Information über die Einstellung von

Information
über die Einstellung von
Hochschulabsolventen in den
höheren Polizeivollzugsdienst
der Bundespolizei zum 1. Juli 2016
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Inhaltsverzeichnis
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Vorbemerkungen ....................................................................... 3
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Einstellungsvoraussetzungen .................................................. 4
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Eignungsauswahlverfahren ...................................................... 6
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Erstattung der Fahrtkosten ....................................................... 6
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Einstellung/Ausbildungsgang .................................................. 7
6
Künftiger Tätigkeitsbereich ....................................................... 8
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Heilfürsorge/Besoldung ............................................................ 8
8
Bewerbungsunterlagen ............................................................. 9
9
Bewerbungsanschrift .............................................................. 10
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Vorbemerkungen:
Die Bundespolizei stellt zum 1. Juli 2016 Hochschulabsolventen
(w/m) in den Vorbereitungsdienst des höheren Polizeivollzugsdienstes ein (§ 8 Bundespolizeilaufbahnverordnung). Polizeivollzugsbeamtinnen/Polizeivollzugsbeamte des höheren Polizeivollzugsdienstes sind mit Führungsaufgaben befasst und in leitender
Funktion im gesamten Aufgabenbereich der Bundespolizei tätig.
Als Führungskraft leiten Sie größere polizeiliche Einsätze und sind
verpflichtet, im Dienst Dienstkleidung zu tragen.
Die Bundespolizei untersteht dem Bundesministerium des Innern
und nimmt im Sicherheitssystem der Bundesrepublik Deutschland
umfangreiche und vielfältige polizeiliche Aufgaben wahr. Innerhalb
des bestehenden Sicherheitsverbundes arbeitet sie auf der Grundlage von Sicherheitskooperationen eng mit den Polizeien und anderen Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern und darüber
hinaus mit vielen ausländischen Grenzbehörden zusammen. Mit
rund 40.000 Beschäftigten, von denen mehr als 30.000 voll ausgebildete Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte sind, ist die Bundespolizei eine bundesweit verfügbare Polizei von hohem Einsatzwert, die einen wichtigen Beitrag für den Erhalt der inneren Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland und in Europa leistet.
Sie sind an einem interessanten, vielseitigen, fordernden und krisensicheren Lebensberuf mit guten Aufstiegschancen interessiert?
Sie besitzen Teamgeist, Zivilcourage, Entscheidungsvermögen,
sind physisch und psychisch gut belastbar und bundesweit mobil?
Dann könnten Sie bei uns richtig sein. Ob dies so ist, was wir
erwarten und was wir bieten, erfahren Sie auf den nächsten
Seiten oder bei einem persönlichen Gespräch (Adresse am Ende dieser Information).
Die Bundespolizeibehörden haben sich die Gleichstellung von
Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Bewerbungen von Frauen
werden daher ausdrücklich begrüßt.
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Einstellungsvoraussetzungen
2.1
Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen für den Polizeivollzugsdienst
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





Sie haben die deutsche oder eine andere EU Staatsbürgerschaft
Sie stimmen einer bundesweiten Verwendung zu
Sie bieten die Gewähr, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Deutschen Grundgesetzes
einzutreten
Sie sind strafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getreten
Sie leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen
Für den Polizeivollzugsdienst sportlich geeignet (wird mittels
Sporttest festgestellt)
Besitz der allgemeinen Fahrerlaubnis der Klasse B
Der Polizeivollzugsdienst stellt besondere Anforderungen an
die körperliche Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit. Die gesundheitliche Eignung für den Polizeivollzugsdienst ist deshalb
nach besonderen Maßstäben zu beurteilen und diese Beurteilung erfolgt deshalb nur von Polizeiärzten der Bundespolizei.
Über wesentliche Erkrankungen, Unfälle, Operationen - vor allem in den letzten 5 Jahren - oder über noch andauernde Behandlungen sind der Bewerbung die ärztlichen Befunde für den
Polizeiarzt beizulegen. Ausgewählte Mindestanforderungen:
- kein Über- bzw. Untergewicht im Verhältnis zum Körperbau. (Body-Mass-Index 17 kg/m² bis 34,9 kg/m²)
- gesunder Körperbau (bewegliche Gelenke, keine Funktionsbehinderungen oder Bewegungseinschränkungen)
- Polizeivollzugsbeamte müssen zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben und zu ihrem eigenen Schutz über eine gute
Funktionsfähigkeit der Augen verfügen. Haben Sie Hinweise darauf, dass bei Ihnen eine Einschränkung der Sehleistung, des Farbunterscheidungsvermögens, des räumlichen
Sehens, der Dämmerungssehschärfe mit oder ohne Blendung sowie des Gesichtsfeldes vorliegt, so ist eine augenärztliche Untersuchung erforderlich. Wenn Sie Träger
einer Sehhilfe sind oder eine Fehlsichtigkeit operativ korrigiert wurde, so muss eine augenärztliche Untersuchung in
jedem Fall durchgeführt werden.
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-
saniertes Gebiss (keine totalen Prothesen oben oder unten)
stabile Kreislaufverhältnisse (normale Blutdruckwerte, keine
Herzkrankheiten)
keine ständige Medikamenteneinnahme
2.2
Besondere Einstellungsvoraussetzungen für den höheren
Polizeivollzugsdienst:
 Studium der Rechtswissenschaften mit mind. befriedigendem
Abschluss im 1. Staatsexamen
 Studium der u. a. Fachrichtungen mit mind. gutem Abschluss
(Master, Magister, Diplom (univ.), Staatsexamen)
- Politikwissenschaften
- Sozialwissenschaften, Soziologie
- Volkswirtschaftslehre
- Betriebswirtschaftslehre
- Pädagogik
- Psychologie
- Kriminologie / Polizeiwissenschaften oder vergleichbar
- Wirtschaftsingenieurwesen
- Maschinenbau Fachrichtung Kfz
- Elektrotechnik
- Informatik
- Luft- und Raumfahrttechnik
 Am Tage der Einstellung (1. Juli 2016) haben Sie das 34. Lebensjahr noch nicht vollendet (in Ausnahmefällen bis zum
nichtvollendeten 42. Lebensjahr)
 Sie verfügen über qualitativ anspruchsvolle Englischkenntnisse
sowie Kenntnisse in einer weiteren Fremdsprache
 Sie arbeiten ergebnisorientiert und haben Entscheidungs- und
Durchsetzungsfähigkeit sowie ein sicheres Auftreten
 Sie besitzen sehr gute kommunikative Fähigkeiten, haben eine
hohe Sozialkompetenz, besitzen Teamfähigkeit sowie Fähigkeiten zum Konfliktmanagement
 Integrative Arbeitsweisen sind Ihnen nicht fremd
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Eignungsauswahlverfahren
a) Die Vorauswahl wird aufgrund der Eignungsreihenfolge nach
Aktenlage entschieden.
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b) Die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden zur
ärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Polizeidiensttauglichkeit und zum sportmotorischen Testverfahren zur Feststellung der körperlichen Leistungsfähigkeit eingeladen. Im
Anschluss kann ggf. eine weitere Vorauswahl stattfinden.
c) Die Persönliche Auswahlvorstellung findet im Mai 2016 im
Rahmen eines Assessment Centers an der Bundespolizeiakademie in Lübeck statt.
Das Assessment Center beinhaltet eine/n
schriftlichen Diskurs zu einem polizeilich relevanten
Thema einer (Führungs-) Problematik mit Rechtsbezügen
Gruppenaufgabe von etwa 30 Minuten zur Beurteilung
der interpersonalen Intelligenz und des Verhandlungsund Argumentationsgeschicks
Kurzvortrag von 15 Minuten über ein gesellschaftliches
Thema mit Sicherheitsbezug zur Beurteilung der Fähigkeit des freien Vortrags sowie des Urteilsvermögens
(Vorbereitungszeit: 60 Minuten)
Interview zur Beurteilung der Entscheidungsfähigkeit und
der Führungskompetenz.
Die Besetzung der vakanten Stellen erfolgt unter Berücksichtigung
der im Assessment Center entstandenen Eignungsreihenfolge
nach dem Prinzip der Bestenauslese.
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Erstattung der Fahrtkosten
Ein bestimmtes Beförderungsmittel für die Hin- und Rückfahrt von
Ihrem Wohnort zur Polizeiärztlichen Untersuchung oder zur Bundespolizeiakademie wird Ihnen nicht vorgeschrieben. Sollten Sie
mit dem Kraftfahrzeug anreisen, dann können Ihnen 0,20 EUR pro
Kilometer, jedoch höchstens 100,00 EUR für die Hin- und Rückfahrt erstattet werden. Bei Anreise mit der Deutschen Bahn AG
können Ihnen nur die Fahrtkosten der preisgünstigsten Fahrkarte
der allgemein niedrigsten Klasse (2.Klasse) eines regelmäßig ver-
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kehrenden Beförderungsmittels für den kürzesten Reiseweg erstattet werden. Diese Kosten sind durch Vorlage der Fahrkarte
nachzuweisen. Zuschläge im Eisenbahnverkehr werden nicht erstattet. Flugkosten können bis zur Höhe des Betrages erstattet
werden, der bei einer Landreise erstattungsfähig wäre. Kosten für
Platzreservierungen und Busfahrten innerhalb des Wohnortes
bzw. innerhalb von Lübeck zum/vom Bahnhof werden nicht erstattet. Die Fahrtkosten werden auf ein von Ihnen zu benennendes
Konto (Kontoinhaber, Geldinstitut, Bankleitzahl, Kontonummer)
überwiesen.
Eine unentgeltliche Unterkunft anlässlich der ärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung und des Assessment Centers kann zur Verfügung gestellt werden und die Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung gegen Bezahlung ist möglich.
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Einstellung / Ausbildungsgang
Hochschulbewerber werden unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst des höheren Polizeivollzugsdienstes der Bundespolizei eingestellt und erhalten
Anwärterbezüge der Besoldungsgruppe A 13 h (Bundesbesoldungsordnung). Als Polizeiratanwärterin/Polizeiratanwärter nehmen Sie zunächst an einer polizeifachlichen Unterweisung an der
Bundespolizeiakademie teil, die aus berufstheoretischen und praktischen Abschnitten (Seminare, Hospitationen, Praktika) besteht. Es schließt sich die Teilnahme am Master-Studienkurs an
der Deutschen Hochschule der Polizei an. Für die Dauer der Unterweisung wird Ihnen eine amtlich unentgeltliche Unterkunft zur
Verfügung gestellt. Die Probezeit dauert drei Jahre.
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Künftiger Tätigkeitsbereich
Nach Ihrer polizeifachlichen Unterweisung werden Sie nach den
Grundsätzen zur Verwendungsplanung für Führungskräfte des höheren Polizeivollzugsdienstes der Bundespolizei zunächst beispielsweise in der stellvertretenden Leitung einer Bundespolizeiinspektion oder einer Bundespolizeiabteilung eingesetzt. Als Führungskraft des höheren Polizeivollzugsdienstes leiten Sie größere
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Einsätze im Aufgabenbereich der Bundespolizei. Sie sind verpflichtet, im Dienst Dienstkleidung zu tragen.
Über die speziellen Aufgaben, die Gliederung und die Dislozierung
der
Bundespolizei
informieren
Sie
sich
bitte
unter
www.bundespolizei.de.
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Heilfürsorge und Besoldung
Polizeivollzugsbeamte erhalten Heilfürsorge. Informationen dazu
erhalten Sie unter www.bundespolizei.de.
Die Besoldung richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz,
Polizeivollzugsbeamte erhalten eine Polizeizulage nach einer
Dienstzeit von einem Jahr in Höhe von 63,69 €, nach einer Dienstzeit von zwei Jahren in Höhe von 127,38 €. Informationen über
Besoldungstabellen können Sie beim Bundesamt für zentrale
Dienste und offene Vermögensfragen unter www.dz-portal.de einsehen.
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Bewerbungsunterlagen
Entstandene Kosten für ärztliche Bescheinigungen werden von der
Bundespolizei nicht erstattet. Die Vorlage weiterer besonderer
Qualifikationsnachweise wird anheim gestellt. Es wird ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden können. Bitte nehmen Sie deshalb bei postalischer
Zusendung von der Übersendung von Heftern und Originalen Abstand. Die unten angeführten Vordrucke der Bundespolizei sind
unter www.bundespolizei.de veröffentlicht. Sie werden gebeten, die
entsprechenden Vordrucke der Bundespolizei zu verwenden.
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Bewerbungsschreiben
Lebenslauf
Geburtsurkunde (in Kopie)
ggf. Heiratsurkunde (in Kopie)
Nachweis der Deutschen Staatsbürgerschaft oder der eines
anderen EU-Mitgliedstaates (Reisepass oder Bundespersonalausweis in Kopie)
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Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife (in Kopie)
Zeugnis des Hochschulabschlusses (in Kopie)
ggf. Promotionsurkunde (in Kopie)
ggf. Zeugnisse/Nachweise über Polizei-/Wehr-/zivilen Ersatzdienst (in Kopie)
ggf. Zeugnisse/Nachweise über sonstige Zeiten im öffentlichen
Dienst (in Kopie)
ggf. Zeugnisse/Nachweise über fundierte Fremdsprachenkenntnisse (in Kopie)
Nachfolgende Formulare sind unter www.bundespolizei.de eingestellt:
 Bewerbungsbogen mit Lichtbild
 Ggf. Augenärztlicher Befundbericht (nur wenn Sie eine Sehhilfe
tragen - siehe: Merkblatt Sehfähigkeit)
 Angaben über Wohnsitze
 Merkblatt Tätowierungen
 Erklärung über die Treue zum Grundgesetz
 Bereitschaft zur bundesweiten Verwendung
 Nachweis über den Führerschein der Klasse B (in Kopie)
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Bewerbungsanschrift
Bundespolizeiakademie
Dezernat 4
Kennwort: Hochschulabsolvent
Ratzeburger Landstraße 4
23562 Lübeck
Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Mest (Tel.: 0451 – 49 0 55
42 05) oder Herr Wulf (Tel.: 0451 - 49 0 55 42 02) zur Verfügung.
E-Mail:
[email protected]
Bei einer online-Bewerbung wird um Zusendung der Dokumente
im PDF-Format gebeten (nicht über 6 MB).