Die neue Fonds-Melde-Verordnung und die Rolle der OeKB Katja Titulski WM/ÖWS Forum 4. November 2015 12.11.2015 1 Agenda Historie Umfang der Fonds-Melde-Verordnung 2015 Neu in der Fonds-Melde-Verordnung 2015 Ziele der Fonds-Melde-Verordnung 2015 Funktion der OeKB System Umsetzung 12.11.2015 2 Steuerdatenmeldung für Fonds Historie 2005 Beginn der Steuerdatenmeldung für ausländische Fonds Meldung und Prüfung wurde in einem Text auf der Website des BMF beschrieben 2012 Steuerdatenmeldung für Fonds erstmals in einer Verordnung (Fonds-Melde-VO 2012) geregelt War nur als Übergangslösung angelegt 2015 Neu überarbeitete und ergänzte Fonds-Melde-Verordnung – tritt mit 4. April 2016 in Kraft 12.11.2015 3 Die Fonds-Melde-Verordnung 2015 (FMV 2015) Die Verordnung regelt die Übermittlung (Art, Formate, Fristen etc.) der steuerrelevanten Daten an die OeKB als Meldestelle, die Ermittlung der ertragsteuerlichen Behandlung (‚Ermittlungsvorgaben‘) durch die Meldestelle und die Veröffentlichungen durch die Meldestelle 12.11.2015 4 Neu in der FMV 2015 Neu ist die Ermittlung der ertragsteuerlichen Behandlung (‚Ermittlungsvorgaben‘) durch die Meldestelle Die Ermittlungsvorgaben wurden in einem Arbeitskreis mit Vertretern von BMF, Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (iwp) und OeKB (als technischer Dienstleister) erstellt. 12.11.2015 5 Ziele FMV 2015 Ertragsteuerliche Behandlung soll für alle Fonds gleich angewendet werden – unabhängig davon, bei welcher Verwaltungsgesellschaft oder welchem steuerlichen Vertreter der Fonds ist Es sollen allen Anteilsinhabern Steuerdaten in gleicher Weise zur Verfügung gestellt werden Berechnungen sollen in jedem Schritt transparent und nachvollziehbar sein – es müssen alle zugrundeliegenden Daten und Zwischenergebnisse veröffentlicht werden 12.11.2015 6 Funktion der OeKB in der FMV 2015 (1) OeKB hat als Meldestelle gemäß FMV 2015 eine rein technische Funktion Meldung der steuerrelevanten Daten muss entgegen genommen werden, wenn sie den Vorgaben der FMV 2015 entspricht OeKB hat keine inhaltliche Prüfungskompetenz – die Richtigkeit der Meldung liegt in der Verantwortung der steuerlichen Vertreter Aus den steuerrelevanten Daten ist gemäß den Ermittlungsvorgaben des BMF die ertragsteuerliche Behandlung zu ermitteln und 12.11.2015 7 Funktion der OeKB in der FMV 2015 (2) Die so ermittelte ertragsteuerliche Behandlung ist von OeKB zu veröffentlichen Die veröffentlichten Daten werden zeitgleich mit der Veröffentlichung automatisiert in verarbeitbarer Form an die Banken (oder deren Serviceprovider als deren ‚verlängerter Arm‘) weitergegeben Auf Basis der übermittelten Daten hat der Steuerabzug bei den depotführenden Banken zu erfolgen 12.11.2015 8 Fonds-Melde-Verordnung 2015 Verwaltungsgesellschaften Einmeldung steuerrelevante Daten durch steuerlichen Vertreter Verarbeitung in Fondsbuchhaltung Banken Ermittlungsvorgaben Technischer Dienstleister Berechnung ertragsteuerliche Behandlung Veröffentlichung und Weitergabe der ertragsteuerlichen Behandlung Verarbeitung durch depotführende Banken bzw. deren Serviceprovider Investoren Steuerabzug durch Banken 9 Umsetzung FMV 2015 Steuerliche Vertreter – Sicherstellung der Meldung der steuerrelevanten Daten und Aufsetzen des Meldeprozesses im eigenen Haus OeKB – Sicherstellung der Entgegennahme der steuerrelevanten Daten, Ermittlung der ertragsteuerlichen Behandlung gemäß Ermittlungsvorgaben des BMF und Veröffentlichung und Weitergabe der Daten der ertragsteuerlichen Behandlung Banken - Umsetzung der Verarbeitung der angelieferten Daten in Bezug auf die gesetzliche Verpflichtung zum Steuerabzug 12.11.2015 10 Umsetzung der FMV 2015 in der OeKB (1) Einsetzung einer Arbeitsgruppe für die Erstellung der Ermittlungsvorgaben in der Sitzung Bankenauskunftstelle (WKO-BMF) vom 27.9.2012 Gesetzesänderungen 2013, 2014 und 2015 (AIFMG und KESt auf Zinsen gem. § 98 EStG 1988) Begutachtungsfrist FMV 2015 (und Ermittlungsvorgaben) von 10.3.2015 bis 15.4.2015 Veröffentlichung FMV 2015 am 24.6.2015 Übermittlung der Ermittlungsvorgaben durch das BMF am 6.7.2015 12.11.2015 11 Umsetzung der FMV 2015 in der OeKB (2) Aussendung der technischen Spezifikation für die Datenmeldung am 10.7.2015 Aussendung der technischen Spezifikation für den Datenbezug am 22.7.2015 Überarbeitung der Ermittlungsvorgaben im Arbeitskreis für die Erstellung der Ermittlungsvorgaben September/Oktober 2015 Übermittlung der überarbeiteten Ermittlungsvorgaben durch das BMF am 30.10.2015 12.11.2015 12 Umsetzung der FMV 2015 in der OeKB (3) Aussendung der entsprechend den Ermittlungsvorgaben geänderten Spezifikation an Datenmelder und Datenbezieher Anfang November 2015 Produktionsnaher Testbetrieb im Februar und März 2016 Produktionsbetrieb ab 4.4.2016 12.11.2015 13 Kontakt Oesterreichische Kontrollbank AG Kapitalmarkt Services Strauchgasse 1-3 1011 Wien Tel. +43 1 531 27-2040 E-Mail: [email protected] www.oekb.at/kapitalmarktservices
© Copyright 2024 ExpyDoc