Vorläufiges Preisblatt für Netznutzungsentgelte (gültig ab 01.01.2016) 1) Preise für Kunden mit Lastgangzählung < 2500 h/a Jahresbenutzungsdauer 2500 h/a Jahresbenutzungsdauer LP Euro/kW/a AP Cent/kWh LP Euro/kW/a AP Cent/kWh Mittelspannungsnetz 8,42 2,78 67,87 0,40 Umspannung zur Niederspannung 7,74 3,63 86,15 0,50 Niederspannungsnetz 4,85 4,38 94,43 0,80 Entnahmestelle Die Stadtwerke Tuttlingen GmbH gewährt im Niederspannungsnetz einen Preisnachlass gemäß § 3 der KAV. Die genannten Preise verstehen sich zzgl. Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. KWK-Umlage, §19-Umlage, Offshore Umlage, Umlage für abschaltbare Lasten und Konzessionsabgabe) soweit gesetzlich oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich sowie zzgl. der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe. 1.1 ) Abweichende Spannungsebene von Entnahme und Messung: Der Aufschlag für abweichende Messspannungsebenen von der Lieferspannungsebene beträgt 0,15 Cent/kWh. 1.2 ) Preise für Blindstrom: Übersteigt der Bezug von Blindarbeit 50 % der während der HT-Zeit in einem Abrechnungsmonat entnommenen Wirkarbeit, so wird jede weitere kVArh mit 1,00 Cent/kVArh berechnet. 1.3 ) Monatsleistungspreise für Entnahme mit Leistungsmessung: Entnahmestelle 2500 h/a Jahresbenutzungsdauer LP €/Monat/kW AP Cent/kWh Mittelspannungsnetz 11,31 0,40 Umspannung zur Niederspannung 14,36 0,50 Niederspannungsnetz 15,74 0,80 Die genannten Preise verstehen sich zzgl. Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. KWK-Umlage, §19-Umlage, Offshore Umlage, Umlage für abschaltbare Lasten und Konzessionsabgabe) soweit gesetzlich oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich sowie zzgl. der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe. Die Stadtwerke Tuttlingen GmbH gewährt im Niederspannungsnetz einen Preisnachlass gemäß § 3 der KAV. Stadtwerke Tuttlingen GmbH, Bahnhofstr. 120, 78532 Tuttlingen Ausg. 29 01/16 - V Seite 1 von 3 2) Preise für Kunden ohne Lastgangzählung im Niederspannungsnetz Entnahmestelle Arbeitspreis Cent/kWh Kleinkunden 5,15 Nachtspeicherheizung/Wärmepumpe 2,58 Die Stadtwerke Tuttlingen GmbH gewährt einen Preisnachlass gemäß § 3 der KAV. Die genannten Preise verstehen sich zzgl. Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. KWK-Umlage, §19-Umlage, Offshore Umlage, Umlage für abschaltbare Lasten und Konzessionsabgabe) soweit gesetzlich oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich sowie zzgl. der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe. 3) Preise für Messung / Ablesung und Abrechnung für Kunden mit Lastgangzählung Zählertyp Mittespannung Preisabschlag für kundenseitig gestellten Wandlersatz Umspannung zur Niederspannung Preisabschlag für kundenseitig gestellten Wandlersatz Niederspannung Preisabschlag für kundenseitig gestellten Wandlersatz Jahrespreis für Messstellenbetrieb Jahrespreis für Messung Jahrespreis für Abrechnung €/a €/a €/a 336,43 94,89 71,28 72,00 - - 115,98 94,89 71,28 39,60 - - 115,98 94,89 71,28 39,60 - - Alle Preise gelten für den Standardfall (eine Übergabestelle, eine Zählstelle, analoger Nebenanschluss in der Nähe des Zählerplatzes vorhanden). Preise für von diesem Standardfall abweichende Verhältnisse auf Anfrage. 1 Zähldatenerfassung und -aufbereitung, jährliche Datenbereitstellung, Abrechnung der Netznutzung über den Händler. 2 Messdatenerfassung auf ¼ h-Basis, Datenaufbereitung, monatliche Datenbereitstellung, Fernübertragung der Messdaten über kundeneigenen Telefonfestnetzanschluss, Abrechnung der Netznutzung. Stadtwerke Tuttlingen GmbH, Bahnhofstr. 120, 78532 Tuttlingen Ausg. 29 01/16 - V Seite 2 von 3 4) Preise für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung für Kunden ohne Lastgangzähllung Zählertyp Eintarifzähler Zweitarifzähler Eintarif-2-Richtungszähler Maximumzähler (Ein- oder Zweitarifzähler) 2-Tarif-2-Richtungszähler Wandler Smart - Meter Prepaymentzähler Vorgangsart Messstellenbetrieb €/a 5,37 13,04 6,80 18,00 8,16 39,60 26,08 61,87 Messung Abrechnung €/a 2,30 2,30 2,30 2,30 2,30 2,30 2,30 €/a 5,94 5,94 5,94 5,94 5,94 5,94 5,94 Alle Preise gelten für den Standardfall (eine Übergabestelle, eine Zählstelle, analoger Nebenanschluss in der Nähe des Zählerplatzes vorhanden). Preise für von diesem Standardfall abweichende Verhältnisse auf Anfrage. 5) Anmerkungen Die genannten Preise verstehen sich zzgl. Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. KWK Umlage, §19-StromNEV Umlage, Offshore Umlage, Umlage für abschaltbare Lasten und Konzessionsabgabe etc.) soweit gesetzlich oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich sowie zzgl. der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe. Die Stadtwerke Tuttlingen GmbH weist darauf hin, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der voraussichtlichen Netzentgelte die Höhe der zusätzlichen Umlagen nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G), nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung, nach § 17 f Abs. 5 EnWG sowie gemäß § 18 Abs. 1 AbLaV für das Jahr 2016 noch nicht bekannt sind. Die Stadtwerke Tuttlingen GmbH weist des Weiteren darauf hin, dass aufgrund der derzeit noch nicht vollständigen Datengrundlage von einer Veröffentlichung verbindlicher Netzentgelte für das Jahr 2016 gemäß § 20 Abs. 1 S. 1 EnWG abgesehen wurde. Stattdessen erfolgt eine Veröffentlichung voraussichtlicher Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG. Die verbindlichen Entgelte des Jahres 2016 können von den vorstehenden voraussichtlichen Netzentgelten abweichen. Stadtwerke Tuttlingen GmbH, Bahnhofstr. 120, 78532 Tuttlingen Ausg. 29 01/16 - V Seite 3 von 3
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