Akquise von Wohnraum für Flüchtlinge in Kirchengemeinden

Tischvorlage
Diözesanrat 20. Juni 2015
HA VI Caritas
Für Flüchtlinge Wohnraum
in Kirchengemeinden schaffen
 Konzeption eines Modells zur Akquise von Wohnraum
für Flüchtlinge in Kirchengemeinden
am Beispiel Nürtingen und Caritasverband Stuttgart
Umsetzung:
Kirchengemeinde als Mietinteressent auf dem Wohnungsmarkt:
 Vorteil für Vermieter:
Kirchengemeinde bietet Gewähr für Miet- und Nebenkosten
Verlässliche Ansprechpartner vor Ort und jemand, der verantwortlich ist.
 Was die Kirchengemeinde einbringt:
Es braucht die Unterstützung durch das Ehrenamt, Untermieter/Flüchtlinge müssen durch
EA begleitet werden
Ehrenamtliche kennen Wohnungsmarkt
Veröffentlichungen im Kirchengemeindeblatt, Mundpropaganda
Anbahnung des Mietverhältnisses:
 Erstbesichtigung mit Kirchengemeinde und Mieter
Klärung Mietvertrag, Miethöhe, Nebenkosten
Kein spezieller Mustermietvertrag möglich, da Bedingungen unterschiedlich
 Besichtigung mit dem Untermieter
Ist die Wohnung geeignet?
Regelungen des Mietverhältnisses klären
Untermietvertrag schließen, hier sind deckungsgleiche Regelungen aus dem
Hauptmietverhältnis eingearbeitet
 Job-Center
Abstimmung des Untermietvertrags
Mit Landkreis akzeptierte Miethöhe klären (s. Tabellen der Landkreise)
 Mietvertrag Kirchengemeinde und Vermieter
Übergabe der Wohnung
Evtl. Kaution, dies in der Regel als Vorauslage von Seiten der Kirchengemeinde bis das
Mietverhältnis endet
 Abschluss Untermietvertrag
Kirchengemeinde, Flüchtling, Vermieter
 u.U. nochmals Abstimmung mit Jobcenter
Vorlage des Untermietvertrags
Abtretungserklärung, damit JobCenter Miet- und Nebenkosten direkt an Vermieter zahlt
 Übergabe der Wohnung
Übergabeprotokoll
Verlauf des Mietverhältnisses:
- Überwachung Mietzahlungen von Job-Center und/oder Untermieter,
- Regelmäßige Mietzahlungen an Vermieter,
- Entgegennahme und Prüfung von Nebenkostenabrechnungen, Klärung von
Rückfragen und Unstimmigkeiten
- Weiterleitung Nebenkostenabrechnung an Untermieter.
1
-
Klärung von Rückfragen, ggf. Rückabstimmung mit Vermieter
Klärung und Abstimmung von Unregelmäßigkeiten aller Art, die ein solches Miet/Untermietverhältnis mit sich bringen könnte
Risiken:
- Wohnung muss evtl. durch Kirchengemeinde im Voraus angemietet werden, bevor
Kostenzusage von Jobcenter erfolgt ist. Mietzahlung durch Jobcenter erfolgt erst bei
Zustimmung zur Kostenübernahme.
- Miet- und Nebenkostenausfall, z.B. wenn Mieter erwerbstätig wird. Oft reicht der
Verdienst nicht für alle Kosten aus
- Interkulturelle Differenzen zwischen Vermieter und Untermieter:
Schönheitsreparaturen, Sauberkeit, Gepflogenheiten, etc.
- Finanzielle Forderungen des Vermieters sind u.U. nicht durch JobCenter anerkannt, so
bleibt die Forderung bei der Kirchengemeinde
- Kirchengemeinde ist als Mieterin immer die klärende, haftende und ersatzpflichtige
Instanz
Kündigung des Mietverhältnisses:
- Rechtmäßigkeit einer Kündigung durch Kirchengemeinde zu prüfen, evtl. auch
dagegen vorgehen
- Weitergabe der Kündigung an Untermieter, auch rechtliche Konsequenzen möglich
- Möglichkeit einer Räumungsklage gegen Kirchengemeinde oder Räumungsklage der
Kirchengemeinde gegen einen Untermieter
Besonderheit - Ehrenamt übernimmt Patenschaft für Untermieter während der Dauer des
Mietverhältnisses
Abstimmung mit JobCenter, Begleitung zum Jobcenter
Inhalte des Mietvertrags erläutern
Kulturelle Gepflogenheiten der deutschen Mietverhältnisse sowie das Zusammenleben im
Haus erläutern
Kontakt- und Vertrauensperson in allen Bezügen
Sonstiges wissenswertes:
- Verwaltung muss Zeit investieren
- Im Vorfeld klären, wie ein Mietvertrag aussehen kann (evtl. bei Caritasverband Stuttgart
– interkulturelle Öffnung anfragen)
- Kaum finanzielles Risiko
- Ängste der Beteiligten ernst nehmen, Grenzen des Leistbaren im Vorfeld überdenken
- Bauliche Maßnahmen – Abnutzung von Wohnraum u. U. hoch!
- Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden zwingend erforderlich
- Forderungen und Anspräche des Mietrechts sind nicht deckungsgleich mit dem
Leistungsrecht der Sozialgesetze
- Im Blick haben: Die Mieter – wer passt wohin?
Erstellt in Zusammenarbeit mit:
Herr Höllinger, Verwaltungsaktuariat Nürtingen
Caritasverband Stuttgart, interkulturelle Öffnung
HA XIII Kirchengemeinden und Dekanate
HA VI Caritas
Ansprechpartner:
HA VI Caritas, 0711 / 9791-303
[email protected]
Homepage: Caritas.drs.de
2