Außen fördert Innen (AfI)

Eingangsdatum Stadt Sulz a. N.: _____________________
Außen fördert Innen (AfI)
Ein Förderprogramm der Stadt Sulz a. N. zur Unterstützung der Innenentwicklung
Antragsteller (nur eine Person benennen):
Name
An die
Stadt Sulz a. N.
Finanzverwaltung
Marktplatz 7
72172 Sulz a. N.
Straße
PLZ, Ort
Telefon
Geburtsdatum
Antragsteller ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt
Antragsteller ist Eigentümer/in des Grundstücks
1. Hiermit beantragen wir einen Zuschuss zu den Abbruchkosten für
folgendes Gebäude:
Adresse oder Flurstücks-Nummer:
Stadtteil / Ortschaft:
Anzahl der abzubrechenden Gebäude:
Art des Gebäudes
(z. B. Wohnhaus, Scheune, Schuppen o.ä.):
Derzeitige Nutzung des Gebäudes:
Baujahr des Gebäudes:
Ist das Gebäude denkmalgeschützt:
ja
nein
teilweise:
2. Geplantes Neubauvorhaben:
ist bereits genehmigt oder Bauantrag wurde bereits bei der Stadt gestellt
ist in Planung (Unterlagen der Beratung durch einen Planer beilegen; z. B. Skizzen,
Lageplan, Ansichten, Grundrisse o. ä.)
Baubeginn erfolgt innerhalb von 3 Jahren; Fertigstellung innerhalb von 5 Jahren
Geplante Anzahl der Wohneinheiten:
(mind. 1, max. 5)
3. Bankverbindung des Antragstellers (für die Auszahlung des Zuschusses):
IBAN
BIC
Stand: 08/2015
Förderantrag „Außen fördert Innen“
Eingangsdatum Stadt Sulz a. N.: _____________________
4. Zuschuss:
Voraussichtliche Kosten:
(brutto lt. Angebot, ohne Eigenleistungen)
75 %
Der Fördersatz beträgt:
Beantragter Zuschuss:
(max. 15.000 €, mind. 4.000 €)
5. Andere Förderprogramme:
Ja
Wurde oder wird noch …
Nein
-bitte Förderprogramm und
geplante/bewilligte Förderhöhe angeben-
ein anderer Antrag auf Förderung
des Abbruchs gestellt?*
ein anderer Antrag auf Förderung
des Neubaus gestellt?*
* z. B. Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) oder Städtebauförderung in einem
Sanierungsgebiet wie Landessanierungsprogramm (LSP) oder KfW oder BAFA Programme …
6. Erklärungen:
Die in diesem Antrag gemachten Angaben sind vollständig und richtig.
Die Richtlinien für das Förderprogramm „Solidaritätsfonds Sulz a. N. – Außen fördert Innen“ sind bekannt und werden eingehalten.
Mit der Maßnahme wird erst nach Vorliegen eines schriftlichen Förderbescheides und
einer evtl. erforderlichen Abbruchgenehmigung begonnen. Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Verpflichtungen werden unabhängig von der Förderung eingehalten.
Eine Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst nach Durchführung der Maßnahme und
Rechnungsnachweis der tatsächlich entstandenen Ausgaben.
Dem Antrag sind Fotos des Bestands beizufügen, möglichst aus allen Himmelrichtungen
(Vorher-Fotos). Nach Fertigstellung des Abbruchs und nach Fertigstellung des neuen
Gebäudes werden Fotos aus demselben Blickwinkel zur Verfügung gestellt (NachherFotos). Soweit möglich, werden die Fotos hochauflösend digital übersandt. Die Rechte
an den Fotografien werden der Stadt Sulz a. N. kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Der Antragsteller stimmt zu, dass Fotografien und Informationen zum Vorhaben (u.a.
Zuschussempfänger, Vorhaben, Zuschusshöhe, Adresse) veröffentlicht werden dürfen
z.B. in Sitzungsvorlagen, Broschüren, Flyer, Internet, Presse o.ä.
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Datum
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Unterschrift Antragsteller
Anlagen:
Lageplan des betroffenen Gebäudes
Fotos des betroffenen Gebäudes (per E-Mail an [email protected] oder per USB-Stick/CD/DVD)
Unterlagen zur planerischen Beratung (siehe Ziffer 2)
Kostenschätzung / Angebot (siehe Ziffer 4)
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Stand: 08/2015
Förderantrag „Außen fördert Innen“