Verfahren bei Nicht-Bestehen des QS-Tests bzw. unzureichendem Nachweis von QS-Audits Nicht-Bestehen des Nachschreibtests Keine Teilnahme am Nachschreibtest Keine Teilnahme an jährlicher QS-Schulung Fehlender Nachweis jährlicher Mindestanzahl QS-Audits Verlust der QS-Zulassung Zeitraum für Verlust der Zulassung ab sofort bis zur nächsten QSSchulung im Folgejahr ab sofort bis zur nächsten QSSchulung im Folgejahr ab letztmöglicher Schulung bis zur nächsten QSSchulung im Folgejahr ab Folgejahr bis zum erneuten Nachweis der Mindest-Auditzahl Antrag auf Wiederzulassung durch die Zertifizierungsstelle Erforderliche Schritte zur Wiederzulassung QS Qualität und Sicherheit GmbH Schedestraße 1-3, 53113 Bonn Tel +49 228 35068-0, [email protected] Geschäftsführer: Dr. H.-J. Nienhoff Erfolgreiche Teilnahme an QS-Schulung im Folgejahr Leitfaden Zertifizierung Anlage 9.5 Verfahren bei Nicht-Bestehen des Tests bzw. unzureichendem Nachweis von QS-Audits Nachweis mind. 20 stufenrelevanter Audits der letzten 24 Monate; davon müssen mindestens 10 Audits selbständig durchgeführte QSAudits oder selbständig durchgeführte QS-Audits in Begleitung sein. Version: 01.01.2016 (Stand 01.01.2015) Status: • Freigabe Seite 1 von 1
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