POLIZEIPRÄSIDIUM TUTTLINGEN Wirtschaftskriminalität verursacht jährlich in Baden-Württemberg einen immensen volkswirtschaftlichen Schaden. Für die wirksame Bekämpfung dieser Kriminalitätsform stellt das Polizeipräsidium Tuttlingen zum 1. April 2016 zwei qualifizierte Wirtschaftsfachleute (Sonderlaufbahn Wirtschaftskriminalisten – m / w) ein. Von Bewerberinnen / Bewerbern wird insbesondere erwartet: - ein abgeschlossenes Hochschulstudium an einer Fachhochschule, Dualen Hochschule oder einer entsprechenden Bildungseinrichtung oder an einer Berufsakademie in einem für die Bearbeitung von Wirtschaftsdelikten geeigneten Studien- oder Ausbildungsgang (z. B. Betriebswirtschaftslehre mit Studienrichtung Wirtschaftsrecht, Accounting, Controlling, Banking, Finance, etc.) - eine mindestens dreijährige, der Fachrichtung entsprechende Berufserfahrung - Erfahrungen im Bereich Rechnungswesen und Bilanzerstellung - hohe Einsatzbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein, selbständiges Arbeiten - ausgeprägte Fähigkeiten in der Teamarbeit - sehr gute Kenntnisse der Microsoft-Office-Anwendungen - Fahrerlaubnis der Klasse B oder 3 - evtl. Fremdsprachenkenntnisse Dienstgebäude Stockacher Straße 158 · 78532 Tuttlingen · Telefon 0 74 61 / 9 41 - 0 · [email protected] Darüber hinaus: - hohe Eigenständigkeit und ein in besonderem Maße analytisches Denkvermögen sowie eine äußerst akribische Arbeitsweise und Beharrlichkeit, - ausgeprägte soziale Kompetenzen und situationsangemessenes Verhalten, Überzeugungs- und Verhandlungsgeschick - Teamfähigkeit und Verlässlichkeit - Bereitschaft zur ständigen Fortbildung Weitere persönliche Voraussetzungen für die Einstellung in das Beamtenverhältnis: - Polizeiliches Führungszeugnis - Erklärung zur Verfassungstreue - Erklärung über geordnete persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse - Deutsche/r Staatsangehörige/r bzw. EU-Mitgliedsstaaten - Einverständnis zur Einholung aller notwendigen Auskünfte über die eigene Person, auch aus allen polizeilichen Informationssystemen bzw. Akteneinsicht bei anderen Behörden - Polizeidiensttauglichkeit (Feststellung durch den Polizeiärztlichen Dienst) - Altersgrenze: grundsätzlich 42 Jahre Mit der Einstellung erfolgt die Besoldung nach der Besoldungsordnung A (gehobener Dienst, Eingangsamt A 9), Aufstiegsmöglichkeiten nach geltendem Laufbahnrecht, übliche Leistungen im öffentlichen Dienst sowie Freie Heilfürsorge. Hinweise: www.lbv-bwl.de und https://www.polizei-bw.de/Dienststellen/PPTuttlingen/Seiten/ Frauen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Für weitere Auskünfte steht Herr Erster Kriminalhauptkommissar Bernd Rothbauer, unter der Tel.: 07721 601-341, gerne zur Verfügung. Bewerbungen bitte möglichst per Email an [email protected] (bis spätestens 11. November 2015) übersenden. Bei Bewerbungen in Papierform bitte nur Kopien (keine Mappen, Klarsichthüllen usw.) übersenden, da keine Rücksendung erfolgt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden alle Unterlagen vernichtet.
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