Die neue Fonds-Melde-Verordnung und die Rolle der OeKB

Die neue
Fonds-Melde-Verordnung
und die Rolle der OeKB
Katja Titulski
WM/ÖWS Forum
4. November 2015
12.11.2015
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Agenda
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Historie
Umfang der Fonds-Melde-Verordnung 2015
Neu in der Fonds-Melde-Verordnung 2015
Ziele der Fonds-Melde-Verordnung 2015
Funktion der OeKB
System
Umsetzung
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Steuerdatenmeldung für Fonds
Historie
 2005
 Beginn der Steuerdatenmeldung für ausländische Fonds
 Meldung und Prüfung wurde in einem Text auf der Website des
BMF beschrieben
 2012
 Steuerdatenmeldung für Fonds erstmals in einer Verordnung
(Fonds-Melde-VO 2012) geregelt
 War nur als Übergangslösung angelegt
 2015
 Neu überarbeitete und ergänzte Fonds-Melde-Verordnung –
tritt mit 4. April 2016 in Kraft
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Die Fonds-Melde-Verordnung 2015
(FMV 2015)
Die Verordnung regelt
 die Übermittlung (Art, Formate, Fristen etc.) der
steuerrelevanten Daten an die OeKB als Meldestelle,
 die Ermittlung der ertragsteuerlichen Behandlung
(‚Ermittlungsvorgaben‘) durch die Meldestelle und
 die Veröffentlichungen durch die Meldestelle
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Neu in der FMV 2015
 Neu ist die Ermittlung der ertragsteuerlichen Behandlung
(‚Ermittlungsvorgaben‘) durch die Meldestelle
 Die Ermittlungsvorgaben wurden in einem Arbeitskreis mit
Vertretern von
 BMF,
 Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (iwp) und
 OeKB (als technischer Dienstleister)
erstellt.
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Ziele FMV 2015
 Ertragsteuerliche Behandlung soll für alle Fonds gleich
angewendet werden – unabhängig davon, bei welcher
Verwaltungsgesellschaft oder welchem steuerlichen
Vertreter der Fonds ist
 Es sollen allen Anteilsinhabern Steuerdaten in gleicher
Weise zur Verfügung gestellt werden
 Berechnungen sollen in jedem Schritt transparent und
nachvollziehbar sein – es müssen alle zugrundeliegenden
Daten und Zwischenergebnisse veröffentlicht werden
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Funktion der OeKB in der FMV 2015 (1)
OeKB hat als Meldestelle gemäß FMV 2015 eine rein
technische Funktion
 Meldung der steuerrelevanten Daten muss entgegen
genommen werden, wenn sie den Vorgaben der FMV
2015 entspricht
 OeKB hat keine inhaltliche Prüfungskompetenz – die
Richtigkeit der Meldung liegt in der Verantwortung der
steuerlichen Vertreter
 Aus den steuerrelevanten Daten ist gemäß den
Ermittlungsvorgaben des BMF die ertragsteuerliche
Behandlung zu ermitteln und
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Funktion der OeKB in der FMV 2015 (2)
 Die so ermittelte ertragsteuerliche Behandlung ist von
OeKB zu veröffentlichen
 Die veröffentlichten Daten werden zeitgleich mit der
Veröffentlichung automatisiert in verarbeitbarer Form an
die Banken (oder deren Serviceprovider als deren
‚verlängerter Arm‘) weitergegeben
 Auf Basis der übermittelten Daten hat der Steuerabzug bei
den depotführenden Banken zu erfolgen
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Fonds-Melde-Verordnung 2015
Verwaltungsgesellschaften
Einmeldung
steuerrelevante Daten
durch steuerlichen
Vertreter
Verarbeitung in
Fondsbuchhaltung
Banken
Ermittlungsvorgaben
Technischer
Dienstleister
Berechnung ertragsteuerliche
Behandlung
Veröffentlichung und Weitergabe der
ertragsteuerlichen Behandlung
Verarbeitung durch
depotführende
Banken bzw. deren
Serviceprovider
Investoren
Steuerabzug durch
Banken
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Umsetzung FMV 2015
 Steuerliche Vertreter – Sicherstellung der Meldung der
steuerrelevanten Daten und Aufsetzen des
Meldeprozesses im eigenen Haus
 OeKB – Sicherstellung der Entgegennahme der
steuerrelevanten Daten, Ermittlung der ertragsteuerlichen
Behandlung gemäß Ermittlungsvorgaben des BMF und
Veröffentlichung und Weitergabe der Daten der
ertragsteuerlichen Behandlung
 Banken - Umsetzung der Verarbeitung der angelieferten
Daten in Bezug auf die gesetzliche Verpflichtung zum
Steuerabzug
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Umsetzung der FMV 2015
in der OeKB (1)
 Einsetzung einer Arbeitsgruppe für die Erstellung der
Ermittlungsvorgaben in der Sitzung Bankenauskunftstelle
(WKO-BMF) vom 27.9.2012
 Gesetzesänderungen 2013, 2014 und 2015 (AIFMG und
KESt auf Zinsen gem. § 98 EStG 1988)
 Begutachtungsfrist FMV 2015 (und Ermittlungsvorgaben)
von 10.3.2015 bis 15.4.2015
 Veröffentlichung FMV 2015 am 24.6.2015
 Übermittlung der Ermittlungsvorgaben durch das BMF am
6.7.2015
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Umsetzung der FMV 2015
in der OeKB (2)
 Aussendung der technischen Spezifikation für die
Datenmeldung am 10.7.2015
 Aussendung der technischen Spezifikation für den
Datenbezug am 22.7.2015
 Überarbeitung der Ermittlungsvorgaben im Arbeitskreis für
die Erstellung der Ermittlungsvorgaben
September/Oktober 2015
 Übermittlung der überarbeiteten Ermittlungsvorgaben
durch das BMF am 30.10.2015
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Umsetzung der FMV 2015
in der OeKB (3)
 Aussendung der entsprechend den Ermittlungsvorgaben
geänderten Spezifikation an Datenmelder und
Datenbezieher Anfang November 2015
 Produktionsnaher Testbetrieb im Februar und März 2016
 Produktionsbetrieb ab 4.4.2016
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Kontakt
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Kapitalmarkt Services
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