Vergabegrundsätze - Investitionsbank Sachsen

Sachsen-Anhalt ZUKUNFT
Das IB Unterstützungsdarlehen für rückkehr- und zuzugsinteressierte Familien
- Vergabegrundsätze –
Die Investitionsbank gewährt im Auftrag des Landes
Sachsen-Anhalt Darlehen zur Unterstützung von rückkehrund zuzugsinteressierten Familien mit Kindern sowie
alleinerziehenden Personen, die derzeit außerhalb
Sachsen-Anhalts leben.
6.
Konditionen
a)
Laufzeit, Zinssatz, Zinsbindung und Auszahlung
Die Darlehenslaufzeit beträgt 5 Jahre.
Der nominale Zinssatz beträgt 0,00% p.a. und wird
über die gesamte Darlehenslaufzeit. gewährt.
Durch die Bereitstellung der Finanzierung sollen rückkehrund zuzugsinteressierte Familien vor allem durch die
Abdeckung der ersten Kosten, wie Umzug, Ersteinrichtung
und Kitagebühren unterstützt werden.
1.
Bei einem Wegzug aus Sachsen-Anhalt innerhalb
von 2 Jahren ab Vertragsschluss oder bei Nichterfüllung erteilter Auflagen, insbesondere der fristgerechten Vorlage der Meldebescheinigung beträgt der
nominale Zinssatz ab dem darauffolgenden Quartalsanfang 3,00% p.a.
Wer wird gefördert?
Das Finanzierungsangebot richtet sich an Familien bzw.
Privatpersonen, unter den Voraussetzungen, dass
Die Zinsbindungsfrist entspricht der Darlehenslaufzeit.
a)
Der Auszahlungskurs beträgt 100 Prozent.
b)
mindestens ein Antragsteller einen Arbeitsvertrag in
Sachsen-Anhalt mit einer Laufzeit von mind. 2 Jahren
ab Antragstellung hat oder zukünftige Einnahmen aus
selbständiger Arbeit in Sachsen-Anhalt darlegen
kann,
die Anmeldung des 1. Wohnsitzes der Antragsteller
sowie mindestens eines minderjährigen Kindes an
derselben Adresse im Landkreis Mansfeld-Südharz
oder der Stadt Dessau-Roßlau innerhalb von 2
Monaten nach Auszahlung des Darlehens erfolgt.
Die Auszahlung des Darlehens erfolgt i.d.R. in einer
Summe nach Unterzeichnung des Darlehensvertrages. Sie kann an Bedingungen und Auflagen geknüpft werden.
b)
Ein Anspruch auf die Gewährung eines Darlehens aus
dem Förderprogramm besteht nicht.
2.
Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens ist jederzeit möglich. Teilrückzahlungen sind
ausgeschlossen.
Was wird finanziert?
Finanziert werden alle Ausgaben die im erweiterten
Zusammenhang mit der Rückkehr bzw. des Zuzuges nach
Sachsen-Anhalt sowie der Arbeitsaufnahme stehen.
Dieses Darlehen wird i.d.R. ohne Sicherheiten gewährt.
Förderfähig sind insbesondere:
- Umzugskosten
-
Kosten der Haushalts- und Ersteinrichtung
-
Verwaltungsgebühren
-
Kosten der Vorbereitung
Beschäftigungsverhältnis
-
Kitagebühren usw.
3.
des
Eintritts
Was wird nicht finanziert?
Stand: 19.05. 2015
Vorlage des abgeschlossenen Miet- bzw. Immobilienkaufvertrages
-
Vorlage des abgeschlossenen Arbeitsvertrages bzw.
der Gewerbeanmeldung bzw. der Anmeldung der
Betriebseröffnung beim Finanzamt
-
Nachweis der Beratung durch das Welcome Center
des Landes Sachsen-Anhalt
5.
Art und Umfang des Darlehens
7.
Antragsverfahren
Die Darlehenskreditvergabe erfolgt in privatrechtlicher
Form.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Investitionsbank Sachsen-Anhalt und die Allgemeinen
Bedingungen für Darlehen der Investitionsbank SachsenAnhalt.
4. Darlehensvoraussetzungen
-
Bearbeitungsentgelt
Für die Bearbeitung fallen keine Gebühren an.
Es können in der Regel nur Antragsteller finanziell
begleitet werden, bei denen zum Zeitpunkt einer
Antragsberatung bzw. des Antragseinganges der 1.
Wohnsitz der Antragsteller noch nicht in Sachsen-Anhalt
liegt.
Nicht gewährt werden Finanzierungen
zur Ablösung bestehender Verbindlichkeiten oder des
Engagements eines Kreditinstitutes.
Die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen
aus dem Finanzierungsvertrag muss erwartet werden
können.
c)
Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank
Sachsen-Anhalt einzureichen. Antragsformulare können
über das Internet unter www.ib-sachsenanhalt.de
abgerufen werden.
in ein
-
Tilgung, Zinszahlung und Besicherung
Sofern Zinsen gemäß Ziffer 6 Buchstabe a) Satz 3
erhoben werden, erfolgen die Zinszahlungen zusammen mit den Tilgungszahlungen jeweils in monatlichen Raten und nachträglich.
8.
Verwendungsnachweis/Prüfungsrechte
Der formgebundene Verwendungsnachweis erfolgt mittels
Auflistung der Ausgaben. Auf eine Vorlage der
Rechnungsbelege wird verzichtet. Die IB, die beteiligten
Fachministerien des Landes Sachsen-Anhalt, das
Ministerium der Finanzen und der Landesrechnungshof
sind aber berechtigt, die zweckgerechte Verwendung des
Darlehens jederzeit zu prüfen oder durch Beauftragte
prüfen zu lassen sowie Auskünfte einzuholen.
Gewährt werden kann ein Darlehen bis zur vollen Höhe
des Finanzierungsbedarfs.
Die Mindestdarlehenssumme beträgt 4.000 Euro.
Die maximale Darlehenssumme beträgt grundsätzlich
25.000 Euro.
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