Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises Bekanntmachung der Wahlen gemäß § 46 Landesjagdgesetz am 17. März 2016, 17:00 Uhr, in der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises I. Wahl der Kreisjagdmeisterin / des Kreisjagdmeisters und einer Stellvertreterin / eines Stellvertreters II. Wahl der Vertreterinnen und Vertreter sowie der Stellvertreterinnen und Stellvertreter im Kreisjagdbeirat für 1. 2. 3. die Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigenjagdbezirken die Jagdscheininhaberinnen und Jagdscheininhaber und die Jagdpächterinnen und Jagdpächter. Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises lädt hiermit als zuständige untere Jagdbehörde die nachstehenden Wahlberechtigten zu den unter Ziffern I und II aufgezeigten Wahlen am 17.03.2016, 17.00 Uhr, in die Kreisverwaltung in Bad Ems, Insel Silberau 1, großer Sitzungssaal, ein. Zu I.: die Inhaberinnen und Inhaber von gültigen Jagdscheinen, die im Bereich des Rhein-LahnKreises ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben oder im Rhein-Lahn-Kreis jagdausübungsberechtigte Personen sind, sowie die Jagdgenossenschaften und die Eigentümerinnen und Eigentümer der im Rhein-Lahn-Kreis gelegenen Eigenjagdbezirke. Zu II. 1.: die Eigentümerinnen, Eigentümer und nutznießenden Personen der im Bereich des Rhein-Lahn-Kreises gelegenen Eigenjagdbezirke; Zu II. 2.: die Inhaberinnen und Inhaber gültiger Jagdscheine, die im Bereich des Rhein-LahnKreises ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben; Zu II. 3.: die Inhaberinnen und Inhaber gültiger Jagdscheine, die im Bereich des Rhein-LahnKreises einen Jagdbezirk gepachtet haben. Vorschläge für Kandidaten sollen bis spätestens Freitag, den 4. März 2016, 12:00 Uhr, im verschlossenen Umschlag bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems, mit der Aufschrift „Wahl KJB/KJM“ eingereicht werden. Weitere Informationen, insbesondere zu dem Wahlprozedere, den Wählbarkeitsvoraussetzungen, den Wahlberechtigungen, den Wahlvorschlagsberechtigungen sowie zur Einreichung und Bekanntmachung der Wahlvorschläge, sind bei der unteren Jagdbehörde oder auf der Homepage des Rhein-Lahn-Kreises unter www.rhein-lahn-kreis.de, Rubrik Bürgerservice - Sicherheit, Ordnung und Verkehr - Jagdwesen – Wahl KJM – abrufbar bzw. erhältlich. Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises - Untere Jagdbehörde Bad Ems, den 15.02.2016 gez. Frank Puchtler Landrat Servicezeiten: montags-freitags 08.00 bis 12.00 Uhr donnerstags 14.00 bis 18.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung Email: [email protected] Internet: http://www.rhein-lahn-kreis.de Dienstgebäude: Insel Silberau 1 ♦ 56129 Bad Ems Gläubiger-Ident-Nr.: DE71ZZZ00000064069 Nassauische Sparkasse Bad Ems (BLZ 510 500 15) 552 052 900 Postbank Frankfurt (BLZ 500 100 60) 23 74-604 Volksbank Rhein-Lahn e.G. (BLZ 570 928 00) 200 475 801 IBAN-Nr. BIC: IBAN-Nr. BIC: IBAN-Nr. BIC: DE58 5105 0015 0552 0529 00 NASSDE55XXX DE13 5001 0060 0002 3746 04 PBNKDEFFXXX DE65 5709 2800 0200 4758 01 GENODE51DIE
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