Muster-Nutzungsvertrag - Gemeindeverband katholischer

Nutzungsvertrag
zwischen
der Kirchengemeinde St.
, vertreten durch den Kirchenvorstand,
-nachstehend Kirchengemeinde genannt –
und
der Stadt
Beauftragten),
vertreten durch den Bürgermeister (oder
- nachstehend Stadt genannt –
§1
Nutzungsgegenstand
Zur Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen stellt die Kirchengemeinde das
der Stadt
als Unterkunft zur Verfügung.
§2
Nutzungsumfang
a) Das
verfügt über eine Nutz-/Wohnfläche von ca.
m².
b) Das Gebäude, wird in dem vorhandenen Zustand, wie besichtigt, übergeben. Die
Kirchengemeinde übernimmt keine Gewähr für Güte, Beschaffenheit und Eignung des
Gebäudes für den vertraglichen Nutzungszweck. Die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie
durch Dritte verursachte Schäden trifft im Verhältnis zum Eigentümer ausschließlich die
Stadt.
c) Die Stadt übernimmt die Beseitigung von Schäden, die durch die Bewohner oder Dritte
verursacht werden.
d) Erforderliche Baumaßnahmen sind mit dem Eigentümer abzustimmen. Die Stadt übernimmt
die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten und die Kosten für die Unterhaltung und
Bewirtschaftung des Gebäudes sowie alle wiederkehrenden öffentlichen Abgaben und
Lasten.
e) Die Außenanlagen sind in ordnungsgemäßem und sauberem Zustand zu halten.
f)
Die Stadt verpflichtet sich, keine Veranstaltungen und Nutzungen vorzunehmen oder zu
dulden, die nachhaltig gegen die Grundsätze der kath. Glaubens- und Sittenlehre gerichtet
sind.
§3
Laufzeit und Kündigung
a) Das Nutzungsverhältnis beginnt am
und läuft auf unbestimmte Zeit. (oder
befristet) Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum
Ende eines Monats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
b) Der Vertrag kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von beiden Vertragsparteien fristlos
gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter
Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der
Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des
Nutzungsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung
des Nutzungsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
c) Ein wichtiger Grund liegt etwa dann vor, wenn die überlassene Liegenschaft nicht mehr
entsprechend dem vereinbarten Zweck genutzt wird oder eine der Vertragsparteien nach
zweimaliger erfolgloser Abmahnung gegen vertragliche Pflichten verstößt.
d) Jedwede Kündigung bedarf der Schriftform.
e) Nach Ablauf der Nutzungszeit und der Herausgabe des Grundstücks an die Kirchengemeinde
stehen der Stadt keinerlei Verwendungsansprüche, Schadensersatzansprüche gleich welcher
Art oder Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung zu. Im Übrigen ist das Gebäude
vollständig geräumt und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Gleiches gilt für
das Außengelände.
§4
Versicherung und Haftung
a) Das Erzbistum bzw. die Kirchengemeinde haben das Nutzungsobjekt gegen Feuer versichert.
b) Die Stadt stellt sicher, dass auf der Zuwegung zum Gebäude die Wegereinigung und der
Winterdienst durchgeführt werden. Ferner obliegt der Stadt die Verkehrssicherungspflicht
für das überlassene Gebäude.
c) Die Stadt stellt die Kirchengemeinde von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
§5
Nutzungsentgelt / Betriebskosten
a) Die Überlassung des Nutzungsobjektes erfolgt unentgeltlich.
b) Die Stadt zahlt zur Abgeltung der im Rahmen der Nutzung entstehenden Betriebskosten, die
sich aus § 556 BGB bzw. der Betriebskostenverordnung ergeben, eine monatliche
Vorauszahlung in Höhe von
€.
c)
Eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung an die tatsächlichen Gegebenheiten kann
im beiderseitigen Einvernehmen jederzeit erfolgen.
§6
Zahlungen
Die Betriebskostenvorauszahlung ist monatlich bis zum dritten Werktag unter Angabe des
Verwendungszweckes: 7
Partnernummer
auf das nachfolgende Konto des
Gemeindeverbandes Siegerland-Südsauerland, Friedrichstraße 4, in 57462 Olpe, zu
überweisen
Bankinstitut: BKC-Paderborn
IBAN: DE67 4726 0307 0039 0002 00
BIC: GENODEM1BKC
§7
Sonstige Vereinbarungen
Folgende Schlüssel wurden ausgehändigt: ______________________________________
§8
Schlussbestimmungen
a) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertag bestehen nicht.
b) Änderung oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart
werden.
c) Sollten einzelne Bestimmungen des Nutzungsvertrages unwirksam sein oder durch Änderungen der Rechtslage unwirksam werden, wird dadurch die Gültigkeit des Nutzungsvertrages
im Übrigen nicht beeinträchtigt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten dann
diejenigen Regelungen, welche ihnen rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
, den _____________
, den ________________
1. ___________________ KV-Vorsitzender
2. ___________________ KV-Mitglied
3. ___________________ KV-Mitglied
_______________________________
Der Bürgermeister/Bevollmächtigter