Bekanntmachung Wahl - Kreisverwaltung des Rhein-Lahn

Kreisverwaltung
des Rhein-Lahn-Kreises
Bekanntmachung der Wahlen gemäß § 46 Landesjagdgesetz am 17. März 2016, 17:00
Uhr, in der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises
I. Wahl der Kreisjagdmeisterin / des Kreisjagdmeisters und einer Stellvertreterin / eines Stellvertreters
II. Wahl der Vertreterinnen und Vertreter sowie der Stellvertreterinnen und Stellvertreter im
Kreisjagdbeirat für
1.
2.
3.
die Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigenjagdbezirken
die Jagdscheininhaberinnen und Jagdscheininhaber und
die Jagdpächterinnen und Jagdpächter.
Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises lädt hiermit als zuständige untere Jagdbehörde
die nachstehenden Wahlberechtigten zu den unter Ziffern I und II aufgezeigten Wahlen am
17.03.2016, 17.00 Uhr, in die Kreisverwaltung in Bad Ems, Insel Silberau 1,
großer Sitzungssaal, ein.
Zu I.: die Inhaberinnen und Inhaber von gültigen Jagdscheinen, die im Bereich des Rhein-LahnKreises ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben oder im Rhein-Lahn-Kreis jagdausübungsberechtigte Personen sind, sowie die Jagdgenossenschaften und die Eigentümerinnen
und Eigentümer der im Rhein-Lahn-Kreis gelegenen Eigenjagdbezirke.
Zu II. 1.: die Eigentümerinnen, Eigentümer und nutznießenden Personen der im Bereich des
Rhein-Lahn-Kreises gelegenen Eigenjagdbezirke;
Zu II. 2.: die Inhaberinnen und Inhaber gültiger Jagdscheine, die im Bereich des Rhein-LahnKreises ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben;
Zu II. 3.: die Inhaberinnen und Inhaber gültiger Jagdscheine, die im Bereich des Rhein-LahnKreises einen Jagdbezirk gepachtet haben.
Vorschläge für Kandidaten sollen bis spätestens Freitag, den 4. März 2016, 12:00 Uhr, im verschlossenen Umschlag bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Insel Silberau 1,
56130 Bad Ems, mit der Aufschrift „Wahl KJB/KJM“ eingereicht werden.
Weitere Informationen, insbesondere zu dem Wahlprozedere, den Wählbarkeitsvoraussetzungen, den Wahlberechtigungen, den Wahlvorschlagsberechtigungen sowie zur Einreichung und
Bekanntmachung der Wahlvorschläge, sind bei der unteren Jagdbehörde oder auf der Homepage des Rhein-Lahn-Kreises unter www.rhein-lahn-kreis.de, Rubrik Bürgerservice - Sicherheit,
Ordnung und Verkehr - Jagdwesen – Wahl KJM – abrufbar bzw. erhältlich.
Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises
- Untere Jagdbehörde Bad Ems, den 15.02.2016
gez.
Frank Puchtler
Landrat
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