MA Merkblatt Abschlussprüfungen NF GBP

Institut für
Erziehungswissenschaft
Kantonsschulstrasse 3
CH-8001 Zürich
www.ife.uzh.ch
Merkblatt
13.2.2014/BW/KM
Master-Abschlussprüfungen in Gymnasial- und Berufspädagogik,
Gymnasialpädagogik, Berufspädagogik
(gültig ab HS 13)
Das Modul „MA-Prüfung“ (früher: „Modulübergreifende Prüfung“) ist ein Pflichtmodul, das die
Studierenden selbst buchen. Die Buchung erfolgt zusätzlich zur Online-Anmeldung zur „MA-Prüfung“
am IfE.
Das Modul kann erst in dem Semester gebucht werden, mit dessen Abschluss sämtliche
gemäss Studienordnung erforderlichen Leistungsnachweise des kleinen oder grossen
Nebenfachs fristgerecht bis zum Notenabgabetermin erfüllt werden können (HS: 20. Januar /
FS: 01. August). Der Abschluss des Nebenfachs ist vor dem Studiumsabschluss möglich.
Achtung: Die Anmeldung zur „MA-Prüfung“ geschieht unabhängig von der OnlineAnmeldung zum Masterabschluss bei der UZH: http://www.phil.uzh.ch/studium/termine.html.
Tritt der Fall ein, dass das Modul „Prüfung“ bestanden wird, andere im Abschlusssemester noch zu
absolvierende Studienleistungen aber nicht, wird der Abschluss zurückgestellt. Das MA-Studium kann
erst abgeschlossen werden, wenn sämtliche Leistungsnachweise erbracht sind. Die Noten des
Moduls „Prüfung“ werden aber eingetragen, und das Modul muss bei einem späteren
Studienabschluss nicht nochmals absolviert werden.
In den MA-Nebenfächern Gymnasial- und Berufspädagogik, Gymnasialpädagogik, Berufspädagogik
besteht das Modul aus einer bzw. zwei mündlichen Prüfungen in folgendem Umfang:
Fachformat
Umfang
ECTS
Gymnasial- und Berufspädagogik 30
1 x 30 Min. (in Gymnasialpädagogik)
1 x 30 Min. (in Berufspädagogik)
4
Gymnasialpädagogik 30
1 x 60 Min.
4
Berufspädagogik 30
1 x 60 Min.
4
Gymnasialpädagogik 15
1 x 30 Min.
2
Berufspädagogik 15
1 x 30 Min.
2
Folgende Professorin bzw. Professoren nehmen Prüfungen ab:
In Gymnasialpädagogik: Prof. Dr. Regula Kyburz-Graber, Prof. Dr. Franz Eberle
In Berufspädagogik: Prof. Dr. Philipp Gonon
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Erziehungswissenschaft
Zum Vorgehen: Bitte nehmen Sie vor der Anmeldung und Modulbuchung Kontakt mit dem
Professor / der Professorin auf, bei dem bzw. der Sie sich prüfen lassen möchten.
Die Lehrstühle verfügen über z.T. je eigene Vorgaben bezüglich der Prüfung; entsprechende
Informationen wollen Sie bitte bei den Lehrstuhlsekretariaten erfragen (LS Kyburz-Graber: Frau
Priska Hübscher, [email protected]; LS Eberle: Frau Barbara Meuli,
[email protected]; LS Gonon: Herr Erwin Akeret, [email protected]).
Grundsätzlich wird verlangt, dass Sie eine Literaturliste zusammenstellen, welche die Grundlage für
das Prüfungsgespräch bildet. Für das Fachgebiet Gymnasialpädagogik stellen Sie Ihre
Prüfungsliteratur bitte aus der Liste zusammen, welche hier heruntergeladen werden kann:
http://www.ife.uzh.ch/study/nebenfaecherbamagymnasialundberufspaedagogik/Literaturliste_Masterp
ruefung_NF_130617.pdf. Am Ende dieser Liste finden Sie auch die Richtlinien zur Auswahl der
Prüfungsliteratur.
Das Fachgebiet Berufspädagogik verfügt über eigene Vorgaben, die Sie beim Lehrstuhlsekretariat
von Prof. Gonon erhalten.
Ihre Literaturliste schicken Sie dann dem prüfenden Professor / der prüfenden Professorin. Er oder
sie wird die Liste durchsehen und sie entweder direkt annehmen oder zur Nachbesserung
retournieren.
Erst nach der Kontaktaufnahme mit dem Professor / der Professorin nehmen Sie bitte die
Anmeldung und Buchung wie folgt vor:
1. Sie melden sich bis spätestens zum Beginn der Buchungsfrist online unter folgender Adresse an:
http://www.ife.uzh.ch/study/nebenfaecherbamagymnasialundberufspaedagogik/leistungsnachweiseab
schluss.html. Die Studienadministration wird Ihnen eine Bestätigung zukommen lassen.
2. Sie buchen das Modul „Prüfung“; es gelten, wie bei einer Lehrveranstaltung, die üblichen
Buchungsfristen.
Die Prüfungen werden vom Institut für Erziehungswissenschaft organisiert und finden im
Frühjahrssemester in den DIN Wochen 21–24 und Herbstsemester in den DIN Wochen 49–51 sowie
02 statt. Die genauen Prüfungstermine werden Ihnen spätestens drei Wochen vor der Prüfung
schriftlich mitgeteilt.
Das Modul „Master-Prüfung“ kann wie andere Module nur einmal wiederholt werden. Wird auch die
Wiederholung mit „ungenügend“ bewertet, kann die Kandidatin / der Kandidat an der Philosophischen
Fakultät den entsprechenden akademischen Grad im betreffenden Fach nicht mehr erwerben
(Rahmenordnung der PhF, § 35).
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für den Abschluss Ihres Masterstudiums!
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