Staatshaftungsklage gegen Kanton Schwyz rollt an Nach der Haftungsklage gegen die Eindgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA (vgl. ‚Handelszeitung Online‘ S.2-5) ist die Staatshaftungsklage gegen den Kanton Schwyz nicht mehr weit. Nebst den hier schon dokumentierten Verfahrensfehlern und Unterlassungen, bzw. Täterbegünstigungen durch die Schwyzer Justiz, nehmen sich die Anwälte der IG IPCO noch weitere Anknüpfungspunkte vor. Das auffälligste Merkmal lieferten die Schwyzer Justizbosse Georg Boller (goldener Fallschirm) und Benno Annen (im Alters-Ruhestand), indem sie im Fall IPCO gleich 2x den Staatsanwalt auswechselten, mit dem Ziel, die Untersuchungen zu sabotieren. Die Ermittlungen des Vorgängers wurden tabuisiert oder sogar unzugänglich gemacht, der Nachfolger wurde auf Feld 1 zurück geschickt – und begann wieder von vorne. Sysiphus lässt grüssen. Die Justiz legte sich gleich selber von innen heraus lahm. So kam für die Strafuntersuchungen gegen IPCO ab März 2004 nicht etwa Staatsanwalt Dr. Roland Meier zum Zuge, obwohl er die Tricks und Koordinaten der Täter schon seit 7 Jahren bestens kannte1. Ihm wurde stattdessen Neuling lic.iur. Roland Flüeler vor die Nase gesetzt. Staatsanwalt Meier musste seinen Kenntnisstand zur Niggli-Bande, den er seit Juni 2007 im Solde des Steuerzahlers erworben und angereichert hatte, für sich alleine behalten. Flüeler fing im März 2004 wieder von vorne an. Gleiches begab sich 2012, als Staatsanwalt Flüeler erstmals Anklage gegen Niggli, Reina und Duss erhob. Der damalige Kantonsgerichtspräsident Martin Ziegler (goldener Fallschirm) sandte die Anklage wegen zu seriös zur Verbesserung zurück. Daraufhin wurde Flüeler weggemobbt (vgl. sein Rundschreiben an die Gläubiger auf S.6-9). Flüelers Nachfolger Frédéric Störi wurde von Annen & Boller & Ziegler untersagt, irgend etwas bei seinem Vorgänger Flüeler zu IPCO zu erfragen. Letzterer hatte seit März 2004 rund 150 Bundesordner voller Akten aus 8-jährigen Strafuntersuchungen angelegt. Dieser Aktenberg stiess beim (nun endlich) genehmen Staatsanwalt Frédéric Störi nur auf dünnes Interesse. Seine schmalbrüstige (und deshalb nun) zugelassene Anklage liess entscheidrelevante Teile der Ermittlungen aus den Strafuntersuchungen seines Vorgängers haufenweise aus. Noch krasser hatte nur das Schwyzer Strafgericht die Akten ignoriert, das am 11./12. April 2013 zum Fall IPCO tagte. Laut Prozessbeobachtern kannte das Gericht die Akten nicht (eventuell ging aber auch nur der Schlüssel zum Archiv verloren). Auch die richterliche Befragung der Angeklagten bezeugte den akuten Wissensnotstand. Weil nur Gewährsleute wie z.B. die Kanzleien von Daniel Fischer und Lorenz Erni und das zuständige Gericht Zugang zu den Akten erhielten, liess man die Akten eben Akten sein. Schon gar nicht mussten diese Kreise damit rechnen, dass diese Akten jemals öffentlich gemacht würden. Deshalb waren auch dem Schwyzer Strafgericht die Akten aus der IPCO-Strafuntersuchung nicht übermässig wichtig. Auch weil die Strafverfolgungsbehörden im Fall IPCO jahrelang patzten, nahm man es nicht so genau. In Unkenntnis der Akten begab sich das Schwyzer Strafgericht auf die sichere Seite und erkannte nicht gleich auf Freispruch, wie bei vorsätzlich verdünnter Anklage bei Wirtschaftsverbrechen üblich. Mit den Urteilen bedingte Haft für Reina und bedingte Busse für Duss war es aber doch sehr nahe dran. Auf gewerbsmässigen Betrug wurde nur im Fall von IPCO-Erfinder Niggli entschieden. Dieser lacht sich in Dubai, wo er für die Justiz angeblich nicht fassbar sein soll, einen Schranz in den Bauch. Mit der Staatshaftungsklage der IPCO-Gläubiger geht es der Schwyzer Justiz nun selber um Kopf und Kragen, weshalb sie auch 2¼ Jahre nach dem Strafgericht noch immer keinen Termin für die Ausrichtung der Berufungsverhandlungen vor Kantonsgericht fixiert. Auch werden trotz Protesten der Gläubiger rund Fr. 8 Mio. an IPCO-Vermögen zurückgehalten, obwohl diese eindeutig der Konkursmasse zugunsten der Gläubiger geschuldet sind. Das Regelwerk in Sachen Firmenliquidierungen gilt in Schwyz offenbar nicht. Bei IPCO waren von 1996-2004 nicht nur dieselben Täter, sondern in Vaduz auch dieselben Banken und Treuhänder zugange wie schon von 1993-1997 bei IPCO-Vorgängerin BELTRUST Management AG. IPCO war ganz offiziell deren Rechtsnachfolgerin in denselben Büros und übernahm auch deren Kunden. Nur der Firmenname wurde gewechselt. Auch diese Kenntnisse gab Staatsanwalt Dr. Roland Meier seinem Nachfolger lic.iur. Roland Flüeler, der ab März 2004 gegen IPCO untersuchte, auf Anordnung von Annen, Boller und Ziegler nicht preis. Die Schwyzer Justiz legte sich im Fall IPCO gleich selber aufs Kreuz. Interessen-Gemeinschaft IPCO Schwyzer Justiz setzte sich gleich selber ausser Gefecht 1 1 Geprellte IpcoAnleger klagen gegen die Finma Anlagebetrug Die Schweizer Finanzmarktaufsicht hat eine Staatshaftungsklage am Hals. Die Aufseher sollen während Jahren gegen ihre Aufsichtspflicht verstossen und sogar Ermittlern nicht die Wahrheit gesagt haben. VON CHRISTIAN BÜTIKOFER 17.07.2015 Mark Branson: Schatten der Vergangenheit holen Finma ein. Keystone Der grösste Betrugsfall des Kantons Schwyz könnte die Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma noch teuer zu stehen kommen: Am Montag reichten Dutzende Geschädigte der Schwyzer Investmentfirma Ipco eine Staatshaftungsklage gegen die Finma in Bern ein. Sie verlangen Schadenersatz in noch unbekannter Höhe von den Martkaufsehern, weil diese ihre Aufsichtspflichten grob verletzt hätten. Der Klage ging eine Betreibung in der Höhe von 67 Millionen Franken gegen die Finma voraus. Die Investmentfirma Ipco hat von 1997 bis 2004 von rund 650 Kunden mindestens 125 Millionen Franken eingesammelt, um sie angeblich in Devisengeschäfte zu investieren. Solche Geschäfte fanden aber nie statt. Auch Firmen wie Interessen-Gemeinschaft IPCO Schwyzer Justiz setzte sich gleich selber ausser Gefecht 2 Victorinox oder Biella versenkten bei Ipco Millionen Franken. Finma schweigt Der Betrugsfall beschäftigt die Justiz seit über zehn Jahren – das Verfahren wurde immer wieder verzögert, auch darum kam es zu Anzeigen Geschädigter gegen die Staatsanwaltschaft Schwyz. Das Treiben der Ipco hätte schon früh unterbunden werden können, wäre die Vorgängerin der Finma – die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) – ihren Aufsichtspflichten nachgekommen, heisst es in der Haftungsklage. Diese liegt der Redaktion vor. Die Finma gibt sich dünnlippig: Sprecher Tobias Lux sagte gegenüber handelszeitung.ch: «Wir nehmen zu möglichen laufenden Verfahren keine Stellung.» Von Anfang an kriminell Der Hintermann der Devisenhändler von Ipco heisst Santiago Villarejo Lopez, kam aus Spanien und war schon zum Zeitpunkt der IpcoGründung 1996 wegen Raubes, Gewaltanwendung, Drogenhandels, Hehlerei und Betrugs mehrfach vorbestraft, moniert der Klageanwalt. Als faktischer Geschäftsführer fungierte der Schweizer Mike Niggli, der in einem ähnlichen Fall 2004 wegen gewerbsmässigen Betrugs rechtskräftig zu Zuchthaus verurteilt wurde. Im zweiten Verfahren im Fall Ipco hat er sich seiner Gerichtsverhandlung bis heute entzogen. Brief vom Firmenanwalt genügte Finma Bereits 1998 wandte sich die EBK an die Ipco und wollte wissen, ob ihr Geschäft unter das Börsengesetz und damit unter die Aufsicht der EBK fiel. Den Beamten genügten offenbar zwei einfache Antwortschreiben von IpcoAnwalt Christian Bertisch. Gestützt auf diese Aussagen schlossen die EBKBeamten ihre «Abklärungen» ab. Im August 2002 warnte die spanische Finanzmarktaufsicht die EBK und schilderte ihre Erkenntnisse über die spanische Tochtergesellschaft der Ipco in Madrid. Die EBK erhielt Hinweise auf den Transfer «riesiger Geldmengen» sowie «merkwürdiger Geldflüsse» von einem Konto der Schwyzer Kantonalbank nach Spanien von mehr als 37 Millionen Euro. Die spanischen Finanzaufseher äusserten gegenüber Bern die Vermutung, das Geld stamme aus betrügerischen Geschäften. Die Spanier wollten weitere Informationen zur Ipco. Interessen-Gemeinschaft IPCO Schwyzer Justiz setzte sich gleich selber ausser Gefecht 3 Akten angefordert, die nicht vorhanden sein können Daraufhin eröffnete die EBK ein Verfahren gegen die Ipco «wegen Verdachts auf die unbewilligte Entgegennahme von Publikumseinlagen». Die Behörde schrieb auch an den Hauptsitz Schwyzer Kantonalbank und wollte von ihr Unterlagen – aber erst «seit 1. August 2001». Doch die Schwyzer Kantonalbank hatte die Geschäftsbeziehungen zur Ipco bereits am 12. Dezember 2000 gekündigt, weil sie keinen Einblick in die Bilanzen erhielt. Also fast zwei Jahre vor der Warnung der spanischen Aufseher an die EBK. Dies teilte die Kantonalbank der EBK auch mit. Ominöse fehlende Akten Dieser Sachverhalt dürfte in der Antwort auf ein Schreiben der EBK vom 8. August 2002 vermerkt worden sein. Doch weil nur die Seite 2 dieser Antwort in den Strafuntersuchungsakten enthalten ist und die erste Seite fehlt, fehlen auch Datum und eine allfällige Bezugnahme auf vorhergehende Korrespondenz. Die Finma weigert sich bis heute, dieses Schreiben den IpcoGläubigern auszuhändigen – aus Angst vor weiteren Klagen? Diesem Dokument kommt aus Sicht der Kläger grosse Bedeutung zu, denn es könnte belegen, dass die EBK wusste, dass die Ipco untersucht werden müsse – aber trotzdem nichts unternahm. Laut Klageschrift erfolgten nach der Warnung der Spanier im August 2002 keine Massnahmen der EBK gegen Ipco. Die Devisenfirma arbeitete zwei weitere Jahre weiter und sammelte bei den Kunden Gelder ein. Widersprüchliche Aussagen gegenüber Ermittlern Als die Ipco 2004 endgültig auf dem Tisch der EBK landete, weil die Schwyzer Behörden im März des gleichen Jahres eine Strafuntersuchung gegen die Firma eröffnete, teilte die EBK dem federführenden Justizbeamten aus Schwyz mit: Die Ipco übe nach ihren Untersuchungen keine unterstellungspflichtige Tätigkeit aus und darum habe man sie als für nicht beaufsichtigungspflichtig gehalten. Weiter gab die EBK an, die Unterstellungspflicht der Ipco unter das Banken, Börsen und Anlagefondsgesetz geprüft zu haben. In der Klageschrift hingegen heisst es dazu: «Weil die EBK am 8. August 2002 ein Verfahren wegen des Verdachts auf die unbewilligte Entgegennahme von Publikumseinlagen führte, widerspricht diese Aussage den Tatsachen. Sie ist als Falschaussage gegenüber den Strafuntersuchungsbehörden zu qualifizieren.» Interessen-Gemeinschaft IPCO Schwyzer Justiz setzte sich gleich selber ausser Gefecht 4 Erst am 22. August 2005 legte die EBK Ipco mit einer superprovisorischen Verfügung auf Eis. Die Kläger glauben, wäre die EBK pflichtgemäss vorgegangen, so hätte sie bereits im Oktober 2002 einschreiten müssen und dies hätte spätestens dann weitere Investitionen der Geschädigten in die Ipco verhindert. http://www.handelszeitung.ch/unternehmen/geprellte-ipco-anleger-klagen-gegen-die-finma-813286 Anzeige Startseite Löhne Richter/in in der Schweiz Übersicht Kanton Geschlecht Versicherungen Vollzeit (ab 30 Stunden pro Woche) Jobs Zurück zur Übersicht Qualifikation Lohn eintragen Kaufkraft Deutschland Jahresbruttolohn Wissen Schweiz Ø 220.000,00 CHF Ø 220.000,00 CHF Alter 43,0 Jahre Berufserfahrung 10,0 Jahre Bitte helfen Sie mit, unsere Datenbank aktuell zu halten, indem Sie jetzt Ihren eigenen Lohn eintragen. 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