Wirtschaftskriminalität verursacht jährlich in Baden

POLIZEIPRÄSIDIUM TUTTLINGEN
Wirtschaftskriminalität verursacht jährlich in Baden-Württemberg einen immensen volkswirtschaftlichen Schaden. Für die wirksame Bekämpfung dieser Kriminalitätsform stellt das Polizeipräsidium Tuttlingen zum 1. April 2016
zwei qualifizierte Wirtschaftsfachleute
(Sonderlaufbahn Wirtschaftskriminalisten – m / w)
ein.
Von Bewerberinnen / Bewerbern wird insbesondere erwartet:
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ein abgeschlossenes Hochschulstudium an einer Fachhochschule, Dualen Hochschule oder einer entsprechenden Bildungseinrichtung oder an einer Berufsakademie in einem für die Bearbeitung von Wirtschaftsdelikten geeigneten Studien- oder Ausbildungsgang (z. B. Betriebswirtschaftslehre mit Studienrichtung Wirtschaftsrecht, Accounting, Controlling, Banking, Finance, etc.)
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eine mindestens dreijährige, der Fachrichtung entsprechende Berufserfahrung
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Erfahrungen im Bereich Rechnungswesen und Bilanzerstellung
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hohe Einsatzbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein, selbständiges Arbeiten
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ausgeprägte Fähigkeiten in der Teamarbeit
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sehr gute Kenntnisse der Microsoft-Office-Anwendungen
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Fahrerlaubnis der Klasse B oder 3
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evtl. Fremdsprachenkenntnisse
Dienstgebäude Stockacher Straße 158 · 78532 Tuttlingen · Telefon 0 74 61 / 9 41 - 0 · [email protected]
Darüber hinaus:
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hohe Eigenständigkeit und ein in besonderem Maße analytisches Denkvermögen sowie eine äußerst akribische Arbeitsweise und Beharrlichkeit,
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ausgeprägte soziale Kompetenzen und situationsangemessenes Verhalten, Überzeugungs- und Verhandlungsgeschick
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Teamfähigkeit und Verlässlichkeit
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Bereitschaft zur ständigen Fortbildung
Weitere persönliche Voraussetzungen für die Einstellung in das Beamtenverhältnis:
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Polizeiliches Führungszeugnis
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Erklärung zur Verfassungstreue
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Erklärung über geordnete persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse
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Deutsche/r Staatsangehörige/r bzw. EU-Mitgliedsstaaten
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Einverständnis zur Einholung aller notwendigen Auskünfte über die eigene Person,
auch aus allen polizeilichen Informationssystemen bzw. Akteneinsicht bei anderen
Behörden
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Polizeidiensttauglichkeit (Feststellung durch den Polizeiärztlichen Dienst)
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Altersgrenze: grundsätzlich 42 Jahre
Mit der Einstellung erfolgt die Besoldung nach der Besoldungsordnung A (gehobener Dienst,
Eingangsamt A 9), Aufstiegsmöglichkeiten nach geltendem Laufbahnrecht, übliche Leistungen im öffentlichen Dienst sowie Freie Heilfürsorge.
Hinweise: www.lbv-bwl.de und https://www.polizei-bw.de/Dienststellen/PPTuttlingen/Seiten/
Frauen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Für weitere Auskünfte steht Herr Erster Kriminalhauptkommissar Bernd Rothbauer, unter der
Tel.: 07721 601-341, gerne zur Verfügung.
Bewerbungen bitte möglichst per Email an [email protected]
(bis spätestens 11. November 2015) übersenden. Bei Bewerbungen in Papierform bitte nur
Kopien (keine Mappen, Klarsichthüllen usw.) übersenden, da keine Rücksendung erfolgt.
Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden alle Unterlagen vernichtet.