Toggenburg 9. Dezember 2015 Baugesuch wirft Fragen auf Offener Brief Betreff: ToZ-Artikel «Diese Hecke ist gefährlich» NESSLAU Nachbarn bekommen Einsprachemöglichket für ein Projekt, das längst gebaut wurde Guten Tag Herr Rhiner In Neu St. Johann gibt ein Baugesuch zu reden. So hat ein Grundeigentümer ein Umnutzungsgesuch gestellt, damit er seine Werkstatt zu einer Wohnung ausbauen kann. Nachbarn sagen aber: Diese Wohnung wurde längst gebaut. Peter Urech aus Neu St. Johann versteht die Welt nicht mehr. Am 5. November hat ihn eine Bauanzeige der Gemeinde Nesslau erreicht. Er und weitere Nachbarn, die an der Sidwaldstrasse in Neu St. Johann wohnen, werden darüber informiert, dass bei einem Nachbarn in einer Werkstatt eine Wohnung gebaut werde. Dagegen könne er nun Einsprache erheben, die Frist beträgt 10 Tage. Bloss: «Diese Wohnung hat der Nachbar doch längst gebaut – gegen was soll ich denn noch einsprechen?», fragt Urech. Werkstatt oder Wohnung? Tatsächlich wurde die Werkstatt bereits seit längerem zu einer Wohnung ausgebaut. Bloss hat der Grundeigentümer hierfür keine Seite 9 Mit Erstaunen habe ich Ihren Brief wegen der Sicherheitsschranke Rietwisweg (Thurweg) Verbindung Sonnenhalb, vom 2. Dezember gelesen. Können Sie mir bitte erklären, wie es möglich ist, die schriftlich gesetzte Verordnung vom 1. September 2015 in den Wind zu schlagen und das Ganze mit einer Schranke gutzumachen? Wir haben ein tolles Gesellschaftsspiel, das für unsere Gemeinderäte bei der nächsten Versammlung etwas zu überlegen gäbe und schliesslich den Gemeindebürgern zugutekäme. Es wurde im Jahr 1991 zum Spiel des Jahres gewählt: Drunter und Drüber oder wie die Schildbürger darangingen, ihre Stadt neu zu errichten! Das neuste Schreiben kann nicht ihr Ernst sein, da diesem eine schriftliche Verordnung vorangeht und umgesetzt werden muss! Übrigens wären ja alle Bürger der Gemeinde mit eurem Zeitungsinserat vom Oktober mit der Bitte, Bäume und Sträucher zurückzuschneiden, hintergangen worden, wenn sie dies befolgt haben. Und ich habe Sträucher gesehen, die gewichen sind! Eine weitere Frage hätte ich gerne noch beantwortet: Wie sollen die Leute mit Kinderwagen, Rollatoren, Rollstühlen, Behindertenfahrzeugen, Velos mit und ohne Anhänger vom Sonnenhalb den Thurweg sicher erreichen? Das Trottoir Eingangs Sonnenhalb ist für solche Benützer zu schmal und wäre nur direkt über die Strasse erreichbar. Bild: fr Die Baracke an der Sidwaldstrasse wurde bislang als «Hobbywerkstatt» eingestuft. Es wird aber darin gewohnt. Bewilligung eingeholt. Er will dies nun nachträglich machen. Konkret geht es um eine kleine Baracke an der Sidwaldstrasse, die bis anhin ein Künstleratelier gewesen ist und vom Grundbuchamt als Hobbywerkstatt eingeschätzt wurde. Zwar gibt es seit Jahren schon Bild: fr Peter Urech: «Wogegen kann ich einsprechen? Die Wohnung ist gebaut!» ein WC, eine Küche und einen bewohnbaren Teil in dieser Werkstatt, dennoch sei es kein Gebäude, das als Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus eingestuft werden könne, heisst es aus dem Grundbuchamt Nesslau. Zuletzt wurde die Liegenschaft im Mai dieses Jahres geschätzt. Seit 2007 ein Wohnhaus Skurril wirkt die aktuelle Bauanzeige, die zugleich auch ein Umnutzungsgesuch ist, wenn auf frühere Baugesuche des Grundeigentümers aus den Jahren 2007 und 2008 geschaut wird. Hier hat die Gemeinde immer nur über geplante Bauarbeiten an einem «Wohnhaus» und nicht an einer Werkstatt informiert. Konkret wollte der Eigentümer im Jahr 2007 eine Lukarne – ein Dachfenster – sowie 2008 einen Holzofen einbauen lassen. Offen bleibt darum die Frage, warum erst jetzt ein Baugesuch für den Ausbau einer Werkstatt zu einer Wohnung an der Sidwaldstrasse eingereicht wird – obwohl die Gemeinde die Liegenschaft mindestens seit 2007 als Wohnhaus deklariert. Steuertechnisch kann dieser Unterschied für den Eigentümer Vorteile bringen. «Gut möglich, dass er es etwas pressant gehabt hatte» Mit Verweis auf ein laufendes Verfahren sagt Brigitte Baumann, Bauverwalterin der Gemeinde Nesslau, dass sie aktuell noch nicht viel zu dieser Baueingabe sagen könne. Sie betont jedoch, dass die Werkstatt und eine Wohnung zonenkonform sind. Darauf angesprochen, dass die Wohnung bereits gebaut sei, verweist Baumann erneut auf das laufende Verfahren. «Es ist möglich, dass der Eigentümer es ein wenig pressant gehabt habe und baute, bevor er sich die nötige Bewilligung eingeholt habe». So oder so: Wird die Baubewilligung für die längst fertiggestellte Wohnung an der Sidwaldstrasse erteilt, muss das Grundbuchamt die Liegenschaft neu schätzen und die Klassifizierung ändern. Spätestens dann werden sich auch die Nachbarn wieder beruhigen. Flavio Razzino Gerne erwarte ich Ihre Antwort. Doris Näf, Ulisbach Grittibänz-Backen mit Kindern GANTERSCHWIL Am Mittwochnachmittag fand im katholischen Pfarreizentrum das Grittibänz-Backen mit Kindern statt. Der Fantasie waren keine Grenzen gesetzt und bereits nach kurzer Zeit duftete aus dem Backofen die frischgebackene Köstlichkeit. Bilder: Maya Zähner Mehr Bilder auf toggenburger-zeitung.ch
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