Wahl des ZLB‐Vorstands in der Sitzung der Mitgliederversammlung am 22.01.2016 1. Wahlvorschläge a. Hochschullehrer/innen können von den Fakultätsräten zur Wahl vorgeschlagen werden (Dieser Vorschlag bildet den Konsens über Kandidatinnen und Kandidaten in der Fakultät ab). b. In der Mitgliederversammlung hat die jeweilige Statusgruppe das Vorschlagsrecht für die Kandidat/inn/en ihrer Statusgruppe (Dies gilt auch für die Gruppe der Hochschullehrer/innen). c. Es sind beliebig viele Wahlvorschläge pro Fakultät und pro Statusgruppe erlaubt. 2. Durchführung der Wahl in der Mitgliederversammlung a. Die Wahl des ZLB‐Vorstands erfolgt in der Sitzung der Mitgliederversammlung geheim und schriftlich. Es gibt keine Briefwahl. b. Bei Einlass wird die Mitgliedschaft von Wahlhelfer/inne/n des ZLB überprüft. Jedes Mitglied bekommt einen Stimmzettel für seine Statusgruppe ausgehändigt. c. Die Mitglieder wählen die Kandidat/inn/en nach Statusgruppen getrennt in einem Wahlgang. 3. Wie sieht der Stimmzettel für die Wahl des ZLB-Vorstands aus? a. Sofern Kandidat/inn/en von der Fakultät dem ZLB bekannt gegeben wurden, stehen diese namentlich auf den Stimmzetteln der jeweiligen Gruppe. b. Kandidat/inn/envorschläge aus der Mitgliederversammlung müssen handschriftlich von jedem Mitglied in ein Freifeld auf dem Stimmzettel nachgetragen werden. c. Die Wahlleitung projiziert den stets aktuellen Stimmzettel per Beamer. 4. Wie viele Personen werden in den ZLB-Vorstand aus der jeweiligen Statusgruppe gewählt? a. 11 Hochschullehrer/innen (je 1 HSL aus den Fakultäten GesWi, WiWi, Mathe, Physik, Chemie, Biologie, IngWis; je 2 HSL aus den Fakultäten BiWi und GeiWi), b. 4 akademische Mitarbeiter/innen (keine Vorgaben), c. 3 weitere Mitarbeiter/innen (keine Vorgaben), d. 3 Studierende (keine Vorgaben). e. Wenn es in einer Statusgruppe (incl. Gruppe der Hochschullehrer/innen) weniger Kandidat/inn/en als die angegebene Anzahl gibt, bleiben die entsprechenden Plätze im ZLB-Vorstand frei. 5. Wie viele Stimmen habe ich zur Wahl des ZLB-Vorstands? a. Hochschullehrer/innen haben maximal 11 Stimmen, um beliebige Kandidat/inn/en aus der Gruppe der Hochschullehrer/innen zu wählen. Dabei wird nicht zwischen den Fakultäten unterschieden. Die Stimmen können für Hochschullehrer/innen aus der eigenen und für Hochschullehrer/innen aus anderen Fakultäten vergeben werden. Pro Kandidat/in darf maximal 1 Stimme abgegeben werden. Anmerkung: Wenn es für eine Fakultät mehr Kandidat/inn/en gibt als der betreffenden Fakultät Plätze im ZLB‐Vorstand zur Verfügung stehen, ist die Gesamtzahl der Stimmen, die ZLB 12.01.2016 1 für diese Kandidat/inn/en abgegeben werden dürfen, nicht auf die Anzahl der Plätze dieser Fakultät beschränkt. Jedoch gilt stets die Begrenzung auf maximal 1 Stimme pro Kandidat/in. Beispiel: Fakultät X hat 1 Sitz im Vorstand. Es werden aber 3 Kandidat/inn/en zur Wahl vorgeschlagen. Es ist möglich, drei Stimmen auf diese Kandidat/inn/en zu verteilen, aber nur der/die Kandidat/in mit den meisten Stimmen erhält den Sitz im Vorstand. b. Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen haben maximal 4 Stimmen, um Kandidat/inn/en aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen zu wählen. Pro Kandidat/in darf maximal 1 Stimme abgegeben werden. c. Weitere Mitarbeiter/innen haben maximal 3 Stimmen, um Kandidat/inn/en aus der Gruppe der weiteren Mitarbeiter/innen zu wählen. Pro Kandidat/in darf maximal 1 Stimme abgegeben werden. d. Studierende haben maximal 3 Stimmen, um Kandidat/inn/en aus der Gruppe der Studierenden zu wählen. Pro Kandidat/in darf maximal 1 Stimme abgegeben werden. e. Wichtig für alle Statusgruppen: Sollte die Anzahl der Kandidat/inn/en in einer Statusgruppe so gering sein, dass Plätze im ZLB‐Vorstand frei bleiben (siehe Absatz 4e), hat jedes Mitglied der betreffenden Statusgruppe nur so viele Stimmen, wie die entsprechende Statusgruppe Plätze im ZLB‐Vorstand besetzt. Bleiben beispielsweise in der Gruppe der Hochschullehrer/innen die Plätze der Fakultäten X und Y frei, so haben alle Hochschullehrer/innen (egal welcher Fakultät) nur 9 anstatt 11 Stimmen. 6. Wer ist gewählt? a. In der Gruppe der Hochschullehrer/innen wird nach Fakultäten getrennt ausgezählt. Für jede Fakultät sind entsprechend der Anzahl ihrer Plätze im ZLB‐Vorstand die Kandidat/inn/en in den ZLB‐Vorstand gewählt, die die größte Anzahl von Stimmen auf sich vereinigen. Dabei kann sich ergeben, dass Kandidat/in A der Fakultät X mit 100 Stimmen in den ZLB‐Vorstand gewählt wird, während Kandidat/in B der Fakultät Y mit 150 Stimmen nicht in den ZLB-Vorstand gewählt wird (weil Kandidat/in C der Fakultät Y 160 Stimmen erhalten hat). b. In den anderen Statusgruppen ist in den ZLB‐Vorstand gewählt, wer die größte Anzahl von Stimmen auf sich vereinigt, bis die Grenze der für die Statusgruppe vorgesehenen Plätze im ZLB‐Vorstand erreicht ist. c. Bei Stimmengleichheit zwischen Kandidat/inn/en entscheidet das Los. ZLB 12.01.2016 2
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