Neu ab dem 1. Juli: Duale Ausbildung: ein Oberbegriff für eine einheitliche Basis der sozialen Sicherheit 1) Neue Definition Ab dem 1. Juli 2015 versteht man unter Lehrling jede Person, die durch einen Vertrag an einen Arbeitgeber gebunden ist im Rahmen einer dualen Ausbildung. Die betroffenen Ausbildungen sind jene, die den 6 folgenden Bedingungen genügen (kumulative Bedingungen)1: Die Ausbildung besteht aus einem Teil, der in beruflichem Milieu ausgeführt wird ("Arbeit") und einem anderen Teil innerhalb oder auf Initiative und unter der Verantwortung einer Ausbildungs- oder Fortbildungsstätte ("Lehre"). Diese beiden Teile zusammen zielen ab auf die Ausführung eines einzigen Fortbildungsplans und sind zu diesem Zweck übereinstimmend und wechseln regelmäßig einander ab. Die Ausbildung führt zu einer beruflichen Qualifikation Der Teil, der im beruflichen Umfeld ausgeübt wird beinhaltet im Durchschnitt mindestens 20 Stunden pro Woche auf Jahresbasis, ohne die Feiertage und Urlaub zu berücksichtigen. Der Teil "Lehre" beinhaltet mindestens: ■ 240 Kursstunden für Jugendliche, die der Teilzeitschulpflicht unterliegen, ■ 150 Kursstunden für Jugendliche, die der Teilzeitschulpflicht nicht unterliegen. Die Stunden werden im Verhältnis der Gesamtdauer der Ausbildung berechnet, wobei die Kursstunden, für die der Lehrling eine Ermäßigung erhält abgezogen werden. Die beiden Teile (Arbeit und Lehre) werden im Rahmen eines einzigen Vertrages verwirklicht, bei dem der Arbeitgeber und der Lehrling Partei sind. Der Vertrag sieht eine finanzielle Entlohnung zu Lasten des Arbeitgebers vor. Diese Entlohnung muss als Lohn angesehen werden. Die bestehenden Verträge laufen weiter und müssen diesen 6 Kriterien nicht entsprechen. Lehrlinge und Praktikanten bleiben bis dahin unterworfen. Diese Definition wird aufgeführt in Artikel 1bis des KE ONSS vom 28.11.1969 __________________________________________________________________________ 1 Gesetz vom 15. Mai 2014 - Belgisches Staatsblatt vom 22. Mai 2014 - KE vom 29. Juni 2014 - BS vom 8. August 2014 2) Verpflichtung zur Beitragszahlung der sozialen Sicherheit A) ARBEITSLOSIGKEIT Anrecht auf zeitweilige Arbeitslosigkeit während der Ausbildung. Für die Stunden, während denen der Lehrvertrag unterbrochen wird, kann nunmehr eine zeitweilige Arbeitslosenunterstützung gewährt werden. Der Betrag der Unterstützung entspricht dem Betrag der Übergangsunterstützung der Achtzehnjährigen. Schneller Anrecht auf Eingliederungsunterstützung nach der Ausbildung ■ Wenn die duale Ausbildung mit Erfolg abgeschlossen wird, wird diese angesehen als Studien, welche das Recht auf Eingliederungsunterstützung öffnen (die anderen Bedingungen müssen immer erfüllt sein, zum Beispiel der Schulpflicht nicht mehr zu unterliegen, jünger als 25 Jahre alt sein,...). ■ Das berufliche Eingliederungspraktikum wird verkürzt für denjenigen, der die duale Ausbildung beendet hat: o mit Erfolg (Qualifikation erhalten): alle Kalendertage, mit Ausnahme des Sonntags, die durch den Lehrvertrag abgedeckt sind, werden von der beruflichen Wartezeit abgezogen. Eine Gleichstellung von zwei positiven Bewertungen wird eingeführt; o ohne Erfolg: Senkung der Wartezeit um die Hälfte dieser Kalendertage mit Ausnahme des Sonntags, bis maximal 155 Tage. Ein berufliches Eingliederungspraktikum von 155 Tagen muss in diesem Fall immer ausgeführt werden. Eine Gleichstellung an eine positive Bewertung wird eingeführt. Achtung! - Auf Grund der Sparmaßnahmen dieser Regierung haben die Jugendlichen, die eine duale Ausbildung ohne Erfolg abgeschlossen haben, kein Anrecht auf Eingliederungsunterstützung vor 21 Jahren. - Die duale Ausbildung, die der Definition entspricht, wird ein Studium, welches ein Recht eröffnet, was bedeutet, dass das berufliche Eingliederungspraktikum nur nach Beendigung der Ausbildung beginnen darf. Die Eingliederungspraktika und die Ausbildung, die vor dem 1. Juli 2015 begonnen haben, ziehen nicht die Unterbrechung des bereits ausgeführten Praktikums nach sich. Jedoch bewirken die Ausbildungen, die nach dem 1. Juli 2015 begonnen wurden, während einem Berufseingliederungspraktikum, das selbst erst nach dem 1. Juli 2015 begonnen wurde, dass der bereits ausgeführte Teil vollkommen wertlos wird (zum Beispiel: wenn das Praktikum am 1. Juli beginnt und die Ausbildung am 1. September, werden die Monate Juli und August nicht als berufliches Eingliederungspraktikum angesehen). Die Vorschrift, nach welcher das berufliche Eingliederungspraktikum nicht mehr ausgeführt werden musste bei Industrielehre oder sozio-beruflichem Eingliederungsabkommen (Convention d'insertion socio-professionnelle) wird annulliert. Für alle Formen der dualen Ausbildung ist die vorstehende Regelung anwendbar. B) KRANKENGELD Gleich wie alt er ist, jeder Lehrling kann Anrecht auf Krankengeld haben. Die Beiträge, um dies zu erhalten, werden erst ab dem 1. Januar des Jahres erhoben, indem der / die Betroffene 19 Jahre alt wird. Die Entschädigungen werden nach der Lehrlingsentschädigung berechnet. Dies bedeutet ein Rückschritt für Haushaltsvorstände mit Industrielehrvertrag, aber ein Fortschritt für alle anderen. C) GESUNDHEITSPFLEGE Der Lehrling unter 18 Jahren erhält das Recht auf Gesundheitspflege über seine Eltern. Ab 18 und bis höchstens 24 Jahren bleibt er entweder zu Lasten seiner Eltern, oder er eröffnet ein Recht auf Zahlung der (zusätzlichen) Beiträge. (Ab 25 Jahre ist er verpflichtet, seine Beiträge selbst zu zahlen). D) FAMILIENZULAGEN Das Recht auf Familienzulagen ist uneingeschränkt bis zum Alter von 18 Jahren. Das Gutachten des NAR forderte eine Erhöhung der Einkommenshöchstgrenze um das Recht auf Familienzulagen für Kinder über 18 Jahre zu behalten. Diese Höchstgrenze stellt heute eine Bremse dar für die Erhöhung der Lehrlingsentschädigung. Die Regierung ist dieser Forderung nicht gefolgt und hat als Grund die Staatsreform angegeben. Die Einkommenshöchstgrenze, die nicht überschritten werden darf um das Recht auf Familienzulagen bei dualer Ausbildung zu behalten bleibt auf 520,08 € pro Monat bestehen. Zur Erinnerung, die Einkommen im Rahmen eines Studentenjobs fallen nicht unter diese Regel. Für die Studentenarbeit wendet man eine Stundennorm an. Während des 1., 2. und 4. Quartals ist die Grenze, um das Recht auf Familienzulagen zu behalten, auf 240 Stunden festgelegt. Für das Sommerquartal gibt es keine Begrenzung, außer für das Jahr des Studienendes (Wahl zwischen Stundennorm oder Einkommensnorm). E) RENTE Ab dem 1. Januar des Jahres des 19. Geburtstages werden Beiträge erhoben, also wird ein Recht auf Rente aufgebaut. F) ARBEITSUNFÄLLE Normale Anwendung der Gesetzgebung über die Arbeitsunfälle: Der "Arbeitgeber" des Lehrlings muss die Versicherung gegen Arbeitsunfälle abschließen; Die Deckung beinhaltet die Unfälle auf dem Weg von der Schule zur Arbeit, auf dem Weg zur Schule oder zur Arbeit; Eine Entschädigung ist geschuldet für zeitweilige Arbeitsunfähigkeit, auf Basis des Höchstwertes Mindestbasislohn für Lehrlinge, gemäß Artikel 39 des Gesetzes über die Arbeitsverträge; Erstattung der Kosten für medizinische Pflege. Wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind und wenn die Gesetzgebung der sozialen Sicherheit nicht anwendbar ist, kann ein Schutz als Praktikant vorgesehen werden, indem die Schule als Arbeitgeber angesehen wird. In diesen Fällen ist der Schutz deutlich begrenzter. 3) Schlussfolgerung Die Verwirklichung des Gutachtens des NAR war sehr arbeitsaufwendig. Vier Jahre sind verflossen zwischen dem Gutachten und dem Inkrafttreten. Außerdem ist nur der Sockel soziale Sicherheit (teilweise) umgesetzt worden und nicht die Elemente Arbeitsrecht). Manche Aspekte des Gutachtens wurden nicht ganz befolgt, was man nur bedauern kann. Um so mehr als die Maßnahme, welche das Recht auf Eingliederungsunterstützung vor 21 Jahre (unter der Bedingung eines Diploms) mit der Verbesserung des Statuts in Konflikt gerät. Während die Sozialpartner einstimmig dafür waren, dass diese einheitliche Basis der sozialen Sicherheit zu einer Verbesserung des Statuts der Lehrlinge, die Arbeit und Ausbildung kombinieren, beitragen müsste. Die duale Ausbildung muss zu einer Erhöhung qualifizierter junger Arbeitskräfte führen und also die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.
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