Sachsen-Anhalt ZUKUNFT Das IB Unterstützungsdarlehen für rückkehr- und zuzugsinteressierte Familien - Vergabegrundsätze – Die Investitionsbank gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen zur Unterstützung von rückkehrund zuzugsinteressierten Familien mit Kindern sowie alleinerziehenden Personen, die derzeit außerhalb Sachsen-Anhalts leben. 6. Konditionen a) Laufzeit, Zinssatz, Zinsbindung und Auszahlung Die Darlehenslaufzeit beträgt 5 Jahre. Der nominale Zinssatz beträgt 0,00% p.a. und wird über die gesamte Darlehenslaufzeit. gewährt. Durch die Bereitstellung der Finanzierung sollen rückkehrund zuzugsinteressierte Familien vor allem durch die Abdeckung der ersten Kosten, wie Umzug, Ersteinrichtung und Kitagebühren unterstützt werden. 1. Bei einem Wegzug aus Sachsen-Anhalt innerhalb von 2 Jahren ab Vertragsschluss oder bei Nichterfüllung erteilter Auflagen, insbesondere der fristgerechten Vorlage der Meldebescheinigung beträgt der nominale Zinssatz ab dem darauffolgenden Quartalsanfang 3,00% p.a. Wer wird gefördert? Das Finanzierungsangebot richtet sich an Familien bzw. Privatpersonen, unter den Voraussetzungen, dass Die Zinsbindungsfrist entspricht der Darlehenslaufzeit. a) Der Auszahlungskurs beträgt 100 Prozent. b) mindestens ein Antragsteller einen Arbeitsvertrag in Sachsen-Anhalt mit einer Laufzeit von mind. 2 Jahren ab Antragstellung hat oder zukünftige Einnahmen aus selbständiger Arbeit in Sachsen-Anhalt darlegen kann, die Anmeldung des 1. Wohnsitzes der Antragsteller sowie mindestens eines minderjährigen Kindes an derselben Adresse im Landkreis Mansfeld-Südharz oder der Stadt Dessau-Roßlau innerhalb von 2 Monaten nach Auszahlung des Darlehens erfolgt. Die Auszahlung des Darlehens erfolgt i.d.R. in einer Summe nach Unterzeichnung des Darlehensvertrages. Sie kann an Bedingungen und Auflagen geknüpft werden. b) Ein Anspruch auf die Gewährung eines Darlehens aus dem Förderprogramm besteht nicht. 2. Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens ist jederzeit möglich. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen. Was wird finanziert? Finanziert werden alle Ausgaben die im erweiterten Zusammenhang mit der Rückkehr bzw. des Zuzuges nach Sachsen-Anhalt sowie der Arbeitsaufnahme stehen. Dieses Darlehen wird i.d.R. ohne Sicherheiten gewährt. Förderfähig sind insbesondere: - Umzugskosten - Kosten der Haushalts- und Ersteinrichtung - Verwaltungsgebühren - Kosten der Vorbereitung Beschäftigungsverhältnis - Kitagebühren usw. 3. des Eintritts Was wird nicht finanziert? Stand: 19.05. 2015 Vorlage des abgeschlossenen Miet- bzw. Immobilienkaufvertrages - Vorlage des abgeschlossenen Arbeitsvertrages bzw. der Gewerbeanmeldung bzw. der Anmeldung der Betriebseröffnung beim Finanzamt - Nachweis der Beratung durch das Welcome Center des Landes Sachsen-Anhalt 5. Art und Umfang des Darlehens 7. Antragsverfahren Die Darlehenskreditvergabe erfolgt in privatrechtlicher Form. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt und die Allgemeinen Bedingungen für Darlehen der Investitionsbank SachsenAnhalt. 4. Darlehensvoraussetzungen - Bearbeitungsentgelt Für die Bearbeitung fallen keine Gebühren an. Es können in der Regel nur Antragsteller finanziell begleitet werden, bei denen zum Zeitpunkt einer Antragsberatung bzw. des Antragseinganges der 1. Wohnsitz der Antragsteller noch nicht in Sachsen-Anhalt liegt. Nicht gewährt werden Finanzierungen zur Ablösung bestehender Verbindlichkeiten oder des Engagements eines Kreditinstitutes. Die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Finanzierungsvertrag muss erwartet werden können. c) Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Antragsformulare können über das Internet unter www.ib-sachsenanhalt.de abgerufen werden. in ein - Tilgung, Zinszahlung und Besicherung Sofern Zinsen gemäß Ziffer 6 Buchstabe a) Satz 3 erhoben werden, erfolgen die Zinszahlungen zusammen mit den Tilgungszahlungen jeweils in monatlichen Raten und nachträglich. 8. Verwendungsnachweis/Prüfungsrechte Der formgebundene Verwendungsnachweis erfolgt mittels Auflistung der Ausgaben. Auf eine Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Die IB, die beteiligten Fachministerien des Landes Sachsen-Anhalt, das Ministerium der Finanzen und der Landesrechnungshof sind aber berechtigt, die zweckgerechte Verwendung des Darlehens jederzeit zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen sowie Auskünfte einzuholen. Gewährt werden kann ein Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs. Die Mindestdarlehenssumme beträgt 4.000 Euro. Die maximale Darlehenssumme beträgt grundsätzlich 25.000 Euro. Seite 1 von 1
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