Wahl des Vorstandes

Wahl des ZLB‐Vorstands in der Sitzung der Mitgliederversammlung am
22.01.2016
1. Wahlvorschläge
a. Hochschullehrer/innen können von den Fakultätsräten zur Wahl vorgeschlagen werden (Dieser Vorschlag
bildet den Konsens über Kandidatinnen und Kandidaten in der Fakultät ab).
b. In der Mitgliederversammlung hat die jeweilige Statusgruppe das Vorschlagsrecht für die
Kandidat/inn/en ihrer Statusgruppe (Dies gilt auch für die Gruppe der Hochschullehrer/innen).
c. Es sind beliebig viele Wahlvorschläge pro Fakultät und pro Statusgruppe erlaubt.
2. Durchführung der Wahl in der Mitgliederversammlung
a. Die Wahl des ZLB‐Vorstands erfolgt in der Sitzung der Mitgliederversammlung
geheim und schriftlich. Es gibt keine Briefwahl.
b. Bei Einlass wird die Mitgliedschaft von Wahlhelfer/inne/n des ZLB überprüft.
Jedes Mitglied bekommt einen Stimmzettel für seine Statusgruppe ausgehändigt.
c. Die Mitglieder wählen die Kandidat/inn/en nach Statusgruppen getrennt in einem Wahlgang.
3. Wie sieht der Stimmzettel für die Wahl des ZLB-Vorstands aus?
a. Sofern Kandidat/inn/en von der Fakultät dem ZLB bekannt gegeben wurden, stehen diese
namentlich auf den Stimmzetteln der jeweiligen Gruppe.
b. Kandidat/inn/envorschläge aus der Mitgliederversammlung müssen handschriftlich von
jedem Mitglied in ein Freifeld auf dem Stimmzettel nachgetragen werden.
c. Die Wahlleitung projiziert den stets aktuellen Stimmzettel per Beamer.
4. Wie viele Personen werden in den ZLB-Vorstand aus der jeweiligen Statusgruppe
gewählt?
a. 11 Hochschullehrer/innen (je 1 HSL aus den Fakultäten GesWi, WiWi, Mathe, Physik, Chemie,
Biologie, IngWis; je 2 HSL aus den Fakultäten BiWi und GeiWi),
b. 4 akademische Mitarbeiter/innen (keine Vorgaben),
c. 3 weitere Mitarbeiter/innen (keine Vorgaben),
d. 3 Studierende (keine Vorgaben).
e. Wenn es in einer Statusgruppe (incl. Gruppe der Hochschullehrer/innen) weniger
Kandidat/inn/en als die angegebene Anzahl gibt, bleiben die entsprechenden Plätze im ZLB-Vorstand frei.
5. Wie viele Stimmen habe ich zur Wahl des ZLB-Vorstands?
a. Hochschullehrer/innen haben maximal 11 Stimmen, um beliebige Kandidat/inn/en aus der
Gruppe der Hochschullehrer/innen zu wählen. Dabei wird nicht zwischen den Fakultäten
unterschieden. Die Stimmen können für Hochschullehrer/innen aus der eigenen und für
Hochschullehrer/innen aus anderen Fakultäten vergeben werden.
Pro Kandidat/in darf maximal 1 Stimme abgegeben werden.
Anmerkung: Wenn es für eine Fakultät mehr Kandidat/inn/en gibt als der betreffenden
Fakultät Plätze im ZLB‐Vorstand zur Verfügung stehen, ist die Gesamtzahl der Stimmen, die
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für diese Kandidat/inn/en abgegeben werden dürfen, nicht auf die Anzahl der Plätze dieser
Fakultät beschränkt. Jedoch gilt stets die Begrenzung auf maximal 1 Stimme pro Kandidat/in.
Beispiel: Fakultät X hat 1 Sitz im Vorstand. Es werden aber 3 Kandidat/inn/en zur Wahl
vorgeschlagen. Es ist möglich, drei Stimmen auf diese Kandidat/inn/en zu verteilen, aber nur
der/die Kandidat/in mit den meisten Stimmen erhält den Sitz im Vorstand.
b. Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen haben maximal 4 Stimmen, um Kandidat/inn/en aus der
Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen zu wählen. Pro Kandidat/in darf maximal 1
Stimme abgegeben werden.
c. Weitere Mitarbeiter/innen haben maximal 3 Stimmen, um Kandidat/inn/en aus der Gruppe
der weiteren Mitarbeiter/innen zu wählen. Pro Kandidat/in darf maximal 1 Stimme
abgegeben werden.
d. Studierende haben maximal 3 Stimmen, um Kandidat/inn/en aus der Gruppe der
Studierenden zu wählen. Pro Kandidat/in darf maximal 1 Stimme abgegeben werden.
e. Wichtig für alle Statusgruppen: Sollte die Anzahl der Kandidat/inn/en in einer Statusgruppe
so gering sein, dass Plätze im ZLB‐Vorstand frei bleiben (siehe Absatz 4e), hat jedes Mitglied
der betreffenden Statusgruppe nur so viele Stimmen, wie die entsprechende Statusgruppe
Plätze im ZLB‐Vorstand besetzt. Bleiben beispielsweise in der Gruppe der
Hochschullehrer/innen die Plätze der Fakultäten X und Y frei, so haben alle Hochschullehrer/innen
(egal welcher Fakultät) nur 9 anstatt 11 Stimmen.
6. Wer ist gewählt?
a. In der Gruppe der Hochschullehrer/innen wird nach Fakultäten getrennt ausgezählt. Für jede
Fakultät sind entsprechend der Anzahl ihrer Plätze im ZLB‐Vorstand die Kandidat/inn/en in
den ZLB‐Vorstand gewählt, die die größte Anzahl von Stimmen auf sich vereinigen. Dabei
kann sich ergeben, dass Kandidat/in A der Fakultät X mit 100 Stimmen in den ZLB‐Vorstand
gewählt wird, während Kandidat/in B der Fakultät Y mit 150 Stimmen nicht in den ZLB-Vorstand
gewählt wird (weil Kandidat/in C der Fakultät Y 160 Stimmen erhalten hat).
b. In den anderen Statusgruppen ist in den ZLB‐Vorstand gewählt, wer die größte Anzahl von
Stimmen auf sich vereinigt, bis die Grenze der für die Statusgruppe vorgesehenen Plätze im
ZLB‐Vorstand erreicht ist.
c. Bei Stimmengleichheit zwischen Kandidat/inn/en entscheidet das Los.
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