Anlage 9.5 Verfahren bei Nicht-Bestehen des

Verfahren bei Nicht-Bestehen des QS-Tests bzw. unzureichendem Nachweis von QS-Audits
Nicht-Bestehen
des Nachschreibtests
Keine
Teilnahme
am Nachschreibtest
Keine
Teilnahme an
jährlicher
QS-Schulung
Fehlender Nachweis
jährlicher Mindestanzahl
QS-Audits
Verlust der QS-Zulassung
Zeitraum für
Verlust der
Zulassung
ab sofort bis zur
nächsten QSSchulung im
Folgejahr
ab sofort bis zur
nächsten QSSchulung im
Folgejahr
ab letztmöglicher
Schulung bis zur
nächsten QSSchulung im
Folgejahr
ab Folgejahr bis zum erneuten
Nachweis der Mindest-Auditzahl
Antrag auf Wiederzulassung durch die Zertifizierungsstelle
Erforderliche
Schritte zur
Wiederzulassung
QS Qualität und Sicherheit GmbH
Schedestraße 1-3, 53113 Bonn
Tel +49 228 35068-0, [email protected]
Geschäftsführer: Dr. H.-J. Nienhoff
Erfolgreiche Teilnahme an
QS-Schulung im Folgejahr
Leitfaden Zertifizierung
Anlage 9.5 Verfahren bei Nicht-Bestehen des Tests bzw.
unzureichendem Nachweis von QS-Audits
Nachweis mind. 20
stufenrelevanter Audits der
letzten 24 Monate; davon
müssen mindestens 10 Audits
selbständig durchgeführte QSAudits oder selbständig
durchgeführte QS-Audits in
Begleitung sein.
Version: 01.01.2016
(Stand 01.01.2015)
Status: • Freigabe
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