Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg -PressestellePressemitteilung vom 9. November 2015 Teerhaltiges Baumaterial: Erfolgreicher Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen Beseitigungsanordnung Mit Beschluss vom 4. November 2015 hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Regensburg einem Antrag eines Bauunternehmens auf vorläufigen Rechtsschutz stattgegeben, der sich gegen die Anordnung der Beseitigung von teerhaltigem Straßenaufbruch richtete. Das Landratsamt Passau hatte dem Unternehmen mit für sofort vollziehbar erklärtem Bescheid vom 28. Juli 2015 aufgegeben, teerhaltigen Straßenaufbruch, den das Unternehmen im Jahr 2009 im Unterbau von Fahrsilos als sog. Fundationsschicht verbaut hatte, binnen einer Frist von zwei Wochen restlos auszubauen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Dem Grundstückseigentümer wurde mit Bescheid vom gleichen Tag aufgegeben, anschließend Auffüllungen unterhalb der Fundationsschicht auszubauen. Nach Auffassung der 7. Kammer ist die Beseitigungsanordnung nicht ausreichend bestimmt. Für die Beseitigung des belasteten Materials sei die vorherige Entfernung der Fahrsilos und der teerhaltigen Auffüllungen zwischen den Wänden der Fahrsilos erforderlich. Wer dies vorzunehmen habe und wie dies im Einzelnen erfolgen solle, sei im angegriffenen Bescheid nicht eindeutig geregelt. Weil sich das Landratsamt im Bescheid nicht ausreichend mit der Zuständigkeit und Verantwortlichkeit für diese Maßnahmen auseinandergesetzt habe, sei der Bescheid auch ermessensfehlerhaft. Zudem hält die 7. Kammer die dem Bauunternehmen gesetzte Frist von zwei Wochen angesichts des Umfangs und der Kosten der Beseitigung für zu kurz bemessen. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg ist die Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zulässig. Beschluss vom 4. November 2015 (Az. RN 7 S 15.1235) Die vollständige Entscheidung ist in Kürze abrufbar unter http://www.vgh.bayern.de/vgregensburg/oeffentl/termine/ Pressestelle Dienstgebäude Telefon VP Dr. Martin Hermann, Tel. (0941) 5022-111 RiVG Dr. Bernhard Pfister, Tel. (0941) 5022-222 RiVG Markus Eichenseher, Tel. (0941) 5022-333 Haidplatz 1 93047 Regensburg (0941) 5022-0 (0941) 5022-999 E-Mail [email protected] Internet http://www.vgh.bayern.de/vgregensburg/ Telefax
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