Europäische Kommission - Factsheet Besserer Austausch von Strafregisterauszügen von Nicht-EU-Bürgern durch ECRIS-Erweiterung: Häufig gestellte Fragen Straßburg, 19. Januar 2016 Die Erfassung von Nicht-EU-Bürgern im ECRIS-System ist einer der Schwerpunkte der Europäischen Sicherheitsagenda. Die Erfassung von Nicht-EU-Bürgern im ECRIS ist einer der Schwerpunkte der Europäischen Sicherheitsagenda. Sie soll den Mitgliedstaaten ermöglichen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit einer Person einen besseren Überblick über deren Vorstrafen zu erhalten. Nach den Anschlägen in Paris vom November beschloss die Kommission, die Erweiterung von ECRIS zu beschleunigen, damit NichtEU-Bürger besser erfasst werden. Was ist ECRIS? Das Europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS) ist ein im April 2012 eingeführtes elektronisches System, das einen effizienten Austausch von Strafregisterauszügen zwischen den Mitgliedstaaten ermöglichen soll. Dabei handelt es sich um eine elektronische Verknüpfung von Strafregisterdatenbanken, die sicherstellen soll, dass Informationen über strafrechtliche Verurteilungen rasch und benutzerfreundlich auf elektronischem Wege zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden können. Das System bietet Richtern und Staatsanwälten einfachen Zugang zu umfassenden Informationen über die Vorstrafen der betreffenden Personen, unabhängig davon, in welchem EU-Staat die Person zuvor verurteilt worden ist. Damit kann der Kriminalität entgegengewirkt werden, da es Straftätern nicht mehr möglich sein wird, ihre kriminelle Vergangenheit zu vertuschen, indem sie einfach in ein anderes EU-Land ziehen. ECRIS basiert auf dem Rahmenbeschluss 2009/315/JI des Rates und dem Beschluss 2009/316/JI des Rates. Was ist das Ziel von ECRIS? Die Kommission strebt als oberstes Ziel einen gemeinsamen Raum der Freiheit und des Rechts an, in dem die Sicherheit der EU-Bürger durch eine effiziente Zusammenarbeit der Justiz- und Polizeibehörden sichergestellt wird. Studien belegen, dass nationale Gerichte Urteile häufig allein auf der Grundlage der in ihrem nationalen Strafregister erfassten Vorstrafen erlassen, ohne Kenntnis von Verurteilungen in anderen Mitgliedstaaten zu haben. So konnten Straftäter bisher oft ihre kriminelle Vergangenheit vertuschen, indem sie einfach den Mitgliedstaat wechselten. Durch eine bessere justizielle Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden trägt ECRIS zur Sicherheit der Bürger in der EU bei. Ein rascher, wirksamer und gezielter Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten fördert eine wirksame Zusammenarbeit, um Kriminalität und internationalen Terrorismus einzudämmen und zu verhüten. Wie funktioniert ECRIS in der Praxis? Strafregisterdaten werden ausschließlich in nationalen Datenbanken gespeichert und auf Anfrage zwischen den Zentralbehörden der Mitgliedstaaten mithilfe von ECRIS auf elektronischem Wege ausgetauscht. Damit können Justiz- und Polizeibehörden EU-weit sämtliche Strafregistereinträge eines Straftäters einsehen. Gäbe es ECRIS nicht, müssten sie bei jedem der übrigen 27 Mitgliedstaaten eventuelle Vorstrafen abfragen. Wird ein Straftäter in einem Mitgliedstaat verurteilt, wird die Vorstrafe zunächst nach nationalem Recht im Strafregister dieses Mitgliedstaats erfasst. Anschließend wird die entsprechende Information dem Mitgliedstaat übermittelt, dessen Staatsangehörigkeit die Person besitzt. Dieser erfasst zentral alle gegen eine Person ergangenen Verurteilungen unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat diese Person verurteilt wurde. Daher müssen alle sogenannten Urteilsmitgliedstaaten Informationen über die Verurteilung von Personen mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der des Urteilsmitgliedstaats an die Behörden des Mitgliedstaats weiterleiten, dessen Staatsangehörigkeit die verurteilte Person besitzt. Jeder Mitgliedstaat kann unabhängig davon, wo in der EU die Verurteilung ergangen ist, vollständige und aktuelle Auskünfte über Vorstrafen seiner Staatsangehörigen erteilen. Ein vollständiger Überblick über die Vorstrafen einer Person kann daher grundsätzlich bei deren Herkunftsmitgliedstaat angefordert werden. Wenn die EU-Mitgliedstaaten Auskünfte über eine Verurteilung übermitteln, müssen sie die Art der Straftat und die damit verbundenen Strafen oder Sanktionen angeben. Diese kodierten Angaben werden automatisch in die Sprache der Empfänger übersetzt, sodass diese unmittelbar nach Erhalt der Auskunft reagieren können. ECRIS sorgt damit für einen reibungslosen, korrekten und zuverlässigen Informationsfluss zwischen nationalen Behörden, der sich auf ein dezentrales System zum Austausch von Informationen stützt. Wird beispielsweise ein französischer Staatsbürger in Amsterdam für eine Straftat verurteilt, informieren die niederländischen Behörden unverzüglich die französische Justizbehörde über die Verurteilung. Die französische Justizbehörde nimmt diese Information daraufhin in das französische Strafregister auf. Wird derselbe französische Staatsbürger später in Rom für eine andere Straftat belangt, können die italienischen Behörden einen Auszug aus dessen Strafregister in Frankreich anfordern, aus dem die Verurteilung in den Niederlanden hervorgeht. Wie erleichtert ECRIS die Arbeit von Justiz und Polizei? ECRIS dient dem Austausch von Informationen zu folgenden Zwecken: Strafrechtliche Verfahren Der Rahmenbeschluss 2008/675/JI des Rates sieht vor, dass Justizbehörden der Mitgliedstaaten in einem Strafverfahren auch frühere Verurteilungen berücksichtigen sollten, die gegen dieselbe Person wegen einer anderen Tat in einem anderen Mitgliedstaat ergangen sind. Dabei sollte die Staatsangehörigkeit der betreffenden Person keine Rolle spielen. Dies betrifft Entscheidungen im vorgerichtlichen Stadium, im Strafverfahren selbst und zum Zeitpunkt der Strafvollstreckung. Frühere Verurteilungen sollten bei der Entscheidung über die Untersuchungshaft, die begangene Straftat, die Art und Höhe des Strafmaßes und die Regelungen zur Vollstreckung des Urteils berücksichtigt werden. Ermittlung und strafrechtliche Verfolgung Frühere Verurteilungen geben wichtige Hintergrundinformationen über Verdächtige und Täter. Werden frühere Verurteilungen nicht bekannt, so werden möglicherweise die Zusammenhänge einer Straftat außer Acht gelassen und etwaige Verbindungen zur organisierten Kriminalität, zu terroristischen Straftaten oder anderen schweren Formen der Kriminalität bleiben unentdeckt. Dies wirkt sich möglicherweise auf die Ermittlungsarbeit (z. B. Telefonüberwachung, verdeckte Ermittler), dringliche Entscheidungen (z. B. Festnahme oder Inhaftnahme einer Person), den Personaleinsatz, die Priorität der Strafverfolgung sowie den Umfang der Ermittlungen (z. B. Ausweitung auf mögliche Mittäter) aus. Nur anhand vollständiger Informationen können die zuständigen Strafverfolgungs- und Justizbehörden die entsprechenden Maßnahmen ergreifen und angemessen gegen diese Straftaten vorgehen. Kriminalprävention Lückenlose Angaben zu früheren Verurteilungen einer Person sind von entscheidender Bedeutung, um zu verhindern, dass die gleichen Straftaten von derselben Person wiederholt begangen werden. Zudem soll sexueller Missbrauch von Kindern verhindert und der Schutz schutzbedürftiger Personen und sicherheitsrelevanter Bereiche gewährleistet werden. Darüber hinaus kann nationales Recht eine Abfrage der Vorstrafen einer Person im Rahmen von Verwaltungsentscheidungen vorschreiben. Dazu gehören eine Vielzahl von Entscheidungen, beispielsweise über Lizenzen für Schusswaffen oder gefährliche Stoffe, Aufenthaltsgenehmigungen, Visa und Einbürgerung, die Adoption von Kindern oder die Wahl von Pflegeeltern. Eigenes Strafregister Bürger können nach Maßgabe der nationalen Rechtsvorschriften einen Auszug aus ihrem Strafregister beantragen, beispielsweise wenn sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat arbeiten möchten. Es ist für sie von Vorteil nachweisen zu können, dass sie in keinem Mitgliedstaat vorbestraft sind. Wie funktioniert das System derzeit für Nicht-EU-Bürger? Im ECRIS werden EU-Bürger effizient erfasst. Ohne Auskunftsersuchen an alle Mitgliedstaaten ist es zurzeit jedoch nicht möglich festzustellen, ob Drittstaatsangehörige bereits in einem anderen Mitgliedstaat verurteilt wurden. Wird ein Nicht-EU-Bürger von einem Strafgericht in der EU verurteilt, wird die Verurteilung lediglich in dem Urteilsmitgliedstaat erfasst. Es gibt also keine zentrale Erfassung der Vorstrafen von Nicht-EUBürgern. Ohne Auskunftsersuchen an alle anderen Mitgliedstaaten lässt sich derzeit nicht feststellen, ob ein Nicht-EU-Bürger bereits in einem anderen Mitgliedstaat verurteilt wurde. Um einen vollständigen Überblick über die Vorstrafen der betreffenden Person zu erhalten, muss somit jeder einzelne Mitgliedstaat um Auskunft ersucht werden. Da dies mit einem enormen Verwaltungsaufwand verbunden ist, nutzen die Behörden der Mitgliedstaaten diese Möglichkeit gegenwärtig kaum. Was will die Kommission unternehmen, um die Abfrage der Vorstrafen von Nicht-EUBürgern zu erleichtern? Die Kommission schlägt vor, ECRIS zu erweitern, damit Mitgliedstaaten schnell und einfach herausfinden können, in welchem Mitgliedstaat ein Nicht-EU-Bürger bereits vorbestraft ist. Sobald eine nationale Behörde die jeweiligen Mitgliedstaaten ermittelt hat, werden die Strafregistereinträge über ECRIS ausgetauscht. Wird ein Nicht-EU-Bürger in einem Mitgliedstaat verurteilt, werden die Angaben zur Person und die Verurteilung erst einmal in das nationale Strafregister dieses Mitgliedstaats aufgenommen. Jeder Mitgliedstaat speichert anschließend die Angaben zur Identität aller in seinem Hoheitsgebiet verurteilten Nicht-EU-Bürger in einer separaten Datei. Mithilfe einer speziellen Software werden diese Daten unumkehrbar in Computercodes – den sogenannten Indexfilter – umgewandelt und stehen so den anderen Mitgliedstaaten zur Verfügung. Mithilfe dieses Filters können die Mitgliedstaaten dann prüfen, ob es in den Strafregistern der anderen Mitgliedstaaten Treffer für eine Person gibt. Wird der Name eines Straftäters in die Datenbank eingegeben, werden seine etwaigen Vorstrafen angezeigt. Allerdings ist es den Behörden nicht möglich, Informationen zu anderen Straftätern einzusehen. Wenn sich beispielsweise ein italienischer Richter über die Vorstrafen eines Nicht-EU-Bürgers informieren möchte, gibt er zuerst die jeweiligen Angaben zur Person (Name, Geburtsdatum, Fingerabdrücke) in ECRIS ein. Bei einem Treffer in einem oder mehreren Mitgliedstaaten erfährt der italienische Richter, in welchen Ländern diese Treffer sind – im genannten Fall wären das die Niederlande – und fordert daraufhin bei seinen niederländischen Kollegen einen Strafregisterauszug dieses Nicht-EU-Bürgers an. Werden die Fingerabdrücke von Nicht-EU-Bürgern im erweiterten ECRIS erfasst? Ja, die Fingerabdrücke von Nicht-EU-Bürgern sollen im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen in ECRIS erfasst werden. Dies ist notwendig, um Nicht-EU-Bürger sicherer zu identifizieren. Es kann äußerst schwierig sein, die Identität von Nicht-EU-Bürgern festzustellen, insbesondere wenn zuverlässige Ausweisdokumente fehlen, verschiedene Namen registriert sind oder gefälschte Dokumente benutzt werden. Welche Vorteile hat ECRIS für EU-Bürger? Grundsätzlich soll mit ECRIS die Sicherheit der Bürger sichergestellt werden, indem Kriminalität durch eine wirksame justizielle Zusammenarbeit verhütet wird. Mit einem System, das einen wirksamen Austausch von Informationen über Strafregistereinträge ermöglicht, wird diese Sicherheit erhöht, insbesondere weil Daten unabhängig davon erfasst werden, welche Staatszugehörigkeit eine Person besitzt und in welchem EU-Land sie verurteilt wurde. Welche Vorteile bietet ECRIS Nicht-EU-Bürgern? Nicht-EU-Bürgern können – beispielsweise für die Arbeitssuche in einem anderen Mitgliedstaat – nachweisen, dass sie nicht vorbestraft sind. Der Vorschlag steht im Einklang mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, einschließlich des Schutzes personenbezogener Daten, der Gleichheit vor dem Gesetz, des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf und des Rechts auf die Unschuldsvermutung. Die Kommission wird diesen Prozess genau verfolgen, um sicherzustellen, dass die Grundrechte von EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern gleichermaßen gewahrt werden. Wie wird der Schutz personenbezogener Daten sichergestellt? ECRIS ist ein dezentrales System. Das heißt, jeder einzelne Mitgliedstaat ist für die Software und die Datenbanken verantwortlich, mit denen Strafregisterauszüge gespeichert, verschickt und empfangen werden. Daher gelten die entsprechenden Datenschutzvorschriften jedes Mitgliedstaats. Wie bereits erwähnt, wird der Datenschutz im Hinblick auf die neue Anwendung für Drittstaatsangehörige und den Indexfilter mit den Identitätsdaten der Betroffenen auch dadurch gesichert, dass die Angaben zur Identität mithilfe einer speziellen Software unumkehrbar in Computercodes umgewandelt werden. Der Indexfilter enthält somit keine personenbezogenen Daten. Die Mitgliedstaaten können jedoch ihre eigenen Daten mit diesen Daten abgleichen und herausfinden, ob weitere Strafregistereinträge in anderen Mitgliedstaaten existieren. Werden Minderjährige in ECRIS erfasst? Wie bisher entscheidet jeder Mitgliedstaat selbst, ob und welche Vorstrafen von Kindern in das nationale Strafregister aufgenommen werden und somit von anderen Mitgliedstaaten über ECRIS abgefragt werden können. ECRIS schützt darüber hinaus auch die Rechte von Kindern, da nationale Behörden und Arbeitgeber anhand der Strafregisterauszüge überprüfen können, ob frühere Verurteilungen vorliegen, die einer Arbeit mit Kindern entgegenstehen. Auch hier fördert der verbesserte Austausch von Strafregistereinträgen einen gemeinsamen Raum der Sicherheit. Werden irreguläre Einreisen im ECRIS erfasst? Jedem Mitgliedstaat bleibt selbst überlassen zu entscheiden, ob und wie Verurteilungen für bestimmte Straftaten wie irreguläre Einreisen oder Aufenthalte ins nationale Strafregister aufgenommen und somit den anderen Mitgliedstaaten über ECRIS bereitgestellt werden. Es ist möglich, dass bestimmte Handlungen in einem Mitgliedstaat unter Strafe gestellt werden, in einem anderen Mitgliedstaat jedoch nicht – es sei denn, sie unterliegen dem EU-Recht oder dem Völkerrecht. Die Kommission wird dafür sorgen, dass die in den Asyl- und Migrationsvorschriften der EU verankerten Garantien wie der Grundsatz der Nichtzurückweisung gewahrt bleiben. Mit dem Vorschlag soll ein umfassenderer Überblick über alle strafrechtlichen Verurteilungen sichergestellt werden, damit EU-weit für mehr Sicherheit gesorgt ist. Die Kommission wird etwaige unverhältnismäßige Auswirkungen auf Nicht-EU-Bürger sorgfältig überwachen. MEMO/16/91 Kontakt für die Medien: Christian WIGAND (+32 2 296 22 53) Melanie VOIN (+ 32 2 295 86 59) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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