3X139-12 - Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung BFU

Bundesstelle für
Flugunfalluntersuchung
Untersuchungsbericht
Der Untersuchungsbericht wurde gemäß § 18 FlUUG summarisch abgeschlossen,
d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten.
Identifikation
Art des Ereignisses:
Unfall
Datum:
17. September 2012
Ort:
Niederschöna
Luftfahrzeug:
Ultraleichtflugzeug
Hersteller / Muster:
Flysynthesis Italien / Storch 582
Personenschaden:
Pilot und Fluggast tödlich verletzt
Sachschaden:
Luftfahrzeug zerstört
Drittschaden:
Flurschaden
Informationsquelle:
Untersuchung durch Mitarbeiter der BFU
Aktenzeichen:
BFU 3X139-12
Untersuchungsbericht BFU 3X139-12
Sachverhalt
Ereignisse und Flugverlauf
Der Pilot hatte nach einer mehrmonatigen Flugpause am Vortag einen einstündigen
Übungsflug mit Fluglehrer durchgeführt. Anschließend absolvierte er noch einen
halbstündigen Alleinflug inklusive Platzrunden und drei Landungen auf dem Ultraleichtflugzeug (UL) Storch 582. Für den Folgetag plante er einen Rundflug auf demselben UL.
Am Ereignistag startete er um 08:30 Uhr1 auf der Graspiste 22 des Sonderlandeplatzes Mohorn. Bei dem privaten Reise- bzw. Rundflug wurde er von einem Fluggast
begleitet.
Flugweg gemäß Zeugenaussagen
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Quelle: Google Earth Kartenservice™, Bearbeitung BFU
Alle angegebenen Zeiten, soweit nicht anders bezeichnet,
entsprechen Ortszeit.
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Untersuchungsbericht BFU 3X139-12
Ein Zeuge sah das Ultraleichtflugzeug kurz nach 08:30 Uhr nördlich der Ortschaft
Niederschöna. Als es sich über der späteren Absturzstelle befunden habe, habe es
eine „Wendebewegung“ gemacht. Weiter führte der Zeuge aus, dass aus dieser
Wendebewegung „das Flugzeug wie eine Spirale senkrecht nach unten getrudelt“
sei. Ein anderer Zeuge beschrieb den Flugverlauf wie folgt: „mit der Spitze nach unten in Form einer Schraube entgegen dem Uhrzeigersinn mit mindestens einer Umdrehung um die Achse“.
Beim Aufprall auf den Boden wurden die Insassen tödlich verletzt und das Luftsportgerät zerstört.
Angaben zu Personen
Luftsportgeräteführer
Der 22-jährige Pilot war seit 15. Mai 2008 Inhaber des Luftfahrerscheins für Luftsportgeräteführer (SPL), gültig bis 15. Mai 2013. In die Lizenz war die Berechtigung
für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge und die Passagierflugberechtigung eingetragen.
Sein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2, ausgestellt am 27. April 2007
war bis 27. April 2012 gültig.
Laut persönlichem Flugbuch betrug die Gesamtflug- und Mustererfahrung 41 Stunden.
Fluggast
Der Fluggast hatte Segelflugerfahrung.
Angaben zum Luftfahrzeug
Das Luftsportgerät, Baujahr 2000, ist ein abgestrebter Schulterdecker in Gemischtbauweise mit nebeneinander angeordneten Sitzen und Doppelsteuerung. Der Rumpf
besteht aus einer GFK-Schale und einem Leitwerksrohr aus Aluminium. Die Tragflächenkonstruktion besteht aus einem Aluminiumrohr und –rippen und ist mit einer
GFK-Schale beplankt. Das Seitenleitwerk und das Pendelhöhenruder sind aus GFK,
die Querruder aus karbonfaserverstärktem Kunststoff in Sandwichbauweise hergestellt. Das Fahrwerk ist ein festes Dreibeinfahrwerk mit steuerbarem Bugrad. Als Antrieb wird ein Kolbenmotor Rotax 582 mit einem Dreiblattpropeller des Herstellers
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Untersuchungsbericht BFU 3X139-12
Woodcomp eingesetzt. Außerdem war ein Gesamtrettungsgerät Magnum 450 C eingebaut.
Laut Massenübersicht vom 12. Oktober 2011 betrugen die Leermasse 249 kg und
die maximale Abflugmasse 450 kg. Die Zuladung, beide Insassen und Kraftstoff, betrug ca. 180 kg.
Im Bordbuch war eine Flugzeit von 3 718 Stunden eingetragen.
Die letzte umfassende Nachprüfung wurde am 14. Oktober 2011 durchgeführt.
Meteorologische Informationen
Zum Unfallzeitpunkt herrschten Sichtflugwetterbedingungen (VMC). Am ca. 30 km
entfernten Flughafen Dresden wurden um 08:20 Uhr folgende Wetterdaten veröffentlicht: CAVOK, Windrichtung 160°, Windgeschwindigkeit 5 kt, Temperatur 13 °C, Taupunkt 9 °C, Luftdruck 1 013 hPa.
Funkverkehr
Es bestand auf der Frequenz 123,425 MHz Sprechfunkkontakt zwischen der Flugleitung und dem Ultraleichtflugzeug. Laut Aussage des Flugleiters hatte der Pilot zuletzt
das Verlassen der Platzrunde gemeldet.
Die Gespräche wurden nicht aufgezeichnet.
Flugdatenaufzeichnung
Der BFU lag ein im Fluge mitgeführtes Smartphone zur Auswertung vor. Es konnten
keine relevanten Daten extrahiert werden.
Unfallstelle und Feststellungen am Luftfahrzeug
Die Unfallstelle befand sich 4,4 km südöstlich des Flugplatzes auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche mit frischer Saat. Die Oberfläche war eben, fest und trocken.
Das UL war nahezu senkrecht auf den Boden geprallt und wurde zerstört.
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Untersuchungsbericht BFU 3X139-12
Unfallstelle
Foto: Polizei
Die Untersuchung am Wrack ergab keine Hinweise auf technische Mängel.
Ausgelegte Teile für die technische Detailuntersuchung am Wrack
Foto: BFU
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Untersuchungsbericht BFU 3X139-12
Triebwerksuntersuchung
Der Kolbenmotor Rotax 582 wurde beim Hersteller im Beisein von Mitarbeitern der
BFU für eine Prüfung zerlegt.
Nach der Demontage des Getriebes zeigten sich keine Schäden bzw. normaler Verschleiß an den Getriebebauteilen. Der Drehschieberdeckel und das -blatt zeigten
keine Beschädigungen an den Oberflächen bzw. an der Verzahnung. An den Zylinderköpfen, Zylindern und Kolben wurden keine Beschädigungen bzw. normale Verschleißspuren festgestellt. Die Zündanlage war durch Brandeinwirkung zerstört. Das
Kurbelgehäuse war magnetseitig durch Brandeinwirkung beschädigt. Die Kurbelwelle
mit Lager war nicht beschädigt. Die Vergaser waren zerstört.
Brand
Nach dem Aufprall entstand ein Brand, der durch die ortsansässige Feuerwehr gelöscht wurde.
Untersuchungsführer:
Jens Eisenreich
Triebwerksuntersuchung:
Roger Knoll, Jens Eisenreich
Untersuchung vor Ort:
Klaus-Uwe Fuchs, Jens Eisenreich
Braunschweig, 18. August 2015
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Untersuchungsbericht BFU 3X139-12
Die Untersuchung wurde in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU)
Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt und dem Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (FlugunfallUntersuchungs-Gesetz - FlUUG) vom 26. August 1998 durchgeführt.
Danach ist das alleinige Ziel der Untersuchung die Verhütung künftiger
Unfälle und Störungen. Die Untersuchung dient nicht der Feststellung des
Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen.
Herausgeber
Bundesstelle für
Flugunfalluntersuchung
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38108 Braunschweig
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