Leitfaden: Was ist ODA Neues Fenster, PDF 182 KB

Referat 412
Leitfaden “Was ist Official Development Assistance (ODA)?”
ODA ist eine im OECD-Entwicklungsausschuss (DAC) vereinbarte und international
anerkannte Messgröße zur Erfassung öffentlicher Entwicklungsleistungen, die auf das 0,7% Ziel angerechnet werden. Sie misst die Aufwendungen der Geberländer für
Entwicklungszusammenarbeit („donor effort“) und macht die Leistungen der Geber
untereinander vergleichbar.
Der DAC veröffentlicht jährlich im April ein Geber-Ranking auf Grundlage einer Schätzung
der ODA-Leistungen des Vorjahres, die von den Gebern erstellt wird. Im Sommer melden die
Geber ihre ODA aus dem zurückliegenden Jahr projektgenau und mit detaillierten Angaben zu
jedem Vorhaben. Nach Prüfung dieser Daten gibt der DAC am Jahresende die endgültigen
ODA-Werte der Geber bekannt und veröffentlicht sämtliche Informationen zu den
gemeldeten Projekten in einer Datenbank. Auf dieser Grundlage erstellt der DAC in der Folge
zahlreiche Auswertungen der Geberaktivitäten.
Die allgemeine Definition des DAC (siehe unter A) wird konkretisiert und ergänzt durch die Liste
der Förderbereichsschlüssel (siehe unter C) und deren Definitionen, in denen auch einige
Ausnahmetatbestände zu finden sind, sowie durch eine Vielzahl von praktischen Beispielsfällen
(siehe unter B).
Für die Frage, ob eine Maßnahme ODA ist, ist die allgemeine Definition ein sinnvoller Einstieg.
Dort wiederum ist der erste Schritt die Prüfung, ob die Maßnahme in Entwicklungsländern
(Definition entsprechend der DAC-Länderliste) stattfindet.
Mit Blick auf die ODA-Meldung bei der OECD sollte dann der jeweils speziellste Förderbereichsschlüssel genutzt werden. In einer Kurzbeschreibung sollte dargestellt sein, wie das
Vorhaben die Merkmale dieses Schlüssels erfüllt.
A) Der Entwicklungsausschuss der OECD (Development Assistance Committee, DAC)
definiert ODA als



öffentliche Leistungen, die mit dem Hauptziel der Förderung der wirtschaftlichen und
sozialen Entwicklung von Entwicklungsländern,
an Entwicklungsländer (siehe Länderliste) bzw. in Ausnahmefällen an Staats-angehörige
von Entwicklungsländern
oder an internationale Organisationen zugunsten von Entwicklungsländern (siehe Liste
internationaler Organisationen) vergeben werden.
Für die Vergabe von Darlehen, Beteiligungen und anderen Instrumenten der finanziellen
Zusammenarbeit gelten zusätzliche Anforderungen an die Finanzierungsbedingungen
(„Konzessionalität“), um sicherzustellen, dass die Kredite günstiger als am Markt angeboten
werden.
Für die Anrechnung als ODA müssen alle Bedingungen erfüllt sein.
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1. Öffentliche Stellen
Hierzu zählen Ministerien und öffentliche Institutionen auf gesamtstaatlicher, teilstaatlicher und
kommunaler Ebene, also auch Institutionen der Bundesländer und Kommunen.
2. Leistungen
Leistungen („flows“) werden als Transfers von Mitteln (Geld, Waren, Dienstleistungen) in
Entwicklungsländer definiert. Entscheidend für die ODA/BNE-Quote sind Auszahlungen, die
nach Barmitteln bemessen werden. Ausnahmen gelten dabei für


Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken und -fonds, die in Form von Schuldscheinen erfolgen: Hier wird der volle Betrag des Schuldscheins zum Zeitpunkt der
Hinterlegung erfasst.
Schuldenerlasse und Umschuldungen: Hier ist der Zeitpunkt des bilateralen Abkommens
für die ODA-Anrechnung entscheidend.
In Ausnahmenfällen sind aber auch bestimmte öffentliche Ausgaben für Entwicklung im
Geberland ODA-anrechenbar:




Leistungen an Staatsangehörige von Entwicklungsländern (zum Beispiel Studienplatzkosten für Studierende aus Entwicklungsländern, bestimmte Aufwendungen für
Flüchtlinge aus Entwicklungsländern im ersten Jahr),
entwicklungsländerspezifische Forschung (sofern direkt und in erster Linie für
Entwicklungsland relevant, wie zum Beispiel die Erforschung von Tropenkrankheiten
und die Entwicklung von Anbaufrüchten speziell für die Bedingungen in Entwicklungsländern),
Ausgaben für entwicklungspolitische Bewusstseinsbildung,
allgemeine Verwaltungskosten des Gebers, die für die Umsetzung von Programmen der
Entwicklungszusammenarbeit anfallen.
Leistungen in Form von Zuschüssen (grants) sind insbesondere:
 Leistungen der Technischen Zusammenarbeit,
 Beiträge an internationale Organisationen zugunsten von Entwicklungsländern,
 Schuldenerlasse und
 ODA-anrechenbare Leistungen im Geberland.
Des Weiteren können Leistungen auch in Form von Darlehen, Beteiligungen und anderen
Instrumenten der finanziellen Zusammenarbeit erfolgen, für die zusätzliche Anforderungen an
die ODA-Anrechenbarkeit („Konzessionalität“) gelten.
3. Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung als Hauptziel
Hier handelt es sich häufig um das entscheidende Kriterium für die Feststellung der Anrechenbarkeit als ODA. Um den Spielraum für subjektive Auslegungen zu verringern und vergleichbare
Meldungen zu fördern, haben die DAC-Mitgliedsstaaten Förderbereiche definiert (siehe
Übersicht Förderbereichsschlüssel). Es kommt also letztlich darauf an, dass die Maßnahme
unter einen ODA-Förderbereichsschlüssel gefasst werden kann.
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4. Entwicklungsländer/Internationale Organisationen als Empfänger
ODA-anrechenbar sind nur Leistungen an Länder bzw. Staatsangehörige von Ländern, die als
Entwicklungsländer in der DAC-Länderliste (siehe Länderliste) aufgeführt sind. Die Länderliste
wird alle drei Jahre vom DAC überarbeitet.
Beiträge an bestimmte multilaterale Organisationen und internationale Nichtregierungsorganisationen können als ODA gemeldet werden (siehe Liste internationaler Organisationen).
Im Fall von Organisationen, die nur einen Teil ihrer Aktivitäten zu entwicklungspolitischen
Zwecken ausüben, sind nur Teile der Leistungen anrechenbar. Dazu werden ODA-Koeffizienten
festgelegt. Die Liste der Internationalen Organisationen wird jährlich vom DAC überarbeitet.
B) Beispiele für die Anrechenbarkeit und Nicht-Anrechenbarkeit von Leistungen
nach: „Is it ODA“, OECD-factsheet, November 2008
Ausschluss von Militärhilfe:
Die Bereitstellung von Militärausrüstung und -dienstleistungen sowie der Erlass von zu
militärischen Zwecken eingegangenen Schulden können nicht als ODA gemeldet werden.
Hingegen sind Zusatzkosten, die beim Einsatz der Streitkräfte des Gebers zur Gewährung
humanitärer Hilfe oder zur Umsetzung von Entwicklungsleistungen entstanden sind, als ODA
anrechenbar.
Friedenssicherung:
Die friedenserzwingenden Aspekte derartiger Einsätze können nicht als ODA gemeldet werden.
Sehr wohl zur ODA zählen aber die bilateralen Netto-Kosten der Geber für die Umsetzung
folgender Maßnahmen im Rahmen von Friedenseinsätzen, die von den Vereinten Nationen
durchgeführt werden oder gebilligt sind: Menschenrechte, Wahlbeobachtung, Wiedereingliederung demobilisierter Soldaten und Wiederherstellung der nationalen Infrastruktur,
Überwachung und Ausbildung von Verwaltungspersonal unter Einschluss von Zoll- und Polizeibeamten, Beratung im Hinblick auf wirtschaftliche Stabilisierung, Rückführung und
Demobilisierung von Soldaten, Beseitigung von Waffen und Minenräumung.
"Bilaterale Netto-Kosten" bezeichnet die Zusatzkosten für die Bereitstellung von Personal für
diese Maßnahmen abzüglich der Kosten für eine Stationierung im Heimatland sowie einer
etwaigen Aufwandsentschädigung vonseiten der Vereinten Nationen.
Ähnliche zu Entwicklungszwecken außerhalb von Friedenseinsätzen der Vereinten Nationen
durchgeführte Aktivitäten können ebenfalls als ODA gemeldet werden, aber nicht im Rahmen
des Förderbereichs "Friedenssicherung". Maßnahmen ohne entwicklungspolitische Zielsetzung,
beispielsweise Minenräumung mit dem Ziel der Ermöglichung von militärischer Ausbildung,
können nicht als ODA gemeldet werden.
Zivile Polizeiarbeit:
Ausgaben für die polizeiliche Ausbildung können als ODA gemeldet werden, es sei denn, die
Ausbildung befasst sich mit paramilitärischen Aufgaben wie zum Beispiel Aufstandsbekämpfung
oder nachrichtendienstliche Informationsbeschaffung in Bezug auf Terrorismus. Die
Bereitstellung von polizeilichen Dienstleistungen seitens des Gebers zur Bekämpfung zivilen
Ungehorsams kann nicht gemeldet werden.
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Soziale und kulturelle Vorhaben:
Wie bei der Polizeiarbeit wird unterschieden zwischen der Förderung der Leistungsfähigkeit der
Entwicklungsländer (ODA-anrechenbar) und Einzelinterventionen (nicht ODA-anrechenbar).
Somit zählt die Förderung von Museen, Bibliotheken, Kunst- und Musikbildungsstätten sowie
Sportausbildungseinrichtungen und -stätten als ODA, die Finanzierung von Konzertreisen oder
der Reisekosten von Sportlern hingegen nicht. Kulturelle Vorhaben in Entwicklungsländern,
deren Hauptziel die Förderung der Kultur oder der Werte des Gebers ist, können nicht als ODA
gemeldet werden.
Flüchtlingshilfe:
Hilfe für Flüchtlinge in den Entwicklungsländern kann als ODA gemeldet werden. Als
Ausnahmefall können Ausgaben für die Versorgung
von im Geberland eintreffenden
Flüchtlingen aus Entwicklungsländern gemeldet werden, für einen Zeitraum von bis zu 12
Monaten Diese Kosten werden zentral erfasst.
Atomkraft:
Die friedliche Nutzung von Atomkraft unter Einschluss des Baus von Atomkraftwerken, der
Reaktorsicherheit und des medizinischen Einsatzes von Radioisotopen ist als ODA
anrechenbar, militärische Nutzungen von Atomkraft sowie Maßnahmen zur Nichtverbreitung
von Kernwaffen hingegen nicht.
Forschung:
Nur Forschungsarbeiten, die direkt und in erster Linie für die Probleme von Entwicklungsländern relevant sind, sind als ODA anrechenbar. Hierzu gehören die Erforschung von
Tropenkrankheiten und die Entwicklung von Anbaufrüchten speziell für die Bedingungen in
Entwicklungsländern. Die Kosten können auch dann als ODA angerechnet werden, wenn die
Forschung in einem Industrieland stattfindet.
Terrorismusbekämpfung:
Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus können nicht als ODA gemeldet werden, da sie
gewöhnlich auf wahrgenommene Bedrohungen der Geber- ebenso wie der Empfängerländer
ausgerichtet sind und nicht in erster Linie die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des
Empfängers im Blick haben.
C) Förderbereichsschlüssel: Siehe Übersicht.
Weitere
Informationen
zu
ODA
sowie
ODA-Statistiken
sind
unter
http://www.bmz.de/de/ministerium/zahlen_fakten/index.html und http://www.oecd.org/dac/stats/data.htm
verfügbar.
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