Referat 412 Leitfaden “Was ist Official Development Assistance (ODA)?” ODA ist eine im OECD-Entwicklungsausschuss (DAC) vereinbarte und international anerkannte Messgröße zur Erfassung öffentlicher Entwicklungsleistungen, die auf das 0,7% Ziel angerechnet werden. Sie misst die Aufwendungen der Geberländer für Entwicklungszusammenarbeit („donor effort“) und macht die Leistungen der Geber untereinander vergleichbar. Der DAC veröffentlicht jährlich im April ein Geber-Ranking auf Grundlage einer Schätzung der ODA-Leistungen des Vorjahres, die von den Gebern erstellt wird. Im Sommer melden die Geber ihre ODA aus dem zurückliegenden Jahr projektgenau und mit detaillierten Angaben zu jedem Vorhaben. Nach Prüfung dieser Daten gibt der DAC am Jahresende die endgültigen ODA-Werte der Geber bekannt und veröffentlicht sämtliche Informationen zu den gemeldeten Projekten in einer Datenbank. Auf dieser Grundlage erstellt der DAC in der Folge zahlreiche Auswertungen der Geberaktivitäten. Die allgemeine Definition des DAC (siehe unter A) wird konkretisiert und ergänzt durch die Liste der Förderbereichsschlüssel (siehe unter C) und deren Definitionen, in denen auch einige Ausnahmetatbestände zu finden sind, sowie durch eine Vielzahl von praktischen Beispielsfällen (siehe unter B). Für die Frage, ob eine Maßnahme ODA ist, ist die allgemeine Definition ein sinnvoller Einstieg. Dort wiederum ist der erste Schritt die Prüfung, ob die Maßnahme in Entwicklungsländern (Definition entsprechend der DAC-Länderliste) stattfindet. Mit Blick auf die ODA-Meldung bei der OECD sollte dann der jeweils speziellste Förderbereichsschlüssel genutzt werden. In einer Kurzbeschreibung sollte dargestellt sein, wie das Vorhaben die Merkmale dieses Schlüssels erfüllt. A) Der Entwicklungsausschuss der OECD (Development Assistance Committee, DAC) definiert ODA als öffentliche Leistungen, die mit dem Hauptziel der Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung von Entwicklungsländern, an Entwicklungsländer (siehe Länderliste) bzw. in Ausnahmefällen an Staats-angehörige von Entwicklungsländern oder an internationale Organisationen zugunsten von Entwicklungsländern (siehe Liste internationaler Organisationen) vergeben werden. Für die Vergabe von Darlehen, Beteiligungen und anderen Instrumenten der finanziellen Zusammenarbeit gelten zusätzliche Anforderungen an die Finanzierungsbedingungen („Konzessionalität“), um sicherzustellen, dass die Kredite günstiger als am Markt angeboten werden. Für die Anrechnung als ODA müssen alle Bedingungen erfüllt sein. Seite 1 von 4 Referat 412 1. Öffentliche Stellen Hierzu zählen Ministerien und öffentliche Institutionen auf gesamtstaatlicher, teilstaatlicher und kommunaler Ebene, also auch Institutionen der Bundesländer und Kommunen. 2. Leistungen Leistungen („flows“) werden als Transfers von Mitteln (Geld, Waren, Dienstleistungen) in Entwicklungsländer definiert. Entscheidend für die ODA/BNE-Quote sind Auszahlungen, die nach Barmitteln bemessen werden. Ausnahmen gelten dabei für Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken und -fonds, die in Form von Schuldscheinen erfolgen: Hier wird der volle Betrag des Schuldscheins zum Zeitpunkt der Hinterlegung erfasst. Schuldenerlasse und Umschuldungen: Hier ist der Zeitpunkt des bilateralen Abkommens für die ODA-Anrechnung entscheidend. In Ausnahmenfällen sind aber auch bestimmte öffentliche Ausgaben für Entwicklung im Geberland ODA-anrechenbar: Leistungen an Staatsangehörige von Entwicklungsländern (zum Beispiel Studienplatzkosten für Studierende aus Entwicklungsländern, bestimmte Aufwendungen für Flüchtlinge aus Entwicklungsländern im ersten Jahr), entwicklungsländerspezifische Forschung (sofern direkt und in erster Linie für Entwicklungsland relevant, wie zum Beispiel die Erforschung von Tropenkrankheiten und die Entwicklung von Anbaufrüchten speziell für die Bedingungen in Entwicklungsländern), Ausgaben für entwicklungspolitische Bewusstseinsbildung, allgemeine Verwaltungskosten des Gebers, die für die Umsetzung von Programmen der Entwicklungszusammenarbeit anfallen. Leistungen in Form von Zuschüssen (grants) sind insbesondere: Leistungen der Technischen Zusammenarbeit, Beiträge an internationale Organisationen zugunsten von Entwicklungsländern, Schuldenerlasse und ODA-anrechenbare Leistungen im Geberland. Des Weiteren können Leistungen auch in Form von Darlehen, Beteiligungen und anderen Instrumenten der finanziellen Zusammenarbeit erfolgen, für die zusätzliche Anforderungen an die ODA-Anrechenbarkeit („Konzessionalität“) gelten. 3. Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung als Hauptziel Hier handelt es sich häufig um das entscheidende Kriterium für die Feststellung der Anrechenbarkeit als ODA. Um den Spielraum für subjektive Auslegungen zu verringern und vergleichbare Meldungen zu fördern, haben die DAC-Mitgliedsstaaten Förderbereiche definiert (siehe Übersicht Förderbereichsschlüssel). Es kommt also letztlich darauf an, dass die Maßnahme unter einen ODA-Förderbereichsschlüssel gefasst werden kann. Seite 2 von 4 Referat 412 4. Entwicklungsländer/Internationale Organisationen als Empfänger ODA-anrechenbar sind nur Leistungen an Länder bzw. Staatsangehörige von Ländern, die als Entwicklungsländer in der DAC-Länderliste (siehe Länderliste) aufgeführt sind. Die Länderliste wird alle drei Jahre vom DAC überarbeitet. Beiträge an bestimmte multilaterale Organisationen und internationale Nichtregierungsorganisationen können als ODA gemeldet werden (siehe Liste internationaler Organisationen). Im Fall von Organisationen, die nur einen Teil ihrer Aktivitäten zu entwicklungspolitischen Zwecken ausüben, sind nur Teile der Leistungen anrechenbar. Dazu werden ODA-Koeffizienten festgelegt. Die Liste der Internationalen Organisationen wird jährlich vom DAC überarbeitet. B) Beispiele für die Anrechenbarkeit und Nicht-Anrechenbarkeit von Leistungen nach: „Is it ODA“, OECD-factsheet, November 2008 Ausschluss von Militärhilfe: Die Bereitstellung von Militärausrüstung und -dienstleistungen sowie der Erlass von zu militärischen Zwecken eingegangenen Schulden können nicht als ODA gemeldet werden. Hingegen sind Zusatzkosten, die beim Einsatz der Streitkräfte des Gebers zur Gewährung humanitärer Hilfe oder zur Umsetzung von Entwicklungsleistungen entstanden sind, als ODA anrechenbar. Friedenssicherung: Die friedenserzwingenden Aspekte derartiger Einsätze können nicht als ODA gemeldet werden. Sehr wohl zur ODA zählen aber die bilateralen Netto-Kosten der Geber für die Umsetzung folgender Maßnahmen im Rahmen von Friedenseinsätzen, die von den Vereinten Nationen durchgeführt werden oder gebilligt sind: Menschenrechte, Wahlbeobachtung, Wiedereingliederung demobilisierter Soldaten und Wiederherstellung der nationalen Infrastruktur, Überwachung und Ausbildung von Verwaltungspersonal unter Einschluss von Zoll- und Polizeibeamten, Beratung im Hinblick auf wirtschaftliche Stabilisierung, Rückführung und Demobilisierung von Soldaten, Beseitigung von Waffen und Minenräumung. "Bilaterale Netto-Kosten" bezeichnet die Zusatzkosten für die Bereitstellung von Personal für diese Maßnahmen abzüglich der Kosten für eine Stationierung im Heimatland sowie einer etwaigen Aufwandsentschädigung vonseiten der Vereinten Nationen. Ähnliche zu Entwicklungszwecken außerhalb von Friedenseinsätzen der Vereinten Nationen durchgeführte Aktivitäten können ebenfalls als ODA gemeldet werden, aber nicht im Rahmen des Förderbereichs "Friedenssicherung". Maßnahmen ohne entwicklungspolitische Zielsetzung, beispielsweise Minenräumung mit dem Ziel der Ermöglichung von militärischer Ausbildung, können nicht als ODA gemeldet werden. Zivile Polizeiarbeit: Ausgaben für die polizeiliche Ausbildung können als ODA gemeldet werden, es sei denn, die Ausbildung befasst sich mit paramilitärischen Aufgaben wie zum Beispiel Aufstandsbekämpfung oder nachrichtendienstliche Informationsbeschaffung in Bezug auf Terrorismus. Die Bereitstellung von polizeilichen Dienstleistungen seitens des Gebers zur Bekämpfung zivilen Ungehorsams kann nicht gemeldet werden. Seite 3 von 4 Referat 412 Soziale und kulturelle Vorhaben: Wie bei der Polizeiarbeit wird unterschieden zwischen der Förderung der Leistungsfähigkeit der Entwicklungsländer (ODA-anrechenbar) und Einzelinterventionen (nicht ODA-anrechenbar). Somit zählt die Förderung von Museen, Bibliotheken, Kunst- und Musikbildungsstätten sowie Sportausbildungseinrichtungen und -stätten als ODA, die Finanzierung von Konzertreisen oder der Reisekosten von Sportlern hingegen nicht. Kulturelle Vorhaben in Entwicklungsländern, deren Hauptziel die Förderung der Kultur oder der Werte des Gebers ist, können nicht als ODA gemeldet werden. Flüchtlingshilfe: Hilfe für Flüchtlinge in den Entwicklungsländern kann als ODA gemeldet werden. Als Ausnahmefall können Ausgaben für die Versorgung von im Geberland eintreffenden Flüchtlingen aus Entwicklungsländern gemeldet werden, für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten Diese Kosten werden zentral erfasst. Atomkraft: Die friedliche Nutzung von Atomkraft unter Einschluss des Baus von Atomkraftwerken, der Reaktorsicherheit und des medizinischen Einsatzes von Radioisotopen ist als ODA anrechenbar, militärische Nutzungen von Atomkraft sowie Maßnahmen zur Nichtverbreitung von Kernwaffen hingegen nicht. Forschung: Nur Forschungsarbeiten, die direkt und in erster Linie für die Probleme von Entwicklungsländern relevant sind, sind als ODA anrechenbar. Hierzu gehören die Erforschung von Tropenkrankheiten und die Entwicklung von Anbaufrüchten speziell für die Bedingungen in Entwicklungsländern. Die Kosten können auch dann als ODA angerechnet werden, wenn die Forschung in einem Industrieland stattfindet. Terrorismusbekämpfung: Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus können nicht als ODA gemeldet werden, da sie gewöhnlich auf wahrgenommene Bedrohungen der Geber- ebenso wie der Empfängerländer ausgerichtet sind und nicht in erster Linie die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Empfängers im Blick haben. C) Förderbereichsschlüssel: Siehe Übersicht. Weitere Informationen zu ODA sowie ODA-Statistiken sind unter http://www.bmz.de/de/ministerium/zahlen_fakten/index.html und http://www.oecd.org/dac/stats/data.htm verfügbar. Seite 4 von 4
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