bestätigt mit Eine Haftung der Stadtwerke Karlsruhe GmbH in Zusammenhang mit der seiner Unterschrift die Richtigkeit aller Angaben sowie alle Förderbedin Förderung ist ausgeschlossen. Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH behält sich gungen in vollem Umfang zur Kenntnis genommen haben. Die Stadtwerke vor, das Förderprogramm jederzeit zu beenden oder inhaltlich zu ändern Karlsruhe behalten sich eine Besichtigung der Anlage vor. Der Förderantrag (Überschreitung des Gesamtfördervolumens). Ein Rechtsanspruch auf die muss bis spätestens 3 Monate nach Inbetriebnahme der geförderten Anlage Förderung besteht grundsätzlich nicht. Der Kunde erklärt sich einverstanden, bei den Stadtwerken eingegangen sein. Mit dem Antrag muss eine Kopie der dass die von ihm erhobenen Daten zur Werbung und zur Markt- bzw. Rechnung des Installationsbetriebes eingereicht werden, aus der hervorgeht, Meinungsforschung für eigene Zwecke durch die Stadtwerke Karlsruhe dass es sich um ein Blockheizkraftwerk gemäß Ziffer 1 handelt. verarbeitet und genutzt werden können. 4. Höhe des Förderbetrages Der Förderbetrag beträgt 2.000 Euro je Anlage und beinhaltet die gesetz liche Mehrwertsteuer. Werden mehrere BHKW-Module zu einer Heizanlage kombiniert (Kaskade), ist von einer ganzheitlichen Anlage auszugehen. Dieses Förderprogramm ist mit dem Förderprogramm des Bundes und des Landes kombinierbar. Was können wir für Sie tun? Energieberatung Kundencenter, Kaiserstraße 182, 76133 Karlsruhe, Telefon 0721 599-2121 [email protected] Stadtwerke Karlsruhe GmbH Daxlander Staße 72 76185 Karlsruhe www.stadtwerke-karlsruhe.de Konzept und Realisation: Hübner & Sturk Werbeagentur, Bensheim Allgemeine Förderbedingungen BHKW
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