Institut für Erziehungswissenschaft Kantonsschulstrasse 3 CH-8001 Zürich www.ife.uzh.ch Merkblatt 13.2.2014/BW/KM Master-Abschlussprüfungen in Gymnasial- und Berufspädagogik, Gymnasialpädagogik, Berufspädagogik (gültig ab HS 13) Das Modul „MA-Prüfung“ (früher: „Modulübergreifende Prüfung“) ist ein Pflichtmodul, das die Studierenden selbst buchen. Die Buchung erfolgt zusätzlich zur Online-Anmeldung zur „MA-Prüfung“ am IfE. Das Modul kann erst in dem Semester gebucht werden, mit dessen Abschluss sämtliche gemäss Studienordnung erforderlichen Leistungsnachweise des kleinen oder grossen Nebenfachs fristgerecht bis zum Notenabgabetermin erfüllt werden können (HS: 20. Januar / FS: 01. August). Der Abschluss des Nebenfachs ist vor dem Studiumsabschluss möglich. Achtung: Die Anmeldung zur „MA-Prüfung“ geschieht unabhängig von der OnlineAnmeldung zum Masterabschluss bei der UZH: http://www.phil.uzh.ch/studium/termine.html. Tritt der Fall ein, dass das Modul „Prüfung“ bestanden wird, andere im Abschlusssemester noch zu absolvierende Studienleistungen aber nicht, wird der Abschluss zurückgestellt. Das MA-Studium kann erst abgeschlossen werden, wenn sämtliche Leistungsnachweise erbracht sind. Die Noten des Moduls „Prüfung“ werden aber eingetragen, und das Modul muss bei einem späteren Studienabschluss nicht nochmals absolviert werden. In den MA-Nebenfächern Gymnasial- und Berufspädagogik, Gymnasialpädagogik, Berufspädagogik besteht das Modul aus einer bzw. zwei mündlichen Prüfungen in folgendem Umfang: Fachformat Umfang ECTS Gymnasial- und Berufspädagogik 30 1 x 30 Min. (in Gymnasialpädagogik) 1 x 30 Min. (in Berufspädagogik) 4 Gymnasialpädagogik 30 1 x 60 Min. 4 Berufspädagogik 30 1 x 60 Min. 4 Gymnasialpädagogik 15 1 x 30 Min. 2 Berufspädagogik 15 1 x 30 Min. 2 Folgende Professorin bzw. Professoren nehmen Prüfungen ab: In Gymnasialpädagogik: Prof. Dr. Regula Kyburz-Graber, Prof. Dr. Franz Eberle In Berufspädagogik: Prof. Dr. Philipp Gonon Seite 1/2 Institut für Erziehungswissenschaft Zum Vorgehen: Bitte nehmen Sie vor der Anmeldung und Modulbuchung Kontakt mit dem Professor / der Professorin auf, bei dem bzw. der Sie sich prüfen lassen möchten. Die Lehrstühle verfügen über z.T. je eigene Vorgaben bezüglich der Prüfung; entsprechende Informationen wollen Sie bitte bei den Lehrstuhlsekretariaten erfragen (LS Kyburz-Graber: Frau Priska Hübscher, [email protected]; LS Eberle: Frau Barbara Meuli, [email protected]; LS Gonon: Herr Erwin Akeret, [email protected]). Grundsätzlich wird verlangt, dass Sie eine Literaturliste zusammenstellen, welche die Grundlage für das Prüfungsgespräch bildet. Für das Fachgebiet Gymnasialpädagogik stellen Sie Ihre Prüfungsliteratur bitte aus der Liste zusammen, welche hier heruntergeladen werden kann: http://www.ife.uzh.ch/study/nebenfaecherbamagymnasialundberufspaedagogik/Literaturliste_Masterp ruefung_NF_130617.pdf. Am Ende dieser Liste finden Sie auch die Richtlinien zur Auswahl der Prüfungsliteratur. Das Fachgebiet Berufspädagogik verfügt über eigene Vorgaben, die Sie beim Lehrstuhlsekretariat von Prof. Gonon erhalten. Ihre Literaturliste schicken Sie dann dem prüfenden Professor / der prüfenden Professorin. Er oder sie wird die Liste durchsehen und sie entweder direkt annehmen oder zur Nachbesserung retournieren. Erst nach der Kontaktaufnahme mit dem Professor / der Professorin nehmen Sie bitte die Anmeldung und Buchung wie folgt vor: 1. Sie melden sich bis spätestens zum Beginn der Buchungsfrist online unter folgender Adresse an: http://www.ife.uzh.ch/study/nebenfaecherbamagymnasialundberufspaedagogik/leistungsnachweiseab schluss.html. Die Studienadministration wird Ihnen eine Bestätigung zukommen lassen. 2. Sie buchen das Modul „Prüfung“; es gelten, wie bei einer Lehrveranstaltung, die üblichen Buchungsfristen. Die Prüfungen werden vom Institut für Erziehungswissenschaft organisiert und finden im Frühjahrssemester in den DIN Wochen 21–24 und Herbstsemester in den DIN Wochen 49–51 sowie 02 statt. Die genauen Prüfungstermine werden Ihnen spätestens drei Wochen vor der Prüfung schriftlich mitgeteilt. Das Modul „Master-Prüfung“ kann wie andere Module nur einmal wiederholt werden. Wird auch die Wiederholung mit „ungenügend“ bewertet, kann die Kandidatin / der Kandidat an der Philosophischen Fakultät den entsprechenden akademischen Grad im betreffenden Fach nicht mehr erwerben (Rahmenordnung der PhF, § 35). Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für den Abschluss Ihres Masterstudiums! Seite 2/2
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