Neu ab dem 1. Juli: Duale Ausbildung: ein Oberbegriff für eine

Neu ab dem 1. Juli: Duale Ausbildung: ein Oberbegriff für
eine einheitliche Basis der sozialen Sicherheit
1) Neue Definition
Ab dem 1. Juli 2015 versteht man unter Lehrling jede Person, die durch einen Vertrag an einen
Arbeitgeber gebunden ist im Rahmen einer dualen Ausbildung. Die betroffenen Ausbildungen sind
jene, die den 6 folgenden Bedingungen genügen (kumulative Bedingungen)1:
 Die Ausbildung besteht aus einem Teil, der in beruflichem Milieu ausgeführt wird ("Arbeit")
und einem anderen Teil innerhalb oder auf Initiative und unter der Verantwortung einer
Ausbildungs- oder Fortbildungsstätte ("Lehre"). Diese beiden Teile zusammen zielen ab auf
die Ausführung eines einzigen Fortbildungsplans und sind zu diesem Zweck übereinstimmend
und wechseln regelmäßig einander ab.

Die Ausbildung führt zu einer beruflichen Qualifikation

Der Teil, der im beruflichen Umfeld ausgeübt wird beinhaltet im Durchschnitt mindestens 20
Stunden pro Woche auf Jahresbasis, ohne die Feiertage und Urlaub zu berücksichtigen.

Der Teil "Lehre" beinhaltet mindestens:
■
240 Kursstunden für Jugendliche, die der Teilzeitschulpflicht unterliegen,
■ 150 Kursstunden für Jugendliche, die der Teilzeitschulpflicht nicht unterliegen.
Die Stunden werden im Verhältnis der Gesamtdauer der Ausbildung berechnet, wobei die
Kursstunden, für die der Lehrling eine Ermäßigung erhält abgezogen werden.
 Die beiden Teile (Arbeit und Lehre) werden im Rahmen eines einzigen Vertrages verwirklicht,
bei dem der Arbeitgeber und der Lehrling Partei sind.

Der Vertrag sieht eine finanzielle Entlohnung zu Lasten des Arbeitgebers vor. Diese
Entlohnung muss als Lohn angesehen werden.
Die bestehenden Verträge laufen weiter und müssen diesen 6 Kriterien nicht entsprechen. Lehrlinge
und Praktikanten bleiben bis dahin unterworfen.
Diese Definition wird aufgeführt in Artikel 1bis des KE ONSS vom 28.11.1969
__________________________________________________________________________
1
Gesetz vom 15. Mai 2014 - Belgisches Staatsblatt vom 22. Mai 2014 - KE vom 29. Juni 2014 - BS vom 8. August 2014
2) Verpflichtung zur Beitragszahlung der sozialen
Sicherheit
A) ARBEITSLOSIGKEIT

Anrecht auf zeitweilige Arbeitslosigkeit während der Ausbildung.
Für die Stunden, während denen der Lehrvertrag unterbrochen wird, kann nunmehr eine
zeitweilige Arbeitslosenunterstützung gewährt werden. Der Betrag der Unterstützung
entspricht dem Betrag der Übergangsunterstützung der Achtzehnjährigen.

Schneller Anrecht auf Eingliederungsunterstützung nach der Ausbildung
■
Wenn die duale Ausbildung mit Erfolg abgeschlossen wird, wird diese angesehen als
Studien, welche das Recht auf Eingliederungsunterstützung öffnen (die anderen
Bedingungen müssen immer erfüllt sein, zum Beispiel der Schulpflicht nicht mehr zu
unterliegen, jünger als 25 Jahre alt sein,...).
■
Das berufliche Eingliederungspraktikum wird verkürzt für denjenigen, der die duale
Ausbildung beendet hat:
o mit Erfolg (Qualifikation erhalten): alle Kalendertage, mit Ausnahme des Sonntags,
die durch den Lehrvertrag abgedeckt sind, werden von der beruflichen Wartezeit
abgezogen. Eine Gleichstellung von zwei positiven Bewertungen wird eingeführt;
o ohne Erfolg: Senkung der Wartezeit um die Hälfte dieser Kalendertage mit
Ausnahme des Sonntags, bis maximal 155 Tage. Ein berufliches
Eingliederungspraktikum von 155 Tagen muss in diesem Fall immer ausgeführt
werden. Eine Gleichstellung an eine positive Bewertung wird eingeführt.
Achtung!
- Auf Grund der Sparmaßnahmen dieser Regierung haben die Jugendlichen, die eine duale
Ausbildung ohne Erfolg abgeschlossen haben, kein Anrecht auf Eingliederungsunterstützung
vor 21 Jahren.
-
Die duale Ausbildung, die der Definition entspricht, wird ein Studium, welches ein Recht
eröffnet, was bedeutet, dass das berufliche Eingliederungspraktikum nur nach Beendigung
der Ausbildung beginnen darf. Die Eingliederungspraktika und die Ausbildung, die vor dem 1.
Juli 2015 begonnen haben, ziehen nicht die Unterbrechung des bereits ausgeführten
Praktikums nach sich.
Jedoch bewirken die Ausbildungen, die nach dem 1. Juli 2015 begonnen wurden, während
einem Berufseingliederungspraktikum, das selbst erst nach dem 1. Juli 2015 begonnen
wurde, dass der bereits ausgeführte Teil vollkommen wertlos wird (zum Beispiel: wenn das
Praktikum am 1. Juli beginnt und die Ausbildung am 1. September, werden die Monate Juli
und August nicht als berufliches Eingliederungspraktikum angesehen).
Die Vorschrift, nach welcher das berufliche Eingliederungspraktikum nicht mehr ausgeführt werden
musste bei Industrielehre oder sozio-beruflichem Eingliederungsabkommen (Convention d'insertion
socio-professionnelle) wird annulliert. Für alle Formen der dualen Ausbildung ist die vorstehende
Regelung anwendbar.
B) KRANKENGELD
Gleich wie alt er ist, jeder Lehrling kann Anrecht auf Krankengeld haben. Die Beiträge, um dies zu
erhalten, werden erst ab dem 1. Januar des Jahres erhoben, indem der / die Betroffene 19 Jahre alt
wird. Die Entschädigungen werden nach der Lehrlingsentschädigung berechnet. Dies bedeutet ein
Rückschritt für Haushaltsvorstände mit Industrielehrvertrag, aber ein Fortschritt für alle anderen.
C) GESUNDHEITSPFLEGE
Der Lehrling unter 18 Jahren erhält das Recht auf Gesundheitspflege über seine Eltern. Ab 18 und bis
höchstens 24 Jahren bleibt er entweder zu Lasten seiner Eltern, oder er eröffnet ein Recht auf
Zahlung der (zusätzlichen) Beiträge. (Ab 25 Jahre ist er verpflichtet, seine Beiträge selbst zu zahlen).
D) FAMILIENZULAGEN
Das Recht auf Familienzulagen ist uneingeschränkt bis zum Alter von 18 Jahren. Das Gutachten des
NAR forderte eine Erhöhung der Einkommenshöchstgrenze um das Recht auf Familienzulagen für
Kinder über 18 Jahre zu behalten. Diese Höchstgrenze stellt heute eine Bremse dar für die Erhöhung
der Lehrlingsentschädigung. Die Regierung ist dieser Forderung nicht gefolgt und hat als Grund die
Staatsreform angegeben.
Die Einkommenshöchstgrenze, die nicht überschritten werden darf um das Recht auf
Familienzulagen bei dualer Ausbildung zu behalten bleibt auf 520,08 € pro Monat bestehen.
Zur Erinnerung, die Einkommen im Rahmen eines Studentenjobs fallen nicht unter diese Regel. Für
die Studentenarbeit wendet man eine Stundennorm an. Während des 1., 2. und 4. Quartals ist die
Grenze, um das Recht auf Familienzulagen zu behalten, auf 240 Stunden festgelegt. Für das
Sommerquartal gibt es keine Begrenzung, außer für das Jahr des Studienendes (Wahl zwischen
Stundennorm oder Einkommensnorm).
E) RENTE
Ab dem 1. Januar des Jahres des 19. Geburtstages werden Beiträge erhoben, also wird ein Recht auf
Rente aufgebaut.
F) ARBEITSUNFÄLLE
Normale Anwendung der Gesetzgebung über die Arbeitsunfälle:
 Der "Arbeitgeber" des Lehrlings muss die Versicherung gegen Arbeitsunfälle abschließen;

Die Deckung beinhaltet die Unfälle auf dem Weg von der Schule zur Arbeit, auf dem Weg zur
Schule oder zur Arbeit;

Eine Entschädigung ist geschuldet für zeitweilige Arbeitsunfähigkeit, auf Basis des
Höchstwertes Mindestbasislohn für Lehrlinge, gemäß Artikel 39 des Gesetzes über die
Arbeitsverträge;
 Erstattung der Kosten für medizinische Pflege.
Wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind und wenn die Gesetzgebung der sozialen Sicherheit nicht
anwendbar ist, kann ein Schutz als Praktikant vorgesehen werden, indem die Schule als Arbeitgeber
angesehen wird. In diesen Fällen ist der Schutz deutlich begrenzter.
3) Schlussfolgerung
Die Verwirklichung des Gutachtens des NAR war sehr arbeitsaufwendig. Vier Jahre sind verflossen
zwischen dem Gutachten und dem Inkrafttreten. Außerdem ist nur der Sockel soziale Sicherheit
(teilweise) umgesetzt worden und nicht die Elemente Arbeitsrecht).
Manche Aspekte des Gutachtens wurden nicht ganz befolgt, was man nur bedauern kann. Um so mehr als
die Maßnahme, welche das Recht auf Eingliederungsunterstützung vor 21 Jahre (unter der Bedingung
eines Diploms) mit der Verbesserung des Statuts in Konflikt gerät. Während die Sozialpartner einstimmig
dafür waren, dass diese einheitliche Basis der sozialen Sicherheit zu einer Verbesserung des Statuts der
Lehrlinge, die Arbeit und Ausbildung kombinieren, beitragen müsste. Die duale Ausbildung muss zu einer
Erhöhung qualifizierter junger Arbeitskräfte führen und also die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.